Ausgabe 
30.8.1939
 
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Laßt nichts umkommen!

Sie Verbrauchsregelung für Hausbrandkohle

tiges Nahrungsgut umkommen zu lassen.

Die Derieilung der Treibkrastfloffe

(Nachdruck verboten!)

U9. Fortsetzung.

Der Führer hat in Deutschland die Arbeitslosig­keit beseitigt. In vielen Wirtschaftszweigen fehlt es an Arbeitskräften. Die Erreichung der Ziele des Dierjahresplones erfordert es dringend, diesem Mangel an Arbeitskräften abzuhelfen.

Es ergeht deshalb art alle Rentenempfänger, die zu irgendeiner Arbeit noch fähig find, der Aufruf, sich zur Mitarbeit am Aufbauwerk des Führers zur Verfügung zu stellen. Die Rentenempfänger haben jetzt Gelegenheit, durch ihre Mitarbeit dem Führer ihren Dank für die Rettung der Invalidenversiche­rung vor dem Zusammenbruch abzustatten.

Es wird ausdrücklich betont, daß der Bezug einer Rente aus der Invalidenversicherung dem Empfän­ger nicht die Berechtigung nimmt, die ihm ver­bliebene Erwerbsfähigkeit gegen Entgelt zu nutzen und damit seine wirtschaftliche Lage zu verbessern. Don allen Rentenempfängern wird daher heute er­wartet, daß sie ihre wenn auch geringe Ar­beitskraft da, wo es nottut, zur Verfügung stellen. Die Arbeitsämter sind entsprechend unterrichtet.

Sie teilt die Wohnung mit ihrem Bruder, und als Holgerson in jener Nacht zum ersten Male voller Widerwillen und voll Verzweiflung hierherkam, ahnte er nicht, daß er weder eine Hinterhofwohnung im vierten Stock, noch ein unangenehmes Fremden­zimmer finden würde. Er war ehrlich überrascht, ein Heim anzutreffen, das wie ein Schmuckkästchen aus­sah, und obendrein zu erleben, wie sich eine Bardame zu einer kleinen, entzückenden Hausfrau entwickelte. Es hätte nicht irgendein äußerer Anlaß kommen müssen, er wäre dieser wirklich reizenden Frau auch sonst gern gefolgt.

So geschieht es, daß er in den nächsten Tagen hier fast regelmäßig anzutreffen ist.

Für Lizzy läßt sich ein größeres Glück nicht aus­denken. Sie ist restlos mit ihrem Leben zufrieden... ja, der Widerschein ihrer Liebe glättet sogar die kleinen verdächtigen Falten unter den Augen, macht sie wieder jung und hell.

Zwei Zimmer gehören ihr, zwei ihrem Bruder, die Küche benutzen beide gemeinsam. Während Lizzy nie Besuch bekommt, scheint der BruderVertretungen und Agenturen" einen recht ansehnlichen Kunden­kreis zu haben. In der ersten Zeit hat dieses ewige Kommen und Gehen Holgerson nervös gemacht. Aber Lizzy hat es ihm gleich ausgeredet

Kümmere dich nicht drum! Unsere Türen sind verschlossen, und schließlich muß der gute Ted ja sein Geld auf irgendeine Weise verdienen. Uebrigens, er hofft, in den nächsten Tagen etwas Passendes für dich ^Scheint sich jedenfalls zu rentieren, sein Geschäft!" lacht Holgerson.Na, es ist auch keine Kleinigkeit. Er muß verdammt kunstfertige Hände haben, der

Was geht's mich an? Du bekommst deinen Paß "er wirkt sehr echt... Ted hat noch nie einen schlechten Paß ausgegeben! Du kannst fort du bist praktisch jetzt schon frei... frei für mich! Ach, Liebster wären wir schon drüben in Südamerika! Du wirft sehen, es gibt keine klügere, bessere Frau für dich als ich es bin, mein großer, herrlicher dummer Junge, du!" ..."

Die Abende verbringt Asbjörn Holgerson fetzt seltener in den hinteren Räumen derGreenhorn- Bar", sondern meist vorn im eigentlichen Lokal.

** Ermäßigte Kraftpostfahrten für Fachschüler. Vom 1. Oktober 1939 an können die Schüler der staatlichen, städtischen und staatlich ge­nehmigten privaten Fachschulen bis zum 21. Lebens­jahr mit Schülerzeitkarten die Kraftposten benutzen, wenn sie den Unterricht regelmäßig be­suchen, in keinem Lehrverhältnis stehen und kein Ar­beitseinkommen haben.

* Verkehrssünder. Die Polizei schritt in der Zeit vom 18 bis 25. August ein gegen Kraftfahr- zeugführer mit 4 Anzeigen und 3 gebührenpflichtigen Verwarnungen; gegen sonstige Fahrzeuge mit 5 An­zeigen und einer gebührenpflichtigen Verwarnung; gegen Radfahrer mit 6 Anzeigen und 8 gebühren­pflichtigen Verwarnungen.

noch und denkt nicht mehr daran, das ganze Lokal freizuhalten.

Schäfchen, wirf doch dein Geld gleich zum Fenster hinaus!" hat sie ihm eines Abends gesagt.Dann merken die andern wenigstens nichts davon und lachen dich nicht aus."

Wer lacht mich aus?"

Alle, mein Junge! Je großartiger du auftrittst, desto mehr machen sie sich über dich lustig! Hättest nur hören sollen, was hier an der Bar über dich schon gespottet worden ist! Jeder grüne Junge tat sich dick damit, dir eine Fünf-Pfund-Note abgeknöpft zu haben!" _

Seitdem spielt er nur noch selten. Sehr zum Er­staunen der übrigen Stammgäste.

Solange Lizzy Dienst tut hinter ihrem Bartisch, pendelt er wie immer so auch heute zwischen Barhocker und Spielraum. Als er, im Hintergründe stehend, den Blick durch das überfüllte Lokal schweifen läßt, durchzuckt es ihn plötzlich wie ein elektrischer Schlag. Ein Mann ist in die Tür getreten... em Herr, auf den er unverwandt starrt.

Den, der sich jetzt rücksichtslos durch die Menge drängt, kennt er gut... er duckt sich hinter eine Säule ... so, jetzt kann man ihn nicht entdecken, aber er kann alles sehen ... Lizzy spricht mit ihm ... sie scheint ihn zu kennen, ein Kunde des Bruders vielleicht... er trinkt einen Kognak... zahlt, bricht hastig wieder auf... verschwindet durch die Tür nach draußen, ohne sich umgesehen zu haben.

Eine Zentnerlast fällt Holgerson vom Herzen. Plötz­lich fühlt er sein Herz nicht mehr schlagen, es wird schwarz um ihn her... er sinkt in den namenlosen Abgrund seiner entsetzlichen Angst.

Die Zahl der auf Straßen und Bahndämmen der Reichsbahn wachsenden Obstbäume ist außer­ordentlich groß. Die Reichsbahn gibt in der Regel Pächtern das Recht, die anfallenden Obstmengen zu verwerten. Unser einheimisches Obst stellt, richtig geerntet und verwertet, einen wichtigen Teil der deutschen Ernährung dar. Soll das Obst vollwertig sein, so darf es erst nach eingetretener Reife geern­tet werden. Reif geerntetes Obst ist wohlschmecken­der und nahrhafter, gesünder und haltbarer als vorzeitig und halbreif geerntetes Obst. Leider wurde

Nur reifes Obst ist vollwertig

ein Nunderlaß an die Neichsbahnlandwirte.

17.

Kein Geld fürHellmers.

Nein, die Mittel für die neuen Versuchsreihen sind nicht angewiesen, Herr Doktor!"

Hilflos hebt Gardens, der Prokurist, die Hande und läßt sie wieder fallen.Ich kann doch schließlich nichts dafür! Es sind große Summen aus dem be­trieb gezogen ... gewaltige Summen!"

Ja, zum Teufel, wer zieht denn diese Summen heraus? Wer schluckt denn hier Geld, das wir nötig brauchen?"

Ratlos zuckt der Prokurist die Achseln.

(Fortsetzung folgt.)

Aufruf au alle Rentenempfänger her Tanhesversicherungsansialten Hessen-Nassau und Hessen

Der Täter mitten unter uns

Roman von Kurt Riemann Copyright by Verlag Oskar Meister, weröau L Sa.

keimende Mißtrauen. Der Alte überschlägt sich ge­radezu in gerührter Dankbarkeit und beteuert einmal übers andere, wenn man von ihm etwas wissen wolle solle man nur zu ihm kommen. Er sei immer da, und die besten Brutplätze für Wildenten im Moor, die kenne er auch. Da könnte sich sogar der Herr Forster erkundigen kommen bei ihm. '

Bloß was den andern Herrn angeht, da vermöge er rein nichts zu sagen. Er sei eben em alter Mann, der nicht mehr richtig sehen könne. Und mit dem Hören sei es auch so eine Sache, ja. Vielleicht, wenn s nicht schon so dunkel gewesen wäre, aber der Mond, der sei gerade eben so ein ganz klein bissel vor- ^Die^zwei 'sind mit dem Ergebnis ihres Ausflugs durchaus zufrieden.

Er ist ermordet worden! Ob nun diese blöd- sinnige Visitenkarte mit den drei Sternen etwas damit zu tun hat »der nicht ... di-i° Schlußsätze- runa steht jedenfalls fest!"

Hol mich der Teufel", knurrt Linkerton,wenn sich der Mörder nicht in der allerengsten Umgebung befindet Unter diesen Umständen ist dem Einbruch am Tage des Begräbnisses die größte Bedeutung

Pembroke, i-tzt werden wir mal die Alibi durchfühlen, und Gnade Gott jebem der nicht ge­nau nachweisen kann, wo er war. Der Herr «an. aer ist schon verdächtig. Ich werde ...

9 .. . zunächst mal die Sache mir überlassen, guter Freund!" unterbricht ihn der ganz freundlich.Du bist eine Amtsperson! Vergiß das nichts Und wenn wir danebentappen, bist du bis auf dieKnochen bla­miert. Außerdem möchte ich der Familie das °fhdieüe Verfahren bis zum schnellen Ende ersparen. Einver- 'ertön brummt zwar etwa- Unoerständliche- aber Pembroke weiß das schon richtig zu beuten. Es ist das sichere Zeichen seines Einverständnisses.

16.

Lizzy verwandelt sich.

London N.-Tottenham. Ruhiges Wohnviertel klei­ner Beamten, mittlerer Angestellter Bescheidener, aber behaglicher Wohlstand. Dritte Etage eines netten kleinen Hauses. Hier wohnt Lizzy oder wie sie eigent­lich heißt: Millie Dixon. Lizzy sagt aber federmann zu ihr.

3m Reichsgesetzblatt vom 27. 8. 1939 wird die ^Durchführungs-Verordnung zur Verordnung zur ^läufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Be- Mfs des deutschen Volkes (Verbrauchsrege- l.ng für Hausbrandkohle) vom 27.8. 139 veröffentlicht. Darin wird verordnet, daß auf A-und der Teilabschnitte Kohle der Ausweiskarten ir der Zeit bis zum 25. September 1939 j)2 von den unteren Verwaltungsbehörden bekannt- g^ebenen Höch ft m engen bezogen werden finnen. Diese Mengen dürfen nur für Wasch-, Ach- und Heizzwecke verwandt werden. Brennstoff- ezeuger, die bisher an die Gefolgschaft ihrer Berg- wrks- und Hüttenbetriebe Deputatkohle geliefert tyben, dürfen an solche Gefolgschaftsmitglieder, die ri wesentlichen berg- oder hüttenmännischen Ar-- feilen beschäftigt werden, Kohle in der bisherigen §che weiterliefern. Der Brennstofferzeuger ist ver- p ichtet, die zum Bezug von Deputatkohle berech­tigen Gefolgschaftsmitglieder der unteren Derwal- tingsbehörde namhaft zu machen und über die Ab­gabe von Deputatkohle Buch zu führen. Die Teil- eschnitte Kohle der Ausweiskarten der zum Bezug im Deputatkohlen berechtigten Gefolgschaftsmitglie- br sind einzuziehen und an die untere Verwaltungs- byörde abzuliefern. Hausbrandlieferungen fonsttger gewerblicher Unternehmer an ihre Gefolgschaftsmit- reber, sowie Deputatkohlelieferungen von Brenn- slsferzeugern an solche Gefolgschaftsmitglieder, die ntht mit wesentlichen berg- und hüttenmännischen r beiten beschäftigt werden, dürfen nur gegen die 2- ilabschnitte Kohle der Ausweiskarte zu den all- Meinen Höchstmengen erfolgen.

Werbraucher in Wohnungen mit Zentralheizungs- § lagen sind verpflichtet, ihre Ausweiskarte zum Be­züge von Hausbrandkohle demjenigen zur Verfü- cng zu stellen, der die Zentralheizungsonlage be« leibt. Die Verbraucher können jedoch ein Drittel ir ihnen zustehenden Kohlenmengen für Wasch-

..'Ah... ah, schau, schau... das ist ja der Htz^r!

$ iicklich lachend tippt er mit dem Finger aufs rUd und erklärt voll Stolz:Er gibt mir immer I 'm Zigarre. Er hat ein Herz für 'n alten Mann, 6<~ feine Herr!"

Und dann umdüstern sich die Züge des Alten. X und nun ist er tot!" seufzt er auf.Und hat das letztemal keine Zigarre gegeben! Aber ich ityme es ihm nicht übel! Gewiß! Hat ja so viel | |U reden gehabt mit dem andern feinen Herrn aus le Stadt!" v x ..

Pembroke stößt einen leisen Pfiff die )ch«e, und Linkertons Augen bekommen plötzlich 3nn».

Dann er ihn denn zum letzten Male gesehen scwe fragen ihn die beiden.

.Nu, am Samstag spät abends. S war schon cej en halber elfe und dunkel. Bloß der Mond hat d °n ganz klein bissel geschienen. Don See her ist 5unft gekommen, späterhin. Ja, er hat mich gar nicht ieiertt, der gute Herr, weil er immerzu gestritten ; ja mit dem andern Herrn."

Wie der ausgesehen habe?

Das wisse er nicht, es sei schon dunkel gewesen.

Ob er jung oder alt gewesen sei?

Das hätte man nicht mehr erkennen können. Wovon die Herren geredet hätten?

ar sei ein alter Herr und hören könne er fast gar li: mehr. Er wisse das nicht.

Und dann blickt er die zwei mißtrauisch aus seinen frsn, entzündeten Augen an und fragt:Warum jdlen Sie denn das alles von mir wissen? Sind Sie ili.ia von der Polizei? Ich habe nichts gesehen. Ich htm nichts gesehen davon, daß der Herr ermordet »üirden ist! Da hat überhaupt keiner was gesehen!

Sine Handvoll Zigarren beschwichtigt das aus-

stand an den genannten Waren unter genauer An­gabe von Art und Menge aufzunehmen. Im übrigen gelten die aleichen Bestimmungen wie bei Spinnstoffwaren uno Schuhwaren. Zur Ergänzung der Bestimmungen dieser Durchführungsverordnung kann die Reichsstelle für industrielle Fettversorgung Richtlinien für die Verteilung von Seife aufstellen.

Die dritte Durchführungsverordnung enthält fer­ner Ausführungen über die Versorgung der Wehr­macht und der Schutzgliederungen außerhalb der Wehrmacht. Die Vorschriften über den Bezug von R a s i e r s e i f e können als Ueberga*Ngsmaß- nähme betrachtet werden. Eine andere Regelung wird später erfolgen. Darüber hinaus werden zur Zeit allgemeine Erleichterungen der Vorschriften über die Derbrauchsregelung für Seife überprüft.

und Kochzwecke beanspruchen. Von der Bereitstellung von Kohle für Zentralheizungsanlagen ist zunächst abzusehen.

Warmwasser-Dersorgungsanlagen sollen grundsätzlich nicht eingestellt werden. In Wohnungen mit Warmwasserversorgung ist dem­jenigen, der die Anlage betreibt, die Bezugsberech­tigung bis zur Hälfte abzutteten. Die Reichsstelle für Kohle und Salz wird hierüber demnächst nähere Vorschriften erlassen.

Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungs- g'ewerbes können bei den unteren Verwaltungs­behörden Bezugsscheine für Hausbrandkohle bean­tragen, die unter Berücksichtigung der voraussichtlich zu versorgenden Personenzahl, der bezugsfähigen Höchstmengen und der eigenen Warenbestände zum Bezug der in ihrem Betrieb benötigten Hausbrand­kohle berechtigen.

Gewerbetteibende, die ihren Kohlenbedarf bei Platzhändlern decken, können bei den unteren Ver­waltungsbehörden Bezugsscheine beantragen, die sie zum Bezug der in ihrem Betrieb benötigten Kohlen­mengen berechtigen. Die Regelung der Versorgung von Goststätten und Herbergen gilt auch für An­stalten.

Alle Verkaufsstellen haben den bei Inkrafttreten dieser Durchführungsverordnung vorhandenen Be­stand an Hausbrandkohle unter genauer Angabe von Art und Menge aufzunehmen, die Bestands­aufnahme, wie bei der Regelung für Spinnstoff­waren usw. zu unterschreiben, Bezugsscheine zu ent­werten usw.

Die Bestimmungen sind auf den Kohlenbedarf des Sommers zugeschnitten, der sich ja im wesent­lichen auf die Kohleverwendung für Koch- und Waschzwecke beschränkt. Eine Regelung für die kalte Jahreszeit erfolgt in den nächsten Tagen, ebenso wird dann die Höhe der Brennstoffbezüge bekannt- gegeben.

Zur Vermeidung von Irrtümern wird darauf hingewiesen, daß die Landesversicherungsanstalt die Tatsache der Mitarbeit eines Rentenempfängers nicht zum Anlaß einer Rentenentziehung nehmen wird. , ,r .

Wer Rente bezieht, weil er 65 Jahre alt ist, kann arbeiten so viel er will, ohne daß ihm die Rente entzogen werden kann. Wer Rente vor dem 65. Le- bensjahr wegen Krankheit öder anderer Gebrechen oder Schwäche bezieht, wird im gegebenen Fall die Rente erst dann verlieren, wenn sich seine gesund- heitlichen Verhältnisse so wesentlich gebessert haben, daß Invalidität nicht mehr vorliegt.

Die Landesoersicherungsanstalt wird hierbei etwa auftretende Grenzfälle wohlwollend behandeln, um den arbeitswilligen Volksgenossen in seiner Bereit­schaft zur Leistung irgendeiner zusätzlichen Arbeit nicht zu hemmen.

Beitragspflicht in der Invalidenversicherung be­steht während der Dauer des Rentenbezuges nicht.

Einträgen, die zum Bezug der in ihrem Betrieb bnötigten Rasierseife berechttgen.

Seife in festem Stück

o!«r in Packungen, die nicht den bezugsfähiaen Hchstmengen entspricht, ist von den Verkaufsstellen algewogen zu verabfolgen. Entnehmen Inhaber von ^trieben, in denen Seife erzeugt oder feilgeboten Vrd, aus ihrem Bettieb Waren für sich selbst, für Ligehörige ihres Haushaltes oder für Gefolgschasts- irtgüeber, so darf diese Entnahme nur gegen die ritsprechenden Teilabschnitte der Ausweiskarte zu fern allgemeinen Höchstmengen oder gegen Zufatz- bizugsschein erfolgen.

Alle Verkaufsstellen haben den bei Inkrafttreten t>i»fer Durchführungsverordnung vorhandenen De-

Anschließend wurde von dem Vorsitzenden Herr die Durchführung der Verordnung über die gerechte Verteilung der lebenswichttgen Derbrauchsgüter be- sprachen. Der Zweck der Versammlung war die In­formierung der Mitglieder über die abzugebende Er­klärung über ihren Bedarf an Verbrauchsgütern. Alle Speiserestaurants und Hotels wurden aufge­fordert, ihreen Bedarf auf Grund der aus den Wareneinkaufsbüchern nachzuweifenden Bezüge für die Monate Juni und Juli d.J. mengenmäßig an­zugeben. Für die Weiterreichung dieser Unterlagen an die zuständige Behörde wurden als Sachverstän­dige die Mitglieder Klingler und Niemann für die Speisegaststätten und Keil für die Cafös bestimmt. Wie der Vorsitzende mitteilte, muß der Gastwirt für den Durchreisenden und für den Volks­genossen, der bisher in der Wirtschaft gegessen, so­wie für den, der keine Familie hat, Sorge tragen. Er muß von sich aus entscheiden können, wem die Verabreichung einer Speise zusteht oder nicht. Auf jeden Fall hat er dabei mitzuhelfen, daß eine ge­rechte Verteilung durchgeführt wird, um zu vermei­den, daß Volksgenossen, die sich ihrer Verpflichtung nicht bewußt sind, zum Nachteil der Allgemeinheit in den Besitz von Speisen gelangen, die ihnen nicht zustehen. Der Gastwirt ist verantwortlich für die Durchführung der gerechten Verteilung.

Nachdem Geschäftsführer Sauer noch einige Er­läuterungen dazu gegeben hatte, forderte der Vor­sitzende seine Berufskameraden und -kameradinnen auf, den Führer bei seinen schwerem Entschlüssen durch treue Gefolgschaft zu unterstützen.

Im Zeichen der Motorisierung ist der Treibstoff um lebenswichtiger Bedeutung. Dom 1. Septem- iir 193 9 ab ist für P e r s o n e n kr a f t f a h r - 31 u g e und vom 3. September 1 939 für Antzkraftfahrzeuge und sonstige Ver- ttiuchsstellen die Abgabe von Vergaser- und Die- ^raftstoffen nur noch gegen Mineralölbe- ii gsschein e und Tankausweiskarten mässig. Die deutsche Kraftstvffwirtschaft hat große & träte für lange Zeit angesammelt. Durch die smthetische Herstellung von Benzin auf der Grund- Iqe deutscher Kohle ist der Zwang zum Auslands- stzug von Treibstoffen weitgehend verringert wor- l n. Die Bewirtschaftung erfolgt also, wie im Falle !>.« wichtigen Nahrungsmittel, nicht, weil die Ver- rgungslage schlecht ist, sondern um zu verhindern, sie schlecht werden könnte. Es wird darum Treibstoff nur dann abgegbeen, wenn die damit urchgsfiihrten Fahrten von allgemeinem nteresse sind. Die Wichtigkeit entscheidet für - Verteilung von Mineralölbezugsscheinen und liankausweiskarten. Als wichtig angesehen wer- lien Betriebe der gewerblichen Wirtschaft, der Güter- üerkehr, die Binnen- und die Seeschiffahrt, Aerzte w. Zu den vordringlichen V e r b r a u - : ern zählen weiter auch die öffentlichen Verkehrs- iittel und die Kraftdroschken. .

In den nächsten Tagen wird sich der Kraftmhr- zmgbesitzer die Frage vorlegen müssen, ob er Ben- zn unbedingt haben muß oder nicht. Diese Frage

Bar", sondern meist vorn tm eigentiiajen 50iai- Was kein anderer erreicht hätte, hat die weltkluge

I Lizzy mit wenigen Worten geschafft: er spielt kaum I

In diesem Jahre ist uns eine reiche Beeren- und Obsternte beschert worden, die uns nach dem vor- jähriaen schlechten Erntejahr besonders willkommen ist. Leider konnte man feststellen, daß ein großer Teil der Beerenernte in zahlreichen Gärten dem Verderb anheimgefallen ist, was natürlich vielfach, insbesondere in Bauerngärten, seinen Grund in dem Kräftemangel auf dem Lande hat. In verschiedenen Dörfern hat man sich aber dennoch zu helfen ge­wußt. Die Bauern und Landwirte haben Beeren, die sie nicht mehr ernten konnten, der NSV. zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe von Schulkindern wur­den die Beeren gepflückt und dann verarbeitet. Große Werte konnten auf diese Weise der Dolks- ernähruna erhalten bleiben. Jetzt steht die Pflau­men-, Apfel- und Birnenernte vor der Tür. Wieder­um besteht aus gleichen Gründen die Gefahr, daß Teile dieser Obsternte dem Verderb anheimfallen. Sollte man da nicht erst recht den Gedanken auf­greisen, den man bereits bei der Beerenernte in einigen Dörfern praktisch durchgeführt hat und alles, was in der eigenen Wirtschaft nicht geerntet und verbraucht werden kann, der Allgemeinheit, viel­leicht auf dem Wege der NSV., zur Verfügung zu stellen? Denn wir können es uns nicht leisten, wich-

bisher gerade das Pachtobst auf den Reichsbahn- gebieten, fowett die Obstbäume nicht in Gärten stehen, fast alle Jahre viel zu früh zum Zweck der AberMuna verkauft und dann meistens auch sofort geerntet. Als Grund für den frühzeitigen Verkauf wurde der Verlust an Fallobst, vielfach auch die Gefährdung des Behangs durch Obstdiebstahl ange­geben. ,..

Durch Rundschreiben an die Bezirkslelter für Reichsbahnlandschaft hat die Reichsbahn nunmehr gebeten, den Behang der Obstbäume erst dann zu

Mitgliederversammlung der Gastwirte-Znnung.

Am gestrigen Dienstagvormittag fand im Hotel Prinz Earl eine Mitgliederversammlung der Gast- wirte-Jnnung statt. Der Vorsitzende L. Herr konnte eine stattliche Anzahl von Mitgliedern begrüben.

Der Geschäftsführer der Innung, A. Sauer, gab bekannt, daß im Interesse einer strafferen Er­fassung aller Mitglieder der Bereich der Innung in zwölf Bezirke eingeteilt wurde. An der Spitze jedes Bezirkes steht ein Vertrauensmann, der feine Be­rufskameraden und -kameradinnen zu betreuen und ihnen die Mitteilungen weiterzugeben hat, die ihm vom Vorstand übergeben werden. Auf diese Weise sollen öftere Jnnungsversammlungen vermieden werden. Die Vertrauensleute für die einzelnen Be­zirke sind: Bezirk I Schmitz, II Faber, III Ruhl. IV Schäfer, V Sieck, VI Schulte, v II Köhler, VIII Kraft Wwe., IX Merlau, X Giftel, XI Mandler, XII Bierau.

ist nach einem ftrengen Maßstab zu beant­worten. Jede Fahrt, die nicht unbedingt nottvendig ist, hat zu unterbleiben. Für Fahrten, die dem Vergnügen und der Bequemlichkeit dienen, kann kein Treibstoff mehr zur Verfügung gestellt wer­den, um ihn allein für vordringliche Zwecke ver­fügbar zu haben.

Wer nach einer solchen Überprüfung der Wich­tigkeit glaubt Brennstoff beantragen zu müssen, wendet sich an die zuständigen Stellen. Es ist selbst­verständlich, daß eine Überprüfung dieser Anträge und eine Erfassung aller zum Treibstoffbezug Be­rechtigten ein großes Ausmaß von Verwaltunas- arbeit mit sich bringt. Um die Verwaltungsstellen nicht übermäßig zu belasten, ist es Pflicht, einen Antrag, der nicht vordringlich ist, noch eine Zeit zurückzustellen und abzuwarten, bis von den Be­hörden die Ausweise an diejenigen Kraftfahrer und Besitzer von Anlagen ausgegeben sind, deren Treib­stoffversorgung keine Unterbrechung erfahren darf.

Die Erteilung von Mineralöl-Bezugsscheinen und Tank-Ausweiskarten kann vom 30. August 1939 ab bei den unteren Verwaltungsbehörden (Ober­bürgermeistern und Landräten) und den von ihnen bestimmten Ausgabestellen mündlich beantragt werden.

Sprechstunden der Nednttion.

11.30 bis 12.30 Ubr. 16 bis 17 Uhr. Samstagnach-