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6.9.1933 Erstes Blatt
 
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Mittwoch, b.Zeptnnber 1955

Eiehener Anzeiger tGeneral-Anzeiger für Gberheffen)

Nr. 208 Zweiter Blatt

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Fünf Tage im vereisten Soor.

Die furchtbaren Erlebnisse in einem offenen Voot dem stürmischen Polarmeer hat jetzt einer von den

der Schulmediziner und ihrer Kreise erklärlicher- lveise besonders groß. Die Tierschutzvereine for­derten daher, soweit sie selbst Vertreter obiger Weltanschauung waren zumal ja die Tier- _. 4- er Hilfe und Rettung der

Tiere von Seuchen aller Art galten, n u r d i e äußerste Einschränkung, trotzdem sie in­nerlich die Vivisektion als die grausamste Quä-

plötzlich nicht mehr zu sehen. Statt dessen wogt und quillt eine dichtgedrängte Menschenmenge hin und her, die uns an Breughel denken läßt, den Maler flandrischer Lebensfreude, dessen Werke in den großen Museen Wiens und Berlins, in Brüssel und in Antwerpen hängen. Aber nicht nur in den Bildern dieses Malers lebt die Freude flandrischer Bauern, auch in alten Liedern und Gedichten lebt sie. Und sie läßt sich immer noch nicht besser aus­drücken als in diesem Kirmeslied aus dem 17. Jahr­hundert:

Die Bauern schmelzen vor Freud und Plaisir, wenn der August begonnen hat.

Sie gehen mit ihren Bäurinnen zum Bier und machen sich einen guten Tag.

Der Besen steckt zum Fenster raus, man tanzt und lärmt in jedem Haus. Aus Töpfen und Pfannen, auf Gläsern und Kannen, auf allerlei Geläut.

Aus Messern, auf Schuppen und auf hohlem Faß, auf Hangei, auf lange!, auf dies und auf das, auf Trommeln herum, domdomme, dom, dom, auf Kesseln, auf Löffeln, tikke, tik, lang.

ruhen und obne weitere Deichrendung von Tieren undenkbar sind, so waren die Widerstände gegen die Beseitigung der Vivisektion aus den Reihen

dreien, die bei dem Untergang des Sowjet-Eisbre­chers .Aublan" gerettet wurden. Nikolai Belusow nach feinerRückiehr aus dem Krankenhaus in Tromsö in Norwegen geschildert. Die .Rußlan" sank in der Nähe von Spitzbergen: ffe hatte Barenisburg auf Spitzbergen verlassen trotz des Befehls, den Eis­

brecherKrassin" dort zu erwarten.Bald nachdem wir abgefahren waren", berichtet Bekusow,erhob sich ein starker Nordost-Wind, und die Sturzwellen schlugen über dieRuhlan", so daß die Steuerbord- seile von den eisigen Waffern mit einer dichten Eis­decke bedeckt wurde. Wir waren in beständiger Gefahr zu sinken und begannen, brusttief im Waffer stehend, das Eis wegzuschneiden. Das half jedoch nur für wenige Stunden, der Wind wurde immer heftiger und die Steuerbordseite war wieder mit Eis bedeckt. Acht Stunden lang wurde das Schiff hilflos hin- und hergeschleudert und wir hofften gegen jede Er­wartung, daß irgendwer unseren Derzweiflunas- kampf bemerken würde. Doch bei dem Sturm waren keine Schiffe ausgefahren. Dann entstand ein Leck unter dem Heizraum, und die Manns 1,ast stürzte entschloffen an die Pumpen, um alsbald ' estzu- stellen. daß sie nicht arbeiteten. Immer noch kämpf­ten wir weiter, aber als der Ingeniuer rief, daß der ganze tzeizraum unter Waffer stände, eilten wir in die Boote. Eins der Boote, das neun Mann trug, wurde von den Sturzwellen ubersiutet, ging unter und ward nicht mehr gesehen. 3m andern Boot waren wir 13 Mann, darunter auch der Kapitän Kliujew. Wir litten unter der furchtbaren Kälte, aber verloren den Mut nicht. Der Kapitän sagte, daß das Land nicht mehr als 15 km entfernt sei. doch wir kamen niemals nahe heran. Der Sturm wütete 43 Stunden lang, und einer von uns nach dem andern erlitt den Tod durch Erfrieren. Zuletzt waren nur nock, drei übrig, der erste 21taat Tochilow, ein Matrose namens Popow und ich. Tochilow und Popow hallen erfrorene Beine: wir waren alle vom Hunger erschöpft, das Boot war leck, wir hatten keine Kraft mehr, um zu rudern. So hißten wir ein Segel, das aus einem Tuch und einem Ruder be­stand. Tochilow und Popow konnten sich nicht mehr bewegen. Ich suchte das Waffer herauszufchöpfen. aber die Kräfte verliehen mich mehr und mehr. Ich dachte an meine Familie und meine Freunde und dah ich sie niemals mehr Wiedersehen würde. Rach fünf Tagen wurden wir endlich von einem norwe­gischen Schiff ausgesucht." Rekusow hat sich von diese» furchtbaren Strapazen nach einem Aufenthalt von zwei Monaten im Krankenhaus vollständig erholt und leidet nur noch an einem nervösen Zucken im Gesicht.

Links- Pastor Disselhoff, ein Großenkel Fliedners, des Begründers der Diakonie, bei der Gedenk­rede vor dem Fliedner-Häuschen in Kaiserswerth. Rechts: Der Feftumzug in den malerischen Straßen von Kaiserswerth. __________________

^Tierschutz bedeutet die Erfüllung einer Kulturausgabe. Reben der praktischen Hilfe welche die Tierschutzvereine der stummen, wehrlosen, ost sinnlos gequälten Kreatur zu lei­sten sich bemühen, steht obenan das Ziel, an ihrem Teile kulturfördernd zu wirken. Unter allen die­sem Zwecke dienenden Fragen war von jeher das Thema der Vivisektion das bedeutendste, aber auch das schwierigste: hängt doch die Stel­lungnahme zu ihr von einer Weltanschauung, nämlich dem Verhältnis des Menschen zum Tier, ab.

In der Ratur herrscht das Recht des Stärke­ren, d. h. in vorliegendem Falle das Recht des Menschen, das Tier sich nutzbar zu machen. Da die Erfolge auf vielen Gebieten der me­dizinischen Wissenschaft, insbesondere in der Bekämpfung der Schlafkrankheit, der Sy-

Vivisektion und Tierschutz.

Don £. von Skopnit, Hauptgeschästssührer des Deutschen Tierschuhoereins.

^3? z'u r Fest stellung von Seuchen, falls die Diagnose nicht mit anderen Mitteln oder auf andere Weise gestellt werden kann und sofern die hierzu erforderlich« Infektion nicht an Gehirn oder Augen vorgenommen wird, zum Zwecke von diagnostischen Er­nährungsversuchen, sofern diese nicht am Menschen vorgenommen oder das Ergeb­nis nicht auf rein chemischem Wege feftge- stellt werden können, jedoch mit Aus­schluß von Versuchen, die durch Ent­ziehung von Trank und Nahrung, durch Erhitzen oder Erfrieren vor-

>ets<M psel und nett ge'u^' etile OMN rbetennn sthosSH

und das dauert die ganze Nacht lang ...

Das Fest begann im Uebermut, und Im lieber- mut wird es auch enden. Doch erst wenn der letzte vertan und das letzte Tanzbein müde ist.

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vowS.Wff.öiVtmimW chtNM siVöcift eotze KMzüge mber und 16. Levlembcr 1933 ungen aus dem Marktplatz erlosung - Deinbnmen

krei an einem unschuldigen wehrlosen Tiere ver­warfen.

Die radikalen Tierfreunde, die in ihrer Welt­anschauung nur die ethische Seite des Tierschutzes gelten lassen und jede Rücksicht auf wirtschaftliche, mit anderen Worten Nützlichkeitsfragen ausschal- ten, schlossen sich erstmalig 1879 unter Ernst von Weber, Dresden, zum Kamps gegen die Vivi­sektion in sogenannten Antivivisektions­vereinen zusammen. Sie erweitern und das ist wesentlich - den BegriffVivisektion" dahin, dah jeder Versuch am lebenden Tier, auch wenn es sich nicht um einZerschneiden", sondern auch um die Serumgewinnung, die Wassermannsche Reaktion und ähnliches handelt, zu verbieten ist, und fordern demzufolge in ihrem rücksichtslosen Kampfe nicht nur das Verbot der eigentlichen Vivisektion, sondern jeglichen Tierver­suchs.

Der Goslersche Erlaß für Preußen vom 2. Fe­bruar 1885 bringt die ersten Erfolge der Tier­schuhbewegung auf dem Gebiete der Vivisektion. Als zweiter Erfolg ist der Preußische Ostererlah von 1930 zu verbuchen, der schon wesentliche Ein­schränkungen der Tierversuche enthält. Aber die­ser Erlaß, der auch von den anderen deutschen Ländern angenommen wurde, und der nebenbei bemerkt den Verordnungen anderer Länder, wie Italiens, Polens, im wesentlichen entspricht, konnte den Tierschühern beider Weltanschauunge- nicht genügen, weil er in der Praxis kaum nennenswerte Einschränkun­gen brachte.

Deutschland befindet sich unter der neuen Re­tz.erung in einer noch nie dagewesenen Umwand­lung und einem gewaltigen Aufschwung, besonders auf dem Gebiete der Kultur und hierin wiederum des Zierla;uijci. Seil Jahrzehnten mit eiserner Energie von den Tierschutzvereinen vertretene und urnlämpfte Probleme find mit einem Federstrich beseitigt worden. Es fei nur an das Schäch - t e n erinnert. Mit starker Hand ist nun das weit schwierigere Problem der Vivisektion vom Preußischen Ministerpräsidenten ungefaßt wor­den In dem Erlaß vo-n iqust 1933 heißt es, daß die Vi.i c.tion mn Tieren aller Ar. für das gesamte preußische ©tau.vB.i>.et verboten und un­verzüglich ein Gesetz gegen die Vivisektion vor­zulegen ist.

Daß mit dem allerseits mit Begeisterung und dem Gefühl der Dankbarkeit gegen dessen Schöpfer aufgenommenen Erlaß die Wünsch« der radikalen Tierschüher r e st l o s erfüllt fein warben, konnte man nicht erwarten. Solange nicht einwandfrei erwiesen ist, dahjeder Tierversuch überflüssig,

ja irreführend" ist, fo lange muh die Regierung neben den ethischen Momenten auch die rein menschlichen Interessen vertreten. Die Erklärungen, die der Ministerialrat Dr. Conti vom Preußischen Ministerium des Innern am 17. August gab, lassen diese Einstellung der Regie­rung klar erkennen. Eie zeigen die außerordent­liche Einschränkung der Vivisektion im eigentlichen Sinne, vor allem das Verbot des Zer­schneidens unbetäubter Tiere und die Erteilung der Genehmigung zur Vivisektion nur an Profes­soren wissenschaftlicher Institute. Sie entsprechen ganz unseren bisherigen Forderungen auf dem Gebiete der Vivisektion.

Der Erlaß gilt zunächst nur für Preußen. Der Wunsch der Tierschutzvereine geht dahin, dah alle den Tierschutz betreffenden Verordnungen und Ge­setze in einem R e i ch s t i e r s ch u tz g e s e tz z u- sammengefaht werden, unabhängig vom Reichsstrafgesehbuch, dessen Umarbeitung ja noch lange Zeit in Anspruch nimmt. Bisher enthält das Reichsstrafgesetzbuch einige wenige, den Tier­schutz betreffende, absolut unzulängliche, eines Kul­turvolkes unwürdige Paragraphen, die er t unte­rer neuen Regierung Strafverschärfungen erfuh­ren. Preuhen ist bereits bei der Ausarbeitung des Gesetzes, das das Reich dann übernehmen wird. Auf Anfordern des Staatssekretärs von Rohr vom Reichswirtschaftsministerium hat der Deutsche Tierschutzverein einenEnt­wurf für ein neues Tierschutzgefeh" eingereicht, der bei den Verhandlungen nach Mitteilung des Ministeriums Berücksichtigung finden wird. Die­ser Entwurf ist auch den anderen mahgebenden Deichs- und Länderministerien xugeleitet worden. Ein Reichsgesetz kann sich natürlich nicht mit allen Einzelheiten des Tierschutzes befassen. Es kann nur den Rahmen abgeben zu ergänzenden Verordnungen, wie wir es beim Gesetz über das Schlachten von Tieren vom 21. April 1933 ge­sehen haben. Die Forderungen des Deutschen Tierschutzvereins für das Reichstierschuhgesetz sind folgend«:

1. Wer vorsätzlich ein Tier mißhandelt oder an seiner Gesundheit beschädigt (Tierquälerei), wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

2. Der wissenschaftliche Versuch an lebenden Tieren ist mit folgenden Ausnah­men verboten.

Er ist - jedoch nicht zu Lehrzwecken nur

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legung von Rechtsmitteln nach ergangenem Urteil geschehen.

12. Die Reichsministerien werden ermächtigt, Verordnungen jeglicher Art zum Schuhe der Tiere zu erlaßen, insbesondere auch im Ver­ordnung swege Vorschriften zu erlassen über den wissenschaftlichen Tierversuch, die Regelung des Schlachtwesens und der Betäubung von Schlacht­tieren, des Tierlransportes und der Jagdbar­keit und Schonzeit freilebender Tiere. Soweit die Reichsministerien von dieser Ermächtigung keinen G.brauch mach n s n) die obersten Landes- behörden und die Verwaltungsbehörden Aum Erlasse solcher Vorschriften ermächtigt mit Aus­nahme der Vorschriften über den wissenschaft­lichen Tierversuch und über di« Jagdbarkeit und Schonzeit freilebender Tiere.

13. Die Verwaltungsbehörden sollen Vorsitzende von Vereinen oder von ihnen vorgeschlagene Mit­glieder solcher Vereine, sofern gegen ihre Persön­lichkeit keine Bedenken bestehen, auf Antrag be­auftragen, d i e Erfüllung zum Schutze von Tieren erlassener Vorschriften zu überwachen und die Strafverfvlgungsbehvrden bei der Ver­folgung von Zuwiderhandlungen gegen Tierschuh- aesetze und -Verordnungen zu unterstützen. Di« Beauftragten gelten im Rahmen ihres Auf­trages als Hilfspolizeibeamte.

Die Ausführungsbestimmungen werden von den Landesbehörden erlassen.

Die Forderungen sind etwas weiter gestellt als bisher, muh man doch immer mit Abstrichen rechnen. Deutschland, das schon in seinem Rcichs- vogelschuhgeseh von 1908 beispielgebend war, schreitet jetzt in den wichtigsten Fragen des Tierschutzes mit gewaltigen Schritten voran, und es kann kein Zweifel bestehen, daß das neue Reichstierschutzgcsetz einzig in der Kulturwelt da- stehen wird. 2m Interesse der Tiere ist zu er­hoffen, daß alle Kulturländer dem Beispiel Deutschlands folgen werden. Rur ein Lieber- einftimmen und ein Zusammengehen auf diesem Gebiet kann der Tierwelt in ihrer Gesamtheit helfen. Die Achtung vor dem Leben der Tier« wird den inneren sittlichen Wert des Menschen heben.

des Berhoogs macht er die Fahne fest. Auch die breiten Seidenbänder, die jedes eine Erinnerung an ein ruhmvoll verlaufenes Fest find, faltet er sorgfältig auseinander, damit sie gut zur Geltung kommen. Dann wischt er sich den Schweiß von der Stirn. Inzwischen haben die anderen ihre Noten­blätter zurecht gelegt.

Da hebt der Dirigent auch schon sein Stöckchen. Die Clairons blinken in der Hellen Sonne. Jan läßt schnell nochmal das Mundstück seines Jnstru- mentes auslaujen, Willem rückt sich das Notenblatt zurecht, der dicke Stan steckt sich ein frisches Taschen­tuch hinter den Kragen. Nun sind sie soweit. Ein­mal noch holen alle Lust und schon schmettern sie ihr Preislich auf die Menschen herunter, die Kopf an Kopf den Berhooa umstehen.

Das ist eine Musik. Die geht durch Mark und Pfennige und macht die Knochen leicht Da muß die Kapelle gleich noch ein Stück spielen. Und noch ein Stück Dann aber muß sie den Platz freigeben. Auch die Akkordeoniften wollen ihre Kunst zeigen. Und während vor den Kirmesbuden rundum die ersten Schaulustigen sich drängen und die Orgeln der Karussels kaum noch an sich halten können vor unbändiger Lust und Begier sich auszutoben, er­tönt leichtbeschwingt und melodisch das Spiel der Akkordeonisten über den Platz.

Allmählich wird es Zeit, den Umzug zu machen. Die Trompeter machen die Spitze. Hinter ihnen kommen die kirchlichen Vereine. Die Akkordeon­spieler reihen sich ebenfalls ein Und natürlich die Drieftaubenvereine und die Bogenschützen mit chren zwei Meter langen Bogen und den gefüllten Köchern. Hinter ihnen drängen sich die übrigen Bewohner der Stadt und die Kinder.

Auch ein paar bunte Fahnen, zwei Meter hoch und drei Meter lang das flatternde Tuch, wehen über den Köpfen der Marschierenden. Und während die Musik spielt und der Zug sich in Bewegung setzt, beginnen die ersten Orgeln ihr Gedudel. Gummiblasen quietschen. Vor der Stadt dröhnen noch ein paar verspätete Böllerschüsse. Plötzlich be­ginnen alle Glocken der Stadt zu dröhnen, und ein Kreischen geht an und ein Juchheen, daß selbst die alten Frauen und Männer, die zu Hause hinter dem Ofen hocken, davon angesteckt werden und um ein paar Jahrzehnte jünger sein möchten

Der Zug zieht einmal durch die Stadt, macht eine Runde auf dem Kirmesplatz und ist bann

wird, sofern nicht eine strafbare Handlung vor- I liegt, mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder > mit Geldstrafe bestraft.

6. Wer Kinder oder andere unter feiner Ge­walt stehende Personen, die seiner Aufsicht un­terliegen und zu seiner Hausgenossenschaft gehö­ren, von der Begehung strafbarer Verletzung der zum Schutz der Tiere erlassenen Gesetze oder Ver­ordnungen abzuhalten unterläßt, wird mit Geldstrafe bestraft.

7. Wer im Inland« wegen eines Vergehens oder wegen eines vorsätzlichen Vergehens zu Frei­heitsstrafen verurteilt ist, darauf abermals eine dieser Handlungen begangen hat und wegen dieser wiederum zu Freiheitsstrafe verurteilt ist, wird, wenn er ein Vergehen begeht, mit Gefäng­nis nicht unter einem Monat, und wenn er ein vorsätzliches Vergehen begeht, mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.

8. Tiere, an denen ein Vergehen oder ein vor­sätzliches Vergehen begangen ist, können, wenn sie dem Täter oder einem Teilnehmer gehören, ein- gesogen werden. Aus die Einziehung ist zu erkennen, wenn die Tat im Rückfall begangen ist. Die Einziehung ist im Urteil auszusprechen.

9. Ist die Verfolgung oder Verurteilung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig erkannt werden.

10. Neben einer Bestrafung kann in dem Urteile ausgesprochen werden, dah dem Täter die Hal­tung, die berufsmäßige Beschäftigung mit Tie­ren oder der Handel mit ihnen, und zwar von Tieren allgemein oder bestimmter Gattungen für dauernd oder bestimmte Zeit verboten wird. Im Falle einer Bestrafung ist, wenn die Tier­quälerei an einem Tiere begangen ist, das von dem Täter gehalten wird, mit dem er sich berufs­mäßig beschäftigt oder das den Gegenstand seines Handels bildet, ein solches Verbot auszusprechen.

11. Rechtsfähige Vereine, deren Zweck nach ihrer Satzung der Schutz der Tiere im all­gemeinen oder von besonderen Tiergattungen ist, sind berechtigt, sich der auf Grund dieses Ge­setzes erhobenen öffentlichen Klage in iei»r Lage des Verfahrens als Nebenkläger an$u- fchließen. Der Anschluß kann auch zwecks Ein­

genommen werden.

Die näheren Bestimmungen über den wissen­schaftlichen Tierversuch erläßt das Reichsinnen- miniftcrium mit der Maßgabe, daß zur Aus­führung von Tierversuchen höchstens drei Universitäten und jeweils an diesen wirkende bestimmte Persönlichkeiten er­mächtigt werden dürfen.

3 W.rd die Tierqu.üerei aus Fahrlässig­keit begangen, so tritt Gefängnis bis zu 3 Mo­naten ober Geldstrafe ein.

4. Wer vorsätzlich ein Tier tötet, ohne daß dies in Wahrnehmung eines gerechtfertigten menschlich«n 'Belanges oder im Belange des Tieres selbst geschieht, wird, sofern nicht nach § 303 des Reichsstrafgesetzbuches eine höhere Bestrafung einzutreten hat, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

5. Wer einer zum Tierschutz erlassenen Vor­schrift rorsählich oder fahrlässig zuwiderhandelt,

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Wenn Kirmes ist im Flandernland, da trinkt man Bier, viel Liters, im Land van den Palieters, van Rubens und van Dyck. Da wird geflirtet und getanzt, gesungen und getrunken, denn Kirmes ist nur einmal im Jahr Und sich freuen ist keine Sünde.

Kirmes 'N Flandern.

Uon Erich Gnsar

Als ich das erstemal in dieses Land kam, war es ein Abend im August. Aus der Ferne grollte der Donner anhaltenden Trommelfeuers zu uns her­über und erschreckte das Land. Auch jetzt hörten wir den Donner schwerer Detonationen, aber es waren Böller, mit denen die Bauern des Landes, das in sommerlicher Reife sich dehnte, den Beginn der Kirmes begrüßten. UeberaU auf den Wegen, die zur Stadt führen, sehen wir junge Mädchen und Burschen, die aus blanken Fahrrädern an uns vor­überrollen. Gestern sahen wir sie noch aus den Fel­dern Flachs wenden oder das geschnittene Korn zu Garben schichten. Heute haben sie sich mit bunten Bändern und irischem Grün geschmückt, um sich des Feiertags zu freuen.

Die ganze Stadt ist auf den Beinen. Auf dem Marktplatz sind große Buden aufgebaut, die jedoch noch verhangen sind. Erft am Nachmittag wird die dickste Frau des Kontinents sich den Bürgern dieser Stadt zeigen und die Karussells sich drehen. Ein halbes Dutzend ausgelassener Jungen in dicken Holzpantinen, bahnen sich einen Weg durch die erwartungsvolle Menge. Laut fingen |ie das alte Kirmeslied:

Kommt alle zur Kirmes, wer ihr auch leib, es ist jetzt alles Freude und Fröhlichkeit Die man lange Zeit nicht sah, heut sind sie miteinander da.

Nun beginnt das Fest. Die Trompeterveremigung kommt eben um die Ecke der Marktstraße. Nach dem Brieftaubcnoerein, der in diesem Land der Tauben­züchter natürlich die größte Rolle spielt, gehört die Trompeterveremigung zu den angesehensten Ver­einen der kleinen Stadt, der die Kunst der Trom- peter viel Ehre bringt. Erst im letzten Sommer haben die Trompeter sich noch auf einem Trom- peterfeft den ersten Preis geholt. Und die Preise, die sie sich schon aus dem Ausland geholt haben, wohin sie fast in jedem Jahre einmal fahren Da kann man verstehen, warum Brmkopps Jesfken, der die Fahne trägt, so stolz ist. Hängt doch viel Ehre an dieser Fahne. Nun filtert er als elfter die acht Stufen hoch, die zu demVerhoog" fuhren, dem Kiosk, der jeden Samstag abend auf dem Markt­platz aufgebaut wird. Gleich neben dem Aufgang

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