Ausgabe 
6.12.1933 Drittes Blatt
 
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mit und gibt unferer Jugend ein lebendige» Bei» spiel von treuer Kameradschaft.

Dtfrib von Honstein: Dom Segel» schifssjungen zum Lloydkopitän. 45 Jahre aus dem Leben eines Seemanns. Den Erin­nerungen des Kapitäns des Lloyd-DampfersStutt­gart" Adolf Winter wahrheitsgetreu nocherzäblt. Ganzleinen 3,85 Mark. Verlag Wilhelm Kähler, Minden i. W. (582) Eine Fülle von aben­teuerlichen Erlebnissen in allen Meeren und Häfen der Welt! Aber auch viel Mühe und Entbehrungen, ernste Arbeit und eiserne Pflichterfüllung liegen zwischen dem Tage, an dem der junge seebegeisterte Gymnasiast Adolf Winter zum ersten Male als Schiffsjunge das Deck eines Segelschiffs betrat und dort von der Dike auf dienen und lernen mußte, bis zu der Stunde, da der Norddeutsche Lloyd dem gereiften Manne das Kommando eines seiner größ­ten und schönsten Dampfer anoertraute. Es ist kein Seemannsgorn", kein wilder Abenteuerroman; aus der Schilderung wahrer Begebenheiten heraus er­wächst vor dem Leser das Bild eines aufrechten deutschen Mannes voll Mut und Tatkraft, der sich seine beachtliche Stellung im Leben selbst geschaffen hat. Für Erwachsene, die die See lieben, die Sinn haben für Urwüchsigkeit, Menschlichkeit und Natur, und nicht zuleßt natürlich für unsere männliche fügend, die sich an Taten und Abenteuern be- geistert, für die dies Seemannsleben aber auch ein Ansporn sein kann, ist dieses frische, kernige, deut­sche Buch ein schönes Weihnachtsgeschenk. Ueber 50 Bilder bilden eine wertvolle Bereicherung.

A. Auswald-Heller: Wenn man will _ sagt Günter. Erzählung von einem kleinen Helden. 190 Seiten. Mit farbigem Titelbild und 35 Textbildern von Dora Auswald. Ganzleinen mir farbigem Schutzumschlag 4 Mark. Herold-Ver­lag R. & L. Lenk, Stuttgart. (445.) Wenn man will, sagt Günter, kann ein kleiner Junge ein § roher Held (ein. Und Günter beweist, daß er recht at. Die Gestalten dieser spannenden Geschichte sind mit großer Sicherheit aus dem Leben gegriffen. Das sind echte Kinder aus dem Mittelstand und Arbeiterstand, Kinder mit all ihren typischen Eigen­schaften. Dieses Buch wird nicht nur die Kinder, sondern auch die Erwachsenen begeistern. Wenn man ipifl, sagt Günter, ist man ein ganzer Kerl. Und das wirkt ansteckend.

Frida Schuhmacher: Die Sägmül» lersbuben und ihre Freundin Erika. Eine Erzählung für die Jugend. 200 Seiten Mit vier farbigen Vollbildern von W. Siebert-Ceman. Ganzleinen mit farbigem Schutzumschlag 3,80 Mark. Herold-Verlag R. & E. Lenk, Stuttgart. (441.) Mos Kinder sich in schönen Stunden erträumen davon will dieses Buch erzählen. Der deutsche Wald lebt darin auf mit all seinen Wanderpfaden und Tieren, seinen Wundern und Märchen, die er wie ein Füllhorn ausfdjüttet. Don ihm aus führt die Reise in eine andere Welt, in die große Stadt am Meer Viele Menschen und Dinge grüßen uns da­bei: Eltern und Kinder, Knecht und Magd, Wurzel­weib und Bildschnitzer, Zigeuner und Handwerks­bursche, Wohnwagen und Schlitten, Schiff und Eisenbahn. Wer Freude hat an einer innigen, treuen Kinderfreundschaft, wird dieses Buch lieben und wird es immer wieder lesen.

Amtsgericht Gießen.

Der Hilfsarbeiter B. H. und der Schreiner I. Sch.. beide aus Großen Bufeck, waren Gegenstand der ersten Ladung. Beide leben in Streit wegen eines Hauskaufes, der am 24. August d. I. offen zum Aus­bruch kam und in dessen Verlauf H. einige Wunden am Kopf baoontrug. Sch. blieb ebenfalls nicht un­verletzt. Das Gericht erklärte hm Angeklagten Sch., der den H mit einem Gurnrnischlauch traktiert haben sollte, für schuldig und erkannte auf 50 Mark Geldstrofe. Der Angeklagte trägt außerdem die Kosten des Verfahrens einschließlich der der Neben- klage.

Der 70jährige G. F. erhielt wegen Bettelns 2 4 TageHa ft, die durch die erlittene Untersuchungs- haft als verbüßt gelten.

Der Kraftfahrer I. M. aus Kassel kollidierte zwi­schen der .Karlsruhe" und Lollar, von Kassel kom­mend, mit seinem Motorrad mit Beiwagen mit einem Kinderwagen. Durch den heftigen Anprall trugen zwei Frauen beachtliche Verletzungen davon. Die Beweisaufnahme ergab, daß der Angeklagte, ent­gegen der Derkebrsordnung, auf der linken Straßen­seite fuhr. Das Urteil lautete auf40MarkGeld- strafe. Der Staatsanwalt hatte eine solche von 50 Mark beantragt.

Weihnachtsbitte

der Nieder-Ramstädter Anstalten für Epileptische, Schwachsinnige und Krüppel.

Herzlichen Dank allen denen, die im vergangenen Jahr mit warmen Herzen und opferwilligen Händen geholfen haben, unseren Kranken Weihnachtsfteude zu bereiten. Inzwischen ist ihre Zahl wieder gewach. (en, und alle (eben nun von neuem in der Vorfreude des schönen Weihnachtsscstes. Darum bitten wir Herz» lieh und zuversichtlich, wie wir jedes Jahr es tun:

helft uns wieder den Weihnachtstisch decken für die hessischen Fallsüchtigen und Krüppel und alle anderen Pfleglinge der Nieder-Ramstädter

Anstalten?

Helft mit trotz aller eigenen Sorgen, daß die Helle Sonne der Weihnachtsbotschaft, der Weihnachts- freude und der Weihnachtsliebe hell hineinfcheine in das Leben von 450 Menschen, bas von schwerem Leid verdunkelt und oft so einsam ist. Dergesten wir nicht über den gewaltigen Notständen, die auf uns und unserer Zett lasten, den Jammer, der in der Stille hinter Anstaltsmauern fein Dasein fristet und immer auf die brüderliche Liebe angewiesen bleibt. Die Sammlung findet außerhalb des Winter­hilfswerkes des deutschen Volkes 1933/34 statt.

Für jede, auch die kleinste Gabe sind wir dankbar und bitten, sie auf unser Postscheckkonto (Frankfurt a. M. Nr. 4992 Nieder-Ramstädter Anstalten) einzu­zahlen oder zu überweisen.

Bekanntmachung!

1. Es ist festgestellt worben, daß an einzelnen Or­ten bes Gaues Werber und Werbekolonnen für nicht- nationalsozialistische Rundfunkzeitungen auftreten, die versuchen, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Leser für Rundfunkzeitungen zu gewinnen. Dabei verbreiten diese Werber unwahre Behauptungen über den Rejchsoerband deutscher Rundfunkteilneh- mer und dessen Einrichtungen. Es ist ferner festge- stellt worden, daß es Werber gibt, die die Umwer­bung der Bezieher von Rundfunkzeitungen auf an­dere Rundfunkzeitungen nach Ablauf einer gewissen Bezugszeit planmäßig betreiben, nur um sich den Verdienst der Werbevergütung zu verschaffen. Dor Verbreitern von Unwahrheiten über den Reichsver- banb deutscher Rundfunkteilnehmer wird gewarnt.

2. Zur Klarstellung wird befanntgegeben:

*) Der Reichsoerband deutscher Rundfunkteil­nehmer und der Deutsche Funktechnische ver­band sind allein die anerkannten und in der Reichsrundfunkkammer vertretenen Hörerver» bände. Der Reichsoerband deutscher Rundfunk­teilnehmer unterhält an 15 Orten des Gauge­bietes Kreisrundfunkberatungsftellen, in denen feine Mitglieder kostenlos technisch beraten und durch technische Fürsorge betreut werden. Die Ausführungen von Instandsetzungen an Leitun­gen und Geräten erfolgt jedoch nicht durch trief« Beratungsstellen, da diese Arbeiten den dafür zugelassenen Rundfunkhändlern und Rundfunk» inftaöateuren vorbehalten bleiben müssen.

b) Die Mitgliedschaft beim Reichsoerband beut» scher Rundfunkteilnehmer ober beim Deutschen Funktechnischen Verbanb ist nicht an den Bezug einer bestimmten Rundfunkzeitung ge­bunden. Die Mitglieder dieser verbände erhal­ten vielmehr die monatlich erscheinende rund- funkpolitische ZeitschriftFunk und Bewegung" die kein Rundfunkprogramm enthält, kostenlos geliefert.

3. Die Bevölkerung wird ersucht, Zeitungswerber. die Angaben vorbringen, die den zu 2. genannten Tatbeständen zuwiberlaufen, zuruckzuweisen, ihre Namen festzustellen und ferner die Namen ber Auf­traggeber dieser Werber zu ermitteln. Meldung dar­über wird unmittelbar hierher erbeten. Gegen Oer­breiter unwahrer Angaben über Zweck und Einrich­tungen des Reichsverbandes deutscher Rundfunk­teilnehmer wird unnachsichtlich Strafanzeige erstattet. Heil Hitler!

Der Leiter ber Gaurunbfunkabteilung gez. W a m b o l d t, Gausunkwart.

Schenken? Jawohl, aber praktisch! Wir wollen in biesem Jahre zu Weihnachten ein kaufen und zur Minderung ber Arbeitslosigkeit beitragen. Selbst» oerstänblich wollen auch Sie Ihren Lieben eine kleine Freube machen, aber es soll etwas Praktische» sein, bas bei nicht zu hohen Kosten geschmackvoll ist, wirklich Freube macht unb möglichst bleibenben Wert hat. Deshalb nehmen Sie den der heutigen Teilauf­lage des Gießener Anzeigers beiliegenden sch men Prospekt der württembergischcn Metallwarenfabrik. Gießen, kreuzplaß, zur Hand, denn darin finden Sie alles das, was Sie brauchen. 7347D

Amtliche Bekanntmachung des Kreisamts Alsfeld.

Es besteht Veranlassung, darauf hinzu- weifen, daß Hunde zum Anspannen und zum Ziehen nur mit Erlaubnis der Orts- Polizeibehörde des Wohnortes des Be- {itzers benutzt werden dürfen. Der von ber- eiben hierüber auszustellende Schein wird nur auf Grund eines von bem Nachfuchen- den auf seine Kosten beizubringenden Zeugnisses des Kreisveterinärarztes er­teilt Der in dem Zeugnis genau zu be- zeichnende Hund muß kräftig genug sein, um 50 kg zu ziehen. Mehr als 50 kg dürfen einem Hund nicht aufgeladen wer­den. Zur Ausstellung des Zeugnisses sind auch die Tierärzte berechtigt. 7351C

Der Erlaubnisschein ist stets mitzufüh­ren und auf Verlangen oorzuzeigen. Der­selbe gilt nur für bas laufende Kalender­jahr und ist zu Beginn eines Jahres zu

Nur eine Zeitung von Rang

bietet der Gießener Geschäftswelt die Gewähr, daß ihre Weihnachtsanzeigen bis zum letzten heimischen Volksgenossen vordringen. Eine so alteingesessene, hochstehende Heimaizeitung wie der Gießener Anzeiger wird einfach von jeder­mann mit innerer Anteilnahme gelesen, am aufmerksamsten von dem, der ihn aus irgendwelchen Gründen nicht mehr allein hält. Diese enge Verbundenheit aller mit ihrer Heimaizeitung kommt zwangsläufig auch dem Anzeigenteil zu­gut, wie es die vielen kleinen Anzeigen und die Familienankündigungen im Gießener Anzeiger immer wieder dartun. Wer also sicher zum Ziele kommen will, der bediene sich der Weihnachtsanzeige im Gießener Anzeiger/ sein Rang

erneuern.

Nach Ziffer 12 der Vertragsbestimmun­gen sind die Haller der Faselttere ver­pflichtet, bei Erkrankung von Faseltieren ohne Verzug der Bürgermeisterei Anzeige zu machen, damit diese den zuständigen beamteten Tierarzt zuzieht, dessen Anord­nungen alsdann pünktlich Folge zu leisten ist. Vielfach scheint diese Vorschrift nicht beachtet zu werden. Abgesehen davon, daß im Nichtanzeigefall unter Umständen der Vertrag mit dem Faselhalter sofort ge- kündigt und das Tier auf seine Kosten in andere Unterhaltung und Pflege gegeben werden kann, wird der Halter auch für den durch die unterlassene Krankmeldung des Tieres der Gemeinde etwa entstehen­den Schaben verantwortlich gemacht wer­den können. Sind bie Voraussetzungen zu einer sofortigen Vertragsaufhebung nicht gegeben, ist das KreCsantt befugt, gegen den Schuldigen Geldstrafe bis zu 30 Mark zu erkennen.

Beschluß.

Ueber das Vermögen des Georg Schmidt unb feiner Ehefrau Katharine, geb. Kriep, verwitwete Jungk in Treis a. d. Lda., wird heute am 29. November 1933, nachmittags 5 Uhr, das landwirtschaftliche Entschul- dungsoerfahren eröffnet. 7357D

Zur Entjchuldungsstelle wirb bie Can- besgenossensä/astsbank e. G. m. b. h. in Darmstabt bestellt.

Die Gläubiger werden aufgeforbert, bei Meldung der in § 11 des Gesetzes vom 1. Juni 1933 angedrohten Nachteile, ihre Forderungen bis zum

20. Dezember 1933

bei Gericht anzumelden unb bie in ihren Hönben befinbiichen Schulburku tden ein­zureichen.

Gießen, den 29. November 1933.

Hessisches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Die bereits fälligen Strom- und Gas- gelber im Stadt- und Ueberlanbgebict für den Monat Dltober 1933 können noch bis zum 15. b. 2N. ohne Kosten befahlt wer­den. Bei Nichtzahlung bis zu diesem Ter­min erfolgt Beitreibung und Sperre auf Kosten des Abnehmers. 7353V

Gießen, den 4. Dezember 1933.

Direktion der Elektrizitätswerke unb Ueberlanbanlage sowie des Gas- und

Wasterwerks der Stadt Gießen. Braubach.

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