Freizügiger Einkauf auch mit Lebensmittelkarten.
Die Aufteilung der zum Lebensmittelbezug eingeführten Reichskarten, insbesondere die Handhabung des zu einigen Karten gehörigen Bestellscheines, führte bei einigen Verbrauchern zu der irrtümlichen Ansicht, in Zukunft würde dadurch die Freizügigkeit in der Wahl der Lebensmittelgeschäfte aufgehoben. Dies ist nicht der Fall. So enthält die linke Seite der Reichsfleischkarte einen Bestellschein, den der Verbraucher bei einem beliebigen Verteiler abgiüt, also beispielsweise an den Metzgermeister, der ihm schon seit Jahr und Tag das Fleisch liefert. Die Wurst dagegen wurde von manchen Verbrauchern aus einem anderen Betriebe geholt, aus irgendeinem Grunde, etwa aus der Vorliebe für einen bestimmten Geschmack. Das ist heute genau noch so möglich, denn die reckte Seite der Fleischkarte weist mehrere Einzelabschnitte auf, die ohne Bestellscheine zum Wareneinkauf verwendet werden können und die jeder Fleisch- und Wurstwarenverteiler annimmt. Bei der Reichsfettkarte tritt die Freizügigkeit des Einkaufs noch deutlicher in Erscheinung. Der Bestellschein für Normalverbrauch dient dem Einkauf von „Margarine oder Pflanzenfett oder Kunstspeisefett oder Speiseöl". Er besteht aus zwei Hälften, und jede Hälfte ist mit zwei Einzelabschnitten verbunden, die für je zwei Wochen gelten. Wenn also eine Hausfrau die zur Verteilung angemiesenen Fettwaren in zwei verschiedenen Geschäften beziehen will, so steht dem nichts im Wege. Die Brotkarte und die Lebensmittelkarte gestatten dem Karteninhaber ebenfalls freie Wahl des Lieferanten, wie das von vielen Verbrauchern gewünscht wird.
Appell an die deutschen Gesangvereine.
Der Präsident der Reichsmusikkammer, Professor Peter Raabe, spricht in einem Appell an die deutschen Gesangvereine die Erwartung aus, daß sie trotz der ihrer Tätigkett jetzt erwachsenen Schwierigkeiten ihre Uebungen weiter abhalten. Ebenso wie das Konzertleben geht auch die Arbeit der Gesangvereine weiter. Wo aus irgendwelchen Gründen ein Wechsel in der Chorleitung vorgenommen werden muß, sollen für bezahlte Stellungen nurBerufschorleitereinge stellt werden.
Beamtenmaßnahmen bei der Reichsbahn.
Auch für das Gebiet der Reichsbahn sind Sondermaßnahmen des Beamtenrechts verfügt worden. Nachdem die Ausbildungszeit im gehobenen
Frauen und Mädel als Haushalthttse.
NSG. Schon im Juli forderte das Deutsche Frauenwerk im Gau Hessen-Nassau Frauen und Mädel auf, sich als Haushalthilfen zu melden. Zum Unterschied von der Nachbarschaftshilfe, die jede Frau ehrenamtlich leistet, übernimmt für die Haushalthilfe Bezahlung und Versicherung die NSV. Eine ständige Betreuung der Haushalthilfen wird gemeinsam durchgeführt von der Abteilung Hilfsdienst im Deutschen Frauenwerk, die auch den Einsatz mit überwacht, und der NSV.
Als Haushalthilfe für die NSV. und bas Deutsche Frauenwerk kann jede Frau und jedes Mädel, das keinem Beruf nachgeht, tätig sein. Selbstverständlich muß die Hilfe gesund und leistungsfähig sein. Nach der Teilnahme an den vorgeschriebenen Kursen des Deutschen Frauenwerks unterschreibt die Haushaltshilfe eine Verpflichtungserklärung, nach der sie jederzeit eingesetzt und angefordert werden kann. Es ist zu hoffen, daß sich im Gau Hessen- Nassau viele Frauen und Mädel für diesen Hilfsdienst melden, der vor allem charakterlich einwandfreie Menschen erfordert. Das Ziel der gesamten Arbeit der Abteilung Hilfsdienst im Deutschen
Frauenwerk und der NSV. ist, in jeder Ortsgruppe einige Haushaltshilfen zu gewinnen, die dort immer einsatzbereit sind. Meldungen nehmen alle Dienststellen der NS.-Frauenschaft — Deutsches Frauenwerk — entgegen. Die Meldungen sind nicht an die Mitgliedschaft der NS.-Frauenschaft — Deutsches Frauenwerk — gebunden.
Es ergibt sich nun die Fruge: wo werden in der heutigen Zeit Haushalthilfen gebraucht? Die Haushalthilfe wird in den meisten Fällen durch die NSV. und Deutsches Frauenwerk eingesetzt. Sie kann auch durch einen Arzt, oder eine Hebamme über die Krankenkasse angefordert werden. Sie wird überall da in die praktische Arbeit eingesetzt, wo es sich darum handelt, eine Hilfeleistung tm Haushalt, bei der Kinderbetreuung und der Krankenpflege zu übernehmen. Das Deutsche Frauenwerk schult daher alle Haushalthilfen im Mütterdienst, bevor sie in die praktische Arbeit eingesetzt werden. Die Schulung wird besonders intensiv gestaltet in bezug auf Kranken- und Säuglingspflege. In zweiter Linie wird Wert gelegt auf die Schulung in volkswirtschaftlich-hauswirtschaftlichen Fragen.
maschinentechnischen Dienst schon auf zwei Jahr verkürzt worden war, ist jetzt auch die Ausbildungszeit für den gehobenen nichttechnischen Reichsbahndienst auf 2% Jahre herabgesetzt worden. Die Kürzung um sechs Monate wird ohne Beeinträchtigung der Ausbildung erreicht. Auch die Vorschriften für die Prüfung der Anwärter wurden geändert. Ebenso wurde die große Staatsprüfung fiir Reichsbahnbaureferendare vereinfacht. Weitere Maßnahmen betreffen die Sicherstellung des Personals für den Lokomotivfahrdienft.
Vereinfachte Bekanntgabe der Grundsteuer.
Im Rahmen der Dereinsachungsmaßnahmen in der Verwaltung wird auch eine Vereinfachung der Bekanntgabe der Grundsteuer erfolgen. Erstmalig mit Wirkung für das Rechnungsjahr 1939 sind d i e Gemeinden, in denen sich die Grundsteuerhebesätze eines Rechnungsjahres gegenüber denen des vorhergehenden Jahres nicht geändert haben, ermächtigt worden, grundsätzlich von der Bekanntgabe neuer Grundsteuerbescheide abzusehen und die Grundsteuer durch eine in ortsüblicher Weise zu bewirkende öffentliche Bekanntmachung allgemein festzusetzen. Die öffentliche Bekannt
machung hat zur Folge, daß die Steuerschuldner die Grundsteuer in der Höhe zu entrichten haben, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten Grund st euerbescheid ergibt. In der öffentlichen Bekanntmachung ist zum Ausdruck zu bringen, daß die Grundsteuer nur in den Fällen durch schriftlichen Bescheid bekanntgegeben wird, in denen ein Grundstück in die Grundsteuerpflicht neu eingetreten Ist öfter in denen sich die Grundsteuer gegenüber dem Vorjahr geändert hat.
Postversorgung der Abwanderer aus den westlichen Grenzzonen.
Um allen Personen, die infolge der politischen Lage das Grenzgebiet im Westen verlassen mußten, die sofortige Wiederaufnahme etwa unterbrochener Poftbeziehungen mit ihren Verwandten usw. von ihrem neuen Aufenthaltsort aus zu erleichtern, geben die Postämter auf Anfordern unentgeltlich einige Postkarten mit Vordruck zur Anschriftsmit- teilung an sie ab. Mit ihnen sollen die Abwanderer ihren Verwandten usw. ihre neue Postanschrift bekanntgeben, sobald sie einen Ort erreicht haben, an dem sie voraussichtlich längere Zeit bleiben. Die Postkarten werden gebührenfrei befördert. Ferner werden die Abwanderer gebeten, ihre neue Anschrift,
auch ihrem Heimatpostamt, das an beftimtnleg Stelle weiterarbeitet, mitzuteilen. Dabei ist bie frühere Anschrift mit anzugeben. Die noch nach bei# Heimatort gelangende Post wirft dann nach des# neuen Aufenthaltsort nachgesandt.
Die Deutsche Reichspost erleichtert ferner alb# Personen, die ihren Aufenthalt aus den westliche Grenzzonen haben verlegen müssen, die Versenftu^ von Postpaketen Mit Kleidern und Wäsche an ihj Angehörigen in der Heimat und umgekehrt durch Ermäßigung der Paketgebühr. Die Gebühr für ge, wöhnliche Pakete und unversiegelte Wertpakete ist ohne Rücksicht auf Gewicht und Entfernung auf 50 Rpf. festgesetzt worden. Die Pakete und die zu, gehörigen Paketkarten müssen den Stempel'abftruik riner NSV.-Dienststelle und den Vermerk ,Llei. dungsstücke" tragen.
Jüdischer Steuerbetrüger bestrast.
Lpd. Frankfurt a. M., 5. Oft. Der Jude Du, vift Israel Kahn in Frankfurt a. M., Beethoven, straße 35a, wurde wegen fortgesetzter Hinterziehunh der Vermögens- und Einkommensteuer vom Finanz amt Frank,urt-West mit insgesamt 15 400 Mark Geld st rase belegt.
Frankfurter Schtachtviehmarkt.
Frankfurt a. M., 5. Oft. Austrieb: Großvieh 1064 (gegen 1042 am 28.9.), darunter 162 (133) Ochsen,' 200 (175) Bullen, 409 (456) Kühe, 293 (278) Färsen. Kälber 636 (509), Hämmel urb Schafe 145 (79), Schweine 596 (562). Notiert wurden je 50 Kilogramm Lebendgewicht in RM.: Ochsen a) 45 bis 46,50 (43,50 bis 46,50), b) 41 bis 42,50 (41,50 bis 42,50), c 37,50 (36 bis 37,50). Bullen a) 43,50 bis 44,50 (42,50 bis 44,50), b) 38 bis 40,50 (40,50), c) 35,50 (33 bis 35,50). KW a) 43 bis 44,50 (41,50 bis 44,50), b) 37,50 big 40,50 (38 bis 40,50), c) 30 bis 34,50 (29 bis 34,50), d) 16 bis 25 (20 bis 25). Färsen a) 43,50 big 45,50 (42,50 bis 45,50), b) 38.50 bis 41,50 (40 bis 41,50), c) 34 bis 36,50 (30 bis 36,50), d) 26 bis 28 (28). Kälber a) 62 bis 65 (63 bis 65), b) 55 bis 59 (55 bis 59), c) 45 bis 50 (46 bis 50), d) 30 bis 40 (30 bis 40). Hämmel a2) 49 bis 50 (49 bis 50), b2) 44 (44 bis 46), c) 40 bis 42 (35). Schafe a) 40 bis 42 (42), b) 33 bis 35 (38), c) SO (28 bis 32). Schweine a) 61 (61), bl) 60 (60), b2) 59 (59), c 55 (55), d) 52 (52), Sauen gl) 60 (60). Marktverlauf: Großvieh, Kälber, Schafe mtb Schweine zugeteilt.
Sprechstunden der Redaktion.
11.30 bis 12.30 Uhr. 16 bis 17 Uhr. Samstagnah mittags geschlossen.
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im 84. Lebensjahr.
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Die trauernd Hinterbliebenen: Familie Wilhelm Damm VII. Familie Heinrich Damm I. Familie Ludwig Schomber.
Reiskirchen, den 4. Oktober 1939.
Die Beerdigung findet am Samstag, dem 7. Oktober, nachm. 2 Uhr statt.
Heute abend 3412 Uhr entschlief nach kurzem, mit Geduld ertragenem Leiden unser guter Vater, Schwiegervater, Großvater, Schwager und Onkel Herr Philipp Damm IX., Fuhrunternehmer i. R.
Nachruf
Am S.Oktober 1939 verschied unerwartet unser lieber Kamerad Regierungsrat Dr. Georg Krüger. Mit ihm ist einer der Besten von uns gegangen. Er war uns immer ein vorbildlicher Kamerad, dessen Andenken unauslöschlich in uns fortleben wird.
Die Kameraden des ehemaligen R.I. R.224 1. A. Strauch.
Die Trauerfeier findet am 7. Oktober 1939, vormittags 10 Uhr, in der Kapelle des Neuen Friedhofs statt. Ich bitte um zahlreiche Beteiligung.
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ist verstorben. Wir verlieren in ihm einen aufrichtigen und lieben Kameraden und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Die Alterskameraden.
Beerdigung: Samstag, den 7. Okt. 1939, 12,30 Uhr. Beteiligung der Alterskameraden wird erwartet. 6252d
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Betr.: Personenstands- und Betriebsaufnahme <un 10. 10. 1939.
Bekanntmachung.
Am Dienstag, dem 1«.Oktober 1939 findet für beit Stadtkreis Gießen die diesjährige Personenstands- urb Betriebsaufnahme statt.
Das Austragen und Einsammeln der Hausliste^ Haushaltslisten, Quartierkarten und Betriebsblätttl erfolgt durch die Politischen Leiter der NSDAV,
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Bewerbers trauen l
Sollten bis zum 10. Oktober 1939 Hausbesitzer, HaM haltungsvorstände, Betriebsinhaber usw. die Vor« drucke nicht erhalten haben, dann sind die fehlenden Vordrucke auf Zimmer Nr. 18 des Stadthauses Bens» straße 20 abholen zu lassen.
Nach dem Stand vom 19. Oktober 1939 sind tnnHl’ zufüllen:
1. Hauslisten, enthaltend sämtliche Haushaltung« II und Betriebe des Grundstücks und zwar durch II den Hausbesitzer oder seinen Vertreter,
3. ÖS } s°ush°ltung-»°rp-nd,
4. Betriebsblätter, vom Betriebsinhaber.
Es wird empfohlen, die Anleitung auf den San II drucken genau zu beachten. Die einzelnen Spalten d-eilR Listen müssen vollständig und gut leserlich ausgefuAlU werden, da nach den Haushaltsliften die Steuerkartell IU und zum Teil die Bürgersteuerbescheide für 194(1 H ausgestellt werden. Durch die rechtzettige Abgabe urtill genaue Ausfüllung der Vordrucke wird den ©teuer* 11; pflichtigen die Gewähr gegeben, später nicht müll Unrichtigkeiten der Steuerkarten, Anforderung 5” 11 hoher Lohn-, Kirchen- oder Bürgersteuer nsv.ll rechnen zu müssen.
Die ausgefüllten Vordrucke und zwar die Hau4«II Haltsliste«, Quartierkarten und Betriebsblatter, sind II nach dem Stand vom 10. Oktober 1939 sofort beeil' Hausbesitzer oder dessen Vertreter abzugeben, der in II der Hausliste die Vollständigkeit der HaushaltslistENfll und Betriebsblätter zu bescheinigen und die gefönt* II meltetr Listen zur Abholung bereitzuhalten hat.
Die Erfüllung dieser Verpflichtungen kann <ni| || Grund der Reichsabgabenordnung durch Geldstraftnil erzwungen werden.
Das Austrage« der Vordrucke wird in den nächst«" II Tagen erfolgen, während das Eiusammel« vllnll Donnerstag, den 12. Oktober 1939, ab durchgefühct fll wird. <
Ich erwarte bestimmt von allen in Frage kommend«» II Volksgenossen, daß sie die ehrenamtlich tätigen Helf-tt II (Politische Leiter der NSDAP.) bei ihrer Arbeit II weitgehend st unterstützen, damit das Austeilen undflU Einsammeln der Listen ordnungsgemäß, gewissenhaft II und fristgerecht erledigt werden kann. Die Persons II standsaufnahme erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn || alle in den Listen gestellten Fragen lückeuws wid ji richtig beantwortet sind und wenn im übrigen jede» II Haus durch eine Hausliste, jede Haushaltung butti II eine Haushaltsliste einschließlich Quartierkarte und |g jederBetrieb durch ein Betriebsblatt erfaßt worden II
Gießen, den 5. Oktober 1939. 6248^ 11
Der Oberbürgermeister.
J- V.: Nicolaus, Beigeordneter.
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Weiter Herr Otto Wagner. Kaufmann Hanau-Main. Bruchköbeler Landstt. 51 am 9. 8.39: „Wenn ich Magenbeschwerden habe, nehme ich Klosterfrau-Melissengeist. Er hat sie bisher immer in kurzer Zeit beseitigt. Deshalb fehlt Klosterfrau-Melissengeist nie in meiner Hausavothene."
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