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13.12.1933 Erstes Blatt
 
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Sauckel, die Staatssekretäre S)ierl und Feder, der bayrische Ministerpräsident Siebert, Prinz August Wilhelm oon Preußen, Dr. v. Renteln, Alfred yfo» [enberg, Graf zu Reoenttow, Dr. Schnee und der Abgeordnete Habicht. Unter den Stellvertretern be­finden sich Prof. d. Freytagh-Loringhooen, Gras v. Helldorf, Dr. Ley, Reichsstatthalter Sprenger, die Kultusminister Rust und Schemm, der Reichs- sugendführer Baldur o. Schirach und der Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont.

Dessauer und die Rhein- Maimsche Volkszeitung.

München-Gladbach, 12. Dez. (WSN.) Im Prozeß gegen Prof. Dessauer erklärte der frühere Borptzende des Aufsichtsrats der Carolus-Druckerei in Frankfurt a. M. Rechtsanwalt Ungeheuer, u. a., er habe der Einflußnahme Dessauers ge­wissen Widerstand entgegengesetzt, weil ihm die politischen Ansichten Dessauers nicht zusagten. An Dessauer habe ihm z. B. nicht gefallen, daß er im November 1918 bei der Neubildung des Vorstandes der Frankfurter Zentrumspartei, wo ihm ein Vor­standsmandat angetragen wurde, darauf hingewie- sen habe, daß ihm gleichfalls von der Deutschen Volkspartei, den Demokraten und der Sozialdemo­kratie Vorstandsämter angetragen worden feien, die er aber abgelehnt habe. Weiter habe ihm miß­allen, daß Dessauer mit den Sozialdemokraten auf o gutem Fuße stand. Sodann wurde die p o l i ch e Haltung der Rhein-Mainischen Volkszeitung in Frankfurt, und ihre Stel­lungnahme zu kirchlichen Dingen und zur Sozial­demokratie erörtert, die in 'weiten Kreisen der Katholiken nicht gebilligt wurde. Stadtpfarer Herr erklärte dazu, ihm sei in seiner Eigenschaft als Kommissar des Bischofs die Ab- ,schrift eines Briefes zugeleitet worden, worin fest- gestellt wurde, daß bei Besprechungen zwischen dem Bischof, Prof. Dessauer und den Redakteuren die Schwierigkeiten ausgeräumt worden seien. Der frühere Geschäftsführer der Carolus-Druckerei, Lehnen, hat sich gleichfalls der Einflußnahme Prof. Dessauers widersetzt, weil er es vermeiden wollte, daß man den Zeitungsbetrieb nach groß- industriellen Gesichtspunkten verwaltete.

Der Sonderstaatsanwalt legt sodann einige Schreiben vor, die Aufschluß über die Beziehun­gen Prof. Dessauers zu Mühlon geben sollen. Dr. Dessauer gibt zu, Mühlon mit D r. Brüning bekannt gemacht zu haben. Er habe sich von der Hoffnung leiten lassen, daß Deutschland durch Mühlon wichtige Aufschlüsse über die Stimmung Frankreichs bezüglich der Repara­tionen erhalten werde. Mühlon habe aber keinen bestimmten Auftrag bekommen. Dr. Brüning selbst habe später nie auf diesen Besuch Bezug genommen. Der Sonderstaatsanwalt legt Dr. Dessauer die Frage vor, ob er nicht empfunden ljabe, daß es geradezu eine Groteske gewesen sei, einen Nachfolger Bis­marcks mit einem Landesverräter zu­sammenzubringen. Der Angeklagte entgeg­net, daß er Mühlon nicht für einen Landesverräter gehalten habe. Er sei vielmehr überzeugt gewesen, daß sich Mühlon zum Vaterlande zurückgekunden habe. Hätte er damals das gewußt, was dieser Prozeß zu feinem größten Leidwesen offenbare, dann hätte er Mühlon nicht mit Dr. Brüning zusammengebracht, ganz abaesehen davon, daß er dann sicher nicht oon Dr. Brüning empfangen worden sei.

Die Wirtschaft gegen Preiserhöhungen.

Berlin, 12. Dez. Der Ausschuß für Fra­gen des gemeinsamen Geschäftsver­kehrs zwischen Industrie und Handel trat am 12. Dezember im Deutschen Industrie- und Handelstag zu einer Sitzung zusammen, die sich mit der Frage der Preiserhöhungen und der Kon­ditionen beschäftigte. Es kam in Uebereinftimmung mit der Auffassung des Reichswirtschaftsministe­riums einmütig zum Ausdruck, daß ungerecht­fertigte Preiserhöhungen im Interesse der Erhaltung der Kaufkraft und der Herbeiführung einer Mengenkonjunktur bis auf weiteres grundsätzlich zu vermeiden seien. Die Frage der Preisgestaltung und der Konditionen soll in Zukunft in enger Zusammenarbeit zwischen Industrie, Großhandel, Einzelhandel und Handwerk unter Beteiligung des Reichswirt- schaftsministeriums behandelt werden, um volks­wirtschaftlich unerwünschten Entwicklungen zu be­gegnen und eine Beunruhigung der Wirtschaft zu vermeiden. Diese Zusammenarbeit wird sich in ver­schiedenen Kommissionen, so für allgemeine Fragen der Rabatte urtb sonstige Konditionen, für haus- wirtschaftliche Geräte und Eisenwaren, für Texti­lien und für Lebensmittel vollziehen.

Abflauen des Kommuniffen- aufftandes in Spanien.

Paris, 13. Dez. (WTB. Funkspruch.) Die aus Spanien vorliegenden Meldungen lassen erkennen, daß die Unruhen bedeutend im Abneh­men begriffen sind. In der Nacht zum Diens­tag ist es der Regierung durch Einsatz starker Ka­vallerie- und Infanterie-Abteilungen gelungen, den Hauptbrandherd des Aufstandes im Gebiet von Logrono zu er st icke n. Auch in Saragossa konnten die Aufständischen, die sich hinter Barrikaden und aus dem Bahnhof verzweifelt verteidigten, durch das Eingreifen von Maschinen­gewehrabteilungen geschlagen werden. In Se­villa wurde ein geplanter Eisenbahnerstreik im Keime erstickt. Vor Valencia erhielten Züge und Kr a f t w a g e n zahlreiche Schüsse aus dem Hinterhalt. Nach Erklärungen des Innenministeri­ums handelt es sich bei diesen Zwischenfällen, wie sie auch noch aus andere' Provinzen gemeldet wer­den, lediglich um die letzten Ausklänge des Aufstan­des, so daß der Revolutionsversuch nunmehr endgül­tig als gescheitert angesehen werden könne.

Aus den Meldungen der in das Aufstandsgebiet entsandten Berichterstatter der Madrider Zeitungen geht hervor, daß die Käämpfe der letzten drei Tage ganzimStile desafrikanischenKlein- krieges geführt wurden und an die Truppen die größten Anforderungen stellten. Das von den Draht­ziehern verführte Volk hatte geglaubt, der freiheit­liche Kommunismus habe in ganz Spanien gesiegt. So werden Fälle geschildert, wo die Bewohner ver- schiedener Dörfer das aufgefundene Geld verbrannten, da es angeblich im neuen Staat nickt mehr gebraucht und die Verteilung tzes gesamten Eigentums und der Lebensmittel auf kommunistische Art bereits durchgeführt würde.

ReichsstMalier Sprenger an den Stötten alter deutscher Kultur.

WSN Darmstadt, 12. Dez. Das Staats- Presseamt teilt mit:

Schneidend kalter Wind fegte über das Land, als am letzten Freitag morgen die Wagen die Berg­straße entlang über Bensheim nach Lorsch brausten, um Reichsstatthalter Sprenger sowie Staatsminister Jung, Ministerialrat Rings- hausen und deren Begleitung an die Stätte zu bringen, an der vor ungefähr 1200 Jahren das Kloster Lorsch errichtet wurde. In Lorsch ange­kommen, übernahm Prof. B e h n , der die Lorscher Ausgrabungen vorgenommen hatte, die Führung. Das Kloster Lorsch wurde 763 durch den Rhein­gaugrafen gegründet, im Jahre 774 in Anwesenheit Karls des Großen geweiht. Später wurde es zum Reichskloster erhoben.

Zunächst wurde die Königshalle besichtigt, die in späteren Jahren von der christlichen Kirche als Kapelle angesprochen und benutzt wurde. Es ist jedoch erwiesen, daß die Bestimmung als Kapelle falsch war und daß dieser Raum die alte Königs- Halle, die zum Empfang der deutschen Könige diente, war. Die Königshalle zeigt Stileinflüsse römischer Baukunst und orientalischer Schmuckkunst. Im unteren Teil der Königshalle sind an den Wänden noch deutlich Malereien aus der Karo­lingerzeit sichtbar. Im oberen Teil der Königshalle, der später ein gotisches Dach aufgesetzt wurde, fin­den wir noch deutlich gotische Malereien. Daß die Königshalle ursprünglich nur dem Empfang der Könige und nicht Kirchenzwecken diente, dürfte dar­aus hervorgehen, daß sich in dem Karolingischen Teil keinerlei Anzeichen, weder in der Malerei, noch sonstwie finden, die auf den kirchlichen Cha­rakter hindeuten. Es wird angestrebt, die Königs­halle in ihrer ursprünglichen Innen- ausgeftaltung wieder herzu st eilen, und als Monumentaleingang zu dem hinter ihr und vor der alten Klosterkirche liegenden Krieger­ehrenmal nach Beseitigung der Ausmauerung der hinteren Bogen der Königshalle wirken zu lassen. Den Oberstock der Königshalle will man sodann .als Klostermuseum Herrichten.

Alsdann erfolgte die Besichtiguna der früheren Klosterkirche, die seit langer Zeit als Tabak­scheune dient. Die alte Kirche war zweitürmig und oon hohen Mauern umgeben. Im 10. Jahrhundert wurde der offene Hof zur Dorkirche überbaut. Spä­

ter wurde bann ein neues Atrium angebaut. In der gotischen Zeit setzte eine Ruckentwicklung ein, die u. a. zum Abbruch der Türme führte. Die Reforma­tionszeit mit ihren wechselvollen Erscheinungen ging auch am Kloster Lorsch nicht spurlos vorüber, das dann endgültig 1621 im Dreißigjährigen Krieg zer­stört wurde.

Anschließend an die Besichtigung des Klosters Lorsch begab- sich Reichsstatthalter Sprenger nebst Begleitung noch nach Ingelheim, um dort die Kaiserpfalz Karls des Großen zu be­sichtigen. Die Fahrt führte über Worms nach Oppenheim. Bei diesem Teil der Fahrt bot sich ein prachtvolles Bild, als die K a t h a r i n e n k i r ch e in Oppenheim plötzlich wie ausgemeißelt vor den Blicken in dieser unwahrscheinlich klaren Win­tersonne auftauchte. Rechts der Straße strömt der Rhein, an dessen Ufern sich leichte Eisansätze zeigen, mit leichter Wellenbildung seinen unaufhörlichen Lauf-, links liegen die fruchtbaren Weinberge im rotbraunen Kleid. Durch Oppenheim hindurch mit seinen engen Gäßchen geht die Fahrt in ge­wohntem flottem Tempo, dann durch Mainz, vis in Nieder-Jngelheim vor dem Rathause die Brem­sen anziehen. Das Ziel ist erreicht. Die Erforschung dieser alten Kaiserpfalz ist schon vor dem. Kriege er­folgt. Es sei hier nur kurz erwähnt, daß dort öfters Kaiser Barbarossa Hof hielt, ebenso wie Heinrich IV. Wie Reichsstatthalter Sprenger äußerte, muß es eine Hauptaufgabe der künftigen Erziehung unseres Volkes sein, dieses wieder auf den Boden deutscher Kultur zu stellen. Unerläßlich ist daher, ihm für die alte Kultur, die unsere Vorfah- ren pflegten, wieder d i e Augen zu öffnen und ihm die Freude an den alten deut­schen Kulturschätzen nahe zu bringen. Der deutsche Mensch durch deutsche Kultur auf deutschem Boden.

Hindenburg empfängt Ae'chsstatthatter Sprenoer.

Berlin, 12. De;. (IDIB.) Reichspräsident von Hindenburg empfing heute den Relchsstakt- halter in Hessen Sprenger, den hessischen Staats­minister 3 u n g und den neuernannten hessischen Ver­treter beim Reich Ministerialrat von Zengen.

Sie Mtövechglkiiffe der SeWchen und Beamten der Landeskirchen.

Berlin, 12. Dez. (TZ.) Das Geislliche Mini­sterium hat mit dem Datum vom 8. Dezember 1933 ein Kirchengesetz über d i e Rechtsverhält­nisse der Geistlichen und Beamten der Landeskirchen beschlossen. Der Evangelische Pressedienst gibt zu diesem Gesetz folgende Erläute­rung:

Das geislliche Ministerium der deutschen evange­lischen Kirche bat in den letzten Tagen bedeutsame Gesetze verabschiedet, die über die kirchenpolitische Auseinandersetzung hinaus die pofitioen Auf­gaben der evangelischen Kirche im na­tionalsozialistischen Staate weiterführen. Es ist das Ziel der Reichskirchenregierung, klare Ordnung innerhalb de rKirche zu schaffen und eine Be­friedung des kirchlichen Lebens herbeizuführen, um alle Kräfte für den inneren Aufbau der Gemeinde frei zu machen.

Diesem großen Ziele dient auch das erste Kirchen­gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Geistlichen und Beamten der Landeskirchen regelt. Mit dem Erlaß dieses Gesetzes wird eine Lücke der kirchlichen Ge­setzgebung geschlossen, die dadurch entstanden war, daß durch das Kirchengesetz vom 16. November die Durchführung der oon den Landeskirchen seit dem 1. Januar 1933 ergangenen Geseke aufgehoben war. Das Gesetz hat für alle Landeskirchen Geltung und verwirklicht an diesem Punkte den wichtigen Grundsatz der Kirchenoerfassung auch auf dem Gebiete des kirchlichen Rechtslebens, die Ge­samtkirche unter eine einheitliche Linie zu stellen. .

Das Gesetz will dazu helfen, einen den völkischen Notwendigkeiten unserer Zeit gemäßen gut geschul­ten und in seiner ganzen Lebenshaltung verant­wortungsbewußten Pfarrer st and zu sichern. Zum anderen will es vertrauensvolle Zusammenarbeit der Pfarrer mit wirklich lebendigen Gemeinden ermög­lichen. Dabei vermeidet es bewußt zwei Fehler: 1. den Anschein der Staatskirche als ob die kirch­liche Gesetzgebung nur ein Schatten der staatlichen Beamtengesetzgebung wäre, sodann den anderen Irrtum, als ob die Freiheit der Verkündigung darin bestünde, daß die Kirche sich aus völkischen Tatsachen und Notwendigkeiten herauslöst.

Der § 1 des Gesetzes, der sehr bald durch ein Gesetz über die Vorbildung der Geist­lichen ergänzt werden wird, ordnet diese Aus­bildung in den großen Rahmen der für das Uni« versitätsstudium geltenden Vorschriften ein. Damit bringt die Kirche zum Ausdruck, daß sie die aus den völkischen Lebensnotwendigkeiten erwachsene Studentengesetzgebung des Staates auch für ihre zukünftigen Geistlichen anerkennt. Die Frage nach der fünftigen Wirksamkeit von Nichtariern ent­scheidet sich damit von selbst.

In die gegenwärtige Wirksamkeit von Pfarrern darf, dem Wesen der Kirche gemäß, nur bann eingegriffen werden, wenn eine fruchtbare Arbeit in der Gemeinde nicht mehr möglich erscheint. Für einen solchen Eingriff schafft das vorliegende Gesetz die Möglichkeit, bindet diele aber an die Entscheidung eines unabhängi­gen Kirchengerichtes.

Eine besondere Neuerung enthält der § 2, der die Eingehung der Ehe der Geistlichen von einer Genehmigung abhängig macht Damit wird ein in Bayern bewährter Brauch für die Gesamt- kirche übernommen. Auch hierin wird deutlich, daß der Pfarrer kein Privatmann, sondern in der Ge- famtheit seiner Lebenshaltung der Gemeinde und dem Volk verpflichtet ist. Die weiteren Paragraphen betreffen in der Hauptsache die Versetzung von Geistlichen und Beamten an eine andere Stelle, sowie ihre Versetzung in den einstweiligen ober bauernben Ruhestand. Der Beschluß über die Notwendigkeit der Versetzung an eine andere Stelle ober in ben einstweiligen Ruhestand erfolgt durch ein unabhängiges Kir chenger ich t, dessen Zusammensetzung ben an ein solches Gericht zu ftellenbrn Anforderungen entsprechen muß. Gegen Beschlüsse dieser Kirchengerichte kann binnen zwei

Wochen Berufung an das Geistliche Ministe­rium der Deutschen Evangelischen Kirche eingelegt werden, das endgültig entscheidet. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung.

Ein Krrchengeseh über Beilegung kirchenpolitischer

Streitfälle.

Berlin, 12. Dez. (WTB.) Das Geislliche Mi­nisterium der Deutschen Evangelischen Kirche hat ein Gesetz beschlossen, nach dem zur Beilegung von kirckenpolitischen Streitfällen, die die dienstlich und persönlichen Verhättnissen eines Geistlichen oder eines Mitgliedes einer kirchlichen Verwaltungsbehörde betreffen, ein Schlichtungsausschuß ge­bildet wird. Wenn eine gütliche Beilegung des Streitfalles nicht möglich ist, hat der Schlichtungs­ausschuß eine Entscheidung darüber zu treffen, wie der Streitfall zu erledigen ist.

Der Schlichtungsausschuß kann durch seine Ent­scheidung Befugnisse der landeskirchlichen Verwal­tungsbehörden wahrnehmen ober diese Behörden zu allen Amtshandlungen anweisen, die im Rah­men ihrer Zuständigkeit liegen. Die Mitglieder des Schlichtungsausschusses, der seinen Sitz bei der Reichskirchenregierung hat, sind nur dem Gesetz unterwarfen und an Anweisungen nicht gebunden. Der Schlichtungsausschuß be­steht aus einem rechtskundigen Beamten, einer höheren kirchlichen Verwaltungsbehörde als Vor­sitzendem und zwei Geisllichen, die vom Reichsbischof berufen werden.

Aus aller Wett

Raubüberfall auf eine ostpreuhische Sfalionsfaffe.

Ein Raubüberfall ist auf die Stationskasse im Bahnhofsgebäude von Ottelsburg (Ostpreußen) verübt worden. Als der Reichsbahnassistent Krü­ger mit der Abrechnung beschäftigt war, klopfte ein Mann an die Tür der Stationskasse und rief dem Beamten zu:Herr Krüger, machen Sie auf, wir möchten etwas Geld wechseln." Der Beamte glaubte, daß ein Bekannter Einlaß forderte und öffnete ahnungslos die Tür. In dem Augenblick wurde ihm ein Revolver vor bas Gesicht gehalten, und er wurde gezwungen, sich mit erhobenen Händen mit dem Gesicht gegen die Wand zu stellen. Während einer der Banditen ben Beamten in Schach hielt, raffte der andere das auf dem Tisch aufgezählte, größtenteils schon gebündelte Gelb zusammen. Dann wurde der Beamte in ben Flur vor ber Stations­kasse eingesperrt. Die Banbiten nahmen bie Schlüs­sel mit. Sie hatten außerdem die Fernsprechleitung durchschnitten. Erst nach einer Viertelstunde wurde ber Beamte befreit und bie Polizei benachrichtigt. Nach vorläufiger Schätzung sind ben Banbiten 4800 Mark in bie Hände gefallen.

llnterhaus-Debatte über die schottische Seeschlange.

Das Gerücht von einem geheimnisvollenSee- ungeheuer" in dem schottischen See Loch Neß, von dem seit drei Monaten ganz England spricht, und dessen Vorhandensein von mindestens 50 Zeugen beschworen wird, fand jetzt seinen Weg in die heiligen Räume des englischen Unterhauses. Der konservative schottische Abgeordnete 21 n st r u - t h e r - G r a y stellte die Frage, ob bie Regierung im Interesse ber Wissenschaft eine Untersuchung über bas Vorhandensein eines Ungeheuers im Loch Neß anstellen wolle. Der Staatssekretär für Schott­land, Sir Godfrey Collins, erklärte hieraus, es bestehe keine Ursache, das Vorhandensein irgend­eines verderblichen Ungeheuers im Lock Neß zu vermuten. Unter den gegenwärtigen Umständen seien meliere wissenschaftliche Nachforschungen eine Angelegenheit privater Unternehmer und Gelehrten, bie burch ben Eifer ber Presse unb ber Photo­graphen unterstützt würben. Anstruther gab sich mit biefer Antwort nicht zufrieben unb sagte, bie Re­

gierung mochte bas Luftfahrtministerium zur Be obachtung des Ungeheuers durch Flugzeuge heran- ziehen. Dadurch könne ber Wissenschaft ein großer Dienst erwiesen werden. (Hört! Hort!) Der Staats­sekretär für Schottland erwiderte hierauf, er wolle mehr Beweise über das Ungeheuer haben, bevor er die englischen Luftstreitkräfte für das Tier in Anspruch nehme. Der sozialistische Abgeordnete Maclean erklärte hierauf unter allgemeinem Ge­lächter, die Regierung würde besser daran tun, sich mit dem Ungeheuer der Arbeitslosigkeit zu befassen.

Der frühere Staatssekretär für Schottland, Adamson, hat in einer Presseunterredung erklärt, daß man nicht über bas Ungeheuer scherzen bürfe. Es sei eine Tatsache. Der Abgeordnete für Inoer- neß, Sir Murdoch M a c b o n a l b , hat ber Oef- fenllichkeit den Vorschlag unterbreitet, man olle das Ungeheuer mit einem großen Fischernetz fanaen. Andere schlagen vor, ben See ablaufen zu lassen, um auf diese Weise das Ungeheuer am sichersten lebendig zu fangen.

Jeden Tag pilgern hunderte von Wissenschaftlern, Presseleuten und Photographen zum See, um das etwaige Auftauchen des Ungeheuers nicht zu ver- Saffen. Nach ben bisherigen Beobachtungen soll bas ngeheuer etwa ben Auffassungen oon ber berüch­tigten Seeschlange entsprechen unb an bie 2 0 Meter lang fein. Bisher ist es aber trotz allem Eifer noch niemanbem gelungen, mehr als eine Linie über ber Wasseroberfläche ober den an­geblichen Kopf ober Schwanz des Ungeheuers zu erblicken. In einer Sonderoerfügung der schottischen Behörden ist das Monstrum dem Schutze des Publikums empfohlen worden. Seine Tö­tung wurde streng verboten, unb ber See wirb Tag unb Nacht bewacht.

Bier 3ahre Zuchthaus für einen Kirchenräuber.

Vor dem Schöffengericht in Kempten hatte sich ber 57jährige Kunstmaler Karl S ch m i b t wegen 70Diebstählenzu verantworten. Schmidt hatte in den Jahren 1928 bis 1933 in 70 Kirchen aus ganz Südbayern Kirchengegenstände, in der Haupt­sache alte Lichter, geschnitzte Köpfe, Kelche und Messegewänder gestohlen und diese bann veräußert. Schmidt hat außerdem seinen Sohn und feine zwei Töchter gezwungen, ihm bei feinen Diebstählen Beistand zu leisten. Es wurde feftgefteUt, daß im Laufe der fünf Jahre Schmidt rund 16 000 Mk. für die gestohlenen Gegenstände vereinnahmt hat. Das Gericht verurteilte Schmidt zu vier Jah­ren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust.

Mutter und Sohn wegen Mordes ;um Tode verurteilt.

Das Schwurgericht Ansbach verurteilte die Ehe­frau Kreszentia Mack und deren Sohn Franz D i e m e r t aus Wilburgstetten bei Dinkelsbühl wegen Mordes zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Auf Anstiften der Mutter hatte Franz Diemert am 30. Juni d. I. seinen Stiefvater, den zweiten Mann seiner Mutter, durch Beilyiebe schwer verletzt. Auch die Ehefrau Mack brachte ihrem Mann noch Beilhiebe auf ben Kopf bei; beide schleppten ben Schwerverletzten in eine Scheune, wo er oon Nachbarn fterbenb auf- gefunben würbe; im Krankenhaus ist er bann seinen Verletzungen erlegen. Beide Angeklagten nahmen das Urteil ziemlich ruhig auf.

Der Brand des 3usti;palasies in Istanbul.

Die Untersuchungen wegen des Brandes des Iustizpalastes in Istanbul, über ben kürzlich be­richtet wurde, habe ergeben, daß das Feuer durch Fahrlässigkeit eines Wächters enrftanb. Die Nachtwächter, die bas Feuer erst in sehr fortge­schrittenem Zustande bemerkten, versuchten zunächst selbst ber Flammen Herr zu werben, wodurch kost­bare Zeit verloren ging, bis bie Feuerwehr ein­traf. Die Schuldigen sehen einer strengen Bestra­fung entgegen. Die verbrannten Prozeßakten wer­den auf rund 500 000 Millionen Stück geschätzt. Die türkische Rechtspflege dürfte für Monate stark be­einträchtigt fein. Die Gesamtzahl ber vernichteten Akten, darunter sehr viele wertvolle Dokumente aus alter Zeit oon historischem Wert, bürste 1,5 Millionen erreichen.

Gründung des Reichsfachverbandes der elektrotechnischen Industrie.

Unter dem Vorsitz von Direktor Philipp Keßler fand in Berlin die Gründungsversammlung bes Reichsfachoerbandes ber elektrotech­nischen Inbustrie (RFC.) durch Umwandlung des bisherigen Zentrolverbands ber deutschen elek trotechnische'n Industrie statt. Der Reichsfachverband wird alle Unternehmungen umfassen, die auf dem Gebiet ber Elektrotechnik fabrikatorisch tätig sink». Seiner neuen Organisation liegt das Führerprinzip, sowohl in ber Leitung bes Verbands als auch in seinen einzelnen Gliedern zu Grunde.

76 Angeklagte in einem Rauschgiftprozeh.

Dor der Großen Strafkammer VII des Land­gerichts Hamburg begann ein großer Rausch- gistprozeß, der etwa 14 Tage dauern wird. Angeklagt sind 76 Personen, die als Rauschgifthänd­ler tätig gewesen sind, oder sich als Verbraucher der Rauschgifte strafbar gemacht haben. Die Liste ber Angeklagten wird geführt von bem 38jährigen Techniker Wilhelm Helfer ich, der im April b. I. festgenommen werden konnte. Er legte ein rückhalt­loses Geständnis ab, so baß es gelang, einige größere Rauschgiftzentralen in ben Hamburger Stadtteilen St. Georg und St. Pauli aufzudecken. Helferich bezog bie Rauschgifte oon bem 38jährigen W o l j e m e und dem 32jährigen G e o l, die beide wegen Rauschgifthandels bereits vorbestraft sind. Unter ben übrigen Angeklagten befinben sich auch zahlreiche rauschgiftsüchtige Frauen, bie als Opfer der gewissenlosen Händler betrachtet werben müssen.

Wetter:' raussagc.

Durch den Aufbau bes hohen Drucks im Nord osten unb durch den kräftigen Barometerfall über Frankreich haben sich bie Luftdruckgegensätze erheb Lid) verschärft. Bei dem engen Verlaut' der Isobaren hat über Deutschland lebhafte östliche bis nordöstliche Luibewegung eingesetzt, so daß die neue kräftige Kältewelle westwärts vorgetragen wird. Wir haben also mit einer wesentlichen Verschärfung des Frostes zu rechnen. Bei dem Zustrom der Kaltluft tritt zu­nächst noch wechselhafte Bewölkuvg auf, wobei auch einzelne r-chneefälle nicht ausgeschlossen sind, doch wird späterhin Aufklaren einsetzen.

Aussichten für Donnerstag: Wechselnd wolkig mit Aufklaren, Verschärfung des Frostes, meist trocken.

Aussichten für Freitag: Weiterhin ftren ger Frost.

Lufttemperaturen am 12. Dezember: mittags 2,3 Grad Celsius, abends1,4 Grad; am 13. Dezem­ber: morgens2,5 Grad. Marimum1,1 Grad^ Minimum5,5 Grad. (Frbtempcrcturen in 10 cm Tiefe am 12. Dezencker: abends2,3 Grad; am 13. Dezember: morgens 2,9 Grad Celsius.