In herzlicher Freude geben wir die glückliche Geburi eines gesunden und kräftigen Stammhalters, unseres Iörg-Michael, bekannt.
Liselott Äuddensiek
geb. Äänninger
Or. jur. Hellmut Dietrich Äuddensiek
Gießen, am 13. Oktober 1939
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Rödgen, Garbenteich, Reiskirchen, den 12. Oktober 1939.
Im Kampf für Führer und Vaterland starb am 15. Sept nach schwerer Verwundung im Feldlazarett Konsk e mein lieber Mann, unser guter Sohn, Schwiegersohn, WM, Bruder, Schwager, Enkel und Neffe
Wilhelm Wagner
Schütze in einem Kavallerie-Schützen-Regiment
im Alter von 30 Jahren.
In tiefer Trauer: Wiesa Wagner, geb. Nocker Familie Johannes Wagner Familie Karl Nocker Familie Otto Wagner Reinhold Wagner, Unteroffizier Familie Heinrich Amend Familie Robert Hofmann Familie Otto Junker.
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Die glückliche Geburt eines kräftigen Zungen geben in dankbarer Freude bekannt
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Gießen (Posener Straße 19), den 12. Oktober 1939.
Die Trauerfeier findet In aller Stille statt Von Beileidsbesuchen bitten wir absehen zu wollen.
Steinbach, Leihgestern, Gießen, Albach, 12. Oktober 1039.
Die Beerdigung findet Samstag, 14. Okt., um 15 Uhr statt.
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buches bestraft.
Gießen, den 12. Oktober 1939.
Der Polizeidirektor.
M. d. F. b. Hellwege-Emden.
In tiefter Trauer: Anna Reuschling, geb. Schäfer nebst allen Angehörigen.
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Heute entschlief nach längerem, mit Geduld ertragenem Leiden meine Hebe Frau, unsere gute Mutter, Schwiegermutter. Großmutter, Tochter. Schwester, Schwägerin und Tante
Frau Henriette Hornberger
geb. Leid ich
im Alter von 52 Jahren.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen»
Jakob Hornberger.
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Brillenträger und Wehrpflichtige, die glauben schlecht zu sehen, haben ein Brillenrezept, auf dem die Sehschärfe vermerkt ist, vorzulegen.
Außerdem hat jeder Wehrpflichtige 2 Lichtbilder in der Größe 37 mal 52 mm vorzulegen, auf denen er in bürgerlicher Kleidung ohne Kopfbedeckung und von vorne gesehen abgebildet ist, soweit er sie nicht bei der Erfassung bereits abgegeben hat.
Sport- oder Badehose, Turn- oder sonstige leichte Schuhe sind mitzubringen.
Ein Wehrpflichtiger, der durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung behindert ist, hat hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes einzureichen.
Vor und bis zum Abschluß der Musterung ist der Genuß von alkoholischen Getränken verboten.
Ein Anspruch auf Reisekosten und Lohnausfall besteht nicht. - . .
Einzelladung der Wehrpflichtigen durch die Pouzer- direktion ergeht nicht.
Wehrpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht Nicht oder nicht pünktlich nachkommen, oder den vorstehenden Anordnungen zuwiderhandeln, werden, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150,— RM. oder mit Haft bestraft. Gegebenenfalls werden sofortige polizeiliche Zwangsmaßnahmen
den Nachweis über geleisteten Dienst in der Wehrmacht, ----Verfügungstruppe oder Landespolizei (Wehrpaß oder sonstige militärische Papiere); •
Nachweis über Zugehörigkeit zum NSFK. (Nationalsozialistisches Fliegerkorps) und über die Ausbildung in diesem;
Nachweis über Seefahrtzeiten und Besuch von Seefahrtschulen;
das Arbeitsbuch; dieses hat der Arbeitgeber dem Wehrpflichtigen zur Vorlage bei der Musterung auszuhändigen.
Am Mittwoch, dem 11. Oktober, vormittags, wurde infolge eines UnglücksfaUes mein innigstgeliebter, unvergeßlicher Mann, unser guter und treusorgender Vater, Schwiegervater, Großvater, Bruder, Schwager und Onkel
Anton Reuschling
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im 64. Lebensjahr plötzlich und unerwartet aus dem Leben
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Nach langem, schicksalsreichem Leben entschlief sanft mein lieber Gatte und treusorgender Vater
Heinrich Fritzius
Oberzugschaffner i. R.
im Atter von 65 Jahren. jn tiefer Trauert
Maria Fritzius und Kinder.
Gießen, den 11. Oktober 1989.
Die Beerdigung findet am Samstag, dem 14. Oktober, 11 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.
_____________04630
Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21.5. 1935 undl des Erlasses des Führers und Reichskanzlers vom 22. 5. 1935 über die Uebertragung des Verordnungs- rechts nach dem Wehrgesetz wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
Die Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1911 und 1912, die in der Stadt Gießen einschließlich der Vororte Klein-Linden und Wicseck wohnhaft oder aufenthältlich sind, haben sich zur Musterung zu stellen.
Auch diejenigen Wehrpflichtigen der genannten Jahrgänge, die im Jahre 1937 militärärztlich untersucht worden sind, sowie diejenigen, die bereits in der Wehrmacht, der ^-Berfügungstruppe oder der Landespolizei gedient haben, müssen zur Musterung erscheinen.
Bom Erscheinen sind nur diejenigen Wehrpflichtigen befreit, die sich zur Zeit in der Wehrmacht, der ^-Berfügungstruppe, in den in Operationsgebieten eingesetzten RAD.-Gliederungen und in Baueinheiten befinden einschließlich der in Straßenbau-Bataillonen eingesetzten RAD.-Führer.
Die Musterung in der Stadt Gießen findet in der Zeit vom 16. Oktober 1939 bis einschließlich 21. Oktober 1939, jeweils iu der Zeit von 7% Uhr ab, im Restaurant „Zum Burghof", Burggraven 9, nach folgendem Plane statt:
Es melden sich die Wehrpflichtigen des GeburtS» jahrgangcs 1911, deren Familiennamen beginnen:
Von A bis I am 16. Oktober 1939, vorm. 7% Uhr,
von K bis R am 17. Oktober 1939, vorm. 7J/2 Uhr,
von S bis Z am 18. Oktober 1939, vorm. 7% Uhr,
Geburtsjahrgang 1912:
A und B am 18. Oktober 1939, vorm. 7% Uhr,
von C bis K am 19. Oktober 1939, vorm. 7% Uhr,
von L bis S am 20. Oktober 1939, vorm. 7% Uhr,
Sch, St und von T bis Z am 21. Oktober 1939.
Zur Musterung sind folgende Papiere mitzu- bringen: ,
a) Geburtsurkunde (Familienstammbuch, Ahnenpaß usw.);
b) Nachweis über Berufsausbildung;
c) Ausweis über den Besitz des Reichs- oder Wehrsportabzeichens;
d) Reiterschein;
e) Führerschein für Kraftfahrzeuge;
f) Freischwimmerzeugnis, Grundschein der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft;
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Versuche Wehrpflichtiger zur Vortäuschung von Krankheiten werden nach § 143 des Reichsstrafgesetz- - - — 63580
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