Aus der Provinzialhauptstadt.
Mnterhilfe des Kreises Gießen.
Dom Kreisamt wird uns mitgeteilt: Der Kreisausschuß des Kreises Gießen hat aus den gelegentlich der Voranschlagsberatung vom Kreistag des Kreises Gießen zur Verfügung gestellten Mitteln für Zwecke einer Winterhilfe in Höhe von 5000 Mark sürdieBeschaffungoonSchuhen für schulpflichtige Kinder der in laufender Unterstützung stehenden Wohlfahrtserwerbslosen, Drtsarmen und Sozialrentner des Kreises Gießen beschlossen. Die Beschaffung der Schuhe soll in eng st er Fühlungnahme mit dem Einzelhandel erfolgen. Mit dieser Winterhilfsaktton hat der Kreisausschuß gleichzeitig eine finanzielle Entlastung der fürsorgeoerpslichteten Gemeinden vollzogen.
Vortrag
über die Sch acht am Skagerrak.
3m Rahmen seines Winterprogramms hielt am Samstag — wie man uns berichtet — der „Verein Frohsinn 1861" seinen zweiten Vortrag. Der 1. Vorsitzende des hiesigen Marinevereins, Echlos- sermeister Ferd. Link, hatte sich als Redner zur Verfügung gestellt: er sprach über die Schlacht am Skogerral, die er als Obermaschinistenmaat an Tord des Schlachtkreuzers „Sehdlitz" mitmachte.
Der Vortragende zeigte zunächst an Hand von Lichtbildern die an der Schlacht beteiligten deutschen Linienschiffe und Kreuzer „Lühow", „Seyd° lih", „Terfflinger", „v. d.Tann" und „Moltke", sowie die deutsche Admiralität, er schilderte die glänzenden Siege der Armee im Westen und Osten, während das deutsche Rordseegeschwader immer noch auf eine Begegnung mit der „grand flect" wartete. Am 29. Mai 1916 kam plötzlich der Befehl zur Ausfahrt, und in nördlicher Richtung verlieh die deutsche Flotte unter Admiral Hipper, der die Kreuzer kommandierte, und Admiral Scheer, der den Oberbefehl über die Linienschiffe batte, Wilhelmshaven. Am 31. Mai 15 11 br traf unsere Flotte im Skagerrak auf den Eng äader unter Führung von Adm ral B e a t t h und 3 e l l i c o e, und sie eröffnete sofort den Kampf. Deutschlands größte Stunde zur See war gekommen! Herr Link schilderte nun das Schiff im Gefecht, den Untergang der feindlichen Schiffe „Queen Mary", „3nvincible", „Warior", „Warspite", „Black Prin:e", „Desence", „3nde- fatigable" usw., darunter die Gegner und Vernichter des Grafen Spee und seiner Getreuen, ferner unsere Verluste, wie „Wiesbaden", ,,Lüt- zow", '„Pommern" und „Frauenlub". Das Flaggschiff des Admirals Hipper wurde in diesem Seekamps derart stark mitgenommen, daß der Admiral während der Schlacht auf einen anderen Kreuzer wechseln muhte, um von dort aus den Kampf weiterzuleiten. Der Engländer, obwohl in großer Liebermacht, hatte ungeheuere Verluste: diese brachten ihm die schmerzliche Lieberzeugung, nicht mehr allein der Beherrscher der Meere zu sein. Herr Link, der die Schlacht, sowie die Auffahrt der beiden Flotten an Hand von weiteren Skizzen erläuterte, verstand es, die Zuhörer in seinen nahezu dreistündigen Ausführungen aufs äußerste zu fesseln. Bei den Lichtbildern handelte es sich um gute Originalaufnahmen, die es den Zuhörern ermöglichten, einen tificn Einblick in die moderne Seeschlacht mit ihren Schiffen, Waffen und ihren Schrecken zu bekommen.
S.hr interessant waren die Erzählungen über den Durchstoß der deutschen Flotte, um einer Umklammerung zu entgehen, über den Racht- kampf mit dem Gegner, sowie die Heimfahrt der „Seydlitz", die infolge starker Havarie im Vorschiff die Heimkehr teilweise in Rückwärtsfahrt bewältigen mußte.
Die Verluste des Engländers in dieser großen Seeschlacht betrugen 115(25 Tonnen Schiffsraum, zwei Admirale, 361 Offiziere, 6582 Seeleute, 634 Verwundete.
Die Verluste auf unserer Seite waren 61 180 Tonnen Schiffsraum, 144 Offiziere, 2407 Seeleute, 507 Verwundete. 177 Gefangene brachte die deutsche Flotte mit nach Hause, während kein deutscher Seemann in Feindeshand fiel.
Das Schlußwort des Vortragenden galt unseren treuen Toten des Weltkrieges und einem freien, einigen Deutschland.
Vornotizcn.
— Aus dem Stadttheaterbüro wird uns geschrieben: Heute, 23 Uhr, 14. Vorstellung im Freitag Abonnement mit einer Aufführung des Schwankes „Stöpsel" von Arnold und Bach: Spielleitung: Peter F a s s o 11. Ende 22 Uhr. Gewöhnliche Preise. — Ein „Bunter Abend" findet zu Gunsten der Gießener Winternothilse morgen um 20 Uhr im Staottheater Gießen statt. Preise von 50 Pfennig bis 3 Mark. Ende gegen 22.30 Uhr. — Eine nochmalige Wiederholung unseres Weihnachtsmärchens „Aschenbrödel" zu verbilligten Märchenspielpreisen findet am eonntag, 15. 3anuar, 15.15 Uhr, statt. Ende 17.45 Uhr. Sonntag, 19 Uhr, zum siebenten Male „Die endlose Straße" von Graff und Hintze. Spielleitung dieses deutschen Fronlstückes der 3ntenbant. Die Vorstellung ist als Fremdenvorstellung zu ermäßigten Preisen und außer Abonnement: außerdem gelten Vorzugsgutscheine. 3n Vorbereitung das T.auer- spiel „Hamlet" von Shakespeare, Erstaustührung in dieser Spielzeit am Dienstag, 17. 3anuar.
** Universitäts-Gottesdienst. Am nächsten Sonntag, 11% Uhr, findet in der Neuen Aula ein Universitäts-Gottesdienst statt. Die Predigt hält Professor D. Dr. Rudolph.
"Kreisausschuß Gießen fördert das Notwerkder deutschen Jugend. Der Kreisausschuß des Kreises Gießen hat auf Antrag seines Vorsitzenden dem Notwerk der deutschen Jugend den Betrag von 250 Mark bewilligt unter der Voraussetzung, daß hiervon Lebensmittel beschafft werden.
** Beflaggung amtlicher Gebäude am Reichsgründungstag. Am Reichsgründungstag (18. Januar) wird in der gesamten Reichs- und preußischen Verwaltung geflaggt. Der Reichsminister des Innern hat die außerpreußischen Landesregierungen gebeten, sich dem Vorgehen der Reichsregierung anzuschließen.
** Seinen schweren Verletzungen erlegen ist gestern nachmittag der 31 3abrc alte Schreinermeister Ioh. Hch. Völk aus Oberwetz (Kr. Wetzlar), der am Dienstagmittag mit seinem Motorrad bei Allendors (Lahn) gestürzt und mit einem schweren Schädelbruch in die hiesige Chirurgisch» Klinik verbracht worden war. Der be
dauernswerte Mann hinterläßt seine Frau und zwei Kinder.
" Behandlung von Ballonen mit wissenschaftlichen Apparaten. Zur Sicherung der Luftfahrt und zu wissenschaftlichen Zwecken werden von verschiedenen meteorologischen 3nstituten im Deutschen Reich mit Ballonen und Drachen 3nstrurnente aufgelassen, die die Temperatur und andere Wetterelemente selbsttätig aufzeichnen. Die Finder solcher Ballone oder Drachen mit Registrierinstrumenten werden ersucht, die an dem eloen befindlichen Anweisun- gen genau zu befolgen. 3n diesen Anweisungen ist stets die Drahtanschrift oder der Fernruf des in Frage kommenden Instituts enthalten. Dem Finder werden die Unkosten für die Benachrich- tigung erstattet. Bei richtiger Behandlung der 3nstrumente, die genau angegeben wird, erhält der Finder außerdem eine Belohnung. Die Ballone, Drachen und die mitgeführten Apparate sind Staatseigentum. Böswillige Beschädigung oder Entwendung wird strafrechtlich verfolgt.
** Zentralverband der Arbeitsinvaliden und Witwen. Man berichtet uns: Die Ortsgruppe Gießen des Zentralverbandes der Arbeitsinvaliden und Witwen Deutschlands hielt dieser Tage im Gewerkschaftshaus ihre diesjährige Generalvcrfammlung ab. Der Geschäftsbericht für das abgelaufene 3ahr zeigte, daß sich der Vorstand sehr um die Sache der Arbeitsinvaliden und Witwen bemüht hatte. Der Mitgliederstand hat sich gut behauptet. Die Kasse wurde in bester Ordnung bekunden, dem Rechner konnte Entlastung erteilt werden. Der bisherige Vorstand wurde einstimmig wiedergewählt: er setzt sich wie folgt zusammen: 1. Vorsitzender: Helfenbein, 2. Vorsitzender: K. Dusch, Schriftführer und Kassierer: Heinrich Böhling: Beisitzer: Adler, Schmieder, Schecker und Hamel: Ersatzmänner: Fö Ising und Speier: Revisoren: Ludwig und D ö l l.
** Der Wanderverein „Bund der L a h ,i f r e u n d e" veranstaltete, wie man uns schreibt, am Sonntag im festlich geschmückten und bis zum letzten Platz besetzten Saale des Katholischen Vereinshauses seinen Mitgliedern und Gästen eine wohlgelungene Weihnachtsfeier. Nach Musikvorträgen der Kapelle K r e n g e l und der Begrüßungsansprache des 1. Vorsitzenden Hans Schäfer leitete ein Weihnachtsmelodram von Ernst von Wildenbruch, feierlich von Klavier- und Harmonium- klängen untermalt, die Feier ein. Sodann wurde der 23. Psalm von Schubert, von drei Damen des Bundes unter Hinzuziehung eines Gastes, Frl. Ida Stammler, hervorragend wiedergegeben. Nach einem Weihnachtslied des Frauenchors und nachdem auch die Jugend zu Wort gekommen war, ging ein schönes Märchen in zwei Aufzügen mit Gesang und Tanz über die Bühne. 26 Jugendliche des Bundes und der gesamte Frauenchor waren beteiligt. Ausgestattet mit schönen Liedern und Tänzen wurde das Spiel gekrönt durch das Erscheinen der Weihnachtsfee mit einem großen Schlitten von Gaben, die unter großer Begeisterung an etwa 50 Jugendliche verteilt werden konnten. Daß das Märchenspiel bei den Zuschauern großen Anklang fand, war neben dem guten Zusammenwirken aller Beteiligten in erster Linie der Arbeit der Chorleiterin, Frau Martha Will, zu verdanken. Der Dank des Vorsitzenden an alle Mitwirkenden und schließlich Tanz beschloß die schöne Feier.
Amtsgericht Gießen.
Ein Kranfahrer betrat nachts den offenen Hof einer Auioreparaturwerkstätte und entnahm einem Lastaulo den Magnet. 3n de.selben Rächt wurde der Kühler des nämlichen Wagens stark demoliert. Der Chauffeur gab an dem folgenden Tag einem Polcheibeamlen den G.und an, warum er den Magnet an sich genommen habe: es sollte dadurch dem Besitzer des Wagens die Tenutzung unmöglich gemacht werden. Des Diebstahls und' der Sachbeschädigung angeklagt, erklärte er hinsichtlich des ersteren, er sei bei der Wegnahme überzeugt gewesen, das Lastauto nebst Zubehör gehöre ihm, er habe es, allerdings unter Eigen- tumsvorbehalt des Verläufers, von dem Geschädigten gekauft und dieser habe es wieder an sich gebracht, der Cigentumsvorbehalt fei weggefallen gewesen. Der Polizei gegenüber hat er stets nur von feinem Magnet gesprochen. Bei Berücksichtigung dieses Verhaltens des Angeklagten am Tage nach dem Diebstahl waren seine Angaben nicht zu widerlegen. Daran ändert auch nichts die Tatsache, daß eine von dem Angeklagten gegen den Gcs.'äd g en a-geftre.igtc Eigentumsklage durch ein zur Zeit des angeblichen Diebstahls noch nicht rechtslräftig gewesenes Urteil des Landgerichts Gießen abgewiesen worden ist. Darnach war der aus dem Auto herauLgenommene Magnet für den gutgläubigen Angeklagten keine „fremde" Sache, und er mußte freigesprochen werden. Ein gleiches Erkenntnis erfolgte wegen der dem Kraftfahrer ebenfalls zur Last gelegten Beschädigung des Kühlers mangels ausreichenden Beweises der Täterschaft.
Einwohner eines abgelegenen Stadtteils haben seinerzeit in einer Eingabe die Bürgermeisterei Gießen gebeten, für Abstellung der dort sich häufenden Mißstände auf sittlichem Gebiet besonders besorgt zu sein. So nahm, abgesehen von einer Reihe anderer angeblich gleichliegender Fälle, ein Invalide erhebliches Aergernis an dem jeder Moral zuwiderlaufenden Treiben der beiden Angeklagten, einem in Scheidung lebenden Schausteller und einer geschiedenen Ehefrau. Beide wollen ttch angeblich nach gerich Ich ausgesprochener Scheidung heiraten. Sie haben eine gemeinsame Wohnung inne und führen gemeinschaftlichen Haushalt. Die Kosten des Unterhalts bestreiten sie mit ihren beiderseitigen Wohlfahrts- emvfängen. Die Angeklagte verrichtet dem Mitbeschuldigten gegenüber alle einer Hausfrau zu- kommenden häuslichen Geschäfte: sie kocht, flickt, wäscht ihm u. dgl. 3Hr Zusammensein unterschied sich in nichts von einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Ein derartiges Zusammenleben ist aber auf Grund des Hess schen Polizeistrafgesehbuchs unter Strafe gestellt. Die beiden Angeklagten lind deshalb auch schon zweimal mit einer, bzw. zwei Wochen Haft bestraft worden, nachdem sie vorher polizeilich verwarnt worden waren. Runmehr glaubten sie dem Gesetz Genüge zu tun, wenn der männliche Teil des Rechts die Wohnung verließ. Sie irrten aber. An dem Tatbestand des § 211 PStGB. wird dadurch nichts verändert. Die 03er» hältn.sse lagen noch gerade so, wie z. Z. der beiden ersten Bestrafungen. Doch war der Fall diesmal milder zu beurteilen. Sie erhielten je zehn Mark Geldstrafe.
Buntes Allerlei.
Bewegung in der Kunst.
Ein junger Professor der Anatomie an der Pariser Schule für die schönen Künste, P. Dellugue. plant eine wichtige Teuerung im Kunstunterricht. Er ist zu der Erkenntnis gelommen, daß seine Schüler besser daran täten, Modelle in Bewegung zu studieren, als den größten Teil ihrer Zeit mit dem Studium an gestellten Modellen zuzu- bringen. 3n Zukunft sollen in dem Atelier Tellu- gues Boxer, Tänzer, Akrobaten und andere Athleten das Podium einnehmen. Aber anstatt in einer bestimmten Pose stillzustehen, werden sie boxen, tanzen und ähnliche Bewegungen ausführen. Es handelt sich dabei im letzten Sinne um nichts Reues: denn die Künstler aller Zeiten sind durch Tiere und Menschen, die Bewegungen ausführten, zu ihren Werten angeregt worden. Aber es ist bis jetzt nur selten möglich gewesen, in den Kunstschulen die menschliche Anatomie unter diesem Gesichtspunkt zu studieren.
Maus und Elefant als Verkehrshindernis.
Zwei ungewöhnliche Verkehrshindernisse tauchten kürzlich an demselben Tage in Londons Straßen auf. Die Ursache des einen war eine Maus, die des andern ein Elefant. Freilich waren beide ziemlich unschuldig an dem Aergernis, das sie erregten. Die Maus huschte nur nach Art dieser Tiere auf dem Pflaster dahin. Einige Frauen, die sie erblickten, brachen in laute Schreie aus und vergaßen alle Gebote des Straßenverkehrs. Zwei Autofahrer, die ahnungslos des Weges daherkamen, hörten die Schreie und bremsten so heftig,
daß ihre Wagen fast zusammenstießen. Aehnlich ging es dem Lenker eines Autobusses, der durch allzu plötzliches Bremsen seine Fahrgäste durcheinander und von den Sitzen warf. Inzwischen war der Erreger des Hebels, das Mäuschen, verschwunden. — Ebenso unschuldig war der Elefant, der sich friedlich durch die Straßen zu einer Tierschau führen lieh. Knapp vor ihm brach eine Frau in Schreie aus und fiel mitten auf dem Fahrweg zu Boden. Sie behauptete, daß sie von dem Elefanten niedergeslofen worden sei: aber der Tierwärter bestritt dies und erklärte, sie sei bei dem Anblick des Tieres erschrocken und hingefallen. Ob gefallen oder gestoßen — jedenfalls mußte der Frau und des Elefanten wegen der ganze lebhafte Verkehr stillstehen, bis die beiden endlich ihren Weg fortsetzen konnten.
Briefkasten der Redaktion.
(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung )
R. 6.. Gießen. Da eie im März 1933 das 36. Lebensjahr vollenden, 1925 in die Angestelltenversiche rung eingetreten und im Jahre 1931 bereits an gestellt worden sind, kann Ihnen die Aufrechterhaltung der in der Angestelltenversicherung erworbenen Anwartschaft nur empfohlen werden. Auch unter Beachtung der jetzt gültigen Notverordnungen wird die Rente aus den freiwilligen Beiträgen neben der Pension gezahlt.
Sprechstunden der Redaktion.
11.30 bis 12.30 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samstag nachmittag geschlossen.
Anzeigenaufträge sind lediglich an die Geschäftsstelle zu richten.
Lloyds versichern alles:
Schiffe, Zwillinge und Tänzerinnenbeine!
Don Roland Grunwald.
Die Sch i f f s k a t a st r o p h e n der französischen Handelsmarine, wie sie sich in den letzten Tagen ereigneten, haben wieder einmal auf die englische Versicherungsgesellschaft „L l o y d" in London aufmerksam gemacht. Die Lloyds müssen den Schaden tragen, Der durch die Brände angerichtet ist, und das will bei einem Objekt wie der „Atlcmtique" schon etwas heißen. Eine riesige Summe muß flüssig gemacht werden, um entsprechend dem Umfange der Feuersbrunst und der durch sie angerichteten Zerstörung der Schiffsgesellschaft diejenige Summe zur Verfügung zu stellen, auf die sie nach der Versicherungspolice Anspruch hat. Aber die Lloyds sind auch derartigen Beanspruchungen gewachsen: jahrhundertelang sind da Reserven aufgesammelt worden, mit denen man schon sehr umfangreiche Schäden decken kann.
Wie kam die Versicherungsgesellschaft Lloyds zustande? Im Jahre 1688 gründete Erward Lloyd in London ein Kaffeehaus, etwas ganz Außergewöhnliches für die britische Hauptstadt. Bei Lloyd ver- keyrten mit Vorliebe die Kapitäne und die Reeder, bald gesellten sich zu ihnen auch Finanz- und Handelsmänner, die durch die Art ihrer Betätigung mit der Seefahrt zu tun hatten. Schiffbrüche waren damals an der Tagesordnung, und mancher Reeder, mancher Schiffseigner wurde über Nacht arm, weil die wilde See feinen Besitz verschlungen hatte, mancher Kaufmann kam um fein Vermögen, weil die gekaufte und bezahlte Ware durch Schiffbruch verloren ging. Edward Lloyd regte den Gedanken der gegenseitigen Hilfe an; aus einer zunächst losen Vereinigung wurde die Versicherungsgesellschaft Lloyd, die so etwas wie eine Versicherungsbörse darstellte. Aus ihr ging dann die Londoner Seeversicherungsbörse Lloyd hervor, deren Klassifikation der Schiffe noch heute maßgeblich ist.
Die Gesellschaft an sich besteht noch: aber sie stellt unter allen Versicherungsgesellschaften doch ein Unikum dar. Lloyds Mitglieder werden gewählt, jeder britische Untertan hat an sich das Recht, ein Mitglied der Lloyds zu werden. Gelingt ihm die Aufnahme, dann muß er mindestens eine Einlage von 10 000 Pfund Sterling leisten. Die einzelnen Mitglieder gelten als Versicherer: aber sie schließen durchaus nicht alle gemeinsam oder einer für alle die Versicherungen ab. Das geht alles sehr sonderbar zu, der Charakter einer Börse bleibt auch heute noch gewahrt. Will jemand eine Versicherung bei Lloyds unterbringen, so muß er sich an einen Makler wenden. Der unternimmt von sich aus eine Prüfung des Risikos. Erscheint ihm die Versicherung tragbar, so setzt er von sich aus die Bedingungen fest, also insbesondere die Höhe des Prämiensatzes. Danach bietet er den Lloyds die Uebernahme der Versicherung an. Jedes Mitglied dieser Vereinigung zeichnet nun die ihm genehme Summe; wenn es gelingt, die gesamte Versicherungssumme durch Zeichnung der ,Namen", also der Mitglieder, zusammcn- zubringen, so gilt das Geschäft als abgeschlossen. Anteilsmäßig wird die Prämie auf die „Namen" verteilt, anteilsmäßig wird von ihnen ein etwaiger Schaden gedeckt. Lloyds Policenbureau stellt nach dem Ergebnis der Zeichnung den Versicherungsschein aus, der von allen den Mitgliedern unterschrieben ist, die sich an dem Geschäft zu beteiligen wünschen.
Die Körperschaft Lloyd hat also mit den eigentlichen Versicherungen nichts zu tun. Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß nur vollkommen einwandfreie „Untertanen Seiner Majestät" als Mitglieder ausgenommen werden. Als Treuhänder verwaltet diese Gemeinschaft dann die Prämieneingänge, die Kapitalsanlagen und die Abrechnungen. Wer die Mindesteinlage von 10 000 Pfund gerade so einzahlen kann, vermag noch keinesfalls Mitglied zu werden. Nur ein vermögender Mann kann bei Lloyds ein „Name" fein. Denn von Beginn feiner Mitgliedschaft an werden ihm zwar die Zinsen auf seine ursprüngliche Einlage und sein Gewinnanteil aus Versicherungen gutgeschrieben, jedoch erhält er während der ersten drei Jahre keinen Pennn seines Guthabens ausgezahlt. Er muß zwar alle Steuern von feinen buchmäßigen Gewinnen entrichten, kann jedoch über fein Konto nicht verfügen. Erst vom vierten Jahre an darf er auch Auszahlungen für sich verlangen. Die Gewinnchancen sind allerdings nicht schlecht; es darf fast immer mit einer ungefähr zwanzigprozentigen Verzinsung des Anlagekapitals gerechnet werden.
Uebrigens: mehr noch als der „Name", das Mitglied der Lloyds, verdienen die Makler, die die Versicherungen anbieten. Je niedriger das Risiko ist — und darauf wird das Bestreben der Makler gerichtet sein — um so höher sind die Gewinne; es gibt so manchen Lloydmakler, der jährlich seine zehntausend Pfund verdient.
Ganz besonders interessante Dokumente sind die Seeversichcrungspolicen, die Lloyd erteilt. Sie bc ginnen mit den Zeichen „5. G.", aber kein Mensch weiß mehr, was sie eigentlich einmal bedeutet haben. Der konservative Sinn der Engländer duldet jedoch keinesfalls das Weglassen dieser überflüssig gewordenen Buchstaben. Die Police versichert nach ihrem Wortlaut: „A benteuer und Gefahren der See, Kriegsschiffe, Feuer, Feinde, Piraten, Räuber, Ueberbordwerfcn von Gütern, Kaperbriefe, Hast und Beschlagnahme durch Könige, Fürsten oder Völker welchen Landes, welcher Art und Weise auch immer, Bratterie (Meuterei) des Kapitäns oder der Besatzung und alle sonstigen Gefahren, Verluste und Mißgeschicke ..Aber — auch diese Fassung ist der alten Zeit Entnommen. Für die heute gültigen Versicherungsverträge ist eine Anlage beigefügt, auf der so ziemlich alles widerrufen oder doch eingeschränkt wird, so daß zwischen Anfang und Ende Der Police ganz schwere Widerspräche klaffen. Eine Autorität auf juristischem Gebiet hat einmal erklärt, daß, wenn heute eine derartige Police aufgesetzt würde, man sie nur als „d as Werk eines Irrsinnigen mit humoristischer Ader" erklären könne. Bei Lloyds wird jedoch kein Buchstabe an den Dokumenten geändert; diese sind ihrer Fassung traditionell geworden. Ein bißchen Berechnung spielt allerdings auch dabei mit: Jede Aenderung des Wortlautes würde alle die richterlichen Entscheidungen hinfällig machen, die im Laufe der Zeiten mit Bezug auf die alte Fassung des Dokumentes gefällt worden find.
Wie die Entwicklung der Welt auch feit der Gründung bts Unternehmens war — immer hat sie Lloyd zu spüren bekommen. In Kriegszeiten sind die Verluste hoch; Lloyds mußten also eingefleischte Kriegsgegner fein. Aber nein — sind die Risiken größer, bann werden auch Die Prämien entsprechend erhöht; mindestens gleicht sich das Dann aus. Schwierig für Die Gesellschaft ist einzig unD allein eine Zeit wie Die unsere mit ihrer weitreichenDen Krise. Da werden Tausende von Schiffen aufgelegt, weil sie nichts zu befördern haben; infolgedessen gehen für sie auch keine Versicherungsprämien ein. Ader die Versicherung findet andere Einnahmequellen. Die Lloyds erklären, daß sie keinen Versicherungsantrag ablehnen würden, mag er noch so sonderbar lauten, wenn nur Prämie und Risiko im rechten Verhältnis zueinander stünden. So sind gegenwärtig besonders V e r f i d) e r u n g e n gegen Zwillingsgeburten beliebt; Die Nachfrage Danach soll besonders aus Amerika stammen. Und da die Furcht vor überreichlichem Kindersegen weiter verbreitet ist, als derartige freudige Ereignisse wirklich eintreten, läßt sich mit dem doppelt bepacken Klapperstorch ein ganz gutes Geschäft machen. Selbstverständlich kann man sich gegen schlechtes Wetter versichern, wenn man einen Ausflug unternehmen will; Der Gastwirt macht gern Davon Gebrauch, um sich vor Schaden zu bewahren. Man kann sich bei LloyD auch gegen „Durch- fa11" versichern — nein, so meinen wir Das nicht! Aber wer gerade studiert und Furcht vor einem mißglückten Examen hat, genießt gegen Zahlung einer nicht einmal sonderlich hohen Prämie Versicherungsschutz. Fällt der Prüfungskandidat durch, so bekommt er oder Der wirkliche Versicherungsnehmer, also meist Der Vater, eine ganz anftänDige Summe ausbezahlt. Von Den Künstlern werDen fonberbare Versicherungen abgeschlossen: manche Tänzerin sieht in ihren Beinen ein Stapital, mancher Sänger in feiner Stimme. DementsprechenD lauten Denn auch die Versicherungsabschlüsse. Artisten versichern sich meist sehr hoch gegen Berufsunfälle oder sie versuchen auf diese Art, besondere Tricks oder Kunststückchen zu schützen.
In früheren Jahren wurden von spleenigen Engländern noch viel seltsamere Versicherungen abgeschlossen: Junggesellen versicherten sich gegen eine Heirat: konnten sie sich ihr dann Doch nicht entziehen, so bekamen sie wenigstens eine anftänDige Summe zum Trost ausgezahlt. Politisch interessierte Personen versicherten sich gegen Den Sturz eines ihnen genehmen Politikers, ja, es hat in England von einst sogar Städte gegeben, die sich vor kriegerischer Eroberung durch Abschluß einer Versicherung zu schützen suchten. Während des großen Krieges in Nordamerika zwischen Den Anhängern Der Sklaverei und ihren Bekämpfern liefen in London Anträge von Farmern ein, die sich vor der Abschaffung der Sklaverei fürchteten und nun Versicherungsschutz suchten.
Lloyds sind stolz darauf, daß es so gut wie kein finanzielles Risiko auf Der Welt gibt, gegen das man sich bei den „Namen" nicht versichern könnte. Sie versichern alles.


