Ausgabe 
14.1.1939
 
Einzelbild herunterladen

Aufruf!

Am Samstag und Sonntag, 11 und 15. Januar, sind die ehemaligen Soldaten des IlS.-Reichskrieger- bundes zur Gaustrahensammlung mobilisiert. Ein­satzbereit stehen sie geschlossen in Reih und Glied für Führer und Reich. Ich bitte die Bevölkerung, ein­gedenk zu fein, daß die Männer, die an den beiden Tagen sammeln, freudig ihr Leben zum Schuhe der Heimat in die Schanze schlugen und viele ihr Blut dahingaben. Gebt daher ebenso freiwillig und zeigt durch reichliches Opfer eueren Dank dem Führer!

Dr. Rlonnard, Kreiskriegerführer.

Hann Strauß, statt. Musikalische Leitung Heinz Markwardt, Spielleitung Gert Buchheim, Tänze Thea Maaß, Bühnenbilder Karl Löffler. Die Vor­stellung findet gleichzeitig für den KdF.-Feierabend- ring, 6. Vorstellung, statt. Anfang 20 Uhr, Ende 23 Uhr.

Spielplan

des Stadttheaters vom 15. bis 22. Januar.

Am Sonntag, 15. Januar, findet die 7. Morgen- oeranstaltung des Stadttheaters statt. Es gelangt das LustspielDie Matrone von Ephesus" von Les­sing zur Aufführung. Spielleitung Günter Winkel, Bühnenbild Karl Löffler, Kostüme Andreae-Endrich. Anfang der Morgenveranstaltung 11.30, Ende 12.30 Uhr. Am Abend Wiederholung des großen Opern­erfolgesAida" von G. Verdi. Musikalische Leitung Paul Walter, Spielleitung Gert Buchheim, Chöre Heinz Markwardt, Tanzleitung Thea Maaß. Die Vorstellung findet außer Miete statt. Anfang 19 Uhr, Ende nach 22 Uhr.

Montag, 16. Januar, Anfang 20 Uhr, Ende 22 Uhr, Theaterring der Hitler-Jugend, 4. VorstellungDer Hochverräter", tragisches Schauspiel von Curt Lan- genbeck.

Dienstag, 17. Januar, Anfang 20 Uhr, Ende nach 22 Uhr: Erstaufführung .Hollywood", Komödie von R. Niewiarowicz. Spielleitung Hannes Razum. Dienstag-Miete 16. Vorstellung.

Mittwoch, 18. Januar, Anfang 19.30 Uhr, Ende gegen 22.30 UhrDie lustige Witwe", Operette von Franz Lehär. Musikalische Leitung Heinz Mark­wardt. Spielleitung Gert Buchheim. Mittwoch-Miete 16. Vorstellung.

Freitag, 20. Januar, Anfang 20 Uhr, Ende 23 Uhr: ErstaufführungDie Tänzerin Fanny Elßler", Ope­rette von I. Strauß. Musikalische Leitung Joachim Popelka, Spielleitung Gert Buchheim, Tänze Tyea Maaß. Freitag-Miete 16. Vorstellung.

Samstag, 21. Januar, Anfang 20 Uhr, Ende 22.30 Uhr: Zu ganz kleinen Preisen die große Silvester­premiereDer Maulkorb", heiteres Spiel von Hein­rich Spoerl. Spielleitung Hannes Razum. Außer Miete!

Sonntag, 22. Januar, Anfang 19 Uhr, Ende gegen 22 Uhr zu kleinen PreisenDie lustige Witwe", Ope­rette von Franz Lehär. Musikalische Leitung Heinz Markwardt, Spielleitung Gert Buchheim. Außer Miete.

N S.-GemeinschaftKraft durch Freude".

Feierabendring Gießen.

Die in unserem Spielplan 1938/39 vorgesehene Vorstellung am 14. 1. 39Die Tänzerin Fanny Elßler", Operette von Joh. Strauß, muß leider ver­legt werden. Es wird hierfür die OperetteWiener Blut" von Joh. Strauß gespielt. 280D

Der neue Termin fürFanny Elßler" wird noch in der Tagespresse bekanntgegeben.

WHW. Ortsgruppe Gießen-Ost.

Betr.: Pfundspende.

Dienstag, 17., und Mittwoch, 18. d. M., wird im Bereiche unserer Ortsgruppe die Pfundsammlung durch die NS.-Frauenschaft durchgeführt. Der In­halt der Päckchen ist außen sichtbar zu vermerken.

Arbeitslosenunterstützung

für sudetendeutsche Arbeitslose.

Der Reichsarbeitsminister hat zugelossen, daß die Arbeitsämter nach der Weisung des Beauftragten für den Vierjahresplan auch allen sudetendeutschen Arbeitslosen Arbeitslosenhilfe gewähren, die im Alt­reich, einschließlich Saarland, oder im Lande Oester­reich arbeitslos werden. Nähere Auskünfte erteilen die Arbeitsämter.

Bis jetzt 108 Postsparbücher.

2m Geschäftsbereich des Postamts Gießen wurden in der Zeit vom 2. bis 12. Januar 108 Postspar­bücher der neugeschaffenen Postsparkasse der Deut­schen Reichspost ausgegeben. Die Besitzer dieser Post­sparbücher sind in der Hauptsache ledige Angestellte, Soldaten, Studenten, Reisende und Haustöchter. Die neue Einrichtung der Post hat also auch in Gießen und in der nächsten Umgebung, ebenso wie in ande­ren Teilen des Reiches, einen guten Auftakt erfahren.

Treudienst-Ehrenzeichen

für Eisenbahner.

Das Treudienstehrenzeichen für 40jährige treue Dlenstleistung wurde gestern den nachstehend ge­nannten Bediensteten des Bahnhofs Gießen durch den Dienstvorsteher, Reichsbahn-Amtmann Wahl, überreicht: Zugführer a. D. Karl h e l b i g von Dor­lar, Zugführer Heinrich K n a u f von Gießen, Zug­führer Karl L u h von Allendorf (Lahn), Zugführer hch. May von Klein-Linden, Zugführer Gg. Mei- n i n g e r vvn Gießen, Zugführer Wilh. M ü l l e r II von Gießen, Zugführer Martin Schneider von Gießen, Zugführer Wilhelm h o h m a n n von Gie­ßen, Zugführer Ludwig Schmidt von Gießen, Oberzugschaffner Adolf K r a m e r von Wieseck, Ober­zugschaffner August Weigel von Klein-Linden, Oberzugschaffner a. D. Anton Swiniarski von Gießen.

Amtmann Wahl sprach herzliche Worte zu den Ausgezeichneten und gedachte besonders der großen Anforderungen, die an jeden der Arbeitsjubilare gerade in ihrer Eigenschaft als Zugbegleitbeamte ge­stellt wurden.

Bei den meisten Jubilaren handelt es sich um nachträgliche Verleihung, da die Einführung dieses Ehrenzeichens erst nach ihrem Jubiläumstag erfolgte.

Oer Reichsmüiterdienst -es Deutschen Frauenwerkes.

gfs. Wir alle haben wohl in letzter Zeit die hüb­schen Karten des Reichsmütterüienstes mit den an­mutigen Kinderbildern gekauft und verkauft, oder die Post brachte sie uns als Gruß lieber Menschen ins Haus. Aber nicht allzuviele werden sich bei dem Wort Reichsmütterdienst mehr gedacht haben, als daß er eben eine jener vielen sozialen und fördern­den Einrichtungen sei, die das Dritte Reich im Ver­laufe der letzten Jahre hervorbrachte.

Ater sollen nun einige Worte gesagt sein über dieses großzügige und schöpferische Werk. Diese Zei­len wenden sich an alle Frauen, Bräute und Müt­ter, die noch nicht die Freude hatten, einen Kurs mitmachen zu können. Vielleicht liest sie auch man­cher Mann und hat dann den Wunsch, daß seine Braut, oder seine Frau und Mutter seiner Kinder sich doch noch an einem oder dem anderen lehr­reichen Kurs beteiligt.

Unsere Reichsfrauenführerin Frau Scholz-Klink rief am Muttertag 1934 getreu dem großen Führer­wort ,Zn meinem Staat ist die Mutter die wich­tigste Staatsbürgerin" den Reichsmütterdienst ins Leben. Der Ausbildungsplan war schon vorher sorgfälttg durchdacht und aufgebaut auf der Grund­lage der Heranbildung von körperlich und seelisch tüchtigen Müttern, die überzeugt sind von den hohen Pflichten der Mutterschaft, die erfahren sind in der Pflege und Erziehung von Kindern und die ihren Haus- und volkswirtschaftlichen Aufgaben ge­wachsen sind.

Zur Erreichung dieses Zieles wurden Kurse in Stadt und Land eingerichtet und in allen Gauen Deutschlands Mütterschulen errichtet. Es finden fort­laufend Kurse von sechswöchentlicher Dauer statt in

1. Säuglingspflege, 2. Erziehungsfragen und An­leitung zum Basteln, 3. allgemeine Gefundheits- und häusliche Krankenpflege, 4. Kochen, 5. häusliche Näharbeiten, 6. Heimgestaltung, Volks-und Brauch­tum.

Dor allem müssen wir beim Beraten zur Teil- nahme an diesen Kursen von dem Grundsatz aus- aehen, daß jede Art von Gelerntem im Leben nur forderlich ist, auch daß man niemals ausgelernt hat. So sollen sich auch Mütter von mehreren Kindern immer wieder entschließen, diesen oder jenen Schu­lungskursus mitzumachen, immer werden sie etwas, das den Bedürfnissen der jetzigen Zeit angepaßt ist, zu ihrer sicher schon sehr vielseitigen Erfahrung da­zulernen. Manch' neuartiger Handgriff im Kochen, Nähen und den vielen anderen Haushaltsarbeiten wird ihnen Erleichterung bringen. Die Beobachtung und Behandlung ihrer Familienangehörigen in kranken Tagen wird durch einen geübten Blick viel leichter fallen. Und nie vergesse man die Wechsel­wirkung zwischen Mutter und Staat. Eine gesunde, geschulte und sichere Mutter dient dem Staat in reichster Weise, und der Staat wieder gibt es zurück in erhöhter Fürsorge für die Zukunft ihrer Kinder.

Zum Schluß sei noch etwas Stattstisches aus der Arbeit des Reichsmütterdienstes des Kreises Wet­terau gebracht. Im Jahre 1937 fanden 48 Kurse statt, im Jahre 1938 dagegen 61 Kurse. Diese 61 Kurse setzten sich zusammen aus 12 Säuglings­pflegekursen, 21 Kursen für allgemeine Gesunoheits- und häusliche Krankenpflege, 6 in Erziehungslehre, 15 Nähkursen, 7 Kochkursen. Es nahmen an den Kursen 96 verheiratete und 468 ledige Frauen teil; unter letzteren befanden sich 170 Bräute.

Das psWjahr der weiblichen Jugendlichen.

Die Ausführungsbestimmungen.

Rotkraut 10 bis 12, gelbe Ruben 10 bis 15, rote Rüben 10 bis 11, Spinat 25 bis 30, Unterkohlrabi 8 Grünkohl 15 bis 18, Rosenkohl 18 bis 45, Feldsalat'

Vio 12 bis 15, Tomaten 35 bis 45, Zwiebeln 12 bis 13, Meerrettich 35 bis 60, Schwarzwurzeln Zy bis 40, Kartoffeln, % kg 5 Pf., 5 kg 43, 50 kg 3,35 bis 3,65 Mark, Aepfel, % kg 40 bis 45 Pf., Nüsse 50 Pf., Hähne 1 bis 1,20 Mark, Suppenhühner 90 Pf. bis 1 Mark, Gänse 1,20 Mark, Tauben, das Stück 50 bis 60 Pf., Endivien 10 bis 25, Lauch 5 bis 12, Sellerie 10 bis 35, Rettich 5 bis 15 Pf.

*

** Sterbefälle in Gießen. Es verstärken in Gießen: 4. Januar Luise Klein, 3 Tage alt, An der Kläranlage 4; 5. Januar Katharina Velten', geb. Bartel, ohne Beruf, 68 Jahre, Neuen Baue 17; 7. Januar Georg Beckmann, Krankenkassenbeamter, 71 Jahre, hinter den Schießgärten 10; 9. Januar Hermann Czygan, Reichsbahn-Obersekretär i. R., 66 Jahre, Liebigsttaße 89; Wilhelmine Wemper, geb. Heiermann, ohne Beruf, 84 Jahre, Bleichstr. 18; 10. Januar Kunigunde Rath, geb. Zimmermann,

Vec Optiker am Bahnhof]

57 Jahre, Neuen Bäue 22; 11. Januar Hans. Fröhlich, Syndikus, 49 Jahre, Lonystraße 7; Karoline Schmidt, geb. Klemmrath, ohne Beruf, 74 Jahre, hitlerwall 47; Christtne Krauskopf, ged. Luh, ohne Beruf, Bruchstraße 11; 12. Januar Brigitte Klinke!, 1 Jahr, Wernerwall 9; Ludwig Theodor Möser, Chemiker, 68 Jahre, Johannes- straße 16; 13. Januar Luise Luh, geb. Schiebe!« Huth, ohne Beruf, 68 Jahre, Wolfstraße 14.

** Eine Zigeunergesellschaft machte sich in den letzten Tagen in Klein-Linden und in der Nachbarschaft unliebsam bemerkbar. Die lästigen Gäste unserer Vorortgemeinde wurden heute früh in einem verlassenen Gebäude des Bergwerks­geländes aufgestöbert und alsbald von der Gen­darmerie auf den Schub gebracht.

Der Präsident der Reichsanstalt für Aedettsver- mitttung und Arbeitslosenversicherung, Staatsse­kretär Dr. S y'r u p , hat nunmehr Durchführungs­bestimmungen für das auf alle weiblichen Jugendlichen unter 2 5 Jahren aus­gedehnte Pflichtjahr erlassen, die bis zum 1. März 1938 noch nicht als Arbeiterinnen oder Angestellte beschäftigt waren. Eigentlich müßte das Pflichtjahr auch von Mädchen 'abgeleistet werden, die in der Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 1938 eine Arbeit in einem damals noch nicht ge­sperrten Wirtschaftszweig aufnahmen. Sie sind je­doch grundsätzlich von der Ableistung des Pflicht­jahres ausgenommen worden, um Harten zu ver­meiden. Die Ableistung wird außerdem nicht mehr von solchen Jugendlichen gefordert, die sich vor dem 1. März 1938 bereits in einem Lehrverhältnis oder einer sonst ordnungsmäßigen Berufsausbil­dung befanden. Ferner soll das 'Pflichtjahr grund­sätzlich der Land- und Hauswirtschaft die notwen­digen Hilfskräfte zuführen.

Vom Lande stammende Mädchen müssen die Tätigkeit auf dem Lande a b l e i st e n. Im übrigen soll angestrebt werden, das Pflichtjahr möglichst m der Landwirtschaft ab­zuhalten. Die Zusttmmung des Arbeitsamtes muß vor Eintritt in die Arbeitsstelle ein geholt werden. Wird die Zusttmmung versagt, so bedeutet dies, daß eine trotzdem ausgeübte Tättgkeit nicht auf das Pflichtjahr angerechnet wird. Die Ausnahme haus wirtschaftlicher oder landwirt­schaftlicher Tätigkeit ist im übrigen nicht an die Zusttmmung des Arbeitsamtes gebunden. Das Arbeitsamt muß der Arbeitsuchenden die Ab­leistung des Pflichtjahres bescheinigen. Es kann Ausnahmen von der Pflichtjahrregel zulassen, und zwar insbesondere bei Arbeiten im Rahmen von staats- und wirtschaftspolittsch wichtigen Aufgaben, außerdem bei Arbeitsuchenden, die durch ihren Ar-

bettsverdienst wesenttich zum Unterhalt bei Fami­lienmitgliedern beitragen. Auch körperliche oder geistige Gebrechen, die für land- und hauswirt- schaftliche Arbeiten ungeignet machen, geben An­laß zu Ausnahmen.

Jeder private oder öffentliche Betrieb und jede Verwaltung ist ausdrücklich verpflichtet, sich vor der Einstellung davon zu überzeugen, daß das Arbeits­buch eine Bescheinigung über die Ableistung des Pflichtjahres enthält. Das Pflichtjahr kann im freien Arbeitsverhältnis, wie im Rahmen beson­derer Maßnahmen, ganz oder teilweise abgeleistet werden. In der lärckkichen Hausarbeit kann das Pflichtjahr im Pflichtarbeitsoerhältnis mit tarif­licher Bezahlung abgeleitet werden. Auf dem Lande kann es weiter ftn hauswirtschaftlichen Jahre mit Taschengeld und in der ländlichen Haus­arbeit mit tariflicher Bezahlung unter Abschluß eines Lehrvertrages erfüllt werden, schließlich auch im Landdienst der HI., im städttschen Haushalt im freien Arbeitsverhältnis mit ortsüblicher Be­zahlung, im Hauswirtschaftsjahr mit Taschengeld und außerdem in der zweijährigen Hauswirt- schaftslehre.

Für Mädchen, die über 17 oder 18 Jahre alt sind, kommen für die Ableistung sechs Mo­nate Arbeitsdienst und sechs Monate freies Arbeitsverhältnis oder Ablei­stung im zweijährigen Frauenhilfsdienst des Den- scheu Frauenwerkes in Frage. Das Landjahr wird bis zur Dauer eines halben Jahres angerechnet. Auch der Besuch einer staatlich anerkannten land­aber hauswirtschaftlichen Schule, kann angerechnet werden, wenn das Arbeitsamt vorher zugesttmmt hat. Das Arbeitsamt weist auch geeignete Stellen nach und gibt in allen Zweifelsfragen Auskunft.

Zum ersten Male kann nach Ostern 1939 der neue Einsatz zugunsten der Hausfrau auf dem Lande und in der Stadt erwartet werden.

Das nützt die Werbung dem Kunden?

mWt mcht mehr zu beseitigen seien "

Lucke zwischen Angebot und tatsächlicher Leistung, r w , K- w-

Gießener Dochenmarktpreise.

Zwischen Versprechen und@üte" klaffen ließ, dürfte es schon heute nicht mehr geben. Der deutsche Ge­schäftsmann, der eine gute Ware liefert, hat es nicht nöttg, für diese Leistung eineanreißerische" Re­klame zu machen.

Aber werben muß er, damit wir wissen, was er leistet, und damit wir bei unserer Wahl den be-

* Gießen, 14. Jan. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Markenbutter, kg 1,60 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 9, Eier, deutsche. Klasse S 15, Klasse A 143/<. Klasse B 14, Klgsse C 13>£, Klasse D 12%. ausländische, Klasse A 12, Wirsing, % kg 12 bis 15, Weißkraut 9 bis 10,

rücksichttgen können, der bereit ist/ etwas Gutes und für uns Nützliches zu leisten. Deshalb ist auch die Uebertragung eines früher vielleicht berechtigten Vorurteils gegen alleReklame" auf die heutige Wirtschaftswerbung nicht möglich. Sie wäre un­wirtschaftlich und uns selbst zum Schaden. Vielmehr wollen wir in Zukunft die Werbm.g des deutschen Geschäftsmannes bettachten unter dem Motto: Zeige mir, wie du wirbst, und ich sage dir, was du für die Volksgemeinschaft leistest!"

Gärtnerische Friedhofskultur.

Mel ist in den letzten Jahren über die Bedeu­tung und den Wert der Wirtschaftswerbung gespro­chen worden. Allein die meisten dieser Äeröfsent- lichungen hatten stets eine Ueberzeugung des Unter­nehmers oder Händlers von der Nottvendigkett der Werbung zum Ziele. Es erscheint deshalb wichtig, auch einmal jene Gesichtspunkte etwas näher zu be­leuchten, die unmittelbar für den Kunden oder bes­ser den Verbraucher von Nutzen sind. Das ist vor allem die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von An­geboten schnell und sicher das Günsttgste und für den persönlichen Geschmack Zutreffendste auszuwählen. Dabei ist es gleichgülttg, ob wir zu diesem Zweck einenSchaufensterbummel" machen, den Anzeigen­teil der Zeitungüberfliegen" oder uns vor größe­ren Anschaungen Prospekte und Kataloge kommen

Am Donnerstag hielt die Bezirksgruppe der Gar­tenbaubetriebe des Kreises Gießen imHessischen Hof" ihre erste diesjährige Monatsoersammlung ab, zu der von der Landesbauernschaft eine Kom­men ziniapungen Prospekte uno Kataloge kommen i "Ewn entsandt worden war, die sich unter Füh- lassen. Häufig ist es schon dieses Wählen und Der- £ung Landesfachwarts für Friedhofs- und gleichen, das Vergnügen macht, weil es die Vor- Landschaftsgärtnerei Rühl, Frankfurt a. M., mit freude auf die Erfüllung eines lange gehegten Wun- j öem ThemaFriedhofskultur" befaßte.

sches gibt. So erleben wir bereits im Geiste alle | _ Nach einem interessanten Vortrag des Herrn Genüsse des bevorstehenden Urlaubs beliebig oft, Zchingel, Frankfurt a. M., überModerne bis wir uns auf Grund des vorliegenden Prospekts Friedhofskunst" folgten an Hand einer ausgezeich- für dieses oder jenes Reiseziel entscheiden. Don den | neten Vorführung zahlreicher Lichtbilder Anre- Plänen, Wünschen und Träumen Verlobter oder Zungen für neuzeitliche Gestaltung der Gräberbe- junger Ehepaare vor der Einrichtung des neuen Pflanzung, die daraus abzielten, dem Friedhof ein Heimes oder der Anschaffung des so lange ersehn- würdiges, einheitliches und sttmmungsvolles Ge­len Autos gar nicht zu reden. i präge zu verleihen. Diese neuartige Bepflanzung

Aber abgesehen von diesen ideellen Vorteilen bie- durch . Verwendung von Dauerpflanzen

tet die Werbung ter Unternehmer ja auch dem prak- «ne Verteuerung der Anpflanzung

ttsch Denkenden, dem nüchternen Rechner, Der- U71b Unterhaltung der Grabstatten, sie (eitet ledoch gleichsmöglichkeiten. Wirtschaftliche Verlegungen °^r «ruhigeren Stimmung des Gesamtbildes

lassen sich nicht allein über den Anschaffungspreis > Friedhofes über. Die allzu farbenreiche, wohl

der angebotenen Erzeugnisse anstellen, sondern oft ferner Vergnügungsstätte passende Anpflanzung genug läßt erst das sorgsame Abwägen der verschie- mu['e verschwinden. Gänzlich verworfen wurde denen Eigenschaften untereinander eine Gegenüber- ^^-fDDn dem Vortragenden die steingartenmäßige stellung und eine gute Wahl zu. Das gilt für Ra- ^pslanzung von ©rabftatten, die durch die stets sierklingen ebenso wie für Werkzeugmaschinen, für1 l^r begrenzte Flache dach nur eine

den Radio- oder Photoapparat, wie für Glühbirnen Spielerei darstelle, ter iede Wirkung versagt blei- und den Gas-, Kohlen- oder Elektroherd. ,be- Um einer würdigen Friedhofskultur den Weg

Das wicbttaste ater ist hab mir etmen' müsse jedoch schon bei der Erweiterung

Wahl getroffen wurde und der Gegenständig un-! Fnedhofsanlagen der Fachmann zu Rate ge- seren Besitz gelangt ist. nickt enttäuscht fühlen hab ' ',.ba gerbet gemachte Fehler spater

Kleine Strafkammer Gießen.

Der F. R. und seine Ehefrau K. R., beide ftüher in Butzbach, jetzt in Berlin wohnhaft, waren durch Urteil des Amtsgerichtes Butzbach vom 21.1.1938 wegen Betrugs und Unterschlagung zu einer Ge- fängnisstrafe von je sieben Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legten beite Angeklagten Berufung ein.

Die Angeklagten hatten eine Geschäftsverbindung mit einer Frankfurter Schreibmaschinenfirma an ge­bahnt. Am 12.1.1937 schlossen sie mit dem Vertre­ter dieser Firma einen Kauf über zwei Schreib­maschinen ab. Die Maschinen sollten bar unter Ab­zug von 3 v. H. Skonto bezahlt werden. Am 18.1. 1937 erschien der Vertreter mit den bestellten Schreib­maschinen und einer quittierten Rechnung über die gesamte Kaufsumme. Hierbei sagten die Angeklag­ten, daß sie im Augenblick kein bares Geld hätten. Sie sagten aber, der Vertreter bekäme sein Geld am nächsten Tage. Weiter versprachen sie ihm einen größeren Auftrag für die Reichsautobahn. Der er­staunte Vertreter ließ nun die beiten Maschinen bei den Angeklagten, die die Schreibmaschinen weiter verkauften. Der Vertreter, der eigentlich gegen die Instruktion seiner Firma gehandelt hatte, wurde von dieser mit dem vollen Bettag behaftet. Er er­hielt erst einige Zeit später 220. RM von bcr Angeklagten K. R. überwiesen. Der angebliche Auf­trag für die Reichsautobahn lief nie ein.

In der gestrigen Beweisaufnahme betonte ter Vermittler der Angeklagten, daß von einer eigent­lichen Bestellung nie die Rede war. Er sei lediglich mit einem Angestellten der Reichsautabahn ins Ge­spräch gekommen und habe einige Aussicht gehabt, einmal einen Auftrag zu bekommen.

Der Verteidiger beantragte Freisprechung seiner Mandanten. Eine Unterschlagung käme überhaupt nicht in Frage, da diese sich als sttaflose Nachtat zu dem Bettuge darstelle. Aber auch ein Betrug sei nicht gegeben.

Der Vertreter der Anklage wies gleichfalls darauf hin, daß die Angeklagten nicht wegen Unterschla­gung beftraft werten könnten, obwohl theoretisch auch eine solche Bestrafung möglich wäre. Er hielt die beiden Angeklagten des Betrugs für überführt. Ex beantragte gegen den F. R. eine Gefängnisstrafe von 7 Monaten und gegen seine Ehefrau eine solche von 6 Monaten.

Nach längerer Beratung verurteilte das Gericht wegen Betrugs den F. R. zu 6 Monaten und die mitangeklagte Ehefrau K. R. zu 5 Monaten Gefängnis.

Der bereits mehrfach vorbestrafte E. K. R. aus Frankfurt a. M. hatte sich vor der Kleinen Sttaf- kammer wegen Unterschlagung zu verantworten. Der Angeklagte war früher in einem Butzbacher Geschäft an gestellt. Er erwarb dort von einer Frankfurter Firma einen Radioapparat unter Eigentumsvorbehalt. Dieses Gerät verkaufte er, obwohl es noch nicht sein Eigentum geworden war. Trotz seiner sehr geschickten Einlaffung wur­de der Angeklagte im Sinne der Anklage über­fuhrt. Er erhielt wegen Unterschlagung eine G e - fängnis strafe von sechs Monaten.

Fahrerflucht verurteilt.

Lpd. Frankfurt a. M. 13. Jan. Am 31. Ok­tober fuhr gegen 21 Uhr ein Auto aus Offenbach nach Frankfurt das Deutschherrenufer entlang. Plötzlich sprang aus dem Strauchwerk in der Straßenmitte ein Mann, der sich mit erhobenen Händen, mit dem Rücken nach dem Auto gewen­det, vor den Wagen stellte, erfaßt und getötet wurde. Der Mann hatte, wie sich durch eine Blut­probe herausstellte, 1,58 pro Mille Alkoholgehalt im Blut. Der Lenker des Autos war mit 60 bis 70 Kilometer Geschwindigkeit in der Stunde ge­fahren und bemerkte, daß der Mann von dem rechten Kotflügel des Wagens gestreitt wurde. Er stteg aus und stellte fest, daß der Mann tot mar. Der Kraftfahrer war in begreiflicher Aus- regung und fuhr in seiner Kopflosig-keit davon. Nachts erging er sich in wilden Träumen, schrieb andern Tags einen erschütternden Briel an seine Braut, daß er nun ins Gefängnis komme, und meldete sich vierundzwanzig Stunden nach dem Unglück der Polizei. Er wurde ter Fahrerflucht, nicht aber der fahrlässigen Tötung anaeklagt, weil der Betrunkene seinen Tod selbst verschuldete. Das Scköttengericht sah den Fall milde an, zumal sich der Angeklagte nachträglich selbst stellte. Immer­hin war es ein Fehler, daß er nicht bis zur Be- standsaufnechme an der Unfallstelle geblieben war, und es lag Fahrerflucht vor, die ter Angeklagte mit hundert Mark Geldstrafe zu büßen hat,