Ausgabe 
13.7.1933 Erstes Blatt
 
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Nur einmal eine Urlaubsreise?

Wenn Sie im Urlaub photographieren, dann er­leben Sie später beim Anblick Ihres Reisealbums die ganzen Ferien wieder und wieder. Das ist ein Stück Lebenskunst und Ihre Aufnahmen werden Immer die Erinnerung an schöne Stunden wach­rufen. So machen Sie die Reise gewissermaßen ein paar Mal.

Sie müssen deshalb unbedingt eine Kamera mit­nehmen, zumal das Photographieren leicht und billig ist. Alles was dazu gehört, bekommen Sie bei uns, und wir sehen unsere besondere Arbeit darin, Sie vor Ihrer Reise In jeder Hinsicht fach­männisch zu beraten.

Wir würden uns freuen. Sie begrüßen zu dürfen.

verboten.

Die Regelung der Entlohnung der Sonntagsarbeit bleibt der einbarung mit den hierfür neu geschaffenen Instanzen vorbehalten.

Dar Entscheidende sehungendafür wie mvzfch in unsere scstigt wird, datz di schastlichen fto maß hat, das über uns darüber klar, i heil und ohne lationämoglid nen Entschlüssen c hemmt wird. Di ihrerseits die große Regierung untcrstü!

Der Führer hat n gesprochen, daß c der Wirtschaf luch einer Sojii an den Mensa es gäbe feine Men l'ede Chance in de

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Donnerstag, den 10. August 1933 vormittags 9 Uhr

vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 204, Termin anberaumt.

Allen Personen, welche eine zur Kon­kursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein­schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderun­gen, für welche sie aus der Sache abgeson­derte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 3. August 1933 Anzeige zu machen.

Hessisches Amtsgericht zu Gießen.

Dkioeyullung ves eruunnieii uuei ute zuuyi eines anderen Verwalters sowie über die

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Amtsverkündigungen aus den oberhessischen Kreisen.

Kreis Schotten.

Betrifft Krüppelfürsorge.

Es finden folgende Beratungstage der orthopädischen Universitätsklinik in Gießen statt/ 4528C

1. Für den Bezirk Gedern:

Freitag, den 14. Juli 1933. nachmittags 3 Uhr, im Kreisbezirkskrankenhaus in Gedern.

2. Für den Bezirk Schotten:

Freitag, den 28. Juli 1933, vormittags 10 Uhr, im Sitzungszimmer des Kreis- amls im Forstamtsgebäude.

3. Für den Bezirk Laubach: », den 28. Juli 1933, nachmittags i Rathaus in Laubach.

Die Körperbehinderten des Kreises wer­den hierauf hingewiesen mit dem Bemer­ken, daß die Beratungen unentgeltlich er­folgen.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Annerod; hier: den Kostcnausschlag.

In der Zeit, vom 18. bis einschließlich 24. Juli 1933 liegen auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Annerod

3 der Ausschlag über ungedeckte Feldbereingungskosten nebst den Be­schlüssen der Vollzugskommission vom 26. Oktober 1932 Ziffer i und vom 7. Juli 1933 Ziffer 3

zur Einsicht der Beteiligten offen. ... .

-Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses wahrend der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen ein­zureichen.

Friedberg, den 6. Juli 1933.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

W i n g e s e l d , Negierungsassessor.

Bekanntmachung.

Betr.: Herstellung leicht verderblicher Konditorwaren an Sonntagen.

Der Hess. Minister des Innern (Arbeit und Wirtschaft) hat aus Grund von Ziffer VII der Anordnung über die Regeümg der e i tsz e11 gewerb-

lieber Arbeiter vom 23. November 1918, 17. Dezember 1918 (Jieid; blatt S 1334/1436) in Verbindung mit §§ 1 und 14 Abs. 2 der Verori. - nung ^w-r d/c Arbeitszeit »om 21. Dezember -iW in der F° ,ung der Bekanntmachung vom 14. April 1927 (Reichsgesetzblatt I o. 1249/110) widerruflich unter den nachstehenden Bedingungen für gesamte Ge­biet des Volksstaates Hessen genehmigt, daß abweichend von § 6 der Ver­ordnung über die Arbeitszeit den Bäckereien und Konditoreien vom 23. November 1918 (Reichsgesetzblatt S. 1329) an Sonntagen wahrend höchstens zwei Stunden leicht verderbliche Konditorwaren hergestellt und dabei erwachsene Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Gleichzeitig hat der Herr Minister des Innern (Arbeit und Wirtschaft) auf Grund von 8 6 Abs. 4 der genannten Verordnung vom 23. November 1018 für das Staatsgebiet gestattet, daß leicht verderbliche Konditorwaren an Sonntagen mährend höchstens zwei Stunden ausgetragen werden.

Die Anordnung gilt nicht für Festtage (§ 105a G. O.), und zwar auch dann nicht, wenn ein Festtag auf einen Sonntag fallt.

Gewerbetreibende, welche von der vorstehenden Genehmigung Gebrauch machen wollen, sind verpflichtet, folgende Bedingungen zu erfüllen.

1. Die Herstellung und das Austragen leicht verderblicher Konditor- waren dürfen nur während der von der zuständigen Behörde sest- gesetzten Stunden vorgenommen werden.

2. Jeder Arbeitnehmer darf höchstens jeden zweiten Sonntag zur Sonntagsarbeit herangezogen werden.

3. Jedem an einem Sonntage beschäftigten Arbeitnehmer ist an einem der nächsten 6 Werktage Freizeit ab 13 Uhr zu gewahren.

4. Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer, welche auf Grund vieler Ge­nehmigung an Sonntagen beschäftigt werden, darf 48 Stunden wöchentlich, einschließlich der Sonntagsarbeit nicht übersteigen.

5 Im Betriebe ist ein Abdruck dieser Anordnung auszuhängen sowie " ein Verzeichnis zu sichren, aus welchem für jeden Arbeitnehmer seine Beschäftigung an Sonntagen und die ihm gewahrten Frei­zeiten ersichtlich find. Das Verzeichnis ist den zuständigen Gemerbe- aufsichts- und Polizeibeamten jederzeit auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Seit für die Herstellung und das Austragen leicht verderblicher Konditorwaren an Sonntagen wird für den Kreis Gießen einheitlich auf die Stunden zwischen 9 und 13 Uhr festgesetzt.

Als Herstellung leicht verderblicher Konditorwaren gilt nur die Zu­bereitung von Creme-, Obst- und Eisspeisen und von Schlagsahne sowie das Füllen und Garnieren von Backwaren mit diesen Speisen Die Herstellung von Backwaren durch Backvorgange irgendwelcher Art bleibt

Die Bedingungen unter 1 bis 5 gelten nicht für Gast- und Schankwirt­schaften einschließlich der Bahnhofswirtschasten und für Speifeanstalten aller Art.

Gießen, den 7. Juli 1933.

Kreisamt Gießen. J.V.: Schmidt.

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Betr.: Verzeichnis über Personen, die durch Einbürgerung im Auslande ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern an die Erledigung unserer Verfügung vom 5. Juli 1926, abqedruckt in Nr. 55 des 'Amtsverkündigungsblattes vom 9. Juli 19^. Falls bis zum 1. August 1933 kein Bericht von Ihnen zugeht,^nehmeni wir an, daß die Verfügung für Ihre Gemeinde nicht in Wetracht kommt. Fehl­bericht ist nicht erforderlich.

Gießen, den 6. Juli 1933.

Kreisamt Gießen. 3.93.: Schmidt.

Germania-Drogerie

Carl Seibel

Frankfurter Straße 39

e Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Dem Dr. Ernst Kreger zu Gießen wurde für seine Person die Erlaub­nis erteilt, bei der Beförderung von Auswanderern nach außerdeutschen Ländern als Agent der Hamburg-Amerika-Linie zu Hamburg durch Vor­bereitung, Vermittlung oder Abschluß von Besörderungsvertragen ge­werbsmäßig mitzuwirken. v ...

Tierarzt Dr. Koeppe zu Lich wurde als Fleischbeschauer und Trichinen- schauer für die Gemeinde Lich verpflichtet. ...

Heinrich Roth aus Treis a. d. Lda. wurde als Rachtwachter für die Gemeinde Treis a. d. Lda. eidlich verpflichtet. fiir hi(l

Heinrich Spengler aus Grunberg wurde als Rachtwachtec für Die Gemeinde Grünberg verpflichtet.

Bestellung eines Gläubtgerausschusses eintretendenfalls über die in § 132 Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten For-

Wirtschaft.

Frankfurt still und uneinheitlich.

F r a n k f u r t a. M, 13. Juli. (WTB.°Draht düng.) Die Ausführungen des Reichswirtsch Ministers, daß die Wirtschaft sicher und stabil führt werden müsse, verfehlten zunächst an Der tigen Mittagsbörse den Eindruck nicht, eine nenswerte Belebung konnte aber hiervon ms der anhaltenden Orderlosigkeit von seilen der K schäft nicht ausgehen, zumal auch die Spekulc im Hinblick auf die neuerliche Dollarschwache stärkte Zurückhaltung bekundete. Die freund Stimmung Der letzten Tage blieb sedoch beste Da aus Der Wirtschaft neuerdinas günstige 1 richten Vorlagen. Bei kleinen Umsätzen war Kursgestaltung gegenüber Der Abendborse ur heitlich, Die Abweichungen gingen jedoch im a meinen nicht über 0,50 bis 1 Prozent natp be Seiten hinaus. Am Chemiemarkt kam m IG. Scheideanstalt einiges Angebot heraus, das Kurse um 0,75 bzw. 2 Prozent druckte. Deu Erdöl und Metallgesellschaft lagen widersta fähig. Elektrowerte lagen vorwiegend schwa Es ließen Elektrische Lieferungen und Lahm mit je 1,50 Prozent, Licht & Kraft und AEG. wie Siemens je 0,90 Proz. nach, während Be Belten, Rheinische Elektro und Schlickert leicht zogen. Sehr fest notierten Chade-Aktien, Die 8 gewannen. Montanwerke wiesen geringe Vera rungen auf, nur Rheinstahl mit1,25 Prc und Klöcknerwerke mit + 1 Prozent waren r verändert. Am Kalimarkt gingen Salzdetfurth Prozent, Aschersleben 0,50 Prozent zuruck, gegen Westeregeln 1 Prozent anzogen. Schifsa werte waren behauptet. Sonst eröffneten Dai Motoren 0,75 Prozent höher, Holzmann lager gleichen Ausmaß niedriger.

Im Verlaufe war die Umsatztätigkeit auf einzc Marktgebieten lebhafter, besonders Schiffahrtsr erzielten eine Steigerung von je 1 d. 5). 2lud übrigen traten kleine Erholungen ein. JG.°^a waren auf dem Stand der gestrigen Abendbörsc 131 v. H. erholt.

Am R e n t e n m a r 11 waren Deutsche Anli behauptet: sehr lebhaftes Geschäft hatten Rc schuldbuchforderungen später Fälligkeiten. Anf lagen sie etwas schwächer, doch trat im Verlaufe Steigerung um 1 v. H. auf 78,50 v. H. ein. C und Liquidationspfandbriefe hatten bei kleinen sätzen wenig Veränderungen. Kommunalobligati waren vereinzelt etwas schwächer. Staats- Stadtanleihen lagen ruhiger; von Jndustrieob tionen konnten sich Stahlverein nach anfängl Neimmgen zur Schwäche wieder erholen. Von f Den Werten lagen Anatolier unD Schweizer a fest, währenD Bosnier und Türken leicht nachg- Tagesgeld blieb zum Satz von 3 v. H. unverän

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