Aus der Stadt Gießen.
Slugtage hinter Gartenzäunen.
Bei dieser zwar anspruchsvollen, aber auch paradoxen Ansage werden aufkeimende Illusionen sich wohl kaum derart auswachsen, daß der eine oder andere mit dem knatternden Lärmgewoge von Motorflugzeugen rechnet, eher noch an die lautlosen, schlanken Segler der Lüfte mit ihren anmutigen Bewegungen denkt, .in deren Anblick versunken uns auch die Landschaft ringsum wie ein lieblicher Garten erscheinen mag, oder schließlich gar nur einen Modellflugzeug-Wettbewerb für möglich hält.
Doch hier wird mehr geboten. Unsere Flieger bilden mit ihren Flugzeugen lebendige, organisch gewachsene Ganzheiten, die demnach auf höherer Ebene stehen als alle noch so bewunderungswürdigen Mechanismen von Menschenhand, selbst wenn jene in der Rangordnung alles Lebendigen nur zu den Insekten gehören und hier wieder nur aus dem Lager der gemeinsten Schmetterlinge, der Kohlweißlinge, kommen.
Dazu sind sie nur weiß, so weiß sogar, daß ihnen ihre Farbe bis in ihren Namen nachhängt. Aber wenn ihnen die Natur auch die Gestaltqualität und die Farbenpracht ihrer heimischen, ganz und gar aber ihrer exotischen Artgenossen, die unvorstellbare Farbenzusammenstellungen mit zartesten Tönungen zur Schau tragen dürfen, versagt hat, so sind sie in ihrer Einfarbigkeit doch nicht vollständig vergessen worden. Denn ihre Vorderflügel sind immerhin an der Spitze bis über die Mitte des Saumes schwarz, bei den Weibchen noch mit zwei großen, schwarzen Flecken hinter der Mitte. .
An schönen, warmen, sonnigen Sommertagen finden wir sie einzeln oder zu Paaren auf Streckenflug. Doch in ganzen Geschwadern gleiten sie unhörbar, aber blickfangend über die Gartenzäune wie in die Gefilde einer.'geheimnisvollen Sehnsucht hinein. Man hat die Blumen festgewachsene Schmetterlinge und die Schmetterlinge schwebende Blumen genannt. Warum sollen nicht auch die Kohlweißlinge an diesem sinnigen Vergleich teilhaben, wenn sie die Luft füllen wie verwehende weiße Blütenblätter fruchtender Obstbäume? Schön und unterhaltsam ist es an solchen Flugtagen, diesen durcheinander wirbelnden Massen mit den Augen zu folgen, und die Kinder, berauscht von dem possierlichen, auf und nieder wogenden Spiel, greifen jagend, doch meist vergeblich, in Die traumhafte Fülle.
Und in der Tat, dieser „er" ist in Wahrheit eine „sie", sie hat, wie sich nachträglich herausstellt, das schönste und fetteste Kohlblatt gesucht, auf daß ihre Nachkommenschaft in diesem Paradies von Sonnenschein und Blattgrün weiter wachse, blühe und gedeihe.
Damit aber hört der Spaß auf, und unter diesem Eindruck muß sich das seither eindeutige Erlebnis notgedrungen aufspalten. Denn so sehr auch die leuchtend goldgelben, in Reihen ausgerichteten Eierpünktchen, die niedliche Kinderstube und schließlich die vom Kohlfraß schön gerundeten Raupen Wunder der Natur sind, so unmöglich kann und darf sich der Gemüsegärtner, heute weniger denn je, bei den Schlußversen der Feuersbrunst in Schillers „Glocke" beruhigen:
„Müßig steht er seine Werke Und bewundernd untergeh'n."
Hier muß der vernichtende Kampf einsetzen, ehe noch die Stätte leergefressen ist, ehe noch in den öden Blattrippen das Grauen wohnt und in des Himmels Wolken hoch hineinschauen.
Deswegen aber werden im nächsten Jahre die schönen Flugtage hinter Gartenzäunen nicht ausfallen. Denn Ällmutter Natur hat auch die Kohlweißlinge in ihren Schutz genommen und ihnen in ihren reichbesiedelten Eierkolonien eine ebenso wirksame Kampfkraft verliehen, wie etwa den Wolken des Blütenstaubs windblütiger Pflanzen.
R. B.
Infanterieregiment 116 kehrt morgen zurück.
Im Laufe des morgigen Sonntags wird das Infanterie-Regiment 116 wieder in unsere Garnison- stadt heimkehren. Die Zuge, mit denen die einzelnen Einheiten eintreffen, kommen um 11.57, 15.24, 16.20, 18.23 und um 22.08 Uhr in Gießen an. Die Bevölkerung wird sicherlich nicht verfehlen, den Soldaten einen herzlichen Empfang zu bereiten.
Volksdeutsche Kinder
aus der Slowakei in Gießen.
Nach einer für die Kinder sehr langen Anreise über 24 Stunden kamen heute morgen um 7.35 Uhr in unserem Bahnhof 35 Kinder, Buben und Mädchen, an, die zu einem vierwöchigen Erholungsaufenthalt in unserer Stadt durch die Vermittlung der NSV. Aufnahme gefunden haben. Die Kinder, die von Volksdeutschen Eltern aus der Slowakei, und zwar aus der Gegend um Preßburg, stammen, waren zwar fast' durchweg braungebrannt, aber nichtsdestoweniger war ihnen anzusehen, daß sie der Erholung sehr bedürfen. Alle waren sie mit Rucksäcken von einer eigenartig länglichen Form ausgerüstet, in denen sie ihre Habseligkeiten untergebracht hatten. Am Bahnhof wurde ihnen von den Pflegeeltern ein überaus herzlicher Empfang bereitet, denn ihre Pflegemütter nahmen sich sofort liebevoll ihrer an, und die Tränen, die es bei einigen vielleicht aus einem Gefühl des Heimwehs gab, versiegten bald angesichts der Freundlichkeit, die ihnen hier entgegengebracht wurde. Die Pflegeeltern begaben sich mit den Kindern sofort auf den Heimweg, um ihnen eine Möglichkeit zu geben, sich nach der langen Fahrt gründlich auszuruhen.
Bund Deutscher Mädel.
Mädel- und IM.-Untergau 116.
Betr.: Führerinnen- Wettkämpfe.
Montag, 14. August, treffen sich alle Stabsmitglieder und Führerinnen, die den Drei- oder Fünfkampf noch nicht erledigt haben, um 19 Uhr auf dem Universitäts-Sportplatz. Die Gruppenführerinnen bringen dazu Bandmaß, Stoppuhr und Schleuderball mit, ebenfalls eine Liste der Führerinnen. — Antreten in Kluft mit BDM.-Sportzeug.
Dornotizen.
Tageskalender für Samstag.
Stadttheater: 20 Uhr „Reisebegleiterin gesucht". Gastspiel Maria Paudler. — Gloria-Palast (Seltersweg): „Der Westwall"; „Hallo, Janine"; Spät- Vorstellung 22 Uhr: „Stenka Rasin" und der Don- Kosaken-Chor.
Tageskalender für Sonntag.
Gloria-Palast (Seltersweg): „Der Westwall"; „Hallo, Janine". — Gießener Radfahrervereinigung: 8.30 Uhr Gießener Rundstreckenrennen. — Ruderklub „Hassia"; 16 Uhr großes Militärkonzert.
Die Volkskartei wird angelegt!
Die sorgfältige Ausfüllung ist jedermanns pflicht!
In diesen Tagen sind die Blockwalter von Haus zu Haus unterwegs und geben überall die Karten aus, die zum Zwecke der Schaffung einer Vo s- fartei ausgefüllt werden müssen. Durch die Dolks- kartei sollen alle Volksgenossen vom 14. bis zum 70. Lebensjahre erfaßt werden. In Anbetracht der Wichtigkeit dieser Volkskartei, die den verschiedenartigsten Zwecken zu dienen hat, ist es selbstver- tändlich, daß die Karten mit aller Sorgfalt, mit larer Schrift, möglichst mit Schreibmaschine, aus- gefüllt und alle gestellten Fragen beantwortet werden Die Kartei dient insbesondere dem Zweck der Erfassung zu Arbeitsdienst, zu Wehrdienst und zu wehrpolitischem Dienst. Aus der Karte soll jeweils klar zu ersehen sein, in welcher Form jeder einzelne auf Grund seiner beruflichen Ausbildung und seiner Kenntnisse am besten für das Wohl der Gesamtheit
eingesetzt werden kann. So wird also erwartet, daß jedermann die <spalte über genossene Ausbildung, über technische Fertigkeiten, bestandene Prüfungen und Sprachenkenntnisse exakt ausfüllt. Die Angehörigen der Wehrmacht werden durch die Wehrmacht erfaßt, lediglich die kurzfristig Dienenden haben die Karte nach' ihrer Rückkehr vom Militärdienst auszufüllen. Der Stichtag für die Ausfüllung ist der 13. August 1939. Dolksgenofsinnen und Volksgenossen, die zur Zeit in Urlaub weilen, haben sich unaufgefordert nach ihrer Rückkehr beim Einwohner- Meldeamt einzufinden und ihre Karte, die der NDD.-Blockwalter vorläufig mit dem Namen versehen hat, zu ergänzen. Die Karten werden nur von Reichsdeutschen ausgefüllt. Staatenlose und Ausländer werden nicht erfaßt.
Reichsbund der Kinderreichen - eine bevölkerungspolitische Kampforganisation.
Der Kreisabschnitt Gießen des Reichsbundes der Kinderreichen vereinigte gestern eine tattliche Anzahl seiner Mitglieder zu einer Ver- ammlung im „Burghof". Kreisabschnittswart Pro- essor Dr. K l i e w e hieß die Frauen und Männer, besonders aber den Redner des Abends, Mitglied Brigadeführer Schwarz, herzlich willkommen. In kurzen grundsätzlichen Ausführungen sprach der Kreisabschnittswalter zunächst über den Reichsbund und feine Aufgaben. Der Reichsbund der Kinderreichen bestehe heute, so sagte er u. a., aus 520 000 Mitgliedern. Zwar sei der Reichsbund schon größer gewesen, viele Mitglieder mußten aber ausscheiden, da die Erbtüchtigkeit nicht gewährleistet war. Der Reichsbund der Kinderreichen könne nur Mitglieder erfassen, die gutes Erbgut haben und bereit seien, Kämpfer zu sein für den bevölkerungspolitischen Gedanken. Schließlich werde von den Mitgliedern beste und einwandfreie menschliche Haltung erwartet.
Im weiteren Verlauf des Abends sprach dann Brigadeführer Schwarz über die geistige Haltung, die heute von einem deutschen Menschen dem Staat und dem Volke gegenüber verlangt werden müsse. Er erinnerte an bas geschichtliche Ereignis der Machtübernahme durch den Führer, kennzeichnete den geistigen Wandel der dadurch im deutschen Volke ausgelöst wurde und sprach schließlich von der Aufgabe des Führers, der sich stets als Erzieher des deutschen Volkes gefühlt habe. Er habe aber auch dem deutschen Volke das Bewußtsein der Sicherheit wiedergegeben, habe deutsche Volksgenossen in das Reich zurückgeführt und sei auf seinem geraden Weg jeglicher Lüge und jeglicher Verleumdung heftig entgegengetreten. In weiteren Darlegungen schilderte Brigadeführer Schwarz, wie gerade heute von jedem Menschen innere und äußere Wahrhaftigkeit verlangt werden müsse, sei es nun im kleineren ober im größeren Kreise. Für kinberreiche Eltern bestehe, wie für die Elternschaft überhaupt, im besonderen die Pflicht, die Kinder im vaterländischen Sinne zu erziehen. Es dürfe niemals wieder dahinkommen, daß das deutsche Volk, so wie im Jahre 1918, artfremden Wühlmäusen zum Opfer falle.
Die Frau habe innerhalb unseres deutschen Volkes größte und wichtigste Aufgaben zu erfüllen. Wichtig fei u. a., daß man sich von jeder Gerüchtemacherei fernhalte, die lediglich geeignet fei, Unruhe um sich zu breiten. Manches leichtfertig gesprochene Wort werde von Kindern auf die Straße getragen, und oft seien die Folgen dessen nicht abzusehen. Anhand vieler und überzeugender Beispiele aus dem Alltag schilderte der Vortragende Entstehung von Gerüchten und empfahl insbesondere alle Zurückhaltung der Eltern den Kindern gegenüber im Hinblick auf die Erörterung militärischer Dinge. Der Dorttag wurde mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und mit dankbarem Beifall ausgenommen.
Zum Schluß der Versammlung und nachdem der Kreisabschnittswalter dem Redner für seine ausgezeichneten Darlegungen herzlich gedankt hatte, gab er noch einige geschäftliche Mitteilungen bekannt. Er teilte u. a. mit, daß der Kreis verband Wetter au von Oberbibliothekar Clarius geleitet werde und im Haufe Sonnenstraße 1 eine Geschäftsstelle errichtet werde. Die Mitarbeiter des Kreis- verbandswarts find die Mitglieder Schirmer, Schmoll und Martin. Ferner sprach er von der Ausgabe der Ehrenbücher, die, sobald die Bücher vorliegen, in feierlicher Form überreicht merbep fallen. Die Ehrenbücher stellten eine urkundliche Bestätigung der Erbtüchtigkett kinderreicher Familien dar. Professor Dr. K l i e w e gab ferner eine kurze Einbrucksschilderung von einer Besichtigungsfahrt nach der Siedlung „An der Kläranlage", sprach ferner über die Fahrpreisermäßigung, Die kinderreiche Familien bei der Reichsbahn genießen, erläuterte einige gesetzliche Vorschriften, die die Beschaffung von Wohvungen für kinderreiche Familien betrafen und wies abschließend auf die bevorstehende engere Zusammenarbeit des Reichsbundes der Kinderreichen mit dem Rassenpolitischen Amt der NSDAP, hin. Zum Schluß ließ der Redner erkennen, welcher Wertschätzung sich der Reichsbund der Kinderreichen bei der Reichsregierung erfreue und dessen hohe Bedeutung unbestritten fei.
Die Abwerbung von Gesolgschastsmitgliedern.
GmndlegendeAusführungen in einem Urteil des Oberlandesgerichtes Darmstadt
FWD. Der I. Strafsenat des Oberlandesgerichts Darmstadt verhandelte als Revisionsinstanz in einer Strafsache gegen den Leiter eines Darmstädter Betriebes, der gegen die auf Grund der Lohngestaltungsoerordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan ergangene Anordnung des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Hessen, die jede Handlung unter Strafe stellt, „die darauf abzielt, bestimmte in ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehende Gefolgschaftsmitglieder durch das Anbieten besserer Lohn- und sonstiger Arbeitsbedingungen abzuwerben", zuwidergehandelt hatte.
Während das Schöffengericht den Angeklagten in den zur Aburteilung stehenden drei Fällen für schuldig befand und ihn zu einer Geldstrafe von 6000 RM. verurteilte, hielt die Strafkammer Darmstadt eine strafbare Abwerbung nur in dem Fall, in dem der Angeklagte einen höheren Lohn bot, für vorliegend. In den beiden übrigen Fällen, in denen der Angeklagte zwei Schweißern Meister - stellungen angeboten hatte, erkannte sie auf Freispruch.
Gegen das Strafkammerurteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, die vollen Erfolg hatte. Das Urteil der Strafkammer wurde, soweit Freispruch erfolgt war, unter Aufrechterhaltung der tatsächlichen Feststellungen - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Dorinstanz zurückoerwiesen.
Einleitend geht das Revisionsgericht in feinem Urteil zunächst auf den Zweck der Anordnungen des Reichstreuhänders näher ein, sie sollen die Stetig- feit der Lohnentwicklung und Preisbildung aewähr- Ielften und zur Sicherstellung der Durchführung des Vierjahresplanes und der Reichsverteidigung beitragen, sie sollen ferner die Wirtschaft vor einer unabsehbaren Verwirrung bewahren, die durch das gegenseitige Abwerben von Arbeitskräften unter Anbietung besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen eintreten könne. Diese Ziele seien für die Gesamtheit lebenswichtig und ihre Gefährdung durch die Staatsführung unter Straf« gestellt. Dieser Gesetzeszweck fei der Auslegung der Anordnungen des Reichstreuhänders der Arbeit zugrunde zu legen.
Zur Frage des Anwerbens „bestimmter" Gefolg- fchaftsmitglieder hat das Revisionsgericht ausgeführt, daß es unbeachtlich sei, auf welchem Wege der Unternehmer Kenntnis von dem Vorhandensein „bestimmter" Arbeiter, die sich verbessern wollten, erlange. Die Tatsache, daß ein Unternehmer in Tageszeitungen, also an die Allgemeinheit gerichtet, nach Schweißern und Schweißmeistern gesucht habe, verhindere nicht, daß er mit den sich darauf meldenden Schweißern als „bestimmtem Arbeitern verhandele und sie als „bestimmte" Gefolgschaftsmitglieder einstelle. Dieser Fall sei genau so zu beurteilen, wie wenn ein Unternehmer zufällig durch Bekannte auf einen bestimmten Arbeiter aufmerksam gemacht, diesen unter günstigeren Lohn- und Arbeitsbedingungen anwerbe.
Das Versprechen „besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen" liegt nach Ansicht des Strafsenats bereits dann vor, wenn, wie im vorliegenden Falle, einem Schweißer versprochen wird, ihn als Meister
— auch bei angemessenem Lohn und entsprechender Auslösung — einzustellen. Dies sei eine Lockung für den Arbeiter.
Den Einwand, daß bei dieser Auffassung jeder berufliche und soziale Aufstieg und damit jede Arbeitsfreudigkeit unterbunden werde, hält das Revisionsgericht für nicht begründet. Zwar stehe em grundsätzliches Unterbinden jeden Fortkommens im Widerspruch zur nationalsozialistischen Auffassung vom Sinn der Arbeit. Der nationalsozialistische Staat wolle jedoch lediglich den ungerechtfertigten, uiwekantwortlichen Aufstieg verhindern. Der feit Jahren herrschende Facharbeitermangel zwinge dazu, daß es nur der Staatsführung, die einen umfassenden Ueberblick über die Belange der Gesamtwirtschaft habe, vorbehalten bleiben müsse, dem Gefolgschaftsmitglied den sozialen Aufstieg zu ermöglichen. Sie habe daher für weite Bereiche der Wirtschaft insbesondere für die Eisen-, Metallindustrie den Arbeitsplatzwechsel von der Genehmigung des Arbeitsamtes abhängig gemacht, das den Arbeitseinsatz sinnvoll und planmäßig auch unter Berücksichtigung der Allgemeinbelange zu überwachen und zu lenken hätte. Hieraus folge, daß die vom einzelnen Unternehmer ohne staatliche Mitwirkung vorgenommene Einstellung eines Arbeiters zu höheren, wenn auch angemeffenen Lohn- und Arbeitsbedingungen als Meister, als bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen im- Sinne der Abwerbungsverordnung anzusehen sei.
Zu dem Tatbestandsmerkmal des „Abwerbens" führt das Revisionsgericht aus, daß der Umstand, daß nicht der Unternehmer den Arbeitern die Locklöhne zuerst angeboten habe, sondern diese die besseren Bedingungen von vornherein gefordert hätten, das „Anwerben" durch das Versprechen besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht ausschlösse. Der Gesetzeszweck der Anordnung bestimme die Auslegung des Begriffs „Anwerbung". Nicht bürgerlich-rechtliche Begriffe, wie Aufforderung zum Angebot, Angebot und Annahme feien daher zur Begriffsauslegung heranzuziehen, und es mache keinen Unterschied, ob ein Unternehmer, der sich vom Arbeiter dessen bisherigen Lohn habe nennen lassen, nunmehr einen entsprechend höheren (Lock-) Lohn in Aussicht stelle, oder ob der Arbeiter dem Unternehmer diese Berechnung abnehme und von sich aus Lohn- und Arbeitsbedingungen fordere, die für ihn erkennbar eine Lockung darstellten. Gehe der Unternehmer auf diese Forderung ein, so werbe er unter dem Versprechen dieser besseren Bedingungen an. Eine andere Auslegung würde jeder beabsichtigten Umgehung des Abwerbeverbotes Tür und Tor öffnen.
Das Reoisionsgericht hat weiter festgestellt, daß das verbotene Abwerben eine besondere unlautere Gesinnung nicht erfordere. Die Anordnung des Reichstteuhänders stelle es in erster Linie auf den schädigenden Erfolg dieses Verhaltens für die Belange der Allgemeinheit ab.
Zum Schluß hat das Revisionsgericht noch ausgeführt, daß ein Verfloß gegen die Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung vorliege, wenn ein Unternehmer, dessen Betrieb bezüglich
des Arbeitsplatzwechsels Beschränkungen unterliege, Arbeitskräfte, die vom Arbeitsamt nicht zugewiesen seien für sich ohne Begründung eines Arbeitsver- träges arbeiten lasse. Der Unternehmer habe auf Grund dieser Verordnung die Rechtspflicht, die Arbeit dieser Volksgenossen zu unterbinden.
Erleichterung von Einbürgerungen.
Einbürgerungen wurden häufig an die Voraus- setzung eines ausreichenden Einkommens geknüpft, weil die Gemeinden bei fortgesetzter Arbeitslosig. feit, oder bei Invalidität die Pflicht der Fürsorge haben. Nach einem Erlaß des Reichsinnenmini, steriums soll von nun an jeder Bewerber, der einsatzfähig und arbeitswillig, sowie rassisch und erb. biologisch geeignet ist, eingebürgert werden können,
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da ohne weiteres anzunehmen ist, daß er auch in Zukunft Beschäftigung finden werde. Mit anderen Worten: die Eigenschaft des „Ausländers" soll die Eingliederung in die deutsche Ardeitswirtschaft nicht hindern, ganz besonders aber nicht hindern, wenn es sich um Volksdeutsche handelt. Unter „Volksdeutschen" werden betanntlid) Deutsche fremder Staatsangehörigkeit verstanden, während unter „Auslandsdeutscher" ein Reichsdeutscher mit Wohnsitz im Ausland zu verstehen ist.
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Achtung! Achtung!
Neue Beitragsmarken zur Deutschen Arbeitsftont ab 1. Oktober 1939.
hierdurch machen wir unsere Mitglieder daraus aufmerksam, daß die Deutsche Arbeitsfront am 1. Oktober 1939 neue Beitragsmarken einführt. Eventuelle Rückstände müssen bis spätestens 30. September 1939, auch wenn gestundet, aufgeholt fein, da am 1. Oktober 1939 die seitherigen Marken ungültig werden.
Sämtliche Ortswallungen der Deutschen Arbeits- front und alle Betriebe mit Betriebskassieruag wollen dementsprechend eine Ueberprüfung säml- licher Mitgliedsbücher vornehmen, damit keine Rück- stände vorhanden sind und dadurch den Volksgenossen der Anspruch auf die Leistungseinrichtung nicht verloren geht.
Dir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß bei Beitragsrückständen von zwei Monaten der Anspruch auf jegliche Unterstützung verfällt.
Die Deutsche Arbeitsfront Kreiswallung Wetterau
Abt.: Verwaltungsstelle 24 5054 D Gießen, Schanzenstrabe IS.
Siebener Wochenmarktpreise.
* Gießen, 12. Aug. Auf dem heutigen Wochen- markt kosteten: Markenbutter, % kg 1,60 RM, Matte 25 bis 50 Rpf., Käse, das Stück 4 bis 10, deutsche Eier, Klasse S 13, A 12^, B 12, C 11%, D 10^, ausländische 12, Wirsing, % kg 6 bis 9, Weißkraut 6 bis 9, Rotkraut 8 bis 9, gelbe Ruben 8 bis 10, rote Rüben 10 bis 12, Spinat 20, Römisch- kohl 8 bis 10, Bohnen, grün 13 bis 25, gelb 15 bis 25, Erbsen 15 bis 25, Tomaten, deutsche 30 bis 35, italienische 20 bis 25, Zwiebeln 12 bis 15, Rhabarber 8 bis 10, Pilze 35 bis 50, Kartoffeln, neue, % kg 5 bis 6 Rpf., 5 kg 55 bis 58 Rpf., 50 kg 4,50 bis 5 RM., Frühäpfel, % kg 20 bis 28 Rpf, Falläpfel 8, Pfirsiche 30 bis 40, Brombeeren 38 bis 40, Birnen 15 bis 25, Heidelbeeren 40, Stachelbeeren 10 bis 20, Johannisbeeren 15, Pflaumen 15 bis 18, Zwetschen 20 bis 30, Mirabellen 30 bis 40, Renekloden 30 Rpf., Hähne 1,20 RM., Suppen- Hühner 90 Rpf., Tauben, das Stück 50 bis 70, Blumenkohl 5 bis 50, Salat 8 bis 10, Salatgurken 10 bis 30, Einmachgurken 1 bis 6, Endivien 8 bis 15, Oberkohlrabi 5 bis 10, Radieschen, das Bündel 8 bis 10 Rpf.
Große Strafkammer Gießen.
Der Th. St. in Wisselsheim hatte sich wegen Amtsunterschlagung zu verantworten. Er hat in seiner Eigenschaft als Gemeinderechnsx der Gemeinde Wisselsheim in den Jal)ren 1934 bis 1938 nach und nach 5143 RM., die bei ihm von Steuer- und Umlagepftichtigen eingezahlt worden waren, widerrechtlich an sich genommen, verbraucht und die Entnahme dadurch verdeckt, daß er die Eintragungen in den von ihm geführten Büchern teilweise unterlassen hat.
Der Angeklagte, der feine Verfehlungen der Behörde selbst miüeilte, war in vollem Umfang geständig. Im Jahre 1937 fand eine Revision statt, bei der alles in Ordnung gefunden wurde. Das Motiv der Tat ist nicht geklärt; es ist nicht klar festgestellt, wohin das Geld gekommen ist, insbesondere wurde nicht festgestellt, ob Notlage allein der Grund zur Tat war.
Der Anklagevertreter beantragte wegen schwerer Amtsunterschlagung und Untreue eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten und Geldstrafe von 200 RM.
Der Angeklagte wurhe der schweren AmtsuM' schlagung in Tateinheit mit Untreue schuldig *v kannt und zu einer Gefängnis st rase von einem Jahr, abzüglich drei Monaten und zwölf Tagen Untersuchungshaft, und zu einer Geldstrafe von 200 Mark, ersatzweise 20 Tage Gefängnis, verurteilt. Strafmildernd kam das Geständnis p66 Angeklagten und das Dorliegen einer gewissen wirtschaftlichen Notlage in Betracht.
*
Unter Ausschluß der Öffentlichkeit wurde gegen den einschlägig vorbestraften Karl Georg Me^o in Bönstadt wegen Sittlichkeitsverbrechens verhandelt. Er hat in den Jahren 1937 bis 1939 in Mehreren Fällen mit Personen unter 14 Jahren unzüchtige Handlungen vorgenommen. ,
Der Angeklagte wurde zu einer Gesamt- Zuchthaus st rase von einem Jahr unj> sechs Monaten, abzüglich zwei Monate uns sechs Tage Untersuchungshaft, Der urteilt.
K. L. in Romrod hatte sich ebenfalls »egen lichkeitsverdrechens zu verantworten. Er hat April d. I. oder um diese Zeit mit einer Person


