Ausgabe 
22.2.1939
 
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Englischer Propagandafeldzug auf dem Balkan.

wieder der Sonne, der Freiheit und der Einigkeit zurückerobern.

Wenn also nicht in letzter Stunde ein Wunder geschieht, das den Wahnsinn eines weiteren roten Widerstandes verhindert, dann wird wohl auch dem letzten Zweifler klar werden, wo die wahren Schuldigen für diese unsinnige Verlängerung des Krieges zu suchen sind. Moskau und seine politischen ZuhLlter in Paris und London haben die unge­heuerste Blutschuld auf sich geladen. Keine Anleihe­angebote, keine pharisäischen Freundschaftsbeteue­rungen, keine Phrasen irgendwelcher Art werden Spanien je vergessen lassen, was Sowjetrußland und seine Mitläufer in Frankreich und England ihm angetan haben. Die mit dem Bolschewismus ver­bündetenDemokratien" haben das Spiel in Spanien endgültig verloren. Nun sollen sie die Folgen tragen! Das ist Francos klarer Standpunkt.

Das Flüchttmgsproblem.

Frankreichs vergebliche Hilferufe an NSA., England und die Sowjetunion.

P a r i s, 22. Febr. (DNB. Funkspruch.) In poli­tischen Kreisen beschäftigt man sich jetzt ernsthaft mit dem Problem der s o w j e t s p a n i f ch e n Flüchtlinge. Man erklärt, daß Frankreich mehr als 400 000 Personen ausgenommen habe, von denen sich noch 350 000 auf französischem Boden befänden und der französischen Regierung eine tägliche Ausgabenlast von 3,5 Mil­lionen Franken verursachten. Die französische Regierung habe sich zwar bemüht, ausländische Re­gierungen, und insbesondere die englische, die ame­rikanische und die sowjetrussische Regierung, zum Beistand für diese Flüchtlinge zu bewegen und sie zu Unterstützungen, zum Beispiel durch Aufnahme einer gewissen Anzahl von Flüchtlingen in ihren Territorien, zu veranlassen. Das britische und ame­rikanische Rote Kreuz hätten daraufhin Geld und Lebensmittel dem französischen Roten Kreuz zur Verfügung gestellt. Die britische Regierung habe sich aber geweigert, irgendeinen spanischen Flücht­ling in Großbritannien aufzunehmen, und die amerikanische Regierung habe erklärt, daß sie das jährliche Einwanderungskontingent an Spaniern, das sich auf 252 Einheiten erstrecke, nicht erhöhen könne. Die s o w j e t r u s s i s ch e Regierung habe trotz mehrfacher Demarchen aus die Anfrage der französischen Regierung nicht ge­antwortet.

Das neue belgische Kabinett.

9htr eine »Zwischenlösung".

Brüssel, 21. Febr. (DNB.) Das neue Kabi­nett Pierlot, das sich an Stelle der bisherigen 14 nur aus 11 Minister zusammensetzt, umfaßt drei katholische und drei sozialdemokra- tische Parlamentarier und fünf Nicht» Parlamentarier, der bisher noch nicht er­nannte Kolonialminister wird aus dem kownialen Verwaltungsdienst entnommen werden. Der neue Ministerpräsident P i e r l o t ist seit 1926 katho­lischer Senator der Provinz Luxemburg. Von 1934 bis 1935 war er Innenminister, 1936 wurde er Landwirtschaftsminister im zweiten Kabinett van Zeeland. Der neue Justizminister de Schryver ist katholischer Abgeordneter von Gent; er war 1935 bis 1937 Ackerbau- und Innenminister. Der Außen­minister S o u d a n, ein sozialdemokratischer Se­nator, war zuletzt Finanzminister im Kabinett Jan­son im Jahre 1938. Der neue Minister für Inneres und Gesundheit, E e k e l e r s, ist sozialdemokratischer Abgeordneter von Antwerpen und war zuletzt Rats­herr in dieser Stadt. Der Finanzmimster Gutt (Nichtparlamentarier) bekleidete dasselbe Amt bereits im Kabinett Theunis (1934/35).Der Landwirtschafts­und Wirtschaftsminister Richard (Nichtparlamen­tarier) ist ein bekannter belgischer Finanzmann und Direktor der Belgischen Elektrizitäts-Gesellschaft. Der Kultusminister Blancquart (Nichtparlamen- tarier) ist Professor der Universität Gent und gilt als Vorkämpfer der flämischen Kulturautonomie. Ferner gehören dem Kabinett an als Minister für Oeffentliche Arbeiten und Verkehr: M a r ck (kath. Abgeordneter), als Minister für Arbeit und soziale Fürsorge: Wauters (sozialdemokratischer Abge­ordneter), und als Minister für die Landesverteidi­gung: General Denis.

Am Donnerstag will sich das Kabinett Pierlot der Kammer vorstellen. Die Aufnahme der neuen Re­gierung bei den Parteien und in der Oefsentlichkeit ist nicht sehr günstig. Man sagt ihr keine lange Lebensdauer voraus und betrachtet sie als Zwischenlösung" bis zur Beilegung der flämisch ° wallonischen Streit­frage, der Affäre Martens und der verfassungs- mäßigen Schwierigkeiten. Pierlot selbst teilte mit, daß die Regierung wieder abtreten werde, wenn sie nicht das Vertrauen sowohl der Katholischen wie auch der Sozialdemokratischen Partei erhalten werde. Die Liberalen stehen der neuen Re- gierung von vornherein ablehnend gegenüber, weil sie die Lösung der Affäre Mar­tens nicht aus ihr Programm geschrieben habe. Die Sozialdemokraten haben ebenfalls gewisse Vor­behalte gemacht und verlangen, die Regierung dürfe keine Deflation betreiben und müsse dieAufrecht­erhaltung der Demokratie" sicherstellen. Ferner for­dern sie die Einsetzung eines Ausschusses zur Prü­fung der flämisch-wallonischen Streitfragen.

London:Mißerfolg der Palästina-Konferenz".

Wenig Hoffnung auf einen Kompromiß.

London, 22. Februar. (DNB. Funkspruch.) Die Mehrzahl der Londoner Morgenblätter berichtet, daß die Palästina-Konferenz zu einem M i ß e r f o l g ge­führt hat, und daß es jetzt Sache der britischen Re­gierung sei, mitihremeigenenPlan heraus- zurücken. Es stehen noch Verhandlungen mit den Arabern aus. Kolonialminister Macdonald wird heute bereits auf der üblichen Kabinettssitzung über den Verhandlungsgegenstand berichten.Daily Tele­graph" meint, daß der Bericht Macdonalds wenig Hoffnunaauf einen Kompromiß zwischen Juden und Arabern lassen werde. Beide Parteien stünden in einem unversöhnlichen Gegen- satz zueinander über die Frage der jüdischen Einwanderung.

Starke Beachtung der Tripolis - ZReife Badoglios in Krankreich.

Paris, 21. Febr. (Europapreß.) Die Nachricht von der Besichtigungsreise des italienischen Gene­ralissimus Marschall B a d o g l i o nach Tnpolitanien wird von den Pariser Blättern zum großen Teil in Fettdruck gebracht. Sie enthalten sich jedoch bisher jedes Kommentars. Es besteht jedoch kein Zweifel,

daß diese Inspektionsreise in Frankreich mit groß- temJnteresseverfolgt wird. Die französische Oefsentlichkeit hat gleichzeitig durch die Aussprache im englischen Unterhaus Kenntnis von den V e r - tärkungen der italienischen Garnr- onen in Libyen erhalten, was hier ebenfalls tarken Eindruck gemacht hat.

Wiederaufnahme

der diplomatischen Beziehungen zwischen Iran und Frankreich.

T e h e r a n , 21. Februar. (DNB.) Der Kaiser von Iran hat sich bereiterklärt, die Ende Dezember 1938 abgebrochenen diplomatischen Beziehungen zu Frank­reich wieder aufzunehmen. Anlaß dazu uzar ein Tele­gramm des Präsidenten der französischen Republik, Lebrun, an den Kaiser, in dem der französische Staatspräsident im Zusammenhang mit der bevor­stehenden Hochzeit des Kronprinzen von Iran die Freundschaftsgefühle Frankreichs für Iran, den Kaiser und die Neuordnung im Iran zum Aus­druck brachte. Der Kaiser des Iran betonte in seiner Antwort an Lebrun, daß der Abbruch der Be­ziehungen nicht allein wegen einiger beleidigender Aeußerungen der französischen Presse gegenüber Iran erfolgt sei, sondern auch, da man in Teheran den Eindruck gehabt habe, daß Frankreich dem neuen Iran nicht gerecht werde. Der Kaiser sei aber bereit, Vergangenes zu vergessen und die diplomatischen Beziehungen wiederherzustellen.

Ordnungsstrafe

für jüdischen Attentäter.

Lächerliche Sühne für emenAnfch lag auf den Leiter des Amerika-Deutschen Bolksbundes.

N e u y o r k, 21. Febr. (DNB.) Bei der Massen­versammlung des Amerika-Deutschen Bolkbundes kam es zu einem Zwischenfall. Als der Leiter des Bundes, Fritz Kuhn, sprach, versuchte ein jüdisches Individuum sich auf den Redner zu stürzen, offen­sichtlich in der Absicht, auf ihn e i n e n A n s ch l a g zu verüben. Der Jude wurde rechtzeitig verhindert, fein Vorhaben auszuführen und von dem empörten Ordnungsdienst gebührend zurechtgewiesen. Er ist von der Polizei als ein gewisser Jude Isidor Grünbaum festgestellt worden. Man hatte ihn lediglich wegenunordentlichen Betra­gens" in Haft genommen. Dementsprechend fiel jetzt auch die Strafe aus. Isidor Grünbaum erhielt ganze zehn Tage Gefängnis! Er ist am Dienstagabend wieder freigelassen worden. Eine jüdische Organisation hatte für ihn Bürgschaft geleistet und die Geldstrafe bezahlt.

Die Nutznießer der demokratischen Redefreiheit, die sich bei allen Hetzversammlungen auf dieses Schlagwort berufen und damit bei dem Halbjuden Laguardia, dem Neuyorker Oberbürgermeister, nur zu gern Gehör finden, benutzen die gestrige große Kundgebung des Amerika-Deutschen Dolks- bundes, um gegen ihr eigenes Ideal Sturm zu laufen. Zahlreiche kommunistische und marxistische Organisationen schickten Vertreter zu Laguardia mit bitteren Beschwerden darüber, daß er diese Kund­gebung erlaubt habe. Am aufschlußreichsten war da­bei der Einspruch einer kommunistischen ,Abordnung, die am Mittwoch im Rathaus er­schien, um Laguardia daran zu erinnern, daß die Kommunisten bei den letzten Wahlen für ihn gestimmt hätten und daß sie ihm nunmehr Verrat am gemeinsamen Ziel" vor­werfen müßten.

Kriegshetze in LtGA.

Senator Reynolds erteilt die richtige Antwort.

Washington, 22. Febr. (DNB. Funkspruch.) Im Verlauf der gestrigen Unterhausdebatte über die 53-Millionen-Dollar-Vorlage zur Errichtung neuer Flottenstützpunkte, worunter sich auch die Insel Guam in der Marianen-Gruppe befindet, erklärte der Vorsitzende des Marineaus­schusses, V i n s o n , Amerika halte es für notwen­dig, gegenüber den autoritären Staaten eineb e » stimmte Sprache" zu sprechen. Die USA. geben hiermit der Welt Bescheid,daß sie sich nie­mals zerstören lassen würden". Auf eine Einwen­dung des Abgeordneten Fish, daß Guam der Dolch an der Kehle Japans sei und seine Befestigung der kürzeste Weg zum Krieg bedeuten würde, entgegnete Dinson, die strategische Lage der Insel im westlichen Stillen Ozean zeige ihren unschätzbaren Wert als Verteidigungsbasis der USA.-Flotte. Als im Verlauf der Senatsdebatte das WortA n g r e i f e r n a t i o n e n" fiel, führte Se­nator Reynold aus, daß von allen sogenannten Angreifernationen"England die 'größte und blutigste sei. Es sei eine Unverschämtheit und Ironie, wenn gerade die Engländer mit dem Finger auf die Eroberung Abessiniens durch Musso- linie Hinweisen würden.

Die neue Slowakei.

Preßburg, 21. Febr. (DNB.) Auf der zweiten Sitzung des autonomen slowakischen Landtages er­klärte Ministerpräsident T i s o , die frühere Arbeit im Prager tschecho-slowakischen Parlament sei in erster Linie von den Forderungen des tschechischen Volkes und erst' in zweiter Linie von jenen des ge­meinsamen Staates geleitet gewesen. Dieser un­natürliche Zustand sei nun vorbei. Das slowakische Volk baue seinen eigenen Staat auf. Es komme jetzt das slowakische Gesetz und die slowa­kische Armee. In der nächsten Zeit werde sich der Landtag besonders mit der V e r f a s s u n g s ur­kunde besassen. Es sei schon sicher, daß die Sou­veränität des slowakischen Volkes auch von dem Verfassungsgesetz nicht so gebunden werden dürfe, daß etwa Schwierigkeiten technischer Art Ent­scheidungen des slowakischen Volkes über seine eigenen Angelegenheiten hindern könnten. Dabei wurde die Slowakei Rücksicht auf die kulturellen und wirtschaftlichen Rechten der anderen Volks­gruppen, also der Deutschen, Ungarn und Ukrainer nehmen, denen die Voraussetzungen eigenen nationalen Lebens zugesichert werden. Bei der Lösung der jüdischen Frage werden die Slowaken nichts anderes als das Inter­esse des eigenen Volkes im Auge haben.Wir wol- len", fagte Tifo,unsere Verteidigungsstellung ausbauen, um nicht anderen auf Gnade und Un­gnade ausgeliefert zu sein. Als kleines Volk wollen wir mit jedem anderen in Freundschaft leben und werden aus diesem Grunde keiner Mächtegruppe uns anschließen, die die Abwehr der anderen Her­vorrufen würde. Um so weniger aber werden wir uns solchen Ideen anschließen, die uns idell fremd sind.

London, 22. Febr. (Europapreß.) Der englische Brigadegeneral F. G. B e a u m o n t - N e s d l 11, der Stellvertretende Leiter des Nachrichten- und Aufklärungswesens beim englischen Kriegsministe- rium, wurde vom bulgarischen Ministerpräsidenten Küsseiwanoff und dem Kriegsminister emp­fangen. Seit vielen Jahren ist zum erstenmal wie­der ein englischer General in Bulgarien. Der Zweck seines Besuches soll eine Inspektionsreise zu den englischen Militärattaches auf dem Balkan und in der Türkei sein.

Der seit einiger Zeit den Balkan bereisende eng­lische Vizeadmiral Sir Cecil O s b o r n e besichtigte die rumänischen Oelfelder von Ploesti und Canpena. Sir Cecil Osborne, der in Bukarest einen Vortrag halten wird, war Gast bei einem von Kö­nig Carol zu Ehren der Balkanbund-Konferenz veranstalteten Konzert. Die Reise des Admirals

In der ZeitschriftDeutsche Wehr" erscheint von nun an eine Beilage für die gesamte vor- uyd nachmilitärische Wehrerziehung und Wehraus­bildung unter dem TitelDer Wehrmann", deren erste Nummer einen Beitrag von Major Westphal enthält. Wir entnehmen ihm u. a. folgendes:

Der Erlaß des Führers, durch den die SA. zum Träger der vor- und nachmilitärischen Ausbildung bestimmt worden ist, bedeute keinerleiMili- tarifierung" der Jugend, die Jugenderziehung und Waffendienst zum Nachteil beider Aufgaben ver­mengt. Ebenso soll die nachmilitärische Ausbildung keinen Ersatz für die in her Wehrmacht nach der aktiven Dienstzeit abzuleistenden Uebungen dar­stellen. Die Ausbildung des Soldaten mit der Waffe und die Verbandsausbildung im Gefecht bleibt ausschließlich der Wehrmacht Vorbehal­ten.

Gleichzeitig bleibe die Verantwortlichkeit der be­treffenden Gliederungen für die Durchführung der Ausbildung von der Wehrmachtsarbeit unberührt. Die für den Dienst in den Wehrmannschaften auf­zuwendende Zeit von etwa 72 Stunden im Jahr sei so gering bemessen, daß keine zeitliche Ge­fährdung der übrigen Ausgaben der Parteigliede­rungen, z. B. weltanschaulicher Art, eintreten kann. Auch ist ein geschlossenes Auftreten der Wehrmann­schaften bei Aufmärschen nicht vorgesehen,, so daß ihre Angehörigen zur Verfügung ihrer Gliederun­gen bleiben.

Besondere Bedeutung erhalte der Erlaß durch die Gleichschaltung der Fachbegriffe. Major Westphal führt hier als Beispiel an, daß z. B. Begriffe, wie Wehrsport" undGeländesport", in Zukunft nicht

NSG. Der Einfluß der Juden in der deutschen Wirtschaft war auf dem Gebiet des Haus» und Grundbesitzes nach der Machtübernahme eher noch größer als vorher, weil anderwärts frei gewordene lüdifche Kapitalien hier die sicherste Anlagemöglich' reit sahen. Seit über fünf Jahren hat die Deutsche Arbeitsfront, Fachgruppe Haus- und Grundstückswesen, auf diese Mißstände hingewiesen und durch eine Reihe von Maßnahmen, die sich bereits feit mehreren Jahren bestens bewährt hatten, neue Grundsätze für die Grundstücksverwaltung und -Vermittlung geschaffen. Die von der Deutschen Arbeitsfront ein- geführte Hausverwalter-Vollmacht, der von ihr geschaffene Hausverwalter-Ver­trag, die Hauswartdienstordnung, die Verwalter-Gebührenordnung und die S chu l u n g s l e h r g ä n g e und Berufs - einigungsmaßnahmen der Fachgruppe Haus- und Grundstückswesen im Amt Haus und Heim haben die Grundlage für bie national­sozialistische Umgestaltung d e s Haus, und Grund st ückswesens gegeben.

Im Jahre 1938 hat sich die Staatsführung mit allem Nachdruck damit befaßt, sowohl den Juden aus den Berufen der Hausverwalter und Grund­stück- und Hypothekenmakler auf Grund des Ge­setzes zur Aenderung der Gewerbeordnung vom 6. Juli 1938 (RGBl. I, S. 823) ganz zu entfernen, als auch den Einsatz des jüdischen Dolksvermögens im Einklang mit den Belangen der deutschen Wirt­schaft sicherzustellen. Die Verordnung über die An­meldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 (RGBl. I, S. 415) war ein wichtiger Schritt auf diesem Wege. In enger Zu­sammenarbeit der DAF. mit den zuständigen Mini­sterien folgten bann bie Zweite Anordnung auf Grunb ber Derorbnung über die Abrnelbung bes Vermögens von Juben vom 24. November 1938 (RGBl. I, S. 1668), bie Derorbnung über ben Einsatz bes jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (RGBl. I, S. 1709) und bie Derorbnung vom 16. Januar (RGBl. I, S. 37).

Die Derorbnung vom 3. Dezember 1938, zu ber nunmehr ber erste Durchführungserlaß des Reichswirtschaftsministers vom 6. Februar 1939 (III Ih. 1/1082/39) ergangen ist, ergänzt in ent­scheidender Weise bie bisher bestehenden Vorschrif­ten über die Entjudung ber beutschen Wirtschaft und schafft hierfür eine umfassende rechtliche Grund­lage. Für die Durchführung der Entjudung ist in Uebereinstimmung mit den Anordnungen des Beauf­tragten für den Dierjahresplan grundsätzlich fest­zustellen, daß die Durchführung der gesamten Ent­judung Sache der zuständigen Verwal­tungsbehörden tjt. Eine weitgehende gut­achtliche Beteiligung der Partei­stellen ist im Einvernehmen mit dem Stellver­treter des Führers sichergestellt. Die Entscheidung und Verantwortung liegt jedoch ausschließlich bei ben staatlichen Stellen.

Die Durchführung ber wirtschaftlichen Entjudungs- gesetze stellt an bie Verwaltungsbehörden vorüber­gehend außerordentliche Anforderungen. Entspre­chend der großen politischen und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Aufgabe wird aber alles daran­gesetzt werden, um eine möglichst beschleunigte, zweckoolle und in jeder Weise einwandfreie Durch- führung der Entjudung sicherzustellen

Die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens bringt gegenüber dem bisherigen Rechts-

wurde von der unter Führung von Lord Lloyd stehenden Organisation British Council ver­anstaltet, deren Ziel es ist, die englischen Belange propagandistisch im Ausland zu vertreten.

Eine besondere Rolle bei diesem englischen Pro- pagandafeldzug soll geeigneten Damen der eng« lischen Gesellschaft zuteil werden. Zwei dieser Damen, die zu den elegantesten Erscheinungen der Londoner Gesellschaft gehören, Lady O'Neill und Lady Maureen Stanley, werden im März eine Vortragstour durch ben Bal­kan antreten. Beide Damen gelten als hervor­ragende Rednerinnen. Sie sollen aber auch für die englische Mode, insbesondere für bie englische Sportmobe, Propaganda machen. Die führenden Modehäuser Londons werden ben beiben Damen eine stattliche Auswahl hübscher englischer Sportmobelle zur Verfügung stellen.

mehr sinngemäß erscheinen. Eine klare Trennung werbe zwischen den beiden HauptbegriffenLeibes- Übung" undWehrübung" eintreten, wobei ein äußerlich klar erkennbarer Unterschied darin zu sehen sei, daß Leibesübungen grundsätzlich im Sportanzug, Wehrübungen im Dienstanzug durchgeführt werden. Wichtig fei auch, daß von nun an bei jeder Aus­bildungsstufe feststeht, welchen Ausbildungsgang der Betreffende vorher bereits durchlaufen hat, so daß nicht jedesmal wiederbei Adam und Eva" an- gefangen werden muß. Bei der vormilitärischen Aus­bildung wie bei der gesamten Durchführung der Leistungsprüfungen überhaupt sei die ärztliche Be­treuung außerordentlich wichtig.

Was das Wehrabzeichen betrifft, so müsse fehl Besprecht durch laufende Leistungsprüfungen im­mer erneut bestätigt werden, und zwar innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren einmal. Die in der HI. zu erwerbenden Leistungsabzeichen stellten eine Art Vorstufe für das SA.-Wehrabzeichen dar. Die Leistungsprüfungen müßten sich wiederholen, so lange der Mann wehrpflichtig ist. Ein Leistungs­buch, das mit dem Wehrabzeichen verbunden ist, zeigt ben Werdegang bes Besitzers im Nahmen der vor-- und nachmilitärischen Ausbildung. Für später wäre zu erwägen, ob nicht das Leistungsbuch der HI. und das der SA. (Wehrabzeichen) zu einem einheit­lichen Leistungsbuch zufarnrnenzuziehen sei, wobei gleichzeitig eine Verschmelzung der beiden Abzeichen unter Schaffung verschiedener Stufen eintreten könnte. Abschließend fei darauf hinzuweifen, daß der junge Rekrut wehrfreudig zur Wehrmacht kommen soll.Also", so schließt der Artikel,restlos die Hände weg vom falsch verstandenen Kommiß!"

zustand insbesondere bie wesentliche Neuerung, baß Entjubungen sowohl bei gewerblichen Betrie­ben, wie bei jüdischem Grundbesitz und anderen bedeutsamen Vermögenswerten auch zwangs­weise durchgeführt werden können. Die Voll­machten, die in der Verordnung den Verwaltungs­behörden in dieser Hinsicht gegeben werden, sind erschöpfend. In welchem Maße und Tempo von ihnen Gebrauch zu machen ist, richtet sich nach den jeweils weiter zu treffenden Anordnungen. Die An­wendung von Zwangsmitteln gemäß §§ 1 ff. und 6 der Verordnung vom 3. Dezember 1938 soll sich vorläufig nur auf bie Entjudung g e - werblicher Betriebe und dazu gehörender Betriebsgrundstücke beschränken.

Die zwangsweise Gesamtentjudung des nicht land­wirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Grund­stückes soll nach ausdrücklicher Anordnung des Be­auftragten für den Vierjahresplan im gegenwärtigen Augenblick noch nicht in Angriff genommen werden. Die Durchführung dieser Ausgabe wird zentral angeorbnet, sobalb bie Entjudung ber gewerblichen Wirtschaft zu einem gewissen Ab­schluß gekommen ist. Die Zustänbigkeit ber höheren Verwaltungsbehörden auf diesem Gebiet des Grund- stückverkehrs wird sich daher zunächst grundsätzlich auf die Genehmigung freiwilliger Deräuße- rungsgeschäfte beschränken. Ausnahmen hiervon kommen nur in besonderen Einzelfällen in Frage, in denen zwingende Gründe Maßnahmen nach § 6 der Verordnung im öffentlichen Interesse, etwa zur Befriedigung dringenden Raum­bedarfs von Behörden- und Parteidienststellen, erforderlich machen.

Damit dürfte der jüdische Einfluß auch auf,dem Gebiet des Haus- und Grund-stückswesens nunmehr in Kürze völlig beseitigt sein, so daß ber beutsche Volksgenosse auch an seiner Wohnstätte nicht mehr mit einem Juben in Berührung zu treten braucht, so lange bas Ziel aller Abwehrmaßnahmen bes nationalsozialistischen Staates gegen bas Juden- tum bie Auswanderung ber Juben aus Deutsch- lanb noch nicht voll erreicht ist.

Auf einer Arbeitstagung ber Kreiswirtschafts­berater in Frankfurt a. M. ergaben sich nach ben Referaten ber Sachbearbeiter im Amt des Gauwirt­schaftsberaters noch folgenbe für bie Oefsentlichkeit wichtige Gesichtspunkte: 1. Genehmigungs­stelle ist die Höhere Verwaltungs­behörde, die ihre Entscheidung nach einer Stel­lungnahme des Gauleiters erteilt Die vom Gau­leiter beauftragte Dienststelle ist der Gauwirt­schaftsberater: 2. Vereinbarungsgemäß sind Anträge auf Genehmigung der Kauf­abschlüsse bei der Unteren Verwal­tungsbehörde Cßanbratsämter, Oberbürger­meister in den Städten Frankfurt a. M., Wiesbaden, Hanau, Darmstadt, Mainz, Offenbach, Gießen und Worms) einzureichen: 3. Für den notariellen Akt gilt grundsätzlich, daß der Käufer den Notar bestimmt und daß ber Käufer die Ver­träge einreicht: 4. Genehmigungspflichtig sind auch alle bereits abgeschlossenen Verträge, die bis zum 5. Dezember 1938 noch nicht im Grund­buch eingetragen waren. Diese müssen der Unteren Verwaltungsbehörde zur Einleitung des Geneh­migungsverfahrens übermittelt werden. Im Verlauf des Verfahrens stellt die Untere Verwaltungsbehörde auf Grund eines gemeinsam ausgestellten Vordrucks die in dem Durchführungserlaß vorgeschriebenen Ermittlungen an, insbesondere auch bezüglich

Die vor- unb nachnMärische Wehrerziehung.

Die Rückführung jüdischen Haus- und Grundbesitzes in deuische Hände. Von Michsfachgruppenleiier Gerhard Lazari, Berlin