Rr. 154 LeübauSsabe
185. Jahrgang
Mittwoch, 5. Juli IY5Z
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberheffen
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Das Rhein - Main - Wirtschaftsgebiet im Ausbau des deutschen Ständestaats.
Darlegungen des frankfurter Handelskammerpräsidenten Dr. £uer.
Frankfurt a. M., 4. Juli. 3m Zuge des Aufbaues zum deutschen Ständestaat waren die Ausführungen des Frankfurter Handelskarnmer-- Präsidenten Dr. L u e r vor der Iahreshaupt- versammlung des Verbandes Mitteldeutscher In- dustrieller über wirtschaftliche Organisationsfragen an sich und insbesondere des Rhein- Mainischen Wirtschaftsgebietes von Bedeutung. Zürn ersten Male erhalten wir die Grundrisse, wie unser Gebiet in den künftigen Ständestaat hineinwachsen kann. Wirtschaftsgebiete werden nicht an den Grenzen einer L a n d e s e i n t e i l u n g Halt machen, sondern es werden die organisch zusammen gehörenden Wirtschaftsgebiete mit gleichen wirtschaftliche n Belangen auch zusammengeschweiht werden. Wie in der Politik, so sind auch innerhalb der Wirtschaft die Stufungen unter einheitlichen Gesichtspunkten durchzuführen.
Träger des Rhein-Mainischen Wirtschaftsbezirks sind die Provinz Hessen-Nassau und der Freistaat Hessen, von denen der letztere mehr landwirtschaftlich, der erstere dagegen industriell und kapitalintensiv orientiert ist. Von hier aus gehen die engeren Beziehungen i m O st e n bis in den Spessart, in die Gegenden von Aschaffenburg und Wertheim, g,a ch Süden in das Wirtschaftsgebiet von Mannheim und Ludwigshafen, nach Westen bis Koblenz und Trier, nach Norden bis in den Sie- gsrländer Bezirk. All diese Grenzgebiete sind mit dem Hauptwirtschaftsbezirk, mit der Zentrale Frankfurt a. M. verbunden. Aus« dieser engen wirtschaftlichen Verbundenheit ergibt sich eine Grenzziehung, die ungefähr folgendes Interessengebiet umfaßt: im Westen die Luxemburgische Grenze, im Norden die Linie in der Mitte zwischen Bonn und Koblenz, oberhalb von Siegen zur Grenze der Provinz Hessen-Nassau, im Osten wird das Gebiet von den Grenzen der Provinz Hessen-Nassau umschlossen, am rechten Mainviereck vorbei bis nach Mergentheim, im Süden bis hinüber nach Karlsruhe einschließlich der Bezirke Heidelberg, Mannheim. Aus den verschiedensten Erwägungen heraus und der historischen Entwicklung entsprechend kann allein Frankfurt am Main als Zentrale des Rhein-Mainischen W i r t s ch a f t s g e b i e- t e s in Frage kommen und von hier aus der berufsständische Ausbau durchgeführt werden. Alle andern Erwägungen treten aus wirtschaftlichen Gründen zurück, da sie der gesamten Struktur des Gebietes entgegenlaufen.
An der Spitze der größeren Wirtschaftsbezirke wird als Selbstoerwaltungsorgan das Wirtschaftsamt stehen, das nach außen einheitlich die Interessen des Bezirks vertritt, und nach innen in einem organisch gegliederten dezentralisier- t e n Aufbau den verschiedenen Interessen der einzelnen Wirtschaftspunkte in fachlicher und in regionaler Beziehung Rechnung trägt.
Rach dem Stand der bisherigen Berhandlungen werden die einzelnen Wirtschaftsgebiete in territorialer Beziehung sich mit den Bezirken der Treuhänder decken. Das bedeutet, daß das Rhein-Mainische Wirtschaftsgebiet das im Gesetz über die Treuhänder der Arbeit festgelegte Wirtschaftsgebiet Hessen umsaßt. Damit ist das Kerngebiet gegeben, also in erster Linie die Provinz Hessen-Rassau ohne Dillenburg, Schmalkalden und einiger Orte im Kreise St. Goarshausen, sowie ohne den Tlnterwesterwaldkreis und ferner der Freistaat Hessen. Für die Grenzbezirke wie Aschaffenburg, Siegerland oder auch Mannheim-Ludwigshafen usw. werden Sonderregelungen zu treffen sein. Don wesentlicher Bedeutung ist, daß die funktionellen Zusammenhänge nicht gestört werden.
Die Verteilung von Industrie und Landwirtschaft zeigt, daß sich d i e In d u st r i e im wesentlichen auf fünf Gebiete konzentriert. Das Rhein-Main- Becken ist durch gualitätsindustrielle Fertigfabrikation gekennzeichnet, das rohstofforientierte Lahn-, Dill - und Sieggebiet erhält vom Erzbergbau in Verbindung mit der Großeisenindustrie sowie von der Industrie der Steine und Erde das Gepräge und das Kasseler Industriegebiet ist sowohl Rohstoffindustrie, wie Fertigwarenfabrikation. Ueberwiegend agrarisch sind der Vogelsberg, die Rhön, große Teile der W e st h e s s i - schen Senke, Rheinhessen, der Spessart und der Odenwald. Die ausgesprochenen Industriegebiete sind sämtlich von landwirtschaftlichen Zonen umgeben. Der einheitliche Charakter des Rhein-Mai- nischen Wirtschaftsraumes zeigt sich zunächst stark in seiner Siedlungsstruktur und dann in seiner landwirtschaftlichen Struktur Und dem Ausbau seiner Qualitätsindustrie. Das Gebiet ist wesentlich stärker exportorientiert als die gesamte deutsche übrige Wirtschaft.
Rach eingehenden Darlegungen über die Richtlinien der organischen Gliederung im Rhein- Main-Gebiet sowie über den Ständeaufbau folgerte Dr. Luer für das Rhein-Mainische Wirtschaftsgebiet, daß neben den Fachverbänden eine Wirtschaftskammer stehen wird, die je nach der Bedeutung einzelner Gebiete und ihrer regionalen Ausdehnung Bezirks st ellen mit besonderen Funktionen einrichtet. Von der Wirt- schaftskamrner für das Wirtschaftsgebiet Hessen werde zweckentsprechend gegliedert in die Be
zirksstelle Frankfurt a. M., die Bezirksstelle Rhein, die Bezirks stelle Rhön-Vogelsberg, die Bezirksstelle Westerwald und schließlich Kurhessen. Das Schwergewicht wird in allen Fällen, besonders in der sozialpolitischen Ratur in dem Bezirk liegen. Es gilt hier, Lohn- und Tarifregelungen zu treffen, nicht nur für den Bezirk, sondern gegegenenfalls für eine bestimmte Unternehmung, weswegen auch die betriebliche Rähe gewahrt werden muh. Das Wirtschaftsamt hat in erster Linie die Aufgabe der Aufsicht und die Kontrolle sowie des Ausgleiches der Interessen innerhalb der verschiedenen Stände. Der Verband Mitteldeutscher
Industrieller zum Neubau der Wirtschaft.
Frankfurt a. M., 4. Juli. (WSN.) Der Verband Mitteldeutscher Industrieller hat auf seiner Jahreshauptversammlung eine Entschließung gefaßt, in der es heißt: Verantwortungsbewußtes Unternehmertum, das auch in trübsten
Zeiten feine Aufgaben hochhielt, wird auch künftighin zu den stärksten Stützen des Staates gehören. Neben der selbstverständlichen Pflege des gerade für unsere mittlere und kleinere Industrie so wichtigen Binnenmarktes ist nicht zu verkennen die große Bedeutung der Ausfuhr, besonders für unser Wirtschaftsgebiet, deren Förderung recht eigentlich Dienst am deutschen Volk ist in Erhaltung der Arbeitsstätten und Hebung der Wohlfahrt der Arbeitenden. Er sieht in den verschiedenen Anstrengungen der Regierung, auf dem Wege zusätzlicher Arbeitsbeschaffung die Arbeitslosigkeit zu beheben, einen wichtigen und er« folgversprechenden Schritt zur Besserung der Lage, hofft aber, daß der natürliche Weg der Befriedigung des zweifellos überall vorhandenen B e d a r f s der Wirtschaft durch Senkung der La st en als grundsätzlichster Weg über anderen nicht in Vergessenheit gerate. Er begrüßt alle diejenigen Regierungserklärungen, die darauf hinzielen, Ruhe und Stetigkeit für die Wirtschaft herbeizuführen und zu erhalten, da allein a u f so gesichertem Boden wirtschaftliche Tätigkeit und darauf Volks wo hl- fahrt gedeihen kann.
Das Ergebnis -er Volkszählung im Reich und in -en Län-em.
Berlin, 4. Juli. (TU.) Nach den soeben im Statistischen Reichsamt zusammengestellten vorläufigen Ergebnissen der Volkszählung vom 16. Juni 1933 beträgt Die ortsanwesende Bevölkerung des Deutschen Reiches ohne Saargebiet 6 5,3 Millionen, zusammen mit den rund 830 000 Einwohnern des Saargebiets, in dem wegen der vorübergehenden Lostrennung von der deutschen Verwaltung nicht gezählt werden konnte, beziffert sich die R e i ch s b e v ö l k e r u n g auf 66,1 Millionen. Dieses Ergebnis bleibt um rund 1,7 Millionen hinter der Einwohnerzahl des Deutschen Reiches vor dem Kriege zurück (67,8 i m alten Gebiets st and des Reiches). Gegenüber der Zählung vom 16. Juni 1925 hat die Reichsbevölkerung (ohne Saargebiet) urnrund2,7Mil- lianen oder 4,4 v. H. zugenommen.
Von der 65,3 Millionen zählenden Bevölkerung (ohne Saargebiet) entfallen 31,7 Millionen auf das männliche und 33,6 Millionen auf das weibliche Geschlecht. Der Frauenüberschuß ist, wie schon 1925 zu beobachten war, in weiterer Rückbildung begriffen. 1933 trafen auf je 1000 Männer noch 1060 Frauen gegenüber 1075 im Jahre 1925 und 1101 im Jahre 1919. Die Bevölkerungsdichte ist von 133 Einwohnern je Quadratkilometer im Jahre 1925 auf 139 Einwohner gestiegen. Don den europäischen Staaten
weisen lediglich Belgien, die Niederlande und Eng- land eine höhere Bevölkerungsdichte auf. Der absoluten Bevölkerungszahl nach ist Deutschland n ä ch st Rußland der volkreich st e Staat Europas.
Berlin, 4. Juli. (TU.) Nach dem vorläufigen Ergebnis der Volkszählung weifen die einzelnen Lände r folgende Bevölkerungszahlen auf (in Klammern die Zahlen für 1925):
Preußen
39 958 073
(38 175 989)
Bayern
7 703 997
(7 379 594)
Sachsen
5 196 381
(4 994 281)
Württemberg
3 713 150
(2 580 235)
Baden
2 429 977
(2 312 462)
Thüringen
1 676 759
(1 607 339)
Hessen
1 426 830
(1 347 279)
Hamburg
1 184 548
(1 152 523)
Mecklenburg-Schwerin
708 077
(674 045)
Oldenburg
581 296
(545 172)
Braunschweig
518 736
(501 875)
Anhalt
365 824
(351 045)
Bremen
366 425
(338 846)
Lippe-Detmold
179 305
(163 648)
Lübeck
136 469
(127 971)
Mecklenburg-Strelitz
112 809
(110 269)
Schaumburg-Lippe
50 469
(48 046)
Die Grundlagen für den Verfaffungsrreubau des Reiches. Ein Vortrag des Staatssekretärs Pfundiner vom Reichsinnenministerium.
Berlin, 4. 3uli. (TTl.) Der Staatssekretär im Reichsministerium des Innern, Dr. Pfundtner, hielt in ber Derwaltungsakademie einen in mehrfacher Hinsicht bemerkenswerten Dortrag über „Die neue Stellung des Reiches". Der Staatssekretär erläuterte besonders Sinn und Zweck der drei großen Gesehgebungswerke: Gleichschaltungs- geseh, Reichsstatthaltergesetz und Gesetz zur Wiederherstellung des Derufsbeamlentums. Wenn man das Ermächtigungsgesetz als die vorläufige Verfassung ansehe, so sei das G l e i ch s ch a l t u n gs g e se tz der erste Schritt zur Ausführung dieser vorläufigen Derfas- sung. Es stelle das Derhältnis von Reich und Ländern auf völlig neue verfassungsrechtliche Grundlagen mit dem Ziel einer st a r k e n Reichsgewalt. Der Dualismus zwischen Reich und Preußen werde damit endgültig beseitigt und Preußen werde als Hausmacht unmittelbar in die Hand des Reiches gelegt. Eine territoriale Reugliederung stehe im Augenblick nicht zur Erörterung. Aber eine Garantie des gegenwärtigen Länderbestandes sei nicht gegeben und ein gewisser Austausch der zahlreichen En- und Exklaven werde sich auf die Dauer nicht umgehen lassen. Das Reichsstatthaltergesetz sei der größte Wurf, der der Regierung Hitler bisher gelungen sei, mit ihm habe sie den nationalen deutschen Einheitsstaat tatsächlich geschaffen.
Aus den drei Grundgesetzen ergebe sich folgende neue Stellung des Reiches gegenüber den Ländern und den bisherigen gesetzgebenden Körperschaften: Die Stellung des Reiches gegenüber den Ländern ist wesentlich st ä r t e r geworden. Politisch gesehen gibt es heute bereits den einheitlichen nationalen deutschen Staat, da in Reich und Ländern nur ein einheitlicher politischer
Wille herrscht. Die Länder haben in politischer Hinsicht ihr Dasein verloren. Eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen Reich und Preußen ist sichergestellt und ein Einfluß Preußens auf die Gestaltung auch der vereinfachten Gesetzgebung ist gewährleistet. Das Hauptaufgabengebiet der Länder liegt in der Verwaltungstätigkeit. Daneben bleiben ihnen wichtige Aufgaben auf finanziellem, kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet. Eine Mitwirkung des Reichsrates bei der vereinfachten Gesetzgebung kommt nicht mehr in Frage.
Aus der Gesamtlage ergibt sich, daß d i e Grundlagenfürden staatlichen Reu» bau des Reiches bereits gelegt sind und daß nun auf ihnen das feste Haus, in dem die deutschen Dolksgenossen künftig wohnen sollen, gebaut werden kann. Damit ist nicht gesagt, daß von heute auf morgen eine neue Verfassung geschaffen werden muß. Die künftige Gesetzgebung des Reiches wird die völlige Erneuerung des deutschen Menschen, seine Erziehung und Tlmstellung auf das neue Deutschland zum Ziel haben müssen. Ein neues Reichsangehörig- keitsgeseh wird nicht nur an Stelle der deutschen Staatsangehörigkeit treten, es wird vielmehr Unterscheidungen innerhalb der Reichszugehörigkeit zu treffen haben, je nachdem der Reichsangehörige deutschen oder fremden Blutes ist. Das Reichsvolk des neuen Staates werden nur die Reichsdeutschen bilden können. Dazu wird ein besonderes Reichsbürgerrecht treten müssen, das den Deutschgeborenen die Reichsangehörigkeit nicht ohne weiteres in die Wiege legt, sondern das ihm feierlich verliehen wird, nachdem er sich durch besondere Leistungen und treue Dienste am Staate seiner würdig gezeigt hat. .Erst der so gusgestattete Reichs
bürger wird künftig im und am Staat mitarbeiten dürfen. Die ältere Generation mag durch geeignete Liebergangsbestimmungen von Härten verschont bleiben, wenn es mit der Wahrung der Grundsätze vereinbar erscheint. Der bereits geschaffenen Ordnung im Inneren wird die Erneuerung dcs ganzen Dolkcs im Sinne des Rationalsozialismus und seiner nationalen, soziali- stischen und völkischen Ziele folgen.
Aus den weiteren Ausführungen des Staatssekretärs ist noch erwähnenswert, daß die ins Ausland geflüchteten ehemaligen sozialdemokratischen Führer in kurzem durch ein Reichsgesetz als Landesverräter aus dem deutschen Volksoerband ausgestoßen werden sollen. Bemerkenswert ist auch noch die Klarstellung, daß durch das Ausscheiden eines einzelnen Ministers aus der Reichsregierung das vom Reichstag erteilte Ermächtigungsgesetz nicht hinfällig werde. Alle Regierungen würden nach dem Regierungs- ch e f genannt. Danach sei es selbstverständlich, daß unter der gegenwärtigen Regierung im Sinne des Ermächtigungsgesetzes staatsrechtlich nur d i e von Adolf Hitler geführte Regierung zu verstehen fei, gleichgültig, welche Persönlichkeiten sonst als Minister in ihr sitzen.
Die Bayrische Vottspariei aufgelöst.
M ü n ch e n, 4. Juli. (WTB.) Der ehemalige Staatsminiffer und Reichstagsabgeordnete (Eugen Graf Quadt-3sny gibt eine Erklärung be- kannt, in der es u. a. heißt: 3 m Benehmen mit der bayerischen Staatsregierung erkläre ich als Bevollmächtigter der Landesparteileitung der VVP.. daß mit dem heutigen Tage jede Tätigkeit der BVP. aufgehört hat und ihre Mitglieder aus dem Treueoerhältnis zur Partei entlassen sind. Die Partei ist praktisch damit aufgelöst. Durch die na- tionalsozialistifche Revolution gibt es außerhalb der NSDAP, keine politische Mirkungs- Möglichkeit mehr. (Es ist deshalb für jeden bisherigen Angehörigen der BVP. der weg frei, unter der unmittelbaren Führung Adolf Hitlers am Aufbau des neuen Deutschlands mitzuwirken.
Graf Quadt hat in einem Schreiben an den zuständigen Gauleiter der NSDAP. Staatsminister Wagner seine Aufnahme in die NSDAP, beantragt und ebenso beim Vorsitzenden der Reichstagsfraktion der NSDAP, den Antrag gestellt, als Hospitant in die Reichstagsfraktion der NSDAP, übernommen zu werden. Graf Quadt fordert diejenigen Mandatsträger der bisherigen Bayerischen Volkspartei, die für einen solchen Schritt in Frage kommen dürften, auf, seinem Beispiel Folge zu leisten.
Oer Stahlhelm-Studentenring Lange« marck unterstellt sich dem NSOStB.
München, 4. Juli. (TU.) Zwischen dem Dundesführer des Rationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes, Oskar S t ä b e l und dem Führer des Stahlhelmstudentenringes Lange- marck Heinz K i e k e b u s ch , wurde folgende Vereinbarung getroffen:
1. Der Stahlhelmstudentenring Langemarck unterstellt sich dem Rationalsozialistischen Deutschen Studentenbund.
2. Dr. Kiekebusch wird als Führer des Stahl- helmstudentenringes Langemarck in die Bundesleitung des RSDStB. berufen.
3. Die Kreisführer des Stahlhelmstudentenringes Langemarck treten in den Stab der Kxeis- führer der RSDStB.
4. Die Hoch- und Schulgruppenführer des Stahlhelmstudentenringes Langemarck treten in den Stab der Hoch- bzw. Fachschulgruppenführer des RSDStB.
5. Die von dem Dundesführer des Stahlhelm angeordnete Aufnahmesperre gilt sinngemäß und für die gleiche Zeitdauer für den Stahl- helmstudentenring Langemarck.
6. Auf Grund dieser Vereinbarung wird den Mitgliedern des Stahlhelmstudentenringes Langemarck die Mitgliedschaft zum Rationalsozialistischen Deutschen Studentenbund freigegeben.
Reichsminister Goebbels an die Beamten seines Ministeriums.
•Berlin, 4. Juli. (TU Arn Dienstag wurden im Saale des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda vier Fahnen der Fachschaften durch Reichsminister Dr. Goebbels feierlich geweiht. Der Minister erklärte in einer Ansprache u. a., es sei gut, daß Jugend in dieses Haus eingezogen sei. Aber hinter ihr müsse das erfahrene und aus - gereifte Alter stehen. Dieser Staat sei tatsächlich ein rein nationalsozialistischer, er sei das Ergebnis einer speziell nationalsozialistischen Revolution. Wer in der Beamtenschaft nicht den Rationalsozialismus mit dem Herzen erfassen könne, dem müsse wenigstens die Klugheit eingeben, daß Ehaos über uns kommen würde, wenn diese Regierung zum Sturz käme. Dr. Goebbels forderte von den Beamten vollsten Einsatz und Hingabe an die Arbeit. Der Rationalsozialistische Dienst beginne am frühen Morgen und ende am späten Abend.


