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cuf olle Beherbergungsstätten ausgedehnt, also auch auf Sportheime, Wanderheime, Jugendheime und Jugendherbergen. Ebenso haben alle Privatper­sonen, die Fremden kurzfristig entgeltlich oder un­entgeltlich Unterkunft gewähren, die Beherbergten zu melden. Die bisherigen Erleichterungen für Reise­gesellschaften und für den Wochenendverkehr werden aufgehoben. Wichtig ist ferner die Bestimmung, daß die Inhaber oder Leiter von Beherbergungsstätten verpflichtet sind, sich die Ausweispapiere aller Be­herbergten, auch der deutschen Staatsangehörigen, vorlegen zu lassen und entsprechende Vermerke auf dem 'Meldeschein zu machen. Der Beherbergte ist verpflichtet, seine Ausweispapiere dem Wohnungs­geber für die Nacht nach.der Ankunft zur Aufbe­wahrung zu übergeben.

Noch einmal: Kein Licht in nichtverhunkelten Räumen.

Es liegt erneut Anlaß vor, einigen anschei­nend besonders begriffsstutzigen Einwohnern nach­drücklich mitzuteilen, daß während der Ver­dunkelung die nicht obgeschirmten Räume unter keinen Umständen er­leuchtet werden dürfen, auch nicht während einer Minute! Wer in nichtoerdunkelten Räumen Licht macht, gefährdet dadurch die Gesamtheit der Stadt! Wenn derart leichfertige Menschen für Be­lehrungen immer noch nicht zugänglich sind, so wird der Nachbarschaft zu empfehlen sein, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Polizeidirektion wird dann gegen derartige Frevler mit schärfsten Strafen vorgehen.

Anmeldungen zum weiblichen Arbeitsdienst sofort vornehmen.

NSG. Auf den Aufruf des Reichsarbeitsführers hin wird der weibliche Arbeitsdienst sofort verstärkt. In den nächsten Tagen schon können die ersten Maiden in ihre neuen Lager einziehen, so daß sie bei der Kartoffel- und Hackfruchternte sofort ein­gesetzt werden können. Auf Anordnung des General­feldmarschalls Göring und des Reichsorbeitsführers Hierl ist der Entlassungstermin für die schon ein halbes Jahr im Dienst stehenden Arbeitsmaiden bis auf weiteres verschoben worden.

Deutsches Mädel, wenn du noch bei der Einstel­lung berücksichtigt werden willst, melde dich sofort beim Bezirk XI des Reichsarbeitsdienstes für die weibliche Jugend, Wiesbaden, Rheinstraße 78.

Zeder Hilst Kartoffeln buddeln!

Die Kartoffelernte verspricht in diesem Jahre gut, wenn nicht sogar sehr gut zu werden. In wenigen Tagen beginnt die Ernte dieser für Mensch unb Tier gleich wichtigen Frucht. Aber nicht überall sind die notwendigen Hände vorhanden, die Früchte rechtzeitig zu ernten. Der schon an und für sich be­stehende Landarbeitermangel ist durch Ginziehungen teilweise noch vergrößert worden, so daß die Ernte der Kartoffeln auf Schwierigkeiten stoßen kann, um so mehr, da in der gleichen Zeit auch die Bestellung des Wintergetreides beginnt.

Gerade jetzt werden also in der Landwirtschaft an allen Stellen viele tüchtige Hände gebraucht. Des­halb ergeht an alle Frauen und Mädchen, auch an alle übrigen Arbeitskräfte in Stadt und Land, so­weit sie irgendwie abkömmlich sind, der Ruf: Helft der Landwirtschaft bei der Kartoffelernte! Tretet ein in die Kolonnen der Kartoffelbuddler, die sich schon früher Jahr für Jahr an der Ernte dieser Hackfrüchte beteiligt und so an der Nahrungsmittel- versoraung unseres Volkes mitgeholfen haben. Keine Kartoffel darf in diesem Jahre erfrieren oder ver­derben.

Zwar ist die Versorgung mit Speisekartoffeln durchaus gesichert, aber jede Kartoffel, die über die­sen Bedarf hinaus geerntet wird, kann zur Füt­terung des Viehs und damit zur Bildung von Fleisch und Fett verwendet werden. Alles was der Boden und der Fleiß des Dauern uns in diesem Jahre an Nahrungsgütern beschert haben, muß ge­erntet werden im Interesse des ganzen Volkes, dessen Versorgung mit Nahrungsgütern unter allen Umständen gesichert werden muß. Wer daher bei der Ernte hilft, hilft dem ganzen Volke und da­mit sich selbst!

Aulbewakren von Zucker ist sinnlos.

NSG. Der Zuckerbedarf ist seit Ausgabe der Le­bensmittelausweiskarten, wie dasLandesernährungs- amt Hessen-Nassau mitteilt, gegenüber dem vorher­gehenden gleichen Zeitabschnitt erheblich gestiegen. Dies ist nur tum Teil auf den außerordentlich hohen Bedarf an Einmachzucker zurückzuführen. Zum an­deren waren ganz unberechngte Angstkäufe der Grund, die auch die Verbraucher veranlaßten, den auf die Kartoffelabschnitte ausgegebenen Zucker zu taufen, die früher nicht eingemacht haben. Auf alle Fälle ist es zu wünschen, daß diese den zusätzlichen Zucker nun auch wirklich noch zum Einm»chen von Obst oder zum Einkochen von Gelee verwenden, da eine überaus reiche Obsternte zur Zeit geborgen wird und noch an Spätobst bevorsteht. Das Auf­bewahren des Zuckers als solchen hat praktisch keinen Wert, denn es ist genug Zucker in Deutsch­land vorhanden, zumal das Reichsgebiet zusammen mit dem Protektorat der größte Zuckererzeuger der Welt ist.

Es werden deshalb weiter folgende Mengen an Zucker auf die Lebensmittelausweiskarten abgege­ben: in der Woche vom 10. bis 17. September auf Abschnitt Nr. 3 = 335 Gramm Zucker oder 280 Gramm Zucker und 110 Gramm Marmelade. Wer auf die Kartoffelabschnitte 1 bis 3 die darauf ent­fallenden je 500 Gramm Zucker noch nicht in An­spruch genommen hat, kann dies jetzt noch tun.

Immerhin sind die Hauptmengen von Zucker auf die Kartoffelabschnitte inzwischen ausgecheben. Es kann daher für die nächste Zeit mit einem ruhi­geren Zuckerabsatz und damit zugleich mit einer Entspannung der durch den Mangel an Transport­mitteln hier und da auftretenden Versorgungs­schwierigkeiten gerechnet werden.

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** 7 3 Jahre alt. Am morgigen Donnerstag, 14. September, wird der Spenglermeister Christian Arnold, Asterweg 48, in bester Frische 73 Jahre alt. Der Jubilar geht heute noch seinem Beruf nach. Seit vielen Jahre gehört er zu den treuen Be­ziehern des Gießener Anzeigers. Dem alten Herrn sprechen auch wir unseren Glückwunsch zum Ge­burtstag air-

** Die Bücherausgabe in der Stadt- bücherei findet in Zukunft nur noch mittwochs und samstags statt. Die Lesehalle am Selters­tor wird künftighin um 19 Uhr geschlossen.

FWD. Auch Schnupftabak und Ziga­rettenpapier sind kriegssteuerpflich- t i q ! W'e von zuständiger Stelle müqeteilt wird, sind Schnupftabak, Zigarettenpapier und -hülsen kriegs­steuerpflichtig. Die 20 v. H. Aufschlag müssen daher auch aus diese Waren erhoben werden.

Unser Kamps in der inneren Front.

NSG. In seiner großen Rede am Samstag stellte Generalfeldmarschall Göring fest, daß es heute in unserem Kampf um die Lebensrechte zwei Soldaten gibt, den Soldaten an der Waffe und den Soldaten an der Maschine. Beide seien Frontkämpfer. Damit machte der Ministerpräsident allen Volksgenossen in der Heimat, denen es versagt bleibt, mit der Waffe in der Hand zum Schutz des Vaterlandes an­zutreten, eindeutig klar, daß ihr Einsatz auf dem Platz, aus den sie gestellt worden sind, zwingend notwendig und gleichbedeutend ist mit dem Einsatz unserer Soldaten an der Front. Die Pflichterfüllung in der Heimat ist mit die Voraussetzung für den Sieg unserer Wehrmacht.

Auch im Gau Hessen-Nassau meldeten sich in den letzten Tagen viele Männer freiwillig zum Mili­tär. Die Ablehnung war leider unumgänglich. Der Wunsch, als Soldat an der Feindesfront zu kämp­fen, ist nur zu verständlich. Er beruht aber auf einer früheren Auffassung vom Kriege, die heute nicht mehr gültig ist. Die Zeiten haben sich geän­dert und mit ihnen die Kriegführung. Jetzt ift die Front unser ganzes deutsches Vaterland, und jeder Volksgenosse, ob er den grauen Rock trägt oder nicht, ist Soldat. Auf ihn sieht ter Führer ebenso, wie auf die Feldgrauen in der vordersten Kampf- linie beim Feind. Wir alle, ob Mann, ob Frau, ob Junge oder Mädel, sind in dieser Zeit Kämp­fer für unser Volk. Die tapfersten Armeen an ter Front können auf die Dauer nicht siegreich sein, wenn dieSoldaten der Heimat" die Soldaten der inneren Front sich nicht ebenso siegreich schlagen, wie in diesen Tagen die Kämpfer an ter Ostfront.

Schwer ist dieser Kampf in der Heimat, das weiß auch der Führer. Der Kampf mit der Würgerin, die man Ungewißheit nennt, der Kampf mit der Besorgnis um den Mann, den Sohn, den Bruder und den Bräutigam, der in Feindesland steht. Da heißt es tapfer sein, um den andern Volksgenossen durch ängstliches Klagen nicht den Mut zu nehmen. Da muß gekämpst werden gegen die dummen Ge- rüchtemack^r, die Alles- und Besserwisser, gegen die üblen Biertischstrategen, es muß gekämpft werden gegen den grauen Alltag und gegen mancherlei schwere Sorgen und Leid. Opfer werden von den Kämpfern der inneren Front verlangt, zwar nicht an Blut, aber an Gut. Jede Arbeitsstätte erfordert heute mehr als den doppelten Einsatz, und da ist es wieder der Kampf gegen das eigene Ich und der Kampf gegen den eigenen und fremden Unver­stand, den wir täglich immer wieder von neuem besiegen müssen.

Wir Soldaten der inneren Front in den Dörfern und Städten des Gaues Hessen-Nassau wollen den Soldaten der äußeren Front nicht nachstehen. Wir werden uns nicht unterkriegen lassen, damit wir einst den heimkehrenden Siegern frei und freudig in die Augen sehen können, weil wir ihnen mit unserem Kamps, mit unserer Arbeit und unseren Opfern die Möglichkeit zum Siege über den Feind gaben. Wir wollen nicht erröten müssen vor un­seren Kindern. Wenn sie uns einmal fragen:Wo hast du gekämpft?", dann wollen wir, wenn es uns das harte Schicksal versagt, mit der Waffe zu kämpfen, mit Recht stolz antworten können:An der inneren Front!"

Erleichterte Eheschließung bei Einberufung.

Der Reichsminister der Justiz und der Reichs­minister des Innern haben auf Grund des Perso- nenftandsgesetzes Erleichterungen für die Ehe­schließung bei Einberufungen verordnet. Der Stan­desbeamte kann Befreiung vom Aufgebot erteilen, wenn ein Verlobter der Wehrmacht angehört oder nachweist, daß er zum Dienst in der Wehrmacht einberufen ist. Die Befreiung darf nur erteilt wer­den, nachdem die Verlobten dem Standesbeamten glaubhaft gemacht haben, daß Ehehindernisse nicht vorliegen.

Zum Nachweis, daß kein Ehehindernis gemäß § 1 des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vorliegt, haben die Verlob­ten an Eides Statt zu versichern, daß sie die An­gaben über ihre persönlichen Verhältnisse, über ihre Eltern und über rassische Einordnung und Religion ihrer Großeltern nach bestem Wissen gemacht haben. Die Beibringung von Urkunden, die die Verlobten nicht schon im Besitz haben, darf nicht verlangt wer­den. Zum Nachweis, daß kein Ehehindernis gemäß § 1 des Gesetzes zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes vorliegt, haben die Verlobten an Eides Statt zu versichern, daß sie die Angaben über ihre ehegesundlichen Verhältnisse nach bestem Wissen gemacht haben und daß ihnen das Ehetauglichkeits­zeugnis bisher noch nicht versagt worden ist. Die Beibringung eines Ehetauglichkeitszeugnisses darf in solchen Fällen nicht verlangt teerten.

Das Oberkommando der Wehrmacht teilt hierzu ergänzend mit, daß die erwähnten Bestimmungen wegen des Nachweises der deutschblütigen Abstam­mung und der Ehetauglichkeit bei beschleunigten Eheschließungen in besonderen Fällen auch für die Wehrmacht Gültigkeit haben. Aktive Soldaten und Wehrmachtbeamte bedürfen auch bei beschleunigter Eheschließung der Genehmigung ihres Disziplinär- vorgesetzten. Für diese Soldaten und Wehrmacht­beamten behalten die sonstigen Bestimmungen, wie sie für Heiraten der Berufssoldaten usw. gegeben sind, auch bei beschleunigter Eheschließung ihre Gül­tigkeit. Die zum aktiven Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen bedürfen, soweit sie den aktiven Wehrdienst noch nicht angetreten haben, keiner Ge­nehmigung zur Heirat durch den zuständigen Diszi- plinarvorgesetzten. Angehörige des Beurlaubtenstan­des, die den aktiven Wehrdienst bereits angetreten haben, bedürfen bei beschleunigter Eheschließung, nur einer Bescheinigung des zuständigen Disziplinär- vorgesetzten, aus der hervorgeht, daß sie zur Wehr­macht einberufen sind. Offiziere d. B. und Offizier­anwärter d. B. bedürfen auch bei beschleunigter Eheschließung der Genehmigung ihres Disziplinär- vorgesetzten und werden behandelt, wie es für die aktiven Soldaten und Wehrmachtbeamten an­gegeben ist.

Aus der engeren Heimat.

10 Zahre Balneowgisches Llniversitäts- Znstitut in Bah-Nauheim.

Lpd. Bad-Nauheim, 12. Sept. Unermeß­lichen Segen hat das Balneologifche Uni­versitäts-Institut der Universität Gießen, das 1929 in Bad-Nauheim gegründet wurde, in den ersten zehn Jahren seiner Tätigkeit gestiftet. Es ift aus dem Staatlichen Röntgen-Kabi­nett entstanden. Drei Aufgaben wurden dem Insti­tut gestellt: Krankenuntersuchung, Forschunng und Unterricht. Die Hauptarbeit des Instituts richtete sich auf die Verbesserung der Untersuchungsmethoden. In der Blutdruckmessung und besonders irrtet Aus­bildung exakter Apparate zur Aufzeichnung der Herzelektrizität hat das Bad-Nauheimer Institut vorbildliche Arbeit geleistet. Ein weiteres wichtiges Arbeitsgebiet des Instituts war die Untersuchung des Venenpulses, der über ein sonst schwer zugäng­liches Gebiet, über das Herz, Aufschluß gibt. Für die Venenpulsregistrierung wurde im Institut eine neue, genau messende Methode ausgearbeitet. Zur Untersuchung von Herzklappenfehlern wurden im Institut die notwendigen Apparate hergestellt, die mit einem Mikrophon und Niederfrequenzverstärker die Herztöne aufnehmen und fotografisch registrie­ren. Die Unterrichtstätigkeit hat das Institut in zahllosen Fortbildungskursen und den nun alljähr­lich mehrfach ftattfinbenten Pflichtkursen für prak­tische Aerzte ausgeübt.

An her elektrischen Lichtleitung tödlich verunglückt.

* Butzbach, 12. Sept. In einem Hause der Färbgasse hantierte der 34 Jahre alte Eugen Haas von hier an der Lichtleitung herum, um einen Nebenanschluß zu legen. Dabei verwandte er altes Material; ferner ließ er offensichtlich auch nicht die nötige Vorsicht walten. Der Mann kam mit der Stromzuleitung in Berührung und wurde dadurch auf der Stelle getötet. Lange Zeit vor­genommene Wiederbelebungsversuche blieben ohne Erfolg.

Tödlicher Sturz vom Kran.

LPD. Biedenkopf, 12. Sept. Auf dem Werk W i lh e l m s h ü 11 e bei Biedenkopf ereignete sich ein tödlicher Unfall. Der Elektriker Heinrich Scheid war bei einer Kranreparatur beschäftigt. Dabei stürzte er aus beträchtlicher Höhe a b und zog sich so schwere Schädelverletzungen zu, daß er kurz darauf v e r st a r b.

Jude wegen Verbrechens gegen das Volksverratsaesetz verurteilt.

Lpd. Frankfurt a. M., 11. Sept. Das Sonder- gericht verhandelte gegen den 71jährigen Rudolf Israel Strauß, der des vorsätzlichen Verbrechens gegen das Dolksoerratsgesetz vom 12.6.1933, ver­schiedener Deoisenvergehen und der Nichtanmeldung seines Vermögens als Jude angeklagt war.

Der verstorbene Mann einer feiner Schwestern was Teilhaber einer amerikanischen Pianofabrik. I Strauß bewirkte, daß diese an Geistesgestörtheit 1 leidende Schwester in ein Sanatorium nach König­

stein kam, wohin ihr auch von ihrem amerikanischen Vormund Gelder überwiesen wurden. Auf ein Sonderkonto seiner Schwester ließ ter Angeklagte erhebliche Vermögenswerte übertragen, die zum Teil von dort an Verwandte ins Ausland gingen.

Den unmittelbaren Anlaß zur Aufdeckung der Verfehlungen gab eine Steuer fache b eim Finanz­amt in Bad Homburg. Dort schwebte gegen den Ange schuldigten ein Steuerhinterziehungsverfahren. Strauß gewann den früheren Rechtsanwalt Dr. Fritz Zeime als Steuerberater. Dr. Zeime wurde bekanntlich Ende Juli dieses Jahres in einem um­fangreichen Devisenschiebungsprozeß in Darmstadt zu 4 Jahren Zuchthaus, 5 Jahren Ehrverlust und 210 000 RM. Geldstrafe verurteilt. Nach der Dar­stellung des Angeklagten Strauß habe ihn Zeime sehr oberflächlich beraten und abgehalten, steuer- ehrlich zu sein. Den Bemühungen ter Zollfahn­dungsstelle gelang es, den Fall restlos zu klären. Ente vorigen Jahres wurde der Angeklagte in Haft genommen. Er war geständig, suchte die Sache aber abzuschwächen. Die Deoisenvergehen erstreckten sich auf einen Betrag von 5600 RM. und 2166 Schweizer Franken; volksverräterisch handelte er in bezug auf 18 000 RM. und 15 000 Schweizer Franken, das verschwiegene Vermögen belief sich auf etwa 150 000 RM. Die nach ter Schweiz ver­schobenen Werte wurden miete/ zurückgeholt.

Der Angeklagte wurde zu 2 Jahren Zucht­haus, 3 Jahren Ehrverlust und 50 000 RM. Geldstrafe verurteilt.

Gute Tabakernte

im 2Rieh und an her Bergstraße.

LPD. Wer augenblicklich entlang der Bergstraße und durch das hessische Ried fährt, sieht überall auf den Feldern die Tabakbauern, vor allem Frauen und ältere Kinder, bei der Ernte des Sandblattes und Mittelgutes, d. h. der unteren und mittleren Blätter der Tabakpflanzen. Der Tabak ift in diesem Jahre durch die reichliche Feuchtigkeit im Frühjahr vor­züglich geraten, zumal er auch gesund geblieben ift. Die gefürchtete Rostkrankheit trat nur vereinzelt auf, Froschaugen", wie eine andere Krankheit des Ta­baks genannt wird, beobachtete man ebenfalls feiten. Der hessische und badische Tabakanbau bepflanzt die größte Tabakfläche in Deutschland, lieber 30 000 Tabakpflanzer in mehr als 400 Gemeinden sorgen für denPfälzer Wald", wie ter einheimische Tabak scherzhaft genannt wird. Heddesheim bei Mannheim ist die größte deutsche Tabakgemeinde. Nach der Ernte werden die sorgsam behandelten Blätter, die möglichst nicht einreißen dürfen, nach Haufe ge­fahren und von Frauen und Kindern in den Abend­stunden auf Schnüre gereiht, die dann eine an der andern am Haufe ober in den großen Tabakscheuern zum Trocknen aufgehängt werden. Gerade in den letzten Jahren haben einzelne Tabakorte, wie Lam­pertheim, Lorsch usw., neue große Tabakscheuern ge­baut. Auch die Wissenschaft hat sich des Tabakbaues angenommen, um durch Düngungs- und Züchtungs­versuche die besten Tabaksvrten für unser Klima fest- zustellen. Sv wurde dieses Jahr in Heddesheim ein großer Kreuzungsversuch zwischen Geudertheimer Tabak und Maryland durchgeführt, der unter Lei­tung des deutschen Tabakforschungsinstituts in Forch­heim bei Karlsruhe durchgeführt wurde.

Landkreis Gießen.

CO Langsdorf, 11. Sept. Heute wurde hier unter großer Beteiligung und herzlicher Teilnahme das erste Opfer des Feldzuges in Polen in stiller Beerdigung zur letzten Ruhe bestattet. Es war der Gefreite, Lehramtsassessor Ernst Bausch zu Gte- ßen. Am zweiten Tag der Kämpfe in Oberschlesien wurde er schwer verwundet und starb drei Tage da­nach in einem Lazarett in Oberschlesien. Da beide Eltern von hier stammen, hatten sie den Wunsch, ihren für das Vaterland gefallenen Sohn in hei- Mischer Erde beigesetzt zu sehen. Eine Abordnung eines gerate auf dem Durchmarsch hier befindlichen Truppenteils gab dem gefallenen Kameraden das militärische Geleite.

Wirtschaft.

Aus hem Gießener Hanhelsregister.

Im Hantelsregister des Amtsgerichts Gießen find neu eingetragen worden: Die Firma Veite & Jäger in Lich, Inhaber der Firma sind die Kaufleute Wilhelm Delte, Heinrich Veite und Heinrich Jäger, alle in Lich. Gegenstand des Geschäfts: Handel mit Getreide, Futter-, Düngemittel, Samen und Obst. Die Firma Karl Schmidt IV. in Lang-Göns (Ankauf von Altmaterialien, Obst, Gemüse, Haus­haltungsgegenständen, Zucker- und Spielwaren und Felle), Inhaber der Firma Karl Schmidt IV. in Lang-Göns. Die Firma Früchtehaus Alfred Pink in Gießen (Handel mit Obst, Gemüse, Süd­früchten, alkoholfreien Getränken und Südweinen, ; sowie Traubenzucker), Inhaber der Firma: Kauf­mann Alfred Pink in Gießen. Der Ehefrau Marie, geb. Schnabel, in Gießen ist Prokura erteilt wor­den.

Veränderungen: Bei der Firma Wilhelm Wilke, Gießen: Die Firma führt den Zusatz:Obst-, Ge­müse- und SMfrüchte-Groß- und KleinhandlunA Bei der Firma Fritz Magnus, Optik- und Foto, Gießen: Infolge Erbgangs ist das Geschäft und die Firma auf Martha Wölfer, geb. Lentz, wohnhaft in Kassel, als Alleininhaberin übergegangeru Dem bisherigen Prokuristen Wilhelm Decker, Optiker- meister, Gießen, ist auch weiterhin Prokura (Ein­zelprokura) erteilt. Bei der Firma Carl Ludwig Leib, Gießen: Die Pro kura d er Che stau des Carl Ludwig Leib, Meta, geb. Stein, ist erloschen. Dem Walter Leib in Gießen ist Prokura erteilt wordem Firma I. Pirr & Co., Großen-Vinden: Offene Handelsgesellschaft, die am 1. Juni 1939 begonnen hat. Die Albert Keßler Ehefrau Emma, geb. Brau­bach, ist in das Geschäft als persönlich haftende Ge­sellschafterin aufgenommen. Die derselben seither erteilt gewesene Prokura ist erloschen. Persönlich haftende Gesellschafter sind nunmehr Albert Keßler und seine Ehefrau, beite in Großen-Linden.

Löschungen: Folgende Firmen sind erloschen? Sonn & Hertz in Gießen; .Wilhelm Jung in Gießen.

Gießener, Schlachtviehmarkt.

Zum gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtviehverteilungsmarkt) in der Viehversteige­rungshalle Rhein-Main in Gießen wurden 4 Och­sen, 3 Bullen, 17 Kühe, 15 Färsen, 78 Kälber, 104 Schweine und 2 Hämmel aufgetrieben.

Preise: Ochsen 44,5 bis 45,5 Rpf., Bullen 43 bis 43,5, Kühe 29 bis 43,5, Färsen 34 bis 44,5, Kälber 30 bis 65, Hämmel 20 bis 35 je Pfund Lebend­gewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise bezahlt: Klasse a (150 kg und mehr') 1,20 RM., bl (135 bis 149,5 kg) 1,18, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,16, c (100 bis 119.5 kg) 1,08, df (unter 100 kg) 1,02, gl (fette Specksauen) 1,18, i (Altschnei­der) 1,16, g2 (andere Sauen) und h (Eber) 1,06 RM.

Marktverlauf: Alles zugeteilt, ausverkauft.

Mein -Mainische Börse.

Mllagsbörse uneinheitlich.

Frankfurt, a. M., 12. Sept. Kleinste Umsätze und weiterhin uneinheitliche Kursentwicklung gaben auch der heutigen Börse am Aktienmarkt das Gepräge. Es lagen sowohl kleine Kauf- wie auch ebensolche Derkaufsaufträge vor. Die Veränderuw gen betrugen von einzelnen Ausnahmen abge­sehen nur Prozentbruchteile. Etwas mehr er­mäßigt waren Rheinmetall-Borsig auf 113,50 (115,50) und Daimler Motoren auf 113,25 (114,65). Am Elektromarkt gaben AEG. auf 115,40 (116,25) und Siepiens von 194,65 (195,25) auf 194,50 nach, während Geffürel mit 133 behauptet blieben. JG^ Farben bröckelten 0,25 v. H. ab auf 159, ebenso Mannesmann auf 103,25 (103,50) und Heidelberger Zement auf 135 (135,50), während Verein. Stahl 0,40 v. H. gewannen auf 96,40, Metallgesellschaft 0,25 v. H. auf 112,50 und Hoesch 0,13 v. H. auf 108,13.

In Renten herrschte weiterhin starke Geschäfts­stille bet im allgemeinen wenig veränderten Kur­sen. Kleine Abweichungen hatten wie üblich Liquidationspfandbriefe und Stadtanleihen, wäh­rend von Industrie-Obligationen 6 v. H. JG.-Far- den 1,13 v. H. verloren auf 122,40. Im Freiverkehr hörte man 4,50 v. H. JG.-Farben von 1939 mit 96,75.

In der zweiten Börsenstunde war die Haltung überwiegend schwächer. AEG. bröckelten auf 114,75 nach 115,40 ab, Mannesmann auf 102,90 nach 103,25, Verein. Stahl auf 96 nach 96,40 u. a. Ges- fürel auf 132,50 nach 133 ab. Sehr schwach waren weiterhin Westdeutsche Kaufhof mit ca. 74 (79,50).

frankfurter Schlachtvielimark»

Frankfurt a. M., 12. Sept. Auftrieb: Kälber 787 (gegen 1133 am 5. Sept.), Hämmel und Schaft 46 (112), Schweine 1649 (1280). Notiert wurden je 50 Kilogramm Lebendgewicht in RÄt.: Kälber a) 62 bis 65 (62 bis 65), b) 55 bis 59 (56 bis 59), c) 45 bis 50 (45 bis 50), d) 30 bis 40 (30 bis 40). Hämmel nicht notiert (bl) 49 bis 50, b2) 45 bis 48, c) 32 bis 44). Schafe nicht notiert (a) 40 bis 42, b) 38 bis 39, c) 20 bis 32). Schweine a) 61 (61), bl) 60 (60), b2) 59 (59), c) 55 (55), d) 52 (52), Sauen gl) 60 (60). Marktverkauf: Kälber und Schweine zugeteilt, Hämmel und Schafe flott.

Warmwafferversorgungsanlagen werben weiter betrieben.

FWD. Die Reichsstelle für Kühle und Salz gibt in einer Richtlinie für die Derbrauchsregelung für Hausbrandkohle bekannt, daß den in der Zweiten Durchführungsverordnung zur Verordnung zur vor­läufigen Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes genannten Zentralheizungs- anlagen zentrale Warmwasserversorgungsanlagen gleichzustellen sind. Diese sollen grundsätzlich weiter betrieben werden. Solange die Zentrakheizungs- aplagen nicht betrieben werden, können die Ver- bkaucher in Wohnungen mit zentralen Warmwasser­versorgungsanlagen die Hälfte der ihnen nach der Ausweiskarte zustehenden Kohlen für Wasch- und Kochzwecke beanspruche^