Ausgabe 
7.11.1933 Viertes Blatt
 
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Ob.

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P. Hun

Gchlageier- und Horst-Wessel-Ehni in Hungen.

Hungen, 5.November. Am heutigen Son wurde an dem hiesigen K r i e g e r d e n k m a feierlicher Weise die Einweihung einer Sch ö e t e r - und einer Horst-Wesfel-Gede täfel und damit verbunden die F a h der Ortsgruppe der NSDA^j

tLh hat es in feinsinniger Weise verstör ohne dem Charakter des Kriegerdenkmals zu schc zu beiden Seiten Flügelmauern zu ziehen, um an zwei hervortretenden bzw. über der eigentl Mauer überstehenden Pfeilern den beiden T« den gebührenden Ehrenplatz zu geben. Man hiermit eine enge Verbindung zwischen den H< des großen Krieges und denen, die ebenfall heldenhafter Weife für ihre Idee im Kampfe Deutschlands innere Freiheit ihr Leben ließen. Horft - Weffel - Tafel tragt als Sinnst die Anfangsworte feines Vermächtnisses, das et Nation gab:Die Fahne hoch", wahrend Schlageker-Tafel versinnbildlichend in Worten: «Lieber tot als Sklav" das Zerreißen Stetten aus Schmach und Schande darstellt. Symbol werden diese Taseln der Nachwelt Jen oblegen von dem Heldentum, das diese bi Männer in Deutschlands tiefster Erniedrigun, Deutschlands schwerster Zeit brachten.

Nachdem der Festzug, an der Spitze drei Stürme und ein SS.-Sturm, auf dem Platze stellung genommen hatte, wurde die Feier l bas Lied:Brüder, reicht die Hand zum Bui gesungen von dem GesangvereinEintracht", geleitet. In erhebender Weise nahm anschlie Bürgermeister Fendt namens der Stadtve tunfl die feierliche Enthüllung der beiden Ge! tafeln vor. Unter dem Geläute der Glocken s die Hüllen. Mit dem gemeinsam gesungenen Dei (anblieb fanben seine Worte ihren Ausklang. Weiherebe hielt Pfarrer Bock, ber bie b< Kampfer in einer zu Herzen gehenben Ansp als Nationalhelden ehrte. Nach dem gemeinfi lichen GesangWir treten zum Beten" wurden dem Führer der SS. an ber Schlageter-Gebenk von bem Führer ber SA. an ber Horst-Wesse denktasel unb von bem Ortsgruppenleiter an Kriegerbenkmal Kränze niebergelegt. Die < Kapelle umrahmte bie feierliche Kranznieberle nach abschließenben Worten bcs D r t s g r u p j (e i t e r 9 mit bem Liebe vom guten Äamerab'

Ministerialrat Pg. Ringshaus e n, Darm als Hauptrebner des Tages roürbigte in kernigen Ansprache ebenfalls bie beiben Nati helben unb nahm anfchließenb bie Fahnenr der Ortsgruppe vor, bie mit bem Singen bes S Wessel-Liedes ihren Hähepunkt erreichte. Naä von dem GesangvereinLiederkranz" zum Da gebrachten LiedeFlamme empor" ergriff Mi rialrat Ringshausen nochmals das Wort insbesondere auf den Sinn und die Bedeutum 12. November, den Tag, an dem für jeden schen nur eins gilt, für seine Ehre einzutreten somit für die Ehre der Nation, um damit dem lande das einmütige Geschlossensein bes V hinter bem Führer vor Augen zu führen, h weisen. Mit bie,em Appell unb bem von b

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käuflich erworben I wird von uns vollko Personal werden Sie fachmännisch bedien

Belr.: Gewerbelegitimationskarten für Lj. 1934.

An das Polizeiamt Gießen

und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des »reifes.

Süer nack S 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aimuchi oder Waren antauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, welche nach §44a der Gewerbeordnung für die -tauet des Ka­lenderjahres erteilt wird. Sie wollen die Intcregenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1934 fortzufetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung aus- fordcrn, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres un Besitz der erforderlichen Legitimationskarten fein können. -Lie Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeichnebenen Formulars baldigst vorlegen.

Zur Erstattung des Berichts ist die Bürgermeisterei des Nieder- lasiungsortcs der Firma zuständig, in Gießen das Polizeiamt.

Ferner ist bestimmt worden, daß in die Legitimationskarten ein Lichtbild des Inhabers einzukleben ist. Es sind nur unautgczogenc Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopfgröße von mindestens l,a cm hoben, ähnlich, gut erkennbar, unabgcftcmpelt und der Regel nicht älter als fünf Jahre sind. Auf der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Berwech,- lungen vermieden werden. Lichtbilder, die bereits in ^egitima- tionstarten oder dergleichen eingeklebt und abgestempelt tvaren und zur Wiederverwendung in der neuen Legitimationskarte 3l)ncn vorgclegt werden, sind unzulässig und daher von Ihnen zurück­zugeben. Ter Gewerbeschein der Firma oder deS Gewerbetreiben­den ist gleichfalls miteinzuscnden.

Tabei wird noch ausdrücklich darauf hingcwiescn, datz allein die Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt nicht genügt, um eine Legitimationskarte zu erhalten. Ter Antragsteller muß auch tat­sächlich ein stehendes Gewerbe mit einer gewerblichen Niederlassung betreiben. Ferner darf das Aufkäufen von Waren und das Anf- suchen von Bestellungetl ohne vorgängige Bestellung nur bei Kauf­leuten oder solchen Personen erfolgen, die die Waren produzieren, oder in dem Geschäftsbetriebe Waren der angebotenen Art Ber tvendung finden. Bei Entgegennahme der Anträge wollen Tie genau hierauf achten und die Antragsteller entsprechend belehren.

Zur Berechnung des zu erhebenden Stempels ist in den Be­richten von Ihnen noch anzugeben, ob das Geschäft des Antrag­stellers einen großen, mittleren oder kleinen Umfang hat.

Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und im Interesse der raschelt Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die genaueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisungen zur Pflicht

Gießen, den 19. Oktober 1933.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Bctr.: Die Nachiveise für die Bcvölkerungsvorgänge im Landkreis Gießen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden deü Kreises.

Tas Kreisgesundheitsamt führt Klage darüber, daß die Nach­weise für die Bcvölkerungsvorgänge nicht rechtzeitig eingchen.

Wir weisen darauf hin, daß die Zählkarten für Geburten, Ehe­schließungen und Sterbefälle vierteljährlich bis spätestens zum Ui. des auf bar betreffende Vierteljahr folgenden Monats au das Krcisgefundheitsamt abzuliefcrn sind, und machen Ihnen die Ein­haltung dieser Frist zur besonderen Pflicht.

Gießen, den 3. November" 1933.

Kreisamt Gießen. I.V.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Belr.: Schafräude in Garbcntcich.

Bei der Schafherde der Gemeinde Garbenteich ist die Schaf­räude festgeftcllt worden. Tie Schutzmaßnahmen der Paragravhen 248 ff. der Ausführungsverordnung zum Reichsviehfeuchengefetz sind angeordnet.

Gießen, den 6. November 1933.

Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. Kayser.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Rödgen bei Gießen,- hier: Erntcentschädi gungen.

In der Zeit vom 8. bis einschließlich 14. November 1933 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Rödgen

das Verzeichnis über Erntcentschädigungen für das Jahr 1933 infolge Ausführung von Feld- und Wiesengräben

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlnsies während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen einzureichen.

Friedberg, den 31. Oktober 1933.

Ter Hessische Fcldbereinigungskommissar.

I.V.: W i n g e f e l d.

Bctr.: Sprechstunden bei dem Kreisschulamt.

Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Tie Sprechstunden bei dem Kreisschulamt fallen Donnerstag, den 9. November aus.

Dienstnachrichten des Krcisamts.

Gießen, den 6. November 1933.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. H e n ß.

Peter Hahn von Rüddingshansen wurde als kommissarischer Beigeordneter für die Gemeinde Rüddingshansen bestellt und ver pflichtet.

Frau Elisabeth Dietz Witwe wurde als Wiegemeister für die Gemeinde Staufenberg bestellt und verpflichtet.

Hermann Koch, Wilhelm Döll IV. und Heinrich Strack, sämt lich aus Villingcn, wurden als Mitglieder des Wiefenvorstandcs für die Gemeinde Villingen bestellt und verpflichtet.

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Herr Ludwig Kohlberger

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DANKSAGUNG

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Heimcang unseres lieben Entschlafenen

Herrn Friedrich Schmerle

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sagen wir herzlichen Dank

Die trauernden Hinterbliebenen.

Gießen, den 6. November 1933

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Für die wohltuenden Beweise liebevoller Teil­nahme. die uns beim Heimgänge unserer lieben, unvergeßlichen Entschlafenen

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zuteil wurden, sprechen wir hiermit unseren herz­lichsten Dank aus.

Ludwig Hildebrand II.

im Namen aller Hinterbliebenen.

AUendorf a. d. Lahn, den 7. November 1933.

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im Alter von 57 Jahren.

Die trauernden Hinterbliebenen:

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Für alle Beweise der Teilnahme bei dem Heim­

gang unseres lieben Entschlafenen dankt herzlich

Im Namen der Hinterbliebenen:

Emma Bersch, geb. Hofmann

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