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14.9.1939
 
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Donnerstag, 14. September 1939

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Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Deutschlands Antwort auf britische Piratenmethoden

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Berlin, 14. Sept. (DNB.Funkspruch.) Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt:

Die Operationen in Südpolen fanden nur mehr geringen Widerstand und gewannen rasch nach Osten Raum. Die Strafte Lublin- Lemberg wurde mit starken Kräften bei Rawa- ruska und Tomaszow erreicht, die Weichsel nördlich Sandomierz an mehreren Stellen überschritten.

Als vorläufiges Ergebnis der Vernich- tungsschlacht bei Radom sind 60 00 0 Ge­fangene, darunter zahlreiche Generäle, 143 Geschütze und 38 Panzerwagen eingebracht. Der umfassende Angriff gegen die um Kutno umstellten polnischen Divisionen schreitet vor­wärts. , ., , ,

Der Ring um die polnische Haupt­stadt wurde gestern auch im Osten geschlossen. Ostwärts Mo dl in über den Rarem vorgehend nähern sich unsere Truppen auch von Rordwesten der Stadt. Die über die Strafte Warschau 5 i eb t c e vorgedrungenen deutschen Kräfte haben mit Teilen nach Südwesten und Westen eingedreht.

Die 18. polnische Division, darunter der Droiswns- stab, streckte gestern nördlich Ostrow-Mazo- wieka die Waffen. 6000 Gefangene und 30 Geschütze wurden eingebracht.

Die auf Breft-Ci toroff angesehten Kräfte nähern sich fdjnelt der Stobt. Als letzte der potm- scheu Grenzfestungen wurde Ossowiec gestern durch ostpreuftische Truppen genommen.

Trotz ungünstiger Wetterlage griff die Cuft- roaffe mit Erfolg den Ostrand von Warschau und rückwärtige polnische Verbindungsstraften an. Zwei feindliche Flugzeuge wurden abgefchoffen.

3m westen sind in dem zwischen Saar­brücken und Hornbach weit vor dem West­wall nach Frankreich vorspringenden deutschen Ge­bietsteil stärkere französische Kräfte als bisher gegen unsere Gefechtsvorposten vorgegan­gen. 3n Minenfeldern und in unserem Abwehrfeuer blieben sie liegen.

Feldmarscball Sorina über dem polnischen Kampfgebiet.

13. Sept. (DRV.) Generalfeldmarschall G ö - ring setzte am Mittwoch die Besichtigung seiner Frontverbände fort Er unternahm am Nachmittag mit seinem Stabe in zwei Flugzeugen einen aus­gedehnten Flug über das polnische Kampfgebiet, hierbei besuchte er die zur un­mittelbaren Unterstützung des Erdkampfes ange­sehten Zerstörer- und Sturzkampfverbände auf ihren bis zur Weichsel vorgeschobenen Feldflugplätzen. Der Feldmarschall sprach den einzelnen Frontverbänden, die auf allen Feldflugplätzen ihren Oberbefehlshaber mit Hellem Jubel begrüftten, seine Anerkennung aus und verlieh einer Reihe von Offizieren, Unteroffi­zieren und Mannschaften für besonders hervor­ragende Leistungen im Namen des Führers das Eiserne Kreuz.

Netter gegen Panzerwagen.

Italienische Betrachtungen zum Kampf im Osten.

Rom, 13. Sept. (Guropapreft.) Die italienischen Sonderberichterstatter übermitteln ihren Blättern packende Schilderungen der unwiderstehlichen Stoß­kraft der in Polen kämpfenden deutschen Truppen. Das Schicksal aller noch östlich der Weichsel stehen- den, aber von den deutschen Streitkräften einge­kreisten und unerbittlich niedergehaltenen polnischen Truppen wird als endgültig besiegelt be­zeichnet. Polnische Reiterregimenter gegen deutsche Kampfwagen anrennen zu lassen, fei ein Verzweiflungsakt gewesen, der keine Rechtfertigung finde. Nur dem Edelmut der deutschen Truppenkommandanten, die Befehl ge­geben hätten, das Feuer nicht gegen die anstürmen­den Reitermassen, sondern nur auf die Pferde zu richten, fei die Verhinderung nutzloser Massenver­nichtung polnischer Soldaten zu danken. Mit mittel­alterlichen Turniermethoden könne kein moderner Kampf geführt werden.

Oer Oberbefehlshaber des Heeres an der Front bei Radom.

Berlin, 13. Sept. (DNB.) Der Oberbefehls­haber des Heeres, Generaloberst von Brauchilfch, be­gab sich am 12. September zum Stab des Generals der Artillerie von Reichenau und von dort aus in die vordere Front zu Teilen der an der Schlacht bei Radom beteiligten Truppen.

Berlin, 13. Sept. (DNB.) Die von der briti­schen Regierung verkündete Liste der Güter, die England sich anmaftt, durch seine Kriegsschiffe a l s S ee beute überall aufbringen zu lassen und je­des Schiff einer fremden Nation, das solche Güter an Bord hat, von britischen Schiffen versenken oder berauben zu lassen, ist so umfassend, daß es sich um ein Dokument skrupelloser Rechtsverletzung und echt britischen Zynismus handelt. Es stellt gleichzeitig einen Beweis rücksichtsloser Grausamkeit englischer Kriegsführung dar, die sich den von den zwei, britischen Agenten des Secret Service angestifteten scheußlichen Mordtaten in Bromberg würdig an die Seite stellt.

Zur Erklärung der Liste diene folgendes: Nach allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen gelten im Seekrieg als Konterbande nur Güter und Gegen st ände, die unmittelbar der- stung der kriegführenden Streit­kräfte dienen. Im übrigen fallen andere Wa­ren hierunter, insofern als sie erwiesener­maßen für den Gebrauch der feind­lichen Armee bestimmt ist.

Ein Blick in die englische Cisie zeigt, haft sich England in seiner Weltkriegsführung über alle völkerrechtlichen Schranken h i n w e a f e h l und nunmehr gewillt ist, zu den Methoden der reinen Seeräube­rei zurückzukehren. Die Liste enthält eine große Anzahl von Gegenständen, die für den Gebrauch der Zivilbevölkerung be­stimmt sind. So sollen z.B. alle Arten von Nahrungs- und Futtermitteln, alle Bekleidungsartikel sowie alle ihrer Erzeugung und Herstellung dienenden Gegen­stände Konterbande fein. Bon irgendeiner Be­schränkung ist in keiner Weise die Rede. Das heißt also. England verkündet hiermit in aller Form die Hungerblockade gegen die Frauen und Kinder aller europäischen Länder.

Es maßt sich das Recht an, die Nahrungs- und Futtermittel, die Europa nicht genügend zum Un­terhalt und Ernährung seiner Gesamtbevolkerung und zur Fütterung seines Viehbestandes produ­zieren kann und bisher von Uebersee einfuhren mußte, zu kontrollieren und zu beschlagnahmen, d. h. also, England will in Zukunft Ländern wie Italien, Spanien, Jugoslawien, Griechenland, Hol­land, den skandinavischen Staaten, den baltischen Staaten usw. diktieren, was f t e e \ | e n dürfen und was nicht, welche Kleider sie tragen dürfen und welche nicht, welches Vieh sie sich halten dürfen usw. , o. .

Da aber von solchen Maßnahmen m erster die Frauen, Mütter, Kinder und Greise betroffen werden, so bedeuten die an- gekündigten britischen Maßnahmen einen Kamps ohne Erbarmen für die Unterernährung und das Verhungern der Heranwachsenden europäischen fu­gend, sowie für das baldige Absterben aller alten Leute. .

Die englische Regierung, die sich sonst tn ihrer Heuchelei bei jeder Gelegenheit den Anschein zu geben versucht, als ob ihr an einer möglichst humanen Kriegführung gelegen sei. zeigt hier ihr wahres Gesicht, denn sie trifft mit diesem Entschluß nur die Schwachen D,e Widerstandskraft des kämpfenden deutschen Volkes wird hierdurch in keiner weife betroffen. Deutschland, das im Weltkrieg viereinhalb Jahre

Bisher 60000 Gefangene in der Vernichtungsschlacht bei Radom.

Der Ring um Warschau geschlossen. - Oie Festung Ossowiec genommen

Selbsthilfe der Neutralen.

Don Konteradmiral z. D. Gadow.

Mit den zahlreichen Verletzungen neutraler Rechte, die sich schon in den ersten sechs Kriegslagen ab­gespielt haben, werden alle Erinnerungen des Welt­krieges und früherer britischer Greueltaten lebendig. Mit den Vereinigten Staaten geriet Eng» land 1812 in blutige Verwicklung durch die uner­hörte Art, wie amerikanische Schisse und Ladungen für europäische Häfen gekapert und eingezogen, ihre Besatzungen gefangen oder zum Kriegsdienst gepreßt wurden. Dasselbe wiederholte sich tn zeitgemäßen Formen 1914 und in den folgenden Jahren. Unter den Akten der Vergewaltigung, der die Neutra­len im Weltkrieg unterworfen wurden, ge­hörte: der Zwang, bestimmte Schiffahrts­wege zu benutzen, die die Kontrolle erleichterten, das Verbot, deutsche Bunkerkohle zu füh­ren bei Strafe der Einziehung des Schiffes, statt dessen ZwangzubritischerKohle gegen die Verpflichtung, einen Teil des Frachtraumes herzu­geben; ferner: Zwang zur Untersuchung jeden neutralen Schiffes, das aus einem von Deutschland erreichbaren Hafen kommt oder dorthin geht.

Die neutrale Flagge deckte nunmehr entgegen der deutschen Prisenordnung nichts mehr, weder feindliches noch eigenes Gut, falls dieses irgendwie dem blockierten Reich zugutekommen konnte, ja, es genügte schon geringer feindlicher Eigentums­anteil zur Beschlagnahme. Dazu kamen die uner- trägliche Postkontrolle und Handels­spionage, gegen die sich selbst die USA. vergeb­lich wehrten, die Errichtung vonEinfuhrgesell­schaften" in den Deutschland benachbarten oder er­reichbaren Ländern, in Schweden dasTransito", in Holland der N. O.T., in der Schweiz und in Dänemark das S. S. S. usw. Die mit Deutschland noch in Handelsverkehr bleibenden Firmen kamen auf dieschwarze L i st e" und wurden m i t nichts mehr beliefert, auch nicht mit Ware nichtenglischer Herkunft, ausgenommen dort, wo eng- lisches Selbstinteresse eine gewisse Parität zubilligen mußte. Dazu das Mordkomplott des englischen Ge­sandten Findlay gegen den irischen Revolutionär Sir Roger Easement im neutralen Lande und vieles andere mehr.

Heute droht sich das alles zu erneuern, vermehrt um die immer dreister gewordene Mißachtung neu­traler Lufthoheit, mit dem Höhepunkt, daß englische Bomber sich gegen belgische Luftpolizei zur Wehr setzten und fast jeder An- und Rückflug über hol­ländisches Gebiet führt. Um sich einen Begriff zu machen, mit welcher monumentaler Selbstverständ­lichkeit England seine Art der Handhabung des Völkerrechts als gerechtfertigt betrachtet, genügt ein Blick in feine Standardwerke über dieses Gebiet. Das für maßgeblich geltende Buch von F. S. RowlesDie Stärke Englands" bemüht sich um den Nachweis, daß der Seekrieg sein eigenes Recht und feine strenge Rechtsordnung hat, die völlig von der des Landkrieges abweicht. Sein Ziel ist, weniger zu kämpfen, als dem Gegner die Kraft und materiellen Mittel zur Kriegführung zu entziehen, d. h. seine Versorgung zu unterbinden. Die britische Seeherrschaft ist der Hüter dieser Rechtsordnung."

Das Unglaubliche an dieser Selbstgefälligkeit ist, daß auf der Londoner S e e r e ch t s k o n f e -

wortung trägt: England.

Die Aenderung der pnsenordnung.

Berlin, 13. September. (DNB.) Die

Die britische Konterbandeliste.

London, 14. Sept. (DNB.) Ein Erlaß des englischen Königs bezeichnet im einzelnen die Gegenstände, die als Kriegskonterbande gelten werden. Der Erlaß hat folgenden Wortlaut:

Da zwischen uns einerseits und Deutschland an­derseits Kriegszustand herrscht und es daher not­wendig ist, die Gegenstände im einzelnen zu be­zeichnen, die wir als Kriegskonterbande zu behan­deln beabsichtigen,, erklären wie hiermit mit Zu­stimmung des Geheimen Kabinettsrates, daß wäh­rend der Dauer des Krieges oder bis zu weiterer öffentlicher Bekanntmachung die in Anlage I auf­gezählten Gegenstände hiermit als absolute Konterbande und die in Anlage II bezeichne­ten Gegenstände als bedingte Konter­bande behandelt werden.

Anlage I: Absolute Konterbande: A) Alle Art von Waffen, Munition, Brenn st offe, Chemikalien oder Vorrichtungen, die für den Gebrauch chemischer Kriegsführung geeignet sind, und Maschinen für deren Herstellung oder Repara­tur. Bestandteile derselben. Artikel, die für ihren Gebrauch notwendig oder geeignet sind. Materia­lien oder Bestandteile, die zu ihrer Herstellung ge­braucht werden. Artikel, die für die Erzeugung ober den Gebrauch solcher Materialien oder Bestandteile notwendig oder geeignet sind.

England vergewaltigt die Neutralen.

Hungerblockade gegen Frauen und Kinder Europas. Lahmlegung des neutralen Handels.

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B) Brennstoffe aller Art, alle Vorrich­tungen oder Mittel für die Beförderung zu Lande, auf dem Wasser oder in der Luft und Maschinen, die 511. ihrer Herstellung oder Reparatur gebraucht werden. Bestandteile derselben. Instrumente, Artikel oder Tiere, die für ihre Anwendung notwendig oder geeignet sind. Materialien oder Bestandteile, die bei ihrer Herstellung gebraucht werden. Artikel, die für die Erzeugung oder den Gebrauch solcher Ma­terialien oder Bestandteile notwendig oder geeig­net sind.

C) Alle Nachrichtenmittel, Werk­zeuge, Geräte, Instrumente, Ausrüstun­gen, Landkarten, Bilder, Papiere und andere Ar­tikel, Maschinen oder Instrumente, die hotroenbig oder geeignet für die Durchführung kriegerischer Operationen sind. Für deren Herstellung oder Ge­brauch notwendige oder geeignete Artikel.

D) Geldmünzen, Edelmetalle in Bar­ren, Banknoten, Schuldurkunden, ferner Me­tallmaterialien, Stanzen, Platten, Maschinen oder andere Artikel, die für deren Herstellung notwendig ober geeignet sind.

Anlage II: Bedingte Konterbande:

E) Alle Arten Nahrungs- und Lebens­mittel, Futter und Futtermittel, Kleidung und Artikel sowie Materialien, die zu deren Erzeugung gebraucht werden.

unter wesentlich ungünstigeren Umständen kämpfte und bann unter einer anberen Regie­rung trotzbem ben Weltkrieg gewonnen hätte, geht heute mit ganz anberen Reserven und Möglichkeiten in biefen Krieg ab 1914. Es steht ihm vor allem nach ber Nieber- schlagung Polens ber gesamte Often nicht als Feinb gegenüber, fonbern als Freunb unb Lieferant zur Seite. Das bie deutsche Wiberftanbskraft anbetrifft, so wirb also bie englische Maßnahme im wahrsten Sinne bes Wortes ein Schlag ins Wasser sein.

Anders liegt es mit dem Handel der neu­tralen Länder. Dieser' legale Handel wird durch das englische Vorgehen nunmehr vernich­tet. Wenn wir uns der Gewaltmethoden erinnern, deren sich England über ben Wortlaut solcher Ver­ordnungen hinaus im Weltkrieg bediente, so besteht bei uns kein Zweifel, daß das wirtschaftliche Leben ber Neutralen durch diese englischen Seeräuber- methoden allmählich erdrosselt werden wird Es bleibt bie Frage offen, ob die Großmächte und son­stigen neutralen Staaten sich diese britischen Unver- schämtheiten auf die Dauer gefallen lassen. Was Deutschland anbetrifft, so nimmt es denKarnpfauf. Bisher hat die Reichsregierung

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regierung hat in dem Bestreben den friedlichen Seehandel soweit irgend angängig zu schonen, in der Deutschen Prisenordnung vorn 28. August nur diesenigen für das feindliche Ge­biet Oder für die feindliche Streitmacht bestimm­ten Gegenstände und Stoffe zum unbedingten Banngut erklärt, die unmittelbar der Land-, See - oder Luftrüstung dienen. Nachdem die britische Regierung jedoch eine Liste des unbeding­ten Bannguts aufgestellt hat, die weit über diesen Rahmen hinausgeht, sieht sich die Reichsregierung gezwungen, den Kreis des unbedingten Bannguts ebenfalls zu erweitern. Die Reichsregierung hat daher beschlossen, daß als Banngut (unbe­dingtes Banngut) folgende Gegenstände und Stoffe angesehen werden, wenn sie für das feind­liche Gebiet ober für die feindliche «Äreitmacht be­stimmt sind:

1. Waffen jeder Art, ihre Bestandteile und ihr Zubehör; 2. Munition und Munitionsteile, Bom­ben, Torpedos, Minen und andere Arten von Ge­schossen, die für das Abschießen oder Abwerfen die­ser Geschosse bestimmten Vorrichtungen; Pulver und Sprengstoffe einschl. Sprengkapseln und Zündmittel. Kriegsschiffe aller Art, ihre Bestandteile und ihr Zu­behör; Kriegsluftfahrzeuge aller Art, ihre Bestand­teile und ihr Zubehör; Flugzeugmotoren.Kampswagen, Panzerkraftwagen und Panzerzüge, Panzerplatten jeder Art. Ehern. Kampfstoffe; die zu ihrem Abschie- fte-n ober Abblasen bestimmten Vorrichtungen und Maschinen. Militärische Kleidungs- unb Aus­rüstungsgegenstände. Nachrichten-, Signal- und mili­tärische Beleuchtungsmittel und ihre Bestandteile. Transport- und Verkehrsmittel und ihre Bestand­teile; Zug-, Last- und Reittiere. Kraft- und Heiz- stoffe aller Art, Schmieröle. Goch, Silber, Zah­lungsmittel, Schuldurkunden. Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Stoffe zur Herstellung oder zum Gebrauch ber genannten Gegenstände und Erzeugnisse.

Als Banngut (bedingtes Banngut) wer­den unter den Voraussetzungen des Artikels 24 der Prisenordnung vom 28. August 1939 folgende Ge­genstände und Stoffe angesehen. Nahrungs­mittel (einschließlich lebende Tiere), Genuß- mittel, Futtermittel und Kleidung; Gegenstände und Stoffe, die zu ihrer Herstellung gebraucht werden.

durch ihre Prisenordnung sich in der See­kriegführung streng andie geltenden Rechts­regeln gehalten. Dieser Zustand ist nun durch den englischen Völkerrechtsbruch hinfällig. Die Reichsregierung ist gezwungen, gleiches mit gleichem zu vergelten, und hat daher ihre bis­herige Prisenordnung entsprechend geändert. Die nun auch von diesen deutschen Gegenmaßnahmen betroffenen neutralen Länder aber wissen eindeutig, wer für diese von Deutschland nicht ge­wollte Entwicklung die alleinige Verant -