Ausgabe 
11.7.1939
 
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Aus Gießen-Klein-Linden

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Neuer Lameradschafisführer der Lrlegerkameradschafl.

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Husadel Sandow

Rixner Husadel

Popy Earcna

Dostal Bögelsack

1.Flieger-Fanfare", Fanfarenmarsch

2.Heil Dir, lieb Vaterland", Marsch

3.Bagatelle", Ouvertüre

4. .Hegende"

5.Suite Orientale" in vier Sätzen

6.Geheimnisse der Etsch", Walzer

7.Servus Wien", Großes Potpourri

8.Legion Condor", Marsch

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** Ernennung beim Dersorgungs- amt. Der Derwaltungssekretär Josef Appel vom Dersorgungsamt Gießen wurde von dem Herrn Reichsarbeitsminister mit Wirkung vom 1. Mai 1939 zum Derwaltungs-Obersekretär ernannt.

Die NS.-Volkswohlfahrt, die bereits feit Jahren auf zahlreichen Gebieten eine außerordentlich segens­reiche Tätigkeit entfaltet, hat nunmehr auch in Gie­ßen ein weiteres Arbeitsfeld zur Betreuung über­nommen. Mit Wirkung ab 1. Juli hat die NSV. einen NSV.-Bahnhofsdienst eingerichtet, der allen ankommenden und durchreisenden Volks­genossen helfend und beratend zur Seite stehen soll, sich vor allem auch der alleinreisenden Frauen, Mädchen und Kinder annimmt, nicht nur Rat und Auskunft erteilt, sondern auch frisch zugreifende Hilfe leistet, kurzum alles das tun will, was von den rat- und hilfsbedürftigen Reisenden erbeten wird. Der NSV.Eahnhofsdienst wird sich insbe­sondere auch der auf unserem Bahnhof durchkom­menden Kinderlandtransporte annehmen, soweit für diese Kinder auf dem Gießener Bahnhof die Aus­gabe von Verpflegung vorgesehen ist, ferner wird er den in Gießen ankommenden Hitler-Urlaubern zu Auskünften über Wege und Plätze in der Stadt, Verkehrsverbindungen, Ouartierfragen ufw. bera­tend und helfend zur Seite stehen.

Der NSD.-Bahnhofsdienst wird gemeinsam von einer Mitarbeiterin (Voltspflegerin) der Kreisamts­leitung der NSV. und Frauen der NS.-Frauenschaft durchgeführt. Der Dienst ist so eingerichtet, daß vor­mittags die Volkspflegerin der Kreisamtsleitung im Bahnhofsdienst tätig ist, während in den Nach-

Garten" und im Garten des Schützenhauses statt­finden.

Für das Musikleben in unserer Stadt, aber auch für die Musikfreunde in den benachbarten Orten ist mit den gestrigen Entscheidungen im Gießener Musikausschuß eine sehr erfreuliche Entwicklung ein­geleitet worden. Man darf nun wohl hoffen und wünschen, daß alle Konzertveranstaltungen von der Gießener Bevölkerung und von den Volksgenossen aus der Umgegend starken Besuch erhalten, damit sie zu einer Einrichtung von bleibender Dauer werden können.

Oie Dorlragsfolge

beim morgigen Platzkonzert.

Das Musikkorps der Luftwaffe unter Leitunonon Musikmeister Pfarre wird'am morgigen Mitt­woch, 17 Uhr, bei dem Konzert in Sterns Gar­ten folgende Konzertstücke zu Gehör bringen:

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mittags- und Abendstunden die Mitglieder der NS.- Frauenschaft den Dienst versehen. Vormittags wird der NSV.-Bahnhofsdienft von 7.30 bis 10 Uhr, nachmittags von 13 bis 22 Uhr, nach Bedarf auch über die Zeit von 22 Uhr hinaus ununterbrochen bereitstehen. In der Zeit von 13 bis 22 Uhr werden sich die diensttuenden Frauen nach mehrstündiger Dienstzeit ablösen. Der Bahnhofsdienst wird in die­ser Weise an allen Tagen, also aus Sonntags, ver­sehen.

Die Frauen des NSV.-Bahnhofdienstes sind durch eine Armbinde mit der AufschriftN S V. - B a h n- tz o f s d i e n st" kenntlich. Ein Raum im Bahnhofs­gebäude ist durch entsprechende Aufschrift als Dienst­raum des NSD.-Bahnhofsdienstes erkennbar ge­macht, ferner finden sich auf den Bahnsteigen ent­sprechende Hinweise. Der Dienstraum ist von der Kreisamtsleitung der NSV. in zweckdienlicher Weise ausgestattet worden.

Der NSD.-Bahnhofsdienst stellt sich allen deut­schen Volksgenossen ohne jeglichen Unterschied zur Verfügung. Für ihn gilt als alleiniger Grundsatz nur der große Gedanke des Dienstes am Volksganzen. Damit wird sich die NSV. zu ihren bisherigen dankenswerten Leistungen für das Volkswohl weitere schöne Verdienste erwerben, die ihr die verstärkte Anerkennung aller Volksgenossen bringen werden.

GasthausZur deutschen Eiche" hielt am Sonntagnachmittag dieKameradschaftKlein- Linden einen außerordentlichen Kameradschafts­appell ab, der sich in der Hauptsache mit der Wahl eines neuen Kameradschaftsführers

Bahnhofsdienst der NGB. in Gießen

Dienst am Dolksganzen.

Keine Hausgemeinschaft zwischen Luden und Ariern

Das Gesetz über die Mieiverhäliniffe der Luden.

Amtsgericht Gießen.

Der L. M. in Köppern erhielt durch Strafbefehl eine Gefängnisstrafe von sechs Wochen. Er hatte im Jahre 1937 auf Aufforderung des Betriebs­obmanns einer Firma innerhalb feiner mit ihm aus zehn Mann bestehenden Arbeitskolonne eine Sammlung zur Unterstützung der Hinterbliebenen eines tödlich verunglückten Arbeitskameraden durch­geführt, hierbei selbst, wie die übrigen neun Ar­beitskameraden, eine Mark gespendet, jedoch statt 10 Mark nur 5 Mark an die Witwe abgeliefert. Zu der gestrigen Hauptverhandlung war der An­geklagte trotz ordnungsmäßiger Ladung nicht er­schienen. Sein Einspruch wurde daher verworfen.

Ein Mann aus Kirch-Göns hatte sich wegen Unterschlagung zu verantworten. Er hatte in den Jahren 1937 und 1938 für ein Gießener Geschäft Zahlungen von Kunden in Höhe von 260 Mark entgegengenommen und für sich verbraucht. Der Angeklagte war geständig. Mit Rücksicht auf das Geständnis und die seitherige Unbestraftheit bes Angeklagten beantragte der Vertreter der Anklage eine Geldstrafe von 350 Mark, Hilfsweise 70 Tage Gefängnis. Der Angeklagte wurde der Unterfchla- gung schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 350 Mark, ersatzweise 35 Tage Gefängnis, ver- urteilt.

Eine Mahnung zur Vorsicht.

* Großen-Linden, 11. Juli. Gestern ereig­nete sich hier ein schwerer Unfall. Das zwei­jährige Söhnchen Werner des Rangierarbeiters Schmidt von hier stürzte in einen Topf heißen Gelees, den feine Mutter vom Herd auf den Fußboden abgestellt hatte. Das bedauerns­werte Kind erlitt dabei so erhebliche Verbrennungen | am Gesäß und an den Beinen, daß es sofort in die Chirurgische Klinik nach Gießen gebracht werden mußte. Der Junge liegt schwer darnieder.

Landkreis Gießen

<£ Watzenborn-Steinberg, 10. Juli. Am Samstagnachmittag herrschte in den Straßen von Watzenborn-Steinberg reges Leben. Der Bürger­meister hatte zur Kartoffelkäferfuche auf­gerufen. Aus jedem Haus mußte sich eine Person daran beteiligen. Weiter nahmen die Schulkinder hieran teil. Am Sammelplatz vor der Volkshalle sprach Bürgermeister Schäfer nochmals kurz über den Kartoffelkäfer und die Folgen seines Auftre­tens. Dann wurden einzelne Suchgruvpen gebildet, denen ein bestimmter Feldbezirk zur Absuche über­tragen wurde. Glücklicherweise verlief die gesamte Suchaktton ergebnislos. Die nächste Suche findet am kommenden Samstagnachmittag statt. Am Sams­tagabend lief in der Volkshalle der FilmAlarm in Peking". Der Besuch war als sehr gut zu bezeich­nen. Gestern begab sich die Oberklasse der hiesi­gen Volksschule unter Führung von Lehrer M a r sieller zu einem 8tägigen Aufenthalt in das Landschulheim Bad-Homburg.

Hunöfunfprogromm

Mittwoch, 12. Juli.

5 Uhr: Frühmusik. Es spielt die Tanzkapelle des I Reichssenders Breslau. 5.50: Bauer, merk auf! 6: Uebertragung nach Saarbrücken: Nachrichten. Gym- nasttk. 6.30: Fpühkonzert. Es spielt das Hermann«

Sanges freunden mit einer Musikkapelle am Bahn­hof empfangen und unter flotter Marschmusik durch die geschmückten Straßen Gaulsheims zum Ver- einslokal der Sänger begleitet Nach herzlicher Be­grüßung wurden die Quartiere bei der gast frohen Bevölkerung bezogen.

Am Samstagabend wurde gemeinsam von Gästen und Gastgebern ein Liederabend veranstaltet. Der Vereinsführer der Gastgeber sprach zu den Gästen aus Gießen-Klein-Linden herzliche Worte der Be­grüßung. Für die Gäste sprach Vereinsführer Wil­helm Rinn herzliche Dankesworte für die gast­freundliche Aufnahme. Er erinnerte daran, wie aus Anlaß des 3. Hessischen Gausängerfestes in Gießen am 8. Juli 1938 die Freundschaft zwischen den beiden Vereinen geschlossen wurde, sprach ferner über die Bedeutung des deutschen Liedes als einer Pflegestätte des deutschen Kulturgutes und als einer Stätte, wo Freundschaft und Volksgemeinscbast weit über die heimatlichen Grenzen hinaus beson­ders gepflegt würden. Zum Schluß überreichte er den Gastgebern im Auftrag seines Vereins den ChorBrünnele" von Trunk. Dann erklangen ab­wechselnd die Chöre der beiden Vereine, belohnt von starkem Beifall der Zuhörer. Zwischendurch spielte der Musikzug'zum Tanz auf, und bei Froh­sinn und in gehobener Stimmung verlebten die Sänger einen echt rheinischen Abend.

Am Sonntagoormittag unternahm man gemein­sam einen Ausflug nach Rübesheim und dem Niederwalddenkmal und fuhr dann über den Rhein zurück nach Bingen. Am Nachmittag traf man sich noch einmal im Vereinslokal. Die Sänger von Gaulsheim versprachen, den Gegenbesuch in Gie- ßen-Klein-Linden anläßlich des 75jährigen Sttf- tungsfestes derEintracht" im Sommer 1940 abzu- ftatten.

Hochbefriedigt von den Erlebnissen der beiden Tage trafen die Mitglieder derEintracht" am Sonntagabend wieder in der Heimat ein.

Hagestedt-Orchester. 7: Nachrichten. 8.10: Gymnastik.

8.25: Kleine Ratschläge für Küche und Haus. 8.40: 1 Aus Bad Bertrich: Bäderkonzert. 9.30: Gaunach­richten. 10: Schulfunk: Lieder aus der Gottschee. 11.40: Ruf ins Land. 12: Aus dem Betrieb der Firma Spang & Brands, Oberursel i. T.: Werks-

Anordnung sind die Pflichten der betroffenen Per­sonenkreise genau festgelegt. Um den notwendigen Raumbedarf für die Juden zu kennen, ist eine Anmeldung der jetzt in jüdischem Besitz befindlichen Wohnungen not­wendig. Hierzu gehört auch der an Juden unter­vermietete Wohnraum, da in Zukunft Juden nur bei Juden in Untermiete wohnen dürfen. Maß­geblich für die Eigentumsverhältnisse der Grund­stücke, in denen jüdische Mieter wohnen, ist als Sttchtag der 5. Mai 1939, d. h. ohne Rücksicht auf inzwischen etwa eingetretene Eigentumsoeränderun- gen sind diejenigen Angaben der Gemeindebehörde zu machen, die sich auf die Verhältnisse in den Grundstücken am 5. Mai 1939 beziehen. Soweit Grundstücke am 5. Mai 1939 im Eigentum oder im Nutzungsrecht eines Juden standen, hat der Ver- fügungsberechttgte anzugeben, welche Räume an Nichtjuden vermietet und welche an 3uben_ vermietet waren. Desgleichen sind die vom Eigentümer oder Nutzungsbereckttgten selbst benutzten Räume anzu- meßen und, soweit in diesen Häusern auch Unter­mieter vorhanden waren, ist anaugeben, ob es sich bei ihnen um Juden ober Nichtjuden handelt. Selbst­verständlich sind auch leerstehende Räume anzumel­den. Alle Veränderungen, die sich auf diese Räume beziehen, Beendigung des Mietverhältnisses usw., sind gleichfalls und innerhalb von drei Tagen an­zuzeigen. Die gleiche Anzeigepflicht trifft alle die­jenigen arischen Eigentümer, die am 5. Mai 1939 an Juden Räume vermietet oder untervermietet haben. Ein Uebergang des Verfügungsrechtes nach dem 5. Mai an Arier oder ein mehrfacher lieber- gang feit dieser Zeit an Arier ändert nichts an der Anmeldungspflicht.

Es wird in Zukunft also so sein, daß bei dem Freiwerden von Wohnungen, die bisher von jüdi­schen Mietern in nichtjüdischen Häusern bewohnt wurden, diese nach Möglichkeit deutschen Volks­genossen zur Verfügung gestellt werden, die bisher in jüdischen Häusern wohnen mußten. Dadurch be­steht die Möglichkeit, in den für jüdische Mieter

Am 30. April 1939 hat die Reichsregierung ein Gesetz erlassen, das die Regelung der Mietverhält« nisse der Juden festlegt. Danach ist oberster Grund- satz die Trennung von Juden und Ariern im Rahmen einer Haus­gemeinschaft. Alle Möglichkeiten, eine solche Trennung baldmöglichst, aber auch planmäßig durch­zuführen, sind aus diesem Gesetz ersichtlich. Es ist keinesfalls angängig, daß zu einem Zeitpunkt, in dem in Deutschland keine überflüssigen Wohnungen vorhanden sind, jüdische Familien übergroße Wohn­räume zur Verfügung haben. Anderseits muß aller­dings dafür gesorgt werden, daß insbesondere in den großen Städten des Reiches eine Obdachlosigkeit der aus den ländlichen Gebieten zugewanderten Juden verhindert wird. Trotzdem muß davon aus­gegangen werden, daß die zur Zeit noch in Deutsch­land lebenden Juden einen ihrer Kopfzahl ent­sprechenden Raum zur Verfügung haben.

Wenn auch eine Ghettobildung nicht erwünscht ist, so ist es selbstverständlich, daß in den repräsen­tativen Straßen der Städte und in den bevorzugten Geschäftsstraßen für jüdische Familien kein Raum mehr ist. Die Juden sollen zu Juden ziehen und sich in wenigen Häusern bestimmter Stadtviertel aufhalten. Da nun im letzten Jahre das jüdische Hauseigentum laufend an Arier veräußert und da­mit die Wohnmöglichkeiten der Juden immer ge­ringer wurden, da die neuen Hauseigentümer den jüdischen Mietern kündigten und keinesfalls Neu­vermietungen an Juden vornehmen wollten, mußte der Unterbringung der Juden in jüngster Zeit er­höhte Aufmerksamkeit zugewandt werden. Qnne be­friedigende Lösung konnte nur mit Unterstützung der Gemeindebehörden, die in dieser Frage selbst­verständlich aufs engste mit der Partei Zusammen­arbeiten gefunden werden.

In diesen Tagen haben nun im Gau Hessen- Nassau die in Frage kommenden Behörden die auf Grund des § 12 des Gesetzes über die Mietverhält­nisse vorgesehene Anordnung erlassen. In dieser

Der städtische Haushaltsplan für 1939.

Der Haushaltsplan der Stadt Gießen und der Wirtschaftsplan der Stadtwerke für 1939 sind, wie wir von der Stadtverwaltung erfahren, inzwischen fertiggestellt und befinden sich zur Zett im Druck. Die Fertigstellung hat sich durch die mit der Ein­gemeindung von Wieseck, Klein-Linden und Schif­fenberg in die Stadt Gießen und den dadurch erforderlich gewordenen Einbau der Einnahmen und Ausgaben dieser früheren selbständigen Ge­meinden in den Haushalt der Stadt verbundene erhebliche Mehrarbeit in diesem Jahr stark ver­zögert. Auch der Wirtschaftsplan der Stadtwerke war auf Grund der Eigenbetriebsverordnung vom November 1938 vollständig neu zu gestalten.

Der ordentliche Haushaltsplan der Stadt Gie­ßen schließt auch in 1939 wieder ohne Fehlbetrag ab. Im außerordentlichen Haushalt sind für die vielseitigen Aufgaben der Stadt erhebliche Mittel angeforbert. Wir werden gelegentlich der Be- ratung mit ben Ratsherren, die im Laufe des Mo­nats August erfolgen soll, auf die einzelnen An­sätze des Haushaltsplans zurückkommen.

Die AusstellungKampf dem Krebs- in Gießen.

In der Zeit vom 7. bis 18. Oktober wird in Gießen die Ausstellung ,Kampf dem Krebs" des Deutschen Hygiene-Museums gezeigt werden. Sie wird in der Universitäts-Aula Aufstellung finden. Die Ausstellung dient der Bekämpfung der Krebs­krankheit, die über 90 000 Todesfälle im Jahre in Deutschland zu verzeichnen hat. Bei diesem Kampf gegen den Krebs ist die Mitarbeit des ganzen Vol­kes eine zwingende Notwendigkeit. Deshalb wendet sich die Ausstellung auch an alle Volksgenossen, da Krebsgefahr sowohl bei den Männern, als auch bei den Frauen besteht. Alle Volksgenossen müssen diese wichtige Ausstellung des Deutschen Hygiene-Mu­seums besichtigen, die bis jetzt schon über 800 000 Besucher zu verzeichnen hat.

Ausklang des GießenerGtudenteniages

Nachdem die Studenten während der ersten Tage des Studententages mit ihren Feiern und Veranstaltungen mehr in die Oeffentlichkeit traten, fand der Studententag 1939 am Sonntagabend fei­nen Abschluß in Kameradschaftsabenden auf den acht Häusern der Kameradschaften. Jede Kameradschaft hatte ihre Alten Herren und zahlreiche Gäste zu ihren Abschlußfeiern eingeladen. Diese verliefen, wie ein Rundgang durch die einzelnen Häuser zeigte, in harmonischer Stimmung und bildeten so einen würdigen Abschluß des diesjährigen Studen- tentages. Alte Herren und junge Kameraden fanden sich in fröhlicher Unterhaltung und stellten auf diese Weise wieder den Zustand her, der früher zwischen den Alten Herren und den jungen Studenten be­stand. Da in dieser Woche auch das Sommer­semester seinen Abschluß findet und die meisten Kameraden nach dem Osten zur Unterstützung der dort lebenden Bauern fahren, kann man diese feier­lichen Stunden gleichzeitig als Abschied von der lieben Alma mater und dem schönen Städtchen Gießen betrachten. Hoffen wir, daß den jungen Kameraden im Osten der Erfolg beschieden ist, den sie sich alle für das deutsche Volk wünschen. H.

Gießener wochenmarktpreise

* Gießen, 11. Juli. Auf dem heuttgen Wochen­markt kosteten: Markenbutter, % kg 1,60 Mark, Matte 25 bis 50 Psi, Käse, das Stück 4 bis 10, Wirsing, V» kg 14, Weißkraut 12 bis 15, Rotkraut 20, gelbe Rüben 20 bis 25, das Bündel 10 bis 14, rote Rüben, das Bündel 10 bis 15, Römischkohl, Vi kg 10 bis 15, Bohnen, deutsche, grün 50, Erbsen 10 bis 25, Feldsalat 22 bis 42, Tomaten 25 bis 35, Zwiebeln 15 bis 18, das Bündel 10 bis 15, Rha­barber 10 bis 16, Pilze 50, Kartoffeln, neue, XA kg 9 bis 11 Pf., 5 kg 90 Pf., 50 kg 8 bis 8,50 Mark, Pfirsiche, % kg 40 bis 45 Pf., Himbeeren 40 bis 50, Kirschen 30 bis 44, Heidelbeeren 42, Stachelbeeren 15 bis 38, Johannisberen 20 bis 28, Erdbeeren 35 bis 55, Blumenkohl das Stück 10 bis 40, Salat 5 bis 12, Salatgurken 20 bis 40, Einmachgurken 3 bis 8, Oberkohlrabi 5 bis 10, Radieschen, das Bündel 8 bis 10 Pf.

beschäftigte. Postsekretär Heinrich Diehl wurde einstimmig zum neuen Kameradschaftsführer ge­wählt. Kamerad Diehl nahm die Wahl an und versprach, sich voll und ganz für die Ziele der Ka­meradschaft im NS.-Reichskriegerdund einzusetzen.

Dom Turnverein 1889.

Die Vereinsführung des Turnvereins 1889 hatte für ben Samstagabend die Mitglieder zu einer außerordentlichen Versammlung in die Turnhalle eingeladen. Der stellvertretende Vereinsführer Wilh. Germer erstattete zunächst Bericht über die Vereins­führerbesprechung am 25. Juni in Gießen und gab die Termine für die kommenden Bundesfeste des NSRL. bekannt. Er händigte den in der Versamm­lung anwesenden Turnern und Turnerinnen die bei ben letzten Festen erworbenen Ehrenurkunden aus. Es wurde u. a. noch beschlossen, daß das ursprünglich für den 6. August geplante 50jährige Stiftungsfest mit dem im Herbst durchzuführenden Abturnen zu­sammen gefeiert werden soll. In einer längeren Aussprache über die Weiterentwicklung des Turn- betriebes kam der Wille aller Turner zum Ausdruck, den Turnbetrieb unter straffer Ordnung und unter Hinzuziehung älterer Turner neu aufleben zu lassen.

Sängerausflug nach Rheinhessen.

Am Samstag und Sonntag unternahm der MännergesangvereinEintracht" einen Ausflug nach Rheinhessen.Mehr als 80 aktive und passive Sänger, zum Teil mit ihren Familienange­hörigen, fuhren am Samstagnachmittag über Frank­furt a. M. nach G a u l s h e i m bei Bingen, wo sie gegen 20 Uhr ankamen. Dort wurden sie von ihren

in Frage kommenden Häusern jüdische Familien einzuweisen. Es ist der Wille des Gesetzgebers, daß sich die Umschichtung der jüdischen Misster möglichst bald und ohne Zwangsmaßnahmen vollziehen kann. Sollten allerdings die Juden nicht baldmöglichst die Ziele des Gesetzes, eine vollständige Trennung von Juden und Ariern in einer Hausgemeinschaft zu erzielen, zu erreichen suchen, könnten Zwangs­maßnahmen nicht erspart werden.

Wenn ein Jude auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen zur Räumung verurteilt wird, so kann ihm eine Räumungsfrist nur in besonders bringenden Fällen bewilligt werden, nämlich dann, wenn er durch eine Bescheinigung seiner Gemeinde­behörde nachweist, daß seiner anderweitigen Unter­bringung Hindernisse entgegenstehen ober ber Ge« sunbheitszustanb eines ^Betroffenen bucch bie so­fortige Räumung ernstlichen Schaden erleiden würde. Diese Einengung der Räumungsfristen 'st dadurch möglich und gerechtfertigt, daß ber Jude nun in Deutschland entsprechenden Wohnraum zu­gewiesen erhält. Es muß von ihm erwartet werben, daß er ben ihm zugewiesenen Raum baldigst be­zieht. Er wirb nicht erwarten dürfen, daß ihm über Gebühr Wohnräume zur Verfügung gestellt werden, während deutsche Menschen oft in kleinen und un­gesunden Wohnungen leben muffen

Die Anmeldungen auf Grund der Anordnung der Gemeindebehörden sind bis zum 20. Juli vorzu« nehmen, damit in Kürze eine klare Uebersicht über ben benötigten Wohnraum gegeben ist. Es empfiehlt sich allerbings, ehe voreilige Handlungen vorgenom­men werden, bei ben Gemeinbebehörden Auskunft einzuholen.

Die Anordnungen der Gemeindebehörden geben auch Auskunft darüber, wer als Jude zu betrachten ist. Es wirb in ihnen ebenfalls festgestellt, wie jübische Mischehen zu behandeln sind, da ja gerade für diese die Frage, ob sie in von Juden oder von Arier bewohnten Grundstücken unterzubringen sind, von besonderer Bedeutung rft