Oer erste Rechtswahreriag Großdeutschlands.
Leipzig, 19. Mai. (DND.) In der Feierhalle der deutschen Arbeit auf der Technischen Messe, von deren Stirnwand das Symbol des NS.-Rechtsmah- rerbundes grüßt, wurde der Tag des Deutschen Rechtes, der Erste Rechtswahr er tag Großdeutschlands, durch den Reichsrechts- führer, Reichsleiter Reichsmirrrster Dr. Frank, mit dem Gruß an den Führer eröffnet, dessen einzigartiger schöpferischer Genialität es zu verdanken sei, daß Großdeutschland Wirklichkeit wurde. Dr. Frank übermittelte die Grüße des Führers und richtete Grußworte an die wieder in großer Zahl erschienenen Ehrengäste aus dem In- und Ausland. Es find, wie er feststellte, Vertreter erschienen aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Niederlande, Italien, Japan, Jugoslawien, Lettland, Norwegen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Slowakei und Ungarn. Als Vertreter der italienischen Gäste überbrachte der Senatspräsident am Obersten Kassationshof in Rom, Exz. Messina, die Grüße des faschistischen Regimes und insbesondere des Justizministers Exz. Solmi und betonte die enge Verbundenheit der deutsch- italienischen Rechtsbeziehungen. Als Vertreter Spaniens übermittelte Professor Casso (Sevilla) die Grüße des Generalissimus Franco und Spaniens.
Heber Deutschlands Weg zum Dritten Reich sprach bann in längeren Ausführungen Reichsleiter B o u h- le r. Im Namen der Reichsjustizverwaltung sprach sodann
ReichSjustizminister Nr. Gärtner der Tagung die herzlichsten Wünsche für den Verlauf der Tagung aus. Der Minister fuhr fort: Die Fundamente des kommenden neuen Rechtes, die uns der Führer gegeben hat, sind gesichert. Jetzt gilt die Arbeit der Gcstaltung des Rechtes auf den einzelnen Gebieten des Lebens. Freilich wissen wir sehr gut, daß die besten Gesetze nicht ihre größte Wirkung erhalten, wenn nicht die Menschen, die sie handhaben, gewisse Doraussetzun- gen erfüllen. Je stärker dieses Bewußtsein in unseren Berufsgenossen lebendig wird und bleibt, daß cs in der Hauptsache a u f ihre eigene Persönlichkeit ankommt, ob gutes neues Recht den Weg zum Herzen des Volkes findet, um so mehr wird das Bewußtsein^ von der Würde und von der Bedeutung des Berufes in uns lebendig. Darin liegt zugleich die Ehre unserer Arbeit. Der Minister erklärte, er sei der felsenfesten Ueberzeugung, daß die deutsche Jugend wie in der Vergangenheit so auch in der Zukunft d e' n öffentlichen D i e n st — und das sei die ausdrucksvollste und einleuchtendste Form des Dienstes am eigenen V o If — nicht danach ab messen werde, ob der wirtschaftliche Ertrag der künftigen Arbeit geringer sein werde als anderswo. Der Blick von einem Lebensvorgang auf das große Ganze, auf das Volk, ist es, was man dem künftigen Nachwuchs als wichtigstes und unentbehrlichstes Ausbildungsziel vorhalten muß. Wenn wir unsere künftigen Rechtswahrer so erziehen, so brauchen wir auch keine Sorgen zu haben um eine Rechtsprechung, die etwa nicht volksnahe wäre, dann können wir dem Nachwuchs den Stab des Richters in aller Ruhe einst in die Hand geben.
Oer Reichsrechtsführer, Reichminister Or. Frank ergriff dann das Wort: Der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund, so sagte er, wurde in der härtesten Kampfzeit der NSDAP, gegründet. Heute steht der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund als die weitaus größte Rechtsorganisation aller Völker und Zeiten mit an der Spitze der Arbeit zur Verwirklichung des Punktes 19 unseres Parteiprogramms, der für unser Rechtssystem die Abkehr von jeder Form fremden Rechts und die Schaffung eines deutschen Gemeinrechts als nationalsozialistisches Kampfziel aufgestellt hot. In einer Zeit zwischen- staatlicher Spannung findet unsere Tagung statt. Die Krisis der zwischenstaatlichen Rechtsbeziehungen datiert vom sogenannten Versailler Vertrag. Das Schicksal schenkte dem deutschen Volke Adolf Hitler, der olle Deutschen ohne Ausnahme auf das für unser Volk und sein Leben notwendige Rechtsprogramm der nationalsozialistischen Bewegung zusam- menschweißte, das sich die völlige Zerstörung dieses Versailler Diktats zum Ziele gesetzt hat. Es ist der größte Rechtskampf aller Zeiten, den Adolf Hitler hier als Oberster Rechtswahrer seines deutschen Volkes angesichts der ganzen Welt gegen die Verurteilung in Versailles geführt und — begnadet vom Schicksal — bisher mit friedlichen Mitteln gewonnen hat. Heber dem Werk dieses Mannes Liegt die Weihe der höchsten Berufung im Dienste seiner Nation. Er ist nicht nur der größte Staatsmann der deutschen Geschichte, er ist auch der größte Gesetzgeber der deutschen Rechtsgeschichte. Das deutsche Rechtsleben hat unter unserem Führer Adolf Hitler wieder gelernt, aus dem unzerstörbaren Kraftquell unseres völkischen Rechtsgefühls heraus zu arbeiten. Bis in die letzten Auswirkungen der Rechts- arbeit hinein leuchtet heute die geniale Logik und die fruchtbare Volksverbundenheit der nationalsozialistischen Volksführung.
Daß es heute keine jüdischen Richter, keine jüdischen Staatsanwälte, keine jüdischen Rechtsanwälte, keine jüdischen Notare, keine jüdischen Verwaltungsrechtswahrer, Wirtschaftsrechtswahrer usw. mehr gibt, das dünkt uns heute beinahe selbstverständlich, und ist doch ein unvorstellbarer, kaum ahnbar gewesener Erfolg. In der Zeit der Machtübernahme gab es in Berlin fast 70 v. H. Juden unter den Rechtsanwälten, in Wien waren es fast 90 v. H.l Auf anderen Gebieten ist es ähnlich. Die Arbeitsordnung der Gesetzgebung des Dritten Reiches, der Aufbau des Arbeiterstandrechts und die Wirtschaftsplanung haben dieses wahrhafte Wunder Adolf Hitlers vollführt, daß keine Arbeitslosigkeit, sondern Arbeitermangel, daß kein Klassenkampf, sondern Arbeitsfrieden, daß keine Wertminderung, sondern ununterbrochene Wertsteigerung unserer Produktion, spürbar ist. Für das Wirken des nationalsozialistischen Rechtswahrers ist kennzeichnend, daß er in unmittelbarster Lebensnähe, in ununterbrochener Verbindung mit Millionen von Einzelschicksalen den Gesetzen des Führers tatfreudig zur Verwirklichung verhilft. Der Rechtswahrerberuf ist fürwahr kein lebensferner, sondern der lebensnächfte, der sich denken läßt. Nach den Ergebnissen von sechs Jahren Arbeit im Machtbereich des Nationalsozialismus können wir nationalsozialistische Rechtswah
rer mit sicherer Zuversicht eine Entwicklung feststellen, die nach Auslese fachlicher Vorbildung, Berufserziehung und dienstlicher Leistung dem entspricht, was in allen Bereichen der volksgenössischen Le- bensordming Adolf Hitlers an Größe des Arbeitseinsatzes und des Erfolges sonst in Erscheinung tritt. Diese Tagung des großdeutschen nationalsozialistischen Rechtsstandes ist ein Zeichen dafür, daß der Beginn einer neuen deutschen Rechtsgeschichte seinen organisatorischen Ausdruck im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund gefunden hat.
Oer Muttertag.
Berlin, 19. Mai. (DNB.) Am Muttertag um 9.30 Hhr bis 10 Hhr werden die Reichsfrauenführerin, Frau Scholtz-Klink, und Reichsinnen- minifter Dr. Frick im Rahmen einer Reichssendung im Rundfunk spreche n.^Die Sendung wird von den Jugendgruppen der NS.-Frauenschaft und des Deutschen Frauenwerkes in Zusammen- arbeit mit der Hitler-Jugend ausgestaltet.
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Stabsführer Hartmann Lauterbacher gab dem in Braunschweig aus Anlaß des 4. Reichsführerinnen- und -führerlagers versammelten Führerkorps einen Befehl Baldur von Schirachs bekannt, demzufolge alle Angehörigen der Hitler-Jugend die mit dem Ehrenkreuz der deutschen Mutter ausgezeichneten Frauen zu grüßen haben. Außerdem ist jeweils der Ehrentag der deutschen Mutter für die gesamte Hitler-Jugend d i e n st f r e i.
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Die Oberste SA. -Führung verfügt, daß am Muttertag, Sonntag, 21. Mai, der SA. - Di en st im allgemeinen auszufallen hat. Dies bedeutet jedoch nicht ein Verbot für SA.- Dienstleistungen, die unaufschiebbar sind und daher unbedingt durchgeführt werden müssen. Demgemäß entscheiden die Gruppen, welcher SA.-Dienst trog grundsätzlicher Richtlinien am Muttertage stattzufinden hat.
Stenotypistin ein Lehrberuf.
Im Hinblick auf den Mangel an Arbeitskräften wird von der DAF. die Parole ausgestellt, daß jeder Deutsche ein Facharbeiter sein müsse. Deshalb tritt das Jugendamt der DAF. im Einvernehmen mit der Reichsjugendführung und den Fachämtern mit dem Wunsch an die Oeffent- lichkeit, einen besonderen Beruf der Ste - notypistin als Lehrberuf zu schaffen und hierfür eine zweijährige Lehrzeit vorzu- sehen. Es sei nicht angängig, daß neben einigen wenigen Kräften, die in einer mehrjährigen kaufmännischen oder Bürolehre oder mehrjährigen Handelsschule ausgebildet sind, eine große Anzahl von Kräften mit den gleichen Rechten steht, die nur in ein paar Abendkursen sich etwas Stenographie- Kenntnisse angeeignet haben und in ihren Leistungen kaum vollwertig sein können, weil sie nicht systematisch ausgebildet sind. Ein im Verhältnis zur Arbeitsleistung zu großes Aufgebot
<m Arbeitskräften sei auf die Dauer untragbar. FD? den Stenotypistinnenberuf müsse daher eine geordnete Ausbildung gefordert werden.
Als Voraussetzung zum Eintritt sei eine gute schulische Allgemeinbildung, d. h. mindestens Volksschulabschluß mit befriedigender Deutschnote zu verlangen, sowohl hinsichtlich der Rechtschreibung, Zeichensetzung wie auch des Stils und Satzbaus. In der Berufsausbildung sei bei Stenographie als Mindestmaß die Leistung der Geschäftsstenographenprüfung zu fordern, also 150 Silben und eine entsprechende Zahl von Anschlägen. Hinzukommen müßten noch: bürotechnische Kenntnisse, wie die Behandlung ein- und ausgehender Post, der Briefablage, oer Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung, Posttarife. Ferner müßten allgemeine wirtschaftliche Kenntnisse bestehen. Auch die Kenntnis der allgemeinen kaufmännischen Fachausdrücke und der gebräuchlichsten Fachausdrücke des Wirtschaftszweiges, in dem die Stenotypistin tätig ist, seien zu verlangen. Endlich müsse die Stenotypistin noch das Telephon bedienen, den Terminkalender führen können, ebenso eine gebräuchliche Kartei, und sie müsse einfaches kaufmännisches Rechnen beherrschen.
Am Schluß der Ausbildung müsse die Stenotypi- ftin in der Lage sein, nicht nur nach Diktat richtig zu schreiben, etwa überhörte Wörter richtig zu ergänzen, sondern auch die Schreiben von sich aus äußerlich in die richtige Form kleiden, sie postfertig machen, in den für diesen Fall richtigen Ucbermitb lungsweg lenken, einfache Briefe entwerfen und alle Vorgänge richtig zu den Akten bringen können. Dieses Ziel werde leichter und besser durch praktische als durch rein schulische Ausbildung erreicht. Es sei deshalb angebracht, für den Stenotypistinnenberuf eine Ausbildungsmöglichkeit im Betriebe zu schaffen, wobei eine Handelsschulvorbil- dung von mindestens einem Jahre anzurechnen sei. Am Schluß der Ausbildung sei ihr Erfolg durch eine unter staatlicher Aufsicht durchgeführte Prüfung nachzuweisen.
Wetterbericht
Durch eine Umgestaltung der Großwetterlage ist die heitere Zufuhr kalter Meeresluft aus hohen nördlichen Kreisen abgeschnitten. Da anderseits eine Zufuhr wärmerer Luftmassen sich zu uns hin noch nicht durchzusetzen vermag, werden die Temperaturen in der nächsten Zeit im wesentlichen durch Ein- und Ausstrahlungen bestimmt werden und bei zeitweilig heiterem Wetter tagsüber wieder höher ansteigen als seither. Das Aufkommen durchaus beständigen Wetters ist jedoch noch keineswegs gesichert.
Vorhersage für Sonntag: Teilweise heiter, doch einzelne zum Teil gewittrige Niederschläge nicht ausgeschlossen, nachts frisch, tagsüber etwas wärmer als seither, veränderliche Winde.
Vorhersage für Montag: Teilweise heiteres und tagsüber wärmeres, aber nicht durchaus beständiges Wetter.
Lufttemperaturen am 19. Mai: mittags 10,4 Grad Celsius, abends 8,9 Grad: am 20. Mai: morgens 8,6 Grad. Maximum 10,7 Grad, Minimum heute nacht 7,4 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 19. Mai: abends 11,3 Grad: am 20. Mai: morgens 10,4 Grad. — Niederschläge 8,5 mm.
Statt Strompreise für die Landwirtschaft.
Auf Grund der Tarifordnung für elektrische Energie vom 25. Juli 1938 batte das Elektrizitätswerk Gießen seine Abnehmer bereits über die zur Einführung kommenden Strompreise unterrichtet. Die vom Elektrizitätswerk Gießen ausgearbeiteten Strompreise sind nunmehr für die Landwirtschaft von der zuständigen Reichsgruppe und der Landesregierung genehmigt worden.
Wir machen darauf aufmerksam, daß der neue Tarif nur auf
besonderen schriftlichen Antrag vom Elektrizitätswerk Gießen gewährt wird. Die Bestimmungen in Ziffer 111, 5 u. 6 des Tarifs können zunächst noch nicht in Anwendung kommen, da die Grund- vreissätze des entsprechenden Gewerbetarifs noch nicht zur Verfügung stehen. Der Landwirtschaftstarif kann bei diesen Abnehmern nur angewandt werden, wenn der landwirtschaftliche Stromverbrauch gesondert gemessen wird.
Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Leitungsnetz
des städtischen Elektrizitätswerks Gießen.
Allgemeine Tanfpreise für die Versorgung mit elektrischer Energie.
Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen stellt zu den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen elektrische Energie zu folgenden Preisen zur Verfügung:
Der Strompreis setzt sich aus einem Jahresgrundvreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitsvreis für die abgenommene elektrische Arbeit zusammen.
Die Höbe des Grmldvreiscs richtet sich
1. bei den Haushalttarifen nach der Zahl der Räume,
2. bei den Gcwcrbetarifen nach dem Anschlußwert oder/und der Raumgröße,
3. bei den Lcmdwirtschaststarifen nach der Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche.
IIL Landwirtschaftstarife.
1. Die Verrechnung des Gesamtbedarfs für landwirtschaftliche Abnehmer erfolgt nach folgendem Tarif, dessen Wahl dem Abnehmer freisteht. Als monatliche Teilbeträge des Jahres- grundpreises werde»! erhoben:
für die ersten 2,5 ha . . . RM. 3,— für jeden weiteren ha RM. 0,20 Der Arbeitspreis beträgt 8 Rvf./KVVh.
2. Der Bestimmung des Grundpreises wird die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche, also Ackerland, Wiesen und Weiden (einschl. Pachtland) zugrunde gelegt. Richt als landwirtschaftlich genutzte Fläche im Sinne des Tarif gelten und außer Ansatz bleiben Waldungen, Gewässer, Oedland, Heide, Almen, Wege und dergleichen.
3. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche wird auf ganze Hektar auf- oder abgerundet.
4. Die Abrechnung seines Gesamtverbrauches nach dem Landwirtschaftstarif kann jeder 9lbne6mer beanspruchen, der mindestens 2,5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bewirtschaftet.
Beansprucht ein Abnehmer die Abrechnung seines Gesamtverbrauchs nach dem Landwirtschaftstarif, obwohl er weniger als 2,5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bewirtschaftet, dann muß er nachweisen, daß und warum er trotz der geringen Größe seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche als landwirtschaftlicher Abnehmer im Sinne der Tarifordnung für elektrische Energie anzusehen ist. Jedoch muß der Abnehmer auch bei geringerer Größe seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche den Grundpreis für 2,5 ha zahlen. Der Anspruch auf Abrechnung des Gesamtverbrauchs nach dem Landwirtscbaftstarif ist ausgeschlossen, wenn die Landwirtschaft nur zufällig oder nebenbei betrieben wird.
5. Heberschreitet der Anschlußwert von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere von Motoren, die für den Betrieb der Landwirtschaft oder des dazu gehörigen Haushalts erforderliche Höhe, so wird der Grundpreis für den darüber hinausgehenden Anschlußwert nach den Gewerbetarifen berechnet.
6. Sind mit einem landwirtschaftlichen Betrieb Räume verbunden, die gewerblichen oder sonstigen beruflichen Zwecken dienen, so wird der Grundpreis für sie bzw. für die in ihnen vorhandenen Verbrauchsemrichtungen nach den Gewerbetarifen bestimmt.
V. Nachtstromtarif.
Für Wärmespeicherzwecke (Heißwasserspeicher, Futterdämpfer, Speicheröfen usw.) beträgt der Arbeitsvreis:
in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr = 4 Rvf./kVVh.
Für die zur Messung dieses Verbrauches erforderlichen Meßeinrichtungen wird ein Zuschlag zum Grundpreis nach den unter Ziffer VI, 7 angegebenen Sätzen verrechnet.
VI. Allgemeine Bestimmungen.
1. Die Abnehmer haben dem Elektrizitätswerk Gießen alle zur
Bildung des Grundpreises notwendigen Angaben zu machen. Sie sind verpflichtet, dem Elektrizitätswerk jede Aenderung der tatsächlichen Verhältnisse, die eine Aenderung des Grundpreises zur Folge hat, spätestens bis zum nächstfolgenden Ablefezeitpunkt mitzuteilen. Die Anzeigepflicht gilt erst dann als erfüllt, wenn die Anzeige von dem Elektrizitätswerk schriftlich bestätigt ist.
Wird bei einer Prüfung festgestellt, daß sich die Verhältnisse geändert haben, die für die Festsetzung des Grundpreises maßgebend waren, ohne daß dem Versorgungsunternehmen Anzeige gemacht worden ist, so kann der Grundpreis für den ganzen Zeitraum seit der letzten Feststellung des Grundpreises nachberechnet werden.
2. Macht der Abnehmer von dem ihm eingeräümtcn Wahlrecht Gebrauch, so ist er an die gewählten Tarife erstmalig bis zum Ablauf des Rechnungsjahres der Wahl, später bis zum Ablauf des Rechnungsjahres des Versorgungsunternehmens gebunden. Die Bindung gilt jeweils für ein weiteres Rechnungsjahr, wenn der Abnehmer nicht spätestens einen Monat vor Ablauf dieses Jahres dem Versorgungsunternehmen schriftlich mitteilt, welche andere Wahl er treffen will.
3. Erklärt sich der Abnehmer nicht, so kann ihm das Versorgungs- Unternehmen nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Er- flärungyfrift mit verbindlicher Kraft in einen Tarif einstufen, längstens jedoch für 1 Jahr.
Die Vorschrift in Ziffer 2, Satz 2 gilt entsprechend.
4. Der Abnehmer behält sein Wahlrecht, wenn er nachweist,
daß er zur rechtzeitigen Abgabe der Erklärung ohne Verschulden nicht in der Lage war.
5. Soweit die allgemeinen Bedingungen eine vorzeitige Kündigung oder Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem Abnehmer vorsehen, wird dieses Recht durch die Bindung nach Ziffer 2 und 3 nicht berührt.
6. Rückrechnungen finden bei einem Wechsel des Tarifs nicht statt.
7. Die Kosten einer Meßeinrichtung sind im Grundpreis jedes einzelnen Tarifs enthalten. Für zusätzliche Meßeinrichtungen werden nachstehende Zuschläge zum Grundpreis erhoben: Für Zweileiterzähler
bis 10 Amp.monatlich
Für Drei- und Vierleiterzähler
bis 5 Amp. monatlich
„ 10 „ „ .
,, 20 „ „ ......
„ 30 „ „
üb.30 „ „
Für Dovveltarifzähler
bis 5 Amp. monatlich
„ 10 „
„ 20 ,, ,, ......
30 „ „ ......
üb. 30 ,, „ ......
Für einen Höchstleistungsmesser monatlich
RM. —,50
—,60
-70
—,80 1,— 2,—
—,80 1,— 1,30 1,60 2,—
—,50
Für eine Schaltuhr monatlich „ —,50
8. Wird der Stromverbrauch eines Abnehmers nach mehreren Tarifen abgerechnet, jedoch über weniger Zähler gemessen, so sind für die ersparten Meßeinrichtungen Abschläge vom Grundpreis nach Ziffer 7 zu machen.
9. Heber die Anwendung der Tarife im Einzelfalle entscheidet das Versorgungsunternehmen.
10. Der vorstehende Tarif tritt am 1. Avril 1939 in Kraft. Gleichzeitig bleiben die bisherigen Tarife in Kraft.
Gießen, den 17. Mai 1939.
3661A
Stadtwevke Gießen
Abt. Elektrizitätswerk.
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