Hr. (37 Zweites Blatt Sietzener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhetzen, Donnerstag, (ä.juni (955
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Die praUchen Aulgaven des Arbeitsdienstes.
Lon Pol.-Oberst a. D. Müller-Arandenburq
Oberst Müller-Brandenburg, der als Abteilungsleiter in der Reichsleitung des Arbeitsdienstes eine füh- rende Rolle spielt, stellt uns die nachstehenden Ausführungen zur Verfügung.
Man hört so oft die Frage, was der Arbeitsdienst an sachlichen Aufgaben vor sich habe. Man kann die Arbeit darauf sehr einfach geben, in- dem man kurz sagt: ungeheuer viel. Aber mit dieser kurzen Antwort ist meistens der Oeffentlich- keit nicht gedient, sie will mehr wissen, und das ist verständlich.
Man muß sich beim Arbeitdienst stets vor Augen halten, daß seine Ausgabe neben den überaus wich- tigen und entscheidenden erzieherischen Maß- nahmen in sachlicher, Hinsicht darin liegt, das deutsche Volk wieder mit seiner Erde zu verbinden, es sozusagen aus der Verstädterung herauszureißen. Dementsprechend liegt sein Ar- beitsgebiet fast ausschließlich aus dem Lande. Hier wird der Arbeitsdienst wohl vor allem bei den umsangreichen Meliorationsarbeiten zum Einsatz kommen, über die, wie der Oeffentlichkeit bekannt, die Verhandlungen mit den zuständigen Stellen des. Wirtschafts- und Ernährungsministeriums im Gange sind.
Die Entwässerung von Kulturland ist neben der Bewässerung wasserloser Teile eine der wichtigsten volkswirtschaftlichen Bodenverbesse- rungsaufgaben, denn sehr große Teile des deutschen Kulturlandes, nämlich 8,5 Millionen Hektar leiden an Nässe, das ist nach Dr. Stellrecht rund ein Drittel des deutschen Kulturbodens! Bei vorsichtiger Schätzung kann man den Mehrertrag der deutschen Landwirtschaft nach erfolg- reicher Durchführung der Entwässerung auf 800 Millionen Reichsmark ansetzen. Nicht weniger bedeutungsvoll ist zum Zwecke der Bodenoerbesserung die Bewässerung. Genaue statistische Angaben über die zu bewässernden Flächen sind leider noch nicht zusammengestellt. Dennoch darf angenommen werden, daß beispielsweise etwa 15 v. H. der landwirtschaftlichen Bodenfläche von Württem- berg bewässerungsbedürftig erscheint. Für Bewässe- rungsarbeiten könnten auf zehn Jahre hinaus 100 ÖOO bis 200 000 Arbeitsdienstpflichtige verwendet werden.
9m ganzen Deutfchen Reich ist eine Moor- fläche von 2,25 Millionen Hektar vorhanden. Aber nur 15 v. H. der Mooriläche sind kulti- viert. Diese gewaltige Ausgabe würde van der freien Wirtschaft den recht erheblichen Betrag van 2 Milliarden Reichsmark verlangen, eine Summe, die in freier Wirtschaft nicht durchzusetzen ist. Die Kultivierung der Moore verlangt eine Arbeitsleistung, die immer erneuert werden muß. Bei dieser Gelegenheit sei erinnert, daß kein Geringerer als Friedrich der Große die Wichtigkeit dieser Aufgabe erkannt hat. Auf seinen Befehl sind etwa 260 000 Hektar Moorland kultiviert worden. Es ist dies eine Leistung, die uns Heutige in Erstaunen versetzt, wenn wir bedenken, mit welch ftrimitinen Mitteln diese Arbeit durchge- ührt wurde.
Aber nicht nur Moorland, auch sog. O e d l a n d bedarf der Kultivierung. Deutschland besitzt an Oedlandflächen 1,2 Millionen Hektar, wobei unter Oedland meistens Sandheide zu verstehen ist. Der Shiltioierung von Sandheide geht eine Rodung voraus, der die Anlage von Wegen und zugleich dis Trockenlegung von Morasten folgt. Bei einem Zehnjahresplan könnte man für diese Arbeiten mit einem jährlichen Einsatz von 15 000 bis 35 000 Arbeitsdienstpflichtigen rechnen.
In Deutschland liegen Ueberschwem- mungsgebiete, deren Gesamtfläche etwa der Größe der landwirtschaftlichen Fläche von Sachsen entspricht: eine Million Hektar. Bei Hochwasserkatastrophen kann es aber geschehen, daß etwa zwei bis drei Millionen Hektar durch Ueberschwemmun-
Die neuen steuerlichen Maßnahmen, die der Arbeitsbeschaffung, sowie der Förderung von Eheschließungen dienen sollen, bringen für den Steuer- zahler im wesentlichen Steuererleichterungen. Daneben haben die ledigen Steuerpflichtigen künftig statt des bisherigen Ledigenzuschlages eine nicht unerheblich höhere Ehestandsbeihilfe zu tragen. Hierfür ist zu beachten, daß die Einführung der bisherigen Ledigensteuer lediglich eine finanzpolitische Maßnahme, die Erschließung einer neuen Einkommensquelle darstellte, während nunmehr der bevölkerungspolitische Standpunkt einer Vermehrung der Familien im Vordergründe steht; hierfür genügte aber die Ledigensteuer ihrer Höhe nach nicht. 9m einzelnen ist über die Auswirkungen der neuen Bestimmungen folgendes zu sagen:
Steuerablösung und Amnestie durch freiwillige Spende.
Die vorgesehene freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit kann gewissermaßen als Amnestiespende zur Ablösung zu wenig gezahlter Steuern und Erlangung von Straffreiheit verwendet werden.
Als Spende können Geldbeträge an das Finanzamt (Hauptzollamt, Zollamt) gezahlt, Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen des Reichs, der Länder und Gemeinden an die Reichsbank und an» dere noch zu bezeichnenden Banken oder bergt hin- gegeben, ober im Schuldbuch des Reichs, der Länder ober Gemeinden eingetragene Schuldbuchforde- rungen durch Erklärung gegenüber der Schulbbuch- behörde — bei Schuldbuchforderungen auf Grund der ßiquibations- unb Gewaltschäbengefetze gegenüber einer noch zu beftimmenben Stelle — abgetreten werben. Der Spenber erhält einen Spen- b e n f d) e i n über ben gezahlten Betrag, bei ber Hingabe von Schatzanweisungen unb Schuldverschreibungen, sowie ber Abtretung von Schuld- buchforberungen über ben nach dem letzten Börsenkurs errechneten Wert (Annahme- wert). Wer bei Gelbbeträgen feinen Namen nicht angeben will, kann burch Vermittlung eines Notars zahlen, ber zunächst eine Empfangsbescheini- gung ausstellt und spater den auf die Weitergabe
gen zerstört werden. Das Kulturland vor dem Hochwasser zu schützen, ist gleichfalls eine Ausgabe von unermeßlicher wirtschaftlicher Bedeutung. Die Errichtung von Hochwasserschutzbauten könnte den Ertrag des auf diese Weise geschützten Kulturlandes um 56 Millionen Reichsmark im Fahre erhöhen. Durch Gewinnung eines sog. Unlandes könnte ein jährlicher Ertrag von 22 Millionen Reichsmark ber beutschen Wirtschaft zugeführt werden. Der ganze Mcbrertraq nach der Durchführung des Hochwasserschutzes würde sich auf die gewaltige Summe von 80 Millionen Reichsmark beziffern. Bei diesen Arbeiten könnten im Rahmen eines Zehnjahresplanes 20 000 Arbeits» dienstpflichtige eingesetzt werden.
Wir besitzen Arbeitskräfte genug, um sie einzusetzen, damit Deutschland in die Lage kommt, mehr Nahrungsmittel zu erzeugen, um vom Auslande in dieser Beziehung unabhängig zu sein. Von größter landwirtschaftlicher Bedeutung ist die sogenannte Umlegung, Flurbereinigung Sowohl durch Erbteilung als auch durch Bau von Eisenbahnen, Kanälen unb Lanbstraßen erfährt ber bäuerliche Grunbbesitz eine Zersplitterung, bie zur Folge hat, baß lanbwirtschaftliche Bebauung oft kaum möglich ist. Der Zweck der Umlegung liegt darin, diese zerstreuten und zersplitterten Stücke zu wohlgeformten großen Grundstücken zusammen- z u l e g c n , und zwar so, bafi bie zersplitterten Teile wenigstens von einer Seite burch einen ge- nügenb breiten Weg zugänglich finb. Für biefe äußerst wichtigen Bodenverbeiserungsarbeiten könnten jährlich 25 000 Arbeitsbisnstpflichtige eingesetzt werben.
Dann die Anlandung! Was bebeutet der Ausdruck Anlanbung? Es ist dies eine gewissermaßen natürliche Gewinnung des Landes am Meer, die dadurch geschieht, daß burch Ablagerung ber sog. Sinkstoffe bes Meeres ber Marschboben allmählich emporwächst. Diese Naturerscheinung kann nun burch k ü n st 1 i ch e A n - läge von Dämmen beschleunigt unb gefördert werden. Nach ber Ausrechnung von Fachleuten könnte im Laufe ber nächsten Fahrzehnte eine Fläche von 200 000 bis 300 000 Hektar bem Meer abgewonnen werben. Ein großzügiger Plan auf bem Gebiete ber Gewinnung von Neuland beschäftigt sich mit ber Trockenlegung des Frischen Haffs. Bei diesen Arbeiten von größter wirtschaftlicher Bedeutung können zahlreiche Arbeitsdienst- pflichtige eingesetzt werden. In Hinsicht für bie Bauernsieblung ist von Wichtigkeit, daß nach der Entwässerung bes Haffs eine Oberfläche von 1,5 Millionen Hektar gewonnen werben könnte — bas würbe bebeuten, baß 150 000 Bauernsieblungen anzulegen möglich wäre.
Aber auch in ber For st wirtschaft hätte ber Arbeitsbienst eine umfangreiche Tätigkeit zu bewältigen. Hier muß man zwei wichtige Aufgaben erwähnen — bie Aufforstung unb ben Walb- wegedau. Der Waldwegebau ist in ber Forstwirtschaft eine Ausgabe von allergrößter Bebeutung. Zum Schluß darf man noch bie Arbeiten zur Verbesserung bestehender Straßen, Neuanlage von Straßen und wichtige Arbeiten für deutsche Kanalbauten erwähnen. Bei ber Verbesserung ber Straßen kommen jährlich mehr als 50 000 Mann auf 10 bis 20 Fahre hinaus in Betracht, währenb bei Kanalbauten ber Arbeitsbienst wohl nur eingesetzt werben soll für ben Fall, bah bie Arbeitskräfte ber freien Wirtschaft nicht genügen.
Was hier festgehalten worden ist, ist selbstverständlich bei weitem nicht erschöpfend unb ist nur als Anhalt für bie Beurteilung der Dinge zu betrachten. Bei dieser Gelegenheit sei vermerkt, daß die Auffassung, der Arbeitsdienst habe nur für 10 Jahre Arbeit, durchaus falsch ist; es sind für ben Arbeitsbienst in Deutschlanb Arbeitsaufgaben für Menschenalter vorhanden.
des Geldes vom Finanzamt übermittelten Spendenschein aushändigt.
Der Spender kann bei einer bis zum 31. März 1934 geleisteten Spende ben Spenbenschein verwcn- ben, inbem er ihn ber Steuerbehörbe übergibt und entweder verlangt, daß Steuerschulden damit a b g e ( ö ft, ober baß er anbernfalls mit bem Annahmewert vom Einkommen bes Jahres ber Spendenleistung abgesetzt wird.
Der Spendenschein kann zur Ablösung und Erreichung der Amnestie verwendet werben, wenn Vermögens st euer, Aufbringungslei- st ungen, Erbschaftssteuer, Einkorn- rnen-(Körperschaft-) Steuer, Gewerbe- ertrag- unb Gewerbekapital st euer ober Umsatz st euer z u wenig gezahlt unb vor bem 1. Juni 1933 bezüglich biefer hiernach „ablösungsfähigen" Steuern eine Verkürzung von Steuereinnahmen eingetreten ist. Grjorber- lich ist in letzter Hinsicht, baß ein schulbhastes ober nichtschulbhaftes Verhalten bes Spenders selbst (ober einer anberen Person, bie für ben Spenber die steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen hatte) dazu geführt hat, baß bie Steuerbehörbe vor dem l.Juni 1933 ben geschulbeten Steuerbetrag nicht ober nicht in voller Höhe angeforbert hat. Der Spenber muß also eine der genannten Steuern zu wenig gezahlt und bereits dadurch oder durch fein sonstiges Verhalten, z. B. die Unterlassung ober die unrichtige ober unvollständige Abgabe von Steuererklärungen, von Voranmeldungen auf bie Umsatzsteuer ober bergl. bewirkt haben, daß die Steuerbehörde die Steuer nicht ober nicht vollständig einzog, während dies bei richtigem Verhalten des Steuerpflichtigen der Fall gewesen wäre. Hat z. B. ein Steuerpflichtiger eine Vorauszahlung auf die Umsatzsteuer vor bem 1. Juni nicht gezahlt, jeboch eine zutressenbe Doranmelbung abgegeben, so wird bie Vorauszahlung nicht abgelöst werben können, wohl aber, wenn auch die Voranmeldung nicht eingereicht ist. Auch bie Unterlassung einer Vorauszahlung auf bie Vermögensteuer allein genügt also nicht. Es ist anzu- nehmen, baß bie Durchführungsbestimmungen hierzu vor Leistung der Spende mitgtieiU hat.
Auch für zu Unrecht anerkannte, gewährte oder belassene Steuererstattungen oder -Vergütungen kann auf diesem Wege Steueramnestie beansprucht werden.
Nicht ablösungsfähig sind Steuern, die auf am 1. Juni 1933 im Ausland befindliche Vermögensstücke, oder auf an diesem Tage anbietungs- pflichtige Devisen entfallen. Das gleiche gilt für Steuern auf Zahlungsmittel unb sonstige Werte, bie zu beren Erwerb aufgeroenbet worben sind, sowie von Steuern, die auf Ertrag, Einkommen ober Umsatz aus bjm. in bie,en Werten entfallen.
Die ablosungsfähigen Steuerschulden werden burch Hingabe bes Spendenscheins in Hohe bes A n • nähme wertes zuzüglich eines 2Iuf gelbes in der Weise a b g e l o st daß sie nicht nacherhoben werden können; auch Zinsen und Verzugszuschläge fallen fort. Der Spenben- Ichein wirb bei Leistung ber Spenbe bis 30. September 1933 mit 125 o. H., bei Leistung im vierten Kalenbervierteljahr 1933 mit 120 v. H., bei Leistung im ersten Kalenbervierteljahr 1934 mit 115 v. H. bes Annahmewerts auf bie ablösungssähigen Steuer» ichulben in Zahlung genommen. Bei Vorliegen einer Steuerzuwiberhanblung bezüglich ber abgelösten Steuerschuld wird jedoch Straffreiheit (ein- jchließl. Befreiung von Disziplinarstrafen) nur gewährt, wenn der hinterzogene Steuerbetrug mindestens zur Hälfte abgelöst wird. Ist also Umsatzsteuer in Höhe von 1000 Mark hinterzogen, so muß ber Annahmewert bes hinge» gebenen Spenbenscheins zuzüglich Aufgelb minbe- ftens 500 Mark betragen. Der Besitz eines Spenbenscheins in biefer Höhe sichert also vor B e» strasung. Eine weitere Amnestie kommt nach einer Erklärung ber Reichsregierung nicht in Betracht.
Steuerfreie Ersatzbeschaffungen.
Vom Einkommen abgesetzt werben können bei ber Einkommen» unb Gewerbeertragsteuer bie Aufwendungen für bie Anschaffung ober Herstellung von Maschinen, Geräten unb ähnlichen Gegen st änden (auch wohl In- ventar) bes gewerblichen ober lanbwirtschaft- lichen Anlagekapitals in voller Höhe in dem Jahre, in bem sie angeschafft ober her-gestellt werden. Die Zulassung ber sofortigen Abschreibung von Ausgaben für Ersatzbeschaffungen bebeutet gegenüber bem Einkommensteuergesetz (§ 16), nach bem die Abschreibungen auf bie voraussichtliche Verwendungsdauer ber Setriebsgegenftänbe zu verteilen finb, eine wesentliche Steuervergünstigung. Es muß sich um einen neuen Gegenstanb hanbeln, ber inlänbisches Erzeugnis ist. Der Gegenstanb muß in ber Zeit vom l.Juli 1933 bis zum 31. Dezember 1934 angeschafft ober hergestellt sein unb einen bisher bem Betriebe bienenben gleichartigen Gegenstanb ersetzen. Bei ber Anschaffung wird es auf den Zeitpunkt ber Lieferung ankommen. Wesentlich ist, baß bie Verwenbung bes neuen Gegenstands nicht zu einer Minberbefdjäftigung von Arbeitnehmern im Betriebe des Steuerpflichtigen führen darf.
Die Folge der sofortigen Abschreibung ist, daß weitere Absetzungen in den späteren Jahren nicht mehr vorgenommen werden können. M. E. wird es bei dieser Sachlage erforderlich sein, künftig auch steuerfreie Rückstellungen für Ersatzbeschaffungen zuzulassen. Die volle Abschreibung im ersten Jahre — bas ein Verlustjahr sein kann — wird bas Finanzamt nicht verlangen können.
Ehestandshilse.
Statt ber bisherigen Ledigensteuer von 10 v.H. wird für bie Zeit vom l.Juli 1933 an eine Ehe-
(Semeinberof in Grünberg.
+ Grünberg, 14. Juni. Der Hauptpunkt der jüngsten Gemeinberatssitzung betraf bie Errichtung eines großen Aroeitsdienst- lag er s in Grünberg für bie Zeit ab 1. Oktober 1933. Wie ber Bürgermeister hierzu mitteilte, finb die Derhanblungen mit ben rnaßgebenben Stellen in biefer Sache soweit gediehen, daß mit der (Errichtung eines derartigen Lagers in Grünberg b e • ft i m m t z u rechnen ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß sich bie Stabt zur unentgeltlichen Gelänbestellung unb zur lieber» nähme ber sachlichen Kosten (Materialien) für ben Barackenbau bereit erklärt. In Betracht kommen 3 bis 4 Baracken, ba ein solches Lager über 200 Mann aufnehmen soll. Außerbem muß bie Ge- meinbe bie nötige Zahl Tagewerke an Arbeitsleistung steilem was burch kultur- unb forsttechnische Arbeiten in Grünberg und ben Nachbargemeinben sich ermöglichen läßt. Welche Kosten der Stabt burch die Erichtung entstehen, kann augenblicklich noch nicht errechnet werden. Ebenso ist über die Platzfrage — in Vorschlag kommen vier Plätze in unmittelbarer Nähe der Stabt — noch keine enbgültige Entscheidung zu treffen, ba bies im Benehmen mit ben mafjgeoenben Stellen erfolgt. Nach einer zu- ftimmenben Erklärung bes nationalsozialistischen Fraktionsführers würbe ber Beschluß gefaßt, die Errichtung eines großen Arbeitsdienstlagers zu genehmigen und ber Bürgermeister ermächtigt, bie weiteren Verhandlungen in dieser Sache zu führen, sowie zur Beschaffung bes nötigen Geldes die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Oer Laubacher Ausschuß 1933.
□ ßaubad), 14. Juni. In althergebrachter Weise wurde auch in diesem Fahre wieder das Laubacher Nationalfest „Der Ausschuß" rom Sonntag bis Dienstag in unserer Stadt gefeiert. Trotz Des schlechten Wetters, das bis Men» tagmittag herrschte, war der Besuch bes Festes auch von auswärts gut.
Am Montagoormittag stellte sich gegen 9 Uhr der historische Festzug auf bem Marktplatz auf und zog dann in ben Schloßhof, wo der diesjährige Hauptmann Friedrich L ö w e r die gräfliche Familie begrüßte, sie zur Teilnahme an dem Feste auffor» berte und dem Grafen Georg Friedrich für ben gestifteten Hammel, sowie ber Gräfin Johanna für das gestiftete fileib bankte. Seine Rebe schloß mit einem „Hoch!" auf sämtliche Mitglieder bes gräflichen Hauses. Se. Erlaucht, Graf Georg F r i e dr i ch^ nahm in seiner Erwiderung bie Einlabung zum Feste bantenb an und würdigte die Bedeutung bes Ausschusses als eines Festes echter Heimatliebe. Mit einem „Hoch!" auf das deutsche Vaterland, auf die hessische Heimat und unsere Vaterstadt Laubach schloß er seine Ausführungen. Hierauf marschierte der Festzug durch die Hauptstraßen der 1
। ftandshilse von allen ledigen Personen erhoben, die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes bejichen. Wie bisher gelten als ledig nicht verheiratete, sowie verwitwete oder geschiedene Personen, aus deren Ehe Kinder nicht heroorge- gangen sind lieber die bisherigen Befreiungen hinaus sind auch über55Jahre alte Personen ft e u c r f r e i. Dagegen gilt die Befreiung für Personen. die einer geschiedenen Ehefrau ober einem bedürftigen (Elternteil Unterhalt gewähren, nur, wenn sie feit einem Jahre mindestens ein Sechstel (bisher ein Zehntel) ihres Einkommens aufwenden und ihnen aus diesem Grunde eine Ermäßigung der Einkommen- dzw. Lohnsteuer gewährt ist.
Die Ehestandshilfe der Lohn, und Gehaltsempfänger ist von den Arbeitgebern ge- noch weitere Klarheit bringen. Ablösung und Amnestie sind für Steuerschulden ausgeschlossen, von deren Nichtzahlung die Steuerbehörde bereits Kenntnis erhalten unb bies bem Steuerpflichtigen sondert neben ber Lohnsteuer einzubehalten. Sie berechnet sich bei einem Bruttoarbeitslohn (ohne Abzug ber lohnsteuerfreien Beträge) von 75 bis aus- schließt. 150 Mark monatlich in Hohe von 2 o. H., bei 150 bis ausschließlich 300 Mark von 3 v. H., bei 300 bis ausschließl. 500 Mark von 4 v. H., bei höherem Arbeitslohn von 5 v. H. Bruttoarbeitslohn bis 75 Mark (ausschließlich) monatlich bleibt steuerfrei. Abbauentschäbigungen unb sonstige Kapitalabfindungen, die bei Auslosung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, gehören nicht zum Arbeitslohn. Einmalige Lohn- unb Gehaltseinnahmen werben bem Lohnzahlungszeitraum zugerechnet, in bem sie bem Arbeitnehmer zufließen.
Die Ehestanbshilfe ber zur Einkorn- men ft euer Veranlagten wirb gleichzeitig mit ber Einkommensteuer veranlagt. Sie beträgt von ben jährlichen auf volle 100 Mark nach oben abgerunbeten Reineinkünften — soweit sie nicht ber Lohnsteuer unterliegen — bei 750 bis ausschließl. 1300 Mark 2 v. H., bei 1300 bis ausschließl. 3100 Mark 3 v. H., bei 3100 bis ausschließl. 5500 Mark 4 v. H., bei 5500 Mark unb darüber 5 v. H. Vom Gesamtbetrag der Reineinkünfte dürfen hierfür nur die Werbungskoften, Schulbzinsen, Renten und dauernden Lasten, nicht Sonderleistungen und der steuerfreie Einkommensteil abgezogen werden.
Die Ehestanbshilfe ber Veranlagten wird für das Kalenderjahr 1933 bzw. Wirtschaftsjahr 1932/33 nur in Höhe von 50 v. H. der obigen Sätze erhoben. Auf die Ehestandshilfe find an ben gleichen Tagen, wie auf bie Einkommensteuer, zuerst am 10. September 1933 vierteljährliche Vorauszahlun- g e n zu entrichten. Den ersten Vorauszahlungen bis zur erstmaligen Veranlagung wirb ber Betrag ziigrunbe gelegt, ber sich bei einer Erhebung ber Ehestanbshilfe auf Grunb der zuletzt veranlagten Einkommensteuer — regelmäßig für 1932 — ergeben würde. Die Abrechnung der Vorauszahlungen erfolgt in dem endgültigen Veranlagungsbescheid gleichzeitig mit der Einkommensteuer.
Die Ledigen st euer in Höhe von 10 o. H. der Einkommen- bzw. Lohnsteuer fällt fort. Doch wird der Abschlag von ber Einkommen- ft e u e r in Höhe von 25 v. H. ber Steuer, höchstens von 36 RM. jährlich, vom l.Juli 1933 ab nur bei Steuerpflichtigen vorgenommen, benen Fami » liener Mäßigungen nach bem Einkommen- fteuergefeh gewährt werden. Bei lebigen und auch anderen Steuerpflichtigen, bei denen dies nicht der Fall ist, erhöhen sich die Einkommen- bzw. Lohnsteuer also auch weiterhin um diesen Abschlag.
Stadt nach dem Festplatz, der „Helle", wo das Frühstück eingenommen wurde. Anschließend zogen die einzelnen Sektionen nach dem nahegelegenen Schießstand, wo das Preisschießen den ganzen Tag über dauerte. Am Abend wurde das Resultat des Schießens bekanntgegeben. Hammelschütze wurde Ernst M ö n n i g ; die Hammelsgabe errang Karl 8 o u r r e e. Auf dem Gabenstand wurde folgendes Ergebnis erzielt: 1. Hermann Desch (Ehrengabe), 2. Wilhelm Kreicker, 3. Georg Lauth, 4. Arthur Stroh, 5. Fritz Freudenthal, 6. Hein- rich Wahl, 7. Karl E m m e I i u s , 8. Christian Jochem, 9. Fritz Spuck, 10. Peter Birk, 11. Wilhelm Schmidt 111, 12. Karl Poth, 13. Ernst M ö n n i g , 14. Heinrich Kopp, 15. Karl Hahn, 16. Karl Stroh, 17. Karl Von-Eiff I, 18. Friedrich Schick, 19. Heinrich Melchior, 20. Karl Güniher, 21. Bernhard Klipstein, 22. Konrad Silz, 23. Wilhelm Hamburger, 24. Karl Koch, 25. August Wagner, 26. Otto Dir- l a m. Nach ber Preisverteilung zogen bie Mitglieber ber Ausschußgesellschast roieber nach bem Schloß, wo bem Hammelschützen bie im Jahre 1920 gestiftete Gebenkrnünze von bem Grafen überreicht wurde. Anschließend wurde wieder auf den Festplatz marschiert. Die wichtigsten Vorgänge dieses Hauptfest, tages wurden von ber Zeitfunk-Abteilung bes Süb- meftfunts auf Wachsplatten feftgehalten, die bem- nächst im Rundfunk zu Gehör gebracht werden.
Am Dienstag vormittag fand Schweine- und Krämermarkt statt. 250 Ferkel wurden aufgetrieben. Trotz der vielen Marktbesucher war ber Absatz schleppenb. Am Nachmittag trafen sich bie Laubacher Kinder vor dem Hause des Hauptmanns unb Zogen unter Dorantritt der Kapelle mit ihm unb dem gesamten Vorstand ber Ausschußgesellschast nach dem Festplatz, wo bei Kinberspielen und Volksbelustigungen das gut verlaufene Fest seinen Abschluß fand.
Kriegerfest in Lich.
* Lich, 14. Fluni, Unfere Stadt steht am kommenden Samstag und Sonntag ganz im Zeichen einer großen vaterländischen Bewegung. Der hiesige Kriegerverein feiert sein 6 0 jäh - r i g e s Bestehen unb verbindet damit das Bezirkskriegerfest des Bezirkes Lich. Die Bevölkerung und die hiesigen Vereine werden cs sich angelegen sein lassen, den Besuchern einen angenehmen Aufenthalt zu bereiten. An beiden Festtagen wird die Stadt in reichem Flaggen- schmuck prangen. Die Festzeitung enthält neben dem ausführlichen Festprogramm die Geschichte des hiesigen Kriegervereins, des Bezirkes Lich, sowie einen geschichtlichen Tleberblick über die Stadt Lich. Um allen Bevölkerungsschichten die Teilnahme am Fest zu ermöglichen, sind die Eintrittspreise sehr niedrig gehalten. Die gesamte Kapelle des 1. Bataillons Flnf.-Aegt. Ar. 15 in Gießen stellt die Festmusik. Ferner wirken die Kapelle der hiesigen freiwllligen Feuerwehr und des Posaunenchors
Oie praktische Bedeutung der neuen Steuermaßnahmen.
Amnestiespende, steuerfreie Ersatzbeschaffungen, Ehestandshilfe ustv.
•:on Steueisyndikus Or. jur. et rer. pol. Brönner, Berlin.
Oberheffen.


