Ausgabe 
11.7.1933 Frühausgabe
 
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Kreuther ZeWielm. öolksaufklärung und Pro. llnsche des Herrn lend m einer Bespie- Reichsregierung unb bet BiUen Slusbrud gegeben, ;t Festspielen dadurch eine na zu verleihen, baß bis

Lönberregierungen eine n Eintrittskarten rmerben unb ben kul- n ber beulfdjen dugenb ügung ,'teilen. Die Nisters für Volksaufklä. nb aLgemelnr ^\m- fcher angenommen mer-

Äar>reuther Festspiele, des grasten Bayreuther ung jutommt, auch durch ajetzung der Zuhörerschaft egangen werben tön« Goebbels verhanbelt mit m ben Inhabern bet von n Stellen zur Verfügung iin- unb Rückfahrt taffe zu ermöglichen. iit dem Bayreuther Bur­st fettens bet Bürgerfchaft irtiere zur Beifügung

ieit steht W Ruh« Tankstelle' unb manajen iren des Tonfilms, frech einem beneibenswerten Zteinbeck als Major, Kämpers als Feld- llbrüd unb bie Sou- finb im Enfemble nächst zu nennen. Produktion, at Musik: Hans May. voll ungetrübter Heilet'

)e Papagei.

-AD -v Papageien Schaden- fcss SHSSJw* ssä-JJä ALS »>je Gewöhn- nem Herrn Küchen. :en m M kann ,u würzen hie verstellen,', ^bat» i vieN^^imnen Er' e wenn &ie hiebet jieftün&en rnöen freien d^jge Lame muffe W iufmnnn. Ainbes rziebu"ll L Wl£'c -er n>ch^ hi. ©elpta^ nit fernen um \ev

tlmorflanifdlion im Hessischen Verkehrsverband

die in

Buntes Allerlei

Aus der Provinzialhauptstadt

Mit

Oie Oienstgeschäste der Gchlichtungsausschüffe.

Oie hessische Landesregierung schafft eine Preisüberwachungsstelle

den Sieg brachte.

Oluf dem Kultbild, das vor einigen Jahren i n Dieburg gefunden wurde, befindet sich eine sehr wertvolle Darstellung, die in allen andern Dilderzyklen bisher fehlte: aus einem Daum­stamme wachsen drei Aeste heraus, und jeder von ihnen trägt einen Mithraskopf. Der Sinn dieser Darstellung kann nicht zweifelhaft sein: Es ist das Abbild der Trinität. Daß diese Lehre auch im Mithrastum enthalten war, konnte man schon früher aus einer versprengten Schriftsteller­notiz entnehmen, doch stand diese noch isoliert und fand nicht viel Zutrauen. Das Dieburger Bild ist kurz vor 200 n. Ehr. verfertigt.

gion des römischen Deiches keine innere Defrredi- gung mehr zu bieten vermochte, die nach religiö­ser Vertiefung suchten und sie bei den kalten Göt­tern des offiziellen Kultes nicht fanden. Aber, ge­hörten auch mehrere römische Kaiser zu den Ver­ehrern des Mithras, diente ihm auch der Adel der Hauptstadt, vorwiegend war doch das Mi- thrastum die Religion der Armen und Unter­drückten. Don Verfolgung durch die staatlichen Organe hören wir nichts, das Mithrastum stellte sich scheinbar niemals in Gegensatz zum Staat. Das ist der Gegner, mit dem das junge Chri­stentum drei Jahrhunderte lang einen erbitter­ten Endkampf um die Weltherrschaft ausfechten muhte, bis der Heber tritt Kaiser Constantins ihm

vorzügliches Bild hinterlich und auch beim Vorbei- marsch an dem Stabschef R ö h m exakt und mili­tärisch diszipliniert austrat. Die Gesamtstaffel fand allgemeine Anerkennung. Die Rückfahrt wurde am Sonntagabend angctrcten. Wohlbehalten gelangten alle Teilnehmer wieder in Gießen an.

Bornotizen.

Tageskalender für Dienstag. Licht­spielhaus (Bahnhofstraße): Heinz Ruhmann als Musketier Distelbeck inDer Stolz der 3. Kompanie".

Späte Sühne für ein Orama des Weltkrieges.

Ein französischer Soldat Hubert Dertrand, der während der Schlacht von Verdun im Jahre 1915 aus den französischen Linien zu den Deutschen über­lief, ist jetzt von einem Pariser Kriegsgericht zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Dieser späten Sühne für eine Desertion liegt ein tragischer Zwiespalt zwischen Liebe und Pflicht zugrunde. Während die Schlacht tobte, erblickte Dertrand, dec sich mit seinem Druder in einem der vordersten Gräben befand, in einer Entfernung von etwa 2 km das Dorf St. Jean-les Duzy, das damals von den Deutschen beseht war. Es war sein Heimaisort, und dort wohnte seine junge Frau und ein Kind, sein Erstgeborener, den er noch niemals gesehen hatte. Der junge Soldat blickte sehnsüchtig nach den Dächern hinüber, die von den Granaten der französischen Artillerie beschosten wurden: er zitterte um das Schicksal seiner Frau und seines Kindes, und schließ­lich konnte er dem Drange nicht widerstehen, sie zu besuchen. Er rannte daher durch dasRiemands- land" nach den deutschen Linien. Rachdern er dort mitgeteilt hatte, warum er sich selbst in die Ge- fangenschaft begeben habe, wurde ihm gestattet, seine Frau zu sehen. Diese kam mit dem Kind nach dem Hauptquartier der Drigade. Es wird behaup­tet, dah er in dem Wunsche, diese Vergünstigung zu erhalten, mehr ausgeplaudert hat, als ihm seine Pflicht als Soldat gestattete. Der der Gerichts- Verhandlung wurde festgestellt, daß seine Frau, nach­dem sie erfahren hatte, unter welchen Bedingungen diese Begegnung möglich wurde, darüber sehr ent­rüstet war. Sie leitete sofort die Scheidung ein, die auch ausgesprochen wurde. Bertrand wurde 1916 von einem Kriegsgericht in Abwesenheit zu 20 Jah­ren Gefängnis verurteilt wegen Desertion vor dem Feinde. Ein anderes Kriegsgericht verschärfte spä- ter dieses Urteil zur Todesstrafe. Aachdem der Heberläufer sich lange Zeit in Luxemburg aufgehal­ten hatte, war er kürzlich nach Frankreich zurück­gekehrt, weil er glaubte, dah man nach der langen Zeit sein Verbrechen nicht mehr so schwer beurteilen würde. Das Gericht aber schloß sich dieser Ansicht nicht an.

Ein Hund hört seinen Herrn im Rundfunk.

über das Verhalten eines Hundes, der seinen Herrn im Rundfunk hörte, berichtet Plüschke in dem bei Hugo Bermühler in Berlin erscheinenden

Mithras und Wodan.

Oie Verwandtschaft arischer Lichtreligionen.

Don Prof. Dr. Friedrich Dehn, Kustos am Römisch-germanischen Zentralmuseum in Mainz.

.Rat ur forsch er". Während Plüschke in Breslau einen Rundfunk-Vortrag hielt, sah seine Familie in Cauban, 150 km entfernt, um den Lautsprecher. QUänne, der schwarze Pudel des Hauses hielt gerade seinen Vorabend-Schlaf," schreibt et. .Plötzlich - ich folge dem Bericht der Meinen - wird er beim Hören meiner Stimme unruhig, spitzt die Ohren, läuft zur Tür und bellt. Er, der den ganzen Tag nicht gefreßen hat, vermutet mich wohl, von einem Ausgang heimkehrend, im Gang. Als er sich über­zeugt hat, dah der Gang leer ist, stellt er sich, meine Frau mit seinen klugen Hundeaugen anblickend, vor den Lautsprecher, legt die Pfoten auf das unter­gestellte Tischchen und bellt von neuem. Dort, auf dem Tisch, scheint sich sein Herr in dem altbekannten Kasten versteckt zu haben. Als er von der Vorder­seite aus nichts entdecken kann, versucht er sein Heil von der Rückseite her. Aber umsonst sind alle seine Bemühungen, Herrchens Aufenthalt mittels Rase oder Augen zu entdecken. Hnruhig pendelt er dann zwischen dem Lautsprecher und der Tür hin und her. Erst, als Herrchens Stimme im Radio verstumm­te, legte sich seine Hnruhe, mit einem Sprung war er wieder auf seinem weichen Grohvaterstuhl neben dem warmen Ofen. Diese Beobachtung beweist, dah der Hund stimmlich bekannte Darbietungen im Rundfunk aufmerksam beachtet und dah et durch sie ongeregt wird, nach dem Träger der Stimme zu suchen.

Reue Pyramidenfunde.

Eine große und sehr schöne Mastaba, ein Grab der Pharaonenzeit, das für den Oberpriester des Ptah zu Memphis errichtet worden war, wurde von einer amerikanischen Grabungsgesellschaft des Reuyorkec Metropolitan-Museums zu Lischt in Ober­ägypten freigelegt. Das Grab, das nicht weniger als 296 in den Kalkstein gemeißelte und blau ge­färbte Spalten von Hieroglyphen-Texten aufweist, wurde an der Stätte der Pyramiden der beiden ersten Könige der 12. Dynastie aus der Zeit um 2000 v. Ehr. gefunden. Der Raine des Bewohners dieser prächtigen Grabstätte ist Senwosret-Ankh. Ein anderer Pyramidenfund glückte dem ägyptischen For­scher Prof. Selim Hasian, der im Auftrag der Ägyp­tischen Hniversität die Gräber der sieben Söhne des Chephren, des Erbauers der zweiten Pyramide von Gizeh, freilegte; dieser Pharao hatte die Tochter des Cheops geheiratet, und die Gräber seiner Söhne fan­den sich ostwärts von seiner Pyramide zu Gizeh. Hasian entdeckte auch das unberührte Grab eine» hohen Würdenträgers der 5. Dynastie aus der Zeit um 2500 v. Ehr.

In allen bisher aufgedeckten Mithräen steht im Mittelpunkt der Verehrung das Bild des Gottes, wie er als Symbol der Zeugung unb Befruchtung ben Stier opfert. Im Mittelpunkt bes Dieburger Bildes dagegen finden wir eine ganz abweichende Darstellung. Mithras als reitenden Jä­ger, begleitet von drei Hunden. Das besagt, dah man wenigstens hier sich unter Mithras etwas anderes vorgestellt haben muß. Wenn wir nun überall sehen, wie bei dem Vordringen der Mi- thraslehre in andere Länder die bisherigen Landesgottheiten des Lichtes unb des Himmels bem neuen Gotte angegli - chen werben, so dah er in Babylonien bcn> Schamasch, in Phrygien ben Men, bei ben Grie­chen ben Helios, bei ben Römern ben Sol in sich aufnimmt, so wäre es auffallcnb, wenn i n Germanien, wo der Glaube an Mithras be­sonders verbreitet gewesen zu sein scheint, nicht das Gleiche vor sich gegangen sein sollte. Die ihm entsprechende Gestalt dec germanischen Götterwelt ist nun aber Wodan, und er wurde ja gerade im Odenwald und seinen Rachbargebieten als der wilde Jäger" verehrt und lebt in dieser Gestalt noch heute dort fort. Dieburg liegt am Fuße des Odenwaldes, und einen Mithras zu Pferde haben wir noch zwei Male im gleichen Gebiete, in Heidelberg und Osterburken. Im Oden­walde liegen die einzigen mitteldeutschen Kult­stätten Wodans, die wir kennen: auf dem Hei­ligenberg in Heidelberg und auf bem Greinberg bei Miltenberg am Main. An beiben Orten wird Wodan inschriftlich als Mercurius Cim- b r i u s "ober Cimbrianus bezeichnet.

Wir Derbanten Taeitus bie Rachricht, daß bie Germanen als höchsten Gott den Mercurius ver­ehrt hätten. Das klingt sehr sonderbar, unb man hat sich um bie Deutung bieser Rachricht viel be­müht, doch bisher ohne einen gesicherten Erfolg. Wir müssen es also vorerst einfach als Tatsache hinnehmen, daß die Römer, einem auch von ben Griechen geübten Brauche folgcnb, bie germani­schen Götter mit den Ramen römischer Gottheiten bezeichneten und dabei ben germanischen Lichtgott mit bem römischen Handelsgott gleichsetzten. Un­ter ben zahlreichen Dilbwerken unb Weih-In­schriften an Mercurius aus bem Rheinlanb mag sich oft ber Germanengott verbergen. Hnb so wird es auch verstänblich, baß im Dieburger Mithras- heiligtum bas Kultbilb selbst so gut wie unverletzt wiedergefunden würbe, eine Mercurstatue aber, bie im Vorraum stand, in ungezählte Stücke zer­schlagen wurde. Die christlichen Zerstörer des Hei­ligtums sahen also in dem Mercur den eigent­lichen Trager des Kultus in diesem Tempel, nicht Mithras in feiner orientalischen Gestalt. Und in einem anderen Mithrasheiligtum ganz in der Nähe, bei Stockstadt am Main, find auf einer Inschrift Mercur und Mithras einfach gleichgesetzt, d. h. nicht der persische Lichtgott dem römischen Handelsgott, sondern der Lichtgott dem ihm nahverwandten ger­manischen Lichtgott Wodan. So fällt aus dem Mithrastempel von Dieburg auch ein Lichtstrahl auf die ideale Göttergestalt unsereseigenen Vol­kes, die an ethischer Höhe dem Persergott nicht nachsteht.

bie Meldung der Startbereitschaft entgeqengenom- men hatte, erscholl von Sturmführer Weber das KommandoAn die Fahrzeuge!". Die Krafträder setzten sich an die Spitze, der Führerwagen mit dem Stander folgte; anschließend fuhren die Personen­kraftwagen und ein Lastkraftwagen. In rascher Fahrt, bei prächtigem Sonnenschein ging es bann, ohne irgendeinen Unfall, Koblenz entgegen. Der Motorsturm 1116 machte überall einen vorzüglichen Eindruck, während die Gesamtstaffel 116 unter Füh­rung von Staffelführer Schäfer ebenfalls ein

Uebcrgang auf das Slaalsministerium.

Die Staatspresse st eile teilt mit: Wirkung vom 1. Juli d. I. ab werden im Volks­staat Hessen die Dienstgeschäfte der Schlichtungsaus­schüsse und deren Spruchkammern von dem hessi­schen Staatsministerium, Ministerialabteilung BI (Arbeit und Wirtschaft) m i t v e r s e h e n. Alle für diese Behörden bestimmten Anträge und Eingaben sind daher nunmehr an bas Hessische Staatsmini­sterium, Ministerialabteilung III (Arbeit und Wirt­schaft), Darmstadt, Adolf-Hitler-Platz 5 (Altes Pa-

Lichtes.

Die Mithras-Lchre stammt aus bem ari­schen Orient, aus Persien, sie ist in ben kleinasia­tischen Berglänbern bereits im 14. Jahrhundert v. Ehr. nachweisbar. Von Haus aus ist sie eine Religion bes Lichtes als Raturerscheinung gewe- en, noch im höchstentwickelten Stabium haben sich bie urtümlichen, aus ber Urzeit stammenden Kult­formen erhalten, die ganz untrügliche Zeichen höchsten Alters finb, die Höhle als Kultort, bie Tierverkleidungen im Gottesdienst und mancher andere Zug. Die Entwicklung geht klar uib folge­richtig von ber Raturreligion zur Geistesreligion. Schon im Orient wirb ber Licht- unb Sonnengott gesteigert zum Gotte bes Guten unb ber Gerechtig­keit. Dieser ethischen Höhe verdankt die Mithras- lehre vor allem ihre ungeheure Verbreitung über das gesamte Gebiet des großen Römerrcichcs, zu­mals da Mithras als Gottheit militärischer Tu­genden beim römischen Heere größte Verehrung genoß, das seine Lehre über die ganze Welt trug.

Die Formen des Kultes sind überall die glei­chen. unb die Heiligtümer bes Gottes gleichen sich vollkommen, ob sie nun am schottischen Grenz­wall stehen ober in ber Wüste Arabiens. Im Zei­chen bes Mithras sammelten sich alle bie, denen bloßem Formalismus erstarrte Staatsreli- es römischen Reiches keine innere Befriedi-

Auf Grund des Gesetzes über ben Reichsausschuß s:r Fremdenverkehr vom 23. Juni 1933 verfugt ber eanbertommifiar für den Fremdenverkehr in Hes- ftn Regierungsrat Dr. Roesener folgendes:

Für das Gebiet des Dolksstaates Hessen ist in 'ragen des Fremdenverkehrs zuständig ber aner« 1 nifte Landesoerkehrsverband, d. h. der Hessische >:kehrsverband. Bezirks- oder Unterverbände liten ihre Arbeit e i n z u st e l l e n. Sie können <!s V-rkehrsstellen, soweit die Zustimmung erfolgt Iber ein entsprechender Auftrag erteilt ist, weiter rlrg sein.

Alle Mitgliedsbeiträge sind an den Landesver- ifinb abzuführen. Die Unterstellen dürfen nicht shr durch Erhebung von Beiträgen ober durch Itrlagen die Verkehrsträger ihres Gebietes zu Dop- -Leistungen heranziehen und dadurch die Kraft des 1 -idesverkehrsverbandes schwächen. Die Vertei- jrg der Mittel erfolgt durch den Verband.

ZDie amtliche regionale Verkehrsförderung geht »usfchließlich von dem Landesverkehrsoerbanbe «us. Oertliche Verkehrswerbung gilt nicht als regionale Werbung in diesem Sinne.

)i t Bäder ordnen sich in den Landesverkehrsver- , ii~nb ein. Zur Erreichung einer größeren Werbe- nksamkeit werden die Verbindungen mit den be- ii djbarten Verkehrsoerbänden ausrecht erhalten und :r:ter ausgebaut.

Besondere Aufmerksamkeit wird der Verkehrs- ordernden Tätigkeit anderer Orga­ns a t i o n e n gewidmet. Wo eine solche Tätigkeit

den Absichten des Gesetzes entgegengerichtet ist, wo sie namentlich die Einheitlichkeit der regionalen Der- kehrswerbung gefährdet unb bie frühere Derschwen- bung unb Veriplitterung ber Werbemittel herbei- sührt, wirb sofort eingegriffen. Die in Hessen be­heimateten Wander- unb Oebirasoereine werben gebeten, an ben Sonberkommissar für ben Fremden- verkehr alsbalb einen Bericht über ihre verkehrs- förbernbe Tätigkeit innerhalb ber letzten brei Jahre einzureichen. Es ist bas Bestreben bes Hessischen Derkehrsverbanbes in freundschaftlicher Zusammen­arbeit mit ben genannten Organisationen zu bleiben.

Dem Willen der Reichsregierung und der Dun- dessührung entspricht es, daß in Zukunft alle Fremdenverkchrsträger eines geschlossenen Der- kehrsgcbietes zu den Landesverkchrsverbänden ge­hören und die satzungsgemäßen Beiträge geleistet werden.

Es steht außer Zweifel, baß überall da ein­gegriffen werden wird, wo Nutznießer des Fremdenverkehrs aus der Arbeit des Verbandes Vorteile zu ziehen gedenken, ohne felbft Lei­stungen zu übernehmen.

Ein solcher Eigennutz muß überall bekämpft wer­den. Wir bitten alle derartigen Fälle des Landes­verkehrsverbandes fefort zu melden.

Diese Mitteilung gilt als vorläufige Bekannt­machung. Auef ihruags-Bestimmungen werden den Mitgliedern des Hessischen Verkehrsverbandes in aller Kürze zugestellt.

Milderungen in der Hinterbliebenen­versorgung.

Der Reichsarbeitsminister hat eine Verordnung itrCaffen, bie wichtige neue Anordnungen bezüglich »icr Hinterbliebenenrenten in ber Sozialversicherung iiiiijält. Durch bie Notoerorbnung vom 8. Dezember 1131 waren für bie Renten aus ber Invaliden-, An­beuten- unb Knappschaftsversicherung eine l ä n - jere Wartezeit eingeführt worben. Wenn bei- Ipielsweise ein Rentenbezieher im Jahre 1932 starb, )rnn war bei ber Hinterbliebenenrente neu zu prü- jetn, ob bie Wartezeit bei bem Rentenantrag er- jüUlt war. Auf Grund der Notoerordnungsbestim- mengen war bas meist nicht ber Fall unb die Hin- leibütbenen konnten keine Rente mehr I bezieh en. Dieses Verfahren hat zu großen Här­le» für bie Hinterbliebenen geführt. Deshalb wirb jetzt angeorbnet, baß, wenn ein Versicherter über ben 31. Dezember 1931 hinaus bis zu feinem Tobe Invalidenrente, Ruhegeld aus der Angestelltenoer- (iderung oder Rente aus ber Knappfchaftsversiche- rirng bezogen hat, für ben Einspruch auf Hinter- bl iebenenrente nicht hie lange Wartezeit, fonbern bie kürzere Wartezeit bes bisherigen Rech- gilt. Diese Bestimmung hat zur Folge, baß in i den taufenb Fällen in Zukunft roieber Hinter- I iebenenrenten gezahlt werben. Ist ein Leistungs- Antrag auf Grund der Notverordnung vom Dezem- sr 1931 abgewiesen worden, so ist jetzt auf Antrag :ire neue Prüfung durchzuführen. Nachzahlungen □i Leistungen auf Grund der neuen Vorschriften piiben für die Zeit vom 1. Juli 1933 nicht gewährt, jinn Negierungsrat beim Neichsstatt- halter in Hessen ernannt.

Die Staatspressestelle teilt mit: Der itrr Reichsstatthalter in Hessen hat ben juristischen i<ferenten in seinem Stab, Pq. Gerichtsassessor Dr. hcms-Reinhard Koch, mit Äirkung vom 1. Juli 1>33 zum Regierungsrat ernannt. Pg. Dr. Koch ist »Jahre alt unb war vor seiner Berufung zu bem ieichsstatthalter in ber hessischen Justiz richterlich ntig. Er ist alter Parteigenosse unb Gaufachschafts- kiier ber Fachschaft Justiz. Dr. Koch ist gebürtiger ßikßener.

So wenig eine Kultur irgendeiner Zeit sich ohne jede Beeinflussung entwickeln kann, so wenig kann der erhabenste Ausdruck einer Ku.tur, kann die Religion einer Zeit oder eines Volkes ein gänz­lich abgeschlossenes Einzelleben führen. Es hat im Altertum drei Religionen gegeben, die zuein­ander allerstärkste Deziehnngen aufweisen und die doch aus ganz verschiedenen Quellen geflossen sind, die Leren von Mit ras, von Wodan und von Christus. Es sind sämtlich Religionen des

2>ie Hessische Regierung hat auf Dor- äge des Herrn Staatssekretärs entsprechend dem D-ansche des Herrn Reichsstatthalters unter dem : Juli eine Verordnung zur Heberwa- Ihnng der Preise für lebenswichtige Lebens- xid> Genußmittel sowie für lebenswichtige hand- iLikliche Leistungen zur Befriedigung des täg­lichen Bedarfs erlassen. Zu diesem Zweck ist bei bei Ministerialabteilung I eine Preisüberwa- iungsstelle errichtet worden, deren Zusammen- 'ct3img unverzüglich erfolgt.

Die Preisüberwachungsstelle übt die Funktionen ms, die ihr durch die Verordnung übertragen 2orden sind.

Die in ber Verordnung vorgesehenen gesetz­lichen Maßnahmen bieten eine sichere hand­habe dafür, daß irgendwelche unliebsame Preisoeränderungen, die zu einer Beunruhi­gung der Bevölkerung führen konnten, für die Zukunft unterbleiben.

,£af»er war nicht zu umgehen, daß auch im Ein- .clsall sehr harte Maßnahmen angedroht werden mußten. Im einzelnen bestimmt die Verordnung, Nifj in Zukunst Preiserhöhuagen, Erhöhungen von Preiszuschlägen und Preisspannen für die ge­stützten Lebensmittel und Leistungen erst vorge- r.Dinmen werden dürfen, wenn sie zuvor von b *. r Heberwachungsstelle genehmigt voiden sind.

Für alle seit dem l.Mar 1933 erfolgten Preis­erhöhungen müssen die Genehmigungen bis spä- ieslens 31. Juli d. I. nachgeholt werden. Denn Verbände und Vereinigungen für ihre Mit­glieder Mindestpreise, Mindesthandelsspannen unb Mindestzuschläge verabreden und festsehen bollen, müssen sie zuvor gleichfalls um die Ge­nehmigung einkommen. Verstöße gegen die 'Lcnehmigungspflicht werden schwer ge- ch-ndet. Schon ein fahrlässiger Verstoß begründet bie Strafbarkeit.

Die Strafe lautet auf Gefängnis ober Gelb­strafe in unbeschränkter höhe ober auf beibes zusammen. /

Pei juristischen Personen und sonstigen Dereini- diungen trifft die Strafandrohung die gesetzlichen Vertreter, im übrigen den Inhaber. Auch etwa

laisj zu richten.

Selbstauslösung

des Hessischen Philologenvereins.

Der Vorstand des Hessischen Philologenvereins beschloß in einer Sitzung in Darmstadt am ver­gangenen Samstag nach einem eingehenden Bericht seines Vorsitzenden einstimmig die Auf­lösung des Vereins zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die nach der Vorstandssiyung tagende Vertreterversammlung billigte diesen Beschluß. MotorsturmL inKoblerij

Im Bereich der Untergruppe Hessen-Darmstadt beteiligte sich an dem gestrigen Treffen am Deut­schen Eck zu Koblenz auch das NSKK'.-Gießen unter Leitung bes Bezirksführers K ö h r c s, Gießen, unb im Verbanb ber Motorstürme der Staffel 116 ber Gießener Motorsturm 1/116. Die Gießener Motor- SA., bie über eine beachtliche Stärke verfügt, begann mit ber Anfahrt bereits am Samstagnachmittag au Oswalbsgarten; bort fanb bie Parabe ber Fahr­zeuge mit nachfolgenbem Start statt. Maschine au Maschine tarn an; bie Fahrer unb die Beifahrer nahmen neben ben Fahrzeugen Ausstellung. Unter bem Kommanbo von Sturmführer Webe r-Gießen, bot ber Sturm ein einbrucksvolles Bild ber Diszi­plin unb Bereitschaft. Zahlreiche Schaulustige um­säumten ben Oswalbsgarten unb sahen ber idler« essanten An- unb Abfahrt zu.

Nachdem ber mit ber Führung ber MoWrstürrne im Bereich ber Standarte 116 beauftragte- Staffel- sichrer Dr. Schäfer- Gießen (früher Darmstadt),

vorhandene Betriebsleiter, die mit der Preis­gestaltung etwas zu tun haben, können sich straf­bar machen.

Heben den rein gerichtlichen Strafen kann die Ueberwachungsstelle aber noch zu Dermal- tungsstrafmaßnahmen schreiten. Sie kann je nach ber Notwenbigkeit die Fortführung von Be­trieben untersagen, wenn der Inhaber ober ber Leiter bes Betriebs den auf Grunb der Verordnung erlassenen Vorschriften oder Anordnungen zuwider handelt, oder wenn sonst Tatsachen die Annahme teilfertigen, daß der Inhaber bie gesetzlichen Ver­treter oder Betriebsleiter bie für den Betrieb er­forderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.

. Außerdem kann bie Schließung ber Beltiebs- unb Geschäftsräume angeorbnet werben.

Strafbar macht sich auch, wer einen gesellschaftlichen Druck ausübt oder eine Person verächtlich macht, um auf diese Weise Preisbindungen zu erzeugen. Als letztes Mittel hat die Preisüberwachungsstelle die Möglichkeit nach stattgefundener gerichtlicher Verurteilung zur Veröffentlichung des Namens und der Firma des Bestraften zu schreiten. Die Kosten der Veröffentlichung hat der Bestrafte bzw. die Firma selbst zu zahlen. Die Verordnung ist am 10. Juli 1933 in der Darmstädter Zeitung verkündet worden und damit in Kraft getreten. Mit diesem Tag hat also die Preisüberwachung begön­nert.

Die Hessische Landesregierung hofft, baß bie ge» bilbete Preisüberwachungsstelle zu einem brauch­baren Instrument wirb, um einen gerechten In­teressenausgleich zwischen ben einschlägigen Ge­werbe unb bem Hanbwerk einerseits unb ben Ver» braucherkreisen anberseits herbeizuführen.

wo sie Mißbräuche fesiskellen wirb, wirb sie burch bie Preisüberwachungsstelle schnell unb entscheibenb eingreifen.

Aus ber anberen Seite aber auch wirb sie im Sinne eines pfleglichen Hanbelns versuchen, eine ben Zeit­verhältnissen angepaßte Preisgestaltung zu gewähr­leisten. Zur allgemeinen Aufklärung sei noch hin- zugefügt, baß Anträge auf Genehmigung von Preiserhöhungen usw. burch bas zustänbige Kreis­amt ber Preisüberwackungsstelle vorgelegt werben müssen. Es empfiehlt sich, weitest gehenb bie Hilfe ber Organisation bazu in Anspruch zu nehmen.