Ausgabe 
15.10.1939
 
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Deutsche Husarenstückchen.

Ein Unteroffizier Lnd ein (9cf reifer fangen 180 Polen Ein Wachtmeister unö zehn Mann erbeuten 600 Gefangene und eine liegimentsfahne.

über die Ortschaft und das umliegende Land er­gossen. In kurzer Zeit hatte das Wasser eine Höhe von fast zwei Meter erreicht. Die Straßen, sämtliche zur ebenen Erde gelegenen Räume und eine Fabrik im ganzen 400 Hauser wurden überschwemmt. Glücklicherweise konnten alle in Lebensgefahr befindlichen Personen

grettet werden. Bei einem Wirbelsturm über dem bekannten Badeort Grado an der oberen AdnL brauste eine Wasserhose mit einer Geschwind diqkeit von 200 Stundenkilometern über den Ort hinweg, entwurzelte an die tausend Bäume, deckte 40 Hauser ab und legte viele Maste der Telefon.

!und Stromleitung um.

Wirtschaft.

DNB. ..., 15. Sept. P. K. (Sonderbericht.) Un­aufhaltsam ist der deutsche Vormarsch hinter dem weichenden Feind weitergegangen. Unvergleichlich sind die Leistungen der deutschen Führung und der deutschen Soldaten. Schon jetzt zeichnen sich b e - sonders hervorragend Taten einzel­ner Soldaten ab, die es verdienen, einer spä­teren Generation als Vorbild überliefert zu werden.

Daß ein Unteroffizier gemeinsam mit einem Gefreiten eine ganze feindliche Kompanie gefangen nimmt, ist in der Kriegsgeschichte wohl noch nicht allzu häufig vor­gekommen. Unteroffizier Brehmer war bei dem raschen Vorwärtsdringen von seiner Kompanie ab­gekommen und suchte zusammen mit einem Gefrei­ten wieder Anschluß zu bekommen. Dabei überschritt er die vorderste deutsche Linie und sah sich plötzlich mit seinem Begleiter von polnischer Ueb er­wacht umzingelt. Da den beiden Deutschen kein Ausweg mehr zur Flucht blieb, mußten sie sich gefangen geben. Die Polen fielen über sie her, nahmen ihnen alle ihre Habseligkeiten ab und rissen ihnen dann noch die Abzeichen herunter. Unter der Bewachung der ganzen Kompanie ging der Gefangenentransport rückwärts. Da geriet er in einen Feuerüberfall durch deutsche Artillerie: Vach allen Seiten auseinanderlaufend suchten sich die polnischen Soldaten vor den Einschlägen der deutschen Granaten in Sicherheit zu bringen. Das tolle Durcheinander benutzten der Unteroffizier und der Gefreite, sich der Gefangenschaft zu entziehen. Durch ihr energisches Auftreten gelang es ihnen, die Kompanie wieder zu sammeln. Die Polen wurden zu Gefangenen der beiden Deutschen erklärt. Trotz ihrer gewaltigen Uebermacht wagten sie es nicht, sich zur Wehr zu setzen, sondern befolgten willig die Befehle ihrer einstigen Gefangenen, alle Waffen, die Maschinengewehre, Gewehre, Pistolen und Handgranaten an die beiden deutschen Soldaten ab­zuliefern. Die gefangene Kompanie in Stärke von 180 Mann mußte dann antreten und marschierte nun unter deutschem Kommando mit sämtlichen Fahrzeugen, Pferden, Waffen und Geräten den deutschen Linien zu. An der Spitze der langen Kolonne ritt stolz Unteroffizier Brehmer, der sich auf ein Beutepferd geschwungen hatte, wäh­rend es dem Gefreiten und einem volksdeutschen Kameraden aus der polnischen Armee gelang, den ganzen Transport ungefährdet in die deutsche Stellung zu bringen.

Das Kabinett Daladier umgebildet.

Berlin, 14. Sept. (TMB.) Ministerpräsident Daladier hat sich veranlaßt gesehen, sein Mini­sterium umzubilden bzw. zu ergänzen. Eine Anzahl von bisherigen Ministern hatte den Wunsch geäußert, sich unter den veränderten Verhältnissen speziellen Aufgaben in bestimmten Verwaltungen zu widmen. Der Versuch des Ministerpräsidenten, bei dieser Gelegenheit ein Konzentrations­kabinett aller Parteien von rechts bis links unter Ausschaltung allein der Kommunisten zu bilden, mißlang. Die Sozialdemokratische Partei ßeon Blums z. B. weigerte sich, das Han­dels- und Unterrichtsministerium zu übernehmen, verlangte vielmehr für die Regierungsbeteiligung stärkere Positionen. Im neuen Kabinett hat Da­ladier selb st zu den Ministerien für Krieg und Landesverteidigung auch noch das Außenministerium übernommen. Der bisherige Außenminister Bonnet wird Ju­st i z m i n i st er, sein Amtsvorgänger Delbos Erziehungsminister. Der bisherige französische Bot­schafter in Berlin, Coulondre, ist zum diplo­matischen Kabinettsdirektor des Ministerpräsidenten ernannt worden.

Ausnahmen vom Arbeitsschutz für Frauen und Jugendliche.

Berlin, 14. Sept .(DRB.) Rach Verordnung vom 1. September 1939, sind sämtliche Vorschriften der Arbeitszeitgesetze über die Dauer der werktäg­lichen Arbeitszeit für männliche erwach­sene Gefolgschaftsmitglieder außer Kraft getreten. In einer weiteren Anordnung vom 11. September d. I. hat der Reichsarbeitsminister die näheren Be­stimmungen über die Dauer der Arbeitszeit f ü r Frauen und Jugendliche getroffen.

Jugendliche über 16 Jahre und Frauen dürfen in dringenden Fällen täglich bis zu zehn Stunden, jedoch nicht über 56 Stunden in der Woche hinaus beschäf­tigt werden. Diese Ausnahme gilt indes nicht für Frauen während der letzten drei Monate der Schwangerschaft und während der Still­zeit. Sie gilt ferner nichtfür gesundheits-

Wachtmeister Zinke von einer Nachrichten­abteilung war es, der die e r st e feindliche Fahne erbeutete und mit nur wenigen Mann Begleitung gegen 600 Polen gefangen nahm! Eine Nachrichtenabteilung ist in Marsch auf der Straße von Ostrowice nach Sieno und erhält plötzlich aus einem Waldstück Feuer, das sofort von den Deut­schen erwidert wird. Ein polnischer Oberstleutnant tritt aus dem Walde heraus und gibt sich gefangen, wobei er die Bemerkung macht, daß noch einige seiner Leute in dem Waldstück verborgen seien. Der Wachtmeister erhält den Befehl, mit zehn Mann den Wald zu säubern. Beim Eindringen :n den Wald erhalten die Deutschen Feuer. Sie sehen einzelne polnische Soldaten hinter den nächsten Bäumen verschwinden und nehmen ihre Verfolgung immer weiter in den Wald hinein auf. Schließlich werfen die Polen die Waffen von sich und kommen mit erhobenen Händen den Deutschen entgegen. Zwei Mann bleiben zur Bewachung der Gefan­genen zurück, während der Wachtmeister mit den restlichen acht Mann weiter in den Wald hinein­geht. Heftiges Feuer schlägt ihnen wieder von drei Seiten entgegen, doch die Deutschen nehmen das Feuergefecht 'so energisch auf, daß der Feind die Gegenwehr aufgibt und sich gefangen nehmen läßt. Rasch werden die Polen entwaffnet und nach rück­wärts geschickt. Beim weiteren Vorgehen stoßen die Deutschen auf eine neue polnische Abteilung mit einer Reihe von Fahrzeugen. Zwei Maschinenge­wehre stehen noch feuerbereit. Ein Panzergeschütz und zahlreiches anderes militärisches Material fällt hier den Deutschen in die Hände. Ein polni­scher Offizier, der wohl den militärischen Zu­sammenbruch seines Vaterlandes nicht überleben zu können glaubt, machte seinem Leben ein E n d e, ehe die Deutschen ihn für gefangen er­klären. können. Bei der Sichtung der ungeheuren Beute fand man die Regimentsfahne des polnischen Infanterie-Regiments 54. Sie rft im Stile der friderizianischen Fahnen in den Farben Rot-Weiß gehalten und trägt auf der Vorderseite den Wahlspruch des Regiments. Insgesamt fielen an dieser Stelle etwa 500 polnische Soldaten in die Hände der deutschen Truppen. Auf dem Trans­port zur Sammelstelle kamen noch weitere etwa 100 Mann dazu, so daß der Wachtmeister mit seine zehn Mann gegen 6 00 Gefangene ein- bringen konnte.

gefährliche Arbeiten, für die eine beson­dere Regelung der Arbeitszeit besteht. Die Arbeits­zeit der Jugendlichen unter 16 Jahren darf in dringenden Fällen einschließlich der Unter­richtszeit in einer Berufsschule bis zu zehn Stunden täglich, ausschließlich der Unterrichts­zeit jedoch nicht über 48 Stunden in der Woche hinaus ausgedehnt werden.

Um Frauen und Jugendlichen auch bei längere» Zeit nach Möglichkeit einen frühen Betriebs- fchluß zu ermöglichen, läßt die Anordnung ferner eine Verkürzung der gesetzlichen Ruhe­pausen zu, wenn die Arbeit wiederholt durch Kurzpausen unterbrochen wird, so daß ohnehin eine ausreichende Erholung der Gefolgschaftsmitglieder gewährleistet ist. Das Ver­bot, Arbeiterinnen und Jugendliche in der Nachtzeit zu beschäftigen wird aufrechterhalten; eine Ausnahme gilt jedoch für den Fall, daß Ar­beiterinnen oder Jugendliche über 16 Jahre in Früh- und Spätschichten in regelmäßigem Wechsel tätig sind. Die Anordnung läßt schließlich noch Aus­nahmen von Vorschriften des Jugendschutzaesetzes über das freie Wochenende zu. Im Einzel­fall können weitergehende Ausnahmen von den zuständigen Gewerbeauffichtsämtern ge­nehmigt werden. Diese können anderseits auch die allgemein bestehenden Ausnahmen für einzelne Betriebe einschränken, wenn dies der Arbeitsschutz dringend fordert.

Aus aller Welt.

Riesenbrand im Zentrum von Liverpool.

Reuter meDet, daß bei einer in Liverpool ent­standenen Explosion mit nachfolgendem Brand über 30 Personen verletzt wurden, darun­ter verschiedene schwer. Die Explosion war meilen­weit zu hören, und der darauf ausbrechende Brand war einer der größten, die Liverpool in letzter Zeit gesehen hat. Einige Leute, die sich auf dem Dach des brennenden Gebäudes befanden, konnten nur mit Mühe gerettet werden. Rauchwolken ver­dunkelten mehrere Stunden lang das Zentrum der Stadt.

Das Unwetter in Oberitalien.

Ein Wolkenbruch zerstörte. in Sommariva del Bosco (Piemont) die Uferdämme von zwei Wild­bächen, so daß sich die reißenden Wassermassen

Bhein-Mainische Börse.

Weitere Rückgänge.

Frankfurt a. M., 14. September. Die Börse eröffnete am Aktienmarkt zu den ersten Kur­sen mit durchschnittlichen Rückgängen von 1 bis 2 v. H. und hatte infolge der herrschenden Zurück­haltung nur sehr Ueines Geschäft. Anlagetätigkeit war nirgends feftzustellen. Die weiteren Einbußen verteilten sich auf alle Marktgebiete gleichmäßig. Besonders gedrückt waren Rheinmetall mit 106 (110,25), ferner Darmler Motoren mit 108 (110,90). Am Montanmarkt waren Hoesch mit 106,13 (106,65) ziemlich gehalten, während Mannesmann auf 98,75 (100,50), Verein. Stahl auf 91,90 (93,75) und Rheinstahl auf 119,50 (121) und Deutsche Erdöl auf 123,75 (124,75) zurückfielen. JG.-Farben gaben 1,25 v. H. nach auf 155,75, Metallgesellschaft 0,50 o. H. auf 110. Von Elektropapieren verloren AEG. 2 v. H. auf 110, Gef fürel 2 v. H. auf 129,50, Sie­mens lagen mit 193,40 unverändert. Nach wenigen Tagen Pause kamen Westdeutsche Kaufhof mit 68 (79,50) wieder zur Notiz.

Auch am R e n t e n m a r f t bestand überwiegend leichte Abgabeneignung; Reichsaltbesitz 131,25 (131,50). Pfandbriefe, Staatspapiere und die mei­sten Länderanleihen konnten sich weiterhin bei)äug­ten. Stadt anleih en gaben teilweise bis 0,50 v. H. nach, ebenso waren verschiedene Jnduftrie-Obliga- tionen schwächer, 6 v. H. JG.-Farben am meisten mit 120,75 (122,40), ferner 5 v. H. Eisenbahn-Ren- ten-Bank 93 (94) und 5 v. H. Eisenbahn-Bank 85,50 (86,50). Reichsbahn-VA. gaben nach 120,25 auf 120. Dekosama I 0,50 v. H. auf 135 nach. Freiverkehrs- renten konnten sich behaupten.

Im Verlaufe setzten sich überwiegend Abschwächun­gen fort bei denkbar kleinstem Geschäft. Rheinftahl

Die Reichsstelle für Kautschuk und Asbest hat mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers eine im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats­anzeiger Nr. 211 vom 11. 9. 1939 veröffentlichie Anordnung Nr. 51 über Ablieferungs- und Bezugs­regelung 'für Fahrzeug-Kautschuk-Bereifungen er­lassen. Die Anordnung enthält folgende wichtige Bestimmungen:

I. Ablieferung von Reifen.

1. Alle Fahrzeug-Kautschuk-Bereifungen sind mit Wirkung vom 11.9.1939 beschlagnahmt.

2. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß der Fahrzeughalter über Reifen nicht ohne Genehmi­gung der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest ver­fügen darf.

3. Beschlagnahmte Reifen müssen in dem bisheri­gen Zustand erhalten und pfleglich behandelt werden.

4. Fahrzeughalter, für deren Fahrzeuge eine Tankausweiskarte oder ein Mineralölbezugsfchein ausgestellt ist und deren Fahrzeuge nach dem 20. September 1939 auf Grund derVerordnung über die Weiterbenutzung von Kraftfahrzeugen" ge­kennzeichnet sind, dürfen die auf ihren Fahrzeugen montierten Reifen einschl. der auf Rädern montier­ten Reservereifen unbeschadet der Beschlagnahme weiter verwenden. Auch Fahrzeughalter, für deren Fahrzeuge kein Ausweis der obengenannten Art ausgestellt ist und deren Fahrzeuge nach dem 20.9.1939 fein besonderes Kennzeichen erhalten haben, können ihre Fahrzeuge bis auf weiteres be­reift lassen, müssen jedoch die Reisen auf Verlangen der unteren Verwaltungsbehörden bei der nächsten öffentlich bezeichneten Reifensammelstelle melden.

5. Alle nicht an Fahrzeugen montierten (also losen) Reisen, gleichgültig ob gevraucht oder neu, sind bis zum 30. September 1939 bei der näch sten Reifensammel st eile abzuliefern. Die abzuliesernden Reifen sind auf der Innen- und Außenseite mit Namen und genauer Anschrift des Ablieferers zu versehen. Schlauch, Felgenband und Gummiwulstband sind, soweit vorhanden, an dem Reifen zu befestigen. Der Ablieferer erhält eine Empfangsbescheinigung, aus welcher der Ab­nutzungsgrad der abgelieferten Reifen ersichtlich ist.

Der Reichskommissar für die Preisbildung hat durch besondere Anordnung festgestellt, daß die zu zahlende Entschädigung nach dem Grade der Ab­nutzung zu bemessen ist. Für die Abnutzung kom­men 5 verschiedene Stufen in Betracht, angefangen vom Neuwert bis zum Wert des Altgummis, der zu ersetzen ist, wenn der Reifen nicht mehr rund­erneuerungsfähig ist. Eine einwandfreie Schätzung

118,50 nach 119,50, Geffürel 128 nach 129,50, Sie. mens 192,90 nach 193,40, JG.-Farben 155,25 nach 155,75, Verein. Stahl 91 nach 91,90 üfro. Die erst später notierten Papiere wiesen vielfach Rückgänge über 1 bis 2 v. H. auf, so u. a. AG. für Verkehr mit 100 (105), Buderus mit 85 (89), Scheidanstalt mit 213 (216), Berger Tiefbau mit 135,50 bis 135,75 (139), Holzmann mit 133 (137,50) und nach Pause Demag mit 125,25 (132,50), Zellstoff Wald- hof mit 99 (105) und Licht & Kraft mit 128,75 (133,25). o

Im Freiverkehr nannte man Katz & Klumpp 91 bis 93, Growag 83 bis 85. Tagesgeld mwer- ändert 2,25 v. H.

Frankfurter Schlachtviehmarkt.

Frankfurt a. M., 14. Sept. Auftrieb: Rinder 1246 (gegen 837 am 7. Sept.), darunter 110 (87) Och en, 273 (159) Bullen, 579 (393) Kühe, 284 (198) Färsen, Kälber 631 (749), Schafe 16 (36), Schweine 339 (943). Notiert wurden je 50 Kilogramm Lebend, gewicht in RM.: Ochsen a) 46,50 (43,50 bis 46,50), b) 42,50 (41,50 bis 42,50), c) 37,50 (37 bis 37,50). Bullen a) 43 bis 44,50 (44 bis 44,50), b) 38 big 40,50 (39 bis 40,50), c) 35,50 (35 bis 35,50). Kühe a) 41,50 bis 44,50 (41,50 bis 44,50), b) 37,50 big 40,50 (38 bis 40,50), c) 28 bis 34,50 (30 bis 34,50), d) 18 bis 25 (18 bis 25). Färsen a) 44,50 bis 45,50 (44,50 bis 45,50), b) 38,50 bis 41,50 (40 bis 41,50), c) 35,50 bis 36,50 (35 bis 36,50). Kälber a) 62 bis 65 (62 bis 65), b) 55 bis 59 (54 bis 59), c) 45 dis 50 (45 big 50), d) 25 bis 40 (30 bis 40). Hämmel, Schafe> (Schafe a) 42, b) 35 bis 38, c) 20 bis 32). Schweins! a) 61 (61), bl) 60 (60), b2) 59 (59), c) 55 (55), d) 52 (52), Sauen gl) 60 (60). Marktverlauf: Rim der, Kälber und Schweine zugeteilt, Hämmel und Schafe flott.

durch sachverständige Kräfte der Reifensammelstellgi ist sichergestellt.

II. Ausgabe von Ersatzreifen.

1. Ersatzreifen dürfen nur gegen Reifenkarte! ober Reifenbezugsschein bezogen werden.

2. Für Kraftfahrzeuge werden Reifenkarten, für Fahrräder und Gespannwagen Reifenbezugsscheine ausgestellt.

3. Reifenkarten erhalten alle Kraftfahrzeughalter, deren Fahrzeuge zum Verkehr besonders zu­gelassen sind.

4. Die Ausstellung der Reifenkarten ist unter Vorführung des Kraftfahrzeuges zu beantragen. Das zuständige Wirtschaftsamt wird bekanntgeben, wo Reifenkarten und Bezugsscheine ausgegeben werden.

5. Bis zur Ausstellung der Reifenkarte kann der Fahrzeughalter in dringenden Fällen auf Grund seines Tankausweises beim Wirtschaftsamt einen vorläufigen Reifenbezugsschein beantragen.

6. Die zu beziehenden Reifen sind gegen Vorlage der Reifenkarte oder des vorläufigen Reifenbezugs­scheines bei einem zuaelaffenen Reifenhändler zu bestellen. Dieser leitet die Bestellung weiter und übernimmt die Beschaffung der Reifen, lieber die Zuweisung der Reisen entscheidet das zuständige Bezirkswirtschaftsamt.

7. Ersatzreifen werden nur gegen Abgabe des ab« gefahrenen Reifens ausgehändigt. Falls der ab* gefahrene Reifen noch runderneuerungsfähig ifa kann mit bevorzugter Zuweisung des Ersatzreifens gerechnet werden. Nicht nur die Pflicht, sondern auch das eigene Interesse des Kraftfahrers gebieten es also, die Reifen nicht bis zur völligen Unbrauch« barfeit abzufahren, sondern sie in noch rund« erneuerungsfähigem Zustande abzuliefern.

Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blum« schein. Verantwortlich für Politik, Feuilleton und die! Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Stadt Gießen, Pro* vinz, Sport und Wirtschaft: Ernst Blumschein. An­zeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den In* halt der Anzeigen: Theodor Kümmel. Druck und Der« lag: Brühlsche Universitätsdruckerei, R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis 2,05 RM. einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Jllu« ftrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufspreis 10 Pst und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1. September!

1937 gültig

Ablieferungs- und Bezugsregelung für Fahrzeug Kaulfchuk-Bereifungen.

So M Deutschland für polnische Kriegsgefangene.

Mit Grausen denkt man daran, daß die Polen 31 deutsche Flieger, die sich mit dem Fallschirm aus Luftnot retteten standrechtlich erschossen und daß viele Volksdeutsche niedergemetzelt und deutsche Sol- baten von den verruchten Heckenschützen hinterrücks ermordet werden. Dagegen haben die in deutsche .Gefangenschaft geratenen polnischen Gefangenen gute Unterkunft und Verpflegung. (Scherl-M.)

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polnische Munitionskolonne zieht in die Gefangenschaff.

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Auf den verschiedenen Landstraßen Polens sieht man nun häufig fast unübersehbare Reihen von Ko­lonnen polnischer Gefangener. Oft wurden die gesamten Munitionswagen polnischer Truppenteile völlig unbeschädigt erbeutet. Nur wenige Bewachungsmannschaften sind notwendig, die demoralisierten

Massen zusammenzuhalten, (Scherl-Bilderdienst-M.)

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