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Düsseldorf, den 17. Oktober 1939.

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Gießen (Ederstraße 6), den 17. Oktober 1939.

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durch den Tod abberufen worden, lieber 18 Jahre ist uns Herr Lange ein fleißiger und treuer Mitarbeiter gewesen. Infolge seines Leidens trat er vor einigen Monaten in den Ruhestand, dessen er sich leider nur allezu kurz erfreuen durfte. Wir werden seiner immer in Ehren gedenken.

Auch das AriegS'WHV. ist eine Schlacht, die siegreich ge« schlagen werden muß.

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Wernhard Meyer, Studienassessor £oni Meyer, geb. Dem

ausgegeben.

Gießen, den 16. Oktober 1939.

Der Oberbürgermeister.

Für die vielen Beweise innigster Teilnahme bei dem Ver­lust unseres lieben Entschlafenen sagen herzlichen Dank

Marie LeschhornWwe.,

geb. Keßler

Fritz Leschhorn.

Truful-Truful über die Ufer getreten. Dem Hoch, wasser hielt im ganzen Tale keine Brücke stand, da der Fluß auch dicke Baumstämme und sonstiges schweres Geröll mit sich führte. Ueber 16 000 Men­schen wurden von der Außenwelt abgeschnitten. Ausgedehnte Aecker und Felder wurden von Lava- und Schuttmassen bedeckt.

Sckstupfwinkel in einer dichten Tannenschonung bei Georg enborn. Hier hatte er ein wetter­festes Zelt aufgeschlagen. In dem Zelt wurden u. a. zwei geladene Armeepistolen mit einer Menge Munition vorgefunden. Gestohlene Lebensrnittel und Kleidungsstücke, so­wie Diebeswerkzeuge vervollständigten seine Ausrüstung. Ein gestohlenes Fahrrad hatte er ebenfalls in der Tannenschonung versteckt, mit dem er auf Beute fuhr. Dem Verbrecher konnten auch mehrere Einbrüche in der Umgebung nachgewiesen werden. Er ist nach Berlin übergeführt, wo er sich vor dem Strafrichter zu verantworten haben wird.

Gefängnis wegen prefsenötigung und -beleidigung.

Dor der Großen Strafkammer in Siegen hatte sich am 6. Dezember v. I. ein Angeklagter aus Lenhausen wegen widernatürlicher Unzucht und in einem andern Falle wegen Beleidigung zu ver­antworten und war zu einer Gesamtstrafe von sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. In sechs weiteren Fällen der Beleidigung war das Verfah­ren mangels rechtzeitig gestellter Strafanträge ein­gestellt worden und in einem Falle war der Ange-

Betriebsführer und Gefolgschaft der Firma Henkel <L Cie. A.-G., Düsseldorf.

Die vulkan-kalaslrophe in Chile.

Nach und nach laufen Einzelheiten über den Ausbruch des Vulkans Llaimas in der Provinz Cautin ein. Es handelt sich um den hef­tigsten Ausbruch der letzten zwanzig Jahre. Durch das Auswurfmaterial des Vulkans ist der Fluß

Grünberg (Hessen), 13. Oktober 1939.

Der Bürgermeister:

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Der 459. Grünberger GaUusmarkt wird in diesem Jahre, der Zeit entsprechend, wie folgt abgehalten:

1. Mittwoch, den 18. Oktober

auf der Lehmkaute:

Gchweinemarkt

a) Auftrieb der Tiere nur aus seuchenfreien Gebieten.

b) Selbftzüchter haben Ursprungszeugnis vorzulegen.

c) Händler haben den Nachweis der Seu­chenfreiheit ihrer Tiere durch ein Ge­sundheitszeugnis eines beamteten Tier­arztes zu erbringen.

d) Auftriebszeit von 8.30 bis 9.00 Uhr.

2. Mtttwoch, den 18., und Donnerstag, den 19. Oktober

bis zum Anbruch der Dunkelheit:

Krämermarkt.

NS'-Or^anisation, über Erntehilfe und Arbeits­dienst, über Einquartierung, Aufnahme von Flücht­lingen usw. soll in der Kriegschronik eingehend be­richtet werden. Dabei wird immer auf die großen Geschehnisse im Reich Bezug genommen. Bildmate­rial wird das Niedergeschriebene ergänzen.

Aus aller Welt.

Die Festnahme des Raubmörders Böhler.

Bekanntmachung.

Die Ausgabe der vom 23. Oktober 1939 ab gültigen Lebensmittelkarten für die 9. bis 12. Woche erfolgt in den Bezirksgeschäftsstelleu des Ernährungsamtes der Stadt Gießen gegen Vorlage des Personalaus­weises zu folgenden Zeiten:

Mittwoch, den 18. Oktober 1939: für Antragsteller mit den Anfangsbuchstaben A bis F.

Donnerstag, den 19. Oktober 1939: für Antrag­steller mit den Anfangsbuchstaben G bis K.

Freitag, den 29. Oktober 1939: für Antragsteller mit den Anfangsbuchstaben L bis R.

Samstag, den 21. Oktober 1939: für Antragsteller mit den Anfangsbuchstaben 8 bis Z.

Die Ausgabe erfolgt von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.

Schwer- und Schwerstarbeiter erhalten gleichzeitig bei dieser Ausgabe gegen Vorlage der zuletzt empfan­genen Stammabschnitte die ihnen zustehenden Lebens­mittelkarten über die erhöhten Lebensmittelmengen.

Die Haushaltsvorstände werden nochmals auf die aus der Rückseite des Personalausweises abgedruckten Bestimmungen über Meldungen des Wegzuges, von Haushaltsangehörigen usw. hingewiesen.

Die Ausgabe von Bezugscheinen für Spinnstoff­waren und Schuhwaren kann vom 18. bis 21. Oktober 1939 wegen Inanspruchnahme des Personals für die Ausgabe der Lebensmittelkarten nicht stattfinden. Ab 23. Oktober 1939 werden hierfür Bezugscheine wieder

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Eröffnungs-Vortrag

des Deutschen Volksbildungswerkes am 19.Oktober 1939,20.30 Uhr, im Großen Hörsaal der Universität. Pg. Dr. Falke, Göttingen, spricht über das Thema Das war Voten Reiseerlebnisse aus demZahrelS33

Eintrittspreis: 0.30 RM., Uniformierte 0.20 RM.

NS.-Gemeinschaft Kraft durch Freude

Dottsbildungsstätte Gießen. 6414d

Zur Festnahme des Raubmörders Böhler Taunus wird weiter mitgeteilt. Böhler hatte seinen

Goethebimd und Käuimännischer Verein

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In Arbeitsgemeinschaft mit der Volks­bildungsstätte Gießen der NS. Gern. KdF. Vorankündigung?

Montag, den 23. Oktober 1939. 641fln)

Eröffnung des Winterprogramms 1939/40

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quer durcheinander. Viel entwurzelte und gebro­chene Obstbäume sind in fast allen Gemarkungen des Hunsrücks die traurigen Zeichen der Natur­gewalt. Ueberall, wo der Sturm hauste, fegte er das Spätobst von den Bäumen. Viele hundert Zentner Fallobst liegen auf der Erde. Zahlreiche Hilfskräfte sind eingesetzt, unt das Obst zu bergen.

Erdebeben in Mittel-Java.

Ein Erdbeben, das die Hochebene von Dieng in Mittel-Java heimsuchte, hing zusammen mit der Bildung eines neuen Kraters, aus dem sich Schlamm- und Lavamassen über ein rund hundert Hektar umfassendes Gebiet in der Nähe von Batoer (Residenz Banjoemas) ergossen und das 200 Ein­wohner zählende Dörfchen Timbany verschütteten. Die Zahl der Opfer ist verhältnismäßig gering, da die Mehrzahl der Einwohner von Timbany sich in Sicherheit bringen Forinten. Zehn Personen sind wahrscheinlich ums Leben gekommen. Der Sach­schaden ist dagegen beträchtlich, da das vom Aus­bruch betroffene Gebiet zum größten Teil Kultur­land war und die Ernte vernichtet wurde.

Erdbeben in der Toskana.

Am Sonntag um 15.05 Uhr wurde in Florenz und der ganzen Toskana ein heftiges Erdbeben verspürt. In der durch ihre Marmorbrüche be­rühmten Stadt Carrara wurden die Fassaden des Theatergebäudes, der Kirche und einiger Häu­ser beschädigt. In einem Hause stürzte die Decke ein. Die Bewohner blieben unversehrt. Das Beben ist auch in Livorno, Pistoja, Pisa und Genua wahr­genommen worden. Im Kriegshafen von Spezia mußte die Kinovorstellung für einige Zeit unter­brochen werden, da die Zuschauer ins Freie ge­eilt waren.

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klagte freigesprochen worden. Ueber diesen Prozeß berichtete eine Dortmunder Zeitung, wo­raus der Verurteilte diesem Blatt schrieb, daß der Artikel über seine Verurteilung völlig entstellt wie­dergegeben und dazu angetan sei, ihn in der Oef- fentlichkeit herabzusetzen. Er ersuchte, innerhalb acht Tagen eine Berichtigung zu veröffentlichen, andern­falls er Strafantrag stellen und darüber hinaus Flugblätter drucken lassen werde, in denen er die falsche Berichterstattung anprangern wolle. Da die Dortmunder Zeitung in diesem Vorgehen des Ver­urteilten eine Pressenötigung und - belei­dig u n g erblickte, stellte sie Strafantrag gegen den Briefschreiber. Zu seiner Entlastung führte der Angeklagte aus, daß er der Meinung gewesen sei, .nicht wegen Beleidigung verurteilt worden zu sein. Auch habe er nicht gewußt, daß die Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung in sechs Fällen in­folge des Fehlens entsprechender Strafanträge er­folgte. Das Gericht unterstellte, daß der Ange­klagte in einer gewissen Erregung den Inhalt der Urteilsbegründung mißdeutet habe, betonte anderer­seits aber mit Nachdruck, daß der Schrift­leiter bei seiner verantworttichen Tätigkeit, alle Dinge wahrhaft darzustellen und nach seinem besten Wissen zu beurteilen, des Schutzes des Ge­setzes bedürfe. In Anbetracht der Vorstrafen des Angeklagten sei eine empfindliche Strafe am Platze. Das Urteil lautete auf vier Monate Gefängnis.

Schwere Unweklerfchäden auf dem Hunsrück.

Aus allen Teilen des Kreises Simmern werden schwere Beschädigungen von Dächern und Häusern gemeldet, die durch einen orkanartigen Sturm ver­ursacht wurden. In vielen Waldbezirken liegen die entwurzelten und umgeknickten Bäume kreuz und

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Wehrmacht-Tarif

(gültig ab 16. Oktober 1939)

I. Mit sofortiger Wirkung wird bei den Straßen­bahnen der Bezirksgruppe West für die Dauer des Krieges ein Wehrmachttarif eingeführt. Zum Wehrmachttarif wird der bei den einzelnen Bahnen bestehende Kindertarif erklärt. Zu diesem Tarif werden die unter II. genannten Angehörigen der Wehrmacht befördert. Der Mindestfahrpreis be­trägt 0,10 RM. Der Wehrmachttarif gilt für alle Straßenbahn- und Omnibuslinien.

II. Der Wehrmachttarif findet Anwendung auf folgende Wehrmachtsangehörige:

1. Alle uniformierten Angehörigen der Wehrmacht, soweit sie dem Mannschafts- und Unteroffiziers­stande angehören (bis zum Oberfeldwebel ein­schließlich).

2. Die nicht im Offiziersrang stehenden Ange­hörigen der -Verfügungstruppe, die dem Oberkommando der Wehrmacht unterstehen und feldgraue Uniform tragen.

3. Alle nicht im Offiziersrang stehenden männlichen Angehörigen des -Reichsarbeitsdienstes, soweit sie dem Oberkommando der Wehrmacht unter­stehen. Diese Angehörigen sind durch ihre Ar­beitsdienstuniform und durch eine gelbe Arm- binde mit der AufschriftDeutsche Wehr­macht" erkenntlich.

4. Alle nicht uniformierten, zum Kriegsdienst ein­berufenen Angehörigen der Wehrmacht, die durch eine Binde mit schwarzem Wehrmachts­adler am linken Arm erkenntlich sind. Die Binde muß mit dem Stempel der Dienststelle des Wehrmachtsangehörigen versehen sein.

5. Alle nicht uniformierten zur Wehrmacht Ein­berufenen gegen Vorzeigung ihres Gestel­lungsbefehls.

Nicht unter den Wehrmachttarif fallen demnad) alle Offiziere, Sanitätsoffiziere und im Offiziers­rang stehenden Beamten der Wehrmacht, die im Offiziersrang stehenden Führer der ^-Ver- . fügungstruppe, sowie die im Offiziersrang ste­henden Führer des Reichsarbeitsdienstesr (Er­kennungszeichen: Offiziersuniform, feldgraue Uniform bzw. Reichsarbeitsdienstuniform mit sil­bernen Achselstücken.)

III. Verwundete und Kriegskranke.

Allen Verwundeten und Kriegskranken in Wehr­machtuniform wird Freifahrt gewährt bei Vor­zeigung eines von ihrem Lazarett ausgestellten und abgestempelten Ausweises.

!V. Zum Wehrmachttarif werden nicht befördert die Angehörigen der Gliederungen der Partei und ihrer angeschlossenen Verbände, des Roten Kreuzes, des Bahnschutzes, des Postschutzes, des Reichsluft­schutzbundes, der Technischen Nothilfe, der Feuer­löschpolizei und des Sicherheitsdienstes (S.H.D.). Diese zahlen den vollen Fahrpreis. 6412A Ltadtwerke Gießen. Abt. Straßenbahn.

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