Vertragshilfe bei Miet- und Pachtverträgen.
Sind Antragsfristen zu beachten?
sprochenen Geschäftshäusern, die in den Jahren nach 1933 zu verhältnismäßig hohen Mieten ihre Räume vermieten konnten. Hier ist nämlich durch den Preiskommissar im vorigen Jahre die überhöhte Miete generell schon wesentlich herabgesetzt worden.
Wenn der Antragsteller alle hier genannten Punkte berücksichtigt, dann wird er zu dem Schluß kommen müssen, daß auch von seiner Seite aus alles geschehen muß, um zu einer für beide Seiten tragbaren Lösung zu kommen. Wenn er glaubt, auf keinen Fall aus seine Rechnung zu kommen, dann ist ihm im § 5 der Verordnung die Möglichkeit geboten, durch den Richter das Miet- oder Pachtverhältnis vorzeitig auflösen zu lassen. Die vertraglich vereinbarte Miet- oder Pachidauer braucht in diesem Falle nicht innegehalten zu werden, sondern für den Miet- oder Pachtvertrag gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist des BGB , d. h. es wird dann so angesehen, als ob in dem Miet- öder Pachtvertrag keine Vertragsdauer besonders vorgesehen ist. In diesem Falle kann der Richter dem Antragsteller (also dem Mieter oder Pächter) eine der Billigkeit entsprechende Entschädigungspflicht auferlegen. Diese Entschädigung soll sich nach den Verhältnissen beider Vertragsteile richten.
Ungeklärt ist noch die Frage, ob für die Herabsetzung der Miete und für die Auflösung von Miet- und Pachtverhältnissen auch die Erklärungsfrist Gel-
Aus der engeren Heimat.
Landkreis Gießen.
# Mainzlar, 20. Dez. Im schön geschmückten Saale der neuen Schule wurden am Sonntag durch Ortsgruppenleiter Pflüger in feierlicher Form weitere 17 Mütter unserer Gemeinde mit dem Ehrenkreuz der deutschen Mutter ausgezeichnet. Die Feierstunde wurde durch Gedichtvorträge der NS.-Frauenschaft umrahmt. Das Ehrenzeichen in Gold erhielten Katharine Schlapp, geb. Klingelhöfer, Margarete Pfaff und Margarete Michel. Mit dem Ehrenzeichen in Silber bzw. Bronze wurden bedacht: Emma I e s s e g u ß , Elisabethe Schäfer, geb. Schäfer, die Frauen Rabenau, Becker, Margarete Kern, Schäfer, geb. Vogel, Rost, Walther, Kath. Herzberger, Marie Herzberger, Elisabethe Sommer, Schäfer, geb. Kreiling, Dorothea Becker und Frau Emma Ä o g e l, geb. Klingelhöfer. Mit gemeinsam gesungenen Liedern klang die Feier aus.
* Garbenteich, 20. Dez. Im Saalbau Lotz hielt der Gesangverein „Viktoria" seine 61. Jahres-Hauptversammlung ab. Sangesbruder Paul H a p p e l, der zur Zeit den Verein leitet, begrüßte alle Sänger und Mitglieder. Besondere Freude löste die Teilnahme einiger Urlauber, dar-
Aus dem Deutschen Noten Kreuz.
tung hat, wie im § 3 der Verordnung für die Abwicklung gegenseitiger Verträge festgesetzt wurde. Hier kann der andere Vertragsteil (in unserem Falle also der Hauseigentümer) den Gewerbetreibenden unter Hinweis auf die Verordnung auffordern, sich unverzüglich darüber zu erklären, ob er einen Aufhebungsantrag stellen wird. Gibt der Gewerbetreibende nicht binnen einer Woche eine solche Erklärung ab, so kann er den Antrag nicht mehr stellen. Das Derkündungsblatt des Reichsbundes der Haus- und Grundbesitzer stellt sich in einem Aufsatz des Heftes 45 vom 3 Dezember auf den Standpunkt, daß diese Erklärungsfrist auch für die Miet- oder Pachtverhältnisse Geltung habe. U. E. trifft das nicht zu, denn der Gesetzgeber hätte in diesem Falle auf diese Bestimmung (des § 3) im § 4 und § 5 ausdrücklich Bezug genommen. Die Erklärungsfrist liegt wohl auch in den meisten Fällen nicht im Interesse des Hausbesitzes, sondern auch er hat ein Interesse daran, ruhig abzuwarten, wie sich die weiteren Verhältnisse entwickeln werden. Jedenfalls besteht hier noch eine Unklarheit, die seitens des Gesetzgebers wohl noch geklärt werden dürfte. Fordert jedoch der Hauseigentümer zu der Erklärung auf, so ist jedem Meter oder Pächter dringend zu empfehlen, sich darauf fristgemäß, d. h. innerhalb einer Woche, schriftlich dem Hauseigentümer gegenüber zu äußern.
unter des Vereinsführer L. Stein und des Rechners L. Schäfer, aus. Im Jahresbericht wurden nochmals das Leistungssingen und das Konzert hervorgehoben. Den Kassenbericht gab K. Keßler. Durch die Rechnungsprüfer Am end und Lang wurde Entlastung erteilt. Die vor längerer Zeit gegründete Reisekasse wurde durch K. Drolsbach ausbezahlt. Die Verbindung mit den im Felde stehenden Mitgliedern wird auch weiterhin aufrechterhalten bleiben. Unter Leitung des Dirigenten Sommer (Watzenborn-Steinberg) wurden einige Ehöre vorgetragen. In der Aussprache wurde betont, daß der Gesangsbetrieb aufrechterhalten bleiben soll. Dann wurde die Versammlung in üblicher Weise geschlossen.
<£ Lauter, 20. Dez. In/ Rahmen einer schlichten Feier wurde am Sonntagnachmittag wieder einer Anzahl kinderreicher Mütter unseres Dorfes das Ehrenkreuz der deutschen Mutter überreicht. Ortsgruppenleiter Weber hielt eine Ansprache, in der er die Frauen und Mütter aufforderte, sich stets bewußt zu fein, daß ihre Mutterschaft Dienst am Vaterlande sei. Mit der Ueber- reichung der Ehrenkreuze und dem Gedenken des Führers fand die Feier ihren Abschluß.
V. A. Die Verordnung der Vertragshilfe des Richters aus Anlaß des Krieges vom 30. November 1939, von der die OeffenÜtchkeit in großen Umrissen erfahren hat, sieht u. a. auch die Möglichkeit der Herabsetzung von Miete oder Pacht und die Auflösung von Met- und Pachtverhältnissen im Wege der Vertragshilfe durch den Richter vor.
Diese Vertragshilfe wird nur gewährt bei Geschäftsräumen, die von Gewerbetreibenden zur Ausübung ihres Gewerbebetriebes gemietet oder gepachtet wurden. Mt diesen Geschäftsräumen kann eine Wohnung verbunden sein, für die die Vertragshilfe jedoch nur in Frage kommt, wenn die Wohnräume wegen ihres wirtschaftlichen oder räumlichen Zusammenhanges mit den Geschäftsräumen zusammen mit diesen vermietet oder verpachtet sind. Für alle nur zum Zwecke des Bewohnens gemieteten Räume kommt die Vertragshilfe also nicht in Frage. Unter Gewerbetreibenden versteht die Verordnung Kaufleute und Industrielle jeder Größenordnung, Handwerker, wie alle sonsttgen Personen, welche — mit Ausnahme der Landwirtschaft — an der Erzeugung, Verarbeitung und dem Umsatz wirtschaftlicher Güter als selbständige Unternehmer teilhaben. Die Ausübung der Heimarbeit in einer Mietwohnung fällt also nicht unter diese Verordnung, es sei denn, daß mit Rücksicht auf die in der Wohnung ausgeübte Arbeit bei Abschluß des Vertrages ein besonderer Mietzins vereinbart wurde, der sich entweder aus besonderen Leistungen des Hauswirtes (z. B. Vorhaltung besonderer Wassermengen usw.), oder aus einer übermäßigen Abnutzung der Räume rechtfertigte. Es handelt sich also bei derartigen Wohnungen um Grenz fälle, bei denen die Berechtigung zur Herabsetzung der Miete vom Richter besonders geprüft werden dürste.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Vertragshilfe ist die im Verfahren jeweils zu klärende Frage, ob es sich um einen an sich konkursreifen Betrieb handelt oder nicht, denn da die Mietherab- fetzung bis zu 50 v. H. betragen darf, die Vertragshilfe also für den Hausbesitz im Einzelfall eine äußerst schwere Belastung bedeuten kann, hat der Gesetzgeber von vornherein vorgesehen, daß auf Kosten des Hausbesitzers nicht etwa Betriebe durchgeschleppt werden sollen, für die eine Lebensbasis sowieso nicht mehr besteht, und die auch nach dem Kriege infolge ihrer Unwirtschaftlichkeit ausfallen würden. Deshalb die scharfen Bestimmungen über die Prüfung der Vermögensverhältnisse der an- tragstellenden Partei. Der Richter wird also in jedem Verfahren prüfen, ob die Weiterführung des Bettiebes volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Die noch besonders stark übersetzten Gewerbe müssen also damit rechnen, daß das Verfahren damit enden kann, daß der Richter die Auflösung des Met- oder Pachtverhältnisses anordnet, wenn er auf Grund der Vermögenslage und der Betriebsverhältnisse zur Ueberzeugung kommt, daß der Betrieb in Zukunft die durch die Wirtschaftlichkeit eines Grundstücks bedingte Mete oder Pacht nicht mehr wird zahlen können.
Weiter wird eine Herabsetzung der Miete oder Pacht im Regelfälle nur gewährt werden, wenn diese in einem erheblichen Mißverhältnis zu dem verminderten Ertrag des Gewerbebetriebes steht. In den zahllosen Fällen, in denen z. B. die Ladenmiete einschließlich der mitvermieteten Wohnung nicht wesentlich die Mete überschreitet, die für die Wohnung nach den sonst ortsüblichen Sätzen allein zu zahlen wäre, wird der Richter wohl kaum unter die eben angedeutete Höhe der sonstigen Wohnungsmieten für die Geschäftsräume heruntergehen. Hier sind also natürliche Grenzen gegeben. Wir weisen deshalb darauf hin, damit von den Antragstellern die vom Gesetzgeber festgesetzte absolute Grenze für die Herabsetzung der Miete in Höhe von 50 v. H. nicht von vornherein mißverstanden wird, und damit diese Antragsteller bei den gütlichen Verhandlungen mit dem Hausbesitzer nicht unnötigerweise schroffe Forderungen stellen, die ihnen auch kein Richter erfüllen kann.
Schließlich ist für den Richter der Umfang einer evtl. Herabsetzung des Miet- oder Pachtzinses durch das Gebot im § 4, Abf. 1 der Verordnung beschränkt, wonach die Verhältnisse beider Beteiligten bei der Herabsetzung der Mete berücksichtigt werden müssen. Dieses Gebot hat darin seinen berechtigten Grund, daß ja der Reinertratz der Häuser heute nur ein begrenzter ist, auch bei ausge
£ollor.
In Lollar fand ein Grundausbildungskursus des DRK. durch die Abschlußprüfung seine Beendigung. Im ersten Teil dieses Lehrgangs wurde gleichzeitig die Ausbildung der Laienhelferinnen des zivilen Luftschutzes durchgeführt, die durch eine besondere Prüfung abgeschlossen wurde. Der zweite Teil des Lehrganges erstreckte sich auf die Erweiterung der erworbenen Kenntnisse.
Zu der Abschlußprüfung, die von dem Lehrgangsleiter DRK.-Feldführer Dr. med. Neumann- Spengel aus Gießen abgenommen wurde, hatten sich der Kreisführer, DRK.-Oberfeldführer Landrat Dr. Lotz, in Vertretung der Bereitschaftsführerin Haase aus Gießen, sowie die Führerin der Bereitschaft (w), der die Lehrgangsteilnehmerinnen zugeteilt werden, DRK.-Haupthelferin Annemarie Honig aus Hroßen-Buseck, ferner als eingeladene Gäste der Ortsgruppenleiter, die Ortsfrauenschaftsleiterin und der Bürgermeister von Lollar eingefunden. Die 11 Lehrgangsteilnehmerinnen legten in : der Prüfung Zeugnis davon ab, daß sie dem Unterricht mit Aufmerksamkeit und Verständnis gefolgt waren. Die angenommenen Verletzungen, die als Prüfungsaufgaben dienten, wurden praktisch be
helfsmäßig mit Geschick und Verständnis versorgt und die dabei gestellten Fragen aus allen Gebieten der ersten Hilfe durchweg gut und richtig beantwortet.
Nach Beendigung der Prüfung teilte der Kreis- führer Dr. Lotz mit, daß alle Teilnehmerinnen die Prüfung bestanden hätten, und sprach ihnen Dank und Anerkennung für ihre Leistungen aus. Er wies weiter auf die großen Aufgaben und die große Bedeutung des Deutschen Roten Kreuzes gerade auch im nationalsozialistischen Deutschland hin und hieß die neuen Anwärterinnen im Deutschen Roten Kreuz herzlich willkommen. Mit dem Gruß an den Führer und Schirmherrn des Deutschen Raten Kreuzes wurde die Veranstaltung geschlossen.
Allendorf a. d Lda.
In Allendorf a. d. Lumda wurde der von DRK.- Oberwachtführer Dr med. H. Augst aus Allendorf begonnene und nach dessen Einberufung zur Wehrmacht von DRK.-Hauptführer Dr. med. W. Trautmann aus Gießen durchgeführte DRK.° Grundausbildungskursus mit der Abschlußprüfung am Montag beendet.
Als Vertreterin der DRK.-Kreisstelle Gießen
stellte die stellvertretende Bereitschaftsdienstleiterist DRK.-Oberwachtführerin Wolf aus Gießen den weiblichen Teilnehmerinnen des Lehrgangs ihre Be« reitschaftsführerin, DRK-Haupthelferin Annemarie Honig aus Großen-Buseck vor. die ihrerseits die Vereidigung einer Anwärterin vornahm, die sich einer weiteren Ausbildung als Schwesternhelferist unterziehen will. Die von DRK.-Hauptführer Dr. Trautmann durchgeführte Prüfung endete mit dem Ergebnis, daß alle Teilnehmer und Teilnehmer, innen die Prüfung bestanden, die durch ihre And warten und Kenntnisse in der praktischen Verband» lehre zu erkennen gaben, daß der Zweck ihrer Aus» bildung erreicht war
Zur Freude der neuen Anwärter und Anwärter« innen war Bürgermeister Karl K r i e b . der am gleichen Tage auf Urlaub in die Heimat gekommen war, als Gast zur Prüfung erschienen. Der Stellvertreter des Kreisführers, DRK.-Hauptführer Dr. Trautmann, sprach bei Begrüßung der Gäste ihm den besonderen Dank dafür aus, daß er sich für die Rot-Kreuz-Arbeit auch schon vor Ausbruch des jetzigen Krieges tatkräftig eingesetzt hatte. An- dem Erfolg des Prüfungsergebnisses hatten im Laufe des Kursus die DRK.-Helferinnen Augst aus Allendorf, Pukallus, die Haupthelferin Gros- s e r und der Oberwachtführer W i n n e ck e r , alle aus Gießen, großen Anteil. Nach beendigter Prüfung fand ein kameradschaftliches Beisammensein statt.
Wirtschaft.
Mein-Mainische Börse.
Tendenz knapp behauptet.
Frankfurt a. M., 20. Dez. Die näherrückenden Feiertage machen sich in einer weiteren Schrumpfung der Aufträge und damit des Geschäfts bemerkbar. Teilweise erfolgten kleine Glattstellungen, anderseits jedoch auch einzelne Käufe, so daß die Haltung am Aktienmarkt nicht ganz einheitlich, Überwiegend aber nur knapp gehalten war. Etwas Angebot verblieb in Zellstoff Waldhof, die weiter ab fielen auf 111,25 (112,50). Von Montanwerten gaben Hoesch auf 109 (109,65) nach, hingegen zogen Verein. Stahl und Rheinstahl je 0,25 v. H. an. JG.-Farben bröckelten auf 163,65 (164), ferner Reichsbank auf 101,75 (102) und Berger Tiefbau auf 140 (140,50) ab. Fest lagen Scheideanstalt mit 224,50 (223), Verein. Deutsche Metall mit 164 (162) und Westdeutsche Kaufhof mit 78,50 (76,50), wobei bei letzteren Presseäußerungen über den Geschäfts« verlauf etwas anregten.
Der Rentenmarkt lag ebenfalls sehr ftill. Nennenswerte Nachfrage erhielt sie nur am Pfandbriefmarkt. Reichsaltbefitz-Anleihe weiter abbröckelnd auf 138,40 (138,65). Etwas Abgabeneigung bestand außerdem für Steuergutscheine Serie II. Industrie» Obligationen schwankten bei 0,25 bis 0,50 v. H., 6 v. H. JG.-Farben 0,65 v. H. höher mit 127,40. Stadtanleihen zogen z. T. etwas an, fest lagen nach Pause 4,50 v. H. Wiesbaden mit 98(96). Reichsaltbesitz später wieder 138,50 nach 138,40, Reichsbahn- VA. 0,25 v. H. fester mit 127,40. Im Freiverkehr Kommunal-Umschuldung weiter gesucht mit 94,35 (94,25).
Unnotierte Werte waren geschäftslos Tagesgeld sehr leicht mit 1,75 (2) v. H.
Frankfurter Schlachtviehmarkl.
Frankfurt a. M., 20. Dezember. Notiert wurden je 50 Kilo Lebendgewicht in RM.: Kälber a) 62 bis 65 (am 13. 12. 62 bis 65), b) 55 bis 59 (54 bis 59), c) 45 bis 50 (42 bis 50), d) 30 bis 40 (30 bis 40). Hümmel a2) 49 bis 50 (49 bis 50), b2) 45 bis 48 (44 bis 49), c) 36 bis 44 (32 bis 43). Schafe a) (42), b) 39 (36 bis 39), c) 30 bis 32 (22 bis 32). Schweine a) 56 (56), bl) 56 (56), b2) 56 (56), c) 55 (55), d) 52 (52), e) 50 (50), Sauen gl) 56 (56). Marktverlauf: Kälber, Schafe und Schweine zugeteilt.
Frankfurt a. M., 21. Dez. (Vorbericht.) Bei ausreichender Beschickung war etwa folgende Marktlage: Es kosteten Ochsen 37,50 bis 46,50 RM., Bullen 35bis 44,50, Kühe 15 bis 44,50, Färsen 25 bis 45.50, Kälber30 bis65, Hämmel 30 bis 50, Schafe 20 bis 42, Schweine 50 bis 56 RM. — Marktverlauf: Das gesamte Vieb wurde zugeteilt.
Schweinemarkt in Buhbach.
* Butzbach, 21. Dezember. Auf dem heutigen Schweinemarkt kosteten bis sechs Wochen alte Ferkel bis 12 RM., sechs dis acht Wochen alte 12 bis 14 RM., ältere Tiere kosteten bis 35 RM. Der Handel war flott.
fioBfSCHLAN DH
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Jo • wer die „Astra" raucht, kann wirklich schmunzeln! Man schmeckt es gar nicht, wie leid)* die „Astra" ist - so voll ist ihr Aroma. Kein Wunder, daß Immer mehr genießerische und Oberlegende Raucher zur „Astra" greifen. Da heißt es dann: Versucht — geschmeckt — und treu geblieben I Denn auch die „Astra" selbst bleibt sich in ihren Vorzügen stets gleich. Besonderes Wissen um den Tabak und seine edelsten Provenienzen, dazu besondere Tabalt- Mischkunst - beides im Hause Kyriazl schon ta» der dritten Generation verwurzelt - sorgen dafür. Kaufen Sie nach heute eine Schachtel •Astra" und bedenken Sie: Eine Ggarette, die co viel verlangt wird, kommt auch stets fried» in die Hände des Rauchers. So werden olle ihre Wünsche von der „Astral erfüllt
• Die „Astra" ist aromatisch!
• Die „Astra" ist leicht!
• Die „Astra" ist frisch! t
Eine wahre Freudf
... zufriedenes „Astra-Schmunzeln"! |
Rauchen Sie „Astra"-dann schmunzeln Sie auch!
Mit und ohne Mdstck.


