Ausgabe 
15.12.1933 Erstes Blatt
 
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Nr. 294 Erstes Blatt

183. Jahrgang

Freitag, 15. Dezember 1933

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Dr. Friede. Wilh. Lange. Berantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den An­zeigenteil i. B.TH.Kümmel sämtlich in Bietzen.

England verweigert weitere Garantien.

London, 14. Dez. (WTB.)Daily Telegraph" schreibt: Der britische Botschafter in Paris, Lord Tyrrell, wird kaum in der Lage sein, die Wünsche der französischen Staatsmänner nach gewissen Zusicherungen und Garantien Englands zu befriedigen. Großbritannien ist der Meinung, daß Frankreichs und Belgiens Grenze nach Deutschland durch den Locarnopakt gegen einen nicht herausgeforderten Angriff g e nügend geschützt ist. Großbritannien ist nicht bereit, die Garantie auf irgendwelche andere europäischen Grenzen auszudehnen oder ein System automatischer" militärischer Sanktionen, z. B. im Zusammenhang mit dem britischen Abrüstungs­konventionsplan oder mit dem Bölkerbundsapparat, zu billigen. Man ist vielmehr der Ansicht, daß die Welt hinreichend vor Verletzungen einer Ab- rüstungsvereinbarung gesichert sei, und daß Zwangsmaßnahmen erst beschlossen werden könn­ten, wenn ein tatsächlicher Anlaß hierzu vorliege. Wenn die französischen Minister zusam­men mit Dr. Bcnesch jetzt die Lage erörtern, werden sie über zwei Punkte zu entscheiden haben:

1. ob die unmittelbaren Verhandlungen mit Deutschland fortgesetzt werden sollen oder nicht,

2. ob und welche Zugeständnisse sie machen könnten, um eine baldige Verwirklichung des deut­schen Anspruchs auf Rüstungsgleichberechtigung zu ermöglichen.

Die französischen Presscanregungen auf Verstär­kung des französischen Bündnissystems haben nach englischer Auffassung keinen praktischen Wert und werden auch nicht als der Ausgangspunkt amt­licher französischer Ansichten angesehen. Polen würde wahrscheinlich durch eine solche Geste die Verhand­lung mit Deutschland nicht stören wollen, Rumä­nien und Südslawien fühlen sich von Deutschland nicht bedroht, so daß nur die Tschechoslowakei eine engere militärische Partnerschaft mit Frankreich willkommen heißen würde.

Italien flühi Die deutsche Auflassung.

Rom, 14. Dez. Die diplomatischen Besprechungen stehen auch in Italien im Mittelpunkt des Interes­ses. Die TurinerGazetta del P o p o l o" be­tont die Dringlichkeit der beiden Fragen: Abrüstung und Verbesserung der deutsch-französischen Bezie­hungen. Frankreich wolle verhindern, daß Deutsch­lands militärische Lage sich in gewissem Sinne der französischen angleiche. Von deutscher Seite seien wiederholt insbesondere von Reichskanzler Hitler selbst Erklärungen abgegeben worden, um Frank­reich die bestimmtesten Versicherungen und die nöti­gen Garantien zu geben. Deutschland habe in der Tat keine oer st eckten Revancheabsich­ten, sondern wolle nur frei und geachtet als Gleicher unter Gleichen leben. Die in­neren Aufgaben Deutschlands seien so groß, daß Hitler den Wiederaufbau des waffenlosen Deutsch­lands nicht mit dem Abenteuer eines Krieges gefährden werde. Frankreich da- gegen versteife sich auf seine alte Sicherheitsforde­rung, und seine Verbündeten Benesch und Titulescu drohten geradezu mit dem Kriege.

Eorriere della Sera" spricht von einer offen- provokatorischen und gefährlichen Stellungnahme der Kleinen Entente. Die Verantwortung liege jedoch viel eher bei der von F r a n r e i ch bisher verfolgten -Politik, die man in Italien gerne end­lich geändert sehen möchte. Es sei allerdings nicht wahrscheinlich, daß Paris gegenüber seinen unbe­quemen und lärmenden Sateliten werde zur Ver­nunft gebracht werden können, und zwar umso weniger wahrscheinlich, als die Aktion der französi­schen Regierung durch die tolle Propaganda der reaktionären und schwerindustriellen Presse Frankreichs, die auf die Kleine Entente alle ihre Karten setze, behindert sei.

Benesch« Besuch in Paris.

Paris, 14. Dez. (TU.) Der Besuch des tschecho­slowakischen Außenministers Benesch in Paris steht im Vordergrund des Interesses. Die erste Fühlungnahme mit Paul-Boncour hat das Ver- hondlungsprogramm nicht erschöpfen können. Die Frage der Abrüstung kann erst von Grund auf be­sprochen werden, wenn der englische Botschafter in Paris, Lord Tyrrell, dem Quai d'Orsay die Stellungnahme seiner Regierung mitgeteilt hat. Beim Verlassen des Quai d'Orsay erklärte Benesch Pressevertretern, wegen der Vertraulichkeit der Un­terhaltung könne er nur feststellen, daß alle Fragen besprochen worden seien, die beide Länder inter­essierten. Der Meinungsaustausch solle am Freitag fortgesetzt werden. Ienefch wurde später vom Mi­nisterpräsidenten Ehautemps empfangen. Am Donnerstagabend gab Außenminister Paul-Boncour ein Essen zu Ehren seines Gastes.

pifef neuer Bundespräsident der Schweiz.

Basel, 14. Dez. (TU.) Die Vereinigte schweize­rische Bundesversammlung nahm am Donnerstag die Neuwahl des Bundespräsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesrates für 1934 vor. Alljährlich in der zweiten Woche der Dezember- tagung des Parlaments findet diese Wahl statt. Diesmal gelangte auf den höchsten Sitz der Eid- genossenschaft das jüngste Mitglied des Bundes- rats, der Letter des Eisenbahn- und Verkehrs­departements, Bundesrat Marcel Edouard Ernest P i l e t - Golaz. Er wurde mit 137 (Stimmen von 152 gültig abgegebenen Stimmen und 14 Stimm­enthaltungen der Sozialisten gewählt. Bundesrat

Gegen van der Lübbe und Torgler die Todesstrafe beantragt.

Oer Oberreichsanwalt plädiert für schuldig des Hochverrats und der schweren Brandstiftung. Die drei Bulgaren sollen mangels ausreichender Beweise freigesprochen werden.

Oberreichsanwalt Dr. Werner kommt dann zu dem Schluß, daß der Angeklagte Torgler als Täter am Reichstagsbrand beteiligt fei und daß er die Tat begangen habe zu dem Zweck, die Mitglieder der KPD. zum Losschtagen anzu­reizen. Ls handele fich, so betonte Dr. Werner, um vollendete Brandstiftung, und es komme außerdem in Tateinheit hinzu, daß ein hochver­räterisches Unternehmen begangen worden fei.

Die Rolle der Bulgaren.

Der Oberreichsanwalt wendet sich nunmehr den drei bulgarischen Angeklagten zu. Er hebt dabei hervor, daß alle drei in der Kommu­nistischen Partei Bulgariens eine verhältnismäßig bedeutende Rolle spielten. Die Angabe Dimitroffs, er habe sich als bulgarischer Emigrant in Deutsch­land nur mit bulgarischen Angelegen­heiten befaßt, sei sehr wenig wahrschein- l i ch. Ein bestimmter Nachweis jedoch, daß Dimitroff in Deutschland andere Dinge getrieben habe, sei im allgemeinen nicht möglich ge­wesen. Jedenfalls stehe aber fest, daß Dimitroff mit einem Führer der deutschen Kommunisten in Verkehr gestanden habe. Dimitroff, sowie Popofs hätten in der Voruntersuchung alles getan, um die Untcrsuchungsbehörden irrezuführen. Keiner der drei Bulgaren habe einen plausiblen Grund dafür angeben können, daß sie gerade in Deutschland Aufenthalt genommen haben. Alle drei hätten sich gerade in einer Zeit in Deutschland eingesunden, in der von deutschen Kommunisten ein bewafsneter Aufstand vorbereitet wurde. Ihre Behauptung, daß sie sich für deutsche politische Verhältnisse nicht interessiert hätten, sei vollkommen unglaubhaft. Auch die Behauptung Popoffs, daß er erst im November 1932 zum ersten Male nach Deutschland gekommen sei, wird vom Oberreichsanwalt als un­glaubhaft zurückgewiesen. Durch verschiedene Zeu­genaussagen ergebe sich unzweifelhaft, daß Popoff schon im Sommer 1 9 3 2 in Deutschland mar und daß er seinen Aufenthalt hier zu ver­bergen suchte. Verschiedene Zeugen aus Rußland hätten zwar bekundet, daß Popoff sich in jener Zeit in Rußland aufgehalten habe, indessen müß­ten diese Aussagen erheblichem Zweifel be­gegnen, denn sie enthielten verschiedene Wider-

Die Strafanträge des Oberreichsanivaltö.

Die Nachmittagssitzung des Reichstagsbrandstif­terprozesses beginnt mit einer scharfen Z u - rechtweisung des Angeklagten Dimi­troff durch den Vorsitzenden, weil Dimitroff während der Ausführungen des Oberreichsanwatts wiederholt gelächelt hat. Der Vorsitzende bezeichnet diese Haltung Dimitroffs als unehr- erbietig gegen das Gericht und als Provokation und droht, Dimitroff von der Sitzung auszufchlie- ßen.

spräche, besonders über die von Popoff geführten Namen.

Popoff sei am Rachmitlag des Brandes in Be­gleitung des Angeklagten Torgler im Reichstag gesehen worden, und der Zeuge Frey habe mit Bestimmtheit behauptet, Poposf wiederzuerken­nen. Der Zeuge Grothe habe Poposs als den­jenigen erkannt, dem die Tasche mit dem vrandmaterial am Reichstag übergeben wor­den ist. 3n gewissem Grade fei die Aussage Grothes durch andere Zeugen erschüttert wor­den. 3m übrigen aber bestehe kein Grund, an Grothes Glaubwürdigkeit zu zweifeln. Grothe habe den Poposf auch in der Roten Hilfe ge­sehen.

Die eigentliche Brücke, die vom Reichstagsbrand au den angeklagten Bulgaren führte, sei d i e 21 u s- f a g c des Kellners Hellmer vomBayern­hof", die allerdings durch andere Zeugenaussagen bis zu einem nicht unerheblichen Grade als zwei­felhaft zu bezeichnen sei. Man werde demnach der Aussage Hellmers mit einer gewissen Skevsis gegenübertreten müssen und auf sie kein ausschlag­gebendes Gewicht legen dürfen. Es bestehe e i n erheblicher Verdacht, daß die drei ange- klagten Bulgaren unerlaubte Dinge in Deutschland getrieben haben, die mit der Vorbe­reitung einer deutschen Revolution in Zusammen­hang stehen. Daß sie aber gerade mit dem Reichstagsbrand in Beziehung stehen, sei nicht mit Bestimmtheit zu erweisen, obwohl ein starker Verdacht nach dieser Richtung bestehen bleibt.

Leipzig, 14. Dez. (WTB.) In der Donners­tagssitzung des Reichstagsbrandstifterprozesies er­hielt noch einmal der Oberreichsanwalt das Wort. Meine Aufgabe, so erklärt Oberreichsanwalt Dr. Werner, wird es sein, den Versuch zu machen, darzulegen, ob die Annahme der Anklage zutreffend ist, daß die Mittäter Lübbes bei der Tat die 2Ingetlagten Torgler, Dimitroff, Popofs und Tanefs sind. Hatte die Kommunistische Partei ein Inter­esse an der Tat, und konnte sie von ihr unter Berücksichtigung der damaligen politischen Lage einen Vorteil von der Tat für die KPD. und ihre Ziele erwarten? Diese Frage ist unbe­dingt zu bejahen. Wenn der KPD. ihre Ab­sicht gelungen wäre, wäre sie an die Macht gelangt und hätte damit ihr Ziel erreicht, das sie seit vielen Jahren vergeblich zu erreichen versucht hat.

Aber selbst, wenn die KPD. damit rechnete, daß die Sache erfolglos auslief, so bestand immer noch die Möglichkeit, die mißlungene Tat auszunutzen, wie sie es ja auch versucht hat, diese Tat ihren politischen Gegnern, den Nationalsoziali­sten, anzudichten. Der Oberreichsanwalt behandelt dann ausführlich die Zeugenaussagen und die Argumente, die für eine Mittäterschaft Nörglers bei der Reichstagsbrandstiftung spre­chen. Torgler habe sich kurz vor der Tat im Reichs­tag aufgehalten.

Da für die Vorbereitung des Brandes haupt­sächlich die Abendzeit in Frage komme, sei es besonders auffallend, daß Torgler sich u m diese Zeit nicht in seinem Zimmer aufgehalten habe. Torgler ist nicht nur vor Entdeckung der Tat am Tatort ge­sehen worden, sondern er ist auch mit dem zweifellos feslgest^llten Täter kurz vor der Tat am Tatort gesehen worden. Die Zeugen karwahne, kroyer und Frey haben nach 15 Uhr im Reichstag Torgler m i t van der Lubbe zusammen gesehen. Die Personen, die nach Torglers Angabe mit Lubbe verwechselt worden sein konnten, kommen nach dem Ergebnis der Beweisausnahme dafür nicht in Frage. Ls muß danach angenommen werden, daß Torgler wenige Stunden vor der Tal mit dem Täler zusammen im Reichslage gewesen ist.

Torgler ist auch mit einer weiteren Person, die der Tat verdächtig gewesen ist, nämlich mit dem An­geklagten Popofs, zusammen am Tatort gesehen worden, wenige Stunden vor der Tat. Das ist durch die drei nationalsozialistischen Zeugen jeden­falls bekundet worden. Zu diesen Beweismomenten kommt nun noch die Aussage des Zeugen Grothe. Durch die erhobenen Beweise ist meines Erachtens ein Nachweis dafür, daß die Aussage Grothes un­richtig ist, keineswegs geführt. Ich will aber nicht bestreiten, daß auf diese Aussage von Grothe allein ich nicht in der Lage fein würde, auf ein Schuldig zu plädieren, denn es haben sich immerhin einige Momente ergeben, die Zweifel an der voll­kommenen Zuverlässigkeit dieser Zeugenaussage be­gründet erscheinen lassen.

Der Oberreichsanwalt führt weiter an, daß Torg­ler am Vormittag des Brandtags von verschiedenen Zeugen auf dem Weg zum Reichstag be­obachtet worden fei. Mehreren dieser Zeugen sei ausgefallen, daß Torgler über das normale Maß hinaus dicke und schwere Akten­taschen getragen habe, daß er ein scheues Wesen zeigte, als ob es ihm unangenehm ge- wesen wäre, daß er gesehen wurde. Im Restaurant Aschinger am Abend des Brandtags, während die Kunde vom Reichstagsbrand naturgemäß bei allen Gästen des Lokals große Aufregung hervorrief, habe sich Torgler mit feiner Gesellschaft s o gleich­gültig verhalten, als ob ihnen die Noch- richt nicht überraschend gewesen wäre. Den starken Tatverdacht gegen Torgler begründe be- sonders die Bekundungen Lebermanns, der aus- qefagt hatte, daß Torgler ihn durch Ueberrebung nnb fpäter durch Drohung bewegen wollte, die Rolle zu übernehmen, die nachher van der Lubbe beim Reichstagsbrand gespielt hat.

Oberreichsanwalt Dr. Werner stellt sodann folgende Strafantäge:

1. den Angeklagten van der Lubbe schul­dig zu sprechen eines fortgesetzten verbrechens des Hochverrats nach Paragraph 81 Nr. 2 und 82 des Slraf- gesetzbuchs in Tateinheit mit drei ver­brechen der schweren vrandstif- t u n g nach Paragraph 306 Jtr. 3 und Pa­ragraph 307 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs und eines Versuchs der einfachen B r a n d st i f t u n g nach Paragraph 308 des Strafgesetzbuchs. 3ch beantrage deshalb Anwendung des Paragraphen 5 Abs. 1 dec Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuh von Volk und Staat vom 28. Fe­bruar 1933 in Verbindung mit dem Gesetz über die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe vom 29. März 1933 ihn zur StrasedesTodeszu verurteilen. Zu­gleich beantrage ich, dem Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit ab- zuerkennen

2. den Angeklagten Torgler schuldig zu sprechen eines fortgesehtenverbre- ch e n s des Hochverrats nach Paragraph 81

Nr. 2 und 82 des Strafgesetzbuchs in Tat­einheit mit einem verbrechen der schwe­ren Brand st iftung nach Paragraph 306 Nr. 3 und 307 Nr. 2 des Strafgesetz­buchs und in Anwendung der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuh von Volk und Staat vom 28. Februar in Verbindung mit dem Gesetz über die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe vom 29. Wär) zum Tode zu verurteilen. Zugleich bean­trage ich, ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit abzuerkennen. Ferner bean­trage ich, den Angeklagten van der Lubbe und Torgler die ko st en des Verfah­rens aufzuerlegen, soweit sie nicht durch die Verfolgung der Angeklagten Dimitroff, Poposf und Taneff entstanden sind;

3. die Angeklagten Dimitroff, Taneff und Poposf von der Anklage des fort­gesetzten Hochverrats in Tateinheit mit einem verbrechen der schweren Brandstif­tung mangels ausreichenden Be­weises sreizusprechen. Die durch ihre Verfolgung entstandenen ausschalt­baren kosten beantrage ich, der Staatskasse auszuerlegen.

Piket, ein geborener Waadtländer, steht im 45. Lebensjahr und gehört der freisinnig-demokratischen Partei an. Zum Vizepräsidenten des Bun- desrats wurde mit 141 von 166 gültig abgegebenen Stimmen und 13 Stimmenthaltungen Bundesrat Minger, der Leiter des Militärdepartements, der seit 1929 dem Bundesrat angehört, gewählt. Seine Kandidatur wurde von der Bürger- und Bauern­partei aufgestellt.

Verfaffungsrefvrm in Polen.

Beschränkung des parlamentarischen Systems.

Warschau, 15. Dez. (WTB. Funkspruch) In der gestrigen Sitzung der Parlamentsfraktion des Regierungsblocks wurde von dem ehemaligen Justiz- minifter Car ein Verfassungsreform-Entwurf erläu­tert, der sich auf dem Grundsatz der Autorität des Staatschefs aufbaut, der gegenüber der Legislative, der Exekutive und den Justizbehörden

die oberste Entscheidung haben soll. Der Reforment­wurf gibt das parlamentarische Regierungssystem mit der Begründung auf, daß es nicht imltanbe sei, starke und stabile Regierungen zu bilden. Polen, das von Staaten mit starken Regierungen umgeben sei, könne s i ch dasparlamentarischeSpiel nicht mehr I e i ft e n. Der Sejm soll das Organ der öffentlichen Meinung darstellen. Der Präsident wird auf die Dauer von sieben Jahren durch eine Volksabstimmung gewählt, diese erfolgt zwischen zwei Kandidaten, deren einer von dem abtretenden Präsidenten bestimmt wird. Der Präsident der Re­publik ernennt den Ministerpräsidenten, der ihm verantwortlich ist. Der Sejm kann zwar den Rücktritt eines Kabinetts fordern, doch muß ein solcher An­trag von den beiden Kammern des Palaments im Verlaufe einer ordentlichen Session angenommen werden. Der Sejm wird auf Grund allgemeiner ge­heimer Wahlen für fünf Jahre gewählt. Der Ver­fassungsreformentwurf wird wahrscheinlich noch vor Weihnachten dem Sejm vorgelegt werden.

pflege der Leibesübungen Aufgabe der ganzen Ration.

Der Führer genehmigt die Ltadionbanten für die Olympische« Spiele.

Berlin, 14. De,. (WTB.)Mit dem heutigen Tage habe ich meine endgültige Geneh- niigung zum Beginn und zur Durch­führung der Bauten auf dem S f ab lan­ge n b c gegeben. Deutschland erhält damit eine Sportstätte, die ihresgleichen in der Welt sucht. Daß die Durchführung der geplanten großzügigen Baumaßnahmen Vieltausende von Ar­beitstagewerken schasst, erfüllt mich mit be­sonderer Freude.

Bauten allein genügen jedoch nicht, um eine bc« Weltgeltung unserer Nation entsprechenbe Vertre­tung bes deutschen Sportes bei den internationalen Wettkämpfen zu gewährleisten. Ausschlaggebenb ist