Ausgabe 
18.9.1939
 
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Der Geeräuberstaai läßt die Maske fallen.

Anmaßende britische Note an die Neutralen.

tätig, andere haben nur die Arbeit ihrer Männer ausgenommen und sind dadurch schon mit ihren neuen Pflichten bekannt.

Bewohner der Westzone melden!

Für Personen, die ihren Aufenthalt aus der west­lichen Grenzzone infolge der gegenwärtigen Lage verlegt haben, ist, wie bereits gemeldet, beim" Poli­zeipräsidium in Berlin C 2, Alexanderstraße 10, Einwohnermeldeamt, eine Zentralauskunftsstelle eingerichtet worden. Sie erteilt über den jetzigen Aufenthaltsort und die neue Anschrift der in Frage kommenden Personen auf mündliche oder schrift­liche Anfrage kostenlos Auskunft. Zu einer lücken­losen Auskunftserteilung ist diese Stelle natürlich nur dann imstande, wenn jede der abgewander- ten Personen ihr auch wirklich gemeldet wird. Außer der Meldung durch die zuständigen Polizei- bchörden kann sich aber auch jeder einzelne selbst bei der Zentralauskunstsstelle durch Brief oder Postkarte anmelden, hierbei muß er Familienname, Rufname, Beruf, Geburtsort, -tag, -monat, -fahr und seinen früheren Wohnort, vor allen Dingen aber seinen neuen Wohnort und seine neue Woh­nung angeben.

* Einheitsgebühr für Soldatenpa­kete mit Kleidung. Rach einer Anordnung der Reichspost sind Pakete mit Bekleidungsstücken zum Heeresdienst einberufener Männer zur Ein­heitsgebühr von 50 Pfg. zugelassen, sofern die nor­malen Gebühren nicht niedriger sind. Auf Paket­karte und Paket müssen mit dem Dienstsiegelabdruck des Truppenteils und dem Vermerk Kleidungs­stücke versehene Zettel angebracht sein.

** SonderwertzeichenDanzig". Dom 18. September ab werden bei allen Postämtern und Postamtsstellen auch in Danzig zur Erinne­rung an die Wiedervereinigung Danzigs mit dem Reich am 1. September zwei Sondermarken her­ausgegeben Nach Entwürfen der Reichsdruckerei trägt die Sondermarke zu 6 Rpf. ein Bild der Marienkirche, das Wertzeichen zu 12 Rpf. eine Ab­bildung des Krantors in Danzig.

♦♦ Sterb e fälle in Gieß em Es vefttarben in Gießen in der ZeA vom 1. bis 15. September: 1. 9. Pfarrer a. D. Hugo Bingel, 78 Jahre, Käifer- allee 64; 2. 9. Klara Wiener, geb. Heß, o. B. 74 Jahre, Am Nührungsberg 41; Invalide Wilhelm Walter, 60 Jahre, An den Bahnhöfen 30; 3.9. Elfte Pröfcher, geb. Rausch, o. B., 81 Jahre, Sicher Str. 74; Karoline Lepper, o. B., 65 Jahre, Giehen- Wieseck, Grabenstr. 30; 5. 9. Toni TaschS, o. B., 71 Jahre, Wernerwall 61; 6. 9. Invalide Adolf Daum, 77 Jahre, Am Nahrungsberg 18; Studien­rat Dr. Heinrich Fuhr, 42 Jahre, Wolfstr. 16; 7. 9. Johannes Altensen, o. B., 74 Jahre, Bruchstr. 12; 9. 9. Oberstudiendirektor Ludwig Poepperling, 54 Jahre, Dismarckstr. 40; 10. 9. Anna Mnnecker, geb. Hatz, Badewärterin, 59 Jahre, Sonnenstr. 11; 12. 9. Katharina Meier, o. B., 56 Jahre, Licher Str. 74; 14. 9. Heinrich Schmitt, Dersicherungsbe- amter, 65 Jahre, Friedrichstr. 5; 15. 9. Oberregie­rungsrat a. D. Dr. August Heß, 61 Jahre, Wil- helmstr. 41; Anna Dörr, geb. Gehrke, o. B., 77 Jahre, Hessenstr. 3.

Freiwillige für die Luftwaffe!

Berlin, 16. Sept. (DRV.) Unter dem Eindruck der gewaltigen Erfolge unserer Luftwaffe in Polen gehen täglich unzählige Gesuche um Einstellung als Freiwillige bei allen Dienststellen der Luftwaffe ein. Auch die vom Ober­kommando der Wehrmacht herausgegebene Veröf­fentlichung, daß die Dienststellen vorübergehend keine Meldung mehr annehmen, hat den Zuspruch von Freiwilligen zur Luftwaffe nicht aufhalten können.

Um dem überaus starken Wunsche unserer flugbegeisterten Jugend, Flieger zu wer­den, zu entsprechen, wird nunmehr die Einstellung von Freiwilligen jedoch ausschließlich für das fliegende Personal freigegeben. Wer eine Verwendung als Flugzeugführer, Beobachter, Bombenschütze zugleich Hilfsbeobachter, Bordfunker, Bordmechaniker oder Fliegerheckschütze erstrebt, kann sich also als Freiwilliger bei seinem zuständigen Wehrbezirkskommando melden. Voraussetzung ist ein Alter zwischen vollendetem 17. und 2 0. Lebensjahr.

Oer Führer

dankt dem Noten Kreuz.

Führerhauptquartier, 17.Sept. (DNB.) Der Führer ließ sich am 16. September im Füh­rerhauptquartier von dem Geschästsführenden Prä­sidenten des Deutschen Roten Kreuzes, ^-Brigade- führer Dr. G r a w i tz , Meldung erstatten über den bisherigen Einsatz des Deutschen Ro­ten Kreuzes. Das neu aufgebaute Deutsche Rote Kreuz, dessen Schirmherr der Führer ist, führt be­reits seine großen überlieferten Aufgaben durch und steht bereit zur Erfüllung aller seiner Pflich­ten gegenüber der Nation, insbesondere gegenüber der Wehrmacht und gegenüber den völkerrechtlichen Abmachungen. Der Führer sprach den Schwestern und den freiwilligen Helfern und Helferinnen des DRK. seine Anerkennung aus und erwar­tete weiter den Einsatz von Kräften aus dem ganzen Volke gerade für die jetzt erforderliche Arbeit des DRK. Er wies im Zusammenhang mit seinen Be­fehlen für eine den völkerrechtlichen Abmachungen streng entsprechende Kriegführung erneut auf die Bedeutung hin, die er uneingeschränkt den Grund­sätzen des Roten Kreuzes und der Genfer Konven­tion beimiht.

Verschärfte Strafen für Zuwider­handlungen gegen die Lustschuhpflicht.

Berlin, 16. Septentber (DNB.) Eine vom Ministerrat für die Reichsverteidigung erlassene Verordnung verkündet die Verschärfung der Stra­fen für Zuwiderhandlungen gegen die Luftschutz- pflicht. Während derartige Zuwiderhandlungen bis- her nur mit Haft und Geldstrafe bestraft werden konnten, kann jetzt in schweren Fällen auf Gefängnis und Geldstrafe und, wenn durch die Tat vorsätzlich Menschen oder bedeutende Werte gefährdet worden sind, auf Zuchthaus erkannt werden. Zur Luftschutzpflicht gehört sowohl die Luftschutzdienstpflicht, die von den ein­berufenen Kräften der verschiedenen Zweige des Luftschutzes zu erfüllen ist, als auch das luft­schutzmäßige Verhalten aller, wie z. B. die vorschriftsmäßige Verdunkelung, die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen, die Entrümpelung, die Bereifttellung von Selbstschutzgerät und das Veryalten bei Fliegeralarm.

Berlin, 16. Sept. (DNB.) Das Auswärtige Amt besitzt Mitteilung und Unterlagen, wonach die englische Regierung in den letzten Tagen an eine Reihe von neutralen Staaten, besonders die S t a a- ten der Oslo-Konferenz, Noten gerichtet hat, in denen diesen Staaten die englische Auffas­sung über wirtschaftliche Neutralität bargelegt wird. Die Noten bestätigen, daß England die Absicht hat, die neutralen Staaten rücksichtslos zu ver­gewaltigen und sich unbekümmert um Völker­recht über die Lebensinteressen und Neutralitätsrechte dieser Staaten hinwegzusetzen. Der Ton der Noten ist sehr kategorisch. Ihr Inhalt übertrifft die schlimmsten Befürchtungen, die seit 14 Tagen in den neutralen Staaten auf Grund der Erfahrungen im letzten Weltkrieg und der jüngsten englischen Uebergriffe gehegt wurden.

Hierzu schreibt derDeutsche D i e n st": Eng­land entblößt sich in seiner ganzen Rücksichtslosigkeit. Es läßtdieMaske fallen. Alle die englischen SchlagworteFreiheit und Sicherheit der Meere", Schutz der kleinen Nationen",Verteidigung des internationalen Rechts,Kampf gegen die Gewalt", erweisen sich als Heuchelei und Verrat. Deutsch­land hat bekanntlich als Recht und Pflicht der Neutralen aus der Neutralität ,chie Fortsetzung des normalen Warenaustaus ch e s und Warentransits" nach beidenSeiten be­zeichnet. Deutschland befindet sich damit in Ueber- einstimmung mit dem Völkerrecht. Was ver­langt England? Aus der umfangreichen eng­lischen Note lassen sich drei wesentliche englische Forderungen herausschälen. Die eine Forderung lautet:Die englische Regierung erklärt, daß sie der Auffassung ist, daß keine neutrale Nation damit fortfahren darf, den krieg füh­renden Ländern folgende Stoffe zu l ie f e r n: Kohle, Petroleum, Metalle, Nitrate und andere Rohstoffe, die zur Fortführung des Krieges verwendet werden können. Die neutralen Länder, die nach ihrer geographischen Lage ihren Han­del mit Deutschland fortsetzen könnten, müssen die Ausfuhr der genannten Stoffe v o l l st ä n d i g unterbinden." Wenn die Sache 'für die Neutralen nicht so ernst wäre, wäre man versucht, über die echt englische Naivität zu lachen, mit der im ersten Satz eine allgemeine Neu­tralitätsregel aufgestellt und im zweiten Satz diese Neutralitätsregel einseitig nur gegen Deutschland anwendbar erklärt wird.

Oie Schweiz auch wirtschaftlich neutral.

Keine Handlangerdienste unter dem Druck der Alliierten.

Basel, 16. September (DNB.) Während des Weltkrieges war die Schweiz gezwungen, um die für chre Bevölkerung notwendigen aus­ländischen Nahrungsmittel und die für die In­dustrie benötigten Rohstoffe zu erhalten, eine von den Alliierten kontrollierte Ueberwachungsgesellschaft zu errichten. Diese wurde abgekürzt bezeichnet als SSS. (So- ci^te Surveillance Suisse). Diese Organisation wachte darüber, daß an Deutschland und Oesterreich u s w. keine Ware weiter- gegeben wurde. Französische Meldungen deu­teten in den jüngsten Tagen an, daß auch in diesem Kriege eine ähnliche Ueberwachungs- organisation für die schweizerische Wirtschaft ge­bildet werden müsse. Nach einer Information der Basler Nachrichten" aus dem Bundeshaus ist der Bundesrat entschlossen, keine derartige Or­ganisation anzunehmen. Er hat, so schreibt das Blatt, die notwendige Vorarbeit für eine autonome schweizerische Ueber- wachungsorganisation bereits vor Aus­bruch des Krieges getroffen. Er wird in der Lage fein, die Innehaltung der mit dem Ausland ge­troffenen Vereinbarungen über die Zufuhr lebenswichtiger Güter nach der S ch w e i z zu garantieren. Er ftt gewillt, Verhältnisse, wie sie in den Jahren 1915 bis 1918 in der schweizerischen Wirtschaft bestanden haben, mit allen Kräf­ten zu vermeiden.

Der BernerBund" schreibt unter der Ueber- schriftWirtschaftliche Neutralität der Schweiz": Unsere Behörden wissen, was sie der Schweiz und dem Ausland auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Neutralität schuldig find. Es wird streng darauf geachtet, daß nicht Waffen und Munition sowie andere zum Kriegführen gebrauchte Geräte an die eine oder andere Partei geliefert werden. Außerdem bürgen die Kontrollen des Exportes, der an Bewilligungen geknüpft ist, dafür, daß beide Parteien gleich behandelt werden, so daß von keiner Seite der Vorwurf der Parteilichkeit erhoben werden kann. In diesem Rahmen wird der Außenhandel, soweit es die Kriegsverhältnisse zulassen, nach allen Seiten aufrecht erhalten." Auch dieBasler N a t i o n a l z e i t u n g" sagt:Wir lehnen jede Umdeutung und Mißdeutung unserer Neutralitätspflicht gegenüber Deutschland und jedem anderen Nachbarn ab. Unsere Neutralität war von jeher und wird immer auch" eine militärische^ sein. Wir garantieren Deutschland, daß über unser Gebiet hinweg es niemand an­greifen kann, anders denn über die Leichen urtferer Wehrpflichtigen. Das ist unser Neutralitäts- Versprechen. Was die für den allgemeinen Lebensbedarf bestimmten Güter angeht, so wollen wir immer liefern, was wir aus eige­ner Erzeugung zu geben vermögen. Wir werden mit Deuftchland den normalen Austausch­verkehr mit dem aufrechterhalten, was wir selbst erzeugen. Wir hoffen, ihm und seinem Volke die Blockade dadurch immerhin erträglicher zu gestalten. Kein Nachbarstaat darf uns zumuten, daß wir das von einer Partei als Konterbande er­klärte Gut der anderen Seite vermitteln werden, wenn wir es selbst aus fremder Hand bezogen aben."

polnische Kriegsgefangene nur für die Landwirtschaft.

Berlin, 17. Sept. (DNB.) Eine Anzahl von Betrieben hat die Zuweisung polnischer Kriegs­gefangener als Ersatz für fehlende Ar­beitskräfte beantragt. Es wird darauf hin- gewissen, daß Kriegsgefangene zunächst ledig- flich in der Landwirtschaft zum Einsatz ge-

Unb England selbst 7 Dürfen nach der allgemeinen Neutralitätsregel des ersten Satzes Belgien oder Jugoslawien Kupfer oder Schwe­den Eisenerze oder Finnland Holz und Zellulose nach England liefern? Dürfen Holländisch-Jn- dien oder Bolivien oder Siam Zinn, der Iran, Venezuela oder die Vereinigten Staaten Erdöl, Norwegen oder Ehile Stickstoff nach England liefern? Offenbar soll die allgemeine Neutrali­tätsregel nur dann gelten, wenn es sich um Lieferungen nach Deutschland han­delt, und soll kein Neutralitätsbruch vorliegen, wenn neutrale Länder die in der englischen Note aufgezählten Rohstoffe nach England lie­fern.

Die zweite Forderung lautet:Die englische Re­gierung wird nicht gestatten, daß die ge­nannten Rohstoffe im Warenaustausch neutraler Länder mit Deutschland durch andere Waren ersetzt werden. Vielmehr muß von der aus den letzten drei Jahren errechneten statistischen Gesamt­zahl des Warenaustausches die Ausfuhr die­ser Rohstoffe vollständig abgezogen werden." Die dritte Forderung lautet:Der Tran­sit von Handelswaren durch ein neutrales Land nach Deutschland wird von der englischen Re­gierung nicht zu gelassen." Das ganze wird unter die folgende Drohung gestellt:Die Nichtein­haltung dieser Bedingungen wird als eine Ver­letzung der Grundsätze der Neutralität und als eine freundschaftlicheZusammenarbeitmit dem Feinde angesehen werden. Die englische Re­gierung kann keine Abweichung von den Vorschrif­ten dieser Erklärung zulassen, denn von ihrer un­eingeschränkten Anwendung wird nach ihrer Auf­fassung der Mißerfolg oder Erfolg des begonnenen langen Kampfes abhängen."

Nach den zahlreichen mMtärftchen Neutralltäts- Verletzungen Englands in diesen zwei Wochen ge­genüber Oslo-Staaten ftt diese Drohung nicht miß­zuverstehen. Es ftt die Drohung mit Ge­walt. Es ist bezeichnend für Englands Methoden, daß es dort, wo es nicht über Gewalt oerfügt, un­bekümmert um die von chm aufgestellte Neutrali­tätsregel einen milderen Ton anschlägt. So ge­genüber Finland, weil nämlich die Schiffsver­bindung FinnlandEngland nicht von den

Berlin, 16. 9. (DNB.) Amtlich wird mit« geteilt:

Die französische und die britische Regierung haben bei Abbruch ihrer Beziehungen zu Deutschland eine gemeinsame Erklärung über die von ihnen beab­sichtigten Methoden der Kriegführung veröffentlicht und der Reichsregierung zur Kentttts gebracht. Die französische Regierung hat dabei um eine Antwort der Reichsregierung gebeten. Die deutsche Antwort, die der französischen Regierung durch schwedische Vermittlung übersandt wird, hat folgenden Wortlaut:

Die Reichsregierung hat von der gemeinsamen Erklärung der sranzöstschen und britischen Regie­rung Kenntnis genommen, worin diese Regierun­gen gervisse Grundsätze anführen, die sie bei der Führung des Krieges, insbesondere des Luft­krieges, beobachten zu wollen behaupteten. Die Reichsregierung weist darauf hin, daß sie nach dem Scheitern der Abrüstungskonferenz als erste den Vorschlag gemacht hat, die gemeinsamen Bemühun­gen der Mächte auf das Zustandekommen binden­der Vereinbarungen über eine möglich st weit­gehende Humanisierung der Krieg­führung zu richten. Diese Vorschläge haben da­mals bei anderen Mächten keinerlei Widerhall gefunden. Gleichwohl hat der Deutsche Reichskanzler bei Beginn der Deutschland aufgezwungenen Aktion gegen Polen in feiner Reichstags rede vom 1. September öffentlich be­kanntgegeben, daß die Kampfhandlungen von deut­scher Seite in Uebereinstimmuna mit jenen deutschen Vorschlägen durchgeführt und nicht gegen Frauen und Kinder ge­richtet werden würden.

Zugleich hat der Deutsche Reichskanzler bei dieser Gelegenheit den der deutschen Luftwaffe erteilten Befehl mitgeteilt, ihre Angriffe auf militä­rische Objekte zu beschränken. Dementsprechend hat die deuftche Regierung den Appell des Präsi­denten Roosevelt begrüßt und in positivem Sinne beantwortet. Sie hat ferner der britischen Regierung auf ihre besondere Anfrage die Mit­teilung zugehen lassen, daß D'euftchland die Be­stimmungen des Genfer Abkommens vom Jahre 1925 über das Verbot der Verwendung erstickender, giftiger und ähnlicher Gase befolgen werde.

Die deutschen Streitkräfte haben sich zu Lande, zur See und in der Luft auf das strik­teste an diese deutschen Erklärun­gen gehalten. Selbstverständlich standen aber diese Erklärungen, wie schon bei ihrer

langen. Eine Zuweisung solcher Arbeitskräfte an industrielle oder Handwerksbetriebe erfolgt nicht. Derartige Anforderungen sind daher z. Z. zwecklos.

Tapfere Gegner

zur letzten Ruhe gebettet.

Saarbrücken, 16. Sept. (DNB.) Auf dem Saarbrücker Friedhof wurden zwei über deutschem Reichsgebiet abgeschossene franz ö- sische Fliegeroffiziere, Kapitän Jacques Rosignol und Leutnant Jean Sueur, beide vom 2. Aufklärungsgeschwader 551, mit militäri­schen Ehren b e i g e s e tz t. In einer kurzen An- sprach wies der deutsche Wehrmachtsgeistliche dar­auf hin, es sei ein Ruhmesblatt in der Geschichte der deutschen Wehrmacht, daß einem ritter­lichen Gegner auch ritterlich begegnet würde. Im Namen des Divisionskommandeurs legte dann ein höherer Offizier einen Kranz an den Särgen nieder. Beide Gegner, so betonte er, hätten tapfer ge kämpft und daher unsere Hoch-

Schiffskanonen Englands beherrscht Mird. Finnland gegenüber hat England sich damit einverstanden erklärt, daß Finnland seinen nor. malen Handel mit Deutschland auf. r e ch t e r h ä l t in dem Wunsch natürlich, daß Finn- land das gleiche mit England tut. Das ist wirklich die Höhe des englischen Selbstdünkels, zu glauben, daß Deuftchland sich von den englischen Schiffs t an o nen im Handel mit der übrigen neu­tralen Welt geduldig abfchneiden läßt und daß Deutschland dort, wo es selbst den Schiffsweg be­herrscht, großmütig den neutralen Handel mit Eng- land zuläßt. Nein! Deuftchland hat als erster der im Konflikt befindlichen Staaten zu der Frage des Wirtschaftsverkehrs mit den neutralen Staaten Stellung genommen. Es hat eine rechtlich unan­greifbare, von den neutralen Staaten als einwand­frei anerkannte Haltung eingenommen.

Wenn England aber die Regeln der Neutra­lität mißachtet, und die kleinen neutralen Staaten zum Schaden Deutschlands verge­waltigt, wird Deutschland nicht so harm­los sein, sich darein zu fügen. Glücklicherweise ist Deutschland gerade in dem geographischen Raum, an den die englischen Drohnoten gerich­tet sind, nicht wehrlos. Es wird seine Machtmittel ebenso zu nützen wissen wie Eng­land. Der rechtswidrige englische Druck auf die neutralen Staaten wird, wenn diese Staaten sich diesem Druck etwa fügen, unvermeid­lich den gleichen Gegendruck Hervor­rufen. Dir warnen daher die Staaten, an die England seine Drohnoten gerichtet hat, da­vor, sich England zu unterwerfen. Wir warnen insbesondere die Minister her Oslo­konferenz, die sich am 18. September in Kopenhagen zusammenfinden, um zu dem eng­lischen Versuch einer Vergewaltigung Stellung zu nehmen. Deutschlands Wunsch war und ist es noch, die neutralen Staaten von dem Kon? flikl möglichst unberührt zu lassen. Die­ser deutsche Wunsch ist aber nicht mit Schwäche z u verwechseln oder mit der Bereitwilligkeit, ein neutralitätswidriges Ver­halten dieser Staaten, auch wenn es unter Zwang geschieht, hinzunehmen.

Abgabe betont wurde, unter der Vor­aussetzung, daß die Gegner Deutsch­lands die gleichen Regeln der Kriegfüh­rung beachten würden. In dieser Beziehung muß die Reichsregierung feststellen, daß die Gegner Deutschlands ihre feierlichen Zusiche­rungen und Verpflichtungen schon jetzt viel­fach in flagrantester Weise gebro­chen haben.

Die britische R egi erung hat sich im kras- sensten Widerspruch mit der in ihrer Erklärung enthaltenen feierlichen Versicherung, die Zivilbe­völkerung schonen zu wollen, durch die von ihr verkündeten Bestimmungen über d i e Kon­terbande über alle anerkannten Regeln der Seekriegführung hinweggesetzt und damit in aller Form die Hungerblockade gegen Frauen und Kinder eröffnet. Ferner hat die pol­nische Regierung ahne jede militärische Not­wendigkeit viele offene Städte zum Stütz­punkt ihrer militärischen Opera­tionen und damit zum Kampfgebiet ge­macht. Sie hat darüber hinaus durch ihre Organe öffentlich die Zivilbevölkerung zum schranken­losen Franktireur krieg gegen die deutsche Armee aufrufen lassen. An vielen Stellen hat die polnische Zivilbevölkerung diesem Aufruf Folge geleistet und sich die furchtbarsten Grausamkeiten gegen deutsche Sol­daten zuschulden kommen lassen. Endlich haben polnische Truppen bei ihren Maßnahmen, wie authentisch nachgewiesen wurde, entgegen ihren ver­traglichen Verpflichtungen Gelbkreuzgas ver­wendet.

Die deutschen Streitkräfte werden auch künf­tig den vom Führer verkündeten Grundsätzen ritterlicher und humaner Kriegführung treu bleiben. Die Reichsregierung muß sich aber vorbehalten, jeden von ihren Gegnern begangenen R e ch t s b r u ch in der ihr geeig­net erscheinenden Weise zu vergelten und im Hinblick auf den von England mit der Waffe der Hungerblockade gegen Frauen und Kinder geführten Krieg mit den­jenigen Waffen zu antworten, die ihr hierfür zur Verfügung stehen und die auch dem Gegner die furchtbaren Folgen der von ihm gewollten Wethoden vor Augen führen."

a ch t u n g verdient. Sieben deutsche Feldwebel senkten die Särge in die Gräber, drei Ehrensalven hallten dann über die letzte Ruhestätte.

Abschied von Generalmajor Nöttiq.

Am 10. September fiel der Generalinspek- teur der Gendarmerie, Generalmajor der Ordnungspolizei Wilhelm Röttig, im besetzten Ge­biet beiTomaszow im Gefecht mit versvreng« ten polnischen Trupppen zusammen mit seinem Kraftfahrer. Die Beisetzung des in Krieg und Frie­den bewährten Offiziers erfolgte im Krematorium Berlin - Wilmersdorf unter allen militärischen Ehren. Bei der Trauerfeier sprach in Anwesenheit von Minister Dr. Frick und hoher Offiziere der Polizei und Wehrmacht sowie Vertretern der Par­tei der Chef der Ordnungspolizei, ^-Obergruppen­führer General der Polizei D a I u e g e, und ge­dachte seines alten bewährten Mitarbeiters, der auf entscheidendem Posten, im Verbände der Wehrmacht mit einer verantwortungsvollen Aufgabe betraut für Führer und Volk sein Leben gab.

Abwehr von Hungerblockade und Irankkireurkrieg

Flagrante Verletzung feierlicher Zusicherungen durch England und polen. Nechtsbrüche werden vergolten.