Ausgabe 
23.3.1939
 
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Ar. 70 Erstes Blatt

189. Jahrgang

Donnerstag, 25. März 1959

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

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Die Rückgliederung des Memellandes vollzogen.

Berlin, 23. März. (ORB.) Der Reichsaußenminister sandle am Mittwoch um Mitternacht dem Führer folgendes Telegramm:Mein Führer! Ich melde die vollzogene Unterzeichnung des Vertrages mit Litauen über die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Reich".

Berlin,. 23.März. (DNB.) Bach einer Aus- spräche zwischen dem Reichsminister des Auswärti- gen, von Ribbentrop, und dem litauischen Außenminister U r b s y s sind die deutsche und die litauische Delegation Mittwochabend um 19 Ahr zu- »ammengetrelen. Die in freundschaftlichem Geiste ge­irrten Verhandlungen haben z u einer Lösung Geführt, die die W iedervereinigung »es Memellandes mit dem Deutschen Reich regelt und die Voraussetzungen für ein 3 u - ünftiges gutnachbarliches Verhält­nis zwischen den beiden Ländern schafft.

Der Vertrag.

Der deutsch-litauische Staatsvertrag Iber die Wiedervereinigung des Memelgebietes mit ! ^em Deutschen Reich hat folgenden Wortlaut:

Der deutsche Reichskanzler und der Präsident der Republik Litauen xibcif sich entschlossen, durch einen Staatsvertrag I i e Wiedervereinigung des Memelge- ietes m i t dem Deutschen Reich zu regeln, iermit die zwischen Deutschland und Litauen schwe- Änden Fragen zu bereinigen und so den Weg Imr eine freundschaftliche Gestaltung er Beziehungen zwischen den beiden Ländern i jLi eröffnen.

Zu diesem Zweck haben zu Bevollmächtig- I« n ernannt

der deutsche Reichskanzler den Reichsminister des Auswärtigen, Herrn Joachim von Ribben­trop,

ibcr Präsident der Republik Litauen den Außen­minister, Herrn Juozas U r b s n s und den Ge­sandten in Berlin, Herrn KazyS S k i r p a , I W sich nach Austausch ihrer in guter und gehöriger ! furm befundenen Vollmachten über folgende 3 e ft t m m u n g e n geeinigt haben:

Artikel 1.

!Das durch den Vertrag von Versailles von ! ?utschland abgetrennte M e m e l g e b i e t wird tit Wirkung vorn heutigen Tage wieder mit 6:: m Deutschen Reich vereinigt.

Artikel 2.

Das Memelgebiet wird sofort von den Ilttauischen Militär - und Polizeikräf- t n geräumt werden. Die litauische Regierung trarb dafür Sorge tragen, daß das Gebiet bei der Jhumung in ordnungsmäßigem Zustand assen wird. Beide Teile werden, soweit erforder- lioi, Kommissare ernennen, die die Uebergabe ir nicht in den Händen der autonomen Behörden Memelgebietes befindlichen Verwaltungen durch- zri ähren haben.

Die Regelung der übrigen sich aus dem Wechsel te Staatshoheit ergebenden Fragen, insbesondere te wirtschaftlich en und finanziellen jingen, der Beamtenfragen sowie der s aatsangehörigkeitsfragen bleibt b e - jomderer Vereinbarung vorbehalten.

Artikel 3.

Um den Wirtschaftsbedürfnissen Litauens Rechnung pntragen, wird in Memel für Litauen eine ^eihafenzone eingerichtet werden. Die ki izelheiten werden nach den Richtlinien der diesem Strtrage beigefügten Anlage besonders geregelt LI llä'den.

Slrtikcl 4.

,'uir Bekräftigung dieses Entschlusses, eine freund- Ihlfftliche Entwicklung der Beziehungen zwischen LeUschland und Litauen sicherzustellen, ü b e r n e-h - nun beide Teile d i e Verpflichtung, er zur Anwendung von Gewalt eneinanber zu schreiten noch eine gegen Eii-n der beiden Teile von dritter Seite gs- | rtfrete Gewaltanwendung zu unterstützen.

Artikel 5.

' tiefer Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in

-: etc st.

£iur Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevoll- Ti-otigten diesen Vertrag unterzeichnet Ausgefertigt i doppelter Urschrift in deutscher und litauischer Ep nche.

| ^srün, den 22. März 1939.

(Gez.): Joachim von Ribbentrop. (Gez.): U r b s y s.

(Gez.): Skirpa.

K Einrichtung einer litauischen Freihasenzone in Memel.

.tue Anlage zu Artikel 3 des deutsch-litauischen !vr rages vom 22. März 1939 hat folgenden Wort-

1.

? deutsche Hafenverwaltung in Me-

1»! n, die die Verwaltung des infolge der Wieder­

vereinigung des Memelgebietes mit dem Deutschen Reich in das Eigentum des Reiches übergehenden bisherigen litauischen Staatseigen­tums im Memel er Hafen übernimmt, wird mit einer im Einvernehmen zwischen der deut­schen und der litauischen Regierung in Memel mit vorwiegend litauischem Kapital zu errichtenden Ge­sellschaft (Memeler Hafengesellschaft) einen privatrechtlichen Vertrag über die Ueber- laffung und bevorzugte Benutzung der nachstehend erwähnten Hafenanlagen in Memel schließen.

In diesem Vertrag wird folgendes vereinbart werden: Die Hafenverwaltung überläßt der Meme­ler Hafengesellschaft pachtweise auf99Jahre die Benutzung von Anlagen, Grund- und Wasser­flächen des Memeler Hafens in ausreichendem, noch näher zu vereinbarendem Umfang. Die Hafengefell- fchaft ist verpflichtet, die Hafenanlagen für alle Be­dürfnisse des allgemeinen Verkehrs zur Verfügung zu stellen. Die Pacht gilt mit Rücksicht auf die von der litauischen Regierung im Hafengebiet ge­machten Investitionen als abgegolten. Die Me­meler Hafengesellschaft übernimmt die Unterhal­tung, den Betrieb und den etwaigen weiteren Aus­bau der ihr pachtweise überlassenen Flächen und Anlagen. Die Hafengebühren werden von der Ge­sellschaft eingezogen. Die Höhe dieser Gebühren wird von der Hafenverwaltung aufgrund der Vorschläge der Gesellschaft festgesetzt.

II.

Der Memeler Hafengesellschaft werden weit­gehende Steuererleichterungen gewährt. Es werden Freibezirke eingerichtet, deren Lage und Abgrenzung zu vereinbaren sind. Die Zoll­kontrolle findet an der Grenze der Freibezirke statt. Im übrigen bleiben alle deutschen Hoheitsrechte auf dem verpachteten Gelände und in den Frei­bezirken unberührt. Der Verkehr mit den Frei­bezirken wird durch die Bahnverbindung mit Krot- tingen in der Weise erleichtert werden, daß ein zollfreier Güterdurchgangsverkehr zu angemessenen Tarifsätzen in geschlossenen Zügen nach näherer Vereinbarung zwischen den beteiligten deutschen und litauischen Verwaltungen eingerichtet wird. Auch der sonstige Verkehr (Wasserwege und Landstraßen) zwischen Litauen und den Frei­bezirken wird im Rahmen der deutschen Bestim­mungen nach Möglichkeit erleichtert werden. Die aus der Stationierung litauischer Schiffe in den Gewässern des Memelgebietes sich ergebenden Fragen, insbesondere steuerlicher Natur, werden zwischen den zuständigen deutschen und li­tauischen Stellen in entgegenkommender Weise geregelt werden.

Die ersten deutschen Truppen mit Jubel begrüßt.

Memel, 23. März. (DRV. Funkspruch.) Die deutschen Truppen find heute früh kurz nach 8 Uhr bei strahlendem Wetter in der Stadt Memel eingetroffen. Unter unbeschreiblichem Jubel der Memelländer rückten als erste Einheit der deutschen Wehrmacht eine Aufklärungsab­teilung in die Stadt ein, wo sie von begeister­ten Jubelrufen der Bevölkerung geradezu überschüt­tet wurde. Bereits am Abend des gestrigen Tages waren motorisierte Formationen der Polizei sowie Einheiten der o st p r e u ß i s ch e n Schuh st affeln in Memel eingelroffen. Immer wieder löste der Vorbeimarsch der deutschen Soldaten einen Sturm der Begeisterung aus. Das endlich aus ahrelanger Knechtschaft befreite Memelland berei­tete den Truppen des Führers einen Empfang, der an Herzlichkeit nicht mehr zu überbieten war. Be- onders zu erwähnen find die hervorragenden Marschleistungen der deutschen Soldaten, die unter zeitweise außerordentlich schwierigen Wege­verhältnissen die etwa 100 Kilometer lange Strecke von Tilsit nach Memel in vorbildlicher Haltung zurückgelegt haben.

Roch aber ist der Höhepunkt dieses Freudentages nicht erreicht. Immer wieder hört man die Frage ,,W ann kommt der Führer? Schon hat sich eine unabsehbare Menge am Memeler Hafen eingefunden. In atemloser Spannung er­warten die Menschen den Augenblick, da der Führer elbst feinen Einzug in das befreite Land halten wird.

Reichsführer ff Himmler in Memel.

Memel, 23. März. (DNB.) Der Reichsführer -- und Chef der deutschen Polizei Himmler ist am Mittwoch gegen Mitternacht in Memel eingetroffen.

Der Führer vor Memel eingelroffen.

Ein Teil der Flotte gibt dem PanzerschiffDeutschland" das Geleit.

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Unser Bild zeigt den Führer kurz vor Abfahrt des Sonderzuges nach Swinernünde auf dem Stettiner Bahnhof in Berlin. Rechts von ihm der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Generaladmiral Dr. h. c. Raeder, links der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Generaloberst Keitel. (Aufnahme: Scherl-Bilderdienst.)

Swinemünde,22. März. (DRV.) Der F ü h - r e r traf am Mittwoch um 18.30 Uhr in Begleitung des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine, General­admiral Raeder, im Sonderzug in Swinde- münde ein. Die Bevölkerung der Seestadt säumte die gesamte Anfahrtstrecke vom Hauptbahnhof bis zum Hafenkai in dichten Reihen und bereitete dem Führer, der langsam im Sonderzug die Strecke entlangfuhr, begeisterte Kundgebungen. Am Hafenkai lagen das PanzerschiffDeutsch­land" und der KreuzerL e i p ; i g" zur Abfahrt nach Memel bereit.

Unmittelbar nach der Ankunft begab" sich der Führer an Bord derDeutschland". Als der Führer das Panzerschiff betrat, ging am Vor­topp die Führerstandarte hoch. Der Führer schritt in Begleitung von Generaladmiral Raeder und des Kommandanten, Kapitän zur See Wenneker, die Front der am Oberdeck angetretenen Besatzung ab. Gleich darauf, wenige Minuten nach 19 Uhr, ging das PanzerschiffDeutschland" in See. In Kiellinie folgten der KreuzerLeip­zig", die PanzerschiffeAdmiral Graf Spee" und Admiral Scheer", die KreuzerNürnberg" und

Köln", zwei Zerstörerdivisionen und drei Torpedo­bootsflottillen sowie eine Geleitflottille.

In Begleitung des Führers und Ober­sten Befehlshabers befinden sich an Bord der Deutschland" Generaladmiral Raeder, General­oberst Keitel, Generalmajor Bodenschah, Reichsminister Dr. Lammers, Reichspresiechef Dr. Dietrich, Reichsleiter Bormann, Staats­sekretär S t u ck a r t, Obergruppenführer Lorenz, die Adjutanten des Führers Obergruppenführer Brückner, Gruppenführer Schaub, Oberstleut­nant S ch m u n d t und Korvettenkapitän Albrecht, ferner die Kapitäne zur See h e n n i n g und h e g e. Der Führer auf der Reede von

Memel eingelroffen.

Memel, 23. März. (DRV. Funkspruch.) Der F ü h r e r ist heute vormittag gegen lOUHrvor Memel eingetroffen. Das panzerfchiff Deutschland" liegt mit dem eingesetzten Verband der deutschen Kriegsschiffe auf der Reede von Memel.

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Panz-rschifsDeutschland", (Scherl-Lilderdienst-M.)