Ausgabe 
23.10.1939
 
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Aus der Stadt Gießen.

Bejahung -er Wirklichkeit.

Von Hans Hartmann.

Alles Wirkliche ist vernünftig." Der das gesagt hat, war keiner, der es sich leicht gemacht hätte mit der Frage nach dem Sinn des Lebens: es war Hegel. Es gibt eine ähnliche Haltung zum Dasein, die oft mit jener Hegels verwechselt wird und die sagt: Was das Schicksal bringt, hat man hinzu- nehmen, weil man doch nichts dagegen machen kann.

So können deutsche Menschen nicht denken. Sie müssen sich auseinandersetzen mit dem Dasein durch harte innere Kämpfe. Aber am äußersten Horizont leuchtet dann doch immsr wieder die Wahrheit auf, ' daß nichts in der Welt ganz sinnlos fein kann. Das ist die Meinung Hegels, wenn er aus tiefen Ge- dankengängen wie einer Weisheit letzten Schluß das Wort aufblitzen läßt, alles Wirkliche sei ver­nünftig.

Es kann nicht ausbleiben, daß wir die gleiche Frage an das Geschehen stellen, das heute unser Herz gefangen hält in Siegeszuversicht, Spannung und Leid. Wir haben das Gefühl, daß auch dieses Geschehen seinen letzten Sinn haben muß. Die den Weltkrieg bewußt miterlebten, haben manchmal darunter gelitten, daß man damals allzu leicht große Worte in den Mund nahm. Heute vernehmen wir nichts davon. Wir haben aus dem Weltkrieg nicht nur in technischer, psychologischer, wirtschaft­licher Hinsicht gelernt, sondern auch in geistig-see- lisa^er. Ob wir eine göttliche Sendung zu erfüllen haben, das lassen wir lieber dahingestellt sein. Um so stärker fühlen wir aber, daß wir eine harte und grausame Aufgabe um des ewigen deutschen Seins und Gedankens willen, um Großdeutschlands willen zu erfüllen haben. Und von ihr aus erscheint denn auch die Wirklichkeit vernünftig; nicht an sich selbst, sondern als Mittel zum Zweck.

Wenn Ruhe und Frieden an unserer Ostarenze nur mit dem Schwert und Sterben und Leiden herzustellen waren, nun, dann gehen wir ans harte Werk. Aber wir sind bescheiden und beanspruchen nicht, den ganzen Sinn dieses Geschehens fassen und, wie der Volksmund sagt,dem lieben Gott in die Karten gucken" zu können. Doch was uns inner­lich treibt, für das ewige Deutschland einzustehsn, das wissen wir ganz sicher und fest; das ermöglicht uns alles Aushalten und Opfern.

Lornotizen.

Tageskalender für Samstag.

Lichtspielhaus (Bahnhofstraße):Wer küßt Made- Mne?"

Tageskalender für Sonntag.

Lichtspielhaus (Bahnhofstraße):Wer küßt Made­leine?"

Aus parteiamtlichenRekanntmachungen

Die Ortsgruppe Gießen-Ost hält am morgigen Sonntag, 24. September, vormittags 9 Uhr, in der Aula der Universität einen Mitglieder- Appell ab. Mitgliedsbücher und Ausweise sind mit- gubringen.

Ebenfalls in der Aula der Universität veranstal­tet die Ortsgruppe Gießen-Süd am mor­gigen Sonntag, 24. September, 15 Uhr, einen Mit­glieder-Appell. Das Erscheinen aller Parteigenossen und Parteigenossinnen ist Pflicht. Ausweispapiere (Mitglieder- oder PA.-Karte) find mihubringen. Die Politischen Leiter treten um 14.30 Uhr an der Ge­schäftsstelle der Ortsgruppe an.

BOM.-Untergau 116 Gießen.

Achtung, Erntehelferinnen des Untergaues 116!

Außer den Standorten Queckborn, Beltershain, Climbach, Kesselbach und Langd bleiben alle ande­ren Mädel bei ihren bisherigen Bauern noch weitere 6 Tage.

An die Ellern der BDUl-Mödet und

VDM.'Derk'Mädel des Unkergaues 116.

Wegen der Verdunkelung habe ich angeordnet, daß sämtlicher BDM.-Dienst im Laufe des Sonn­tags durchgeführt wird. Es haben darum keine Mä­del Veranlassung, abends aus dienstlichen Gründen die elterliche Wohnung zu verlassen. Lediglich wer­den in den Standorten des Untergaues Gießen, Butzbach, Bad-Nauheim, Friedberg Sanitätsaus­bildungen des Jahrganges 1922 vorgenommen, die im Augenblick aus Zeit- und Raummangel abends angesetzt worden sind. (In Gießen 1. Gruppe diens­tags, 2. Gruppe donnerstags.) Ich bitte die Eltern, diese Anordnung beachten zu wollen.

BDW.-Derkgruppe la/116.

Sport, Gymnastik.

Infolge Verdunkelung ist der Heimabend auf sonntags verlegt worden. Der nächste Dienst für die Sport und Gymnastikgruppe findet am Sonn­tagmorgen, den 24. September, von 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr im Uhl-Heim statt.

Heuer Dienstplan des Ringes 1/116 GießenStadt.

Möser-Heim:

8.3010.30 Uhr: Gruppe 4a/116 (Werkarbeit). 13.0014.30 Uhr: Gruppe 4/116 (Gießen-Nord). 10.3012.30 Uhr: Gruppe 3/116 (Gießen-Ost).

8.3010.30 Uhr: Gruppe 2a/116 (Literatur u. Aus­landskunde).

10.3012.30 Uhr: Gruppe 3a/16 (Gesundheitsdienst und Volkskunde).

Uhl-Heim:

8.3010.30 Uhr: Gruppe 2/116 (Gießen-Mitte). 10.3013.00 Uhr: Gruppe 1/116 (Gießen-Süd). 13:0014.30 Uhr: Gruppe la/116 (Gymnastik und Sport).

Heil Hitler!

Die Führerin des Untergaues 116 Wetterau: gez.: Käthe Töpelmann-Pfeffer, Untergauführerin.

Herbst-Tag- und Nachtgleiche.

Am 23. September um 23 Uhr 50 Mnuten Bahnzeit überschreitet die Sonne in dem am Him­mel gedachten Gradnetz den Aequator von der nördlichen zur südlichen Seite. Sie tritt damit in das, Tierkreiszsichen der Waage, und mit diesem Augenblick beginnt die astronomische Herbstzeit, während man in der Meteorologie schon den gan­zen September mit Oktober und November zum Herbst zählt. Astronomisch zeigt sich die Herbst-Tag- und Nachtgleiche dadurch an, daß wie der Name schon sagt auf der ganzen Erde Tag und Nacht fast genau gleich lang sind. Allerdings nur an­nähernd: in Mitteleuropa beträgt z. B. die Zwi­schenzeit zwischen Sonnenauf- und -Untergang 12 Stunden 9 Minuten, die Nacht ist dementsprechend kürzer. Ein Beobachter am Erdäquator hat die Sonne zur Mittagszeit genau im Scheitelpunkt,

Die neue Bezugsregelung für Lebensmittel.

Gültig ab 25. September 1939. - Sondermaßnahmen für Schwerarbeiter, Kinder, werdende und stillende Mütter.

Ausschneiden! Sorgfältig beachten!

DNB. Die englischen Kriegshetzer und Pluto­kraten versuchen heute, die deutschen Frauen und Kinder auszuhungern. Dieser Versuch wird an der Tatkraft des Führers und der Entschlossenbeit des deutschen Volkes zerbrechen. Eine vorsorgliche Staatsführung hat in den vergangenen Jahren große Vorräte angelegt. Unsere Getreide­reserve setzt uns in die Lage, auch bei geringe­ren Ernten Mindererträge auf Jahre hinaus auszugleichen. Der deutsche Bauer wird mit Hilfe aller Volksgenossen das letzte aus der Scholle holen.

Die vorhandenen Vorräte nehmen uns die Sorge für die Zukunft. Der Staat sieht es als seine Pflicht an, das Vorhandene gerechten verteilen. Die Fehler des Weltkrieges, nämlich die zu späte Durch­führung einer geregelten Verteilung, werden dies­mal vermieden. Der Grundsatz der jetzigen Ernäh- rungswirtschaft lautet:Lieber bescheidenere Ra­tionen, aber dafür auf weite Sicht gesicherte Ratio­nen."

Heue Lebensmittelkarten.

Am 24.9.1939 verlieren die bisherigen Bezug­scheine ihre Gültigkeit. Ab 25.9.1939 treten die neuen in Kraft. Die ab 25. 9.1939 anlaufende Be­zugsregelung hat gegenüber der alten Regelung zwei wesentliche Vorzüge:

1. Die "Zuteilung erfolgt nach den Bedürfnissen des einzelnen. Schwer- und Schwerstarbeiter sind dabei ganz besonders berücksichtigt.

2. Es gibt in Zukunft für jede Lebensmittelart eine besondere Karte, z. B. für Fleisch Fleischkarten, für Brot Brotkarten usw.

Schwer- und Schwerslarbeiler.

Schwer- und Sch werft ar bei ter erhalten Sonder­zulagen an Fett, Fleisch, Brot und Mehl. Die Kar­ten für Schwer- und Schwerstarbeiter sind beson­ders gekennzeichnet. Die Karten für Schwerarbeiter haben neben dem HinweisFür Schwerarbeiter" ein großes S, die Karten für Schwerstarbeiter neben dem HinweisFür Schwerstarbeiter" ein großes Sst aufgedruckt.

Schwerarbeiter ist, wer dauernd schwere körper­liche Arbeit oder durchschnittliche körperliche Arbeit unter besonders erschwerenden Arbeitsbedingungen leistet.

Als Schwerstarbeiter gilt, wer unter erschweren­den Arbeitsbedingungen, z. B. bei großer Hitze, bei großer Staubentwicklung mit angelegtem Atem­schutzgerät, ober unter Einwirkung gesundheitsschäd­licher Stosse dauernd schwere körperliche Arbeit zu leisten' hat. *

Schwer- und Schwerstarbeiter erhalten das erste- mal die Karten von ihrem Betriebsführer. Dieser muß sie beim Gewerbeaufsichtsamt (bzw. Berg- Behörde) beantragen. Die Art des Verfahrens, wie er das zu tun hat, ist durch die Verordnung fest- gelegt.

Sollten Schwer- und Schwerstarbeiter bereits die üblichen Karten erhalten haben, so sind sie durch den -Betriebsführer einzuziehen. Die Betriebsführer müssen sie dem für den Arbeiter zuständigen Er­nährungsamt übersenden. Später erhalten die Schwer- und Schwerstarbeiter ihre Karten unmittel­bar von ihrem zuständigen Ernährungsamt. Hierbei ist die letzte Schwer- und Schwerstarbeiter-Stamm- karte vorzulegen.

In einigen Betrieben bestehen Verpflegungsein­richtungen (Kantinen usw.). Schwer- und Schwerst­arbeiter, die dort ihre Mahlzeiten einnehmen, haben die entsprechende Anzahl von Abschnitten ihrer Schwer- und Schwerstarbeiterkarte zu entrichten.

Die Verordnung des Reichsernährunasministers vom 16. Sept. 1939 bestimmt weiter, daß Arbeiter, die in besonderem Maße der Einwirkung von Gif­ten ausgesetzt sind, Vollmilch erhalten können. Diese Milchkarten sind bei dem zuständigen Ge werbe au f- sichtsamt zu beantragen.

Besondere Anordnungen für die Ausgabe von Schwer- und Schwerstarbeiterkarten ergehen für Angehörige in Betrieben der Wehrmacht, der Reichs­verkehrsverwaltung, der Forstwirtschaft, der See­schiffahrt, einschließlich der Seefischerei, und der Binnenschiffahrt.

Werdende und stillende Mütter.

Es ist selbstverständlich, daß der nationalsoziali- stisA Staat werdenden und stillenden Müttern, SB irr) ne rinn en sowie kranken und gebrechlichen Per­sonen besonders hilft.

Die Vorgenannten erhalten auf Grund einer ärzt­lichen Bescheinigung durch das Ernährungsamt Scheine, die ihnen den Bezug zusätzlicher Lebens­rnittel sichern.

Bei werdenden und stillenden Müttern genügt an Stelle der ärztlichen Bescheinigung die Bescheinigung einer Hebamme. Werdende Mutter erhalten während der Schwangerschaft, stillende Mütter während der Zeit des Stillens auf Grund der Bescheinigung eines Arztes oder einer Hebamme Vollmilch.

Die einzelnen Arten der Karten sind folgende:

Brotkarten,

Fleischkarten, Fettkarten, Milchkarten, Karten für Marmelade und Zucker sowie sog. Lebensmittelkarten (Nährmittel).

Auf die verschiedenen Abschnitte dieser Lebens- mittel-(Nährmittel-)Karte gibt es folgende Waren:

Graupen, Grütze,- Grieß, Reis, Haferflocken oder Teigwaren, Sago, Kartoffelstärkemeyl, Kaffeeersatz oder -zusatzmittel, Kunsthonig usw.

Aus technischen Gründen war es diesmal nicht möglich, auf die zur Ausgabe gelangenden Karten die Mengen aufzudrucken, die auf die einzelnen Abschnitte abgegeben werden dürfen. Grundsätzlich ist dies jedoch für die Zukunft vorgesehen.

Die Karten sind als öffentliche Urkunden sehr sorgfältig aufzubewahren. Wer Karten verliert, wird Ersatzkarten, wenn überhaupt, so hur unter sehr großen Schwierigkeiten erhalten können.

Die Einführung der Brotkarte ist ausschließlich eine Folge der Planung auf lange Sicht. Die große nationale Brotgetreidereserve soll erhalten bleiben, damit sie uns das tägliche Brot sichert, wenn wir einmal geringere Ernten erleben sollten. Die für

Brot und Mehl vorgesehenen Rationen entsprechen dem friedensmäßigen Durchschnittsverbrauch.

Vollmilch erhallen in Zukunft nur noch Kinder, werdende und stillende Mütter und Kranke. (Ent- rahmte Frischmilch kann auch weiterhin ohne Kar­ten bezogen werden. Diese Einschränkung des Voll­milchverbrauchs ist notwendig, um die Butter» erzeuguna zu steigern und um dadurch Ersatz für ausfallende Auslandsbutter und andere bisher ein- geführte Fette zu schaffen, soweit dieser Ausfall nicht durch Einschränkung des Fettverbrauchs aus­geglichen wird. Nicht zuletzt müssen auf diesem Wege die für unsere kämpfenden Soldaten und für die Schwer- und Schwerstarbeiter benötigten But­termengen gesichert werden.

Kartoffeln, Obst, Frischgemüse und Fische werden auch weiterhin ohne Karten abgegeben werden.

Was erhält man ans die Lebensmittelkarten?

Wofür gibt es Bezugscheine?

Für Butter, Schlachtfette (Schmalz, Speck, Talg), Margarine oder Pflanzen- oder Kunstspeisefett, oder Speiseöl, Käse, Zucker, Marmelade, Nährmittel, Kaffee-Ersatz und -Zusatzmittel, Mehl, Brot, Back­waren, Kindernährmittel, Kartoffelstärke-Erzeug­nisse, Fleischwaren und alle sonstigen Waren, die regelmäßig ober unregelmäßig auf. jeweilige Kar­ten abschnitte abgegeben werden.

Welche Lebensmittelmengen bekommt der Hormalverbraucher?

Der Normalverbraucher erhält pro Woche 2400 Gramm Brot, oder 1900 Gramm Brot und 375 GraMm Mehl; 500 Gramm Fleisch oder Fleisch- waren, 80 Gramm Butter, 125 Gramm Margarine (ober Pflanzenfett usw.), 65 Gramm Schweine­schmalz oder Speck oder Talg insgesamt also 270 Gramm Fett wozu noch 62,5 Gramm Käse oder 125 Gramm Quarg kommen; 100 Gramm Marmelade, 250 Gramm Zucker^

Und der Schwerarbeiter?

3800 Gramm Brot oder 2800 Gramm Brot und 750 Gramm Mehl; 1000 Gramm Fleisch oder Fleischwaren; 80 Gramm Butter und 187,5 Gramm Margarine usw. und 125 Gramm Schmalz usw. insgesamt also 392,5 Gramm sowie 62,5 Gramm Käse oder 125 Gramm Quarg, 100 Gramm Marmelade und 250 Gramm Zucker wöchentlich.

Wieviel erhält der Schwerstarbeiter?

4800 Gramm Brot oder 3800 Gramm Brot und 750 Gramm Mehl; 1200 Gramm Fleisch oder Fletschwaren; 80 Gramm Butter, 250 Gramm Mar­garine usw., 410 Gramm Schmalz usw. insge­samt also 740 Gramm Fett sowie 62,5 Gramm Käse oder 125 Gramm Quarg, 100 Gramm Mar­melade und 250 Gramm Zucker wöchentlich.

Welche Wengen erhalten Kinder?

Kinder bis zu 6 Jahren (die eingeklammerten Zahlen gellen für Kinder von 6 bis 10 bzw. 14 Jähren) erhalten: 1100 Gramm Brot (1700 Gramm) oder 600 Gramm Brot und 375 Gramm Mehl (1200 und 375); 250 Gramm Fleisch ober Fleiscy- roaren (über 6 Jahre normal); 80 Gramm Butter, 62,5 Gramm Käse oder 125 Gramm Quarg (80 Gramm Butter, 125 Gramm Margarine; 62,5 Gramm Käse oder 125 Gramm Quarg), täglich 0,75 Liter Vollmilch (0,25 Liter), Marmelade und Zucker normal.

Wer bekommt Milch?

Grundsätzlich sei bemerkt, daß Magermilch ohne jeden Bezugschein, frei zu erhalten ist, ebenso auch Buttermilch, geschlagene Buttermilch, saure Mager­milch, Joghurt und Kefir aus Magermilch, Misch­getränke aus entrahmter Frisch- oder Buttermilch. Man versäume nicht, umgehend Milchhändler die Mengen Magermilch anzua."ben. die man zu beziehen wünscht! Vollmilch dagegen bekommen außer den Kindern werdende und stillende Mütter sowie Wöchnerinnen (täglich Vz Liter) sowie einige besondere Berufe.

Darf man tauschen?

Ein wahlweiser Bezug von anderen Lebensmit­teln auf Abschnitte, die für eine bestimmte Lebens­mittegruppe gellen, ist nicht möglich. Für Bayern, Württemberg und Baden, die Ostmark und das Sudetenlanb ist jedoch die Regelung getroffen, daß auf die Abschnitte 5, 6, 7 und 8 an Stelle von Brot von Normalverbrauchern je 375 Gramm Mehl und von den Schwer- und Schwerstarbeitern je 750 Gramm Mehl bezogen werden können. Auf den Abschnitt L 32 derLebensmittelkarte" können unbeschadet dieser Regelung die Verbraucher dieser Gebiete 750 Gramm Mehl beziehen.

Was gibt es auf die Abschnitte der Reichsbrotkarte?

Die folgenden Zahlen beziehen sich auf den Nor­malverbraucher. Die in Klammern hinzugefügten Ziffern gelten für Schwerarbeiter und für Schwerst­arbeiter.

Es gibt auf die Abschnitte 1 bis 4 je 1000 Gramm Brot (1000, 2000); 5 bis 8 je 500 Gramm (1000, 1000); 9 bis 12 je 500 Gramm Brot ober je 375 Gramm Mehl (1000 Gramm Brot ober 750 Gramm Mehl, Schwerstarbeiter ebenso); auf bie mit a und b

bezeichneten Abschnitte bekommt der Normalver­braucher je 50 Gramm Brot, der Schwer- und der Schwerstarbeiter je 10Q Gramm Brot.

Und die Kinder?

Kinder bis zu 6 Jahren erhalten auf die Ab­schnitte 1 bis 4 je 100 Gramm Brot, auf 5 bis 8 je 500 Gramm Brot oder je 375 Gramm Mehl, ferner auf die mit einem Kreuz bezeichneten Abschnitte je 125 Gramm Kindernährmittel. Diese Abschnitte gel»

[ das

29/30 - 2/4.

ten abweichend von dem Aufdruck vom 25.9. bis 22.10. Kinder von 6 bis 10 Jahren bekommen auf die Abschnitte 1 bis 8 je 500 Gramm Brot, 9 bis 12 dasselbe ober je 375 Gramm Mehl, auf a und b je 100 Gramm Brot, auf die mit einem Kreuz bezeich­neten Abschnitte zunächst nichts.

Was gibt es auf die Abschnitte der Reichsfleischkarte?

Jeder Verbraucher, mit Ausnahme der Kinder bis zu 6 Jahren, erhält auf die Abschnitte 1 bis 3, 5 bis 7, 9 bis 11 und 13 bis 15 je 100 Gramm Fleisch ober Fleischwaren. Der Normalverbraucher bekommt auf die Abschnitte a, b, c und d je 50 Gramm Fleisch oder -ckeischwaren, der Schwerarbei­ter für a und b je 250 Gramm, für c und d je 100 Gramm, der Schwerstarbeiter auf a bis c ie 250 Gramm und d 150 Gramm. Eine Zuteilung für die übrigen Abschnitte bleibt vorbehalten. Kinder bis zu 6 Jahren bekommen auf 1 bis 4 und a bis d je 125 Gramm.

Wozu verwende ich die Lebensmittelkarte?

Die besondereLebensmittelkarte" ist in zahl­reiche Abschnitte unterteilt.

In der Zeit vom 25. 9 bis 22.10. gibt es auf die Abschnitte 1 bis 10 je 25 Gramm Nährmittel (um bie wichtigsten zu nennen: Graupen, Gries, Reis, Haferflocken, Teigwaren usw.), in der Zeit vom 9.10. bis 22.10. auf die Abschnitte 17 bis 26 die gleiche Menge.

Sago, Kartoffelstärkemehl ober ähnliche Erzeug­nisse werden in Mengen von je 25 Gramm nach näherer Weisung der zustänbigen Hauptvereinigung auf die Abschnitte 11, 12, 27 und 28 zugeteilt.

In ber Zeit vom 25. 9. bis 22.10. gibt es auf 13: Kaffee-Ersatz oder -Zusatzmittel (125 Gramm) und 14: 25 Gramm. In der Zeit vom 2.10. bis 22.10. gibt es auf 29, in der Zeit vom 9.10 bis 22.10. auf 30 je 125 Gramm.

Was gibt es fönst noch?

Einzelne Abschnitte der Lebensmittelkarte merben außerdem von Fall zu Fall für den Bezug von Eiern, Kunsthonig und Tee aufgerufen. Es fei er­wähnt, daß Zuckerwaren und Zwiebeln ohne Kar­ten abgegeben werden können. Für den Bezug von Hülsenfrüchten, Trockengemüsen, Gewürzen und Kakaowaren ergehen von Fall zu Fall ebenfalls besondere Anweisungen.

Wie erhält man die Schwer- und Gchwerstarbeiterkarten?

Wie das Landesernährungsamt mitteilt, erhalten die Schwer- und Schwerstarbeiter für die ihnen zu- stehenden Lebensmittelmengen besondere Karten. Die Ausgabe dieser Karten erfolgt durch die Ernährungs­ämter über bie Betriebe in den nächsten Tagen. Zu diesem Zweck haben die Betriebe den Gewerbeauf­sichtsämtern baldigst die Listen der in Frage kom­menden Personen einzureichen. Die Ernährungs­ämter stellen den Betrieben auf Grund der durch Die Gewerbeaufsichtsämter erfolgten Prüfung die Karten zu. Die Betriebe händigen sodann die Schwer- und Schwerstarbeiterkarten gegen Rückgabe der Normal­verbraucherkarten aus. Vor der Aushändigung der Schwer- und Schwerstarbeiterkarten ist eine Aus­gabe der erhöhten Lebensmittelmengen nicht möglich.

fein Schatten fällt also buchstäblich zu seinen Füßen, während ein Beobachter am Nordpol die Sonne an diesem Tage zum letzten Mal vor der halbjährigen Winternacht sehen würde. Umgekehrt würde ein Polarreisender am Südpol sie das erste Mal nach der dortigen Winternacht wieder über den Horizont auffteigen sehen.

Wir bezeichnen heute die Jahreszeiten noch der Stellung der Sonne in den Zeichen des Tierkreises, die aber mit den entsprechenden Sternbildern nicht mehr übereinftimmen. Zur Zeit der Namensgebung der Sternbilder müssen aber sicherlich Zeichen und Bild übereingestimmt haben. Die Namensgebung muß etwa im 5. Jahrhundert vor Beginn unserer Zeitrechnung bet den Babylonern erfolgt fein. Don den babylonischen Priesteraftronomen übernahmen . bann die Griechen, von diesen die Araber die Tier- ! kveiszeichen. Aus deren Schriften und denen grie­chischer Astronomen kamen sie dann zunächst im astrologischen Gebrauch an den Himmel des Mittelalters und der neueren wissenschaftlichen Astronomie.

Vereinfachung der Margarine-Bewrrtschastung.

DNB. An Stelle ber bisher zugelassenen brei Mar- garineforten (Konsum-Margarine, Mittel- und Spitzensorte) wird auf Grund einer Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirt­schaft und des Reichskommissars für bie Preis- bÜbung ab 1. Oktober b. I. nur noch eine einheitliche SorteTafelmargarine" in ben Verkehr gebracht werden. Dadurch tritt eine wesentliche Vereinfachung und damit Ersparnis in der Herstellung, dem Ab­satz und dem Fettbezugswesen ein, was auch der einheitlichen Qualität der Margarine zugute kommt.

Für die Tafelmargarine wird ein einheitlicher Kleinverkaufspreis von 0,98 NM. je 0,5 Kilogramm vor geschrieben. Die bisherige Spitzensorte zum Preise von 1,10 RM. und die Konsum-Margarine zum Preise von 0,63 RM. je 0,5 Kilogramm kom- men in Fortfall. Es ist Vorsorge getroffen, daß

sich aus dieser Preisregelung für keinen Volks- genoffen ein Preisnachteil ergibt.

An die Volksgenossen, die bisher Konsum-Mar- garine zum Preise von 0,63 RM. (Inhaber von Margarine-Bezugscheinen ober Zusascheinen) oder um 0,25 RM. verbilligt zum Preise von 0.38 RM. je 0,5 Kilogramm (Inhaber von Fettoerbilligungs- scheinen) .erhalten haben, wirb deshalb die Marga­rine künftig so verbilligt abgegeben, daß für sie keinerlei Verteuerung eintritt. Sie erhalten 93er» billigungsscheine, durch die die Preiserhöhung für bie nach den allgemeinen Ernährungssätzen bezieh­bare Margarinemenge in vollem Umfange aus­geglichen wird.

Es fallen ferner die Bestellscheine für Konsum- Margarine fort. Beim Fettbezug rft lediglich die Reichsfetttarte vorzulegen. Der Verbilligungsschein wird an Stelle des entfnrechenben Geldbetrages ?ur Bezahlung verwandt. Die Einzelheiten werden die Ausgabestellen für Derbilligungsfcheine (Bezirks­fürsorgestellen und Arbeitsämter) Anfang Oktober d. I. befanntgeben.