Empfehlungen
K^ßl^HARDT
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die Gesellenprüfung bestanden haben. Die auf diese
Weise fortgeführten Betriebe bleiben selbstverständ
Weißkraut, % kg 5 Rpf., 50 kg 4 RM., Rotkraut, % kg 8 Rpf., 50 kg 7 RM., gelbe Rüben, % kg 8 bis 9, rote Rüben 8 bis IQ, Unterkohlrabi 6 bis 8, Grünkohl 15 bis 20, Rosenkohl 42, Feld-
Durch diese ausgleichende Regelung wird in vielen Fällen den eingezogenen selbständigen Handwerkern eine Sorge wegen der Fortführung ihres Betriebes abgenommen. Darüber hinaus liegt es aber auch im allgemeinen Interesse, daß die leistungsfähigen Handwerksbetriebe 'm vollen Um- fange einsatzfähig bleiben. Das deutsche Handwerk
Bestimmung finden wir in der Dritten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Hand-
kcMschen Darbietungen der Sing» und Spielgruppen sind vor allem die in großer Anzahl zur Verfügung stehenden NSRL.-Schmalfilme heranzuziehen.
bat in seiner Gesamtheit gerade unter den heuttgen Ktiegsverhältnissen außerordentlich bedeutsame Aufgaben zu erfüllen.
werks vom 18. Januar 1935, in der werter ausgeführt wurde, daß di« nach dem 1. Januar 1900 geborenen Handwerker, die ab 1. Januar 1932 in die Handwerksrolle eingetragen sind, ohne die Meisterprüfung abgelegt zu haben, die Prüfung bis zum 31. Dezember 1939 nachholen mußten. Handwerker, die diese Forderung nicht erfüllt hatten, mußten mit dem 1. Januar 1940 aus der Handwerksrolle gestrichen werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß zahlreiche junge Handwerker, die bereits selbständig waren, in den letzten Jahren die Meisterprüfung abgelegt haben. Aber es bleibt immer noch ein« Anzahl übrig, für die jetzt nach Ausbruch des Krieges neue Bestimmungen erlassen worden sind.
Durch diese „Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Handwerksrechts" vom 17. Oktober 1939 bleiben solche Handwerker auch weiterhin in die Handwerksrolle eingetragen, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, da die allgemeinen Voraussetzungen für eine Endregelung gegeben sind. Im übrigen sind die Befugnisse der Handwerkskammer zur Der-
Mein-Mainische Börse.
Weiler kleines Anlagegeschäfl.
Frankfurt a. M., 8. Nov. Bei weiterhin ruhigem Geschäft setzte sich an der Börse seitens der Kundschaft kleine Anlagetättgkeit fort, so daß die Haltung an den Aktienmärkten überwiegend fest blieb. Zwar war di« Kursentwicklung etwas uneinheitlich, es stellten sich aber zumeist Erhöhungen von 0,50 bis 1 v. H. ein. Eine Sonder- bewegung hatten Vereinigte Deutsche Metall nach eintägiger Pause mit 150 (144). Fest lagen erneut Zellstoffaktten, Waldhof 112 (112,25), Aschaffenburger etwa 98 (95,50). Auch Autowerte etwas stärker erhöht, so Adlerwerke auf 87,75 (86,25) und BMW. auf 140,75 (139,25), aber Daimler 0,50 v. H. leichter mit 115,50. Elektrooktien zogen meist 0,25 bis 0,75 o. H. an, von Nebenwerten Lechwerke Augsburg 106 (104). IG. Farben gewannen 0,65 v. H. auf 159,40, Scheideanstalt 0,50 v. H. auf 208,50.
Auch am Rentenmarkt erhielt sich die Nachfrage, was aber kursmäßig wenig zum Ausdruck kam. Reichsbahn-Vorzugsaktien jedoch 0,40 v. H. höher mit 124,65. Zeitweise etwas lebhafter waren bei leicht erhöhten Kursen Steuergutscheine I. Liqui-Pfandbriefe bröckelten z. T. leicht ab, ferner von Industrie - Obligationen 4,50 v. H. Doigt & Haeffner auf 95 (95,50). Die übrigen Rentenwerte lagen nahezu unverändert, Reichsaltbesitz 0,25 o. H. leichter mit 135,13.
Frankfurter SchlnchtviesimarN
Frankfurt a. M., 9. Nov. (Vorbericht.) Um 10 Uhr war folgende Marktlage: Dorauftrieb: 891 Rinder (84 Ochsen, 125 Bullen, 451 Kühe, 238 Färsen), 241 Kälber, 60 Härnmel, 40 Schafe, 872 Schweine. Es kosteten: Ochsen 35 bis 46,50 RM., Bullen 34 bis 44,50, Kühe 20 bis 44,50, Färsen 28 bis 45,50, Kälber 30 bis 65, Hümmel 35 bis 50, Schafe 20 bis 42, Schweine 50 bis 56 RM. — Marktverlauf: Alles zugeteilt.
salat, */io 10 bis 15, Zwiebeln 8 bis 10, Meer- Für das deuffche Handwerk sollte das End« des rettich 30 bis 60, Kürbis 6 bis 8, Kartoffeln, Jahres 1939 insofern von einschneidender Bedeu- kg 4 Rpf., 5 kg 40 Rpf., 50 kg 3,15 bis tung werden, als geplant war, daß bis zu diesem
3,45 RM., Aepfel, % kg 15 bis 25 Rpf., Birnen ■ Zeitpunkt alle Handwerker bis zum 40. Lebensjahr 15 bis 20, ausländische Kühlhauseier, das Stuck Meisterprüfung abgelegt haben sollten. Dies« 11)4, Blumenkohl 10 bis 60. Salat 8 bis 12, - - ■ • ■ • - - -
Endivien 8 bis 10, Oberkohlrabi 5 bis 8, Lauch
nach Tisch. 15: Mozart-Konzert. 17: Nachrichten. 17.10: Konzert. 18: Klingende Liebesgabe. Eine fröhliche Stunde des Reichssenders Frankfurt für die Kameraden am Westwall. 19.10: Konzert. Dazwischen: 19.10: Berichte. 19.45: Politische Zeitungsschau. 20: Nachrichten. 20.15: Übertragung vom Deutschlandsiender. Dazwischen: 22 bis 22.15: Nachrichten.
Förderung des Semeinschastslebens im 7ISBL.
Der Reichssportführer gibt bekannt: Der uns aufgezwungene Kampf um unser Lebensrecht hat im ganzen Volk das Bedürfnis wachgerufen, näher zusammenzurücken. Auch in den Gemeinschaften des NS.-Reichsbundes für Leibesübungen ist das Bestreben, in verstärktem Maße das kameradschaftliche Leben zu pflegen, unbestreitbar vorhanden. Ich wünsche daher, daß die verantwortlichen Kameraden der Vereine, vor allem auch die Füh- rer der neuen Orts^sportgemeinschaften, der Gestaltung eines anregenden und gehaltvollen Gemeinschaftslebens ganz besondere Aufmerksamkett widmen, umso mehr, als hierdurch auch eine bedeutungsvolle Möglichkeit gegeben ist, zur Festigung der inneren Widerstandskraft des deutschen Volkes beizutragen. Ich erwarte insbesondere von den Dietwarten aller NSRL.-Gemeinschaften, daß sie tn der sorgsamen Pflege des kameradschaftliche Vereinslebens ihre derzeitig wichtigste Aufgabe erkennen.
Wo immer bi« bestehenden Verhältnisse keine unüberwindlichen Schwierigkeiten bereiten, sollen sich die Angehörigen der NSRL.-Gemeinschaften nach Möglichkeit wenigstens einmal monatlich zu einer kameradschaftlichen Veranstaltung zukammen- finden. Jede solche Veranstaltung wird unter einen Leitgedanken gestellt, der der engen Verbindung unserer Arbeit auf dem Gebiet der Leibeserziehung mtt den Forderungen, die der Leben sbampf unseres Volkes an alle stellt, deutlichen Ausdruck gibt. Die Abende dürfen jedoch nicht rein« Vortragsabende bleiben, sondern sie sind möglichst lebendig und abwechslungsreich zu gestalten. Neben dem gemeinsamen Lied und — wo möglich — den musi-
bracht hat, eine Milderung bei einigen Vorschriften eintreten. So ist in der angezogenen Verordnung zugelassen worden, daß der Betrieb eines verheirateten selbständigen Handwerksmeisters von seiner Ehefrau fortgeführt werden kann, wenn dieser zur Wehrmacht oder zu andersartiger Dienstleistung eingezogen ist. In den meisten Fällen ist es natür- lich so, daß die Eheftau weder die Meisterprüfung abgelegt hat, noch sonst die Befugnis zum An-
5 bis 10, Rettich 5 bis 15, Sellerie 10 bis 35, Spinat, % kg 15 Rpf.
** Eine Siebzigjährige. Am morgigen Freitag, 10. November, kann Frau Marie Wagner, Wwe., Wetzsteingasse 20, ihren 70. Geburts» tag fei«rn. Der Jubilarin unseren herzlichen Glückwunsch.
** Alt« Schallplatten verwerten! In zahlreichen Haushaltungen gibt es noch alte Schallplatten, di« nicht mehr benutzt und von den Eigentümern mir als unnützer Ballast betrachtet werden. Dieses Altmaterial sollte der Wiederverwendung in unserer Erzeugung nicht vorenthalten werden, da auf diese Weise ein bestimmter Teil ausländi- schen Rohmaterials, das uns nur Devisen kostet, entbehrlich gemacht werden kann und die sonst erforderlichen Devisen für volkswirtschaftlich mutigere Dinge eingesetzt werden können.
Aus der engeren Heimat.
Erhöhter Oämpfkolonneneinsatz im (Sou Hessen-Tlaffau.
NSG. In dem großen Kartoffelanbaugebiet Hessen-Nassau haben Dämpfkolonnen schon früh eine bedeutende Rolle gespielt, aber das laufende Jahr hat mit einer Erhöhung des Bestandes um 60 Kolonnen auf insgesamt 250 den namhaftesten Zuwachs gebracht. Ueber 60 v. H. dieser Gesamtzahl sind den genossenschaftlichen Dämpfkolonnen zuzurechnen. Ihre Leistungen erreichen durchschnittlich in den Monaten von Herbst bis Frühjahr je 5000 Doppelzentner, wobei einzelne Kolonnen bis 13 000 Doppelzentner für die Einsäuerung bereiten. Eine Häufung der Standort« weisen die nördliche W e 11 e r a u, die Kreise Alsfeld, Biedenkopf und Bingen, wie der südliche Kreis Groß- Gerau und der nördliche Kreis Odenwald auf.
Wegen Llebertretung
der Lustschuhbest mm'inoen bestraff.
Lpd. Marburg, 8. Nov. Mit einer interessanten Verhandlung wegen Übertretung der Luftschutzbestimmungen seitens eines Gasthofbesitzers beschäftigte sich das hiesige Amtsgericht. Eines Nachts bemerkte ein« Polizeistreife, daß in einem Fremdenzimmer eines Gasthofs nicht genügend abgeblendet war. Gegen den deshalb dem Gasthofbesitzer zugesandten polizeilichen Strafbefehl, der auf 5 RM. lautete, wurde gerichtlicher Entscheid beantragt. In der Verhandlung machte der Verteidiger des Gasthofbefitzers geltend, daß der Beklagte in keiner Weise sich strafbar gemacht hätte, denn alle Bedingungen seien durch Beseitigung der Lichtbirnen bis auf ein auf dem Nachttisch befindliches Notlicht erfüllt gewesen. Wenn dann ein Gast eigenmächtig anders handle, könne doch der Vermieter nicht haftbar sein. Er beantragte Freisprechung wegen erwiesener Unschuld. Der als Zeuge vernommene Zimmergast bekundete, daß er erst spät ein- getroffen sei und nun in dem dunklen Zimmer nach Irgend einer Lichtquelle gesucht habe, da er noch einen eiligen Brief hätte schreiben müssen. Die Birne in dem Nachtlicht habe er dann abgeschraubt und benutzt. Er fügte hinzu, daß man ihm am folgenden Tage ein anderes zur Verdunkelung geeigneteres Zimmer angewiesen habe. Das Gericht kam nach
eingehender Darlegung der Sachlage zu dem Entscheid, daß der Beklagte sich strafbar gemacht habe, denn die Derdunklungsmaßnahmen müßten auf alle Fälle so beschaffen fein, daß man das Zimmer be- leuchten könne, ohne daß von der Straße aus ein Lichtstrahl zu sehen sei. Das Urteil lautete auf 10 RM. Geldstrafe.
Landkreis (Biehen
wg. Großen-Buseck, 9. Nov. Am morgigen Freitag, 10. November, feiern Balthasar Dort und Frau Susanne, geb. Schäfer, Zeilstraße 69, das Fest der goldenen Hochzeit. Der Jubilar, der als Zimmermeister weit über die Grenzen des Busecker Tals hinaus bekannt ist und größte Wertschätzung genießt, steht im 78. Lebensjahr, di« Jubilarin im 76. Lebensjahr. Beide erfreuen sich bester körperlicher und geifttger Rüstigkeit. An den Ereignissen unserer Zeit nehmen sie regelt Anteil Dem Jubelpaar gelten auch unsere herzlichen Glück- wünsche.
* Birklar, 9. Nov. Am heutigen Donnerstag, 9. November, kann der Schuhmacher Ludwig W e i • s e l von hier in bester Gesundheit seinen 8 5. Geburtstag begehen. Dem Jubilar, einem lang- jährigen treuen Bezieher des Gießener Anzeigers, übermitteln auch wir unsere herzlichen Glückwünsche.
* Holzheim, 9. Nov. Unser Mitbürger Hartmann Jäger und Frau Klara, geb. Sames, können am heutigen Donnerstag, 9. November, in guter Gesundheit das Fest ter Diamantenen Hochzeit feiern. Der Jubilar steht rm 84. Lebensjahr, feine Lebensgefährtin ist 83 Jahr« alt. Mr beglückwünschen herzlich zum Ehejubiläum.
Hundsunkvrogramm
Freitag, 10. November:
6 Uhr: Landvolk, merk' auf! 6.05: Morgengymnastik. 6.30: Frühkonzert. 7 bis 7.15: Nachrichten. 8.05: Gymnastik. 9.30: Schulfunk. 10: Mutter turnt und spielt mit dem Kind. 10.15: Frohe Weisen. 11: Kammermusik. 12: Stadt und Land — Hand in Hand. 12.10: Mittagskonzert. 12.30 bis 12.40: Nachrichten. 14: Nachrichten. 14.15: Das Stündchen
| Reue Maßnahmen in -er Han-werksgefetzgebung.
I einfachung des Verfahrens erweitert worden. So' lernen von Lehrlingen besitzt. Aber auch in all j können gewisse Ausnahmen von den Zulassungs- diesen Fällen kann bi« Eheftau bis auf weiteres Vorschriften zur Meisterprüfung und zur Anleitung den Betrieb ungehindert fortführen.
। oon Lehrlingen, die bisher von der höheren Der-1 Noch schwieriger liegen die Dinge, wenn ein ein- waltungsbehörde zu bewilligen waren, jetzt von der berufener selbständiger Handwerker unverheiratet, ! Handwerkskammer entschieden werden. Das gilt verwitwet ober geschieden ist. In diesen Fällen insbesondere für die Zulassung von Facharbeitern : kann fein Gewerbebetrieb von einem Stellvertreter | aus der Industrie, die mindestens 5 Jahre als fortgeführt werden, der die Gesellenprüfung in dem solche tätig gewesen sind. Außerdem sind den Hand- einschlägigen Handwerksberuf bestanden hat. Die werkskammern zum Zwecke der Vereinfachung der gleiche Regelung gilt, wenn der Betriebsleiter einer Beschlußfassung verschiedene Aufgaben übertragen,1 „juristischen Person", die ein Handwerk betreibt, die bisher den Innungsoersammlungen oblagen. । ober der Leiter eines handwerklichen Nebenbetriebes I Im übrigen gestattet die neue Handwerksgesetz- ‘ eingezogen ist. Solche Stellvertreter sind unverzüg- gebung nicht, daß jemand ohne besondere Zulassung lich der Handwerkskammer zu melden, wobei der zu der Meisterprüfung einen bestimmten Hand- Nachweis zu erbringen tft, daß die Stellvertreter werksberuf selbständig ausübt. Man geht wohl nicht, die Gesellenprüfung bestanden haben. Die auf diese fehl in der Annahme, daß dieser Grundgedanke: Weise fortgeführten Betriebe bleiben selbstverständ- auch für die Zukunft beibehatten wird, anberfeUs lich in der Handwerksrolle eingetragen.
muß aber im gegenwärtigen Augenblick infolge ber' besonderen Verhältnisse, die der Krieg mit sich ge-
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