Nr. 20 Zweiter Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Oberhessen)Dienstag, 24. Zanuar 1939
Aus der Stadt Gießen.
Das Steinchen im Schuh.
Wie hatte doch der Marsch so schön begonnen! Zügig schritten die Füße aus auf der Landstraße; man wollte doch noch so weil kommen. Bis auf ein- mal ... ja, bis so ein Jleines, winziges Steinchen den Weg in unseren Schuh fand! Tückisch sitzt es cm Strumpf, verstohlen, heimlich zwängt es sich durch die dünnen Maschen an die Oberfläche der Haut. Aber soll man einer solchen Kleinigkeit wegen Halt und Aufhebens machen? Das wäre ja Kapitulation! Also tapfer und unbekümmert weitergeschritten auf dem Weg und mit dem Freund ein unterhaltsames Gespräch geführt. Zur Ablenkung natürlich bis ... ja, bis das bewußte Steinchen sich ausgerechnet an der Ferse festgebissen hat. Seine spitzeste Seite hat es dort eingebohrt, sticht nun bei jedem Tritt, brennt und erfaßt von dieser einen Stelle den ganzen Menschen in seiner Empfindlichkeit. Ein kleines Steinchen nur, und doch so große Schmerzen.
Also bleibt nichts anderes übrig, als das Steinchen aus dem Schuh gründlich zu beseitigen. Dazu muß man schon ein wenig Rast einlegen, sich vielleicht sogar ins Gras setzen. Jedenfalls wird das Steinchen mit heißhungrigen Augen im Schuh gesucht. Aber da ist es schon nicht mehr! Durch den Strumpf hat es sich in die Haut gebohrt. Die Finger müssen es herausziehen. Aber nun wird es zwischen den Fingern gepreßt, so recht aus Rache und Vergeltungssucht gequetscht! Dann fliegt es im Verachtungsbogen in den Staub, aus dem es kam. Gott fei Dank, nun wird's einem leichter! Die Reise kann wenigstens fortgesetzt werden. Nächstens will man bestimmt schlauer sein und den Stein des Anstoßes gleich entfernen.
Ja, das nächste Mal! So lange braucht niemand auf sein „Steinchen" zu warten. Es braucht ja nicht gerade im Schuh zu sein. Viel öfters sitzt es wo anders, das „Steinchen", meist aber im Herzen. Da drückt und zwickt, da hemmt und bremst, da sengt und brennt es, das winzige „Steinchen". Und wenn wir es nicht gleich entfernen, zeigt es in diesem empfindlichen Organ eine ganz ungewöhnliche Eigenschaft: es wächst! Es wächst zum Stein, es wird zum Wacken, zum Klotz, zum ... Und wenn der auf dem Herzen liegt, bann ist's wahrlich schwer im Leben, dann ist der Lebensweg eine Qual.
Aber wir wollten ja schlauer sein, nachdem wir das Steinchen im Schuh so hurtig wegbekamen! Also auch bei den Herzenssteinchen müssen wir Halt machen, das Steinchen suchen. Dann wird es zwischen den Fingern zerdrückt, so recht breit zu lauter Nichts. Nur tu's, ehe es zu spät. Sonst ... Denk nur an oben! Wir wollen ja weiterkommen auf dem Lebensweg und können keine „Steinchen" brauchen auf unserem Wege. K.
Vornotizen.
Tageskalender für Dienstag.
NS.-Gemeinschäft „Kraft durch Freude": 20.30 Uhr im Gloria-Palast (Seltersweg) Groß-Varietö. — Stadttheater: 20 bis 23 Uhr „Die Tänzerin Fanny Elßler". — Lichtspielhaus (Bahnhofstraße): „War es der im dritten Stock?" — Oberhessischer Kunstverein: 17 bis 18 Uhr Ausstellung im Turmhaus am Brand.
Stadttheater Gießen.
Heute abend erste Wiederholung „Die Tänzerin Fanny Elßler", Operette in drei Akten von Johann Strauß. Musikalische Leitung: Joachim Po- pelka, Spielleitung: Gert Buchheim, Chöre: Heinz Markwardt. Bühnenbilder: Karl ßöffler. Die Vorstellung findet gleichzeitig als 17. Vorstellung der Dienstag-Miete statt.
Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche
Teilnahme von Jugendlichen an Tanzlustbarkeiten.
Der Reichsführer ff und Chef der Deutschen Polizei hat die Polizeibehörden in verschiedenen Runderlassen angewiesen, mit Nachdruck darüber zu wachen, daß die im Interesse der Jugend ergangenen und unbedingt notwendigen Anordnungen über das Verabreichen von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche und über die Teilnahme Jugendlicher an Tanzlustbarkeiten genau beachtet werden. Da über die in dieser Hinsicht geltenden Bestimmungen weitgehende Unklarheiten bestehen, seien sie nachstehend erläutert. Obwohl die ergangenen Bestimmungen ausschließlich den Schutz der Jugend verfolgen, liegt ihre Beachtung in erster Linie im Interesse d e r Wirte, Eltern und Einzelhändler, denn sie werden bei festgestellten Zuwiderhandlungen gerichtlich zur Rechenschaft gezogen.
Vorausgeschickt sei, daß ein allgemeines Verbot des Aufenthalts von Jugendlichen in Gast- und Schankwirtschaften nicht besteht. Es ist mit den bestehenden Bestimmungen durchaus vereinbar, daß Kinder und Jugendliche in Wirtschaften auch ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten Speisen und alkoholfreie Getränke, von einem bestimmten Lebensalter an auch alkoholische Getränke einnehmen. Dagegen verbieten die Bestimmungen über die Teilnahme Jugendlicher an Tanzlustbarkeiten auch den Aufenthalt im Tanzfaal in Abwesenkeit der Erziehungsberechtigten, ohne Rücksicht darauf, ob sich die Jugendlichen am Tanzen selbst beteiligen ober nicht.
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Das Gaststättengesetz vom 28. April 1930 enthält in § 16 Ads. I Ziffer 1 und 2 wichtige Bestimmungen über den Schutz der Jugend gegen die Gefahren des Alkohols und des Nikotins. Um diesen Gefahren zu begegnen, verbietet das Gesetz in bestimmtem Umfang das Verabreichen von Branntwein, sonstigen geistigen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche bis zu einem bestimmten Lebensalter. Die Verbote gelten in erster Linie für den Betrieb von Gast- und Schankwirtschaften, zum Teil aber auch für den Kleinhandel mit Branntwein und mitSüßigkeiten.
An Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Branntwein ober branntweinhaltige Genußmit - tel (z. B. Likörpralinen) zum eigenen Genuß nicht verabreicht werben (§ 16 Abs. I Ziff. 1 GG.). Das Verbot gilt sowohl für Gast- und Schankwirtschaften, als auch für den Kleinhandel. Mithin dürfen Lebensrnittel- ober Süßigkeitenbändler an Jugend- liche unter 18 Jahren keinen Branntwein in Flaschen und keine übcrroiegenb branntweinhaltigen Genußmittel verabreichen, sofern ben Umftänben nach anzunehmen ist, baß die angeführten Gegenstände zum eigenen Genuß erworben werden. Im Zweifel müssen Wirte und Kleinhändler ein Geschäft mit de^ Jugendlichen ablehnen. Das Verbot des Verabreichens von Branntwein u. dgl. gilt ohne Rücksicht darauf, ob sich die Jugendlichen unter 18 Jahren in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten befinden oder nicht. Ein Wirt darf daher z. B. an einen 16- oder 17jährigen auch in Anwesenheit seiner Eltern oder des Vormunds, Lehrers usw. keinen Sckmaps ober Likör zum eigenen Genuß verabreichen. Gleichgültig ist habet, ob bas Verabreichen unentgeltlich ober gegen Entgelt erfolgt.
An Personen, bie das 16 .Lebens j^ahr noch noch vollenbet haben, dürfen außer den obenge
nannten Gegenständen (Branntwein, branntwein- haltige Genußmittel) a u ch andere geistige (alkoholische) Getränke zu eigenem Genuß nicht verabreicht werben. Dieses Verbot erstreckt sich nur auf den Betrieb von Gast- und Schankwirtschaften, nicht auch auf ben Kleinhanbel. Der Lebensmittelhänbler barf baher Bier ober Apfelwein — im Gegensatz zu Branntwein, siehe oben — über bie Straße an Jugenbliche verkaufen, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Altersgrenze unb ohne Rücksicht darauf, ob diese Getränke zum eigenen Genuß der Jugendlichen bestimmt sind. Das Verbot der Abgabe alkoholischer Getränke (z. B. Bier, Wein, Apfelwein) im Betrieb einer Gast- ober Schankwirtschaft an Personen unter 16 Jahren gilt aber nur f ü r den Fall der Abwesenheit des Erziehungsberechtigten, ober feines Vertreters. Ein Wirt barf mithin an Kinder unter 16 Jahren Bier, Wein ober sonstige geistige Getränke mit Ausnahme von Branntwein (s. oben) verabreichen, wenn bie Eltern, Lehrer ober sonstige Erziehungsberechtigte zugegen sind.
Im gleichen Umfang wie die Abgabe von alkoholischen Getränken ist das Verabreichen von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren zum eigenen Genuß im Betrieb einer Gast- ober Schankwirtschast verboten, § 16 Abs. I Ziff. 2 GG. In Gegenwart bes Erziehungsberechtigten bürfen Tabakwaren an Jugendliche zum eigenen Genuß abgegeben werden. Auch biefes Verbot erstreckt sich nicht auf ben Kleinhanbel, fonbern nur auf ben Betrieb einer Gast- ober Schankwirtschast.
Zuwiberhanblungen gegen bie angeführten Verbote werben gemäß § 29 Ziff. 8 GG. mit Haft ober mit Gelbstrafe bis zu 150.— RM., im Rückfall jedoch gemäß § 30 Abs. U GG. mit Gefängnis bis zu 3. Monaten ober mit Gelbstrafe in unbeschränkter Höhe geabnbet. Die R ii ck f a l l st r a f e tritt ein, wenn ber Beschuldigte zweimal rechtskräftig wegen Uebertretung des §16 Ziff. 1 ober 2 GG. bestraft worben ist unb innerhalb dreier Jahre nach der letzten Verurteilung erneut vorsätzlich diesen Vorschriften zuwiderhandelt. Die vorgenannten Strafen treffen den Wirt ober Kleinhänbler ober bie Personen, die der Wirt bzw. Händler zur Leitung ober Beaufsichtigung bes Betriebs bestellt hat.
Die Teilnahme von Jugenblichen an öffentlichen Tanzlustbarkeiten ist gesetzlich geregelt in ber Hessischen Lanbespolizeiverorbnung über die Veranstaltung von öffentlichen Tanzveranstaltungen vom l.Juni 1938. Nach § 2 dieser Polizeiverordmmg dürfen jugendliche Personen, und zwar männliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, weibliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr an öffentlichen Tanzluftbarkeiten nicht teilnehmen und auch in dem zum Aufenthalt für die Teilnehmer an Tanzluftbarkeiten bestimmten Räumen nicht v e r we i l e n , wenn sie sich nicht in Begleitung ihrer Eltern ober sonstigen Erziehungsberechtigten befinben. Veranstalter von
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öffentlichen Tanzluftbarkeiten ober Wirte, bie in ihren Wirtschaftsräumen oder Tanzsälen öffentliche Tanzluftbarkeiten ftattfinben lassen, dürfen die Teilnahme ber Jugendlichen unter dem vorerwähnten Alter an den Tanzluftbarkeiten ober ihr Verweilen in ben Tanzräumen nicht bulben.
Veranstaltungen, bei denen nur deutsche Volkstänze getanzt werden, gelten hinsichtlich der Teilnahme Jugendlicher nicht als öffentliche Tanzveranstaltungen, so daß auch Jugendliche an ihnen teil- nehmen dürfen. In der Polizeiverordnung werden die Ortspolizeibehörden ermächtigt, an nationalen Feiertagen die Beteiligung Jugendlicher an öffentlichen Tanzveranstaltungen zuzulassen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend angeführten Bestimmungen werden nicht etwa die Jugendlichen, sondern einmal die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten ber Jugenblichen, zum anbcrn bie Veran st alter ber öffentlichen Tanzluftbarkeiten unb bie Saalbesitzer bestraft, unb zwar mit Gelbstrafe bis zu 150,— Mk., die bei Uneinbringlichkeit in Haft bis zu 2 Wochen umge- wandelt wird.
Auszeichnung für
treue Mitarbeiter.
In Anerkennung langjähriger treuer Dienste hat der Führer einer Reihe von Beamten und Angestellten des Landes Hessen bas golbene bzw. silberne Treudienst-Ehrenzeichen verliehen.
Für 40jährige treue Dienste erhielten das goldene Treudi en st- Ehren Zeichen: Oberstudienrat Wilhelm Wüstenhöfer (Gießen); bie Stu- bienräte Dr. Jakob Horn unb Dr. Fritz Schmoll; die Oberreallehrer Ludwig Hebermehl in Gießen unb Jakob Buß in Schotten.
Mit bem silbernen Treubien st-Ehren- Zeichen für 25jährige Tätigkeit wurden bedacht: bie Landräte Dr. Hugo Lotz in Gießen unb Konrad Wolf in Darmstadt; Oberarzt Dr. Heinrich Rossen- beck in Gießen, bie Oberstudiendirektoren Wilhelm Angelberger, Hugo Leonhardt, Ludwig Poepper- ling, Dr. Paul Wolkewitz in Gießen und Hans Hüthwohl in Grünberg sowie Oberstudienrat Hans Seiler in Gießen. Mit dem silbernen Treudienst- Chrenzeichen wurden außerdem folgende Gießener
Studienräte ausgezeichnet: Dr. Heinrich Adolph, Dr. Georg Appel, Ludw. Barth, Gg. Bentz, Dr. Wilh. Boeck, Dr. Hermann Buß, Hermann Buß, Albert Di em er, Dr. Karl Dietz, Professor Dr. Otto Ernmel, Adolf Fischer, Dr. Fritz Fischer, Dr. Wilhelm Florke, Friedrich Frank, Dr. Ludwig Gebhardt, Wilhelm Geck, Dr. Karl Glöckner, Wilhelm Größer, Otto Heß, Dr. Georg Heußel, Dr. Wilhelm Heymann, Heinrich Heymann, Dr. Ludwig Hillenbrand, Ernst Hölzel, Dr. Heinrich Huth, Dr. Heinrich Keßler, Dr. Friedrich König, Hans Krämer, Dr. Karl Kraft, Wilhelm Krauß, Karl Kreiling, Dr. Heinrich Lotz, Wilhelm Mohr, Dr. Imre Müller, Friedrich Obermann, Dr. Georg Ploch, August Rau, Wilhelm Roth, Dr. Artur Saßmannshausen, Adolf Schad, Artur Scharmann, Erich Schmidt, Wilh. Schmidt, Walter Schonebohm, Heinrich Schwarz, August Seybold, Dr. Otto Stotz, Dr. Karl Unverzagt und Albis Zilch.
Ferner erhielten die Studienräte Dr. Friedrich
Goethe-Bund.
Dichter-Abend: Wilhelm Schäfer.
Der Abend mit Wilhelm Schäfer, der eben in diesen Tagen seinen 71. Geburtstag beging, wird für alle, die um ihn versammelt waren, ein Erlebnis van besonderer Art und tiefer Eindruckskraft gewesen sein. Denn Schäfer las nicht nur, wie es Brauch ist bei solchen Vortragsabenden, aus feinem reichen Werk (und zwar drei feiner schönsten und reifsten Erzählungen) — sondern er bescherte seinen Freunden und Hörern darüber hinaus etwas, was man nur sehr selten in so persönlich-unmittelbarer und lebendig-sinnfälliger Weife erfährt, und was man, im Anklang an Nietzsche, die Geburt der Erzählung aus dem Geiste ber Musik nennen könnte.
Als ber „sogenannte Anekdoten-Schäfer" nämlich, begann ber dichter, wolle er die Entstehungsgeschichte seiner Novelle „Beethoven und das Liebespaar" erzählen, danach sie lesen und endlich — sich selber zum nachträglichen Geburtstagsgeschenk und den Hörern gewissermaßen als sinnliche Ergänzung jener Genesis — die Sonate spielen lassen, die für die Gestaltung der Novelle entscheidend wurde. Wir horten dazu etwa folgendes: die Quelle zu Schäfers Erzählung ist der vielbändige „Rheinische Antiqua- rius" (III, 14, 100), der eine Fundgrube merkwürdiger Nachrichten und seltsamer Begebenheiten ist, wo man unter anberm auch ben Stoff zu einer ber „Sieben Legenden" von Keller finden kann, und worin Schäfer auf die (wohl bekannte) Anekdote stieß: wie ein Klavierkonzert Beethovens in einer Wiener Abendgesellschaft auf sehr verletzende Weise gestört und von dem Meister abgebrochen wird mit dem elementaren Ausruf: „Für solche Schweine spiele ich nicht."
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Es war von außerordentlichem Reiz, zu erfahren und später nachzuerleben, was für Schäfer aus diesem zufälligen Funde entsteht, wie er den Rohstoff betastet, abwägt und umformt, ... wie er ein Gegengewicht braucht unb sucht für die leise Beschämung, bie den Hörer oder Leser angesichts des überlieferten, unbeherrschten Wortes überkommen muß, und es findet, indem die Beschämung durch eine Huldigung an den Genius ber Beethovenschen Musik aufgehoben wird; wie aber ferner etwa die Figur eines Enthusiasten unter Beethovens Zuhörern sich als unzulänglich erweist und burch die Einführung des Liebespaares ersetzt wird, womit zugleich bas Motiv bes Gegensatzes zwischen Kunst und Leben angeschlagen ist. Das Thema für ben Erzähler lautete also: bem rohen Tatbestand ber Quelle seinen eigentlichen, gültigen Sinn zu geben, dazu Personen und Handlung zu schaffen, die solche Sinngebung verwirklichen konnten.
Die Hörer werden nicht ohne Verwunderung,
vielleicht sogar mit einer leisen Erschütterung vernommen haben, wie Schäfer durch Jahre hindurch nach dieser einen, nach „seiner" Sonate auf der Suche gewesen ist; wie er sie, schon am Stoff verzweifelnd, endlich gefunden hat in der frühen, sechzehnten (op. 31, Nr. 1), und wie dann, in einer sehr feinsinnig nachspürenden Analyse ihrer Sätze, visionär aufblitzend, die Figuren sich entwickeln und Form gewinnen, aus dem Allegro die Gestalt Beethovens als des rheinischen Fremdlings in Wien, und in der Figur des Liebhabers auch sein Gegenspieler, während die der Liebhaberin bem Dichter aus bem Abagio zuwächst; wie er endlich, in Figuren unb Silbern, ben tiefsten Sinn des Berichteten findet und in bem.Einzelfall zugleich das allgemein verbindliche Äunftgefetp der Vorgang mußte so bedeutend wie möglich gemacht werden, denn es ist die Aufgabe der Kunst schlechthin, — Schäfer erinnerte in diesem Zusammenhang an die Vorrede zur „Halsbandgeschichte", die wir vor längerer Zeit in der Unterhaltungsbeilage abdruckten — Sinnbilder zu schaffen, die Ereignisse vom zufälligen Beiwerk zu befreien und das Allgemeingültige sichtbar werden zu lassen.
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Nach dieser Einführung mußte bie folgenbe Vorlesung ber Novelle, beren wunderbar gebaute Prosa mit bem langen Atem bes Erzählers kraftvoll unb ausbrucksmächtig gesprochen würbe, mit doppelter Gewalt auf den Hörer einwirken, der die Worte gewissermaßen transparent werden sah unb, sich bes eben Gehörten erinnernd, in ber wahrhaft musikalisch komponierten Schilberung, Satz für Satz bie Umformung ber Fabel aus ber Quelle ins künstlerisch Unverrückbare, Bebeutenbe und Gültige mit- erlebte und in ber seelenbezwingenben unb verwan- belnben Gewalt ber Musik bas erkannte, was zuvor als bas Sinnbilbliche bezeichnet wurde; auch bie Umformung ber Gestalten hier unb bort erschien so im Lichte einer strengen bichterischen Notwendigkeit nicht minder als die Huldigung an den dämonisch aufblitzenden Genius Veethovenscher Schöpferkraft.
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Den Kreis zu schließen unb den Eindruck vollkommen zu machen, spielte hiernach die Pianistin Hilde Sander, Berlin, das verspätete Geburtsgeschenk, die Sonate Nr. 16, die den meisten Hörern kaum gegenwärtig gewesen sein wird, unb auch ber Einbruck biefer Musik war wohl von anberer Art, als man sonst eine Sonate aufzunehmen pflegt, weil nun, nach bem Vorausgegangenen, bas seltene Erlebnis jener wechselseitigen Erhellung der Künste einmal am lebendigen Beispiel unmittelbar wurde.
Die Pianistin spielte die Sonate mit einer straffen Konzentration, einer spürbaren Hingabe der ganzen Persönlichkeit an das Thema, mit Temperament und einer, besonders im ersten Satze, fast männlich anmutenden Kraft des Anschlages; ber zweite gewann burch die gefühlsmäßig gelöster wirkende, melo»
difch weichere Linienführung und eine prägnante Ausbildung des Figurenwerkes in perlenden Läufen unb flutenben Passagen. (Stellenweise glaubt man übrigens schon hier eine Ahnung der späteren, großen Sonaten herauszuhören.) Der dritte Satz mit dem „frechen Rondo" brachte noch einmal eine auch technisch bedeutende Steigerung der Interpretation.
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Dann las Schäfer noch zwei Anekdoten, die gewiß zum Vollkommensten zu zählen sind, was auf diesem Felde geschaffen wurde, und in jeder Weise für den Dichter charakteristisch erscheinen, innerlich und äußerlich: zunächst das abgründige Spiel der vertauschten Rallen in der Geschichte „Der falsche Patient", bie vom Wiener Dichter und Volksschau- spieler Ferdinand Raimund handelt, dem melancholischen Komödianten, der am „Herzwurm" krankt unb am Leben leibet, bem ber Doktor, die „Heilkröte", als Medizin verordnet, ins Theater zu gehen und den Raimund das Hobellied im „Verschwender" fingen zu hören. (Der Film hat sich die Pointe neuerdings angeeignet und in einem andern Zusammenhang dem Pariser Debureau in den Mund gelegt.)
Zum Schluß: „Die Handschuhe des Grafen von Brockdorff-Rantzau", eines ber erlesensten Stücke aus ber Sammlung „Wenbekreis". Hier ist bie gewitterschwüle Weltminute ber Uebergabe des Haß- diktates an den deutschen Bevollmächtigten im Saale von Versailles in einer meisterlich knappen Erzählung geformt, die in der Vermittlung durch die machtvoll ausschwingende Stimme des Dichters aufs neue ihre verzaubernde Wirkung erwies. —
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Die Aula mar in Anbetracht, ber am gleichen Abend ftattfinbenben Veranstaltungen gut besucht. Die Hörer dankten dem Dichter, wie zuvor seiner Begleiterin am Flügel, mit herzlichem Beifall.
Hans Thyriot.
Lichtspielhaus:
„War es der im dritten Stock?"
Die Leser werden sich des Autors Frank F. Braun als des Verfassers von Kriminalromanen erinnern, die Kombinationsgabe, Phantasie und Sinn für Realitäten in einer brauchbaren und gesunden Mischung erkennen lassen; Braun schrieb auch ben Roman „War es ber im brüten Stock?", welcher bie Vorlage für das Drehbuch von Dr. Christian Hallig lieferte. Es ist ein spannender Film daraus geworden, der nicht nur von ber Spannung lebt, fonbern sich auch um die menschlichen Hintergründe und wunderlich übers Kreuz laufenden Beziehungen im Kreise der beteiligten Personen bemüht. Der Verfasser und der Spielleiter, Carl B o e s e, geben einen Einblick in die Arbeitsweise
der Polizei, die an der Aufklärung des Falles arbeitet, sie bringen mit der Kamera in das große Mietshaus im Berliner Westen ein, wo die Tat geschah — es scheint sich um einen Raubmordversuch zu handeln — unb sie bleiben dabei nicht an der Oberfläche. Sie spinnen die anfänglich dünnen Fäden zu einem immer dichteren Netz, und sie haben auch alles wahrgenommen, was ausgesprochen filmisch darzustellen war. Was bie Plastik unb bie Unmittelbarkeit bes Bilbeinbruckes unb ber klanglichen Wirkungen an geht, so ist der Film bem Buche zweifellos überlegen; dennoch hat der Roman dem Film gegenüber einen Vorsprung, ben dieser nicht aufholen kann: ein Roman bleibt, nüchtern gesprochen, immer ein Roman; er arbeitet nicht nur mit Zuständen und Tatbeständen, nicht nur mit Gegenwärtigem, sondern auch mit Vergangenem, mit Vorgeschichten und mit Entwicklungen. Das ist nicht restlos ins Bild aufzulösen; der Film kann da, schon aus äußerlich-zeitlichen Gründen, nur Andeutungen Heben. Wer den Roman gelesen hat, wird mehr vom Film haben als der, der ihn nicht gelesen hat. (Und der müßte eigentlich genau so viel davon haben.) Diese Feststellung soll die unbestreitbaren Qualitäten des Films nicht schmälern: sie bestehen — über den Spannungsreiz hinaus — in der Andeutung jen^r eben romanhaften Vielfalt menschlicher Schicksale, bie währenb ber schrittweisen Erhellung ber Tatbestände gleichsam im Hintergründe auftauchen. Eine ganze Reihe tüchtiger Schauspieler ist am Werke. Henny Porten, die man lange nicht mehr gesehen hat, darf wohl an erster Stelle genannt werden um der sehr schlichten, ganz unpathetischen Menschlichkeit und Mütterlichkeit willen, mit der sie hier ein Frauenschicksal vor uns aufdeckt. Die kleine Szene mit Lucie Höflich zusammen, nur kurz, halblaut und ohne viele Worte, gehört zu den besten Eindrücken des Films. Man kann nicht die ganze lange Liste der Darsteller abschreiben, die ein vorzüglich zusammengehendes, vielfältig gestuftes und getontes Ensemble bilden; ein paar Namen mögen noch herausgegriffen fein: Walter Stein- beck (bas schlechte Gewissen in Person), Gerhard Darnrnann (ein Berliner Portier von völliger Naturtreue), Ernst Durncke (eine knapp und sicher urnrissene Gestalt), Paul Dahlke (ben man auf ber Gegenseite zu finden erwartet, als Kriminalkommissar), Mady R a h 1 (sehr bemüht um eine Rolle, die vom Roman zu wenig mitbekommen bat) unb Jwa Wanja als Olga Filimon („bei dec Filimon hat's geknallt".) — Fanalfilm ber Ufa.
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Die Tobiswochenfchau bringt u. a. Bilder vom Neubau der Reichskanzlei und vom Neujahrsempfang des Diplomatischen Korps beim Führer; dazu ein Kulturfilm mit Aufnahmen von allerhand Berufen „in schwindelnder Hohe".
Hans 1 hyriot.


