Aus aller Wett.
Aenderung des Arbeitsbuchgesetzes.
Berlin, 11. Aug. (DNB.) In einer der nächsten Nummern des Reichsgesetzblattes wird ein von der Reichsregierung beschlossenes Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 26. Februar 1935 veröffentlich werden, wonach die §§ 2 und 4 Absatz 1 dieses Gesetzes, die die Beschäftigung von Arbeitern und Angestellten ohne Arbeitsbuch unter Strafe verbieten, außer Kraft treten.
Da die Einhaltung der Arbeitsbuchvorschriften durch die Strafbestimmungen der Verordnung über das Arbeitsbuch vom 22. April 1939 hinreichend gesichert ist, sind die aufgehobenen Bestimmungen des Arbeitsbuchgesetzes gegenstandslos und deshalb außer Kraft gesetzt worden.
pleite in der jüdischen plutokratie.
Ueberraschend ist das mächtige jüdische Bankhaus in Amsterdam Mendelssohn & C i e. zahlungsunfähig geworden und hat beim Landgericht in Amsterdam um einen Zahlungsaufschub nachgesucht, dem stattgegcben wurde. Die Bestürzung in englischen, holländischen und französischen Kreisen ist um so größer, als dieses Bankhaus zu den bekanntesten und größten Finanziers vor allem der französischen Regierung gehörte und noch im Mai ihr eine Konsolidierungsanleihe im Betrage von 155 Millionen holländischen Gulden gewährte. Schon seit einiger Zeit wurde das Gerücht verbreitet, daß das Bankhaus wackele, weil es von den politischen Emissionen, die nicht nur französische, sondern auch südamerikanische Anleihen betrafen, größere Posten nicht abstoßen konnte, da infolge der politischen Spannung das Privatpublikum sich weigerte, sie aufzunehmen. Die Bank blieb also auf ihren Papieren sitzen. Dazu kamen vorläufig noch unübersehbare Engagements in Termin- devisen, die hohe Verluste brachten..Der Zusammenbruch dürfte aber hauptsächlich durch die Anleihepakete für die französische und belgische Regierung erfolgt .sein. Für diese Papiere und für größere hereingenommene Beträge französischer Tresorbonds nahm die Firma Kredite auf, die in der letzten Zeit gekündigt wurden, so daß die Illiquidität eintrat.
Es heißt, daß ein Kuratorium von französischen, niederländischen, englischen und Schweizer Banken — Mendelssohn war vor allem auch in Schweizer CH ade-Aktien stark engagiert — gebildet werden solle, um die sehr umfangreichen internationalen Verflechtungen der Bankfirma zu untersuchen und
abzubauen. Der eigentliche Inhaber der Firma Mendelssohn & Co., der Jude Dr. M a n n Heime r, der im Jahre 1933 aus Deutschland flüchtete, hat vor einigen Tagen in Paris Selbstmord verübt. Er hatte sich an seinen Freund, den französischen Finanzminister R e y n a u d , um Hilfe gewandt, aber dieser hatte sie abgelehnt, wohl weil die Geschäfte Mannheimers eine Sanierung als aussichtslos erscheinen ließen, obgleich Mannheimer auch durch die Kreditierung der französischen Regierung in die gespannte Lage gekommen war. Daß dadurch die Finanzierung der französischen Regierung schwierig wird, liegt auf der Hand. Anderseits ist aber auch vor allem die Londoner Bankwelt durch den Zusammenbruch der Amsterdamer Firma stark betroffen worden, denn eine ganze Reihe von sehr angesehenen Londoner Bankhäusern arbeitete seit Jahren eng mit Mendelssohn-Amsterdam zusammen, und eine Totalpleite wäre gerade jetzt der Londoner Hochfinanz sehr unangenehm.
Heidelbergs ältester Bürger.
Professor Dr. Adolf Mayer, der seit 25 Jahren in Heidelberg im Ruhestand lebende Agrikulturchemiker, vollendete sein 9 6. Lebensjahr» Er ist Heidelbergs ältester Bürger.
Biehl und Kartoffeln als Spende Deutschlands für Spaniens Sozialhilfe.
Der deutsche Frachtdampfer „Zapona" traf mit einer deutschen Spende für die spanische Sozialhilfe in Valencia ein. Die Ladung besteht aus 2500 Zentnern Mehl und 600 Zentnern Kartoffeln.
Segelfchulschiff „Commodore Johnsen" wieder in der Heimat.
„Commodore Johnsen", das Segelschulschiff des Norddeutschen Lloyd, kehrte nach mehr als dreizehn- monatiger Abwesenheit in die Heimat zurück. „Commodore Johnsen" lief durch die Bremerhavener Schleuse, um ins Dock zu gehen. Die große Viermastbark hatte am 9. Juli 1938 die Unterweser verlassen. Ueber die Seychellen ging es nach Neuseeland und weiter nach Australien. An Bord der „Commodore Johnsen", die während der Ausbildungsreise 38 500 Seemeilen zurückgelegt hat, befanden sich 60 Offizieranwärter aus allen Teilen Deutschlands.
Jenny kammersgaard überquert die Ostsee.
Die dänische Schwimmerin Jenny Kammersgaard, die am Mittwoch um 20 Uhr von der deutschen Ostseeküste am Darsser Ort nach Dänemark startete, ist am Freitag 6.15 Uhr an der Ostküste der Insel Falster, ein paar Kilometer nörd
lich von Gedser-Odee, an Land gegangen. Sie war müde, aber im übrigen in guter gesundheitlicher Verfassung.
Zugunglück auf der Simplonbahn fordert 6 Todesopfer.
Am Freitagabend ereignete sich auf der Simplonbahn zwischen Brig und Domodossola eine schwere Zugentgleisung, bei der, wie bis jetzt feststeht, vier Eisenbahner, ein italienischer Zollbeamter und ein Passagier ums Leben kamen. Das Unglück ist auf das Versagen der Bremsen auf der abwärtsführenden Strecke zwischen Äarzo und Domodossola zurückzuführen. Don Brig aus auf der Schweizer Seite ging ein Hilsszug ab. 50 Wagen sind entgleist.
Brennender Dampfer im Kanal.
Etwa 10 bis 12 Seemeilen von der englischen Küste bei Exmouth entfernt ist im Kanal ein Dampfer unbekannter Nationalität und Größe in Brand geraten. Der Brand soll auf eine Explosion zurückzuführen sein. Motorboote sind ausgelaufen, um der Besatzung des brennenden Schiffes Hilfe zu bringen.
Britisches Flugzeug in Brand geraten.
Von einem Flugzeugunglück wurde die englische Fluggesellschaft British Airways betroffen. In Luxeuil in Frankreich geriet ein Flugzeug i n Brand. Die neun Passagiere wurden nicht verletzt, während die drei Besatzungsmitglieder Brandwunden- erlitten.
Blitzschlag in rumänischen Erdölbehälter.
Durch Blitzschlag geriet in der Nähe von Moreni (Rumänien) ein Erdölbehälter in B r a n d , der etwa 90 Waggons Rohöb enthielt. Der Behälter explodierte, wodurch weitere drei benachbarte Behälter in Brand gesteckt wurden. Nur mit größter Mühe konnte das Feuer gelöscht werden. Etwa 300 Waggon Rohöl fielen den Flammen zum Opfer. Außerdem wurde eine große Pumpanlage zerstört.
Judenmeuterei im INittetmeer.
Auf dem Dampfer „Parita", der unter der Flagge Panamas 600 jüdische Emigranten aus der ehemaligen Tschecho-Slowakei an Bord hat, die er vergeblich an irgendeinem Mittelmeerhafen abzusetzen versuchte, brach eine Meuterei aus, als der Dampfer nach dreimonatiger Kreuzfahrt im Hafen von Smyrna lag. Die türkischen Behörden in Smyrna hatten keine Verbindung zwischen dem Schiff und dem Land zugelassen und den Kapitän aufgefordert, die türkischen Gewässer sobald als möglich zu verlassen. Als nun der Kommandant der „Parita" den Befehl zum Ankerlichten gab, rotteten sich die Juden zusammen, schlugen den Kommandanten nieder und mißhandelten die aus 45 Mann bestehende Besatzung. Die Meuterei wurde
jedoch rechtzeitig von Patrouillenbooten bemerkt, und die türkische Polizei stellte die Ordnung aus dem Schiff wieder her.
Zwei Unfälle
in der USA.-£uffroaffe fordern 11 Todesopfer.
Fast zur gleichen Zeit ereigneten sich m verschiedenen Teilen der Vereinigten Staaten zwei schwere Flugzeugunfälle, denen insgesamt 11 Mann der Wehrmacht zum Opfer fielen. Ein zweimotoriges Kampfflugzeug stürzte aus eine Höhe von 50 Meter kurz nach dem Start von Langley Field im Staate Virginia ab, wobei neun Mann der Besatzung verbrannten. — Während einer Schießübung über dem Flugplatz Miramar (Kalifornien) stürzte ein Marineflugzeug ab. Beide Insassen wurden getötet.
Kunst und Wissenschast.
Erfolgreiche Kulturfilme in Venedig.
Venedig, 11. Aug. (DNB.) Mit der Aufführung des Lustspieles „G r a n d i M a g a z i n i" trat Italien auf der JnternationalenFilm- k u n st s ch a u in Venedig erfolgreich auf den Plan. Der italienische Regisseur Mario Camerini hat hier ein Lustspiel geschaffen, das mit seiner flüssig und heiter abrollenden Handlung zu den besten Stücken des Unterhaltungsfilmes gehört. Die liebenswürdige Affia Noris eroberte nicht nur das Herz ihres Gegenspielers Vittorio de S i c a, sanden auch die Sympathie des Publikums. — Enrico Glori unterstützte das Paar durch seine trockene Komik. Unter lebhaftem Beifall beglückwünschte Reichsminister Dr. Goebbels nach der Vorstellung die Hauptdarstellerin.
Der deutsche Ufa-Kulturfilm „Räuber unter Wasse r", der das Leben der Hechte packend schil- dert, sand ungeteilten Beifall. Diese Art von Filmen der Beobachtung des Tierlebens gehört zum Besten, was deutsche Filmkunst zu bieten vermag. Hervorragende Photographie vereint sich hier mit sorgfältiger Naturbeobachtung. Die Schauspieler sind in diesem Film Tiere des Wassers, die das Publikum ungemein fesselten.
Belgien brachte einen außerordentlich gut gelungenen Kulturfilm über den berühmten Genter Altar von Van Eyck zur Vorführung. Dem Regisseur Andre C a u v i n t ist es gelungen, die Bilder mit einer Lebenswahrheit zu erfüllen, die das größte Staunen Hervorrufen muß. Die Gemälde mit ihren Feinheiten sind mit einer verblüffenden Plastik herausgearbeitet. Der Film gehört zu den besten Kunstfilmen.
Nach Gottes Ratschluß verschied heute nach langem, schwerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden unsere innigstgeliebte, herzensgute Mutter, Schwester, Schwägerin und Tante «
Anna Gümbel, geb. Garth
im Alter von 49 Jahren.
♦ Die trauernden Hinterbliebenen:
i. d. N.: Die Kinder.
Gießen, den 11. August 1939.
Die Beerdigung findet am Montag, dem 14. August, um 14 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt
____________________________________________________________________________________03888
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Tode unserer geliebten Mutter sagen wir tiefgefühlten Dank. Herzlichen Dank auch Herrn Pfarrer Becker für die Trauerrede.
Emil Nägele, Zugführer i. R„ u. Kinder.
Gießen (Wetzlarer Weg 65 I), den 12. August 1939.
___________________________________________________________________03900
Prof. Brüning verreist bis 3. September 1939.
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Von der Reise zurück
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Betr.: Den Ortsbauplan der Stadt Gießen; hier: Neufestsetzung und Aufhebung von Fluchtlinien aus Anlaß der Altstadtsänierung im Seltersweg.
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Der Herr Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Abt. IX, hat mit Verfügung vom 5. August 1939, Nr. IX 8702, die Neufestsetzung der Straßen- und.Baufluchtlinien 1 — 2 — 3 — 4 sowie die Aufhebung der hiernach fortfallenden alten Fluchtlinien für das Gebiet im Seltersweg genehmigt.
Der neue Plan und die zugehörige Ortssatzung können beim städtischen Vermessungsamt, Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer 3, eingesehen werden.
Gießen, den 10. August 1939.
Der Oberbürgermeister. 5497 C I. V.
Gez. Vogt, Beigeordneter.
Dr.Wolf
Wiederbeginn der Sprechstunden
Montag, 14. August 1939.
5493D
Ortsbausahung
für die Neubebauung der Straßenecke Seltersweg / Neuenweg.
Nach vorausgegangener Beratung mit den Ratsherren wird mit Genehmigung des Reichsstatthalters — Landesregierung — vom 5. August 1939 zu No. IX/8702 auf Grund des § 3 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 der Reichsverordnungen über die Regelung der Bebauung vom 15. Februar 1936 (Reichsgesetzblatt I, S. 104) und über Baugestaltung vom 10. November 1936 (Reichsgesetzblatt I, S. 938) d. Artikel 2, 9, 29, 37 und 59 der Allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der §§ 3—5, 7, 9, 18 und 78 der Ausf.- Verordnung zur Allgemeinen Bauordnung vom 1. Februar 1882 folgende Ortsbausatzung erlassen:
§ I.
Zu Artikel 29 der Allgemeinen Bauordnung.
Gewerbebetriebe, die unter § 16 d. R.G.O. fallen, oder die durch Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß Wärme, Staub, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Einwirkungen Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Anwohner herbeiführen, sind grundsätzlich verboten. Gewerbebetriebe, die nicht unter dieses Verbot fallen, können auf besonderen Antrag genehmigt werden.
§ IL
Zu Artikel 37 und 59 der Allgemeinen Bauordnung und § 78 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung.
In dem Gebiet dürfen, abgesehen von Nebenanlagen (Stallgebäuden und Kraftwagenschuppen) nur Gebäude errichtet werden, die ausschließlich zum Wohnen dienen. Die Erbauung von Seiten- und Hintergebäuden zu Wohnzwecken ist untersagt. Für andere Zwecke bedarf sie der besonderen Genehmigung.
§ HI.
Zu Artikel 59 und 78 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung. Für die Bebauung wird die geschlossene viergeschossige Bauweise vorgeschrieben. Die Erdgeschoß- räume können zu Geschäftsräumen ausgebildet werden. Die Dächer sind als Satteldächer zu gestalten, deren Firstlinien in der Richtung der Baufluchtlinie laufen.
8 iv.
Zu Artikel 37 und 59 der Allgemeinen Bauordnung und § 78 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung.
Die Ausnutzungsziffer der Grundstücke durch die Bebauung darf nicht mehr als 6/10 und bei Eckgrundstücken nicht mehr als 7/10 betragen.
Die Gebäude müssen in ihren Grundrissen und Ansichten allseitig gut durchgebildet und architektonisch einwandfrei sein.
§ V.
Vorstehende Ortsbausatzung tritt mit dem Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Gießen, den 10. August 1939.
Der Oberbürgermeister.
I V
Gez. Vogt.
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