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03/08/1933 Erstes Blatt
 
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Donnerstag, 3. August 1933

Nr. 179 Erstes Blatt

183. Jahrgang

Fustizreform in Preußen

9er Kampf Wen die Wühlarbeit der KPD

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bi» zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8. auswärts 10 Reichspfennig: für Re» klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Plahvorfchrift 20 mehr.

Chefredakteur

Dr. Friede. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange-, für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Lenst Dlumschein undfürdenAn» zeigenteil i. D.TH.Kümmel sämtlich in Biegen.

die Handarbeit zu fördern, bei weiblichen Straf­gefangenen die Hcusarbeit. Bei jugendlichen Strafgefangenen ist besonderer Wert auf Er­ziehung und Fortbildung zu legen. Dem Schul­unterricht kommt besondere Bedeutung bei. Um sie Berufen zuzuführen, sind Lehrwerkstätten in Betriebe einzurichten.

Die Lebenshaltung der Strafgefangenen muh, wie das Gesetz bestimmt, unter der Lebens­haltung des Erwerbslosen liegen.

^Reformen in Bayern.

München. 2. Aug. (TU.) Der Staatsminister der Justiz Dr. Frank hat eine Aenderung der Dienst- und Vollzugsordnung für die bayerischen Strafanstalten und Ger'ichtsgeföng- nisse verfügt. Er betont in einem Kommentar hier­zu, daß der neue Gei st des Straf rechts, der den Vergeltungsge danken wieder in den Vordergrund treten lasse, im Strafvollzug kla­rer in Erscheinung treten müsse. Hiernach habe der Gefangene durch die Verfügung der Freiheitsstra­fen vor allem das begangene Unrecht zu sühnen.

Lrfchelnl täglich, außer Sonntags und Feiertag» Beilagen; Die gnuftrurte Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle

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zernfprechanschlüsfe unter Sammelnummer 2251. Anschrift für Drahtnach­richten Anzeiger Stehen.

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Oer Prozeß um die GörreShauS AG.

Köln, 2. Aug. (TU.) Am Mittwoch begann vor der Ferienstrafkammcr der Strafprozeß, der sich mit der Gründung und Geschöftsgebarung der <8 o r - reshaus-ÄG. zu befassen hat, in der seiner­zeit vor allem dieKölnische Volkszeitung und derKölner Lokalanzeiger" erschienen sind. Als Angeklagte haben sich wegen Betruges und Un­treue bzw. Beihilfe dazu zu verantworten der Be.- leger Heinrich Maus, Iustizrat Hugo Mo n - nig, Rechtsanwalt Julius Stockh, Bankdirek­tor Dr. Anton Brüning. Treuhänder Otts Fahth und Bankpr^kurist Dr. Konrad. Der erste Derhandlungstag <-:^nn mit der Vernetz- mung der Angeklagten.

Berlin. 2. Aug. (ERD.) Staatssekretär F r e i s l c r machte heute abend anläßlich eines Presseempfanges davon Mitteilung, daß die Bor­arbeiten zu einem Gesetzentwurf fertiggestellt sind, der sich aus der im Borjahr vorgenommenen Beseitigung zahlreicher Amtsge­richte ergeben hat. Es wird vorgeschlagen, in einer erheblichen Zahl von Fällen, in denen Amtsgerichte aufgehoben wurden, Rechts- pfleger an dem Sih der bisherigen Amtsgerichte einzusehen. Auf diese Weise soll ein verkleinerter Amtsgerichtsbetrieb ein­gerichtet werden.

Eine weitere Aufgabe, die das preußische Ju­stizministerium in Angriff genommen hat, ist die Zusammenfassung aller auf landesrecht­lichem Gebiet bestehenden strafrechtlichen Vorschriften, die jetzt in unzähligen Gesehen und Quellen verstreut sind.

Oer Gnadenerlaß

für Wirtschasts und Notdelikte.

Das preußische Justizministerium hat ferner so­eben die Ausführungsbestimmungen für den vor einigen Tagen ergangenen Gnaden­erlaß des preußischen Justizministeriums für Wirtschasts- und Notdelikte h°rausge- geben. Bei Wirtschaftsdelikten hat sich der preußi- sche Justizminister selbst die Entscheidung über die Niederschlagung von Verfahren und den Gnaden­erlaß Vorbehalten. Bei Notdelikten ist im Hinblick aus die große Zahl von der letzten Amnestie von Notdelikten würden rund 300 000 Fälle be­troffen ein anderes Verfahren gewählt werden.

Bei allen Straftaten, die in der Zeit vom 1. De­zember 1932 bis 15. Juli 1933 infolge wirtschaft­licher Rot begangen sind, ist in eine Nachprüfung darüber einzutreten, ob der Täter des Gnaden­erlasses würdig erscheint.

Diese Nachprüfung ist den Oberstaatsanwälten übertragen worden. In erster Linie sind alle die Strafsachen in Arbeit zu nehmen, in denen gegen­wärtig Freiheitsstrafen oder Untersuchungshaft vollstreckt werden. Die Oberstaatsanwälte sind er­mächtigt, Strafen zu erlassen, oder Strafen auszu­setzen, wenn die Strafe nicht mehr als Geldstrafe oder sechs Monate Gefängnis beträgt und wenn der Täter mit höchstens drei Monaten Gefängnis vorbestraft ist. Außerdem können die Oberstaats­anwälte in anhängigen Strafsachen die Nieder­schlagung anordnen, wenn keine höhere Haupt- strase als Geldstrafe oder sechs Monate Gefängnis zu erwarten ist und keine höheren Vorstrafen als drei Monate Gefängnis vorliegen. In allen Fällen, in denen höhere Strafen festgesetzt oder zu erwar­ten sind, oder höhere Vorstrafen oorliegen, sollen die Oberstaatsanwälte dem Justizminister berichten. Erhöhung der Schlagkraft der Straf­rechtspflege.

Lin strenger Strafvollzug verschaffe dem Ge­bot der Rechtsordnung den erforderlichen Nach­druck und zwinge die (Befangenen zu Ordnung und Arbeit.

Vergünstigungen, die heute nicht mehr vertreten werden könnten, würden abgeschafft. Außerdem würden allgemein die Auswüchse des^ Beschwerde- rechts der Gefangenen beseitigt, der Schriftverkehr der Gefangenen wesentlich eingeschränkt und die Möglichkeit' gegen unbotmäßige Gefangene mit Hausstrafen vörzugehen, erweitert. Es sei beab- sichligt, die für Bayern getroffene Regelung zum Ausgangspunkt der demnächst stattsindenden Lan- de rbesprechungzur Vereinheitlichung des Strafvollzuges im ei d) )u machen. Ferner würden beim Rcichsjustizminister gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Disziplin in den Strasan st alten ange­regt. Ihren Abschluß werde die energische Be- kämpsung des Verbrechens, die seit dem Umsturz in Deutschland eingesetzt habe, durch die kommende Sicherungsverwahrung erhalten.

m e n. Da sich die Uebergriffe dieser Art w i e der holt haben, sieht sich die Polizei gezwungen, Mit- glieder der KPD. als G e i s e 1 n f e st z u n e h m e n. Den Mitgliedern der KPD. soll damit zum Ausdruck gebracht werden, daß sie zweckmäßigßrweise die Ta- tigkeit der Polizei gegen kommunistische Elemente unterstützen oder ihren Genossen Veranlassung geben, die Wühlarbeit zu unterlassen.

Auf der Flucht erschossen.

Iserlohn, 2. Aug. (TU.) Am Spätabend des Montag wurde ein SA.-Truppfuhrer von dem Kommunisten Blömke, den er zur Polizeiwache bringen sollte, tätlich ange­griffen und durch einen Stoß vor die Brust zu Fall gebracht. Blömke flüchtete, tourt* aber von dem SA.-Führer durch einen Schuh niedcrgestreckl und starb auf dem Transport zum Krankenhaus. Der erschossene Kommunist, der bereits vorher einen Fluchtversuch unter­nommen hatte, war ein Anführer vieler Über­fälle auf SA.-Führer.

OieMördereinesLübeckerSA.-Mannes festgenommen.

Lübeck, 2. Aug. (ERD.) Ein in der Rächt zum 31. Juli 1932 an dem 26jährigen SA -Mann Meinen verübter Mord steht jetzt, ein Iahr nach der Mordtat, vor feiner Aufklärung- Die Lübecker Kriminalpolizei hat als die Täter die Arbeiter K a e h d i n g und F i ck ausfindig ge­macht. Kaehding wurde festgenommen. Fick ver­büßt zur Zeit eine Gefängnisstrafe wegen Fahr­raddiebstahls. Beide haben ein Geständnis abgelegt. Sie gehörten früher der SPD. und dem Reichsbanner an. Auf Grund der Ermittelungen wurden sieben frühere Reichsbanner- f ü h r e r und Angehörige des Reichsbanners ebenfalls fest genommen.

den sollten, was beim größten Teil der Juristen nicht der Fall sei. Die Juristen sollten sich auch nicht als Spezialisten verkapseln und so untauglich nicht nur für ihr Spezialfach, sondern für das ganze Land werden. Das Lagerleben werde bei der Ausbildung eine große Rolle spielen. Jedes sogenannte Einpauken solle verhindert werden. Bei der Prüfung solle künftig nicht mehr die Kom­mission entscheiden, ob der Prüfling bestanden hat, sondern der Vorsitzende. Eine Abstimmung in der Prüfungskommission dürfe es nicht mehr geben. Eine ausschlaggebende Bedeu­tung bei der Prüfung solle haben: der Cha­rakter des Prüflings, feine Beurteilung in der Ge- famtausbildungszeit zu allen Zeiten einschließlich des Aufenthaltes im Referendarlager, feine Fähig­keiten und Anlagen, fein Ueberblirf über die Pro­bleme des Volkes, ein gediegenes Grundwissen. Gedächtnisakrobatik sei noch kein Wissen. Leeres Einpauken sei daher künftig zwecklos. Die Grundlage folte künftig im gesamten Recht das Staats- und Verwaltungsrecht für den Prüfling bilden, auf das sich alles andere erst aufbaue.

Oer Nationalsozialismus in Dänemark.

Kopenhagen, 2. August. (TU.) Wie das Reichsfekretariat derD ä n i f ch e n National­sozialistischen Arbeiterpartei amtlich mitteilt, ist der Zusammenschluß aller natio­nalsozialistischen Parteien und Gruppen Dänemarks vollzogen Führer der Gesamtbewegung wurde Dr. Fritz C l a u s e n - Nordschleswig, 2. Vorsitzender Paul Sommer-Kopenhagen. Zum Führer der SA. wurde Leutnant Petersen ernannt.

Dr. Clausen, der bereits Führer der Be­wegung in Jütland und Nordschleswig war, er­härte der Presse, daß er sich sehr tatkräftig für den Zusammenschluß eingesetzt habe, ohne die Gesamt- leitung für seine Person zu beanspruchen. Bisher habe die Bewegung daran gekrankt, daß zu viele Führer vorhanden gewesen seien. Die richtige Per­sönlichkeit müsse aus der um die Idee gc|ammelten Volksgemeinschaft emporwachsen. Die dänische Par- tei sei unabhängig vom A u s l a n d c und empfange keine finanziellen Unterstützungen. An­dererseits sei es jedoch natürlich, daß man Be­rührungspunkte mit dem Nationalsozialismus im Auslande habe und daß auch Verhandlungen von Land zu Land möglich feien, wie das z. B. auch im Rahmen der Evangelischen Glaubensgemein­schaft aller Nationen geschehe und üblich sei.

3m weiteren Verlaufe des Presseempfangs er­klärte Staatssekretär Freister, daß das Ge- sehüberdenStrafvollzug nicht als (Sm- zelmaßnahme, sondern im Zusammenhang mit den ernften Bemühungen des Iustizmimsters zu ver- stehen sei, die S t r a s r e ch t s p f l e g e i n P r e u- ßen überhaupt zu ändern.

Der Richter müsse wieder zu dem Grundsatz zurückkehren, den Normalfall des Gesetzes auch als Normalfall im Urteil gelten zu lassen. Mil­dernde Umstände müssen in Zukunft eine Aus­nahme sein. Ls sei erforderlich, daß die Straf­rechtspflege schlagartig arbeite, um ihren Zweck, den öffentlichen Frieden zu sichern, gerecht zu werden. Das Ziel sei die schnellste und sicherste

Strafrechtspflege.

Bei Todesurteilen beispielsweise mühten die Gnadenakte schon 48 stunden nach der Urteilsfällung dem Minister vorliegen. Der Staatsfekretär bezeichnete es auch als notwendig, die Zusammenarbeit der in der Ver­brechensbekämpfung arbeitenden Behörden, näm» lich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, nach Möglichkeit zu verstärken und damit zu verbessern und zu beschleunigen. Das Ideal wäre eine gleiche Geschästsverteilung bei Poli­zei. Staatsanwaltschaft und Strafgericht. Es gehe beispielsweise auch nicht an, daß Staatsanwälte in einer Hauptverhandlung Sachen vertreten, die sie nicht selbst vorbereitet haben. Der Staatssekre­tär betonte, daß alle diese Maßnahmen zur Zeit im Ministerium erwogen und Wohl schon sehr bald zu entsprechenden Ergebnissen führen würden. Dem Ziel, die Schlagkraft der Rechts­pflege zu erhöhen, diene auch das jetzt er- [offene Gesetz über den Strafvollzug. In dem Gesetz befindet sich auch ein Satz, wonach die Lebenshaltung des Strafgefangenen unter der des Erwerbslosen liegen muß. Allerdings soll die Ge'undhcit des Strafgefangenen erhalten werden. Das ist die Grundlinie, auf der der Strafvollzug arbeiten soll, um das Endziel zu erreichen, näm­lich die Kriminalität in Deutschland zu senken.

Wiederherstelllung der Würde des Gerichtsbetriebs.

Staatssekretär Freister machte weiter die Mitteilung, daß in allernächster Zeit Maßnahmen ergriffen würden, um die Würde des Gerichtsbekrie- des insbesondere im Zivilprozeß, wiederherzustellen. Die Verhandlung im Zioilprozeß sei in den letzten Jahren zu einer Börse geworden. Ordnungsstrafen

hätten keinen Zweck mehr und könnten keine Besse- rung mehr bringen. Das äußere Bild des Gerichts­betriebes, insbesondere aber die Zivilprozcß- verhandlung, soll daher vollkommen umgestaltet werden. Man werde das liebel an der Wurzel packen und mit gesetzgeberischen Maßnahmen vor- gehen.

Völlige Umgestaltung des juristischen Ausbildungsganges.

Der Staatssekretär kündigte weiter eine völlige Umgestaltung des juristischen Ausbildungsganges an. Man werde schon die Ausbildung der Jura- studenten entsprechend beeinslussen. Der straffe Ausbau der Assessorprüfung werde auch auf die Referendarprüfung übertragen werden. Die Kenntnis der Geschichte der Vergangenheit und der Gegenwart und das Schicksal des deutschen Volkes in der Zukunft sollen Hauptprüfungsthemen wer­den, das Verfahrensrecht könne er noch recht­zeitig in der Praxis lernen. Der Ausbil­dungsgang soll künftig nicht mehr so fein, als wenn die Juristen alle Richter oder Rechtsanwälte wer-

Das neue preußische

Berlin, 2. Aug. (TU.) Der preußische Justiz- minifter Serri empfing am Mittwochabend die Vertreter der Presse, um sie mit dem Inhalt des neuen preußischen Strafvoll st reck- ungs= und Gnadengesetzes bekanntzu­machen. Obwohl ihm allein die Befugnis zugeftan- den hätte, das Strafvollstreckungs- und Gnaden­recht zu regeln, habe er doch mit Rücksicht auf die Wichtigkeit und Bedeutung dieser Dinge vorgezogen, ein Gesetz zu erlassen, nachdem er die Zustim­mung des Ministerpräsidenten eingeholt habe. Staatssekretär Dr. Freister erläuterte dann die Grundgedanken des neuen Gesetzes.

Das neue Gesetz umfaßt 74 Paragraphen und zer- fällt in zwei Hauptteile, Strafvollstreckung und Gna- denrecht. In dem Gesetz wird zunächst daraus hin- gewirkt, eine Ueberorganifation zu vermeiden. Eine Reihe von Organisationen, die sich als unnötig und schädlich erwiesen haben, werden ausgehoben, so die private Organisation der Gerichtshilfe und die Straf­vollzugsbehörde, deren Aufgaben der Staatsanwalt­schaft übertragen werden. Ebenso verschwindet der Beauftragte für Gnadensachen.

Die autoritative Feststellung der Schuld oder Unschuld des Angeklagten und die Fest­setzung der höhe des Strafspruchs ist in Zu- tunff allein Angelegenheit der unabhängigen

Gerichte.

Die T o d e 5 ft r a f e wird in Zukunft in Preußen durch das Beil vollzogen, soweit nicht w Einzel- 'Uen etwas anderes bestimmt wird, wie Erschießen und Erhängen. Die bisher in einzelnen preußischen Landesteilcn übliche Hinrichtung durch die Guillotine oder durch das Fallschwert, fällt also fort.

Bei der Vollstreckung der Freiheitsstrafen wird mit der bisher geübten humanitätsdusctei gebrochen.

Es wird wieder ein fühlbarer Unterschied zwi- schen Zuchthaus und Gefängnisstrafen hergestellt. Bei den Zuchthausgcfangenen ist ein Strafvollzug in Stufen künftig ausgeschlossen. Es kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen der Rest einer Zuchthausstrafe in Gefängnis umgewandelt wer- den. Bei der Gefängnisstrafe wird ein Unterschied gemacht zwischen erstmalig Bestraften und wieder­holt Bestraften. Rur solchen Personen, die erst­malig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden und die sich tadellos führen, soll em gewisser An­reiz gegeben werden, daß sie in eine zweite und dritte Stufe kommen, in denen die Form des Strafvollzuges eine andere ist. Für Jugendliche sind besondere erzieherische Maßnahmen vorge­sehen, die eine feste Einprägung der Notwendig- feit von Zucht und Ordnung bezwecken.

Vergünstigungen während des Strafvollzugs sollen ganz besondere Ausnahmen sein. Ge- nuhmittel sind als Vergünstigungen un­statthaft.

Die Zuchthausstrafe soll sich als schwerste Freiheitsstrafe deutlich von der Gefängnisstrafe unterscheiden. Zuchthausge­fangene sind von den übrigen Gefangenen sorg­fältig zu trennen. Sie tragen besondere Anstalts- tteigung und können zu Arbeiten außerhalb der Anstalt verwendet werden, gleichgültig, ob ne wollen oder nicht. Sie sind auch von freien Ar- beitern getrennt zu halten. Die Dauer der Ar- beitszeit ist länger zu bemessen, als die der übrigen Gefangenen. Selbstbeköstigung ist Zucht­hausgefangenen nicht gestattet. Als Hausstrafe ist auch strenger Arrest zulässig.

Durch den Vollzug der Strafe soll den Straf­gefangenen nachhaltigst zum Bewußtsein ge­bracht werden, daß sie ihre Frevel gegen die Rechtsordnung des Staates durch die als empfindliches llebel ausgestaltete Freiheits- entziehung zu sühnen haben. Durch die Art des Strafvollzugs soll ihnen dies so lebendig gemacht werden, daß sie ein Hemmnis gegen­über dem versuch zum Begehen neuer Straf­taten empfinden.

Die Strafgefangenen sind nach Fähigkeit und Körperkraft zu Arbeiten verpflichtet^ die sie zu leisten vermögen- In den Änstaltsbetneben ist

Strenge Sühne für die Ermordung eines SA.-Mannes

D e r l i n , 2. Aug. (WTB.) Im Prozeß wegen der Tötung des SA. - Mannes Sagas- ser am 23. Dezember 1932 wurde der kommu- nistifche Hauptangeklagte B r y ch c y vom Schwur­gericht zu 15 Iahren Zuchthaus verurteilt, der Arbeiter W i 11 e r erhielt 3 V$ 2 ahre Zuchthaus, der Dreher Schröder 83/i Iahre Zuchthaus, der Arbeiter Alexander Geisler sieben Iahre4 MonateZucht- Haus, der Arbeiter Ohmann 4 Iahre Zuchthaus. Der Maschinenschlosser Gläser wurde freigesprochen.

Geheime Kommunistennester ausgehoben.

Recklingshausen, 2. August. (WTB.) Die Geheime Staatspolizei sand bei einer Haussuchung in G l ad b e ck eine Anzahl Exemplare eines Aus­rufes der Kommunistischen Partei Europas, der in gemeinster Weise die deutsche Reichsregierung beschimpft und verleumdet. Der Wohnungsinhaber, ein kommunistifcher Funktionär, wurde fe ft genommen. Die Staatspolizeistelle hat festgestellt, daß die Schmähschriften in Hol­land gedruckt worden sind.

Emden, 2. Aug. (WTB.fDie vom Marinesturm unterstützte Kriminalpolizei hat fünf Kommu- n i ft e n verhaftet, die hochverräterische Druck­schriften herstellten. Die Vervielfältigungsapparate und das dazu gehörige Material wurden beschlag­nahmt.

Erfurt, 2. Aug. (WTB) In Melchen­dorf bei Erfurt ist eine illegale kommu- nistische Druckerei aufgehoben worden. 29 Personen wurden f e ft g e n o m m e_n. Ihre Vernehmungen haben weitere Aufschlüsse über die illegalen Neuorganisationen der kommunistischen Kreise ergeben.

Zwei kommunistische Kuriere sind hier von der Polizei in einer Wohnung der Leipziger Straße g e st e 111 worden. Da sich die beiden, ein Mann und eine Frau, nicht f r e i ro i 11 i g er­gaben, wurde von der Schußwaffe Gebrauch gemacht. Beide Kuriere waren im Besitz von neue­stem kommunistischen Schriftenmaterial.

Kommunisten a!S Geiseln festgenommen

Dortmund, 3. Aug. (WTB. Funkfpruch.) Der hiesige SA.-Scharführer Wurz wurde v on vier Kommunisten überfallen und durch einen Unterarmschuß verletzt. Die Täter konnten in der Dunkelheit unerkannt entkommen. Als Gegen­maßnahme wurden von der Staatspolizeistelle s o - s o r t v i e r K o m m u n i st e n , die in der Nähe des Tatortes wohnen, als Geiseln feftgenom-

GietzeiierAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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