Ausgabe 
19.7.1939
 
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Der moderne Mnskamps und die SA.

Von SA.-Obergruppenführer Beckerle.

Bei den Olympischen Spielen in Berlin konnte Lnan feststellen, daß der moderne Fünfkampf bei den anwesenden SA.-Angehörigen größte Beachtung fand. Dieselbe Beobachtung konnte man bei den SA.-Reichswettkampfen und den NS.-Kampfspielen der letzten Jahre machen.

Die Begründung hierfür liegt nicht etwa in der Einstellung, die jedem Mehrkampf gegenüber am Platze erscheint und die in seinem körper- und charakterbildenden Wert begründet liegt. Richt etwa in dem Gefühl, das den König von Schweden bei der Fünften Olympiade 1912 in Stockholm zu dem Sieger im Zehnkampf, dem Indianer Thorpe, sagen ließ:Sie sind der wunderbarste Athlet der Welt!" Richt etwa in dem Empfinden, wie es solche gewaltige und begeisternde Leistungen auslösen.

Es ist vielmehr die Erkenntnis, die ihren Nieder­schlag fand, daß wir hier einen Wettbewerb vor uns haben, der wie kaum ein zweiter rein wehr­sportlichen Charakter trägt. Diese Erkenntnis wird auch durch die Geschichte des modernen Fünfkamp­fes bestätigt. Ganz klar kommt der wehrsportliche Charakter zum Ausdruck, wenn man dasPent­athlon" in das Auge faßt, das zur Begründung dos modernen Fünfkampfes Veranlassung gab. Es stand im Mittelpunkt der Olympischen Spiele und bestand aus Weitsprung mit Anlauf, Wettlauf über eine Stadionlänge, Diskuswerfen und Ringen. Aristo­teles bezeichnet die Fünfkämpfer alsdie schönsten Leute, da ihr Körper zur Kraftleistung und zur Schnelligkeit in gleicher Weise befähigt ist."

Mit Recht sahen die Hellenen im Pentathlon den für die Wehrertüchtigung wertvollsten Wettbe­werb ihrer Olympischen Spiele, in dem die Wehr­haftigkeit besonders zu erproben war. Es war bezeichnend, daß es hauptsächlich Spartaner waren, Angehörige dieses wehrstarken, gestählten, kriegs­tüchtigen Stammes, die den Sieg im Fünfkampf er- ranaen. An Stelle der Waffen der Soldaten der alten Zeit find die Waffen des Soldaten der Neu­zeit getreten, an Stelle der für den griechischen Sol­daten zur Slählung und zur Erhaltung seiner Wchr- tüchtigkeit dementsprechend wichtigen Hebungen die dem Soldaten unserer Zeit gemäßen. Diese Er­kenntnis hat sich immer mehr durchzusetzen be­gonnen. Man liest immer mehr von Bezeichnungen als militärischer Fünfkampf, als dem Fünfkampf der Soldaten, man findet Vergleiche mit den Wettkämp­fen der Ritter des Mittelalters. Der wehrsport­liche Charakter des modernen Fünfkampfes zeigt sich in seiner Entwicklung seit der Einführung bei der Olympiade in Stockholm 1912 aber auch darin, daß die Sieger seither stets Offiziere waren und daß man unter den Teilnehmern neben einer Heben zahl von Soldaten nur ganz vereinzelt Zivilisten finden konnte.

Ein Rückblick auf die Geschichte und die Entwick­lung des modernen Fünfkampfes unterstreicht die Erkenntnis von seiner wehrsportlichen Eigenart. Sehen wir uns doch nun die Wettbewerbe einmal im einzelnen an.

Der moderne Fünfkampf besteht aus:

1. Reiten (einem Geländeritt von 5000 Meter in wechselndem Gelände mit Hindernissen).

2. Fechten (Stoßdegen).

3. Schießen (20 Schuß in 4 Serien zu je fünf Schuß, mit Pistole oder Revolver, auf Mannscheibe in 25 Meter Entfernung).

4 Schwimmen (300 Meter Freistil).

5. Laufen (4000 Meter Geländelauf).

Bei dem Reiten fällt uns besonders die Bestim­mung auf, daß die Pferde vom Träger der Orga- nisation gestellt und dann von den Teilnehmern ausgelost werden, die sie vor dem Wettkampf nicht reiten dürfen. Gegen diese Bestimmung ist immer wieder Sturm gelaufen worden, weil dadurchalles zu einem Spiel des Glückes gemacht werde", da der beste Reiter sich mit einem schlechten Pferd sich nicht durchsetzen könne und das Los allein den Aus­gang des Wettkampfes entscheiden müßte. Wir SA- Ängehörigen haben gar keine Veranlassung, für oder gegen solche Begründungen Stellung zu nehmen. Wir bejahen die Bestimmung der Auslosung an sich schon deswegen, weil auch darin ein wehrsportlicher Gedanke verankert ist. Man muß auf jedem Pferd reiten können, wenn es darauf ankommt, und bei dem Einsatz, als dessen Spiegelbild wir ja den mo­dernen Fünfkampf ansehen, kommt es eben darauf an, daß man auch auf irgendeinem fremden Pferde reiten kann.

Unb aus demselben Grunde bejahen wir es auch, daß im Gegensatz zu dem sonst bei Fechtkämpfen üblichen nur ein Treffer entscheidet. Denn auch hier kommt es darauf an, eben diesen einen ersten Tref­fer zu setzen, der den Gegner unschädlich mad)t und außer Gefecht setzt. Während wir aber über das Pistolenschießen, das Laufen und das Schwimmen als Wettbewerbe des modernen Fünfkampfes nichts zu sagen haben, beschäftigen uns auch Erwägungen, die das Reiten und das Fechten angehen, Erwägun­gen, die teilweise schon von anderer Seite oft an- gestellt wurden.

In der Klasse B des modernen Fünfkampfes hat man feit 1937 bei der Wehrmacht, bei den SA - Reichswettkämpfen und bei den NS.-Kampfspielen das Kraftradgeländefahren an Stelle des Reitens durchgeführt, um auch den nicht berittenen Solda­ten unb den Nicht-Reitern die Möglichkeit zu geben, an diesem Wettbewerb teilzunehmen. Unb wir fin- ben auch sonst die verschiedensten Versuche in Ord­nung, den wehrsportlichen Fünfkampf den Bedürf­nissen anzugleichen, die die Einsatzgesichtspunkte auferlegen. Die SA. hat einen Fünfkampf für SA.- Führer eingeführt, bei dem neben Pistolenschießen und 3000-Meter-Geländelauf Weitsprung, hand- granatenzielwurf unb 100-Meter^Schwimmen ge­fordert wird.

Alle diese Versuche sind zu bejahen und zeigen nur, daß das Wesen des Pentathlon im national­sozialistischen Deutschland richtig erfaßt worden ist. Die Wettbewerbe des modernen Fünfkampfes kön­nen eben nicht feststehend sein für alle Zeiten, son­dern sie müssen sich im Gegenteil von Zeit zu Zeit ändern unb anpassen, um eben den Charakter die­ses Wettkampfes zu erhalten. Wie bei allen wehr­sportlichen Kämpfen sind die Waffentechnik und die Ausbildungsnotwenbigkeit der Armee maßgeblich.

Zusammenfassend muß festgestellt werden, daß wir SA.-Angehörigen den modernen Fünfkampf als wehrsportlichen Mehrkampf anerkennen müssen. Wie kaum ein zweiter ist er würdig und geeignet, der Wettkampf des SA.-Führers zu werden. Er um­faßt Wettbewerbe, in denen jeder SA.-Führer Mei­ster sein muß, die vor allem von jedem Nachwuchs­führer beherrscht werden müssen. Infolge seiner besonders körper- und charakterbildenden Bedeu­

tung ist er darüber hinaus für weitere SA.-Ange- hcirige, die die Möglichkeit haben, ihn zu pflegen, erstrebenswert.

Infolge feiner Entstehung, seines Wesens und seiner Ableitung in unserem Sinne bietet er die Grundlage, für Sonde re in heilen, wie z. B. die Ma­rine-SA., umgebaut zu werden und gegebenenfalls den Anschauungen einer vielleicht nahen Zukunft gemäß entwickelt zu werden.

Im Rahmen des Wehrsportes der SA. wird er eine sinnvolle Entwicklung erleben können. Es wird auch zu prüfen sein, ob nicht sofort eine Durstfüh­rung bei den Wettkämpfen der SA. nach den für uns maßgeblichen Altersklassen erforderlich wird. Das dürfte um so wichtiger sein, als ja gerade die Erhaltung der Wehrkraft mit Hilfe des Wehrsportes bis in das höchste Alter hinein den Wert eines sol­chen Wettbewerbes besonders für das SA.-Führer- korps ausmacht.

Wir wollen uns deshalb aufrichtig freuen, daß der Stabschef bestimmt hat, daß der moderne

Fünfkampf unter die von der SA. betriebenen Lei. besübungen aufgenommen wird. Er hat mich damit beauftragt, die Ausbildung der Fünfkämpfer der SA. zu leiten. In Lehrgängen auf den Sportschulen der Gruppe Hessen in Frankfurt a. M. wird die Grundlage für diese Ausbildung gelegt.

Wir können auf eine sehr günstige Entwicklung innerhalb der SA. hoffen. Wir erstreben fte sehr bald, um uns schon in den nächsten Jahren mit unseren Kameraden von der Wehrmacht, der Polizei und der ff, die auf diesem Gebiete einen großen Vorsprung haben, unter gleichen Voraussetzungen messen zu können.

Wir freuen uns auch deshalb darauf, weil wir glauben, auch der großen Zahl der heldischen unb kämpferischen Männer der SA. in Zukunft auch einen Teil des Nachwuchses stellen zu können, aus bem der von dem General Reichenau geführte deut­sche Fünfkämpferaiisschuß diejenigen bestimmt, die die deutschen Farben im Kampf mit anderen Na- Honen vertreten.

Die Kreismeisterschasts-Rölkrunde im Zaustball der Altersklasse I.

Zu der Rückrunde waren am Sonntag auf dem Hof der Zeughaus-Kaserne in Gießen sämtliche vier Mannschaften, die fchon die Vorrunde bestritten hatten, angetreten. Bei gutem Wetter konnten die erforderlichen sechs Spiele reibungslos abgewickelt werden. Da immer nur zwei Mannschaften spielten, hatten die beiden spielfreien Mannschaften Gelegen­heit, ihre Gegner auch von außerhalb des Spiel­feldes zu beobachten. Wie zu erwarten m,ar, hatten sämtliche Mannschaften die Zwischenzeit benutzt, um ihr Können zu verbessern und auch durch Einstellen neuer Spieler ihre Schlagkraft zu erhöhen.

Im ersten Spiel standen sich Nauborn und Niedergirmes gegenüber. Nauborn war von An­fang an überlegen und konnte in der zweiten Halb­zeit' das Spiel' mit größerem Punktvorsprung für sich entscheiden.

Im nächsten Spiel zeigte sich Wetzlar den Gieße­ner Polizisten gegenüber stark im Vorteil, zumal die Polizeimannschaft in der zweiten Halbzeit keinen Widerstand mehr leistete. Dieses Spiel konnte in­folgedessen Wetzlar mit der geringsten Fehlerzahl gewinnen.

Wohl das spannendste Spiel war wieder das Zusammentreffen von Nauborn und Wetzlar, in dem sich keine Mannsck)aft der anderen überlegen zeigte. Mit wechselndem Punktvorsprung sah es ausgangs des Spieles so aus, als ob Nauborn ge­winnen sollte. Jedoch brachten einige Fehler in der letzten Minute den Ausgleich, so daß das Spiel unentschieden beendet wurde. Das Treffen zwischen Niedergirmes und bei; Polizei konnte die erste Mannschaft, nachdem sie ständig leicht geführt hatte, für sich entscheiden. Im Spiel Nauborn gegen Gie­ßen spielte die Nauborner Mannschaft völlig zer­fahren, so daß die Polizei in der Halbzeit mit vier Punkten Vorsprung führte. In der zweiten Halbzeit machte jedoch Nauborn nur noch fünf Feh­ler und gewann mit drei Punkten Vorsprung. Zum Schluß lieferten sich Niedergirmes und Wetzlar ein sehr verbissenes Spiel, wodurch gerade auf beiden Seiten viele Fehler entstanden. Wetzlar gewann mit einem Punkt.

Die Zpielergebnisse:

Niedergirmes Nauborn (12:17)

Wetzlar Gießen (25:11)

Nauborn Wetzlar (14:15)

Niedergirmes Gießen (16:12)

24:36

50:18

25:25

34:27

Nauborn Gießen (14:18) 28:23

Niedergirmes Wetzlar (19:19) 35:36

Tabellenstand von Vorrunde und Rückrunde:

Wetzlar ..............11 Punkte

Nauborn ........- . - - 9 Punkte

Niedergirmes 4 Punkte

Gießen ...........- . 0 Punkte

Die Mannschaft des Turnvereins Wetzlar hat nunmehr den Kreis bei den Gaufpielen zu vertreten. Es wäre jedoch bei dem geringen Kräfteunterfchied der Nauborner Mannschaft zu wünschen, daß sie als zweiter Vertreter des Kreises an diesen Spielen teilnimmt.

Runhfunfprogramm

Donnerstag, 20. Juli.

5 Hhr: Frühmusik. Es spielt der Gaumusikzug der NSDAP., Gau Ostpreußen. 5.50: Bauer, merk auf! 6: Fantasie in g-moll von Joh. Pachelbel. Morgen, spruch. Nachrichten. Gymnastik. 6.30: Frühkonzert. Es spielt das kleine Dresdner Orchester. 8.10: Gym­nastik. 8.25: Kleine Ratschläge für Küche und Haus. 8.40: Froher Klang zur Werkpause.Ohne Sorgen jeder Morgen." Es spielt die Tanzkapelle des Reichs­senders Königsberg. 10: Schulfunk: Volksliedsingen. (Liederblatt 8.) 11.40: Ruf ins Land. 12: Mittags­konzert. Es spielt die Tanzkapelle des Reichssenders München. 13: Nachrichten. 13.15: Leichte Mittags- mufit.14: Nachrichten. 14.10:Schwarz-Weiß"-Künft- ter. (Jndustrie-Schallplatten.) 14.45: Für unsere Kin- der: Wir erzählen euch Märchen aus dem Spessart. 16: Nachmittagskonzert. Es spielt das Rundfunk­orchester Leipzig. 17 bis 17.10: Neues für den Bücherfreund. 18: Aus Arbeit und Beruf: 1. Aktuelle Nachrichten. 2. Die zusätzliche Gefolgschaftsversor­gung. 18.30: Ein fröhlicher Feierabend. Solange noch die Sonne scheint ... Hoch Paddellust und Fröhlich­keit. Heitere Hörfolge. 19.15: Tagesspiegel. 19.30: Der fröhliche Lautsprecher. (Jndustrie-Schallplatten und Eigenaufnahmen.) 20: Nachrichten. 20.15: Mit 500 PS durchs Reich der zehnten Muse. Bunter Abend am ersten Trainingstag zum Großen Preis von Deutschland auf dem Nürburgring. Beliebte Rennfahrer sagen an. 22: Nachrichten. 22.15: Spor/» nachrichten in Kürze. 22.20: Großer Preis von Deutschland. Die besten Rennfahrer der Wett auf dem Nürburgring eingetroffen. 22.30 bis 24: Volks- und Hnterhaltungsmufik.

Biber in Deutschland

Don Professor Dr. Gustav Hinze

75 Seit. m. 9 Textabbildungen u. 62 Abbildung, auf Kunstdrucktofeln nach Naturnrbundcn des deutsch. Bibervaters Amtmann Behr

Herausgegeben von der

Reichsstelle für Naturschutz, Berlin

3n Leinen gebunden RM. 3,00

Wie Wisent und Elch, so gehört auch der Biber zu jenen Tierarten, die einst in Deutsch­lands (Bauen weit verbreitet waren, aber durch das unnachsichtige Eingreifen des Menschen mehr und mehr der Vernichtung anheimfielen. Es gehört heute zu den wichtig, sten Aufgaben allerIreunde unserer heimischen Tierwelt, dieses seltsame Nagetter.vor dem Aussterben zu schützen und die wenigen in Deutschland noch vorhandenen Biber zu er­halten und zu hegen. Ein hervorragender Kenner gibt hier in trefflichen Schilderungen und herrlichen Natururkunden ein anschau­liches Lebensbild vom deutschen Biber.

Hugo Bermühler Verlag

Berlin-Lichterfelde

49800

Heute nacht 1 % Uhr verschied nach kurzer, schwerer Krankheit meine liebe Frau, meine liebe, gute Tochter, Schwiegertochter, Schwägerin und Tante

Frau Marie Clara Staus

geb. Döring

im Alter von 38 Jahren.

In tiefer Trauer:

Ernst Staus

Familie Döring nebst Angehörigen.

Gießen, Bottenhorn, den 18. Juli 1939.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, dem 20. Juli, nachmittags 2 Uhr. auf dem Neuen Friedhof statt.

Gießen (Liebigstr. 80), den 19. Juli 1939.

03556

Für die vielen Beweise herzlicher An­teilnahme, die Blumenspenden sowie für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer Wißmann bei dem Heimgang unseres lieben Entschlafenen

Herrn Daniel Polster

sagen wir allen unseren tiefgefühlten Dank.

Madeleine Polster und Kinder.

Bekanntmachung.

Vetr.: Ehrenkreuz der Deutschen Mutter.

Anträge auf Verleihung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter können noch gestellt werden, auch von Müttern unter 60 Jahren.

Das Ehrenkreuz wird verliehen an Mütter, die mindestens vier Kinder lebend geboren haben, falls die Eltern der Kinder deutschblütig und erbtüchtig sind, und die Mutter der Auszeichnung würdig ist.

Antragsvordruck wolle alsbald beim Standesamt (Altes Rathaus, Marktplatz 14) in den Sprechstunden werktags von 8 bis 10 Hhr und 15 bis 16 Uhr - mittwochs und samstags nur vormittags abgeholt werden^ Meldeschluß: Montag, 31.Jnli 1939. An diesem Tage müssen alle Vordrucke ausgefüllt und von der zu ehrenden Mutter unterschrieben beim Standes­amt eingegangen sein, andernfalls Verleihung zum 1. Oktober 1939 (Erntedanktag) nicht mehr vorgeschla­gen werden kann.

G ic ß e n, den 5. Juli 1939. 4789 C

Trohe, den 19. Juli 1939.

03554

4982D

Der Oberbürgermeister.

I. V.: Vogt, Beigeordneter.

Für die vielen Beweise herzlicher Teil­nahme bei dem Heimgang unserer lieben Tochter

Irmgard Heuser

sowie für die Kranzspenden, den Schul kameraden und dem Herrn Pfarrer Nau­mann sagen wir auf diesem Wege unseren innigsten Dank.

Familie Heinrich Heuser.

[ Einspaltige | werden zum ermäßigten

Arbeitsvergebung.

~*c. Erd , Maurer» und Jsolicrungsarbeitcn zum Erweiterungsbau der medizinischen Poliklinik der Universität Gießen sollen im öffentlichen Wett­bewerb auf Grund der V.O.B. vergeben werden.

Angebote sind verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis spätestens Mittwoch, den 26. Juli 1939, vorm. 19 Ubr, auf dem Neubaubüro des Hess. Hochbauamts Gießen in der Klinikstraße 32 (Verwaltungsgebäude) einzureichen, wo die Eröff­nung der Angebote im Beisein der erschienenen Bewerber stattfindet. Die Leistungsverzeichnisse kön- nen, solange Vorrat reicht, in der Zeit von 7 bis 13 I und 15 bis 18 Hhr im Neubaubüro .Klinikstraße 32 abgcholt werden. Tort liegen auch die Pläne zur Einsicht offen.

Klpinan?pinpn 6'undprcis von 5 Pt ,ür die j vi°ß°», is.3uii iro.

MvlliaiUvIlM MJiiimetef$sUe veröffentlicht! 1 . tzejj, tzMftUMKM

Bekanntmachung.

Fliegeralarmübung in Gießen.

Am Donnerstag, dem 20. Juli 1939, werden in Gießen zwei Fliegeralarmübungen durchgeführt. Die Bevölkerung der Stadt Gießen wird aufgcfor- dert, die nachstehend aufgeführten Anordnungen, die bereits durch den Reichsluftschutzbund in allen Kursen gelehrt worden sind, genauestens zu beachten.

1. In allen Gebäuden:

Da die Alarmübungcn am Tage durchgeführt wer­den, erfolgt keine Verdunkelung der Räume. Die luft­schutzmäßige Herrichtung der Häuser wird nicht durch­geführt.

Beim Ertönen der Großalarmgeräte (Sirenen) sind alle Fenster zu öffnen. Vorhandene Fensterläden sind zu schließen. Das Schließen der Fensterläden bzw. Rolläden muß aus Hebungsgründen unbedingt er­folgen.

Sämtliche Bewohner, mit Ausnahme von schlafen­den Kindern und Kranken, müssen in die Schutz­räume. Die Heberwachung dies,- Anordnung ist Aufgabe der Luftschutzwarte, die für hic Durchfüh­rung verantwortlich sind.

Die Bewohner bleiben in den Schutzräumen bis zur Entwarnung, die ebenfalls durch Sirenensignal bekanntgegeben wird. Der Aufenthalt in der Wohnung und an den Fenstern ist strengstens verboten und wird in jedem Falle bestraft.

Die Haustüren müssen zu, jedoch nicht verschlossen sein.

2. In den öffentlichen Lokalen und Geschäften:

Beim Ertönen des Alarms dürfen keine Personen die Gebäude verlassen. Der Verkauf ist für die Dauer des Alarms einzustellen. Tie Gebäude sind wie zu 1. herzurichten. Soweit Rolläden an den Schaufenstern vorhanden, sind diese zu schließen. Anwesende Per­sonen (Käufer u. dgl.) sind, soweit Schutzräume vor­handen sind, in diese zu bringen. Es ist Pflicht eines jeden Geschäftsinhabers, zu überprüfen, ob seine Schutzräume für das anwesende Publikum ausreichen.

Bei der Entwarnung ist der Geschäftsbetrieb wie­der aufzunehmen und das anwesende Publikum kann auf die Straße entlassen werden.

3. Auf her Straße und öffentlichen Plätzen:

a) Fußgänger:

Beim Alarm müssen sämtliche Personen die Stra­ßen räumen. Soweit öffentliche Schutzräume in der Nähe sind, sind diese aufzusuchen. Alle anderen Per­sonen müssen sich in Toreinfahrten oder Häuser unter­stellen. Kinderwagen sind, soweit möglich, untcrztl- stellen.

b) Fuhrwerke:

Die Fahrzeuge sind, wenn möglich, unter Bäumen abzustellen und zwar so, daß der Verkehr auf der Fahr­bahn nicht behindert wird. Tiere (Pferde oder Kühe) sind auszuspannen und in Hallen oder unter Bäu­men unterzustellen. Sie müssen angebunden werden. Die Fahrer stellen sich an geeigneter Stelle unter. An den Fahrzeugen sind die Bremsen anzuziehen. Lebens- und Futtermittel auf den Fuhrwerken sind gegebenenfalls abzudeckcn.

c) Kraftfahrzeuge:

Sämtliche Kraftfahrzeuge haben beim Ertönen des

Marms-anzuMtev. Md M.jo.(mjaujteüen, daß per

Verkehr nicht gestört wird. Soweit möglich, sind die Fahrzeuge unter Bäume zu stellen. Die Bremsen sind anzuziehen und die Motore abzustellen. Die Fah­rer bzw. Insassen begeben sich in die nächsten Schutz­räume bzw. Toreinfahrten.

d) Radfahrer:

Die Radfahrer müssen die Fahrräder in Höfen oder Gärten abstellen. Die Radfahrer selbst müssen in die nächsten Schutzräume oder Toreinfahrten gehen.

e) Oeffentliche Verkehrsmittel.

Alle öffentlichen Verkehrsmittel müssen beim Er­tönen des Alarms sofort anhalten. Straßenkreuzungen müssen srcigemacht werden. Die Fahrgäste müssen aussteigen und die nächsten Schutzräume oder Häuser aufsuchen. Omnibusse sind so aufzustellen, daß der Verkehr nicht gestört wird. Die Verkehrsmittel sind durch Anziehen der Bremsen und Abstellen der Ma­schinen zu sichern.

4. Erweiterter Selbstschutz:

In allen erweiterten Selbstschutzbetrieben sind die Maßnahmen wie in den Wohnungen, unter Berück­sichtigung der besonderen Anweisungen für den Be­trieb, durchzuführen. Entlassung der Belegschaft darf erst bei der Entwarnung erfolgen.

5. Wertluftschutzbetriebe:

Die Werkluftschutzbetriebe haben sich, soweit Maß­nahmen nach außen in Betracht kommen, der Hebung anzuschließen. Für die Maßnahmen innerhalb der Betriebe sind die für den Werkluftschutz erlassenen Bestimmungen maßgebend.

Die Gefolgschaft darf während des Alarms nicht aus dem Betrieb entlassen werden.

6. Oeffentliche Luftschutzräume:

Die öffentlichen Luftschutzräume sind durch Hin­weisschilder kenntlich gemacht. Den Lustschutzraum- ordnern ist unbedingt Folge zu leisten. Das Rauchen in allen Schutzräumen ist verboten.

7. Dienstfahrzeuge der Wehrmacht, Polizei, Feuer­wehr, Aerzte und des Sanitätsdienstes: Diese Fahrzeuge können während des Alarms zur Durchführung ihrer Aufgaben ungehindert passieren, wenn sie als solche zu erkennen sind oder die Fahrer bzw. Insassen die Dienstfahrt glaubhaft nachweisen.

8. Alarm- und Entwarnungssignale:

Der Alarm erfolgt durch die Großalarmgeräte (Luftschutzsirenen).

Alarmsignals 2 Minuten lang dauernd unter­brochener Heultom

Entwarnungssignal: 2 Minuten lang tiefer Dauerton.

9. Personen mit ansteckenden Krankheiten:

Personen mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht in die von anderen Personen besuchten Schutzräume gehen bzw. ausgenommen werden. Sie sind jedoch verpflichtet, sich in anderen geeigneten Räumen unterzustellen.

Den eingesetzten Kräften der Polizei und des Reichsluftschutzbundes ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des Luft­schutzgesetzes vom 26. 6. 1935 und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen bestraft.

Gießen, den 17. Juli 1939.

Der Polizeidirektor.

M. d. F. b.: Heinackcr

Hauptmann her^chutzpol^ei.