Das Gießener Hitler-Jugend-Heim.
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Das Schaubild, von der Hand des Architekten Müller (Offenbach) angefertigt, zeigt das Gießener Hitler-Jugend-Heim, wie es sich nach seiner Fertigstellung darbieten wird. Im Bilde rechts ist die Feierhalle zu sehen, die das größte Bauwerk in der Gesamtanlage darstellt und in ihrer Gestaltung ihren besonderen Zweck erkennen läßt. Der zurückliegende M i t t e l t r a k t stellt den eigent
lichen Heimbau dar, der zu ebener Erde sechs Schar-Räume, Appellflure und in der Mitte die Eingangs- und Fahnenhalle enthält. Heimbau und Feierhallewerden architektonisch durch eine offene Säulenhalle miteinander verbunden sein. Die Säulenhalle ist auf dem Bilde zwischen Heimbau und Feierhalle sichtbar. Im Vordergründe links ist das Wohnhaus des Hausmeisters zu sehen.
Hetmbau und Hausmeisterwohnhaus werden ebenfalls durch eine offene Säulenhalle miteinander verbunden. Links und rechts an die Gesamtanlage schließen sich He im gärten an, für die die vorhandenen Baumbestände nach Möglichkeit ausgenützt werden.
an den Ball. Er zeigte eine Reihe von kleinere« vorbereitenden Spielen, die,in jeder Klasse, von den Kleinsten angefangen, ohne große Aufwände int Freien und in der Halle gespielt werden können« Für das Fußballspiel müsse man Vorbereitung haben wie für jedes andere Spiel auch. Nur durch einen guten Aufbau werde dieser Sport vorankom? men können. Aus diesem Grunde zeigte Fachlehrer Sottong Spiele, durch die die Wettkampfform get wahrt und die den Angriffsgeist, das Mannschafts- Zusammenwirken, das Zielstoßen, die Treffsicherheit, den Umgang mit dem Ball und vor allem die Go wöhnung des Fußes fördern. An die Ausführungen! schloß sich eine rege Aussprache an.
Anrudern der
Zustus-von-Liebig Schule.
Die Justus-von-Liebig-Schule hielt dieser Tagö ihr Anrudern ab. Damit hat die Schule den Rudersport als Bestandteil der Leibeserziehung ausgenommen, während sie bisher das Rudern nur in einer kleinen, freiwilligen Sportgemeinschaft pflegte.
ZOO km durch Schlamm und über Eis.
Deutscher Geländefahrer siegt in Finnland.
Die schwere internationale Geländefahrt Helsinki— Lahti—Helsinki endete mit einem großen deutschen Siege. Auf der 700 Kilometer langen Strecke sorgten Eis und Schlamm dafür, daß von den 40 Teilnehmern nur 13 das Ziel erreichten. Strafpunktfrei hatte als einziger Fahrer der Berliner Julius von Krohn mit seinem 600-ccm-Zündapp-Gespann diü zahlreichen Kontrollen in der Sollzeit angefahren. Zweitbester Seitenwagenfahrer war Schrödev (Zündapp) mit 15 Punkten. Bei den Solomaschineni gewann der Finne Markola mit 13 Punkten, der! ebenfalls eine Zündapp fuhr. Zweiter wurde dep finnische Motorradmeister Lampinen (Norton) von dem DKW.-Fahrer Bergström.
Wiederholungsübungen zum GA.-Wehrabzeichen.
Wirtschaft.
Mein-Mainische Börse.
Erste Wiederholungsübungen in Gießen am 4. und 25. Juni.
„Um zu erreichen, daß die Wehrlüchligkeil der Träger des ZA.-5portab;eichens bis ins hohe Aller erhallen bleibt, ermächtige ich den Stabschef der SA., durch Ausführungsbestimmungen den weiteren Besitz des SA.- Sportabzeichens von der Ableistung bestimmter Wiederholungsübungen abhängig zu machen. Des weiteren erhebe ich das Leistungsbuch des SA.-Sportabzeichens zu einer Urkunde, die Aufschluß gibt über die körperliche Leistungsfähigkeit und charakterlich weltanschauliche Haltung des Inhabers des S2L- Sportabzeichens."
Gemäß dieser Verfügung des Führers vom 13. März 1937 werden in diesem Jahr, genau wie im vorhergehenden, die Wiederholungsübungen für das SA.-Sportabzeichen, das inzwischen durch Proklamation des Führers vom 19. Januar 1939 zum „S A. ° W e h r a b z e i ch e n" erhoben wurde, in drei Abschnitten durchgeführt, die sich zeitlich wie folgt verteilen:
Erste Wiederholungsübung: Mai/Juni 1939.
Zweite Wiederholungsübung: September/Oktover 1939.
Dritte Wiederholungsübung: November 1939.
Die erste Wiederholungsübung, die sich auf KK.-Schießen, Handgranatenzielwurf und 1500- Meter-Geländehindernislauf erstreckt, wird im Bereich der Standarte 116 am 4.1un i und am 25.Juni 1939 durchgeführt. Antreteort und An- tretezeit werden rechtzeitig durch Presse oder Plakatanschlag bekanntgegeben. Es ist jedem Wehrabzeichenträger damit die Möglichkeit gegeben, im Falle des Verhindertseins zum ersten Termin seine Wiederholungsübung am festgesetzten zweiten Termin abzulegen.
Verlangt wird in diesen drei Uebungen im einzelnen folgendes:
KK. - Schießen: 5 Schuß liegend freihändig auf 50 Meter Entfernung auf 12er-Brustringscheibe mit 1 Zentimeter Ringabstand.
Handgra n a t e n z i e l w u r f auf Kopfscheiben, die auf 30 Meter Entfernung in einem Kreis mit 4 Meter Durchmesser aufgestellt sind; jeder Mann 6 Würfe.
1500-Meter-Gelände Hindernislauf: Auf der Strecke sind verschiedene natürliche Hindernisse zu überwinden.
Zur Teilnahme verpflichtet sind alle Wehrabzeichen-Träger, die das Wehrabzeichen vor dem 1. Januar 1939 erworben und die das 40. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Wehrabzeichen-Träger, die das 40. Lebensjahr erreicht haben, brauchen, sofern sie auf den Erwerb des silbernen Abzeichens verzichten, an
keiner Wiederholungsübung teilzunehmen. Als1 Stichtag für die Altersgrenze gilt für das Jahr 1939 das Geburtsdatum vor dem 3 0. April 1899. Solche Inhaber des Wehrabzeichens, die das 40. Lebensjahr erreicht haben und die geforderten Wiederholungsübungen drei Jahre hindurch abgeleistet haben, erhallen das AbZeichen i y Silber.
Von der Teilnahme befreit sind Soldaten und Beamte der Wehrmacht, wenn sie sich zum Zeitpunkt der örtlich stattfindenden Wiederholungsübungen im Wehrdienst befinden.
Ist die Teilnahme aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen* nicht möglich, so ist eine vorzeitige begründete Entschuldigung der zuständigen SA.-Dienststelle vorzulegen. Die Entscheidung, ob die Entschuldigung gelten kann, obliegt der SA.- Dienstststelle. Nichttcilnahme an Wiederholungsübungen bzw. unbegründetes Fernbleiben hat Entziehung des Wehrabzeichens zur Folge.
Zuständige Einheiten für die Abnahme der Wiederholungsübungen sind 'für alle Nichtangehörigen einer Gliederung die S A. - Einheiten. Für die Angestellten der Deutschen Polizei, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, fördernde Mitglieder der ff, Korpsangehörige des NSKK. und Förderer des NSFK. ist ebenfalls die SA. als abnehmende Einheit z u - ft ä n d i g.
Inhaber des SA.-Wehrabzeichens, die sich z. Z. der Wiederholungsübung nicht an ihrem Wohnort befinden, haben diese an ihren jeweiligen Aufenthaltsorten ybzuleisten.
Als Anzug und Ausrüstung für die erjte Wiederholungsübung kommt Uniform oder geeignete Marschkleidung in Frage, sowie Sportkleidung für den 1500-Meter-Geländelauf. Die Entscheidung, ob die gezeigten Leistungen bei den Wiederholungsübungen den Forderungen entsprechen, oder ob die Mindestleistung nicht erreicht wurde, trifft der zuständige Prüfer an Ort und Stelle. Die bestandene Wiederholungsübung wird in der Wahrabzeichenurkunde bestätigt. Zu diesem Zweck hat jeder an der Wiederholungsübung Teilnehmende Urkunde und Besitzzeugnis der SA.-Einheit vorzulegen. Diejenigen Wehrabzeichenträger, die noch nicht im Besitz der Urkunde sind, haben das Leistungsbuch vorzulegen. Meldet ein Inhaber des Wehrabzeichens begründet fein Fernbleiben von der ersten Wiederholungsübung, so erhält er eine entsprechende Bescheinigung.
Um jedem nicht in einer Gliederung der NSDAP, aktiv Tätigen die Möglichkeiten zu geben, sich für die geforderten Uebungen vorbereiten zu können, ist die Teilnahme am S A. - D i e n st verfügt, womit der Grundgedanke einer hohen Leistungs
forderung Rechnung getragen wird. Da eine körperliche Leistungsfähigkeit nur von einem gesunden Menschen gefordert werden kann, versteht es sich von selbst, daß die ärztliche Begutachtung vor Beginn der Wiederholungsübung eingeholt werden muß, was unmittelbar vor Dienstbeginn erfolgt.
Allen im Standort Gießen wohnestden Wehrab- zeichen-Trägern ist die Möglichkeit der Vorbereitung am Sonntag, 3 0. April, und am Sonntag, 14. Mai, gegeben. Antreten der Jnteres- enten an beiden Tagen jeweils um 7.45 Uhr auf dem vorderen Trieb in Gießen. Als Anzug und Ausrüstung für den Vorbereitungsdienst gelten die Bestimmungen wie für die eigentlichen Wiederholungsübungen. Für alle außerhalb des Standorts Gießen liegenden Bezirke ergeht bezüglich dieser Vorbereitungsdienste Anweisungen durch die zuständigen SA.-Stürme.
Es wird darauf hingewiesen, daß für alle mit den Wiederholungsübungen zusammenhängenden Fragen die SA.-Dienststellen Auskunft geben.
Zuständig für den Standort Gießen ist die SA. - Standarte 116 Gießen, Landgraf-Philipp-Platz. Für alle außerhalb des Standorts liegenden Bezirke die Dienstststellen der Stürme.
G. A.-Eport.
Kußball- und vorbereitende Spiele.
Vor den Lehrkräften der Volks- und der Höheren Schule, die in der Arbeitsgemeinschaft Knabenturnen der Fachschaft Körperliche Erziehung des NS- Lchrerbundes zusammengeschlossen sind, sprach gestern in der Neuen Pestalozzischule der Fachlehter des NS.-Reichsbundes für Leibesübungen, Sottong. Zuvor gab der Kreisfachwart Mohr bekannt, daß dieser ersten Arbeitsgemeinschaft in diesem Jahre zwei weitere monatlich folgen werden. Wenn diesmal über das Fußballspiel gesprochen werden solle, so führte Lehrer Mohr aus, so aus dem Grunde, weil er in seiner Volkstümlichkeit, in seiner Ausbreitung und Massenwirkung von keiner Sportart übertroffen werden kann. Das Spiel werde jetzt in der Schule gepflegt und wenn auch erst die Schüler des 7. und 8. Schuljahres damit ansangen sollen, so sei es dach förderlich, wenn durch vorbereitende Spiele die Schüler mit diesem Ballspiel vertraut gemacht werden. Durch die frühzeitige Gewöhnung an den Ball, solle der Schüler die körperliche Beherrschung lernen. Gaufachlehrer des NSRL. Sottong gab anschließend den Zuhörern praktische Winke für die Heranführung der Jugend
Aliltagsbörfe etwas freundlicher, aber still.
Frankfurt a. M., 19. April. Die Stimmung war heute etwas freundlicher, obwohl der Geschäftsumfang nach wie vor recht klein blieb. Am A k * tienmarkt ergaben sich kaum nennenswerte Veränderungen. Von Montanwerten waren Hoesch mit 107,75, Mannesmann mit 110 gut behauptet bzw^ um 0,50 v. H. gebessert, dagegen konnten Ver. Stahlwerke ihren Stand vom Vorabend nur knapp halten mit 102,40. Von Chemiewerten nannte man Farben 0,25 v. H. auf 147,90 eine Kleinigkeit leichtem
Abendbörse wenig verändert.
Die Abendbörse war wiederum sehr still. Gegenüber den Frankfurter Mittagsschlußkursen ergaben sich in Anpassung an den schwächeren Berliner Schluß meist noch leichte Kursermäßigungen, doch traten vereinzelt auch Besserungen ein. So erholten sich Metallges. um 0,50 auf 114,75, Laurahütte um 0,40 auf 12,50, Ver. Stahl mit 102 um 0,50 v. H. Anderseits lagen Farben mit 147,75 um 0,25 v. $).* Daimler mit 137 nominell 1 v. H., Gesfürel mit 133 sogar 1,50 v. H. Deutsche Erdöl 1 v. H. (121,75), Buderus 0,50 v. H. (104), Moenus 124,50 um 0,50 d. H. niedriger. Siemens nach Pause 2 v. H. niedriger, gegenüber dem letzten Berliner Schlußkurs von heute dagegen 1 v. H. höher gesucht. Am Rentenmarkt nannte man letzte Kurse, Altbes. 131,50, Kommunalumschuldung unv. 93,40, Farbenbonds wieder um 0,50 v. H. auf 122,25 erholt. Jrn Verlaufe Farben auf 148 erholt.
Frankfurter Getreidebörse.
Frankfurt a. M., 19. April. Es notierten (Getreide je Tonne, alles übrige je 100 kg) in Mark: Weizen W 9 212, W 11 214, W 12 215, W 13 216, ,W 16 219, W 18 221, W 19 223, W 20 225, Roggen R 11 198, R 12 199, R 14 201, R 15 202, R 16 204, R 17 205, R 18 206, R 19 208 Großhandelspreise der Mühlen der genannten Preisgebiete; Weizenmehl Type 812 W 13 29,85, W 16 29,85, W 18 29,85, W 19 29,85, Kreis Alzey W 20 29,85, Kreis Worms W 20 30,20, Roggenmehl Type 997 R 12 22,45, R 15 22,80, R 16 22,95, R 18 23,30, R 19 23,50 plus 0,50 Mark Frachtausgleich; Weizenfuttermehl 13,60; Weizenkleie W 13, 10,75, W 16 10,90, W18 11,—, R19 11,10, R20 11,20, Roggenfuttermehl R 19 12,50, Roggenvollkleie R 19 11,—, Roggenkleie R 12 9,95, R 15 10,15, R 16 10,25, R 18 10,40, R 19 10,50 Mühlenfestpreis ab Mühlenstation-, Wiesenheu, handelsüblich, gesund, trocken 5,40. Wiesenheu, gut, gesund, trocken 6,40, Kleeheu, gut, gesund, trocken 7,40 bis 7,80, Luzerne- heu, gut, gesund, trocken 7,80 bis 8,20, Weizenstroh bindfadengepreßt und gebündelt 2,80, Roggenstroh bindfadengepreßt und gebündelt 3,—, Hafer- und Gerstenstr'oh 2,60 bis 2,70 (am letzten Markttag ebenfalls 2,60 bis 2,70 nicht 2,60) Erzeugerpreis ab Erzeuger-Verladestation.
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