Ausgabe 
6.9.1939
 
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Ausdehnung des Mieterschutzes.

DNB. In diesen Tagen, in denen Millionen »r Männer Haus und Heim verlassen, um ufe des Vaterlandes zu folgen, sieht die Reichsregierung es als ihre Aufgabe an, die Front­kämpfer von der Sorge um den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen zu befreien. Aus diesem Grunde hat die Reichsregierung durch eine Verordnung das Mieterschutzgesetz auf diejenigen Mietverhältnisse ausgedehnt, für die es bisher noch nicht galt. Damit gilt der Schutz dieses Gesetzes nunmehr für sämt­liche Wohnungen und Geschäftsräume.

Vor willkürlichen Kündigungen sind also die Mie­ter geschützt. Diese müssen aber auch ihrerseits ihre Miete weiterzahlen, damit der Hauseigentümer

seine Verpflichtungen erfüllen kann. Die Sorge um die Bezahlung der Miete wird den Mietern, falls notwendig, durch die besonderen Kriegsfürsorge­maßnahmen in weitem Umfange abgenommen. Gleichzeitig hält es die Reichsregierung für er­wünscht, daß von voreiligen Kündigungen abgesehen wird, damit die Kriegsteilnehmer die Gewißheit haben, daß sie bei ihrer Rückkehr ihr Heim wieder­finden.

Endlich ist Vorsorge dafür getroffen worden, daß sowohl die Mietpreise als auch die auf einem Gebäude ruhenden Verbindlichkeiten gegenüber dem bisherigen Stande keine Steigerung erfahren.

Oie Abgabe von Fett und Talg.

Wie inzwischen durch die Tagespresse und durch Aushang in den Lad enflei scher eien und bei den Lebensmitteleinzelhändlern bekanntgegeben worden ist, geilen für den Bezug von Schmalz, Speck, Rindertalg jeder Art, Margarine, Mischfette, Kunst­speisefette, Pflanzenfette, Speiseöle (einschl. Oliven­öl) oder sonstige Milcherzeugnisse, mit Ausnahme von Butter, Butterschmalz und Käse, die Abschnitte 2, 4, 6 und 8, also die geraden Nummern der mit Milcherzeugnissen, Oele und Fette" bezeichneten Abschnitte der Ausweiskarte.

Um eine gerechte und gleichmäßige Belieferung der Derbraucherschaft mit Schmalz, Speck und Rin­dertalg zu gewährleisten, hat die Hauptvereinigung der Deutschen V'ichwirtschaft im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirt­schaft durch eine soeben im DerkündungMatt des Reichsnährstandes veröffentlichte Anordnung ver­fügt, daß alle Derteilungsstellen für Fleisch und Fleischwaren im Rahmen ihres verfügbaren Schweinekontingentes, sofern dieses mindestens ein lebendes Tier vder eine Schweinehälfte je Woche umfaßt, 15 v. H. des Schlachtgewichtes in Form von Fett abzugeben haben. Die Ausgabe an die Kunden darf nur gegen die Abschnitte 2, 4, 6, und

8 mit dem AufdruckMilcherzeugnisse, Oele und Fette" der bekannten Ausweiskarte erfolgen. Als Fett in diesem Sinne gelten Liesen, Rückenspeck und Schmalz.

Damit ist eine Verarbeitung dieses 15 v. H. Fett­anteils für Meischwaren, gleichgültig in welcher Form, verboten. Alle Verteilungsstellen, die Rin­der schlachten oder schlachten lassen, sind angehalten, Speisetalg jeder Art an die Kunden abzugeben.

Die neue Anordnung verpflichtet weiterhin die Derteilungsstellen, also den Fleischer und Lebens­mittelhändler, Nicht benötigte Mengen an Liesen, Rückenspeck, Schmälz oder Tälg abzuliefern und anderseits bei einem benötigten Mehrbedarf bei dem zuständigen Milch- und Fettwirtschastsverband zu beantragen, ihm diesen Mehrbedarf zur Der- fügung zu stellen. Die Fleischwarenindustrie hat, sofern sie wöchentlich mehr als 15 Schweine oder monatlich mehr als 6 Rinder verarbeitet, bestimmte Mengen an Rohfett oder Rohtalg abzuliefern; wenn hier eigene Verkaufsstellen unterhalten werden, tritt insofern eine Befreiung von der Ablieferungspflicht ein, als Kunden mit Fett und Talg auf Ausweis­karten zu beliefern sind.

OerKriegszufchlagzurCinkommensteuer.

Oie Freigrenzen, Vorauszahlungen,

erstmalige Erhebung und

Der Reichsftnanzminister hat erste Ausführungs­bestimmungen über den K ri e g s z u s ch l a a zur Einkommensteuer erlassen. Don dem Kriegs­zuschlag sind hiernach Arbeitnehmer befreit, deren Arbeitslohn 234 RM. monatlich, 54 RM. wöchent­lich, 9 RM. täglich oder 4,50 RM. halbtäglich nicht übersteigt. Die Freigrenzen erhöhen sich um die Beträge, die auf der Lohnsteuerkarte als steuerfrei vermerkt sind. Es handelt sich hierbei um die Frei­grenzen beim Lohnabzugsverfahren und damit um eine Durchführungsbestimmung zu § 2 der Kriegs­wirtschaftsverordnung, wonach unbeschränkt Einkorn- mensteuerpflichttge, deren Einkommen 2400 RM. nicht übersteigt, vom Kriegszuschlag zur Einkom­mensteuer befreit sind.

Die Vorauszahlungen sind von dem in Betracht kommenden Steuerpflichtigen zu je einem Viertel am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu leisten. Die Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum sind am 10. Oktober und am 10. Dezember 1939 fällig. Sie betragen ein Zwölftel der zuletzt veranlagten, um die angerech­neten Steuerabzugsbeträge verminderten Einkom­mensteuer.

Der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer wird durch Steuerabzug erstmals erhoben: 1.vom laufenden Arbeitslohn für einen Lohnzahlungszeit­raum, der nach dem 4.9.1939 endet, 2. von den sonstigen Bezügen, die dem Steuerpflichtigen nach dem 4. September 1939 zufließen. Wie schließlich ausdrücklich bestimmt wird, ist der Kriegszuschlag so bemessen, daß dem Steuerpflichtigen ein Ein­kommen von mindestens 2400 RM. verbleibt. Beim Lohnabzugsverfahren ist der Kriegszuschlag so be­messen, daß dem Arbeitnehmer ein Arbeitslohn von mindestens 234 RM. monatlich, 54 RM. wö­chentlich, 9 RM. täglich oder 4,50 RM. halbtäglich verbleibt. Der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer mindestens verbleiben muß, erhöht sich um die

Beseitigung von Hörten.

Beträge, die auf der Lohnsteuerkarte als steuerfrei vermerkt sind.

Zur Regelung der Vorauszahlungen der veranlagten Steuerpflichtigen für den Kriegszu- schlag ist folgendes ergänzend zu berichten: Die Vorauszahlungen für den ersten Echebungszeit- raum umfassen die Monate September bis Dezem­ber 1939 und damit ein Drittel des Jahres. Da der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer 50 v. H. der Einkommensteuer beträgt, ist mithin für den ersten Erhebungszeitraum an Vorauszahlungen ein Sechstel des Jahresbetrages zu leisten. Dieses Sech­stel wurde im Interesse der Steuerpflichtigen auf­geteilt in die Zahlung von zwei Zwölftel, die am 10. Oktober uud am 10. Dezember 1939 fällig werden. Sodann betragen bis zur Bekannt­gabe des ersten Einkommensteuerbescheides, in dem ein Kriegszuschlag zur Einkommensteuer festgesetzt ist, die Vorauszahlungen je ein Achtel der zuletzt veranlagten um die angerechneten Steuerabzugs­beträge verminderten Einkommensteuer. Auch hier^ ist die Berechnung ohne weiteres klar, denn die Einkommensteuer-Vorauszahlung beträgt an den vier Zahlungsterminen je ein Viertel des Jahres­betrages, so daß sich für den Kriegszuschlag, der die Hälfte der Steuer umfaßt, ein Achtel ergibt.

OerKneasruscklag ju Bier und Tobak

Nach der Durchführungsverordnung zum Kriegs­zuschlag für Bier, Tabak und Schaumwein ist bei Tabakerzeugnissen mit Ausnahme des Schnupf­tabaks der Kleinverkaufspreis, bei Bier der Preis maßgebend, den der Kleinhändler vom Verbraucher fordert. Das Bedienungsgeld in Gaststätten rechnet nicht zum Kleinhandelspreis. Bedienüngsgeld wird auf den Kriegszuschlag nicht berechnet. Steuerfrei sind die Lieferungen von Bier als Haustrunk, so­wie von Tabakerzeugnissen als Deputat, ferner die Ausfuhr.

Milcherzeugnisse, Oele und Fette auf die Abschnitte der Ausweiskarten oder sonstige Bezugsbescheini- gungen nur dann an Verbraucher abgeben dürfen, wenn sie das gleiche Erzeugnis auch schon vor dem 26. August verteilt haben. Eine Abgabe an Ver­braucher, die nicht in der entsprechenden Kunden­liste eingetragen sind, ist verboten. Falls ein Ver­braucher glaubhaft nachweist, daß er seine Butter bisher auf dem Wege des Postversandes erhalten hat oder sonstwie nicht in der Lage ist, seine Butter von dem bisherigen Lieferanten zu beziehen, ist er in die Butterkundenliste aufzunehmen. Ohne Be- zugsberechtigung dürfen bezogen und abgegeben werden: entrahmte Mich (Magermilch), Sauer­milch, Molke, Buttermilch (auch geschlagen), Milch­eiweiß und Kasein. Das gleiche gilt für Mager- Milchpulver und eingedickte Magermilch, soweit sie vom Verbraucher bezogen werden und nur zum Verbrauch im Haushalt bestimmt sind.

An die Lustschutz-Hauswarte.

Bei einer Rundfahrt in Begleitung der Polizei konnten wir uns am gestrigen Dienstag spät abends erneut davon überzeugen, daß die Derdunkelung in Gießen gut ist und die Volksgenossen in anerken­nenswerter Weise ihre Pflicht und Schuldigkeit auf diesem Gebiete tun. Hier und da, aber vereinzelt, sind allerdings noch einige kleine Fehler vorhanden, die dringend beseitigt werden müssen. Der örtliche Luftschutzleiter erwartet von allen Lustschutz-Haus­warten, daß sie an jedem Abend das ihrer Obhut anvertraute Haus auch von außen her genau daraufhin prüfen, ob nach jeder Richtung hin alles zur vollkommenen Derdunkelung ge­schehen ist. Alle Volksgenossen werden auch noch einmal daran erinnert, daß für jedermann die strengste Pflicht besteht, das Hinaussttahlen von Licht in die Dunkelheit unter allen Umständen zu jeder Abend- und Nachtzeit zu vermeiden. Die Kraftfahrer seien nochmals darauf aufmerksam ge­macht, daß sie ihre Fahrzeuge beim Fah­ren sorgfältig zu beleuchten und beim Abstellen der Wagen kleines Standlicht brennen zu lassen haben, beides selbstverständlich nach den Vor­schriften für die Verdunkelung. Wer sich nicht stren­gen Sttaßmaßnahmen aussetzen will, bei Kraft­fahrern kommt sogar die Entziehung des Führer­scheins in Betracht, sei auf die sorgfältigste Beach­tung dieser Hinweise bedacht.

Diele Hochschulen im Reich geschloffen

Der /Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung teilt mit:

Folgende Universitäten setzen ihren Lehr- und Forschungsbetrieb fort:

die Universitäten: Berlin, Wien. München, Leip­zig, Jena;

die Technischen Hochschulen: Berlin, München;

die Tierärztliche Hochschule in Hannover;

die Wirtschaftshochschule in Berlin.

An diesen Hochschulen beginnt für Studierende aller Fakultäten das nächste Semester am Mon­tag, 11. September 1939.

An den übrigen. Hochschulen werden nur noch die Prüfungen beschleunigt durchgeführt. Die Wehr­untauglichen und die von der Wehrmacht noch nicht einberufenen Studenten werden aufgefordert, sofort ihr Studium an einer der genannten Hochschulen aufzunehmen und sortzusetzen.

Tanzlustbarkeiten bis auf weiteres verboten?

Durch Polizeiverordnung vom 4. September 1939 hat der Reichsminister des Innern ab sofort die Veranstaltung öffentlicher Tanzlustbarkeiten auch der bereits genehmigten bis auf weiteres ver­boten. Sowohl der Veranstalter als auch der Teil­nehmer sehen bei Zuwiderhandlungen strenger Be­strafung entgegen.

Sendeplan des deutschen Rundfunks.

Mehrere deutsche Rundfunksender müssen bis auf weiteres um 20 Uhr, am Tage bei unsichtigem Wetter, ihren Betrieb zeitweise einsckränken und können während dieser Zeit lediglich die deutschen und fremdsprachigen Nachrichten senden. Rundfunk­hörer, die ihren gewohnten Reichs- oder Ortssender nicht mehr empfangen können, wird empfohlen, fol­gende Reichssender einzustellen, die ihren Betrieb bestimmt fortsetzen: Deutschlandsender, Reichssender Breslau mit seinen Nebensendern, Reichssender Böhmen und Brünn, Reichssender Wien mit dem Sender der Ostmark, Sender der Protektoratsregie­rung Prag, der um 22.30 Uhr einen Ueberblick über die deutschen Nachrichtensendungen des Tages gibt.

Der Täter mitten unter uns

Roman von Kurt Riemann

Copyright by Verlag Oskar Meister, Verdau L Sa.

25. Fortsetzung. (Nachdruck verboten!)

In der Sttmme des Beamten muß etwas ge­klungen haben, das dem Ingenieur plötzlich den letzten Rest seiner Bewußtseinstrübung vertreibt, denn nun erst fährt es wie Entsetzen über sein Ant­litz.

,Zch ...?" stammelte er.Sie glauben doch nicht etwa, daß ich ... ihn ...? Aber das ist ja Wahn­sinn, Heller Wahnsinn!"

Ist das Ihr Revolver?"

Mit jäher Geste hält ihm Linkerton die sorgsam in sein Taschentuch gehüllte Waffe vor das Ge­sicht.

Warum soll ich mit einem Revolver einen Be­such machen, der zu einer Versöhnung führte?"

Das Recht zu fragen, steht jetzt bei mir, nicht mehr bei Ihnen", äußerte Linkerton kalt. Dann setzt er zu dem Beamten gewendet, hinzu:Der Tat­ort bleibt gesperrt. Ist der Transportwagen unter­wegs? Gut. Die Leiche bleibt natürlich bis auf weiteres beschlagnahmt. Es muß eine Leichenschau stattfinden. Wir gehen ins Haus. Niemand, der auf dem Grundstück zur Tatzeit anwesend war, ver­läßt es."

Drinnen warten die beiden Schwestern, Divian in seltsamer Erstarrung, Claire nervös, blaß und er­regt. William Perkins steht schweigend im Hinter­grund.

Linkerton reicht ihnen die Hand, murmelt etwas von entsetzlichem Unglück und herzlicher Teilnahme und schickt dann alle in das Wohnzimmer, das neben der Diele liegt.

Ein Beamter geht mit ins Zimmer, setzt sich still in eine Ecke. Seine Anwesenheit verhindert jedes Gespräch, sofern' jemand dazu Lust haben sollte.

Doktor Hellmers, es ist Ihnen hoffentlich klar, in welcher peinlichen Lage Sie sich befinden?." eröffnet

Linkerton die Vernehmung.Sie sind der einzige Mensch, der ihn überhaupt erschossen haben fann!' Es ist technisch keine andere Möglichkeit vorhanden. Wollen Sie sich die ganze eklige Geschichte nicht er­leichtern?"

Wie meinen Sie das, Herr Inspektor? Ich sehe nicht ein, was ich mir erleichtern könnte?"

Herrgott, denkt Linkerton, er setzt sich auf die Hinterhacken und tut unschuldig wie 'ne Jungftau aus der Heilsarmee. Wenn nicht der Augenschein das Gegenteil beweisen würde, könnte man es ihm beinahe glauben.

Seufzend läßt er sich in den breiten Sessel fallen.

Tun Sie bloß nicht so unverschämt unwissend!" knurrt er bösartig.Sie sind doch kein Schulkind! Und ein Mensch ist erschossen, daran gibt's nichts zu drehen und zu deuteln."

Das behaupte ich auch nicht. Ich lehne nur jeden Zusammenhang mit der Tat ab."

Also, dann erzählen Sie, wie sich alles zutrug. Aber bitte keine Ausflüchte. Draußen stehen die Zeugen."

Hellmers legt die Hände flach gegeneinander und schließt die Augen. Sein Gesicht verrät höchste Kon- zenttation.

Als ich am Abend zurückkam, fand ich eine Ein­ladung von Mister William Perkins vor, gegen acht Uhr dreißig zu einer Besprechung in dies Haus zu kommen. Ich konnte mir schon denken, um was es sich handelte."

Sie sagen eben: als ich zurückkam. Wo waren Sie am Nachmittag?"

Ist das so wesentlich?" schüttelt Hellmers den Kopf, und als Linkerton auf der Beantwortung be­steht, sagt er:Ich habe eine Fahrt in die weitere Umgebung mit meinem Wagen unternommen. Ich mußte mal wieder draußen mit mir allein sein."

Danke. Das kann ich begreifen. Wann kehrten Sie zurück?"

Kurz vor sieben Uhr. Ich habe noch allerlei zum Abendessen eingekauft. Dann machte ich mich auf den Weg hierher. Es handelte sich, wie ich richtig vermutete, um eine Besprechung mit Herrn Holger- son. Der Anwesenheit der Damen ist es zu ver­danken, daß so etwas wie ein Kompromiß dabei herauskam. Auf meiner Entlassung habe ich nicht mehr bestanden."

Auf Ihrer Entlassung? Das müssen Sie wohl ein wenig näher erklären!"

Meinungsverschiedenheiten ... besonders mit dem Sänger. Natürlich rein geschäftlicher Art. Ich sah keine Möglichkeit zu gemeinsamer Arbeit mehr und wollte selbstverständlich zurücktteten."

Wie kommt Mister Perkins dazu, Sie einzu- laüen?"

Er ist ein sehr feiner, friedliebender Mensch, und als der kaufmännische Verwalter des gesamten Er­bes hat er das größte Interesse daran, alles in bester Ordnung zu halten."

Ah ... Mister Perkins ist also der tatsächliche Erbe?"

Im Gegenteil. Erben sind nur die beiden Da­men. Für die Verwaltung steht ihm, als dem einzi­gen Sachverständigen, nur ein Gewinnanteil zu. Das ist allerdings eine ganz ansehnliche Summe. Ich kann schon verstehen, daß er mich gerne im Betrieb gehalten hätte."

Nun, Herr Doktor, mir schein, Sie sind nicht we- nig selbstbewußt." 1

Mit Recht, denke ich. Schließlich hat meine Ar­beit den Werken Mllionenbeträge hereingeschafft."

Sie sagen, Sie hätten mit dem Toten Differen­zen gehabt. Hat eine Auseinandersetzung stattgefun­den? Doch jedenfalls, denn Sie sprachen ja von Ihrer Entlassung."

Wir haben heute morgen eine unwesentlichs Meinungsverschiedenheit besprochen."

Reden Sie nicht um die Sache herum, Hell­mers! Wegen einer Lappalie wirft ein Mann wie Sie nicht die ganze Geschichte hin und geht seiner Wege. Da muß doch allerlei gesagt oder geschehen sein. Wer war denn dabei?"

Mister Perkins."

Na schön, den Rest werde ich von ihm erfahren. Noch eins! Der Beamte sagte in seinem Bericht, Sie seien fortgelaufen, er hätte erst mit der Waffe drohen müssen. Stimmt das?"

Ja!" nickt Hellmers finster.

Na, hören Sie!" staunt Linkerton.Warum denn das? Wer ein sauberes Gewissen hat, braucht doch nicht vor der Polizei davonzulaufen?"

Gequält zieht Hellmers die Schultern herauf.

Ich weiß es auch nicht, warum ich fortgelaufen bin. Ich gebe zu, es war dumm dor mir, ich hätte,

ßin Pfennig Zuschlag

für jedes deklarierte Alkoholprozent je Liter.

DNB. Im Anschluß an die DurchführungsbestiM' munaen zur Kriegswirtschaftsverordnung des Ge« nerawevollmächtigten für die Wirtschaft vom 4.9. 1939 ergehen durch die beteiligten Wirffchaftsgrup- pen folgende Anweisungen:

Auf Liköre, Weinbrand und Spirituosen (Trink- branntweine jeder Art) sind bis zum 11.9. vor­läufige Kriegszuschläge bei den Bettie­ben des Einzelhandels- und Gaststättengewerbes zu erheben, und zwar für Verkauf von Spirituosen aller Art an Verbraucher mit Ausnahme des glas- weifen Ausschankes zum sofortigen Verzehr in Gast­stätten ein Pfennig für jedes deklarierte Alkohol­prozent je Liter des betreffenden Getränkes.

Die Einnahmen aus den Kriegszuschlägen sind gesondert zu verbuchen und bei der nächsten Um­satzsteuerzahlung besonders auszuweisen.

Sämtliche noch eingehenden Sendungen an Spirituosen jeder Art, desgleichen Schaumweine und Tabakwaren, auf die noch kein Kriegszuschlag erhoben wurde, sind von den Betrieben des Einzel­handels- und Gaststättengewerbes den am 5. 9. auf3 genommenen Beständen zuzuschlagen.

*

** Helft dem Roten Kreuz! Sauberes Leinen und Wäschestücke werden vom Deuffchen Roten Kreuz dringend benötigt. Alle Volksgenossen mögen bei der Beschaffung dieses Materials helfen!

** Bezirksgeschäfts st eilen des (fr» nährungsamtes, Abteilung B, sind nunmehr vom Ernährungsamt unserer Stadt errichtet wor­den. Die Bezirksgeschäftsstellen werden ihre Tätig­keit am 7. September aufnehmen.

Amtsgericht Gießen.

Der E. P. in Gießen hatte sich wegen Einbruchs­diebstahls zu verantworten. Er war beschuldigt, irt der Nacht vorn 8./9.Juli d.J. in einer hiesigen Metz­gerei einen Einbruch verübt zu haben. In der Kühl- Halle hatte er gerade einen Rollschinken an sich ge­nommen, als er vom Besitzer des Geschäfts gestellt wurde. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte war geständig. Der Vertreter der Anklage beantragte mit Rücksicht auf den geringen Wert die gesetzliche Min­deststrafe von einem Jahr Gefängnis. Der Ange­klagte wurde unter Annahme mildernder Umstände und unter Anrechnung der Untersuchungshaft zu einer Gefängnis st rase von einem Jahr verurteilt.

Der K. F. in Gießen war des Zechbettugs be­schuldigt. Er ließ sich im Juni und Juli d. I. in Gie­ßener Lokalen Speisen, Getränke und Rauchwaren verabreichen, obgleich er von vornherein die Absicht hatte, diese nicht zu bezahlen, und verschwand in einem unbemerkten Augenblick aus dem Lokal. In einem Falle hat er sich durch die falsche Angabe, er sei Werkmeister bei einem großen Jndusttiewerk, einen größeren Speise- und Getränkekredit ver­schafft. Der Angeklagte war geständig. Der Ver­treter der Anklage beantragte eine Gesamtgefängnis­strafe von acht Wochen. Der Angeklagte wurde unter Anrechnung der Untersuchungshaft zu einer Gesamtgefängnisstrafe von sechs Wo­chen verurteilt.

Große Strafkammer Gießen.

Der O. St. in Alten-Buseck hatte sich gestern we­gen eines versuchten Notzuchtterbrechens und un­züchtiger Handlungen, die er an einer Frau unter Gewaltanwendung beging, zu verantworten. Der Angeklagte erhielt 11 Monate und 3 Wochen Gefängnis, abzüglich 4 Monate und 16 Tage Untersuchungshaft.

Wegen schwerer Amtsunterschlagung und Urkun­denfälschung hatte sich der Richard D r u l l m a n n aus Melbach (Kreis Friedberg) zu verantworten. Er hatte von 1936 bis 1939 als Gemeinderechner in Melbach und damit als Beamter Beträge in einer Gesamthöhe von rund 8600 RM. aus der Ge­meindekasse unterschlagen und zur Verdeckung dieses Verbrechens in großer Anzahl Belege und Quittun­gen usw. verfälscht bzw. aus dem Urkundenband entfernt und die Bücher unrichtig geführt. Der An­geklagte zeigte sich er ft am Schluß der Verhandlung im wesentlichen geständig. Wegen schwerer Amts­unterschlagung in Tateinheit mit Untreue und schwe­rer Urkundenfälschung erhielt er eine Zuchthaus­strafe von 1 I ah r und 8 Monaten, fer­ner 2500 RM. Geldstrafe. 6 Monate und 25 Tage Untersuchungshaft werden auf die Strafe angerech­net. Ferner wurden ihm die bürgerlichen Ehren­rechte auf die Dauer von 5 Jahren aberkannt.

stehenbleiben und ruhig sein sollen. Aber tun Sie das mal, wenn plötzlich vor Ihnen ein Mensch um­fällt und stirbt, ein Mensch, der vorhin noch kern­gesund war! Vielleicht gehen auch Ihnen die Ner­ven durch und Sie denken nur eins: Weg! Nur davon!"

Darüber kann man verschiedener Meinung sein, Herr Doktor Hellmers!" entgegnete Linkerton. ,Lch denke nicht daran, wegzulaufen, wenn ich nichts ge­tan habe und ein Mensch zusammenbricht. Wer türmt, mein Bester, bekennt sich meist schuldig."

Herr Inspektor, ich versichere Ihnen ..."

Lassen Sie das lieber!" winkt der ab.Ich denke mir mein Teil. Sie sind also in die Villa gekom­men, urti sich mit Holgerson zu versöhnen?"

Ich wurde hergebeten. Von mir ist diese Be­gegnung nicht veranlaßt worden."

Ist diese Versöhnung zustande gekommen?"

Formal gesehen, ja in Wirklichkeit, nein. Ich will dem Toten nichts Schlechtes nachsagen, aber ... ganz ehrlich ... wir waren einander von Herzen zuwider."

Warum? Haben Sie sachliche Gründe dazu?"

Weniger sachliche, mehr gefühlsmäßige. Er ver­diente, ohne zu arbeiten. Ich arbeite, ohne recht da­bei zu verdienen. Zwischen uns lagen Welten."

Trotzdem haben Sie mit ihm eine Art Kom­promiß geschlossen?"

Den beiden Damen zuliebe. Innerlich hat sich an unserer gegenseitigen Antipathie nichts geändert."

Wollen Sie mir bitte genau die Vorgänge bis zum Schlüsse schildern. Hier kommt es auf alle Einzelheiten an. Also genau! Beginnen Sie mit der Verabschiedung! Hier in der Halle fand sie statt, nicht wahr?"

Ja, die Damen hatten sich zurückgezogen. Herr Perkins ging die Treppe zu feinem Schlafzimmer hinauf, Herr Holgerson sollte mich zur Gartentür begleiten, denn Hawkins, den Butler, und die Mäd­chen hatten wir bereits schlafen geschickt. Sie hatten es nach den anstrengenden Tagen nötig, rare Mrs. 231 oian sagte."

Wer ist Mrs. Vivian?" fährt Linkerton da­zwischen.Etwa Mrs. Holgerson?"

3a. Ich meine Mrs. Holgerson!"

(Fortsetzung folgt)