Ausgabe 
3.10.1933 9
 
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Mittwoch, 4. Oktober 1955

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1933

Nur durch die Post zu beziehen.

3. Oktober

Erscheint Dienstag und Freitag.

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I. für Gem. Trohe:

18. Oktober 1933, vormittags 9% bis 10% Uhr.

II. für Gem. Rödgen:

Oie Tai eines unreifen Wirrkopfs.

Ser Gefreite wollte auf seinen Stiefvater ots Netter Oesterreichs Hinweisen.

nläßlich seines Geburtstags sind dem Herrn hspräsidenten telegraphische Glückwünsche u. a. gangen seitens des Königs von Eng- d, des Königs von Italien, des- s von Bulgarien, sowie des Reichsver- rs des Königreichs Ungarn.

Mittwoch, den 18. Oktober 1933, vormittags 11% bis 12% Uhr, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die Nicht- erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwen­dungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzurenhen. Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und stelle zu Rödgen, Dienstag, den 10. Oktober 1933, vormittags 9 Uhr, zu Trohe, Mittwoch, den 11. Oktober 1933, vormittags 9 Uhr, und soweit erforderlich die folgenden Tage statt.

Zusammenkunft hierzu je an Hessischer Bürgermeisterei.

Friedberg, den 20. September 1933.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar. J.V.: Win ge selb, Regierungs-Assessor.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Re« blameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzoorschrift 20°/, mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr. Wich. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wich. Lange; für Feuilleton Dr.H.Thyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den An« zeigenteil i.D.TH.Kümmel sämtlich in Bietzen.

Seither hatte der Präsident des Hausbesitzeroer­eins ihn nicht mehr gesehen. Er kann sich aber an die Besuche des Mannes noch gut erinnern und meint, Dertil habe schon damals einen etwas ver­wirrten Eindruck gemacht. Vielleicht hänge das mit seinen äußerst traurigen Familienverhältnissen zu­sammen. Sein Vater, ein Eisenbahnbeamter, war gestorben, so daß Dertil ganz allein in der Welt dastand. Seine Mutter hatte sich zum zweiten Mal verheiratet mit einem Dr. Raimund Günther. Dr. Günther war früher bei einem Verband tätig, der Beziehungen zur Sozialdemokratischen Partei hatte. Später suchte er durch Veröffent­lichung von Artikeln sich dem H e i m a t s ch u tz zu nähern. Seit einem Jahr hält sich Dr. Günther in S ch l a d m i n g auf, wo sich auch der Täter die letzten zwei Monate befunden hat.

Von besonderem Interesse ist, daß die Polizei versucht, wider bestes Wissen die Tat d e m Natio­nalsozialismus in die Schuhe zu schieben, denn es heißt in dem Bericht wörtlich:Trotz seiner Zugehörigkeit zum Wehrbund (das ist die christlich- soziale Gewerkschaft der Soldaten. Anm. d. Red.) galt Dertil im Kreise seiner Kameraden als An­hänger n a t i o n a l soz i a l i st i sch e r Id e en. Er hat sich jedoch durch aktive politische Betätigung nicht benierkbar gemacht'. Bei der Vernehmung, so heißt cs in dem Bericht dann weiter, habe Dertil zugegeben, daß er mit seiner Tat die Aufmerksamkeit auf seinen Stiesvater, den Schriftsteller Dr. Raimund Günther, lenken wollte, der nach seiner Ansicht

8. das Protokollbuch der Feldbereinigungsgesellschaft Trohe;

9. 1 Bekanntmachung gemäß Art. 48 Feldber.-Ges.

II. Gemarkung Rödgen auf dem Rathaus zu Rödgen.

Es sind dies:

1. 1 Meliorationsplan;

Au die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Soweit Sie noch mit Einsendung der Heblisten über die in'1933 erfallenen Deckgelder im Rückstände sind, erinnern wir ^ie an die Einsendung derselben bis zum 8. Oktober 1933.

Der Termin ist unbedingt einzuhalten.

Die Geldspalten sind unausgefüllt zu laßen.

Gießen, den 3. Oktober 1933.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

3.

4.

jcnjre an uno in Wien geboren. Gegenwärtig ist er arbeitslos. 3n seinem ersten verhör erklärte der Attentäter, kein Nationalsozialist zu sein, sondern dem sozialdemokratischen wehrver. b a o d als Mitglied angehört zu haben.

Vizekanzler $ et) machte um 17.30 Uhr persönlich durch Radio der Oesfentlichkeit Mitteilung über den Anschlag auf Bundeskanzler Dollfuß. Die poli-

stellung; _

13. 1 Höft Gütergeschoß Rödgen Gießen mit stellung; , .o

14. 1 Heft topographisches Zuterlungsverzeichrni- Alten-Buseck; .

15. 1 Heft topographisches Zuteilungsverzeichnis

.den 5. Oktober 19S txi.Xeubabelsberg th Sibirien v.mitUcWdern

17 Zuteilungskarten;

Bände Gütergeschosse nebst Zusammenstellung;

Bävde topographisches Zuteilungsverzeichnis;

Band Gütergeschvtz mit Zuteilungsplan;

6.

7.

8.

9.

Oer Täter.

Das Ergebnis der ersten Ermittlungen.

Wien, 3. Okt. (WTB.) Der ehemalige Gefreite Dertil wurde in der Polizeiwachstube im Justiz­palast vom Polizeipräsidenten einem Verhör unter­zogen. Aus die Frage, warum er das Attentat begangen habe, erwiderte er, daß er auf einen Mann habe aufmerksam machen wollen, dem er die Fähigkeit zutraue, Oesterreichs Führer zu sein. Aus die weitere Frage, ob er den Bundeskanzler töten wollte, sagte Dertil, daß das nicht seine Absicht war; er könne aber nicht verhehlen, daß bei einem Attentat mit einer solchen Möglichkeit gerechnet werden müßte.

Dertil war seinerzeit Laufbursche beim Zentraloerband der Hausbesitzerver­eine, dessen Präsident ihn als als einen harm­losen jungen Mann bezeichnet, den er allerdings seit vier Jahren aus den Augen verloren habe. Ungefähr vor einem Jahr sei Dertil wieder bei ihm erschie­nen und habe ihm initgeteilt, daß er nicht beim Bundesheer bleiben, sondern Schneider wer­den wolle. Kurze Zeit darauf erschien er wieder und sagte, der Schneiderberuf eigne sich doch nicht für einen ehemaligen Heeresangehörigen. Er wolle Forstbeamter werden. Man machte ihm Vor­haltungen darüber, daß er seine Pläne fortwährend ändere, so daß man mit ihm ernstlich gar nicht reden könne und gab ihm noch gute Ratschläge.

16. das'Gütegeschoß mit Zuteilungsplan von Gießen und Alten- Buseck über die zur Gemarkungsgrenzregulierung zuge- zogenen Grundstücke;

17. das Protokollbuch der Feldbereinigungsgesellschaft Rödgen, 18. 1 Bekanntmachung gemäß Art. 48 Feldber. Ges.

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen findet da­selbst statt.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in den Gemarkungen Trohe und- Rödgen; hier: die Arbeiten des 3. Abschnitts.

In der Zeit vom 4. bis einschließlich 17. Oktober O33 liegen die Akten über die Arbeiten des 3. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.

I. Gemarkung Trohe auf dem Amtszimmer der Hess. Bürger­meisterei Trohe.

Es sind dies:

1. 1 Meliorationsplan;

2. 1 Zuteilungskarte;

3, i Band Gütergeschosse mit Zusammenstellung;

4 das topographische Zuteilungsverzeichnis;

5. das Gütergeschoß mit Zuteilungsplan;

6. 1 Heft Obstbaumverzeichnis;

7. 1 Heft Obstbaumgeschosse;

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Amtsverkündigungsblan

für die provmzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisami Gießen

Bekanntmachung.

Betr.: Den Gendarmeriebezirk Gießen.

Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß sich vom 2. d. M. an der Dienstraum des Gendarmeriekommissars im hiesigen Re­gierungsgebäude befindet. Während der üblichen Dienststunden ist der Gendarmeriekommissar unter der 9tr. 29al und 2Ja^ tele­phonisch zu erreichen. Außerhalb der Dienststunden kann er rote bisher unter der Nr. 4173 angerufen werden.

Gießen, den 2. Oktober 1933.

Hess. Kreisamt Gießen. I. B.: Grein.

Betr.: Backordnung für die Gemeinde Göbelnrod.

Backordnuug für die Gemeinde Göbelnrod vom 29. September 1933.

Nach Anhörung der Lokalpolizeibehöröe und der Gemeindever­tretung der Gemeinde Göbelnrod wird mit Genehmigung des Herrn Staatsministers für die Gemeinde Göbelnrod auf Grund des Art. 64 der Kreis- und Provinzialordnung vom 8. Zuli 1911 nachstehende Backordnung erlassen:

§ 1.

Jeder Ortseinwohner ist berechtigt, nach Maßgabe der gegen­wärtigen Vorschriften für seinen eigenen Bedarf in dem Ge­meindebackhaus zu backen.

§ 2.

Bäcker von Beruf sind vom Gebrauch des Gemeindebackofens zu ihrem Gewerbebetrieb ausgeschlossen. Für ihren Hausbedarf bleibt ihnen die Mitbenutzung gleich den andern Einwohnern nach Reihenfolge und Los gestattet. Ausnahmen erfordern die Genelunigung des Gemeinderats.

> ... Bolizeiverordnuna über den Krastfahrzeugverkehr in der Gemeinde Klein-Linden. Einsendung der Heblisten

> fTwtffWta-ta ®7nöannericbe8irt Gichcn. - Retoberdnigun« in d°n Gcmd^n Tr°S° und Rübg°n. _ Backordnung für die Gemeinde Göbelnrod. Das tragen von Abzeichen. Dienstnachrichten.

Betr.: Polizeiverordnung über den Kraftsahrzeugverkehr in der Gemeinde Klein-Linden.

Polizeiverordnnng.

Auf Grund des §30 der Verordnung über Kraftfahrzeugver­kehr vom 10. Mai 1932, des Artikels 64 des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provin­zen vom 8. Juli 1911, § 21 des Kraftfahrzeugverkehrsgesetzes vom >1 Juli 1923 uud der Verordnung über VermögenSstrafen und Butzen vom 6. Februar 1924 wird nach Anhörung der Gemeinde­vertretung und der Ortspolizeibehörde mit Genehmigung dev Hessischen Staatsministeriums, Ministerialabte,lung Ib Innern) uont 18. September 1933, zu Nr. St. M. Ib nachstehende Polizei- verordnung erlassen:

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffent­lichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Gießen, den 28. September 1933.

Kreisamt Gießen. I. B.: Schmidt.

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> auf Dollfuß.

l.-Oer Täter verhaftet.

he Untersuchung über die näheren Zusamen- ie fei im Gange, daher könne darüber noch nicht liehend berichtet werden.

n IN i n i st e r r a t. der um 16.30 Uhr von ihm trufen worden war, habe sich mit dem Attentat ästigt und seiner Freude und Genugtuung über Mißlingen des Anschlags auf den Kanzler Aus- gegeben, der durch Gottes Fügung der Gefahr innen sei. Der INinisterral habe dem Bundes- :er seine geschlossene und unentwegte Gesolg- . versichert.

Ein Augenzeugenbericht.

ich einer Sitzung der Christlich-Sozialen gegen Uhr war der Bundeskanzler Dr. D o l l f u ß legriff fortzugehen und sprach noch im Vestibül Parlaments vor der Portierloge mit Handels­ter Stockinger und einigen chriftlich-fozia- Ibgeordneten, als ein Mann auf ihn zu- t und ihm mit der linken Hand ein Schreiben 'eichte und zugleich die rechte Hand hinter dem m vorholte und zwei Schüsse auf ihn a b. Der eine Schuß aus dem Revolver, Kali- 6,5, traf den Bundeskanzler am ten Oberarm, der andere gegen die ft gerichtete Schuß prallte aber a b. Das wurde dann auf dem Boden des Vestibüls den. Dr. Dollfuß trat sofort in die Portier- zurück, wo er mit den Worten:I ch glaube, i n durchschossen worde n", Rock und ___öffnete. Unterhalb des rechten Oberarmes zeigte sich ein großer Blutfleck. Dr. Dollfuß sagte hierauf:Wir brauchen aber kein Rettungsauto. Fahren Sie mich sogleich auf die Klinik Dr. Denk und verständigen den Dr. Tomanek (einen Jugend­freund), machen Sie kein Aufsehen!" Er ließ sich in feinem eigenen Auto in d i e Klinik fahren. Der Täter wurde nach der Tat von den anwesen­den Abgeordneten heftig verprügelt. Die Polizei führte ihn dann auf die nächstgelegene Wachtstube.

§ 1.

Die Schulstraße in Klein-Linden wird für den Verkehr mit Kraftfahrzetktzen aller Art gesperrt.

§ 2.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM.

mdenburg-Gebmtstagsfeier in Genf.

e n f, 3. Okt. (WTB.) Der 86. Geburtstag des hspräsidenten wurde von der deutschen Kolonie big und stimmungsvoll im Hotel Metropol ge- t. Die Beteiligung an der gestrigen Feier war, Vergleich zu ähnlichen Anlässen früher, unge- nlich groß. Man sah eine Menae Deut- - r aus allen G e se l l s ch a f t s s ch i ch te n. deutsche Konsul Dr. Sauei begrüßte die leib ner, zu denen auch die Mitglieder der 11 f d) e n Delegation auf der Völkerbunds­ammlung gehörten, deren derzeitiger Führer inbter von Keller in einer Ansprache die gaben der Ausländsdeutschen schilderte. Die rede hielt Staatssekretär z. D. Freiherr v. e i n b a b e n, der in kurzer Form ein glän- es, scharf umrissenes Bild vom greifen Feld­schall gab. Das Deutschlandlied leitete bann zu einer kurzen Rebe, in ber Herr Göring beutschen Konsulat ben Bunb zwischen Hinden- j unb Hitler feierte.

schrieben. Nun kann bie Welt sich mit biefem Deutsch- lanb auch unter bem Gesichtspunkt des Rechtes be­schäftigen. Man soll nur wissen, baß wir, die frieb» liebenbste Nation, in jedem Fall gewillt sind, unser Recht in Rechtsformen gegenüber jeder­mann in ber Welt zu vertreten. Alle Geschichte ist in diesem Sinne vergleichbar mit dem altgermani­schen Gottesgericht. Völker stehen gegeneinander und ihre Führer kämpfen. In bem nunmehr begonnenen historischen Abschnitt hat bas beutsche Volk Abolf Hitler zu seinem G o 11 e s ft r e i t e r ge­wählt. Möge ihm ber Sieg beschieben sein. Deutsche Juristen, mir schwören bem Führer bie Treue unb die Hingabe bis zur letzten Kraft in biefem Gottes­streit um bas Recht, bas ewige Recht bes deutschen Volkes.

Oie Zwammenfetzung Ser Akademie für Oeuisches Recht.

Leipzig, 3. Okt. (TU.) Der Akademie für Deutsches Recht gehören außer den gestern oereits genannten u. a. noch folgende Mitglieder Se° natspräsident Dr. Bruno Becker München; Prof- Dr. Claudius Freiherr von Schwerin, Freiburg Staatsrat Dr. Karl Meyer, München; Geheimrat Prof. Dr. Friedrich Oetker, Würzburg; Dr W. Heuber, Berlin; Prof. Dr. Freiherr von Freytagh- Loringhoven, Breslau; Rechtsanwalt Dr. Raeke, Hamburg; Stabschef der SA. Ernst Rohm, Mün­chen; Geheimrat Steyrer, München; Pros. Freiherr v. Scheurl, Nürnberg; Prof. Dr. jur phil. Erich Jung, Marburg; Walter Schuhmann, Berlin; Pro. Dr. Bruns; Prof. Dr. Karl Nagler, Breslau. Pros Dr. Dersch, Berlin; Pros. Dr. Oppikoser, Kon gs berg- Dr. Mößmer, München; Dr. Hans Buchner, München; Reichsschatzmeister Schwarz München; stellv. Führer ber NSDW- Rudolf Heß, München Prof. Dr. Bilfinger, Halle; Geheimrat Prof- Dr. Fritz von Calker, München; Generaldirektor Helfe- rich, Hamburg; Freiherr v. Schroeder, Kchn, Prof. Dr. Fried. Klaufing, Frankfurt a. M.; Geheimrat Clemens Lammers, Berlin; Prof. Dr. Friebr. leist, Erlangen- Prof. Dr. Edmund Mezger, München; Oberregierungsrat Schraut, Berlin; Gehe merj Su. ftizrat Prof. Dr. Hebemann, Jena; Mlnlfterprasi bent Göring, Berlin; Prof. Dr. Franz Exner, Mün­chen; Prof. Dr. Wüstendorfer, Hamburg; Notar

zlyuy uno «affenpn^ge, alle anderen Ausgaben seien dadurch in natürlicher Bedingt- heit gegeben. Vie Rechtsauffassung des liberalen Staates ende in verfall eines Volkes, das an Staat und seiner Justiz allmählich irre werde. Der totale Staat werde keinen Unter­schied bilden zwischen Recht und IN oral. Rur im Rahmen seiner gegebenen Weltanschauung könne und müsse eine Justiz unabhängig sein. Der Führer schloß seine ein­drucksvollen Ausführungen mit einem Appell an die deutschen Juristen, sich im Sinne der Einheit von Staatsauffassung und Rechtsauffassung den Verpflichtungen gegenüber dem Volke bewußt zu sein.

Oie Schlußrede Or. Franks.

In feiner Rede auf ber Abschlußkunbgebung bes Iuristentags führte der Führer ber Deutschen Rechts­front Dr. Frank u. a. aus: Wir haben in diesen Tagen bie Grunbfragen bes beutschen Lebens unter bem Gesichtspunkt bes Rechts erörtert unb finb zu bem Ergebnis gekommen, baß bie Macht heute durch bie revolutionären Ereignisse, bie nunmehr abgeschlossen hinter uns liegen, nicht nur aufgebaut ist auf äußerlichen Machtfaktoren, nein, baß bie Macht bes Nationo' ozialismus über Deutfchlanb auf jenen ewigen naturgesetzlichen Machtfaktoren ausgerichtet ist, bie nie­mand antaften bars. Deshalb ist bie Macht bes Führers über Deutfchlanb bie rechtmäßige, weil sie bie naturgesetzlich bebingte Macht über Deutfchlanb barfteUt. Wir finb ein Dolk bes Rechts, unb unsere Macht ist eine Rechts macht. Niemanb beugt ungestraft bas Recht. Das Unrecht, bas man einer Nation zusugt, wirb sich immer roieber an bem rachen, der es verübte. Das deutsche Volk selbst hat Euch deutsche Juristen bie Gelegenheit vor ber Geschichte gegeben, alles qutzumachen, was volksfrembe Juristen in ber Vergangenheit ge(ünbigt haben. Wir haben m ben Mittelpunkt unserer Betrachtungen in dieser Tagung ben Begrifs ber Rasse gestellt. Wir werben mit allen Mitteln die deutsche Rasse in Zukunst auch rechtlich dadurch schützen, baß wir den deutschen Menschen schützen werden

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Heft Obstbaumverzeichnis;

Heft Obstbaumgeschosse;

1 Heft Verzeichnis der Zuschlagswerte;

6 Karten der Gemarkungsgrenzregulierungen Rödgen-Gie­ßen, RödgenAlten-Buseck und TroheAlten-Buseck;

1 .sieft Besitzstandsverzeichnis von Alten-Buseck;

1 Heft Besitzstandsverzeichnis von Gießen;

1 Heft Gütergeschoß RödgenAlten-Buseck mit

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