Ausgabe 
13.7.1933 Erstes Blatt
 
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Amtsverkündigungsblatt für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Ilr. 38 Erscheint Dienstag und Freitag. 14. 3uli Nur durch die Post zu beziehen. 1933

Jnhalls-llebersichl: Verordnung zur Preisüberwachung. Schlichtungswesen. Hauptkörung 1933. Herstellung leicht verderblicher Konditor waren an Sonntagen. Verzeichnis über Personen, die durch Einbürgerung im Auslande ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Feldbereinigung Annerod. Dienstnachrichten.

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Verordnung zur Preisüberwachung.

Vom 8. Juli 1933.

Auf i®runb des §5 Kap. II des 1. Teils der vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft usw. vom 8. Dezember 1931, (RGBl. I. S. 699, 702), Der Verordnung über die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8. Dezember 1931 (RGBl. S. 747), der Bekanntmachungen des Reichskommissars für Preisüber­wachung vom 23. Februar und 29. Februar 1932 (Reichsanzeiger Nr. 47 und Nr. 57 aus 1932) sowie der hessischen Ermächtigungsgesetze vom 13. März und 16. Mai 1933 (Reg.-Bl. S. 27 und 129) wird die nach­stehende Verordnung erlassen.

§ 1.

(1) Jur Ueberwachung der Preise für lebenswichtige Lebens- und Genußmittel sowie für lebenswichtige handwerkliche Leistungen zur Be­friedigung des täglichen Bedarfs wird bei der Minifterialabteilung I eine Preisüberwachungsstelle errichtet. Sie hat die Befugnisse aus tz 1 der Verordnung vom 8. Dezember 1931 (RGBl. I, S. 747).

(2) Das Nähere bestimmt der Staatssekretär.

. § 2.

(1) Preiserhöhungen, Erhöhungen von Preiszuschlägen und Preis­spannen für die im 8 1 bezeichneten Lebensmittel und Leistungen dürfen nur vorgenommen werden, nachdem sie durch die Ueberwachungsstelle oder durch die sonstigen hierfür bestimmten Organe genehmigt worden sind.

(2) Preiserhöhungen oder sonstige Maßnahmen nach Absatz 1, die bei Gegenständen und Leistungen der im 8 1 erwähnten Art seit dem 1. Mai 1933 erfolgt find, müssen spätestens bis zum 31. Juli durch Ver­mittlung des Kreisamts der Ueberwachungsstelle zur Genehmigung vor­gelegt werden.

(3) Die Vorlage kann auch durch Verbände und Vereinigungen von Händlern und Gewerbetreibenden erfolgen.

§3.

(1) Im Handel mit lebenswichtigen Lebens- und Genußmitteln sowie bei lebenswichtigen handwerklichen Leistungen zur Befriedigung des täg­lichen Bedarfs dürfen Verbände und Vereinigungen Mindestpreise, Min­desthandelsspannen und Mindestzuschläge jeglicher Art nur mit Genehmi­gung der Preisüberwachungsstelle verabreden oder festsetzen. Verabredun­gen oder Festsetzungen, die nach Inkrafttreten der Verordnung ohne eine solche Genehmigung getroffen werden, sind nichtig.

(2) Verabredungen oder Festsetzungen, die nach dem 1. Mai 1933, aber vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung getroffen worden sind, werden mit dem Ablauf des 31. Juli 1933 nichtig, wenn sie bis dahin nicht genehmigt worden sind, soweit nicht die Nichtigkeit schon auf Grund anderweiter Vorschriften eingetreten ist.

8 4.

Die Entschließungen der Preisüberwachungsstelle nach den Para­graphen 1 und 3 sind endgültig.

§ 5.

Die Preisüberwachungsstelle ist berechtigt, gemäß der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. I, S. 723) Auskunft zu verlangen. Zuwiderhandlungen werden nach § 6 der genannten Verord­nung bestraft.

§ 6.

(1) Wer gegen die auf Grund der Eingangs erwähnten Gesetzes- oorschriften ergangenen Maßnahmen der Preisüberwachungsstelle, ins­besondere gegen die Paragraphen 1 bis 3 dieser Verordnung vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, wird wahlweise mit Gefängnis oder mit Geld­strafe in unbeschränkter Höhe oder mit beiden zusammen bestraft. Bei Einzelfirmen trifft die Strafandrohung den Betriebsinhaber sowie etwa vorhandene Betriebsleiter, bei juristischen Personen und sonstigen Ver­einigungen die gesetzlichen Vertreter sowie die etwa vorhandenen Be­triebsleiter.

(2) Einem Verstoß im Sinne des Absatzes 1 ist es gleichzuachten, wenn die Vorschrift des 83 umgangen wird, namentlich dadurch, daß ein gesellschaftlicher Druck ausgeübt oder eine Person verächtlich gemacht wird.

(3) Die Ueberwachungsstelle kann die Fortführung von Betrieben, durch die lebenswichtige Lebens- und Genußmittel sowie lebenswichtige handwerkliche Leistungen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs in den Verkehr gebracht werden, untersagen, wenn der Inhaber oder der Leiter des Betriebs den auf Grund dieser Verordnung erlassenen Vorschriften oder Anordnungen zuwider handelt, oder wenn sonst Tatsachen die An­

nahme rechtfertigen, daß der Inhaber, die gesetzlichen Vertreter oder Be­triebsleiter die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.

Die Ueberwachungsstelle kann die Schließung der Betriebs- und Ge­schäftsräume solcher Unternehmungen anordnen.

Im übrigen finden die Vorschriften des § 2 Absatz 3 bis 4 der Ver­ordnung vom 8. Dezember 1931 (Reg.Bl. I, S. 747) Anwendung.

(4) Die Namen derjenigen Personen und ihrer Firmen, die auf Grund dieser Verordnung bestraft worden sind, werden auf Beschluß der Preis- überzvachungsstelle öffentlich auf Kosten der Bestraften bekanntgemacht.

Die Art der Bekanntmachung bestimmt die Preisüberwachungsstelle.

Die Kosten der Bekanntmachung unterliegen der Beitreibung wie öffentliche Gefälle des Staates.

8 7.

Bei Unternehmungen, die ihren Sitz außerhalb Hessens haben, gelten diese Bestimmungen für die in Hessen befindlichen Niederlassungen.

8 8.

Die Entschließungen der Preisüberwachungsstelle werden für den Be­zirk der Kreisämter, für deren räumlichen Umfang die Entschließung er­geht, in den Amtsverkiindigunasblättern der Kreisämter veröffentlicht. Dies gilt insbesondere für die Anordnungen zur Senkung von Preisen, Preiszuschlägen und Preisspannen oder anderer hierauf abzielender Maß­nahmen sowie die Untersagung der Fortführung von Betrieben und die Schließung der Betriebs- und Geschäftsräume.

Mit der Verkündung tritt die Entschließung in Kraft, soweit im Einzelfall nichts anderes gesetzlich vorgeschrieben ist oder angeordnet wird.

8 9.

Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in derDarmstädter Zei­tung" in Kraft. Ihr Außerkrafttreten bestimmt der Staatsminister.

Darmstadt, den 8. Juli 1933.

Der Hessische Ministerpräsident:

Dr. Werner.

Vetr: Schlichtungswesen.

Presse-Notiz.

Mit Wirkung vom 1. Juli d. I. ab werden im Volksstaate Hessen die Dienstgeschäfte der Schlichtungsausschüsse und deren Spruchkammern von dem Hessischen Staatsministerium, Minifterialabteilung III (Arbeit und Wirtschaft), Darmstadt, mitversehen.

Alle für diese Behörden bestimmten Anträge und Eingaben sind daher nunmehr an das Hessische Staatsministerium, Minifterialabteilung III (Arbeit und Wirtschaft), Darmstadt, Adolf-Hitler-Platz Nr. 5 (Altes Pa­lais) zu richten.

Bekanntmachung.

Vetr.: Hauptkörung 1933.

Die diesjährige Hauptkörung in den zum Dienstbezirk der Amlsvele- rinärarztftelle Grünberg gehörigen Gemeinden findet an folgenden Tagen statt:

1. Mittwoch, den 26. Juli, 9 Uhr, in Grünberg, 10.30 in Lauter, 12 in Weickartshain, 13 in Stockhausen, 14 in Stangenrod.

2. Donnerstag, den 27. Juli, 7.30 Uhr in Lumda, 9 in Weitershain, 10.30 in Rüddingshausen, 12 in Odenhausen, 13 in Geilshausen.

3. Freitag, den 28. Juli, 7.30 in Beltershain, 9 in Kesselbach, 10.15 in Londorf, 12.15 in Allendorf.

4. Samstag, den 29. Juli, 7.30 in Harbach, 9 in Ettingshausen, 10 in Münster, 11 in Röthges, 12.45 in Ober-Bessingen, 13.45 in Nieder Bessingen.

5. Montag,^den 31. Juli, 7.15 in Göbelnrod, 8.30 in Queckborn, 10 in Saasen, 11.30 in Lindenstruth, 12.45 in Winnerod, 13.45 in Rein- hardshain.

Die angegebenen Zeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Be­sitzer von Faseltieren, die diese gelegentlich der Hauptkörung ankören lassen wollen, haben dies vor den genannten Terminen dem Vorsitzenden der Körkommission, Herrn Veterinärrat Dr. Fuchs in Grünberg, anzuzeigen.

Gießen, den 8. Juli 1933.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

mals eine Beugung der höheren Fähigkeit durch die niedere zulassen. Der Nationalsozialismus hat die Aufgabe, überall die größte Fähigkeit zur ausschlaggebenden Bedeutung kommen zu lassen, wir wissen es ja aus tausend Aussprüchen, daß der Sinn der wahren national­sozialistischen Staats- und wirtschaflsauffassung der ist, daß jeder, der etwas kann und jeder, der eine verantwortungsvolle Stelle zu tragen hat, von dem Staate gestützt und

in seiner Autorität gefördert wird.

Die oberste Aufgabe des Wirtschaftsministers sehe ich viel weniger in einer Aufstellung von wirtschaft­lichen Konstruktionen und Plänen als vielmehr in der Organisation der vorhandenen praktischen realen Wirtschaftsmög- lichte i t e n. Es ist nicht die Aufgabe des Wirt- schaftsministeriums, in die einzelnen Wirtschafts­zweige einzugreifen und darin herumzuregieren. Man muß aber natürlich die Möglichkeit dazu offen holten. Der nationalsozialistische Staat muß für sich in Anspruch nehmen, daß er den Dingen in der Wirtschaft nicht freien Lauf läßt, daß er nicht jeden machen läßt was er will, damit nicht jemand a_n5 Konkurrenzgründen rücksichtslos Schaden stiftet, der sich unter Umständen a u f einen ganzen Wirtschaftszweig aus- wirken kann. Der Staat wird von dieser Befug­nis aber nur einen sehr weisen Gebrauch machen und es sich genau überlegen, bevor er ordnend ein­greift. Die Möglichkeit dazu muß allerdings be­stehen. Und ich glaube, wir wissen alle Fälle, wo es auch in der Vergangenheit dringend erwünscht ge­wesen wäre, wenn die Regierungen diese Möglich­keit gehabt hätten.

Wenn es heißt: G emeinnutz geht vor Eigennutz, so kann damit nur gemeint sein, Haß s j ch das selbstverständliche Er­werbsinteresse nicht so ausbreiten darf daß man dabei das Gemeinwohl, das Staats­wohl uni) das Gesamtinteresse über­sieht oder gar stört. Die Aufgabe, die ruhige

©nergic, Die Das neue Reich hat, zu gehen, selb st im Hause Ordnung zu schaffen und die0 Millionen Menschen in Arbeit zu bringen und mit ihnen zu wirtschaften. Das heißt natürlich keineswegs, daß wir eine Chance, die uns geboten ist, um unsere Beziehungen zum Ausland zu fördern, auslassen. Cs ist selbst­verständliche Aufgabe des Reichswirtschaftsmini- stcriums, alles zu tun, um d i e Verbindung mit der Welt und der Weltwirtschaft zum Vorteil unserer eigenen Ration z u hegen und zu pflegen.

Im Anschluß an diese mit großem Beifall aufge­nommene Rede nahm Herr

Krupp von Bohlen und Halbach,

der Führer des Reichsoerbandes der deutschen In­dustrie, das Wort zu folgenden Ausführungen: Wir haben alle und wollen alle den Glauben und das Vertrauen zur Bewegung, zur Gesundung, aber auch zu den vorhandenen Möglichkeiten haben. Den Glauben wollen wir uns erhalten und wollen unserseits alles tun, was den Glauben auch in wei­tere Kreise tragen kann. Wenn ich eines aus Ihren Ausführungen hervorheben darf, so ist vielleicht mit das wertvollste, was Sie gesagt haben, die Ver­antwortung des Einzelnen soll erhal- halten bleiben. Herr Reichswirtschaftsminister, das ist wohl unser aller Wunsch und Ziel. Wenn uns die Verantwortung erhalten bleibt, so werden wir alle an den Zielen Mitarbeiten können, die der Regierung, der Bewegung, man kann wohl heute schon sagen, fast dem ganzen Volke vorschweben.

Schärfste Maßnahmen gegen Saboteure des

nationalsozialistischen Ausbaus

Berlin, 13. Juli. (TU.) Der preußische Justiz­minister hat mehrere Erlasse herausgegeben, in denen es u. a. heißt: Die Staatsanwaltschaften sind angewiesen, alle Fälle, die eine Auflehnung

Beugung der höheren Arbeitsleistung unter die mindere Arbeitsteilung werde nicht ge­duldet. Das fordere das wohl des deutschen Volkes.

Im Rahmen dieser Grundsätze, die Interessen der Gesamtheit wahrzunehmen, das sei das Pro­blem, das uns zur Lösung gestellt sei. Wie auf politischem, so könne man auch auf wirtschaftlichem Gebiet Befugnisse und Rechte nur her- lei t e n aus der Leistung. Das Tempo un­serer Einwirkung auf die Wirtschaft und die Stel- lenbesehung in der Wirtschaft sei daher abhängig von der Heranbildung eines wirt­schaftlichen Führernachwuchses. Die Betriebsamkeit gewisser Organisationen auf diesem Gebiet sei noch keineswegs der Beweis dafür, daß dieser Rachwuchs bereits vorhanden sei.

Es sei Grundsatz der NSDAP., eine Stelle nicht eher zu besehen, solange nicht eine fähige, durch Lei st ungen erprobte Persön­lichkeit zur Verfügung stehe. Wer nur an die Vergangenheit denke und sich nicht mit der Zu­kunft beschäftige, fei ein schlechter National­sozialist. was ihn. den Führer, wirtschaftlich interessiere, fei allein d i e Zukunflsauf- gäbe, das deutsche Volk wieder in Ar­beit zu bringen und feine volle Kon­sumkraft wieder herzu st eilen.

Deshalb habe er auch mit Genugtuung Kenntnis genommen von der Anerkennung, die Deutschlands bisherige Leistungen in der Bekämpfung der Ar­beitslosigkeit kürzlich in Genf gefunden habe. Der Führer behandelte im weiteren Verlauf seiner Rede dann außenpolitische Fragen. Im Rahmen der Friedenspolitik des neuen Deutsch­lands sei auch das Konkordat mitderKa- tholischenKirche, die den nationalsozialisti­schen Staat damit offiziell anerkenne, von Bedeu­tung. In diesem Zusammenhang wies er auf die neue evangelischeKirchenverfafsung hin und erwähnte, daß am übernächsten Sonntag die evangelischen Kirchen-

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Chefredakteur

Dr. Fnedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.Tbyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für denAn- zeigenteil i.D.TH.Kümmel sämtlich in Bietzen.

Wilhelm Keppler Beauftragter NSDAP, für WirtschastSfragen.

Hin, 13. Juli. (TU.) Die NSk. meldet: Der er hat folgende Verfügung erlassen: Den Par- iossen Wilhelm Keppler habe ich als nen Beauftragten für Wirtschafts- I e n in d i e Reichskanzlei berufen, rnenne ihn hiermit gleichzeitig zu meinem Be­lgien für Wirtschaftsfragen innerhalb der t e i. Alle wirtschaftspolitischen Organisationen Zartei sind ihm unter ft eilt.

rlin, den 13. Juli 1933.

Gez.: Adolf Hiller.

als Beauftragter der NSDAP, für Wirl- jfragen in die Reichskanzlei berufene Ingenieur Im Keppler, der der nationalsozialistischen stagsfraktion angehört, wurde am 14. Dezember in Heidelberg geboren. Nach dem Besuch des lafiums in Heidelberg und Rastatt studierte er n Technischen Hochschulen Karlsruhe und Dan- laschinenbau. Von 1911 Ingenieur in der chemi- Jndustrie, war er vom Jahre 1912 als Leiter rieUer Unternehmungen tätig. Ingenieur Spp- ehört der deutschen Abordnung aus Londoner W e l t w i r t s ch a f t s k o n f e- \ an.

aller MffchastspoM i der Arbeit: Nur durch Ausnutzung ationale Aufbauwerk gelingen.

»len stattfinden würden. Zum Schluß eichnete der Führer in eingehenden Ausfüh- en die verschieden gearteten Aufgaben von erung und Partei.

große und entscheidende Aufgabe der Partei die Erziehung des deutschen 2TI c n - e n, Aufgabe der Regierung, das Leben der lion funktionell in Gang zu halten. Die i n t f) e f e zwischen dem ibealiffi- enNationalsozialismusundden alen Erfordernissen der wirt- a f t gelte es zu verwirklichen. Er kapituliere allem, was er tue, nur vor der Ver­nunft.

abe den Ehrgeiz, ohne Rücksicht auf Augen- stimmungen etwas zu schaffen, wos der Kri- rr Rachwelt Stand halte. Die Partei habe ihre lang keine Konzessionen an die u laritä t gemacht, 14 Jahre lang an die >ektiven gedacht und 14 Jahre lang eine bei- ose Disziplin geübt. Wenn wir auch in u n f t nach diesen bewährten Grundsätzen der ei handelten, dann werde der Erfolg go g und ein Rückschlag für das deutsche Volk mehr denkbar sein.

Oie Bildung

der Angestelltensäute.

liederungderbishcrnichtorganisierten Angestellten.

: r l i n , 13. Juli. (VDZ.) Der erste Teil Maßnahmen, die der Reichslagsabgeordncte Forster, Danzig, als Führer der Deut- Angestellten angeordnet hatte, ist beendet. Rund 1 V<l Million männliche und weibliche Angestellte aller Berufe, die bisher in mehr als 103 Verbänden und Ver­einen organisiert waren, sind in den G e* samtverband der Deutschen Ange­stellten übergeführt und unter einheit­licher Leitung zusammengefaßt worden. Der Ge- samtverband gliedert sich in acht Männerver­bände und einen Frauenverband. Den Verbän­den find durch Umwandlung bisheriger Ersatz­kassen fünf Berufskrankenkassen cn» gegliedert.

Der zweite Teil der im Plan des Führers des Gesarntverbandes der Deutschen Angestell­ten vorgesehenen Maßnahmen ist die Ein­gliederung der Unorganisierten in die Deutsche Arbeitsfront. Er wurde mit einer großzügigen Aufklärungs- und Werbearbeit in Angriff genommen. Die Deutsche Arbeitsfront hat dazu durch den Führer Dr. Ley folgende- Anordnung ergehen lassen:

Der Gesamtverband der Deutschen Angestellten umfaßt alle deutschen Volksgenos­sen, die gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Angestell- tenversicherungsgesehes indieAnge st eilte n- versicherung gehören, auch wenn sie in­folge ihrer Einkommenshöhe nicht mehr vcr- sicherungspflichtig sind. Demgemäß haben alle deutschen Angestellten, die bisher keinem der neun Verbände angehören, ihre Eingliederung bei dem für ihren Beruf zuständigen Berufsverband des Gesamtverbandes vorzunehmen. Aufgenommen werden nur An­gestellte arischer Abstammung.

Oie Arierbestimmungen

in der Deutschen Arbeitsfront.

Berlin, 13. Juli. (VDZ.) Zur Durchführung der Arierbestimmungen, analog dem Gesetz zur Wie­derherstellung des Berufsbeamtentums hat der Deutsche Handlungsgehilfen - Ver­band als Berufsverband der deutschen Kaufmanns­gehilfen in der Angestelltensäule der Deutschen Ar­beitsfront angeordnet, daß bei Neuaufnah-