Ausgabe 
15.7.1933 Frühausgabe
 
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Das Verfaffungswerk der Evangelischen Kirche.

Berlin, 15. Juli. (TU.) Die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche hat folgenden Wort­laut:

3n der Stunde, da Gott unser deutsches Volk eine große geschichtliche wende erleben läßt, verbünden sich die deutschen evangelischen Kirchen in Fortführung un^ Vollendung der durch den Deutschen Evangelischen Kirchenbund eingeleile- ten Einigung zu einer einigen Deutschen Evangelischen Ki ehe. Sie vereint die aus der Reformation erwachfenen gleichberechtigt neben­einanderstehenden Bekenntnisse in einem feier­lichen Bund und bezeugt dadurch: Lin Leib und ein Geist, ein Herr, ein Glaube, eine Taufe, ein Gort und Vater unser aller, der da ist über ollen und durch alle in allen."

Die Deutsche Evangelische Kirche gibt sich n a ch - stehende Verfassung:

Artikel I.

Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hier­durch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und

1. Die Deutsche Evangelische Kirche gliedert s i ch in Kirchen (Landeskirchen).

2. Tekenntnisverwandte Kirchengemeinschaften können angeschlossen werden. Die Art des Anschlusses wird durch Gesetz bestimmt.

3. Die Landeskirchen bleiben in Be­kenntnis und Kultus selbständig.

4. Die Deutsche Evangelische Kirche kann den Landeskirchen für ihre Verfassung, soweit diese nicht bekenntnismähig gebunden ist, durch Ge­setz einheitliche Richtlinien geben. Sie hat die Rcchtseinheit unter den Landeskirchen auf dem Gebiet der Verwaltung und der Rechts­pflege zu fördern und zu gewährleisten.

5. Eine Berufung führender Amts­träger der Landeskirchen erfolgt nach F ü h - lungnahme mit der Deutschen Evan­gelischen Kirche.

6. Alle kirchlichen Amtsträger sind beim Amts- antritt auf d i e Verfassung der Deut­schen Evangelischen Kirche zu ver- pslich t en.

Artikel III.

1. Die Deutsche Evangelische Kirche regelt das deutsche g e s a m t k ir ch l i ch e Dechtsleben.

2. Sie ordnet ihr Verhältnis zum Staat.

3. Sie bestimmt ihre Stellung zu fremden Religionsgesellschaften.

A r t i f e I IV.

1. Die Deutsche Evangelische Kirche will die in ihr geeinte deutsche evangelische Christenheit f ü r d i e Erfüllung des göttlichen Auftra­ges der Kirche rüsten und einsetzen. Sie hat deshalb von der heiligen Schrift und den refor­matorischen Bekenntnissen her sich um eine ein­heitliche Haltung in der Kirche zu be­mühen und der kirchlichen Arbeit Ziel und Richtung zu weisen.

2. Ihre besondere Fürsorge widmet sie dem deutschen Volkstum, vornehmlich der Ju­gend.

3. Die freie kirchliche Arbeit von gesamtkirchlicher Bedeutung, insbesondere auf dem Gebiete der in­neren und äußeren Mission nimmt sie unter, ihre fördernde Obhut.

4. Die Verbundenheit mit den evangelischen Deutschen im Auslande hat sie zu wahren und zu festigen.

5. Sie pflegt die Beziehungenzu den be­freundeten Kirchendes Auslandes.

Artikel V.

1. An der Spitze der Kirche steht der luthe­rische Reichsbischof.

Kirche.

Artikel VI:

1. Der Reichsbischof vertritt die Deutsche Evangelische Kirche. Er ist berufen, die Gemein­samkeit des kirchlichen Lebens in den Landes­kirchen sichtbar zum Ausdruck zu bringen und für die Arbeit der Deutschen Evangelischen Kirche eine einheitliche Führung zu gewährleisten. Er trifft die zur Sicherung der Verfassung erfor­derlichen Maßnahmen.

2. Der Reichsbischof weist die Mitglieder des g e i st l i ch e n M i n i st e r i u m s in ihr Amt ein. Mit den führenden Amtsträgern der Landeskir­chen tritt er zu regelmäßigen Aussprachen und Beratungen zusammen. Er vollzieht die Ernen­nung und die Entlassung der Beamten der Deut­schen Evangelischen Kirche.

3. Der Reichsbischof hat das Recht, j e d e g e i st- liche Amtshandlung vorzunehmen, insonderheit zu predigen, Kundgebungen im Ra- men der Deutschen Evangelischen Kirche zu er­lassen und außerordentliche Buß- und Festgottes- dienste anzuordnen. Soweit es sich hierbei um die Wahrung und Pflege eines anderen als seines Bekenntnisses handelt, werden seine Befugnisse durch das hierfür berufene Mitglied des geist­lichen Ministeriums wakraenommen.

4. Der Reichsbischof erhält keinen kirchlichen Sprengel. Für die Erledigung der kirchlichen Derwaltungsgcschäfte hat der Reichsbischof seinen Amtssitz in Berlin.

5. Der Reichsbischof wird der Rationalsy- n o b e von den im leitenden Amt stehenden F ü h - rern der Landeskirchen in Gemeinschaft mit dem geistlichen Ministerium oorgeschlagen und von der Nationalsynode in das Bischofsamt berufen.

Artikel VII.

1. Das geistliche Ministerium ift berufen, unter Führung des Reichsbischof die Deutsche Evan­gelische Kirche zu leiten und Gesetze zu erlassen.

2. Es besteht aus drei Theologen und einem rechtskundigen Mitglied. Bei der Berufung der Theologen ist das in der Deutschen Evangelischen Kirche lebendige Bekenntnisgepräge zu berücksichtigen. Die Zahl der Mitglieder kann im Bedarfsfall erhöht werden. Die Mitglieder verwalten ihr Amt selbständig. Sie tragen dem Reichsbischof gegenüber die Verantwortung für die Einheit der Kirche.

3. Die besondere Aufgabe der theologischen Mit­glieder ist es, das geistliche Band der La n - deskirchen zur Deutschen Evangelischen Kirche, die Gemeinschaft unter den Angehörigen gleichen Bekenntnisses und deren Vertrauensverhältnis zu den übrigen Gliedern der Deutschen Evangelischen Kirche zu festigen.

4. Die Mitglieder des geistlichen Ministeriums werden vom Reichsbischof ernannt. Die theologischen Mitgliede- werden durch die im leiten­den Amt stehenden Führer der Landeskirchen dem Reichsbischof oorgeschlagen. Das Amt des rechtskun­digen Mitgliedes ist.mit dem der Stelle des leiten­den rechtskundigen Mitgliedes in der Dermal- tungderEvangelischenKirchederAlt- preußischen Union verbunden. Die Stelle wird nach Verständigung mit dem Reichsbischof be­setzt und der Inhaber muß die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst be­sitzen.

5. Das rechtskundige Mitglied ist der Stell­vertreter des Reichsbischofs in Rechts­angelegenheiten: es leitet die Deutsche Evan­gelische Kirchenkanzlei als oberste kirchliche Verwal­tungsbehörde.

Artikel VIII.

1. Die Deutsche Evangelische Ratio­nal s y n o d e besteht aus 60 Mitgliedern. Zwei

2. Dem Reichsbischof tritt ein geistliches Ministerium zur Seite.

3. Eine deutsche Evangelische Nationalsy- node wirkt bei der Bestellung der Kirchenleitung und bei der Gesetzgebung mit.

4. Beratende Kammern verbürgen den im deutschen evangelischen Volkstum lebendigen Kräf­ten die freie schöpferische Mitarbeit im Dienst der

Drittel werden von den deutschen evangelischen Landeskirchen aus den Synoden und Kir­chenleitungen entsandt. Ein Drittel beruft die Deutsche Evangelische Kirche aus Persönlichkei­ten, die sich im kirchlichen Dien st hervor­ragend bewährt haben.

2. Die Bestellung der Mitglieder der National­synode wird durch Gesetz gereaelt. Das Amt der Mitglieder dauert sechs Jahre. Auf die Einglie­derung neuerKräfte ist bei jeder Umbildung der Nationalsynode besonders Bedacht zu nehmen.

3. Die Nationalsynode wird durch den Reichs­bischof mindestens einmal im Jahre be­rufen.

Der Reichsbischof soll im übrigen dem Ver­langen der Rationalsynode nach seiner Berufung Rechnung tragen. Ort und Zeit der Tagung be­stimmt der Reichsbischof. Er eröffnet die Sy­node durch einen Gottesdienst und führt bei der ersten Tagung die Geschäfte bis zur Regelung des Vorsitzes. Die Synode gibt sich eine Ge­schäftsordnung.

Artikel IX :

1. Die beratenden Kammern werden vom geistlichen Ministerium zu fortlaufender verantwortlicher Arbeit herangezogen und haben das Recht des ratsamen Gutachtens.

2. Die Mitglieder werden durch den Reichs- bischof im Einvernehmen mit dem geistlichen Ministerium ernannt.

Artikel X.

Die deutschen evangelischen Kirchengesetze werden von der Nationalsynode im Zusammenwir­

ken mit dem geistlichen Ministerium oder von diesem allein beschlossen, durch den Reichsbischof ausgefertigt und im Gesetzblatt der Deutschen Evangelischen Kirche verkündet. Sie treten am 14. Tage nach der Ausgabe des Gesetzblattes in Kraft, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.

A r t i k e l XI.

1. Alle Einnahmen und Ausgaben wer­den jährlich auf einen Haushaltsplan gebracht. Er wird vor Beginn des Rechnungsjahres durch Gesetz festgestellt.

2. Der Gesetzesform bedarf ferner ein Beschluß über die Aufnahme von Anleihen oder die Uebernahme von Sicherheitsleistun­gen zu Lasten der Deutschen Evangelischen Kirche.

3. Ueber die Haushaltsführung ist jährlich einem von der Nationalsynode zu bestimmenden Haus- h a l t s a u s s ch u ß Rechnung zu legen. Er erteilt ote Entlastung.

4. Die Deutsche Evangelische Kirche bringt ihren Fmanzbedars durch Umlagen der Landes­kirchen auf.

Artikel XII.

1. Die Verfassung kann durch Gesetz geän­dert werden, soweit es sich nicht um Bestimmungen über das Bekenntnis und den Kultus handelt. Das Gesetz bedarf der Zustimmung von Zweidritteln der anwesenden Mitglieder der Nationalsynode oder der Einstimmigkeit im geistlichen Ministerium

2. Zu einer Verfassungsänderung, welche die Glie- derung oder die Organe der Deutschen Evangelischen Kirche betrifft, bedarf das Gesetz der Mitwirkung der Nationalsynode.

Am 23.3uli evangelische Krchenwahlen.

Berlin, 14. Juli. (ERB.) Die Reichsregierung hat heute den Gesetzentwurf über die Verfassung derDeutschenEoangelischenKirche ver­abschiedet. Der Gesetzentwurf hat sieben Artikel, in denen bestimmt wird: Die Deutsche Evangelische Kirche ist eine Körperschaft d e s öffent­lichen Rechtes des Reiches. Die Pflichten und Rechte des Deutschen Evangelischen Kirchenbun- des gehen auf die Deutsche Evangelische Kirche über. Weigern sich die zuständigen Organe einer Landes­kirche, Umlagen der Deutschen Evangelischen Kirche auf den Haushalt zu bringen, so hat auf Er­suchen der Reichsregierung die zuständige Landes- regierung die Eintragung der Leistungen in den Haushalt zu veranlassen.

Die in der Deutschen Evangelischen Kirche zu- sammengefchlossenen Landeskirchen führen am 23. Juli 1933 Neuwahlen für die­jenigen kirchlichen Organe durch, bie nach gellendem Landeskirchenrechl durch un­mittelbare Wahl der kirchlichen Ge­meindeglieder gebildet werden. Soweit noch Landeskirchenrecht weitere Organe durch mittelbare Wahlen zu wählen sind, finden diese Wahlen bis zum 31. August 1933 statt.

Zn die Deutsche Nationalsynode werden aus Synoden und Kirchenleitungen ent­sandt: Von der Evangelischen Kirche der Alt- preußischen Union 19 Mitglieder, von den evangelischen Landeskirchen in Hessen, Hessen- Kassel, Nassau, und Frankfurt a.M. zu­sammen 2 Mitglieder, von der Vereinigten Evang. prot. Landeskirche Baden 1, von der vereinigten Protest, ev. christlichen Kirche der Pfalz 1 Mit­glied, von den übrigen uniierten Landes­kirchen zusammen 1 Mitglied, von der Ev. Lan­deskirche des Freistaates Sachsen 4, von der Ev. Landeskirche Hannover 2 Mitglieder, von der Ev. Landeskirche in Württemberg 2 Mitglie­der, von der Ev.-luth. Landeskirche in Bayern rechts des Rheines 2 Mitglieder, von der Ev.-luth. Landeskirche Schleswig-Holstein 1, von der Thüringischen ev. Kirche 1, von der Ev.-luth. Kirche im hamburgischen Staate 1 Mitglied, von der Ev.-luth. Kirche van Mecklen - b u r g = Schwerin und der Ev.-luth. Landeskirche von Mecklenburg-Strelitz zusammen 1 Mit­

glied und van den übrig en Kirchen lu t h e rischen Bekenntnisses zusammen 1 Mit­glied sowie von Kirchen reformierten B e - r e n n t n i f f e s zusammen 1 Mitglied. Don den­jenigen Landeskirchen, die mehr als 1 Mitglied ent­senden, muß wenigstens 1 Mitglied, bei der evange­lischen Kirche altpreußischer Union wenigstens ein Drittel der Kirchenleitung angehören.

Zn ber Begründung des Gesetzes heißt es u. a.: Um die innere Verbindung zwt- schen dem deutschen Kirchenvolke und der Deut­schen Evangelischen Kirche mit möglichster Be­schleunigung herzustellen, die im deutschen Kirchen­volk bestehende Spannung und Spaltung zu be­seitigen und damit eine Befriedung des Lebens in der evangelischen Kirche herbeizuführen, ist es notwendig und entspricht auch dem Wunsche der Kirchenregierungen, daß schnellstens in allen evangelischen Landeskirchen die Vertretungskörperschaften neu gebildet werden.

Soweit diese Körperschaften nach Landesrecht aus unmittelbaren Wahlen der kirchlichen Ge­meindeglieder hervorgehen, sollen die Wahlen bereits am 23. 3uü 1933 vollzogen werden. Die Auswahl eines zeitlich so nahelie­genden Wahltermins soll nach Möglichkeit verhindern, daß durch agitatorische Wahl­kämpfe neue Spannungen in das evan­gelische Kirchenvolk hineingetragen werden. Die Wahlen zu denjenigen kirchlichen Dertretungs- körperschaften, die aus mittelbaren Wahlen her* vorgehen, sollen bis zum 31. August 1933 durch­geführt werden, damit dann der Bildung der im der neuen Kirchenverfassung vorgesehenen Ra- tionalshnode keine Hindernisse mehr im Wege stehen.

Dei der Fülle der Schwierigkeiten, die sich aus der starken Abkürzung des Wahlverfahrens er­geben werden, und um die Verwirklichung der Absicht der Reichsregierung, die Wahl in Frei­heit und Llnparteilichkeit stattfinden zu lassen, sicherzustellen, erscheint es zweckmäßig, einen besonderen Bevollmächtigten des Reichsministers des Innern zu bestellen, des­sen Aufgabe es sein wird, durch rechtzeiti­ges Eingreifen alle Hindernisse zu beseitigen, die sich einem ungestörten und unparteilichen Verlauf der Wahlen entgegenstellen könnten.

Das Schiff mit den drei Segeln.

Don Victor Klages.

Wie einem so was wieder einfällt. Ich sitze an einem woldumrandeten Binnensee, und in der Abenddämmerung treibt müde ein Schiffchen mit drei Segeln. Nichts Besonderes ist daran, aber es bannt meinen Blick, als sei es eine Vision. Es ist auch eine.

Bald werde ich heimfahren in die Stadt, ich werde essen, eine Zigarre anzünden und ein Buch zur Hand nehmen. Die Zeiten sind anders geworden. Aber Vergangenes kriecht manchmal gespenstisch herauf, nun sitze ich nicht mehr inmitten kaffeetrinkender Menschen an einem friedlichen See, ich stehe am Golf von Kalifornien, und es ist tiefe, tiefe Sternennacht.

Hinter der Bergnase liegt Santa Rosalia. Einer, der nicht schlafen kann, geht im Sand dieser toten Küste spazieren. Er blickt durch das Schiffsglas, und er schüttelt den Kopf. Es ist nun schon die dritte Nacht. Und immer da hinten bei dem Eiland Tor- tuga der merkwürdige Schoner, treibend vor drei floppenden Seaeln.

Die Fischer fahren kurz vor Morgengrauen hin­aus: ein Fischer kann es nicht fein. Auch hat im Umkreis von ein paar hundert Meilen keiner ein so großes Boot. Die Melonendchrken aus Guaymas kommen regelmäßig am Dienstag und am Freitag, morgens gegen sechs. Heute ist zwar Freitag, aber die Uhr zeigt auf %2; die Barken müssen nach weit draußen auf dem Meer fein. Was für ein merk­würdiges Schiff ist das, dieses Schiff mit den drei Segeln?

Hat es außer mir jemand gesehen? Ich glaube nicht. Santa Rosalia schläft einen festen Schlaf. Ein- mal im Vierteljahr läuft ein Dampfer den kleinen schwierigen Hafen an, und bann zur Tageszeit. So­gar derCörrigan Segundo", der den Verkehr mit La Paz aufrecht erhält, kommt bei Tage. Ich werde Alfonso Saenz fragen, was für ein Schiff das fein kann.

Alfonso Saenz ist Prokurist der Compania del Boleo, einer französisch-mexikanischen Gesellschaft, der die Kupferbergwerke im Lande und die Schmelz­öfen hier am Orte gehören. Alfonso ist beschäftigt, man saßt ihn nicht leicht; es ist ja auch nicht so eilig. Wollen sehen, ob auch in dieser vierten Nacht das Schiff mit den drei Segeln draußen bei dem Eiland Tortuga treibt. Sobald es hell wird, ist es noch immer wie weggezaubert gewesen.

Richtig, bas Schiff ist ba. Ich wandere mit meinem Richtglas zur äußersten Svitze der Mole, stehe frei und sichtbar über dem Wasser. Unter mir plätschert

es leise. Ich bin ein Schemen, in das weiche silberne unendliche Geheimnis gepflanzt. Kein Mensch mehr. Eine Frage. Zu anderen Usern stößt die Frage. Aber diese Ufer liegen nicht jenseits des Golfes am Rande des Staates Sonora.

Mechanisch hebe ich bas Glas. Und da schwimmt ein Punkt heran, es ist ein Boot, offensichtlich hat bas Schiff ein Boot ausgesetzt, bas geradenwegs auf den Hafen zustrebt, denn noch vor kurzem war ringsum alles leer.

Soll ich weggehen? Wenn ich auch wollte, ich könnte nicht. Mich hält die Nacht. Mich hält das Ge­heimnis. Wachse ich nicht hoch hinein in die silberne Nacht? Groß steh' ich über der Mole und sage: Hier bin ich.

Sie haben wohl eine Stunde gerudert. Vier Mann und einer am Steuerriemen. Das Boot sucht nicht die Einfahrt. Lautlos kommt es an die Mole. Cha­rons Nachen, denke ich.

Worte fauchen zu mir herauf. Wut, die schreien möchte, aber es nicht wagt.Wo bleibt ihr? Seht ihr uns nicht!? Kein Mensch auf Tortuga! Es ist höchste Zeit. Los huevos! Diablo! Queremos los huevos!"

.Es ist der Mann am Steuerriemen. Ich muß er­widern: das ist mir klar. Vielleicht findet man sonst am Morgen einen Toten auf dem Molenkopf. Ich überlege nichts. Meine Kehle, meine Zunge arbeiten wie ein Automat. Und sie antworten, sehr simpel, was man für gewöhnlich hier zu antworten pflegt: Manana. Morgen."

Sie haben automatisch richtig' geantwortet, nicht um eines Zolles Breite wurden die Ereignisse durch diese spontane Entgegnung aus ihrem Geleise ge­drängt.Ganz bestimmt?'^ fauchte es noch einmal. .Ganz bestimmt!" kam bas Echo, und das Boot stieß ab.

Ein Spuk. Alfonso Saenz, den ich am Sonntag, morgen erwischte, tippte sich an die Stirn.War doch kein Mond am Himmel", sagte er. Und ick; wurde unsicher und mußte angestrengt Nachdenken, ob ich wirklich am Molenkopf gestanden hatte. Das Bett war unberührt. Wo war ich gewesen, als die Sonne aufging?

Nicht geschlafen und doch keine Müdigkeit. Es peitschte mich. Isidro vermietet sein Boot. Her mit dem Boot! Ein Fischer fuhr hinaus zur Insel Tortuga.

Sie hat nicht von ungefähr diesen Namen. ©leid)* mäßig wie ein Schildkrötenrücken wölbt sie sich, eine umgekehrte Schale auf dem blauen Golf. Nichts ist zu erblicken von dem Schiss mit den drei Segeln, und wie ich spähe und rudere, klingen mir die selt­samen Worte des Mannes am Steuerriemen wieder

in den Ohren:Los huevos! Queremos los huevos!"

Was heißt bas? Die Eier, die Eier wollen sie haben? Ja, Saenz muß mich für monbfüchtig halten, er glaubt wohl an einen kleinen Tropenkoller. Die Eier, die Eier wollen sie haben ...

Jetzt bin ich schon um die Spitze der Insel herum- gesahren, der jenseitige breit ausladende Rand der Schildkrötenschale liegt vor mir, und ich sehe noch immer nichts. Ich mache mich daran, den weiten Bogen zu schlagen, ba aewahr' ich, hinter getürmten Meerfelien, die Mastspitzen eines Schisses. Die Sonne brennt glühend. Ich wache. Ich träume nicht.

Das leichte Boot zieh' ich auf den Strand, stolpere in irrsinniger Hast über Steingeröll und Kakteen, klettere in bas Felsengewirr und sehe:

Ein winziger Dampfer, uralt aus Holz gebaut, liegt Bord an Bord mit dem Schoner. Am Stern des Dampfers lese ich Namen und Heimatsort: Tiburön San Blas. Der Schoner kehrt mir den Steven zu, der Heimatshafen bleibt daher verbor­gen, aber den Schiffsnamen habe ich vor mir: Lobo de mar.

DerHai" neben demSeewolf". Wenn Namen tiefere Bedeutung haben, darf man hier nicht lange verweilen. Sie sind emsig am Werk, auf beiden Schiffen. Große Kisten werden mit einer Vorsicht, die den Menschen unter diesem Himmelsstrich sonst fremd ist, von dem Dampfer auf den Schoner über« aefradjtet. Ein rätselhaftes Tun.Was denken Sie sich dabei, Senor Saenz?"

Ich saß, noch im blauen Hemde des Fischers, neben meinem Bekannten, den ich aus dem Nachmittags­schlaf aufgepurrt hatte. Er machte mürrische Augen, aber er tippte sich nicht mehr an die Stirn.No s6", sagte Alfonso Saenz,weiß nicht. Von Schmuggel hat man hier nie etwas gehört, und was soll wei­ter... No s£."

Er hatte keine Lust zum Nachdenken. Wer wird sich auch am Sonntagnachmittag bas Gehirn zer- quälen. Dann aber sprach er davon daß bie Kupfer­schmelzen 200 chinesische Kulis emfteUen würben, mit fabelhaft geringer Entlöhnung, und baß ein amerikanischer Dampfer bie Labung Menschen schon in der kommenden Nacht heransühre.

Saenz", sagte ich ba,ich weiß nichts, ebenso wenig wie Sie. Aber irgenbroas ist faul. Wollen wir nicht auf dieses Schiff mit den drei Segeln auf« paffen? Ich will es auch allein tun. Geben Sie mir 2hr Motorboot und ein paar Leute. Sie sollen Ge­wehre mitnehmen."

Jetzt erst wurde Alfonso Saenz ganz munter. Er lachte schallend, nannte michpirata" und trocknete sich die Auaen, die vor lauter Vergnügen zu tränen anfingen. Aber (eia Sportsgeist war gestachelt;

die Geschichte machte ihm plötzlich einen Heidenspaß. 3a, bas Boot sollte sofort zur Stelle sein, unb wir wollten zuschauen.

Als bas Motorboot mit vier bewaffneten Leuten fertig an der Lanbungsbrücke lag, gab ich Alfonso Saenz schweißend mein Glas. Er schaute hindurch, und sein Gesicht war dumm unb runb. Da hinten segelte der Schoner unter voller Leinwand in süd­licher Richtung, genau im Fahrwasser der großen Dampfer. Eh' ich zupacken konnte, war Saenz in bas Boot gesprungen. Mit höchster Kraft schoß es zum Hafen hinaus.

Angst würgt mir in ber Kehle. Ich werbe das Gefühl nicht los: du hast Furchtbares angetidjtet. Saenz ist nicht gerade mein Freund, aber wir sind gut bekannt, und ich habe den Jungen gern. Mein Glas hat er mitgenommen. Ich gucke mir bie Augen aus dem Kopf; es nützt nichts. Das Boot wirb zum Pünktchen. Weit, weit weg ist es. Sein Motor aber schlägt mir im Blut.

Ich stehe, starre. Die Sonne wirst ihre letzten Strahlen über die Bergeshäupter ber Tres Virgines. Stiller Abend und ein Schoner in voller Fahrt. Nein, ich erkenne deutlich: er hat Leinwand gebor­gen, das Schiff liegt wieder unter drei Segeln.

Und bann schließe ich bie Augen krampfhaft, es rollt wie Donner über bas Meer, unb mit ge­schloffenen Augen noch seh' ich bie Feuergarbe, die soeben den violetten Himmel zerrissen hat.

Ein dicker Rauchballen löst sich langsam. Men­schen rennen auf die Mole, schreien. Die Wolke ver­zieht sich. Es ift kein Schiff mehr da ...

Ganz Santa Rosalia ist auf der Mole versammelt. Es wird Nacht. Ich füyle mich von Leibern um- schlossen, von heißen keuchenden Leibern, aber ich bin einsamer hier als gestern. Eine Stunde wird zur Ewigkeit.

Knapp nach Verlauf dieser Stunde kam Saenz mit dem Boot zurück. Alle waren unversehrt. Der Schoner hatte Minen an Bord, es war ein Kom­plott gegen den amerikavschen Dampfer mit der Chinsenladung. Gerade als bas Schiff bie Segel weggenommen und bas ersteEi" über Bord gehen ließ, erreichte es Saenz. Auch wenn er bie Lage nicht sofort überblickt hätte, wäre er nicht lange im Un­klaren geblieben, benn der Schoner empfing bas Boot mit Gewehrschüssen. Saenz und seine Leute erwiderten das Feuer, und sie trafen unverhofft gut: nicht die Menschen, aber die an Deck des Schoners bereit gehaltenen Minen. Das Schiff mit den drei Segeln flog in die Luft.

Gegen 2 Uhr morgens hörte bas unruhige Santa Rosalia bie gewaltige Stimme einer Sirene. Der amerikanische Dampfer war ba. Sicher schaukelte er draußen auf der Reede vor seinem Anker.