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(Genaue Anschrift des Lestellers)

Gießen (Stephanstr. 45), den 13. Nov. 1939.

gesetzt werden.

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Frau Elisabethe Döpp und Kinder.

Alten-Buseck, den 13. November 1939.

Oswaldsgarten

6801D

lÄpielhaus Gießen

Für die überaus vielen Beweise herzlicher Teilnahme sowie für die reichen Kranzspen­den und die trostreichen Worte des Herrn Pfarrers am Grabe unseres lieben Entschla­fenen danken auf diesem Wege herzlichst

(Zeldpostanschrist genau angeben)

Die Äezugsrechnung zahlt:

Einspaltige Kleinanzeigen werben zum er« mäßigten Grund- vreis von 5 Pf. fürdteMilltmeter. teile veröffentlicht

Die Trauerfeier ist Dienstag, den 14. Nov., 15 Uhr, in der Kapelle des Neuen Friedhofes.

____________________________________6807V

Schnell getrocknet durchlüftet und aufgelockert wird das Haar nach dem Waschen durch die Heißluftdusche.

Lassen Sie sich dieses und die anderen Elektro-Geräte mal zeigen bei

setzungen für die Gewährung von Familienunter­halt nur hinsichtlich des Sicherungsbeitrages vor­liegen. Sie wird auch solchen Einberufenen be­willigt, die familienunierhaltsberechtigte Ange­hörige nicht haben. Endlich wird sie den an der Rückkehr aus dem Ausland infolge feindlicher

Gießen, den 13. November 1939.

Die Trauerfeier fand in aller Stille statt

Wirtschaft.

Rhein-Mainische Börse.

Uneinheitlich.

Frankfurt a. M., 11. Noo. Zum Wochenschlutz entwickelte sich an der Börse nur wenig Geschäft, da die Zurückhaltung im wesentlichen fortbestand. Indessen war die Grundstimmung freundlich, da neben kleinen Abgaben auch weiteres Kaufinteresse vorlag. Infolge der Marktenge war die Kursge­staltung für Aktien freilich wieder uneinheitlich, die durchschnittlichen Veränderungen hielten sich zu­meist unter 1 v. $). Etwas mehr abweichend waren BMW. mit 139,25 (140,75), anderseits Scheide- anstatt mit 208,25 (206). Von den Hauptwerten gingen AEG. auf 114,75 (115,40), Rheinstahl auf 129 (130), Verein. Stahl auf 93,50 (94), Mannes­mann auf 102,50 (103) und Deutsche Erdöl auf 131,50 (132,50) zurück, während Farbenindustrie mit 158,13 (158,25) behauptet lagen. Zellstoffpapiere bröckelten bis 0,75 v. H. ab, auch Maschinenwerte lagen vorwiegend 0,50 bis 1 v. 5). unter gestern, ferner Bau- und Baustoffwerte. Elektropapiere wiesen nur wenig Notierungen auf, Betula 1 v. H. höher mit 151,50.

Auch im Verlaufe war das Geschäft unverändert klein, so daß zweite Notierungen kaum erfolgten. JG.-Farben bei ruhigem Geschäft 0,40 v. H. erhöht auf 158,50. Am Einheitsmarkt entwickelten sich dis Kurse ebenfalls ungleichmäßig, fest u. o. Ada-Ada< Schuh mit 119 (117).

In den fe st verzinslichen Werten waff die Umsatztätigkeit gleichfalls begrenzt, die Haltung blieb bei einiger Nachfrage fest. Liqui-Pfandbriefs zogen 0,13 bis 0,40 v. H., Industrie-Obligationen größtenteils 0,25 bis 0,50 v. H. an, während Staats­papiere und Stadtanleihen sowie Pfandbriefe un« verändert lagen. Von Auslosungsallleihen Reichs­altbesitz auf die bevorstehende Ziehung weiter ge­sucht mit 135,70 (135,30), ferner Mannheimer Alt« besitz 133 (132,50) und Dekosama II 158,75 (158,25). Steuergutscheine I und II stellten sich bei relatill regen Umständen 0,13 bis 0,25 v. H. höher.

Der Freiverkehr war ftiH TagesgelL mw verändeti 2 v. H.

MMvoMMud Des «emMeigers hält die ersehnte Verbindung unserer Soldaten und unserer Arbeitsmänner mit ihrer oberhessischen Heimat täglich aufrecht! Senden Sie an uns die Anschrift Ihres Familienangehörigen oder Ihres Freundes ein,- alles übrige wtrd von hier aus pünttlich erledigt.

An den

Bering öes Siebener Anzeigers, Sieben

Versenden Sie den Gießener Anzeiger zum Äezugspreis von RM. 2.05 für den Monat unter folgender Anschrift:

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der wirklich schmackhafte Tee zum Abendbrot 50 Pfennig Kräuterhaus Jung, Gießen

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Wo?sagtdieGe- schäftsst. d.G.A.

Giefeener Konzertverein

Sonntag, 19. November 1939, 16.30 Uhr, Univ.-Aula Erstes Solistenkonzert

An Stelle der erkrankten Poldi Mildner:

Klavier-Abend

Claudio Arrau

Werke von Mozart / Beethoven / Schumann / Liszt

Der Konzertflügel ist vom Pianohaus Schönau, Bahnhofstraße 76

Eintrittskarten: l.OO, 1.50, 2.25 und 3.00 RM. bei Ernst Challier, Musikalienhandlung ,Neuenweg 10, Fernruf 2671, und an der Abendkasse. Studenten­karten gegen Ausweis 80 Pf. im Kollegiengebäude. KdF.-Feierabendring und Militär (Unteroffiziere und Mannschaften) halbe Preise. osoM

Mein lieber Mann, unser lieber, guter Vater, Bruder, Schwager und Onkel

Adolf Mörler

ist für immer von uns gegangen.

In Trauer:

Philippine Mörler, geb. Klaus - Hildegard und Klaus Mörler.

| Verkäufe

Schwer., tracht.

Simmentaler

Rind anf. Dezember kalbend, zu verk. Heinr. Walther, Münzenberg,

Steinw.l0s 6 7 82D

wett mehr ausgenützt wird als bet uns, blieb« um verwertet und die Industrie, die auf die Erzeugung der Packpapiere eingestellt und angewiesen ist. würde geschädigt. Diese stellt aber innerhalb dev Papiererzeugung einen wefenttichen Bestandteil dar^

gefahren, ohne seine Scheinwerfer und das Schluß­licht abzublenden.

Einem Ladeninhaber wurde vorgeworfen, daß er am Abend des 2. Oktober nicht die vorgeschrie­bene Verdunkelung durchgeführt habe. Es war ihm ein Strafbefehl über 50 RM. zugestellt worden. Der Geschäftsmann beantragte richterliche Entschei­dung. Von seinen drei Schaufenstern hatte er an dem Abend eines abgeblendet. Es kam ein Kunde, der es eilig hatte, weil er zur Bahn wollte, und der Geschäftsmann bediente diesen Kunden. In die­sem Augenblicke erschien ein Polizeibeamter in dem Laden und forderte die Verdunkelung. Der Ge­schäftsmann soll gesagt haben:Erst kommt die Kundschaft und dann die Verdunkelung." Der Be­amte vertrat einen anderen Standpunkt, nämlich den, daß erst die Verdunkelung komme, eine Ansicht, die der Oberamtsanwalt in der jetzigen Verhand­lung als durchaus richtig bezeichnete. Die Beweis­aufnahme drehte sich um die Frage, um welche Zeit sich der Beamte in dem Geschäft eingefunden hatte. Der Beamte bekundete, daß es 18.30 Uhr war. Drei Zeugen, darunter zwei Angestellte des Angeschuldigten, sagten aus, daß es noch nicht dunkel, sondern dämmrig, bzw. vor 18.30 Uhr ge­wesen sei, als der Beamte sich einfand. Der Vor­sitzende stellte fest, daß an dem Tag Sonnenunter­gang um 17.59 Uhr war und daß zwischen Sonnen­untergang und völliger Dunkelheit noch eine Spanne Zeit liege. Nach Ansicht des Beantten muß Verdunkelung eintreten, sobald ein Licht eingeschal­tet wird. Nach seiner Aussage setzten jetzt um 17 Uhr Kontrollen ein und wer nicht verdunkelt habe, dem werde der Laden geschlossen. Der Vorsitzende wies auf die allgemein gültige Bestimmung hin, wonach die Verdunkelung vom Einbruch der Dunkelheit bis zum Hellwerden erfolgen müsse. Der Vertreter der Anklage beantragte Bestrafung des Beschuldigten, da er nach eingetretener Dunkelheit seinen Laden nicht verdunkelt habe. Das Gericht sprach den Geschäftsmann mangels Beweises frei. Nach Aussagen des Polizeibeamten sei es 18.30 Uhr und bereits dunkel gewesen. Diese Aussage aber stehe im Widerspruch mit den Bekundungen der drei Zeugen.

Landkreis Gießen.

s. Lang-Göns, 13. Nov. Am 16. November vollendet unser drittältester Einwohner, Konrad Wilhelm R o m p f, Obergasse, sein 8 5. Lebens­jahr. Der Jubilar ist körperlich verhältnismäßig recht rüstig und verrichtet noch kleinere Arbeiten im Hause. Die jetzigen Zeitereignisse verfolgt er mit größter Anteilnahme. Wir wünschen dem alten Herrn noch viele sonnige Jahre._________________

Am 8. November ist mein Heber Mann, unser guter Vater und Großvater

Friedrich Brunotte

von seinem schweren Leiden erlöst worden.

Die trauernden Hinterbliebenen: Berta Brunotte und Kinder.

Bekanntmachungen.

Ausweisvflicht.

Nach § 2 der Verordnung über den Patz- und Sichtvermerk-Zwang sowie über den Ausweis­zwang vom 10. September 1939 ist jeder über 15 Jahre alte deutsche Staatsangehörige und jeder Angehörige des Protektorats Böhmen und Mähren verpflichtet, sich jederzeit durch einen von einer Behörde oder von einer parteiamtlichen Dienststelle ausgestellten Lichtblldausweis über seine Person auszuweisen. Ausländer sind ver­pflichtet, jederzeit einen Patz mit sich zu führen.

Diese Bestimmungen sind nicht erlassen worden, damit sie nur auf dem Papier stehen. Es liegt viel­mehr im Interesse des Reiches wie der Bevölkerung selbst, daß die Ausweisvflicht möglichst vollständig durchgeführt wird. Sie dient ebenso sehr der Sicherung des Reiches gegen Schädlinge jeder Art, wie auch dem Schutz der Bevölkerung gegen Belästigungen und Beeinträchtigungen, zum Bei­spiel während der Luftschutzverdunkelung. Denn wenn jedermann verpflichtet ist, sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis über seine Person auszuweisen, wenn er nicht zur Feststellung seiner Personalien festgenommen werden will, so bedeutet dies eine starke Hemmung für alle Elemente, die Uebles im Schild führen und dabei hoffen, sich gegebenenfalls durch Angabe falscher Personalien oder mit anderen Ausreden aus der Schlinge zu ziehen. Andererseits schafft die Ausweisvflicht für jeden einwandfreien Volksgenossen eine Siche­rung gegen falschen Verdacht und unnötige Be­lästigung, da er sich, wenn er die gesetzlichen Bestimmungen einhält, jederzeit über seine Person ausweisen und Verwechslungen aufklären kann.

Im Interesse des Volkes und des Reiches wird deshalb im steigenden Matze die Befolgung der Ausweisvflicht kontrolliert und durchgesetzt werden. Jeder mutz jederzeit und an jedem Ort damit rechnen, daß er von Polizeiorganen zur Vorlage seines Lichtbildausweises aufgefordert wird. Insbesondere ist die Polizei angewiesen, während der Luftschutzverdunkelung stichproben­weise die sich außerhalb ihrer Wohnungen auf­haltenden Personen auf ihre Ausweise zu kon­trollieren. Wer sich bei Dunkelheit ohne amtlichen Lichtbildausweis außerhalb seiner Wohnung be­wegt, muß damit rechnen, zur Feststellung seiner Personalien vorübergehend festgenommen zu werden.

Es wird deshalb empfohlen, daß jeder, der noch keinen amtlichen Lichtbildausweis besitzt ein großer Teil der Bevölkerung ist zweifellos bereits mit solchen Ausweisen versehen sich alsbald einen solchen beschafft. Auf jeden Fall steht jedem deutschen Staatsbürger die Kennkarte zur Ver­fügung, deren Ausstellung jederzeit bei der zu­ständigen Ortspolizeibehörde beantragt werden kann.

Die Erfüllung der im Interesse des Volkes

Aus der engeren Heimat.

Mit dem Personenauto gegen einen Baum.

Am Samstag gegen Wend ereignete sich in Langsdorf am Ortsausgang von Hungen her ein schwerer Derkehrsunfall. Dort rannte ein Personenauto mit großer Geschwindig­keit infolge Schleuderns beim Ueberholen eines Fuhrwerks gegen einen Baum. Beide In­sassen des Kraftwagen wurden schwer verletzt und mußten nach Gießen in Krankenhausbehand- lung verbracht werden.

Telegraphenmast stürzt in Menschengruppe.

Line lote, zwei Schwerverletzte.

LPD. W e tz l a r, 12. Nov. Am Freitag ereignete sich in Kröffelbach ein schwerer Unglücksfall. Eine Zugmaschine mit zwei Anhängern, bi" von Brandoberndorf nach Wetzlar fuhr, wollte einer auf der Straße stehenden, in voller Tätigkeit befind­lichen Dreschmaschine ausweichen. Dabei streiften die Fahrzeuge einen TelegraphemDoppelmast. Der Mast stürzte um und schlug mitten in eine Gruppe von Personen, die an der Dreschmaschine arbeiteten und nicht mehr rechtzeitig beiseite springen konn­ten. Die Wirkung war furchtbar. Eine junge Frau wurde sofort getötet, ein junges Mädchen erlitt eine Verletzungder Wirbel­säule, während ein vierjähriges Kind eine G e - Hirn ers ch ütte rung davontrug. Ein drei Jahre altes Kind konnte im letzten Augenblick zurückgeris­sen werden. Die Schwerverletzten wurden in das Wetzlarer Krankenhaus eingeliefert.

Derdunkelungsfraaen vor Gericht.

Lpd. Frankfurt a. M., 10. Nov. Dor dem Amtsgericht wurde erstmals gegen Personen ver­handelt, die gegen die Verdunkelungs­vorschriften verstoßen hatten.

Ein Autofahrer hatte einen Strafbefehl über 10 RM. erhalten, weil er aegen §9 des Luftschutz­gesetzes verstoßen haben sollte. Der Beschuldigte legte Einspruch ein. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht beantragte der Oberamtsanwalt eine Erhöhung der Strafe auf 50 RM. Das Gericht er­kannte auf die im Strafbefehl ausgesprochene Strafe. Der Mann war auf einer geraden Straße

Bindfaden nichi aufschneiden!

Eigentlich müßten diese Worte über jedem Paket stehen, um die gedankenlosen oder leichtfertigen Menschen vor dem Aufschneiden der wertvollen Bindfäden zu warnen. Bindfäden sind knapp, denn die Hanf- und Juteeinfuhr steht für andere, wich­tigere Zwecke zur Verfügung, und derPrivatde- darf" muß zurückstehen. Da aber die Planwirtschaft des Vierjahresplanes längst vorgesorgt hat, brau­chen wir nun nicht etwa mit halbaufgerissenen Paketen umherzulaufen, sondern haben durch Klebe­streifen ein gutes Hilfsmittel praktischer und halt­barer Verpackungsart. Ja, die mit Griffen ver­sehenen Klebstreifen, wie sie häufig verwendet wer­den, ermöglichen ein mindestens so bequemes Tra­gen der Päckchen wie die Bindfadenumschnürungen Mit Knebel. Die meisten Haushaltungen haben so­wieso noch Bindfäden zur Verfügung, weil jede sorgliche Hausstau die Verpackung niemals auf­schnitt, sondern mit viel Geduld aufknüpfte. Das wird in Zukunft in jedem Haushalt Grundsatz werden müssen. Auf diese Weise sind Bindfäden lange Zeit hindurch immer wieder gebrauchsfähig.

Ebenso wie wtt mit den Bindfäden sparen, ver­zichten wir auf unnötige Verpackung. Doppeltes und dreifaches Verpacken, wie es früher vielfach üblich war, hat längst aufgehört. Jeder nimmt nach Möglichkeit schon alle an sich verpackten Waren ohne nochmaliges Einschlagen mit sich. Besonders kann die Verpackung vei geringfügigen Artikeln ge­spart werden, und es wird keinem mehr einfallen, für einen billigen Gegenstand vielleicht eine Luxus­oerpackung zu verlangen. Die Verpackung muß dem Wert der gekauften Ware angemessen sein.

Dabei braucht diese Ersparnis der Verpackung durchaus nicht übertrieben zu werden, etwa in der Art, daß auf jegliche Verpackung verzichtet wird, ohne Rücksicht darauf, ob die Ware darunter leidet. Eine solche Uederspitzung wäre weder zweckmäßig, noch haben wir sie nötig; denn uns steht ein wert­voller Rohstoff, nämlich das Altpapier, zur Ver­fügung. Altpapier findet sich in jedem Haushalt, oft sogar inrauhen Mengen", und auch die für­sorglichste Hausstau, die es an Stelle des Brenn­holzes verfeuern möchte, verkauft es schließlich doch dem Altmateriatienhändler, um sich nicht ihre Oefen zu verstopfen. Durch den Verkauf wird das Alt­papier wieder in den Produktionsgang eingeschal­tet und erzeugt neues Packmatertal der verschie­densten Qualitäten und Größen. Würden wir also auf jede Verpackung verzichten, dann handelten wir sogar unwirtschaftlich und unsozial; denn der wert­volle Rohstoff Altpapier, der z.^B. in Nordamerika

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Entschädigungen im Luftschutzdienst steuei

Den Luftschutzdienfwflichtigen im Wer schütz, im erweiterten Selbstschutz und im S schütz können bei Teilnahme am Luftschutz! unter bestimmten Voraussetzungen Vergütu und Entschädigungen, wie Fahrgelder, Zehrg oder Verpflegung, Tage- und Uebernachtungsg gewährt werben. Der Reichsfinanzminister ha geordnet, daß diese Entschädigungen und V> tungen aus Billigkeitsgründen nicht zur Ein mensteuer und Lohnsteuer heranzuziehen sink weit sie sich im Rahmen der Ausführungsbe mungen zum Luftschutzgesetz halten. Wenn 2 und Uebernachtungsgelder nicht in Betracht men, kann aus Billigkeitsgründen bei Gehalts- Lohnempfängern, die an ihrer Arbeitsstättk Luftschutzdienst tätig sind, das Zehrgeld auch weit steuerfrei bleiben, als es 6et einer durck Arbeitszeit und die Dienstleistung im Lufts bedingten ununterbrochenen Abwesenheit von Wohnung von mehr als 12 Stunden 2 RM. von mehr als 36 Stunden 3 RM. nicht überst Lebensversicherung wird mitbezahlt für < berufene und ihre Familien.

Nachdem das Reichsaufsichtsamt für Pri Versicherung im Einvernehmen mit den beteili Reichsministern die Aufrechterhaltung von Leb Versicherungen der Einberufenen und ihrer z gehörigen sowie der von der Freimachung Betri nen durch die Einführung eines sog. Sichern beitrages generell erleichtert hat, ist nun ein E a des Reichsinnen- und des Reichsfinanzministers hierzu ergangen. Er bestimmt, daß die für die genannten Lebensversicherungen zu entrichtenden Sicherungsbeiträge als Beihtlfe im Rahmen des Familienunterhalts zu gewähren sind. Diese Beihilfe wird auch gewährt, wenn die Voraus«

ry--; ! Rheuma- JU. Beschwerden Sjuii «W Herr Fritz Steteseld, Schrift- fc-'Ä'M steiler, Nürnberg, Goethestr. 44, flBBl schreibt am 16.10. 39:Immer

wieder leide ich, befonöera in der Uebergangszeit, an rheumatischen Bes den, die ich mir im Weltkrieg zugezogeu Die Trineral-Ovaltabletten wirken bei mi vorragend. Schon wenige Tabletten mache schmerz- und beschweröesrei. Aus Dank) teile ich Ihnen dies gerne mit."

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Feuerwehrmitglieder erhalten Lohnausf erstattet.

Durch eine weitere Verordnung des .9 innenrninisters 3unr Feuerlöschwesen wird ie Erstattung des Lohnausfalls der Feuerwe glieder bei Brand- und Katastrophenbekärn geregelt. Mitglieder der freiwilligen Feuern und der Pflichtfeuerwehren, die im öffem Dienst stehen, behalten beim Einsatz während Arbeitszeit den Anspruch auf ihre Bezüge. $ freien Wirtschaft behalten sie den Anspruc Weiterzahlung des Arbeitsentgelts usw. qi Dauer bis zu zwei Arbeitstagen. Der Anspruc fällt, wenn oie Dauer des Einzeleinsatzes Stunden oder die Dauer mehrerer Einsätze i Woche vier Stunden nicht übersteigt und die lichkeit gegeben ist, die versäumte Arbeitszeit zuholen. Ueberfteigt der Einsatz zwei Arbeii und haben die Mitglieder keine sonstigen Ansv so hat die Gemeinde den Ausfall zu erstatte: die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten Angehörigen freier Berufe wird auf Antrag der Gemeinde eine Entschädigung gewährt, der einzelne Einsatz mehr als vier Stunden do und ein nicht wieder einzubringender Berd ausfall nachgewiesen wird. Bei mehr als dre gern Einsatz regelt der Reichsinnenminister di stattung. Die Regelung gilt auch für Werks wehren, soweit sie außerhalb ihrer Betriebe

Ab heute Montag

bis morgen Dienstag, den 14. November: Muogel-GMDiiine Abenteuer im Urgebiet des Dfdiungel! Eine Expedition zur größten Ruinen-Stätte der Welt:Angkor! Seltene und eigen­artige, bisher noch nie gefilmte Tiere der Wildnis! Aufnahmen von Riesen-Waranen, den Drachen der Vorzeit!

Ferner: esooA

Beiprogramm undUfa-Ton-Wodjenfchau

und des Reiches angeordneten Äusweispflicht wird dazu beitragen, jedem Volksgenossen un-_________ ____ ______________ __________

nötige Unannehmlichkeiten und Schädigungen zu Maßnahmen verhinderten BesatzungsrnitgliederN ersparen. 6803Dl deutscher Handelsschiffe gegeben» 6802D