Ar. 70 Erstes Blatt
189. Jahrgang
Donnerstag, 25. März 1959
Eichener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberheffen
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Die Rückgliederung des Memellandes vollzogen.
Berlin, 23. März. (ORB.) Der Reichsaußenminister sandle am Mittwoch um Mitternacht dem Führer folgendes Telegramm: „Mein Führer! Ich melde die vollzogene Unterzeichnung des Vertrages mit Litauen über die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Reich".
Berlin,. 23.März. (DNB.) Bach einer Aus- spräche zwischen dem Reichsminister des Auswärti- gen, von Ribbentrop, und dem litauischen Außenminister U r b s y s sind die deutsche und die litauische Delegation Mittwochabend um 19 Ahr zu- »ammengetrelen. Die in freundschaftlichem Geiste geirrten Verhandlungen haben z u einer Lösung Geführt, die die W iedervereinigung »•es Memellandes mit dem Deutschen Reich regelt und die Voraussetzungen für ein 3 u - ünftiges gutnachbarliches Verhältnis zwischen den beiden Ländern schafft.
Der Vertrag.
Der deutsch-litauische Staatsvertrag Iber die Wiedervereinigung des Memelgebietes mit ! ^em Deutschen Reich hat folgenden Wortlaut:
„Der deutsche Reichskanzler und der Präsident der Republik Litauen xibcif sich entschlossen, durch einen Staatsvertrag I i e Wiedervereinigung des Memelge- ietes m i t dem Deutschen Reich zu regeln, iermit die zwischen Deutschland und Litauen schwe- Änden Fragen zu bereinigen und so den Weg Imr eine freundschaftliche Gestaltung •er Beziehungen zwischen den beiden Ländern i jLi eröffnen.
Zu diesem Zweck haben zu Bevollmächtig- I« n ernannt
der deutsche Reichskanzler den Reichsminister des Auswärtigen, Herrn Joachim von Ribbentrop,
ibcr Präsident der Republik Litauen den Außenminister, Herrn Juozas U r b s n s und den Gesandten in Berlin, Herrn KazyS S k i r p a , I W sich nach Austausch ihrer in guter und gehöriger ! furm befundenen Vollmachten über folgende 3 e ft t m m u n g e n geeinigt haben:
Artikel 1.
!Das durch den Vertrag von Versailles von ! ?utschland abgetrennte M e m e l g e b i e t wird tit Wirkung vorn heutigen Tage wieder mit 6:: m Deutschen Reich vereinigt.
Artikel 2.
Das Memelgebiet wird sofort von den Ilttauischen Militär - und Polizeikräf- t n geräumt werden. Die litauische Regierung trarb dafür Sorge tragen, daß das Gebiet bei der Jhumung in ordnungsmäßigem Zustand bä assen wird. Beide Teile werden, soweit erforder- lioi, Kommissare ernennen, die die Uebergabe ir nicht in den Händen der autonomen Behörden kü Memelgebietes befindlichen Verwaltungen durch- zri ähren haben.
Die Regelung der übrigen sich aus dem Wechsel te Staatshoheit ergebenden Fragen, insbesondere te wirtschaftlich en und finanziellen jingen, der Beamtenfragen sowie der s aatsangehörigkeitsfragen bleibt b e - jomderer Vereinbarung vorbehalten.
Artikel 3.
Um den Wirtschaftsbedürfnissen Litauens Rechnung pntragen, wird in Memel für Litauen eine ^eihafenzone eingerichtet werden. Die ki izelheiten werden nach den Richtlinien der diesem Strtrage beigefügten Anlage besonders geregelt LI llä'den.
Slrtikcl 4.
,'uir Bekräftigung dieses Entschlusses, eine freund- Ihlfftliche Entwicklung der Beziehungen zwischen LeUschland und Litauen sicherzustellen, ü b e r n e-h - nun beide Teile d i e Verpflichtung, er zur Anwendung von Gewalt eneinanber zu schreiten noch eine gegen Eii-n der beiden Teile von dritter Seite gs- | rtfrete Gewaltanwendung zu unterstützen.
Artikel 5.
' tiefer Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in
-: etc st.
£iur Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevoll- Ti-otigten diesen Vertrag unterzeichnet Ausgefertigt i doppelter Urschrift in deutscher und litauischer Ep nche.
| ^srün, den 22. März 1939.
(Gez.): Joachim von Ribbentrop. (Gez.): U r b s y s.
(Gez.): Skirpa.
K Einrichtung einer litauischen Freihasenzone in Memel.
.•tue Anlage zu Artikel 3 des deutsch-litauischen !vr rages vom 22. März 1939 hat folgenden Wort-
1.
■ ? deutsche Hafenverwaltung in Me-
1»! n, die die Verwaltung des infolge der Wieder
vereinigung des Memelgebietes mit dem Deutschen Reich in das Eigentum des Reiches übergehenden bisherigen litauischen Staatseigentums im Memel er Hafen übernimmt, wird mit einer im Einvernehmen zwischen der deutschen und der litauischen Regierung in Memel mit vorwiegend litauischem Kapital zu errichtenden Gesellschaft (Memeler Hafengesellschaft) einen privatrechtlichen Vertrag über die Ueber- laffung und bevorzugte Benutzung der nachstehend erwähnten Hafenanlagen in Memel schließen.
In diesem Vertrag wird folgendes vereinbart werden: Die Hafenverwaltung überläßt der Memeler Hafengesellschaft pachtweise auf99Jahre die Benutzung von Anlagen, Grund- und Wasserflächen des Memeler Hafens in ausreichendem, noch näher zu vereinbarendem Umfang. Die Hafengefell- fchaft ist verpflichtet, die Hafenanlagen für alle Bedürfnisse des allgemeinen Verkehrs zur Verfügung zu stellen. Die Pacht gilt mit Rücksicht auf die von der litauischen Regierung im Hafengebiet gemachten Investitionen als abgegolten. Die Memeler Hafengesellschaft übernimmt die Unterhaltung, den Betrieb und den etwaigen weiteren Ausbau der ihr pachtweise überlassenen Flächen und Anlagen. Die Hafengebühren werden von der Gesellschaft eingezogen. Die Höhe dieser Gebühren wird von der Hafenverwaltung aufgrund der Vorschläge der Gesellschaft festgesetzt.
II.
Der Memeler Hafengesellschaft werden weitgehende Steuererleichterungen gewährt. Es werden Freibezirke eingerichtet, deren Lage und Abgrenzung zu vereinbaren sind. Die Zollkontrolle findet an der Grenze der Freibezirke statt. Im übrigen bleiben alle deutschen Hoheitsrechte auf dem verpachteten Gelände und in den Freibezirken unberührt. Der Verkehr mit den Freibezirken wird durch die Bahnverbindung mit Krot- tingen in der Weise erleichtert werden, daß ein zollfreier Güterdurchgangsverkehr zu angemessenen Tarifsätzen in geschlossenen Zügen nach näherer Vereinbarung zwischen den beteiligten deutschen und litauischen Verwaltungen eingerichtet wird. Auch der sonstige Verkehr (Wasserwege und Landstraßen) zwischen Litauen und den Freibezirken wird im Rahmen der deutschen Bestimmungen nach Möglichkeit erleichtert werden. Die aus der Stationierung litauischer Schiffe in den Gewässern des Memelgebietes sich ergebenden Fragen, insbesondere steuerlicher Natur, werden zwischen den zuständigen deutschen und litauischen Stellen in entgegenkommender Weise geregelt werden.
Die ersten deutschen Truppen mit Jubel begrüßt.
Memel, 23. März. (DRV. Funkspruch.) Die deutschen Truppen find heute früh kurz nach 8 Uhr bei strahlendem Wetter in der Stadt Memel eingetroffen. Unter unbeschreiblichem Jubel der Memelländer rückten als erste Einheit der deutschen Wehrmacht eine Aufklärungsabteilung in die Stadt ein, wo sie von begeisterten Jubelrufen der Bevölkerung geradezu überschüttet wurde. Bereits am Abend des gestrigen Tages waren motorisierte Formationen der Polizei sowie Einheiten der o st p r e u ß i s ch e n Schuh st affeln in Memel eingelroffen. Immer wieder löste der Vorbeimarsch der deutschen Soldaten einen Sturm der Begeisterung aus. Das endlich aus ahrelanger Knechtschaft befreite Memelland bereitete den Truppen des Führers einen Empfang, der an Herzlichkeit nicht mehr zu überbieten war. Be- onders zu erwähnen find die hervorragenden Marschleistungen der deutschen Soldaten, die unter zeitweise außerordentlich schwierigen Wegeverhältnissen die etwa 100 Kilometer lange Strecke von Tilsit nach Memel in vorbildlicher Haltung zurückgelegt haben.
Roch aber ist der Höhepunkt dieses Freudentages nicht erreicht. Immer wieder hört man die Frage ,,W ann kommt der Führer? Schon hat sich eine unabsehbare Menge am Memeler Hafen eingefunden. In atemloser Spannung erwarten die Menschen den Augenblick, da der Führer elbst feinen Einzug in das befreite Land halten wird.
Reichsführer ff Himmler in Memel.
Memel, 23. März. (DNB.) Der Reichsführer -- und Chef der deutschen Polizei Himmler ist am Mittwoch gegen Mitternacht in Memel eingetroffen.
Der Führer vor Memel eingelroffen.
Ein Teil der Flotte gibt dem Panzerschiff „Deutschland" das Geleit.
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Unser Bild zeigt den Führer kurz vor Abfahrt des Sonderzuges nach Swinernünde auf dem Stettiner Bahnhof in Berlin. Rechts von ihm der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Generaladmiral Dr. h. c. Raeder, links der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Generaloberst Keitel. — (Aufnahme: Scherl-Bilderdienst.)
Swinemünde,22. März. (DRV.) Der F ü h - r e r traf am Mittwoch um 18.30 Uhr in Begleitung des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine, Generaladmiral Raeder, im Sonderzug in Swinde- münde ein. Die Bevölkerung der Seestadt säumte die gesamte Anfahrtstrecke vom Hauptbahnhof bis zum Hafenkai in dichten Reihen und bereitete dem Führer, der langsam im Sonderzug die Strecke entlangfuhr, begeisterte Kundgebungen. Am Hafenkai lagen das Panzerschiff „Deutschland" und der Kreuzer „L e i p ; i g" zur Abfahrt nach Memel bereit.
Unmittelbar nach der Ankunft begab" sich der Führer an Bord der „Deutschland". Als der Führer das Panzerschiff betrat, ging am Vortopp die Führerstandarte hoch. Der Führer schritt in Begleitung von Generaladmiral Raeder und des Kommandanten, Kapitän zur See Wenneker, die Front der am Oberdeck angetretenen Besatzung ab. Gleich darauf, wenige Minuten nach 19 Uhr, ging das Panzerschiff „Deutschland" in See. In Kiellinie folgten der Kreuzer „Leipzig", die Panzerschiffe „Admiral Graf Spee" und „Admiral Scheer", die Kreuzer „Nürnberg" und
„Köln", zwei Zerstörerdivisionen und drei Torpedobootsflottillen sowie eine Geleitflottille.
In Begleitung des Führers und Obersten Befehlshabers befinden sich an Bord der „Deutschland" Generaladmiral Raeder, Generaloberst Keitel, Generalmajor Bodenschah, Reichsminister Dr. Lammers, Reichspresiechef Dr. Dietrich, Reichsleiter Bormann, Staatssekretär S t u ck a r t, Obergruppenführer Lorenz, die Adjutanten des Führers Obergruppenführer Brückner, Gruppenführer Schaub, Oberstleutnant S ch m u n d t und Korvettenkapitän Albrecht, ferner die Kapitäne zur See h e n n i n g und h e g e. Der Führer auf der Reede von
Memel eingelroffen.
Memel, 23. März. (DRV. Funkspruch.) Der F ü h r e r ist heute vormittag gegen lOUHrvor Memel eingetroffen. Das panzerfchiff „Deutschland" liegt mit dem eingesetzten Verband der deutschen Kriegsschiffe auf der Reede von Memel.
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Panz-rschifs „Deutschland", — (Scherl-Lilderdienst-M.)


