Ausgabe 
21.12.1939
 
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Vertragshilfe bei Miet- und Pachtverträgen.

Sind Antragsfristen zu beachten?

sprochenen Geschäftshäusern, die in den Jahren nach 1933 zu verhältnismäßig hohen Mieten ihre Räume vermieten konnten. Hier ist nämlich durch den Preiskommissar im vorigen Jahre die überhöhte Miete generell schon wesentlich herabgesetzt worden.

Wenn der Antragsteller alle hier genannten Punkte berücksichtigt, dann wird er zu dem Schluß kommen müssen, daß auch von seiner Seite aus alles geschehen muß, um zu einer für beide Seiten tragbaren Lösung zu kommen. Wenn er glaubt, auf keinen Fall aus seine Rechnung zu kommen, dann ist ihm im § 5 der Verordnung die Möglichkeit ge­boten, durch den Richter das Miet- oder Pacht­verhältnis vorzeitig auflösen zu lassen. Die ver­traglich vereinbarte Miet- oder Pachidauer braucht in diesem Falle nicht innegehalten zu werden, son­dern für den Miet- oder Pachtvertrag gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist des BGB , d. h. es wird dann so angesehen, als ob in dem Miet- öder Pachtvertrag keine Vertragsdauer besonders vor­gesehen ist. In diesem Falle kann der Richter dem Antragsteller (also dem Mieter oder Pächter) eine der Billigkeit entsprechende Entschädigungspflicht auferlegen. Diese Entschädigung soll sich nach den Verhältnissen beider Vertragsteile richten.

Ungeklärt ist noch die Frage, ob für die Herab­setzung der Miete und für die Auflösung von Miet- und Pachtverhältnissen auch die Erklärungsfrist Gel-

Aus der engeren Heimat.

Landkreis Gießen.

# Mainzlar, 20. Dez. Im schön geschmückten Saale der neuen Schule wurden am Sonntag durch Ortsgruppenleiter Pflüger in feierlicher Form weitere 17 Mütter unserer Gemeinde mit dem Ehrenkreuz der deutschen Mutter aus­gezeichnet. Die Feierstunde wurde durch Gedicht­vorträge der NS.-Frauenschaft umrahmt. Das Ehrenzeichen in Gold erhielten Katharine Schlapp, geb. Klingelhöfer, Margarete Pfaff und Marga­rete Michel. Mit dem Ehrenzeichen in Silber bzw. Bronze wurden bedacht: Emma I e s s e g u ß , Elisabethe Schäfer, geb. Schäfer, die Frauen Rabenau, Becker, Margarete Kern, Schä­fer, geb. Vogel, Rost, Walther, Kath. Herz­berger, Marie Herzberger, Elisabethe Sommer, Schäfer, geb. Kreiling, Dorothea Becker und Frau Emma Ä o g e l, geb. Klingel­höfer. Mit gemeinsam gesungenen Liedern klang die Feier aus.

* Garbenteich, 20. Dez. Im Saalbau Lotz hielt der GesangvereinViktoria" seine 61. Jahres-Hauptversammlung ab. Sangesbruder Paul H a p p e l, der zur Zeit den Verein leitet, be­grüßte alle Sänger und Mitglieder. Besondere Freude löste die Teilnahme einiger Urlauber, dar-

Aus dem Deutschen Noten Kreuz.

tung hat, wie im § 3 der Verordnung für die Ab­wicklung gegenseitiger Verträge festgesetzt wurde. Hier kann der andere Vertragsteil (in unserem Falle also der Hauseigentümer) den Gewerbetrei­benden unter Hinweis auf die Verordnung auf­fordern, sich unverzüglich darüber zu erklären, ob er einen Aufhebungsantrag stellen wird. Gibt der Gewerbetreibende nicht binnen einer Woche eine solche Erklärung ab, so kann er den Antrag nicht mehr stellen. Das Derkündungsblatt des Reichs­bundes der Haus- und Grundbesitzer stellt sich in einem Aufsatz des Heftes 45 vom 3 Dezember auf den Standpunkt, daß diese Erklärungsfrist auch für die Miet- oder Pachtverhältnisse Geltung habe. U. E. trifft das nicht zu, denn der Gesetzgeber hätte in diesem Falle auf diese Bestimmung (des § 3) im § 4 und § 5 ausdrücklich Bezug genommen. Die Erklärungsfrist liegt wohl auch in den meisten Fällen nicht im Interesse des Hausbesitzes, sondern auch er hat ein Interesse daran, ruhig abzuwarten, wie sich die weiteren Verhältnisse entwickeln wer­den. Jedenfalls besteht hier noch eine Unklarheit, die seitens des Gesetzgebers wohl noch geklärt wer­den dürfte. Fordert jedoch der Hauseigentümer zu der Erklärung auf, so ist jedem Meter oder Päch­ter dringend zu empfehlen, sich darauf fristgemäß, d. h. innerhalb einer Woche, schriftlich dem Haus­eigentümer gegenüber zu äußern.

unter des Vereinsführer L. Stein und des Rech­ners L. Schäfer, aus. Im Jahresbericht wurden nochmals das Leistungssingen und das Konzert her­vorgehoben. Den Kassenbericht gab K. Keßler. Durch die Rechnungsprüfer Am end und Lang wurde Entlastung erteilt. Die vor längerer Zeit ge­gründete Reisekasse wurde durch K. Drolsbach ausbezahlt. Die Verbindung mit den im Felde stehenden Mitgliedern wird auch weiterhin aufrecht­erhalten bleiben. Unter Leitung des Dirigenten Sommer (Watzenborn-Steinberg) wurden einige Ehöre vorgetragen. In der Aussprache wurde be­tont, daß der Gesangsbetrieb aufrechterhalten blei­ben soll. Dann wurde die Versammlung in üblicher Weise geschlossen.

<£ Lauter, 20. Dez. In/ Rahmen einer schlich­ten Feier wurde am Sonntagnachmittag wieder einer Anzahl kinderreicher Mütter unseres Dorfes das Ehrenkreuz der deutschen Mutter überreicht. Ortsgruppenleiter Weber hielt eine Ansprache, in der er die Frauen und Mütter auf­forderte, sich stets bewußt zu fein, daß ihre Mutter­schaft Dienst am Vaterlande sei. Mit der Ueber- reichung der Ehrenkreuze und dem Gedenken des Führers fand die Feier ihren Abschluß.

V. A. Die Verordnung der Vertragshilfe des Rich­ters aus Anlaß des Krieges vom 30. November 1939, von der die OeffenÜtchkeit in großen Umris­sen erfahren hat, sieht u. a. auch die Möglichkeit der Herabsetzung von Miete oder Pacht und die Auflösung von Met- und Pachtverhältnissen im Wege der Vertragshilfe durch den Richter vor.

Diese Vertragshilfe wird nur gewährt bei Ge­schäftsräumen, die von Gewerbetreibenden zur Aus­übung ihres Gewerbebetriebes gemietet oder ge­pachtet wurden. Mt diesen Geschäftsräumen kann eine Wohnung verbunden sein, für die die Ver­tragshilfe jedoch nur in Frage kommt, wenn die Wohnräume wegen ihres wirtschaftlichen oder räum­lichen Zusammenhanges mit den Geschäftsräumen zusammen mit diesen vermietet oder verpachtet sind. Für alle nur zum Zwecke des Bewohnens gemie­teten Räume kommt die Vertragshilfe also nicht in Frage. Unter Gewerbetreibenden versteht die Ver­ordnung Kaufleute und Industrielle jeder Größen­ordnung, Handwerker, wie alle sonsttgen Personen, welche mit Ausnahme der Landwirtschaft an der Erzeugung, Verarbeitung und dem Umsatz wirtschaftlicher Güter als selbständige Unternehmer teilhaben. Die Ausübung der Heimarbeit in einer Mietwohnung fällt also nicht unter diese Verord­nung, es sei denn, daß mit Rücksicht auf die in der Wohnung ausgeübte Arbeit bei Abschluß des Ver­trages ein besonderer Mietzins vereinbart wurde, der sich entweder aus besonderen Leistungen des Hauswirtes (z. B. Vorhaltung besonderer Wasser­mengen usw.), oder aus einer übermäßigen Ab­nutzung der Räume rechtfertigte. Es handelt sich also bei derartigen Wohnungen um Grenz fälle, bei denen die Berechtigung zur Herabsetzung der Miete vom Richter besonders geprüft werden dürste.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Ver­tragshilfe ist die im Verfahren jeweils zu klärende Frage, ob es sich um einen an sich konkursreifen Betrieb handelt oder nicht, denn da die Mietherab- fetzung bis zu 50 v. H. betragen darf, die Vertrags­hilfe also für den Hausbesitz im Einzelfall eine äußerst schwere Belastung bedeuten kann, hat der Gesetzgeber von vornherein vorgesehen, daß auf Kosten des Hausbesitzers nicht etwa Betriebe durch­geschleppt werden sollen, für die eine Lebensbasis sowieso nicht mehr besteht, und die auch nach dem Kriege infolge ihrer Unwirtschaftlichkeit ausfallen würden. Deshalb die scharfen Bestimmungen über die Prüfung der Vermögensverhältnisse der an- tragstellenden Partei. Der Richter wird also in jedem Verfahren prüfen, ob die Weiterführung des Bettiebes volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Die noch besonders stark übersetzten Gewerbe müssen also damit rechnen, daß das Verfahren damit enden kann, daß der Richter die Auflösung des Met- oder Pachtverhältnisses anordnet, wenn er auf Grund der Vermögenslage und der Betriebsver­hältnisse zur Ueberzeugung kommt, daß der Be­trieb in Zukunft die durch die Wirtschaftlichkeit eines Grundstücks bedingte Mete oder Pacht nicht mehr wird zahlen können.

Weiter wird eine Herabsetzung der Miete oder Pacht im Regelfälle nur gewährt werden, wenn diese in einem erheblichen Mißverhältnis zu dem verminderten Ertrag des Gewerbebetriebes steht. In den zahllosen Fällen, in denen z. B. die Laden­miete einschließlich der mitvermieteten Wohnung nicht wesentlich die Mete überschreitet, die für die Wohnung nach den sonst ortsüblichen Sätzen allein zu zahlen wäre, wird der Richter wohl kaum unter die eben angedeutete Höhe der sonstigen Wohnungs­mieten für die Geschäftsräume heruntergehen. Hier sind also natürliche Grenzen gegeben. Wir weisen deshalb darauf hin, damit von den Antragstellern die vom Gesetzgeber festgesetzte absolute Grenze für die Herabsetzung der Miete in Höhe von 50 v. H. nicht von vornherein mißverstanden wird, und da­mit diese Antragsteller bei den gütlichen Verhand­lungen mit dem Hausbesitzer nicht unnötigerweise schroffe Forderungen stellen, die ihnen auch kein Richter erfüllen kann.

Schließlich ist für den Richter der Umfang einer evtl. Herabsetzung des Miet- oder Pachtzinses durch das Gebot im § 4, Abf. 1 der Verordnung be­schränkt, wonach die Verhältnisse beider Beteilig­ten bei der Herabsetzung der Mete berücksichtigt werden müssen. Dieses Gebot hat darin seinen be­rechtigten Grund, daß ja der Reinertratz der Häu­ser heute nur ein begrenzter ist, auch bei ausge­

£ollor.

In Lollar fand ein Grundausbildungskursus des DRK. durch die Abschlußprüfung seine Be­endigung. Im ersten Teil dieses Lehrgangs wurde gleichzeitig die Ausbildung der Laienhelferinnen des zivilen Luftschutzes durchgeführt, die durch eine be­sondere Prüfung abgeschlossen wurde. Der zweite Teil des Lehrganges erstreckte sich auf die Erwei­terung der erworbenen Kenntnisse.

Zu der Abschlußprüfung, die von dem Lehrgangs­leiter DRK.-Feldführer Dr. med. Neumann- Spengel aus Gießen abgenommen wurde, hat­ten sich der Kreisführer, DRK.-Oberfeldführer Land­rat Dr. Lotz, in Vertretung der Bereitschaftsführe­rin Haase aus Gießen, sowie die Führerin der Bereitschaft (w), der die Lehrgangsteilnehmerinnen zugeteilt werden, DRK.-Haupthelferin Annemarie Honig aus Hroßen-Buseck, ferner als eingeladene Gäste der Ortsgruppenleiter, die Ortsfrauenschafts­leiterin und der Bürgermeister von Lollar einge­funden. Die 11 Lehrgangsteilnehmerinnen legten in : der Prüfung Zeugnis davon ab, daß sie dem Unter­richt mit Aufmerksamkeit und Verständnis gefolgt waren. Die angenommenen Verletzungen, die als Prüfungsaufgaben dienten, wurden praktisch be­

helfsmäßig mit Geschick und Verständnis versorgt und die dabei gestellten Fragen aus allen Gebieten der ersten Hilfe durchweg gut und richtig beant­wortet.

Nach Beendigung der Prüfung teilte der Kreis- führer Dr. Lotz mit, daß alle Teilnehmerinnen die Prüfung bestanden hätten, und sprach ihnen Dank und Anerkennung für ihre Leistungen aus. Er wies weiter auf die großen Aufgaben und die große Bedeutung des Deutschen Roten Kreuzes gerade auch im nationalsozialistischen Deutschland hin und hieß die neuen Anwärterinnen im Deut­schen Roten Kreuz herzlich willkommen. Mit dem Gruß an den Führer und Schirmherrn des Deut­schen Raten Kreuzes wurde die Veranstaltung ge­schlossen.

Allendorf a. d Lda.

In Allendorf a. d. Lumda wurde der von DRK.- Oberwachtführer Dr med. H. Augst aus Allen­dorf begonnene und nach dessen Einberufung zur Wehrmacht von DRK.-Hauptführer Dr. med. W. Trautmann aus Gießen durchgeführte DRK.° Grundausbildungskursus mit der Abschlußprüfung am Montag beendet.

Als Vertreterin der DRK.-Kreisstelle Gießen

stellte die stellvertretende Bereitschaftsdienstleiterist DRK.-Oberwachtführerin Wolf aus Gießen den weiblichen Teilnehmerinnen des Lehrgangs ihre Be« reitschaftsführerin, DRK-Haupthelferin Annemarie Honig aus Großen-Buseck vor. die ihrerseits die Vereidigung einer Anwärterin vornahm, die sich einer weiteren Ausbildung als Schwesternhelferist unterziehen will. Die von DRK.-Hauptführer Dr. Trautmann durchgeführte Prüfung endete mit dem Ergebnis, daß alle Teilnehmer und Teilnehmer, innen die Prüfung bestanden, die durch ihre And warten und Kenntnisse in der praktischen Verband» lehre zu erkennen gaben, daß der Zweck ihrer Aus» bildung erreicht war

Zur Freude der neuen Anwärter und Anwärter« innen war Bürgermeister Karl K r i e b . der am gleichen Tage auf Urlaub in die Heimat gekommen war, als Gast zur Prüfung erschienen. Der Stell­vertreter des Kreisführers, DRK.-Hauptführer Dr. Trautmann, sprach bei Begrüßung der Gäste ihm den besonderen Dank dafür aus, daß er sich für die Rot-Kreuz-Arbeit auch schon vor Ausbruch des jetzigen Krieges tatkräftig eingesetzt hatte. An- dem Erfolg des Prüfungsergebnisses hatten im Laufe des Kursus die DRK.-Helferinnen Augst aus Allendorf, Pukallus, die Haupthelferin Gros- s e r und der Oberwachtführer W i n n e ck e r , alle aus Gießen, großen Anteil. Nach beendigter Prü­fung fand ein kameradschaftliches Beisammensein statt.

Wirtschaft.

Mein-Mainische Börse.

Tendenz knapp behauptet.

Frankfurt a. M., 20. Dez. Die näherrückenden Feiertage machen sich in einer weiteren Schrump­fung der Aufträge und damit des Geschäfts bemerk­bar. Teilweise erfolgten kleine Glattstellungen, an­derseits jedoch auch einzelne Käufe, so daß die Hal­tung am Aktienmarkt nicht ganz einheitlich, Überwiegend aber nur knapp gehalten war. Etwas Angebot verblieb in Zellstoff Waldhof, die weiter ab fielen auf 111,25 (112,50). Von Montanwerten gaben Hoesch auf 109 (109,65) nach, hingegen zogen Verein. Stahl und Rheinstahl je 0,25 v. H. an. JG.-Farben bröckelten auf 163,65 (164), ferner Reichsbank auf 101,75 (102) und Berger Tiefbau auf 140 (140,50) ab. Fest lagen Scheideanstalt mit 224,50 (223), Verein. Deutsche Metall mit 164 (162) und Westdeutsche Kaufhof mit 78,50 (76,50), wobei bei letzteren Presseäußerungen über den Geschäfts« verlauf etwas anregten.

Der Rentenmarkt lag ebenfalls sehr ftill. Nennenswerte Nachfrage erhielt sie nur am Pfand­briefmarkt. Reichsaltbefitz-Anleihe weiter abbröckelnd auf 138,40 (138,65). Etwas Abgabeneigung bestand außerdem für Steuergutscheine Serie II. Industrie» Obligationen schwankten bei 0,25 bis 0,50 v. H., 6 v. H. JG.-Farben 0,65 v. H. höher mit 127,40. Stadtanleihen zogen z. T. etwas an, fest lagen nach Pause 4,50 v. H. Wiesbaden mit 98(96). Reichsalt­besitz später wieder 138,50 nach 138,40, Reichsbahn- VA. 0,25 v. H. fester mit 127,40. Im Freiverkehr Kommunal-Umschuldung weiter gesucht mit 94,35 (94,25).

Unnotierte Werte waren geschäftslos Tagesgeld sehr leicht mit 1,75 (2) v. H.

Frankfurter Schlachtviehmarkl.

Frankfurt a. M., 20. Dezember. Notiert wur­den je 50 Kilo Lebendgewicht in RM.: Kälber a) 62 bis 65 (am 13. 12. 62 bis 65), b) 55 bis 59 (54 bis 59), c) 45 bis 50 (42 bis 50), d) 30 bis 40 (30 bis 40). Hümmel a2) 49 bis 50 (49 bis 50), b2) 45 bis 48 (44 bis 49), c) 36 bis 44 (32 bis 43). Schafe a) (42), b) 39 (36 bis 39), c) 30 bis 32 (22 bis 32). Schweine a) 56 (56), bl) 56 (56), b2) 56 (56), c) 55 (55), d) 52 (52), e) 50 (50), Sauen gl) 56 (56). Marktverlauf: Kälber, Schafe und Schweine zugeteilt.

Frankfurt a. M., 21. Dez. (Vorbericht.) Bei ausreichender Beschickung war etwa folgende Markt­lage: Es kosteten Ochsen 37,50 bis 46,50 RM., Bullen 35bis 44,50, Kühe 15 bis 44,50, Färsen 25 bis 45.50, Kälber30 bis65, Hämmel 30 bis 50, Schafe 20 bis 42, Schweine 50 bis 56 RM. Marktverlauf: Das gesamte Vieb wurde zugeteilt.

Schweinemarkt in Buhbach.

* Butzbach, 21. Dezember. Auf dem heutigen Schweinemarkt kosteten bis sechs Wochen alte Ferkel bis 12 RM., sechs dis acht Wochen alte 12 bis 14 RM., ältere Tiere kosteten bis 35 RM. Der Han­del war flott.

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Jo wer dieAstra" raucht, kann wirklich schmunzeln! Man schmeckt es gar nicht, wie leid)* dieAstra" ist - so voll ist ihr Aroma. Kein Wunder, daß Immer mehr genießerische und Oberlegende Raucher zurAstra" greifen. Da heißt es dann: Versucht geschmeckt und treu geblieben I Denn auch dieAstra" selbst bleibt sich in ihren Vorzügen stets gleich. Be­sonderes Wissen um den Tabak und seine edelsten Provenienzen, dazu besondere Tabalt- Mischkunst - beides im Hause Kyriazl schon ta» der dritten Generation verwurzelt - sorgen dafür. Kaufen Sie nach heute eine Schachtel Astra" und bedenken Sie: Eine Ggarette, die co viel verlangt wird, kommt auch stets fried» in die Hände des Rauchers. So werden olle ihre Wünsche von derAstral erfüllt

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