großes Ausmaß die Arbeit der Beamten unseres Finanzamtes angenommen hat, die wohl mit Recht erwarten dürfen, daß ihrer Tätigkeit allenhalben das gebührende Verständnis entgegengebracht wird.
B DM.-Untergau 116 Sieben.
Am Samstag, 7. Januar, veranstaltet der Reichs- kolonialbund, Ortsgruppe Gießen, in der Aula der Universität für die gesamte Hitler-Jugend einen Vor- traqsabend. Der Eintritt ist frei. Es tritt dazu jedes Mkldel bei seiner Gruppe an. Ebenso die Arbeitsgemeinschaft für Auslandskunde. Der Einmarsch muß bis um 20.15 Uhr erfolgt fein.
IM.-llntergau 116 Gießen.
Am Samstag, 7. Januar, findet in der Aula der Universität für die gesamte Hitler-Jugend ein Vor- tragsabend des Reichskolonialbundes, Ortsgruppe Gießen, statt. Es treten hierzu alle JM.-Führe- rinnen des Standortes Gießen um 19.55 Uhr an der Universität an.
Am Sonntag, 8. Januar, finden in den bekannten Schulungsorten die Wochenendschulungen für Januar statt. Die Standortfüyrerinnen der Schulungsorte sorgen für einen ordentlichen, geheizten Raum. Die Wochenendschulung für den Standort Gießen ist auf den 15. Januar verschoben worden.
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NS.-Gemeinschaft ..Kraft durch Freude".
Achtung, Schifahrer!
Am Sonntag, 8. Januar, Omnibusfahrt nach dem Hoherodstopf mit der NSG. „Kraft durch Freude". Fahrpreis bis zum Klubhaus 3,— RM. Anmeldungen müssen bis spätestens heute, Samstag, 7.1., bis 17 Uhr in der Geschäftsstelle „Kraft durch Freude", Seltersweg 60, erfolgen. 155D
Keine neuen Schank- und Gastwirtschaften in Hessen bis Oktober 1940.
LDD. Auf Grund einer Verordnung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — dürfen bis zum 31. Oktober 1940 im Lande Hessen Erlaubnisse für neu zu errichtende Gast- und Schankwirtschaften grundsätzlich nicht erteilt und bestehende Schankerlaubnisse auf nicht zugelassene Arten von Getränken nicht ausgedehnt werden. Ausnahmen werden nur in ganz besonders gelagerten Fällen von der zuständigen Stelle (Landrat) zugelassen.
Vorsicht bei der Entschrottung
und Entrümpelung.
LPD. Angesichts der im Gange befindlichen Aktion zur Entschrottung der Betriebe und der Entrümpelung ist eine Polizeiverordnung des Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — über das Abgeben explosionsgefährlicher Gegenstände zur Verhüttung dringend zu beachten. Munition und Munitionsteile aller Art (z. B. Granaten, Granatenstücke, Zünder, Patronen, Hülsen), ferner Behälter, Apparate, Maschinen und Maschinenteile sowie sonstige Gegenstände, die bei der Herstellung, Bearbeitung oder Verarbeitung, Beförderung oder Lageruna von ex- vlosionsfähigen Stoffen verwendet woroen sind, dürfen zum Zwecke der Verhüttung (Verschrottung) nur abgegeben werden, wenn sie frei von explosionsfähigen Stoffen sind, und wenn der Abgebende bei der Abgabe dies schriftlich bestätigt. Weiterhin dürfen zum Zwecke der Verhüttung geschlossene Hohlkörper (z. B. Behälter für verflüssigte und verdichtete Gase, für brennbare Flüssigkeiten usw.) nur abgegeben werden, wenn sie durch Entfernen von Verschlußstücken oder auf andere Weise mit ausreichenden Entlastungsöffnungen versehen sind. Zuwiderhandlungen sind strafbar, da die Folgen äußerst schwerwiegend sein und Menschenleben und Volksvermögen vernichten können.
Erfassung wehrpflichtiger Jahrgänge.
Der Potizeidirektor von Gießen veröffentlicht heute eine Bekanntmachung über die Erfassung der Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1906 und 1907. Die wehrpflichtigen jungen Männer mögen dieser wichtigen Bekanntmachung gebührende Aufmerksamkeit schenken.
100 Wohnungen
im Gchwarziachgebiet bezogen.
Von den rund 300 Wohnungen in den Neubauten der Wohnhausblocks im Schwarzlachgebiet sind nun die ersten hundert Wohnungen bezogen worden. Es handelt sich dabei um Zwei- bis Drei- Zimmer-Wohnungen im Schwarzlachweg, in der Werrastr atze und in der Schottstraße. Die weiteren rund 200 Wohnungen dürften in nächster Zeit wohl auch zum Bezug freigegeben werden.
Messen und Märkte in Gießen.
Für das Jahr 1939 find in Gießen folgende Messen und Märkte vorgesehen: 18. bis 26. März Frühjahrsmesse; 30. September bis 8. Oktober Herbstmesse.
Rindviehmärkte finden an folgenden Tagen statt: 12. und 26. Januar, 9. und 23. Februar, 9. und 23. März, 13. und 27. April, 11. und 25. Mai, 8. und 22. Juni, 6. und 20. Juli, 3., 17. und 31. August, 14. und 28. September, 12. und 26. Oktober, 2., 16. und 30. November. 14. Dezember.
Schweinemärkte finden statt am: 25. Januar, 22. Februar, 22. März, 26. April, 24. Mai, 21. Juni, 19. Juli, 16. August, 13. September, 11. Oktober, 15. November und 13. Dezember. Ein Z i e - ge nm ar kt findet am 6. September statt. Die Rindvieh-, Schweine- und Ziegenmärkte werden nur vormittags, die Schlachtoiehmärkte jeden Dienstag- vormittaq abgehalten.
Der Weihnachtsmarkt wird in der Zeit vom 9. bis 17. Dezember stattfinden.
Auchstellen-Helfer des Handwerks.
Fwd. Nachdem der Reichsstand des deutschen Handwerks zum 1. April 1938 die Buchführungspflicht eingeführt hat, haben die Buchstellen im Handwerk eine erhöhte Bedeutung bekommen, denn ihre Aufgabe ist es, für diejenigen Handwerker die Bücher, zu führen, die selbst hierzu aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sind. Diejenigen Handwerker, die sich von einer für das Handwerk anerkannten Bucystelle betreuen lassen, brauchen lediglich Grundaufzeichnungen für die Buchstelle zu machen und sind im übrigen von den Bestimmun- aen der Anordnung über die Einführung der Buchführungspflicht befreit. Der Reichsstand des deutschen Handwerks hat für die anerkannten Hand- werksbuchftellen einheitliche Geschäftsbedingungen
Gewerbliche Brände in Obel Hessen von 1928 bis 1938.
Gonderbencht des Gewerbeauisich Samtes Gießen.
Neben der Krankheitsbekämpfung und der eigentlichen Unfallverhütung bilden in der Gewerbe-Auf- icht die Maßnahmen des Feuerschutzes zwar nur ein begrenztes Teilgebiet; jedoch kommt hierbei mehr als auf den beiden anderen genannten Gebieten, neben dem Arbeitnehmerschutz auch der Nachbarschutz und somit das öffentliche Interesse zur Geltung.
Um Brandverhütung wirksam betreiben zu können, ist es, ähnlich wie bei Unfällen und Krankheiten, naturgemäß erforderlich, zu wissen, auf welche Weise solche Brände zu entstehen pflegen. Demnach ist die gutachtliche Tätigkeit für die Staatsanwaltschaft und für die Polizeibehörden der beste Weg, um in dieser Hinsicht die nötigen Kenntnisse au erlangen.
Dabei ist es noch von gewissem Vorteil,, daß diese Untersuchungen sich im weitesten Rahmen er» trecken und auch Brandfälle mit einschließen, die vielleicht nicht in einem gewerblichen Betriebe vorgekommen sind, sondern etwa in der Landwirtschaft oder im Haushalt, aber doch die Gewerbe-Aufsicht insofern berichten, als elektrische Anlagen oder Azetylen usw. eine Rolle gespielt haben.
Aus diese Weise ist das Gewerbe-Aufsichtsamt für Oberhessen in dem letzten Jahrzehnt bis ßum Ende des Jahres 1938, neben feiner sonstigen Tätigkeit, an rund 120 Branduntersuchungen beteiligt gewesen, also im Durchschnitt zwölfmal jährlich aber einmal monatlich. Die näheren Umstände bei diesen Brandunglücken, nämlich Tag und Stunde, Gewerbeart und Ursache, sollen in dem nachstehenden Ueberblick kurz besprochen werden.
Zunächst ist die Verteilung der untersuchten Brände auf beide Hauptgebiete von Oberhefsen ziemlich einander gleich; es sind nämlich 57 Fälle in der Wetterau und 63 Fälle im Vogelsberg zu verzeichnen, wenn man zur ersteren die beiden Kreise Gießen und Friedberg rechnet und zum letzteren die übrigen greife.
Anders verhält es sich mit der Rolle, welche die einzelnen Wochentage spielen, insofern, als der Mittwoch mit 22 und der Samstag mit 10 Brandfällen ziemlich weit aus der Reihe treten, während die anderen fünf Tage mit 15 bis 19 olcher Fälle einander nähersteyen; jedenfalls er» jeben sich hier andere Verhältnisse, als sie bei Un- ällen sonstiger Art aufzutreten pflegen, wo der Montag durch Wiedereingewöhnung in die Arbeit und der Samstag durch Ermüdungserscheinungen erfahrungsgemäß ourch eine höhere Zahl auffallen.
Die Tageszeiten von 1 bis 24 Uhr erscheinen in der hier behandelten Zusammenstellung einigermaßen gleichmäßig verteilt, besonders während des Nachmittags mit den niedrigsten -Brand- ziffern von nur 2 bis 4 Fällen, während dis größte Häufung derselben, und zwar 8 bis 11 Fälle, in den frühen Nachtstunden sich zeigt; der Tiefpunkt mit einem oder gar keinem Brandausbruch liegt demgegenüber bei 7 bis 8 Uhr vormittags, was wohl verständlich ist, da um diese Zeit ja meist die Arbeit erst begonnen wird.
Zu der Verteilung der verzeichneten Brände auf die einzelnen ©emerbegruppen ist zu sagen, daß hier in erster Linie die Holzindustrie und das Lebensmittelgewerbe in Erscheinung treten, und zwar mit 32 bzw. 24 Brandunfällen; in weiterem Abstande folgt mit der Zahl 14 das Handelsgewerbe, das letzte Drittel der Gesamtzahl von 120, nämlich 40 Brände, verteilt sich auf sonstige Berufszweige.
Was die wichtigste Spalte dieser Brandstatistik betrifft, d. h. die ermittelten wahrscheinlichen Ursachen, so ist zu sagen, daß die Schäden, welche durch Dampskesselanlagen, Oefen und sonstige Heizvorrichtungen verursacht wurden, mit 45 bei weitem an der Spitze stehen, während die Feuer- enkstehung durch Verbrennungsmotoren, Maschinen und Brandstiftungen, sowie durch fahrlässiges Rauchen mit je 6 bis 8 sich einander annähernd gleich
find; zwei weitere Ursachengruppen in dieser Zusammenstellung bilden noch die Selbstentzündung bestimmter Stoffe und der elektrische Strom mit 23 bzw. 16 Schadensfällen.
Zur Verhütung von offensichtlich fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Brandausbrüchen, auch z. T. durch Kinder hervorgerufen, kommt wohl nur eine weitergehende Belehrung, besonders hinsichtlich des weitgehend zu fordernden Rauchverbotes in Betracht, sowie eine genauere Ueberwa- chung der gewerblichen Hofreiten und Grundstücke, auch etwa durch Umzäunung, während Verbotsschilder allein bekanntermaßen wenig nützen und für kleinere Kinder ja nicht lesbar sind.
Dagegen käme zur Verhinderung des Heiß- laufens von Maschinen neben dem sorgfältigen Schmieren mit einwandfreien und nicht trocknenden Deien auch das Freihalten der Wellenlager von entzündlichen Sbaubarten, wie Holz- und Mehlstaub, in Betracht. Darüber hinaus könnte man noch an die ausgedehntere Verwendung von Alarm- gloaen, z. B. in Mühlenbetrieben denken, die durch selbsttätige Feuermelde-Anlagen mit Schmelzlot oder Metallkontakt ausgelöst werden, wie sie z. B. im Stadttheater zu Gießen vorhanden sind, oder auch an den Anstrich bestimmter Maschinenteile mit solchen Farben, welche gegen Wärme empfindlich sind und dabei den Farbton wechseln. Jedenfalls ist zu betonen, daß die Schadenfeuer dieser Untergruppe nur in Sägewerken und Mühlen vorgekommen sind, z. T. am hellen Tage bei Anwesenheit der Beteiligten, wo sie zur restlosen Zerstörung der Anlagen führten; vielleicht wären sie mit den genannten Warnmitteln doch vermeidbar gewesen.
In die sich hier anschließende Untergruppe von Motorbränden sind nur solche einbezogen worden, die durch Verbrennungsmotoren veranlaßt wurden, also durch Rohöl, Benzol usw.; meistens handelte es sich dabei um das Aufglühen von Glanzrußflocken in mangelhaften Auspuffrohren, ober um das unvorsichtige Anlassen von Motoren dieser Art. Bon diesen Brandausbrüchen wurden überwiegend Holzbearbeitungsbetriebe, wie auch Drehereien betroffen, und man muß wohl daraus die Maßnahmen ableiten, daß Dreschmotoren dieser Klasse mindestens 5 Meter von ollen Gebäuden, wie auch von Feldfruchtvorräten, entfernt aufzustellen und ständig mit Löschwasser auszurüsten sind, wie es ja auch bisher schon bei Dreschlokomobilen gefordert wurde. Weiterhin muß man wohl verlangen, abgesehen von vermehrtem Löschgerät, daß in den Sägewerken z. B. die Dclmotoren zwar nicht feuerbeständig abgeschlossen werden, wie die Benzin- oder Benzolmotoren, aber wenigstens doch in einer feuerhemmenden Bauweise für sich abgetrennt sind.
Eicken ziemlichen Anteil an den Feuersbrünsten liefern auch die Azetylen-Schweißgeräte, bei deren Handhabung allerdings dann noch eick besonderes Maß von Nachlässigkeit zu den Unglücksfällen geführt hat. Mindestens ergab sich bei der Untersuchung, daß die betreffenden Leute, darunter sogar Meister ihres Handwerks, einerseits die Entfernung unterschätzt hatten, bis* * zu welcher die unsichtbare Flammenspitze noch wirken kann, anderseits auch die Hitzegrade, die hinter den zur Abschirmung aufgestellten Schutzblechen auftreten können. Es sollte daher in den Schweißerlehrkursen neben anderen Gefahren des Azetylens auf diese Gefahrpunkte hingewiesen werden.
In ähnlicher Weise müßte bei den Elektrospenglern während ihrer Ausbildungszeit darauf hingewirkt werden, daß sie außer der Unfallverhütung durch den elektrischen Strom auch die Brandverhütung beachten. Dabei kämen besonders in Betracht der'Aufstellungsort von Elektromotoren, vor allem in ungeschützter Bauweise, ferner die Art der Einführung von Dachständerleitungen und ihre regensichere Abdichtung, bann das Derwen- dungsverbot von einfachen Nadelholzbrettern für Schalttafeln und die möglichst weitgehende Beseitigung von alten, wasferempfindlichen Rohrleitungen
in feuchten Betrieben. Jedenfalls ist festzustellen, daß die Nichtbeachtung dieser Punkte die 16 Brände auf elektrotechnischem Gebiet mitverursacht hat.
Die bereits hervorgehobene erhebliche Zahl von Brandfällen durch Feuerungsanlagen aller 121 r t verteilt sich einerseits auf gewöhnliche Ofen» einrichtungen, bei deren Bedienung vielleicht nicht mehr Unachtsamkeit im Spiel war, als in manchem I Haushalt, was daher auch wohl nur durch ständige Belehrung besonders der jüngeren Leute zu bessern ist. Es müßte dabei vor allem auf zwei öfter wiederkehrende Fehler hingewiesen werden, nämlich auf die vielfach geübte Lageruna von Brennstoffen in der Nähe oes Ofens und auf die Tatsache, daß ein nur mangelhaft gelöschtes Feuer leicht wieder auf» flammt.
Anderseits handelt es sich um eine verhältnismäßig große Zahl von D a m p f f e f f e I a n I a g e n, vorzugsweise in Sägewerken, Ziege lei en usw. Auf diesem Teilgebiet wurde bereits seit einiger Zeit so
0cc Optiker am Bahnhof
vorgegangen, daß die Kesselhäuser derartiger Werke auch nachträglich, soweit technisch durchführbar, mit Brandabschnitten von den übrigen Betriebsstellen abgetrennt oder entsprechend umgebaut werden. Im besonderen müssen die angeblichen Brandmauern verschwinden, bei denen ohne Bedenken nicht etwa die Hauptwelle der Dampfmaschine durchgeführt wurde, was ja feuerpolizeilich einwandfrei möglich ist, sondern falscherweise der Hauptantriebsriemen meist durch eine breite Oefsnung. Nötigenfalls ist der Dampfkessel im rechten Winkel zu verschieben, falls es nicht möglich ist, einen feuersicheren Riemenkanal zu erstellen ober alles umzubauen.
Die letzte Gruppe von Brandursachen in dieser Abhandlung, nämlich diejenige der Selbstentzündungen, ist am vielseitigsten, wenn allerdings zum Glück auch nur eine bestimmte Anzahl von Stoffen dafür in Fraae kommt. Im Sinne der Häufigkeit ist folgende Reihe hier zu nennen: Filmstreisen, ölige Lappen und öliges Papier, Lacke und Firnisse, Thomasmehl, Aetzkalk, Salpeter, Phosphorstangen, Schwarzpulver, Kalkstickstoff, Kohlenstaub und Flachsschäben, die in der Flachsrösterei anfallen. Die näheren Begleitumstände, besonders die Zeitdauer des Schwelens, sowie die Stärke der Licht- ober Wärmeeinwirkung ist natürlich im einzelnen sehr verschieden und kann hier nicht genauer besprochen werden. Immerhin sei die Erkenntnis kurz hervorgehoben, daß auch bei geringer Erwär- mung ein Brandunglück eintritt, wenn die Einwirkungszeit lang genug ist, oftmals noch nach Tagen. Man wird daraus die Lehre ableiten, daß solche elbstentzündlichen Stoffe weitgehend vor Wärme- trahlung zu schützen sind, aber auch für ben chimmsten Fall in bejonbereu brandsicheren Behältern ober Räumen gelagert werben müssen.
Zum Schluß möge noch bar auf hingewiesen werden, daß gerade in neuester Zeit der Brandbekämpfung auch von feiten der Reichsregierung ganz besondere Bedeutung zuaemessen wird, was z. B. daraus hervorgeht, oaß durch das Reichsarbeitsministerium am 17. November 1938 ein Rund- erlaß an sämtliche Landesregierungen ergangen ist, der die Verhütung von Großbränden zum Ziele hat. In diesem Erlaß wird nicht nur bei Neubauten oder Umbauten, sondern auch bei Erweiterungen und sogar bei bereits bestehenden Anlagen seitens der dafür zuständigen Behörden die Durchführung der notwendigen Brandschutzmaßnahmen aefordert, wovon zu hoffen ist, daß in weiterer Zukunft sich die gewünschten Erfolge auf diesem wichtigen Gebiete bemerkbar machen werden.
und eine einheitliche Gebührenordnung ausgearbeitet. Die Anerkennung als handwerkliche Buchstelle ist von der Einführung eines bestimmten Buchführungssystems abhängig gemacht.
Appell öer ehem. Hess. Leibgardisten.
Der Januar-Appell der'Kameradschaft ehern. Hessischer Leibgardisten (115er) im NS.-Reichskrieger- bunb am Donnerstag im „Schipkapaß" brachte neue Anregungen. Kameradschaftsführer Stüh- l e r verband mit seinen Willkommensgrüßen die Glückwünsche für das neue Jahr. Er hob die Treue und Anhänglichkeit der Kameraden, die zum Teil außerhalb von Gießen wohnen, hervor. Nach einem kurzen Rückblick auf die politischen Verhältnisse sprach er den beiden Kameraden Generalmajor a. D. von Specht und Rechnungsrat i. R. Schiff nie, die in diesem Monat ihr 86. bzw. 84. Lebensjahr vollenden, die Glückwünsche der Kameraden aus. Dann wurde auf die Straßen- und Haussammlung des NS.-Reichskriegerbundes für
Streut den Vögeln Hut er!
das WHW. hingewiesen, an der sich auch die ehemaligen 115er in gleicher Weise wie bisher betei» lichen werden. Stellv. Kameradschaftssührer Stein gab dazu die nötigen Anweisungen und erledigte einige organisatorische Fragen. Der Kameradschaftsführer forderte zu zahlreichem Besuch der im nächsten Monat stattfindenden Jahreshauptversammlung auf. Bei dem Verbandsappell des Traditionsoerbandes ehern. Hessischer Leibgardisten im März in Darmstadt wird die Gießener Kameradschaft vertreten sein; durch die Vertiefung der kameradschaftlichen Beziehungen zum aktiven Regiment 115 sollen die jungen, aus dem Gießener Gebiet stammenden 115er der Gießener Kameradschaft zugeführt werden. Im Anschluß an den Appell saßen die Kameraden noch fröhlich beieinander.
(ßiefcener Öodjenmarftpreife.
* Gießen, 7. Jan. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Markenbutter, % kg 1,60 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 9, Eier, deutsche, Klasse S 15, Klasse A 14^, Klasse B 14, Klasse C 13%, Klasse D 12%, ausländische Kühlhauseier, Klasse B 10%, Wirsing, %kg 12 bis 15, Weißkraut 9 bis 10, Rotkraut 10 bis 12, gelbe Rüben 10 bis 15, rote Rüben 10 bis 11, Unterkohlrabi 8 bis 10, Grünkohl 15 bis 18, Rosenkohl 20 bis 40, Feldsalat, 7m 12 bis 15, Tomaten, % kg 35 bis 50, Zwiebeln 12 bis 13, Meerrettich 35 bis 60, Schwarz
wurzeln 30 bis 40, Kartoffeln, % kg 4 Pf., 5 kg 40, 50 kg 3,50 bis 3,65 Mark, Aepfel, % kg 40 bis 50 Pf., Nüsse 50 Pf., Hähne 1 Mark, Suppenhühner 90 Pf. bis 1 Mark, Gänse 1,20 Mark, Tauben, das Stück 50 bis 60 Pf., Endivien 10 bis 25, Lauch 5 bis 10, Sellerie 10 bis 35, Rettich 5 bis 15 Pf.
♦
** Neue Ausstellung des Oberhessischen K u n st v e r e i n s. In der Zeit vom 8. bis zum 29. Januar veranstaltet der Oberhessische Kunstverein in seinem Ausstellungsraum im Turmhaus am Brandplatz wieder eine Ausstellung, in der die Werke Münchener Maler der Gegenwart zu sehen sein werden.
** Baumfällungen an der Wieseck. Am Wieseckufer zwischen der Bismarckstraße und der Goethestraße sind in den letzten Tagen an der Rückseite der Gärten vom Hindenburgwall aus Baumfällungen vorgenommen worden, die den Zweck haben, die Nutzbarkeit der angrenzenden Grundstücke zu verbessern. Mit dieser Bereinigung
des Geländes wird auch ein Stück Vorarbeit für eine zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht kommende Herrichtung dieses Ufergeländes für Straßenzwecke geleistet.
Amtsgericht Gießen
Der W. R. aus Gießen erhielt einen Strafbefehl über 20 Mark. Er legte dagegen Einspruch ein. Er wurde beschuldigt, am 24. Juli 1938 bei einer Fahrt mit einem Kraftdreirad durch die Frankfurter Straße beim Einbiegen in die Schubert- straße nicht den vorgeschhiebenen großen Bogen ausgeführt, sondern die Straßenkreuzung geschnitten zu haben. Durch seine unvorschriftsrnaßige Fahrweise wurde er von einem hinter ihm herkommen- den Personenkraftwagen gerammt. Es entstand glücklicherweise nur geringer Sachschaden. Der Angeklagte wurde in der Beweisaufnahme überführt. Da er aber ein unbescholtener Kraftfahrer ist, blieb es bei der im Strafbefehl ausgesprochenen Strafe
Gesangvereine singen für das WHW.
LPD. Zwischen dem Gaubeauftragten für das Winterhilfswerk und den Sängergauführungen Hessen und Nassau ist eine Abmachung getroffen worden, wonach die Männergesangvereine innerhalb des politischen Gaues Hessen-Nassau für Veranstal-, hingen zugunsten des Winterhilfswerks eingesetzt, werden. Zur Durchführung sind folgende Tage festgesetzt worden: Samstag. 28. Januar, Sonntag, 29. Januar, Samstag, 4. Februar und Sonntag, 5. Februar. Träger der jeweiligen Veranstaltungen sind an kleineren Orten die dem Deutschen Sängerbund angeschlossenen Vereine, in größeren Städten die entsprechenden Gruppen. Die Vorbereitungen werden in Verbindung mit dem Kreisbeauftragten für das WHW. vom Sängerkreisführer getroffen. Die örtlichen Veranstaltungen werden im engsten Einvernehmen zwischen dem Gruppen- bzw. 23er» einsführer und dem Ortsbeauftragten für das WHW. durchgeführt. Vereine, die die Absicht haben, an den genannten Tagen ein eigenes Konzert zu geben, können bi es unter gewissen Bedingungen tun. In der Programmgestaltung ist vollkommen freie Hand gelassen. Auch die Heranziehung anderer Vereine (Musik, Sport usw.) ist durchaus möglich. Die Sängergauleitungen Hessen-Darmstadt und Nassau ermahn von den verantwortlichen Männern ihrer Organisationen, daß sie ein dem A.heben des Deutschen Sängerbundes entsprechendes Resultat melden.
Vorbereitungen
im Gängerkreis Gießen im Gan^e.
Selbstverständlich stellen sich auch die Gesangvereine der Stadt und des Kreises Gießen mit allen Krä'ten der edlen Sache zur 2kr= i fügung. Dabei wurde — wie wir von Sängerkreisführer Müller hören — ins Auge gefaßt, in den verschiedenen Orten, in denen Gesangvereine bestehen, Konzert- und Liederabende abzuhalten, deren Ertrag dem Winterbilfswerk zugute kommen ioll. Für die Stadt Gießen ist eine größere Veranstaltung vorgesehen, an der sich sämtliche Vereine, die das' deutsche Lied pflegen, beteiligen werden. Die Vorarbeiten für diese Veranstaltungen sind auch für unseren Sängerkreis bereits im Gange.
Das 43. Kind. -
Heldmarschall Göring Pole.
LPD. Büdingen, 6. Jan. Im Kreisort U s e n - ■ b o r n wurde in der Familie des Fabrikarbeiters ^Friedrich Klein das 13. Kind geboren. Die Pa- I tenschast übernahm auf Bitte der Eltern General- < seldnmrschall Goring. Beim 12.Kind, einem Jun- 1 gen, ist der Führer Pate.


