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Aeiiregelung für Seife und Hausbrandkohle
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Da die auf der Reichsbrot-, und Reichsfleischkarte vorgesehenen Einzelabschnitte auch für kürzere Reisen geeignet sind und die Gaststätten und Hotels Zucker, sowie Kaffee-Ersatz- und -zusatzmittel zur kartenfreien Abgabe an die Gäste in beschränktem Umfange erhalten werden, wird für Reisen von längerer Dauer bis auf weiteres nur eine Reisebrotkarte und eine Reisekarte für Fleisch und Fett eingeführt. Diejenigen Versorgungsberechtigten, die Vollmilch erhalten, haben bei Reisen ihre Milchkarten bei der Kartenausgabestelle mit dem Vermerk „Reisekarte" durch Stempelaufdruck versehen zu lassen. Auf Grund dieses Vermerks kann der Versorgungsberechtigte Vollmilch gegen Abgabe der entsprechenden Abschnitte ohne Rücksicht darauf beziehen, daß er den Bestellschein bereits bei seiner Derteilungsstelle abgegeben hat. Um auch Lebensmittel, die auf die Lebensmittelkarte abgegeben werden, auf der Reise beziehen zu können, kann der Dersorgungsberechtigte vor Antritt seiner Reise den Vermerk der Lebensmittelkarte, wonach diese nur im Bereich eines bestimmten Ernährungsamtes gilt, streichen und durch Stempelaufdruck bestätigen lassen. Eier und Kunsthonig dürfen an Reisende nicht auf Lebensmittelkarten abgegeben werden. Die Reisenden können diese Lebensmittel, soweit sie ihnen für die Zeit der Reise zustehen, nach deren Beendigung bei ihrer Verteilungsstelle beziehen.
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und Säuglingspflege beschäftigte Personen) können bei der zuständigen Kartenstelle zusätzliche Seifenkarten beantragen.
Bei Kindern von 2 bis 8 Jahren kann ein Antrag auf eine Zusatzmenge Waschpulver gestellt werden. Vorgesehen sind bei dieser Zusatzmenge monatlich 500 g Waschpulver. Die Zusatzkarten sind 3 Monate gültig.
Zu beachten ist die Versorgung mit Rasierseife. Für männliche Personen wird die Seifenkarte mit drei Abschitten für den Bezug von Rafierseife aus- gegeben. Dabei gilt der erste Teilabschnitt „Rasierseife" bis einschließlich 31. 1. 1940. Auf diesen Teil- abschnitt kann der Verbraucher entweder em Normalstück Rasiierseife oder eine große Tube oder zwei kleine Tuben Rasierkreme beziehen.
Auch Betriebe können Bezugscheine beantragen, jedoch nur solche, deren Gefolgschaftsmitglieder be-
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Oie Reichsreisekarte.
Die Lebensmittelkarten beim Wohnungswechsel.
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finden und in Uniform sind, bei ihren Dienstfahrten, weiter die Helfer und Helferinnen des Bahnhofsdienstes mit entfprechenden Ausweisen, ferner die Rückwanderer aus den Grenzgebieten, ebenso deren betreuende Begleiter, letztere aber nur bei solchen Fahrten, die der Betreuung der Rückwanderer gelten. Diesem Gießener Beispiel sind jetzt einige andere Städte im Rhein-Main-Gebiet gefolgt.
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Achtung!
Ab Montag, den 25. September 1939, ist unsere Geschäftsstelle im Seltersweg 60 wieder täglich von 15 bis 18 Uhr zur Entgegennahme der Anmeldungen für den Feierabendring und für den Verkauf der „KdF."-Wagen-Sparmarken geöffnet 6097D Eine gemeingefährliche Geisteskranke entwichen.
Die Kriminalpolizei in Gießen teilt mit: Die wegen mehrfacher Brandstiftungen in verschiedenen Orten Oberhessens in Sicherungsverwahrung befindliche gemeingefährliche Geisteskranke Anna Dietrich, geboren am 1. Mai 1911 in Kassel, ist in der Nacht zum Sonntag, 24. September, aus der Heil- und Pflegeanstalt in Gießen entwichen. Personenbeschreibung: 1,65 Meter groß, kräftig-stark, dunkelblonder, kurzer, linksgescheitelter Bubikopf (Pagenschnitt), graue Augen, linkes Auge erblindet, kleiner Mund, breites stark betontes Kinn, kurzer gedrungener Hals, schwerfälliger, nach vorn geneigter Gang. Die Flüchtige trägt rotes Kleid und Pumps. In ihrer Begleitung befindet sich die gleichfalls entwichene Geisteskranke Käthe Zahn, geboren am 31. August 1917 in Gießen. Personenbeschreibung: 1,57 Meter groß, gedrungene Gestalt, dunkelblonder Bubikopf, glatter Scheitel links, graubraune Augen, eingedrückte breite Nase, breiter Mund mit wulstigen Lippen, eckiges Kinn, vorstehende Oberkiefer- zöhne. Die Zahn stößt etwas mit der Zunge an. Mitteilungen über die Flüchtigen werden an die nächste Polizei- oder Gendarmeriebehörde erbeten.
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** Dienstjubiläum bei der Stadt Gießen. Am 23. September konnte der Lagerarbeiter P. Jos. Schmidt sein 25jähriges Dienstjubiläum beim Städtischen Gaswerk feiern. Gestern konnte der beim gleichen Werk tätige Installateur Ludwig M ö - s e r auf eine ununterbrochene Tätigkeit von 35 Jahren zurückblicken. Beide Jubilare wurden in Anerkennung ihrer langjährigen und treuen Dienste im Kreise der Arbeitskameraden geehrt und erhielten, neben einem Treuegeldbetrag, ein Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters.
** Der U n te rri ch t für Schüler der Neuen Pestalozzischule beginnt am morgigen Dienstag, 26. September, in der Schillerschule und in der Goetheschule.
** Stopp st raßeNeuen Bäue/Hinden- b u r g ro a 11. Für die Kraftfahrer, Fuhrwerkslenker und Radfahrer fei besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Linie der Stoppstraße Neuen Bäue/ Hindenbucgwall ab heute nicht mehr zwischen den beiden Torhäpschen liegt, sondern um etwa acht Meter nach dem Straßenzug des Hinderburgwalles zu vorverlegt wurde.
** Die Bautätigkeit im Südviertel. Die bereits vor einiger Zeit in Angriff genommene bauliche Erweiterung der Chirurgischen Veterinärklinik wird auch unter den gegenwärtigen Umständen fortgeführt und zum Ende gebracht. Die Bauten, die für die Medizinische Klinik, wie auch für die Medizinische Poliklinik vor einiger Zeit begonnen wurden, sind vorübergehend eingestellt. — Auch die Arbeit am Hitler-Jugendheim mußte eingestellt werden. In der Frankfurter Straße geht ein stattliches Wohn- und Geschäftshaus seiner Vollendung entgegen. Die Wohnhausneubauten, die am Aulweg und an der künftigen Freiligrathftraße im Entstehen begriffen sind, sind zum Teil schon so weit vollendet, daß einige Wohnungen bezogen werden konnten.
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Am 25. 9. 1939 tritt für den Bezug vonSeife, am 26. 9. 1939 für den Bezug von Hausbrandkohle folgende Neuregelung in Kraft:
1. Seife.
Jeder Verbraucher erhält eine neue Seifenkarte. Diese gilt für ein Jahr. In der Zeit vom 25.9. 1939 bis 31. 10. 1939 werden auf Grund der Seifenkarte folgende Mengen ausgegeben:
auf Abschnitt „1 Stück §inheitsseife A": 75 g Feinseife oder 125 g Kernseife;
auf Abschnitt „Seifenpulver A": 250 g Wasch- (Seisen-) pulver ober 200 g Schmierseife ober 125 g Kernseife (Haushaltsseife) ober ein Normalpaket (Klein) Waschmittel. „
Sonderregelungen sind vorgesehen für Kinder und Kranke. Verbraucher, die bisher schon zusatz- berechtigt waren (Kinder bis zu 2 Jahren, Kranke mit ärztlicher Bescheinigung und in der Kranken-
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Die Kartenausgabestellen haben entsprechende Abschnitte der Reichsbrotkarte, Reichsfleischkarte und Reichsfettkarte des Reifenden in der Höhe abzutrennen oder zu entwerten, in der Reisekarten aus- gegeben werden. Der Reisende erhält nach dem Aufdruck auf jeder Reisekarte für Fett wöchentlich 245 Gramm an Butter und sonstigen Fetten. Die an der Normalmenge von 270 Gramm fehlende Menge kann dem Reisenden auf Grund der mit Fleisch und Fleischwaren bezeichneten Abschnitte verabfolgt werden. Die Reisekarten können von dem Vcrsorgungsberechtigten auch zum Bezug bei seiner bisherigen Verteilungsstelle verwendet «erden/z. B. für den Fall, daß die Reise nicht angetreten oder verschoben wird.
Bei einem Umzug des Versorgungsberechtigten während der Gültigkeitsdauer seiner Karten können diese auch an dem neuen Wohnsitz verwendet werden, soweit sie nicht mit einem Bestellschein verbunden oder nur im Bereich des bisherigen Ernährungsamts gültig sind. Dies ist der Fall bei der Reichsbrotkarte, der Reichsfleischkarte (rechte Seite) und der Lebensmittelkarte. In den sonstigen Fällen hat der Umziehende sich von der Kartenausgabestelle Reichskarten aushändigen zu lassen. Neue Karten erhält er gegen Vorlage seiner polizeilichen Anoder 'Ummeldung erst zu dem Zeitpunkt, an dem diese allgemein ausgegeben werden.
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Aus der Stadt Gießen.
Appelle der Partei in allen Orten des Gaues.
NSG. Sämtliche Parteigenossen und Partcigenos- mnen des Gaues Hessen-Nassau versammelten sich am Samstag und Sonntag um ihre Hoheitsträger FU einem Appell. Die Ortsgruppenleiter sprachen über die Haltung des Nationalsozialisten im gegenwärtigen Opfergang des deutschen Volkes. Ueberall gestalteten sich die Appelle zu Kundgebungen der außerften Entschlossenheit und Einsatzbereitschaft für den Kampf der Nation um ihre Lebensrechte. Ein Uederblick über die geschlossenen Veranstaltungen gab die Gewißheit, daß die Heimat nach der Forderung des Führers in eine „Innere Front" um- aewandelf worden ist und somit mit der Front der Soldaten in enger Verbundenheit kämpft.
> Bornotizen.
Tageskalender für Montag.
Gloria-Palast (Seltersweg): „Die Rivalin der Zarin". — Lichtspielhaus (Bahnhofstraße): „Wer küßt Madeleine?".
Kahrplanverbefferung der Reichsbahn
Ab Montag, 25. September, verkehren die nachstehend aufgeführten Personenzüge wieder regelmäßig:
Strecke Gießen — Wetzlar — Grävenwiesbach: Pz. 1728 Gießen—Grävenwiesbach, Gießen ab 13.42 Uhr, Grävenwiesbach an 15.30 Uhr.
Strecke Siegen — Dillenburg — Gießen: Pz. 1626 Siegen—Gießen, Siegen 'ab 19.11 Uhr, Gießen an 20.49 Uhr. Dieser Zug verkehrte bisher nur bis Wetzlar.
Strecke Gelnhausen — Nidda — Gießen: Pz. 511 Gelnhausen—Gießen, Gelnhausen ab 11.44 Uhr, Gießen an 13.28 Uhr.
Strecke Gießen — Nidda — GelnHause n : Pz. 508 Gießen—Gelnhausen, Gießen ab 13.39 Uhr, Gelnhausen an 15.23 Uhr.
Pz. 416 Gießen — Wetzlar, Gießen ab 14.10 Uhr, Wetzlar an 14.24 Uhr, wird ab 25. September wieder, wie früher, nach Koblenz durchgeführt; Koblenz an 17.31 Uhr.
Pz. 415 Koblenz — Wetzlar, Koblenz ab 18.05 Uhr, Wetzlar an 20.48 Uhr, verkehrt wieder, wie früher, als durchgehender Zug bis Gießen; Gießen an 21.04 Uhr.
Llebergangsregelung
für Schwer- und Schwerstarbeiter.
Zur erleichterten Einführung des neuen Ernährungsrechtes für Schwer- und Schwerstarbeiter hat der Reichsernährungsminister eine Uebergangsrege» hing getroffen. Soweit die Schwer- und Schwerstarbeiter nicht bis zum 25. 9. in den Besitz der neuen Karten für Schwer- und Schwerstarbeiter gekommen sind, dürfen die Ernährungsämter alle ihnen geeignet erscheinenden Maßnahmen treffen, damit in der Versorgung der schon bisher zulageberechtigten Personen keine Stockung eintritt.
Vergünstigungen aus der Straßenbahn.
Schon feit einiger Zeit gewährt unsere städtische Straßenbahn, nach einer vom sozialen Standpunkt aus begrüßenswerten Entscheidung des Oberbürgermeisters, allen Soldaten bis zum Ob er gefreiten einschließlich eine Fahrpreisverbilligung. Diese Wehrmachtsangehörigen zahlen für die Straßenbahn f ah xt einen ermäßigten Einheitspreis von 10 Pfennig, auch wenn sie die ganze Strecke fahren. Der gleiche verbilligte Fahrpreis gilt für Angehörige des Reichsarbeitsdienstes bis zum Bormann einschließlich. Freie Fahrt auf der Straßenbahn haben die Männer und Helferinnen vom Roten Kreuz, soweit sie sich im Besitz der Ausweise de-
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