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Nr. 215 Erste? Matt
189. Mrgang
Donnerstag, 14. September 1939
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Giehener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Deutschlands Antwort auf britische Piratenmethoden
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Berlin, 14. Sept. (DNB.Funkspruch.) Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt:
Die Operationen in Südpolen fanden nur mehr geringen Widerstand und gewannen rasch nach Osten Raum. Die Strafte Lublin- Lemberg wurde mit starken Kräften bei Rawa- ruska und Tomaszow erreicht, die Weichsel nördlich Sandomierz an mehreren Stellen überschritten.
Als vorläufiges Ergebnis der Vernich- tungsschlacht bei Radom sind 60 00 0 Gefangene, darunter zahlreiche Generäle, 143 Geschütze und 38 Panzerwagen eingebracht. Der umfassende Angriff gegen die um Kutno umstellten polnischen Divisionen schreitet vorwärts. , ., , ,
Der Ring um die polnische Hauptstadt wurde gestern auch im Osten geschlossen. Ostwärts Mo dl in über den Rarem vorgehend nähern sich unsere Truppen auch von Rordwesten der Stadt. Die über die Strafte Warschau— 5 i eb t c e vorgedrungenen deutschen Kräfte haben mit Teilen nach Südwesten und Westen eingedreht.
Die 18. polnische Division, darunter der Droiswns- stab, streckte gestern nördlich Ostrow-Mazo- wieka die Waffen. 6000 Gefangene und 30 Geschütze wurden eingebracht.
Die auf Breft-Ci toroff angesehten Kräfte nähern sich fdjnelt der Stobt. Als letzte der potm- scheu Grenzfestungen wurde Ossowiec gestern durch ostpreuftische Truppen genommen.
Trotz ungünstiger Wetterlage griff die Cuft- roaffe mit Erfolg den Ostrand von Warschau und rückwärtige polnische Verbindungsstraften an. Zwei feindliche Flugzeuge wurden abgefchoffen.
3m westen sind in dem zwischen Saarbrücken und Hornbach weit vor dem Westwall nach Frankreich vorspringenden deutschen Gebietsteil stärkere französische Kräfte als bisher gegen unsere Gefechtsvorposten vorgegangen. 3n Minenfeldern und in unserem Abwehrfeuer blieben sie liegen.
Feldmarscball Sorina über dem polnischen Kampfgebiet.
13. Sept. (DRV.) Generalfeldmarschall G ö - ring setzte am Mittwoch die Besichtigung seiner Frontverbände fort Er unternahm am Nachmittag mit seinem Stabe in zwei Flugzeugen einen ausgedehnten Flug über das polnische Kampfgebiet, hierbei besuchte er die zur unmittelbaren Unterstützung des Erdkampfes angesehten Zerstörer- und Sturzkampfverbände auf ihren bis zur Weichsel vorgeschobenen Feldflugplätzen. Der Feldmarschall sprach den einzelnen Frontverbänden, die auf allen Feldflugplätzen ihren Oberbefehlshaber mit Hellem Jubel begrüftten, seine Anerkennung aus und verlieh einer Reihe von Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften für besonders hervorragende Leistungen im Namen des Führers das Eiserne Kreuz.
Netter gegen Panzerwagen.
Italienische Betrachtungen zum Kampf im Osten.
Rom, 13. Sept. (Guropapreft.) Die italienischen Sonderberichterstatter übermitteln ihren Blättern packende Schilderungen der unwiderstehlichen Stoßkraft der in Polen kämpfenden deutschen Truppen. Das Schicksal aller noch östlich der Weichsel stehen- den, aber von den deutschen Streitkräften eingekreisten und unerbittlich niedergehaltenen polnischen Truppen wird als endgültig besiegelt bezeichnet. Polnische Reiterregimenter gegen deutsche Kampfwagen anrennen zu lassen, fei ein Verzweiflungsakt gewesen, der keine Rechtfertigung finde. Nur dem Edelmut der deutschen Truppenkommandanten, die Befehl gegeben hätten, das Feuer nicht gegen die anstürmenden Reitermassen, sondern nur auf die Pferde zu richten, fei die Verhinderung nutzloser Massenvernichtung polnischer Soldaten zu danken. Mit mittelalterlichen Turniermethoden könne kein moderner Kampf geführt werden.
Oer Oberbefehlshaber des Heeres an der Front bei Radom.
Berlin, 13. Sept. (DNB.) Der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchilfch, begab sich am 12. September zum Stab des Generals der Artillerie von Reichenau und von dort aus in die vordere Front zu Teilen der an der Schlacht bei Radom beteiligten Truppen.
Berlin, 13. Sept. (DNB.) Die von der britischen Regierung verkündete Liste der Güter, die England sich anmaftt, durch seine Kriegsschiffe a l s S ee beute überall aufbringen zu lassen und jedes Schiff einer fremden Nation, das solche Güter an Bord hat, von britischen Schiffen versenken oder berauben zu lassen, ist so umfassend, daß es sich um ein Dokument skrupelloser Rechtsverletzung und echt britischen Zynismus handelt. Es stellt gleichzeitig einen Beweis rücksichtsloser Grausamkeit englischer Kriegsführung dar, die sich den von den zwei, britischen Agenten des Secret Service angestifteten scheußlichen Mordtaten in Bromberg würdig an die Seite stellt.
Zur Erklärung der Liste diene folgendes: Nach allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen gelten im Seekrieg als Konterbande nur Güter und Gegen st ände, die unmittelbar der Rü- stung der kriegführenden Streitkräfte dienen. Im übrigen fallen andere Waren hierunter, insofern als sie erwiesenermaßen für den Gebrauch der feindlichen Armee bestimmt ist.
Ein Blick in die englische Cisie zeigt, haft sich England in seiner Weltkriegsführung über alle völkerrechtlichen Schranken h i n w e a f e h l und nunmehr gewillt ist, zu den Methoden der reinen Seeräuberei zurückzukehren. Die Liste enthält eine große Anzahl von Gegenständen, die für den Gebrauch der Zivilbevölkerung bestimmt sind. So sollen z.B. alle Arten von Nahrungs- und Futtermitteln, alle Bekleidungsartikel sowie alle ihrer Erzeugung und Herstellung dienenden Gegenstände Konterbande fein. Bon irgendeiner Beschränkung ist in keiner Weise die Rede. Das heißt also. England verkündet hiermit in aller Form die Hungerblockade gegen die Frauen und Kinder aller europäischen Länder.
Es maßt sich das Recht an, die Nahrungs- und Futtermittel, die Europa nicht genügend zum Unterhalt und Ernährung seiner Gesamtbevolkerung und zur Fütterung seines Viehbestandes produzieren kann und bisher von Uebersee einfuhren mußte, zu kontrollieren und zu beschlagnahmen, d. h. also, England will in Zukunft Ländern wie Italien, Spanien, Jugoslawien, Griechenland, Holland, den skandinavischen Staaten, den baltischen Staaten usw. diktieren, was f t e e \ | e n dürfen und was nicht, welche Kleider sie tragen dürfen und welche nicht, welches Vieh sie sich halten dürfen usw. , o. .
Da aber von solchen Maßnahmen m erster die Frauen, Mütter, Kinder und Greise betroffen werden, so bedeuten die an- gekündigten britischen Maßnahmen einen Kamps ohne Erbarmen für die Unterernährung und das Verhungern der Heranwachsenden europäischen fugend, sowie für das baldige Absterben aller alten Leute. .
Die englische Regierung, die sich sonst tn ihrer Heuchelei bei jeder Gelegenheit den Anschein zu geben versucht, als ob ihr an einer möglichst humanen Kriegführung gelegen sei. zeigt hier ihr wahres Gesicht, denn sie trifft mit diesem Entschluß nur die Schwachen D,e Widerstandskraft des kämpfenden deutschen Volkes wird hierdurch in keiner weife betroffen. Deutschland, das im Weltkrieg viereinhalb Jahre
Bisher 60000 Gefangene in der Vernichtungsschlacht bei Radom.
Der Ring um Warschau geschlossen. - Oie Festung Ossowiec genommen
Selbsthilfe der Neutralen.
Don Konteradmiral z. D. Gadow.
Mit den zahlreichen Verletzungen neutraler Rechte, die sich schon in den ersten sechs Kriegslagen abgespielt haben, werden alle Erinnerungen des Weltkrieges und früherer britischer Greueltaten lebendig. Mit den Vereinigten Staaten geriet Eng» land 1812 in blutige Verwicklung durch die unerhörte Art, wie amerikanische Schisse und Ladungen für europäische Häfen gekapert und eingezogen, ihre Besatzungen gefangen oder zum Kriegsdienst gepreßt wurden. Dasselbe wiederholte sich tn zeitgemäßen Formen 1914 und in den folgenden Jahren. Unter den Akten der Vergewaltigung, der die Neutralen im Weltkrieg unterworfen wurden, gehörte: der Zwang, bestimmte Schiffahrtswege zu benutzen, die die Kontrolle erleichterten, das Verbot, deutsche Bunkerkohle zu führen bei Strafe der Einziehung des Schiffes, statt dessen ZwangzubritischerKohle gegen die Verpflichtung, einen Teil des Frachtraumes herzugeben; ferner: Zwang zur Untersuchung jeden neutralen Schiffes, das aus einem von Deutschland erreichbaren Hafen kommt oder dorthin geht.
Die neutrale Flagge deckte nunmehr — entgegen der deutschen Prisenordnung — nichts mehr, weder feindliches noch eigenes Gut, falls dieses irgendwie dem blockierten Reich zugutekommen konnte, ja, es genügte schon geringer feindlicher Eigentumsanteil zur Beschlagnahme. Dazu kamen die uner- trägliche Postkontrolle und Handelsspionage, gegen die sich selbst die USA. vergeblich wehrten, die Errichtung von „Einfuhrgesellschaften" in den Deutschland benachbarten oder erreichbaren Ländern, in Schweden das „Transito", in Holland der N. O.T., in der Schweiz und in Dänemark das S. S. S. usw. Die mit Deutschland noch in Handelsverkehr bleibenden Firmen kamen auf die „schwarze L i st e" und wurden m i t nichts mehr beliefert, auch nicht mit Ware nichtenglischer Herkunft, ausgenommen dort, wo eng- lisches Selbstinteresse eine gewisse Parität zubilligen mußte. Dazu das Mordkomplott des englischen Gesandten Findlay gegen den irischen Revolutionär Sir Roger Easement im neutralen Lande und vieles andere mehr.
Heute droht sich das alles zu erneuern, vermehrt um die immer dreister gewordene Mißachtung neutraler Lufthoheit, mit dem Höhepunkt, daß englische Bomber sich gegen belgische Luftpolizei zur Wehr setzten und fast jeder An- und Rückflug über holländisches Gebiet führt. Um sich einen Begriff zu machen, mit welcher monumentaler Selbstverständlichkeit England seine Art der Handhabung des Völkerrechts als gerechtfertigt betrachtet, genügt ein Blick in feine Standardwerke über dieses Gebiet. Das für maßgeblich geltende Buch von F. S. Rowles „Die Stärke Englands" bemüht sich um den Nachweis, daß der Seekrieg sein eigenes Recht und feine strenge Rechtsordnung hat, die völlig von der des Landkrieges abweicht. Sein Ziel ist, weniger zu kämpfen, als dem Gegner die Kraft und materiellen Mittel zur Kriegführung zu entziehen, d. h. seine Versorgung zu unterbinden. „Die britische Seeherrschaft ist der Hüter dieser Rechtsordnung."
Das Unglaubliche an dieser Selbstgefälligkeit ist, daß auf der Londoner S e e r e ch t s k o n f e -
wortung trägt: England.
Die Aenderung der pnsenordnung.
Berlin, 13. September. (DNB.) Die
Die britische Konterbandeliste.
London, 14. Sept. (DNB.) Ein Erlaß des englischen Königs bezeichnet im einzelnen die Gegenstände, die als Kriegskonterbande gelten werden. Der Erlaß hat folgenden Wortlaut:
„Da zwischen uns einerseits und Deutschland anderseits Kriegszustand herrscht und es daher notwendig ist, die Gegenstände im einzelnen zu bezeichnen, die wir als Kriegskonterbande zu behandeln beabsichtigen,, erklären wie hiermit mit Zustimmung des Geheimen Kabinettsrates, daß während der Dauer des Krieges oder bis zu weiterer öffentlicher Bekanntmachung die in Anlage I aufgezählten Gegenstände hiermit als absolute Konterbande und die in Anlage II bezeichneten Gegenstände als bedingte Konterbande behandelt werden.
Anlage I: Absolute Konterbande: A) Alle Art von Waffen, Munition, Brenn st offe, Chemikalien oder Vorrichtungen, die für den Gebrauch chemischer Kriegsführung geeignet sind, und Maschinen für deren Herstellung oder Reparatur. Bestandteile derselben. Artikel, die für ihren Gebrauch notwendig oder geeignet sind. Materialien oder Bestandteile, die zu ihrer Herstellung gebraucht werden. Artikel, die für die Erzeugung ober den Gebrauch solcher Materialien oder Bestandteile notwendig oder geeignet sind.
England vergewaltigt die Neutralen.
Hungerblockade gegen Frauen und Kinder Europas. — Lahmlegung des neutralen Handels.
: Umsätze ng gaben l r f t bas wie audj ränberwv ien M* mehr et> f 113,50 i (114,65). ) (116$ 4,50 mch den.
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B) Brennstoffe aller Art, alle Vorrichtungen oder Mittel für die Beförderung zu Lande, auf dem Wasser oder in der Luft und Maschinen, die 511. ihrer Herstellung oder Reparatur gebraucht werden. Bestandteile derselben. Instrumente, Artikel oder Tiere, die für ihre Anwendung notwendig oder geeignet sind. Materialien oder Bestandteile, die bei ihrer Herstellung gebraucht werden. Artikel, die für die Erzeugung oder den Gebrauch solcher Materialien oder Bestandteile notwendig oder geeignet sind.
C) Alle Nachrichtenmittel, Werkzeuge, Geräte, Instrumente, Ausrüstungen, Landkarten, Bilder, Papiere und andere Artikel, Maschinen oder Instrumente, die hotroenbig oder geeignet für die Durchführung kriegerischer Operationen sind. Für deren Herstellung oder Gebrauch notwendige oder geeignete Artikel.
D) Geldmünzen, Edelmetalle in Barren, Banknoten, Schuldurkunden, ferner Metallmaterialien, Stanzen, Platten, Maschinen oder andere Artikel, die für deren Herstellung notwendig ober geeignet sind.
Anlage II: Bedingte Konterbande:
E) Alle Arten Nahrungs- und Lebensmittel, Futter und Futtermittel, Kleidung und Artikel sowie Materialien, die zu deren Erzeugung gebraucht werden.
unter wesentlich ungünstigeren Umständen kämpfte und bann unter einer anberen Regierung trotzbem ben Weltkrieg gewonnen hätte, geht heute mit ganz anberen Reserven und Möglichkeiten in biefen Krieg ab 1914. Es steht ihm vor allem nach ber Nieber- schlagung Polens ber gesamte Often nicht als Feinb gegenüber, fonbern als Freunb unb Lieferant zur Seite. Das bie deutsche Wiberftanbskraft anbetrifft, so wirb also bie englische Maßnahme im wahrsten Sinne bes Wortes ein Schlag ins Wasser sein.
Anders liegt es mit dem Handel der neutralen Länder. Dieser' legale Handel wird durch das englische Vorgehen nunmehr vernichtet. Wenn wir uns der Gewaltmethoden erinnern, deren sich England über ben Wortlaut solcher Verordnungen hinaus im Weltkrieg bediente, so besteht bei uns kein Zweifel, daß das wirtschaftliche Leben ber Neutralen durch diese englischen Seeräuber- methoden allmählich erdrosselt werden wird Es bleibt bie Frage offen, ob die Großmächte und sonstigen neutralen Staaten sich diese britischen Unver- schämtheiten auf die Dauer gefallen lassen. Was Deutschland anbetrifft, so nimmt es denKarnpfauf. Bisher hat die Reichsregierung
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regierung hat in dem Bestreben den friedlichen Seehandel soweit irgend angängig zu schonen, in der Deutschen Prisenordnung vorn 28. August nur diesenigen für das feindliche Gebiet Oder für die feindliche Streitmacht bestimmten Gegenstände und Stoffe zum unbedingten Banngut erklärt, die unmittelbar der Land-, See - oder Luftrüstung dienen. Nachdem die britische Regierung jedoch eine Liste des unbedingten Bannguts aufgestellt hat, die weit über diesen Rahmen hinausgeht, sieht sich die Reichsregierung gezwungen, den Kreis des unbedingten Bannguts ebenfalls zu erweitern. Die Reichsregierung hat daher beschlossen, daß als Banngut (unbedingtes Banngut) folgende Gegenstände und Stoffe angesehen werden, wenn sie für das feindliche Gebiet ober für die feindliche «Äreitmacht bestimmt sind:
1. Waffen jeder Art, ihre Bestandteile und ihr Zubehör; 2. Munition und Munitionsteile, Bomben, Torpedos, Minen und andere Arten von Geschossen, die für das Abschießen oder Abwerfen dieser Geschosse bestimmten Vorrichtungen; Pulver und Sprengstoffe einschl. Sprengkapseln und Zündmittel. Kriegsschiffe aller Art, ihre Bestandteile und ihr Zubehör; Kriegsluftfahrzeuge aller Art, ihre Bestandteile und ihr Zubehör; Flugzeugmotoren.Kampswagen, Panzerkraftwagen und Panzerzüge, Panzerplatten jeder Art. Ehern. Kampfstoffe; die zu ihrem Abschie- fte-n ober Abblasen bestimmten Vorrichtungen und Maschinen. Militärische Kleidungs- unb Ausrüstungsgegenstände. Nachrichten-, Signal- und militärische Beleuchtungsmittel und ihre Bestandteile. Transport- und Verkehrsmittel und ihre Bestandteile; Zug-, Last- und Reittiere. Kraft- und Heiz- stoffe aller Art, Schmieröle. Goch, Silber, Zahlungsmittel, Schuldurkunden. Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Stoffe zur Herstellung oder zum Gebrauch ber genannten Gegenstände und Erzeugnisse.
Als Banngut (bedingtes Banngut) werden unter den Voraussetzungen des Artikels 24 der Prisenordnung vom 28. August 1939 folgende Gegenstände und Stoffe angesehen. Nahrungsmittel (einschließlich lebende Tiere), Genuß- mittel, Futtermittel und Kleidung; Gegenstände und Stoffe, die zu ihrer Herstellung gebraucht werden.
durch ihre Prisenordnung sich in der Seekriegführung streng andie geltenden Rechtsregeln gehalten. Dieser Zustand ist nun durch den englischen Völkerrechtsbruch hinfällig. Die Reichsregierung ist gezwungen, gleiches mit gleichem zu vergelten, und hat daher ihre bisherige Prisenordnung entsprechend geändert. Die nun auch von diesen deutschen Gegenmaßnahmen betroffenen neutralen Länder aber wissen eindeutig, wer für diese von Deutschland nicht gewollte Entwicklung die alleinige Verant -


