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Düsseldorf, den 17. Oktober 1939.
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Großen-Linden, im Oktober 1939
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Gießen (Ederstraße 6), den 17. Oktober 1939.
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durch den Tod abberufen worden, lieber 18 Jahre ist uns Herr Lange ein fleißiger und treuer Mitarbeiter gewesen. Infolge seines Leidens trat er vor einigen Monaten in den Ruhestand, dessen er sich leider nur allezu kurz erfreuen durfte. Wir werden seiner immer in Ehren gedenken.
Auch das AriegS'WHV. ist eine Schlacht, die siegreich ge« schlagen werden muß.
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Großen-Llnden, Äahnhofftraße 45 z. Z. bei der Luftwaffe
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Wernhard Meyer, Studienassessor £oni Meyer, geb. Dem
ausgegeben.
Gießen, den 16. Oktober 1939.
Der Oberbürgermeister.
Für die vielen Beweise innigster Teilnahme bei dem Verlust unseres lieben Entschlafenen sagen herzlichen Dank
Marie LeschhornWwe.,
geb. Keßler
Fritz Leschhorn.
Truful-Truful über die Ufer getreten. Dem Hoch, wasser hielt im ganzen Tale keine Brücke stand, da der Fluß auch dicke Baumstämme und sonstiges schweres Geröll mit sich führte. Ueber 16 000 Menschen wurden von der Außenwelt abgeschnitten. Ausgedehnte Aecker und Felder wurden von Lava- und Schuttmassen bedeckt.
Sckstupfwinkel in einer dichten Tannenschonung bei Georg enborn. Hier hatte er ein wetterfestes Zelt aufgeschlagen. In dem Zelt wurden u. a. zwei geladene Armeepistolen mit einer Menge Munition vorgefunden. Gestohlene Lebensrnittel und Kleidungsstücke, sowie Diebeswerkzeuge vervollständigten seine Ausrüstung. Ein gestohlenes Fahrrad hatte er ebenfalls in der Tannenschonung versteckt, mit dem er auf Beute fuhr. Dem Verbrecher konnten auch mehrere Einbrüche in der Umgebung nachgewiesen werden. Er ist nach Berlin übergeführt, wo er sich vor dem Strafrichter zu verantworten haben wird.
Gefängnis wegen prefsenötigung und -beleidigung.
Dor der Großen Strafkammer in Siegen hatte sich am 6. Dezember v. I. ein Angeklagter aus Lenhausen wegen widernatürlicher Unzucht und in einem andern Falle wegen Beleidigung zu verantworten und war zu einer Gesamtstrafe von sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. In sechs weiteren Fällen der Beleidigung war das Verfahren mangels rechtzeitig gestellter Strafanträge eingestellt worden und in einem Falle war der Ange-
Betriebsführer und Gefolgschaft der Firma Henkel <L Cie. A.-G., Düsseldorf.
Die vulkan-kalaslrophe in Chile.
Nach und nach laufen Einzelheiten über den Ausbruch des Vulkans Llaimas in der Provinz Cautin ein. Es handelt sich um den heftigsten Ausbruch der letzten zwanzig Jahre. Durch das Auswurfmaterial des Vulkans ist der Fluß
Grünberg (Hessen), 13. Oktober 1939.
Der Bürgermeister:
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Der 459. Grünberger GaUusmarkt wird in diesem Jahre, der Zeit entsprechend, wie folgt abgehalten:
1. Mittwoch, den 18. Oktober
auf der Lehmkaute:
Gchweinemarkt
a) Auftrieb der Tiere nur aus seuchenfreien Gebieten.
b) Selbftzüchter haben Ursprungszeugnis vorzulegen.
c) Händler haben den Nachweis der Seuchenfreiheit ihrer Tiere durch ein Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes zu erbringen.
d) Auftriebszeit von 8.30 bis 9.00 Uhr.
2. Mtttwoch, den 18., und Donnerstag, den 19. Oktober
bis zum Anbruch der Dunkelheit:
Krämermarkt.
NS'-Or^anisation, über Erntehilfe und Arbeitsdienst, über Einquartierung, Aufnahme von Flüchtlingen usw. soll in der Kriegschronik eingehend berichtet werden. Dabei wird immer auf die großen Geschehnisse im Reich Bezug genommen. Bildmaterial wird das Niedergeschriebene ergänzen.
Aus aller Welt.
Die Festnahme des Raubmörders Böhler.
Bekanntmachung.
Die Ausgabe der vom 23. Oktober 1939 ab gültigen Lebensmittelkarten für die 9. bis 12. Woche erfolgt in den Bezirksgeschäftsstelleu des Ernährungsamtes der Stadt Gießen gegen Vorlage des Personalausweises zu folgenden Zeiten:
Mittwoch, den 18. Oktober 1939: für Antragsteller mit den Anfangsbuchstaben A bis F.
Donnerstag, den 19. Oktober 1939: für Antragsteller mit den Anfangsbuchstaben G bis K.
Freitag, den 29. Oktober 1939: für Antragsteller mit den Anfangsbuchstaben L bis R.
Samstag, den 21. Oktober 1939: für Antragsteller mit den Anfangsbuchstaben 8 bis Z.
Die Ausgabe erfolgt von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.
Schwer- und Schwerstarbeiter erhalten gleichzeitig bei dieser Ausgabe gegen Vorlage der zuletzt empfangenen Stammabschnitte die ihnen zustehenden Lebensmittelkarten über die erhöhten Lebensmittelmengen.
Die Haushaltsvorstände werden nochmals auf die aus der Rückseite des Personalausweises abgedruckten Bestimmungen über Meldungen des Wegzuges, von Haushaltsangehörigen usw. hingewiesen.
Die Ausgabe von Bezugscheinen für Spinnstoffwaren und Schuhwaren kann vom 18. bis 21. Oktober 1939 wegen Inanspruchnahme des Personals für die Ausgabe der Lebensmittelkarten nicht stattfinden. Ab 23. Oktober 1939 werden hierfür Bezugscheine wieder
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Eröffnungs-Vortrag
des Deutschen Volksbildungswerkes am 19.Oktober 1939,20.30 Uhr, im Großen Hörsaal der Universität. Pg. Dr. Falke, Göttingen, spricht über das Thema Das war Voten Reiseerlebnisse aus demZahrelS33
Eintrittspreis: 0.30 RM., Uniformierte 0.20 RM.
NS.-Gemeinschaft Kraft durch Freude
Dottsbildungsstätte Gießen. 6414d
Zur Festnahme des Raubmörders Böhler Taunus wird weiter mitgeteilt. Böhler hatte seinen
Goethebimd und Käuimännischer Verein
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In Arbeitsgemeinschaft mit der Volksbildungsstätte Gießen der NS. Gern. KdF. Vorankündigung?
Montag, den 23. Oktober 1939. 641fln)
Eröffnung des Winterprogramms 1939/40
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quer durcheinander. Viel entwurzelte und gebrochene Obstbäume sind in fast allen Gemarkungen des Hunsrücks die traurigen Zeichen der Naturgewalt. Ueberall, wo der Sturm hauste, fegte er das Spätobst von den Bäumen. Viele hundert Zentner Fallobst liegen auf der Erde. Zahlreiche Hilfskräfte sind eingesetzt, unt das Obst zu bergen.
Erdebeben in Mittel-Java.
Ein Erdbeben, das die Hochebene von Dieng in Mittel-Java heimsuchte, hing zusammen mit der Bildung eines neuen Kraters, aus dem sich Schlamm- und Lavamassen über ein rund hundert Hektar umfassendes Gebiet in der Nähe von Batoer (Residenz Banjoemas) ergossen und das 200 Einwohner zählende Dörfchen Timbany verschütteten. Die Zahl der Opfer ist verhältnismäßig gering, da die Mehrzahl der Einwohner von Timbany sich in Sicherheit bringen Forinten. Zehn Personen sind wahrscheinlich ums Leben gekommen. Der Sachschaden ist dagegen beträchtlich, da das vom Ausbruch betroffene Gebiet zum größten Teil Kulturland war und die Ernte vernichtet wurde.
Erdbeben in der Toskana.
Am Sonntag um 15.05 Uhr wurde in Florenz und der ganzen Toskana ein heftiges Erdbeben verspürt. In der durch ihre Marmorbrüche berühmten Stadt Carrara wurden die Fassaden des Theatergebäudes, der Kirche und einiger Häuser beschädigt. In einem Hause stürzte die Decke ein. Die Bewohner blieben unversehrt. Das Beben ist auch in Livorno, Pistoja, Pisa und Genua wahrgenommen worden. Im Kriegshafen von Spezia mußte die Kinovorstellung für einige Zeit unterbrochen werden, da die Zuschauer ins Freie geeilt waren.
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klagte freigesprochen worden. Ueber diesen Prozeß berichtete eine Dortmunder Zeitung, woraus der Verurteilte diesem Blatt schrieb, daß der Artikel über seine Verurteilung völlig entstellt wiedergegeben und dazu angetan sei, ihn in der Oef- fentlichkeit herabzusetzen. Er ersuchte, innerhalb acht Tagen eine Berichtigung zu veröffentlichen, andernfalls er Strafantrag stellen und darüber hinaus Flugblätter drucken lassen werde, in denen er die falsche Berichterstattung anprangern wolle. Da die Dortmunder Zeitung in diesem Vorgehen des Verurteilten eine Pressenötigung und - beleidig u n g erblickte, stellte sie Strafantrag gegen den Briefschreiber. Zu seiner Entlastung führte der Angeklagte aus, daß er der Meinung gewesen sei, .nicht wegen Beleidigung verurteilt worden zu sein. Auch habe er nicht gewußt, daß die Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung in sechs Fällen infolge des Fehlens entsprechender Strafanträge erfolgte. Das Gericht unterstellte, daß der Angeklagte in einer gewissen Erregung den Inhalt der Urteilsbegründung mißdeutet habe, betonte andererseits aber mit Nachdruck, daß der Schriftleiter bei seiner verantworttichen Tätigkeit, alle Dinge wahrhaft darzustellen und nach seinem besten Wissen zu beurteilen, des Schutzes des Gesetzes bedürfe. In Anbetracht der Vorstrafen des Angeklagten sei eine empfindliche Strafe am Platze. Das Urteil lautete auf vier Monate Gefängnis.
Schwere Unweklerfchäden auf dem Hunsrück.
Aus allen Teilen des Kreises Simmern werden schwere Beschädigungen von Dächern und Häusern gemeldet, die durch einen orkanartigen Sturm verursacht wurden. In vielen Waldbezirken liegen die entwurzelten und umgeknickten Bäume kreuz und
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Wehrmacht-Tarif
(gültig ab 16. Oktober 1939)
I. Mit sofortiger Wirkung wird bei den Straßenbahnen der Bezirksgruppe West für die Dauer des Krieges ein Wehrmachttarif eingeführt. Zum Wehrmachttarif wird der bei den einzelnen Bahnen bestehende Kindertarif erklärt. Zu diesem Tarif werden die unter II. genannten Angehörigen der Wehrmacht befördert. Der Mindestfahrpreis beträgt 0,10 RM. Der Wehrmachttarif gilt für alle Straßenbahn- und Omnibuslinien.
II. Der Wehrmachttarif findet Anwendung auf folgende Wehrmachtsangehörige:
1. Alle uniformierten Angehörigen der Wehrmacht, soweit sie dem Mannschafts- und Unteroffiziersstande angehören (bis zum Oberfeldwebel einschließlich).
2. Die nicht im Offiziersrang stehenden Angehörigen der -Verfügungstruppe, die dem Oberkommando der Wehrmacht unterstehen und feldgraue Uniform tragen.
3. Alle nicht im Offiziersrang stehenden männlichen Angehörigen des -Reichsarbeitsdienstes, soweit sie dem Oberkommando der Wehrmacht unterstehen. Diese Angehörigen sind durch ihre Arbeitsdienstuniform und durch eine gelbe Arm- binde mit der Aufschrift „Deutsche Wehrmacht" erkenntlich.
4. Alle nicht uniformierten, zum Kriegsdienst einberufenen Angehörigen der Wehrmacht, die durch eine Binde mit schwarzem Wehrmachtsadler am linken Arm erkenntlich sind. Die Binde muß mit dem Stempel der Dienststelle des Wehrmachtsangehörigen versehen sein.
5. Alle nicht uniformierten zur Wehrmacht Einberufenen gegen Vorzeigung ihres Gestellungsbefehls.
Nicht unter den Wehrmachttarif fallen demnad) alle Offiziere, Sanitätsoffiziere und im Offiziersrang stehenden Beamten der Wehrmacht, die im Offiziersrang stehenden Führer der ^-Ver- . fügungstruppe, sowie die im Offiziersrang stehenden Führer des Reichsarbeitsdienstesr (Erkennungszeichen: Offiziersuniform, feldgraue Uniform bzw. Reichsarbeitsdienstuniform mit silbernen Achselstücken.)
III. Verwundete und Kriegskranke.
Allen Verwundeten und Kriegskranken in Wehrmachtuniform wird Freifahrt gewährt bei Vorzeigung eines von ihrem Lazarett ausgestellten und abgestempelten Ausweises.
!V. Zum Wehrmachttarif werden nicht befördert die Angehörigen der Gliederungen der Partei und ihrer angeschlossenen Verbände, des Roten Kreuzes, des Bahnschutzes, des Postschutzes, des Reichsluftschutzbundes, der Technischen Nothilfe, der Feuerlöschpolizei und des Sicherheitsdienstes (S.H.D.). Diese zahlen den vollen Fahrpreis. 6412A Ltadtwerke Gießen. Abt. Straßenbahn.
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