SN-L-ye
Frau Luise Trautmann, geb. Schäfer
im Alter von 64 Jahren.
Die Kinder.
Gießen-Wieseck, den 13. Mai 1939.
3514D
Mündllch können Sieesnurveiüg» sagen, schriftlich mehreren, durch eine Kleinanzeige sagen Sie es allen
Die Beerdigung findet statt am Sonntag, dem 14. Mai 1939, nachmittags %4 Uhr, vom Sterbehause, Ludwigstraße 16, aus.
Gestern nacht 2.45 Uhr entschlief nach schwerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden unsere liebe, gute Mutter, Großmutter, Schwester, Schwägerin und Tante
reicht eine Dose der guten Schuhcreme
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3524D
NACHRUF!
Am 5. Mai 1939 verschied in Wuppertal- Elberfeld unser liebes Ehrenmitglied
Conrad Steinhäuser
im 90. Lebensjahr. Der Verstorbene war Mitgründer unseres Vereins, dem er in über 53 jähriger Mitgliedschaft die Treue gehalten hat.
Als langjähriges Vorstandsmitglied hat er sich um unsercnVerein besonders verdient gemacht. Wir werden ihm stets ein ehrendes und dankbares Gedenken bewahren.
Männerturnverein Gießen.
________________________________________3521D
Für die liebevolle Anteilnahme und zahlreichen Kranzspenden beim Heimgang unserer lieben Verstorbenen sagen wir auf diesem Wege unseren tiefgefühlten Dank
Ida Dieringer - und Kinder
Gießen, 13. Mai 1939.
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Bett.: Volks-, Berufs- und Betriebszählung am 17. 5. 1939.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Gesetze vom 4. 10. 1937 (RGBl. I. S. 1053) und vom 6. 7. 1938 (RGBl. I S. 796) in Verbindung mit den Durchführungsverordnungen vom 21. 1. 1938 (Reichsministerialblatt S. 51) und vom 8. 3. 1939 (Reichsministerialblatt S. 210) findet am 17. 5. 1939 eine Botts-, Berufs- und Betriebs, zählung statt. Durch die Zählung soll die Gesamtzahl der Bevölkerung, ihre Gliederung nach Geschlecht, Atter, Familienstand usw. ermittelt werden. Ferner werden Angaben über Abstammung und Vorbildung verlangt. Außerdem werden sämtliche land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten und Grundstücken, auf denen sich Wohnstätten oder Arbeitsstätten (Betriebe) befinden, gezählt.
Bei der Erhebung werden 5 verschiedene Drucksachen verwandt:
1. die Haushaltungsliste,
2. die Ergänzungskarte mit Umschlag,
3. der Land- und Forstwirtschaftsbogen,
4. der Fragebogen für nichtlandwirtschaftliche Arbeitsstätten,
5. die Grundstücksliste.
1. Haushattuugsliste. Jeder Vorstand einer selb- ständigen Haushaltung ist verpflichtet, eine Haushaltungsliste auszufüllen. In die Liste sind alle zur Haushaltung gehörigen Personen (einschl. Zimmerabmieter) aufzunehmen, ohne Rücksicht darauf, ob sie nur vorübergehend anwesend oder z. Zt. der Erhebung vorübergehend abwesend sind. Im übrigen ist die Anleitung zur Ausfüllung der Liste,. die auf der ersten Seite der Liste aufgedruckt ist, genau zu beachten.
2. Ergänzungskarte mit Umschlag. In dieser Karte müssen Angaben über Abstammung und Bor- bildung sämtlicher am Erhebungstag anwesenden und vorübergehend abwesenden Mitglieder der Haushaltung (einschl.Zimmerabmieter) eingetragen werden. Personen, die jedoch nicht zur Familie des Haushaltungsvorstandes gehören (Untermieter, Pensionsgäste, Hausgehilfen usw.), sind berechtigt, die Angaben auf einer besonderen Ergänzungskarte zu machen und diese im verschlossenen Umschlag an den Haushaltungsvorstand äbzugeben.
3. Land- und Forstwirtschaftsbogen. Diesen Bogen müssen sämtliche land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die eine Bodenfläche von mindestens 1/2 ha (-- 60 Ar oder 5000 qm) Gesamtfläche selbständig bewirtschaften, ausfilllen.
Ist die Gesamtfläche kleiner als % ha, so wird diese Bodenbewirtschaftung, wenn sie auch von kleinstem Umfang ist, durch die Haushattungsliste auf Seite 4 unter Abschnitt E erfaßt.
4. Fragebogen für nichtlandwirtschafrliche Arbeitsstätten. Der Fragebogen ist für jede nichtlandwirt- schaftliche Arbeitsstätte auszufüllen, also: für Gewerbe-, Industrie-, Handwerks-, Hausgewerbe-, Heimarbeiter- und Handelsbetriebe, Büros, Behörden, Parteidienststellen, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, Anstalten, freie Berufe (Rechtsanwälte, Schriftsteller, selbständige Aerzte, Künstler usw.) und alle sonstigen Arbeitsstätten nichtlandwirtschaftlicher Art.
5. Grundstücksliste. Die Liste ist von allen Grundstückseigentümern (Hausbesitzern, ihren Vertretern oder vom Zähler beauftragten Mietern), auf deren Grundstück sich Wohnstätten oder Arbettsstätten (Betriebe) befinden, auszufüllen und auf dem Grundstück zur Abholung durch den Zähler bereit zu halten.
Da die übrigen Zählpapiere im Stadtkreis Gießen von den Zählern direkt an die Haushaltungsvorstände bzw. den Leitern der nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten zugestellt werden, haben die Grundstückseigentümer auf der Grundstücksliste auf Seite 1 das Verzeichnis der Gebäude und auf Seite 2 die Spalten 1 bis 4 auszufüllen und die Liste zu unterschreiben. Die Spalten 5 bis 10 werden vom Zähler ausgcfüllt.
Die zur Ausfüllung der Fragebogen Verpflichteten sind jeweils auf den einzelnen Bogen genau verzeichnet. Das Zählmaterial wird in diesen Tagen durch die Zähler verteilt; die Verteilung soll bis zum Samstag, dem 13. 5. 1939, beendet sein. Die Fragebogen sind nach dem Stand vom 17. 5. 1939, O Uhr, nach den in den Vordrucken im einzelnen gegebenen Anweisungen zu beantworten. Vom 17. 5. 1939 mittags ab sind die ausgefüllten Fragebogen zum Abholen bereit zu hatten. Wer sich weigert, die vorgeschriebenen Eintragungen in die Erhebungspapiere zu machen oder wissentlich wahrheitswidrige Angaben macht, kann mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft werden.
Es wird erwartet, daß die Bevölkerung durch genaue und lückenlose Ausfüllung der Zählbogen die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Zähler erleichtert. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß die Angaben für die Erhebung nur für statistische, amtliche Zwecke verwendet werden. Alle mit der Durchführung der Zählung Betrauten, insbesondere die Zähler sind gegen jedermann zur Bcrschwiegcnhett über die Angelegenheiten verpflichtet, die bei der Zählung über die Persönlichkeit des Einzelnen sowie über die Verhältnisse der einzelnen Grundstücke und Arbeitsstätten zu ihrer Kenntnis kommen; sie dürfen die Kenntnis nicht zu anderen als den mit der Zählung verbundenen Zwecken verwerten. Fedes Eindringen in die Vermögens- und Einkommensverhältnisse ist nach § 4 des Gesetzes über die Durchführung der Volks-, Berufs- und Betriebszählung vom 4. 10. 1937 ausgeschlossen.
Auskunft über die richtige Ausfüllung der Zählbogen, soweit dies aus dem Vordruck nicht ohne weiteres ersichtlich ist, wird im Stadthaus Bergstraße 20 — Zimmer 17 — erteilt. Dort wollen sich auch diejenigen Personen zur nachträglichen Eintragung melden, die durch irgendwelchen Umstand keine Zählpapicre zur Eintragung erhalten haben.
Die Bevölkerung hat die Zählpapiere nur dem Zähler selbst auszuhändigen, keinesfalls dürfen Haus- haltungslisten und andere Erhebungspapiere von den Ausfüllungspflichtigen an die Stadtverwaltung oder an eine sonstige Stelle übersandt werden, da dadußch die gewissenhafte Ausübung des Zähleramtes unmöglich wird. 3468C
Gießen, den 11. Mai 1939.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Nicolaus, Zählungskommissar.
Amtskag des Hess, hochbauamls Gießen.
Infolge der angespannten Lage im Baufach findet von heute ab bis auf weiteres nur noch ein Amtstag des Hess. Hochbauamts samstags, vormittags von 1 bis 13 Uhr, statt. Besuche an anderen Tagen können nicht bestimmt aus Annahme rechnen?
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Bctr.: Volks-, Berufs- und Betriebszählung am 17. 5. 1939.
Bekanntmachung.
Allen, die nicht als Zähler oder Oberzähler für die kommende Völls-, Berufs- und Betriebszählung bestellt werden konnten, danke ich für die Bereitwillig» keil zur Uebcrnahrne des Ehrenamtes. 3469L
Gießen, den 11. Mai 1939.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Nicolaus, Zählungskommissar.
Bekanntmachung.
Es besteht Veranlassung, wiederholt darauf hinzuweisen, daß das Befahren der Wege und Schneisen der städtischen Waldungen mit Autos, Fahrrädern und sonstigen, nicht der Holzabfuhr dienenden Fahrzeugen verboten und strafbar ist. Dagegen sind die 1. und 5. Schneise des Stadtwaldes von der Straße nach Rödgen bis zum Schiffenberger Weg für den Radfahrverkehr bis auf weiteres freigegeben.
Gießen, den 12. Mai 1939. 35330
Der Oberbürgermeister. I. B.: Nicolaus.
Arbeitsvergebung.
Für die Neubauten am Kirchenplatz soll auf Grund der Reichsverdingungsordnung die Lieferung der Oefen, Herde und Waschkessel öffentlich ausgeschrieben werden.
Die Unterlagen sind bei dem Architekten Baurat C. Schuhmacher, Gießen, Roonstraße Nr. 31, abzuholen. 3511D
Die verschlossenen Angebote sind bis zum Samstag, dem 20.2Hai 1939, vormittags 10 Uhr, auf dem Stadtbauamt einzureichen.
Die Angebote werden in Gegenwart der erschienenen Bieter geöffnet.
Gießen, den 12. Mai 1939.
Der Oberbürgermeister. Stadtbauamt.
__________________I. A.: Graver t.__
Bekanntmachung.
Nach dem Ableben des Bezirksschornsteinfegermeisters keil habe ich den Schornsteinfegermeister Heinrich Renlh in Gießen für die Dauer des Nutzungsjahres bis einschließlich 15. Mai 1940 zum Stellvertreter gern. § 46 der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen vom 28. Juli 1937 bestellt.
Gießen, den 11. Mai 1939.
________Der Oberbürgermeister: Ritter._________ Betr.: Wochenmarkt-Verkaufszeiten.
Bekanntmachung.
Der auf Donnerstag, den 18. Mai 1939 (Himmelfahrt) fallende Wochenmarkt findet am Mittwoch, dem 17. INai 1939, statt. 3487C
Gießen, den 13. Mai 1939.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Nicolaus, Beigeordneter.
MoMtaiif Her Stadt Men.
Am Montag, dem 15. Mai 1939,10 Uhr beginnend, werden in der Gastwirtschaft „Zum Schützenhaus", Grünberger Straße 2, nachstehende Werthölzer (Schneideholz und fchneideholzhaltige Hölzer) verlaust:
3
46
Kiefernstämme
2b- 3a
Klasse
—
3,48 fm
27,54 fm
15
3b
=
11,07 fm
6
4
=
6,85
fm
1
5
=
—,69
fm
65
3a
=
52,55
fm
13
3b
—
9,46
fm
3
4
—
3,71
fm
3 Fichtenstämme
3 a-
b”
—
2,04
fm
6
4
—
5,12
fm
9
,,
5
M
=
14,24
fm
Nummernverzeichnisse können auf Zimmer 8 deS Stadthauses Bergstraße empfangen werden.
Für den Ankauf von über 15 fm Nadelnutzholz ist Einkaufsfchein notwendig. 3503A
Gießen, den 12. Mai 1939.
Der Oberbürgermeister. I. V.: Nicolaus.
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