Ausgabe 
5.9.1939
 
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zerstört nicht nur das Kinderland, sondern bringt auch Unglück und Entsetzen in unsere wirkliche Welt. Jeden Tag brechen in Deutschland 13 Brände aus, die durch spielende Kinder angelegt wurden. Jeden Tag gehen so Werte verloren, die unersetz­lich sind. Wer jung ist, soll spielen. Er darf aber beim Spiel nicht die Grundlaaen unseres wirklichen Lebens antasten, bann nämlich wird aus einem Spiel im Kinderland eine traurige Begebenheit im Reiche der Erwachsenen. Eltern und Erzieher haben di« Pflicht, hier aufklärend und warnend wenn es not tut, auch strafend einAugreifen. Die neue Ernte lagert in den Scheunen, soll ein Teil davon umkommen, weil erwachsene, sich sonst klug dünkende

Menschen ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen?

fg (RAS).

*

NSG. KdF. -Sportkurse alten aus. Die Sportkurse des Sportamtes der NS.-Gemein- schaftKraft durch Freude" fallen im Gau Hessen- Nassau bis auf weiteres aus.

** Verkehrssünder. Die Polizei schritt in der Zeit vom 25. bis 31. August ein: Gegen Kraft­fahrzeugführer mit 1 Anzeige und 1 gebührenpflich­tigen Verwarnung: gegen sonstige Fahrzeuge mit 10 Anzeigen und 1 gebührenpflichtigen Verwarnung: gegen Radfahrer mit 1 Anzeige und 6 gebühren­pflichtigen Verwarnungen.

Lustschuhmäßiges Verhalten bei Luftangriffen.

Der Reichsluftfahrtminister und Oberbefehlshaber der Luftwaffe hat in einer umfangreichen Der- ordnung alle notwendigen Maßnahmen für lust- fchutzmähiges Verhalten bei Luftangriffen und Luftfchutzübungen zusammenaefaßt. Nach Aufruf des Luftschutzes sind folgende Maßnahmen durchzu­führen:

Die Gasmaske ist, soweit vorhanden, ständig griffbereit zu halten und auf der Straße mitzu- führen. Luftschutzräume, die friedensmäßig genutzt werden, sind sofort so herzurichten, daß sie ihrem Lustschutzzweck jederzeit zugefuhrt werden können. Fabriksirenen, Schiffssirenen und sonstige Signaleinrichtungen, deren Ton mit den für Flie- geralarm, Entwarnung und Feueralarm festgeleg­ten Signalen verwechselt werden könnten, dürfen nicht mehr in Tätigkeit gesetzt werden. Die V e r - dunkelung ist nach den geltenden Vorschriften durchzuführen, ebenso ist das Selbstschutzge» rät dem Luftschutzwart zur Verfügung zu stellen. Größere, im Freien verbleibende Tierbestände sind nach Möglichkeit in kleinere Gruppen zu unter­teilen. Zirkusse, Menagerien und ähnliche bewegliche Anlagen sind in Stadtrandgebiete umzuquartieren. Lebensrnittel in gewerblichen Betrieben und Haushaltungen, sowie Bedarfsgegenstände in ge­werblichen Betrieben und Haushaltungen, sowie Bedarfsgegenstände in gewerblichen Betrieben sind möglichst nicht offen liegen zu lassen, sondern durch Verwahren in dicht schließenden Schränken oder anderen geeigneten Dehällnissen, durch Ein- wickeln oder allseitiaes Bedecken gegen Einwir­kungen chemischer Kampfstoffe zu schützen. Bei Futtermitteln ist nach Möglichkeit ebenso zu verfahren. Auf Stallböden lagernde Futtermittel sind möglichst anderweitig und brandgeschützt un­terzubringen. Straßenauslagen sind von Lebens­und Futtermitteln, sowie von Bedarfsgegenständen au räumen. Offen beförderte oder unverpackt im Freien lagernde Lebens- und Futtermittel sind nach Möglichkeit durch Ueberbecfen mit geeigneten Ab­deckungsmitteln zu schützen. Die für Lebensrnittel und Bedarfsgegenstände, sowie für Tiere, Zirkusse usw. angeordneten Maßnahmen sind in ländlichen Gebieten und Kleinsiedlungen nur durchzuführen, wenn sie durch polizeiliche Bekanntmachung ange­ordnet werden.

Die Verordnung regelt dann das luftschutz- mäßige Verhalten bei Fliegeralarm. Alle Personen, die sich in Gebäuden befinden, haben sich sofort, soweit vorhanden, mit Gasmaske, in die vorhandenen Luftschutzräume zu begeben. Diese Ver­pflichtung erstreckt sich nicht auf Personen, deren körperlicher Zustand dies nicht zuläßt, einschl. des Pflegepersonals. Vor Aufsuchen des Luftschutzrau­mes sind nach Möglichkeit Betriebe, insbesondere Kaufläden, zu schließen, Fensterläden, Fensterrol­läden usw. zu schließen und alle Fenster weit zu öffnen und festzustellen, alle Türen zu schließen und alle Hauptgashähne zu schließen. Im Luftschutz­raum darf nicht geraucht und kein offenes Licht

angezündet werden. Ueberflüffiges Gerät darf nicht mitgenommen werden. Das Gleiche gilt für Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden und Dienst­hunden, die mit Maulkorb versehen sind und an der Leine geführt werden.

Wer vom Fliegeralarm auf Straßen, Plätzen usw. betroffen wird, hat den nächsten öffentlichen Luftschutzraum aufzusuchen oder andere Deckungs­möglichkeiten in Gebäuden auszunutzen. In unbe­bautem Gelände ist jede mögliche Deckung auszu­nutzen. Sind Deckungsmöglichkeiten nicht vorhan­den, so bietet das Hinlegen auf den Boden den besten Schutz. Aus Märkten und den Markthallen sind Bedarfsgegenstände, Lebens- und Futtermittel durch Abdecken ' gegen Einwirkungen flüssiger Kampfstoffe zu schützen. Lebende Tiere sind durch Anbinden ober sonst an der Fortbewegung au hin­dern und nach Möglichkeit einzudecken. Fahrzeuge die nicht schienen- oder leitungsgebunden sind, sind anzuhalten und so abzustellen, baß die freie Durch­fahrt nicht behindert wird. Die bestechenden Park­verbote gelten nicht für die Dauer des Flieger- alarms. Das Aufstellen von Fahrzeugen ist jedoch nicht gestattet an engen und unübersichtlichen Stra- ß erstellen, sowie scharfen Straßen'krümmungen, in einer geringeren Entfernung als je 10 Meter vor und hinter Hydranten und sonstigen Wasserent- nahmestellen, Brücken, Straßenkreuzungen und -ein- mündungen, ferner vor Eingängen zu Lazaretten, Krankenhäusern und Rettungsstellen, vor Grund­stücksein- und -aussahrten, vor Eingängen zu öffent­lichen Luftschutz räumen, an Verkehrsinseln und aus Gleisen von Schienenbahnen.

Kraftwagen und Krafträder mit Seitenwagen sind möglichst auf freien Plätzen oder am rechten Fahrbahn r and ab zu stellen, Krafträder ohne Seiten­wagen auf dem der Fahrbahn zugekehrten Rand der Gehbahn. Mit Tieren bespannte Fahrzeuge und Tiertransporte biegen in Seitenstraßen ein und sind am rechten Fahrbahnrand abzustellen. Die Zugtiere find auszuspannen und nach Möglichkeit in Höfen, an Bäumen usw., notfalls auch am fest abge= bremsten Fahrzeug kurz anzubinden, nicht aber an Wässerentnahmestellen. Auf Fahrzeugen befindliche Tiere werden auf diesen fest angebunden. Im übri­gen sind die Tiere nach Möglichkeit einzudecken. Fahrräder sind an die Hauswände, Bäume oder Laternen anzulehnen und möglichst anzuschließen. Handwagen werden auf der Gehbahn ausgestellt. Schienenfahrzeuge halten mit einem Abstand von mindestens 10 Meter voneinander. Führer, Beglei­ter und Insassen von Fahrzeugen suchen die Luft- schutzräume auf.

Nach der Entwarnung ist der Lustschutzraum auf Anordnung des Ordners ober Luftschutzwarts zu verlassen. Bei Verdacht ober Feststellung von Kampfstoff ist dem Luftschutzwart oder Werkluft- schutzleiter Meldung zu erstatten, ebenso, wenn Be­darfsgegenstände, gebens- und Futtermittel, infolge sonstiger Einwirkungen von Luftangriffen in ihrer Verwertbarkeit beeinträchtigt werden.

35000 Gesundheitsdienstmädel des BDM. ausgebildet.

Zum Einsatz bereit. Ausbildung der Helferin im Voten Kreuz.

35 000 Gesundheitsdienstmädel des BDM. wer-' den in immer stärkerem Maße zur Hilfeleistung auf den verschiedensten Gebieten eingesetzt. Um den noch weiter ansteigenden Bedarf an solchen Hilfs­kräften decken zu können, sollen, wie der Reichs­jugendpressedienst schreibt, ab sofort alle 17jährigen Mädel, also der erste Jahrgang des BGM.-Werkes Glaube und Schönheit", die Ausbildung als Ge- sundheitsdienstmädel erhalten.

Neben der braunen Schwester, der Rotkreuz­schwester und den Helferinneck vom Roten Kreuz ist es immer wieder die Tracht der BDM.-Mädel, die dem Bild in den Dienststellen der Bahnhöfe, in Heimen der NSV. und in Kinderhorten eine be­stimmende Note gibt. Sehr vielfältig find die Ar- bei tage biete des BDM. in diesen Tagen. Vom Luft­schutz bis zur Kinderbetreuung in Heimen und Horten, vom Bahndienst bis zur Ausgabe von Be­zugsscheinen tun die BDM.-Mädel an jeder Stelle ihre Pflicht. Die Mädel bringen nicht nur Begeiste­rung und guten Willen für ihre Arbeit mit, son­dern sie haben in den Jahren ihres BDM.-Dienstes auch ein praktisches Rüstzeug erhalten, das ihnen in diesen Tagen sehr gut zustatten kommt.

Schon das BDM.-Mädel muß bei der Erwerbung des BDM.Leistungsabzeichens einige Grundkennt- niste in erster Hilfe nachweisen. War diese Forde­rung auch in erster Linie für die praktische Ver­wertung auf Fahrt und beim Sport gedacht, so zeiat sich jetzt doch schon, wie gut es ist, daß kein BDM.-Mädel gesundheitlichen Hilfeleistungen fremd und hilflos gegenübersteht.

Eine noch stärkere Hilfe bedeuten die Gesund- heit-§ienstmädel des BDM. Augenblicklich sind etwa 35 000 vollkommen ausgebildete Gesundheitsdienst- mäbet vorhanden. Sie haben in einem Lehrgang non 12 Dovvelstunden eine Grundausbildung in Anatomie. Physiologie, Gesundheitsführung und Gesundheitssicherung erhalten und biete in Lagern, bei Aufmärschen und bei Großfahrten bereits viel­fach praktisch erprobt.

Zusätzlich erhalten die Gesundheitsmädel in sechs Wochenstunden noch eine Einführung in praktische Dinge, die vor allem den Dienst in der Organisation des Roten Kreuzes betreffen. Damit entspricht die Ausbildung des Gesundheitsdienstmädels vollkom­men der einer Helferin im Roten Kreuz.

Die Mädel können, wenn sie aus dem BDM. bzw. dem BDM.-WerkGlaube und Schönheit" ausscheiben, ober wenn sie zu besonderen Hilfe- Ikiftungen angefordert werden, ohne weitere zusätz­liche 21 usbÜbung als Helferin im Roten Kreuz ihren

Dienst tun. Der BDM. rechnet damit, baß eine große Anzahl von Gesundheitsdienstmädeln in der nächsten Zeit gebraucht werden wirb. Daher wirb der ganze Jahrgang der 17jährigen Mädel durch Lehrgänge im Gesundheitsdienst erfaßt werden, eine Regelung, die von allen Mädeln begeistert be­grüßt wird.

G. A.-Sport.

Iugendtzandvall-Turnier in Großen-Linden.

Tv. Dornholzhausen Jgb. Turnersieger.

Trotz der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war es den verantwortlichen Männern der neu gegründeten Handb allab teilung des Turnvereins Grohen-Linden gelungen, nicht weniger als 8 Mannschaften der näheren und weiteren Umgebung zuf ammenzubringen, die in teilweise hervorragen- den Kämpfen ihre Spielstärke unter Beweis stellen konnten. Bis in den Nachmittag hinein rollte Spiel auf Spiel ab, und als der Endkampf stieg, wußte man, daß dem Handball gerade in Große n-Linden neue Freunde zugeführt werden konnten.

Die Ueberrafchung des Tages war zweifellos der einwandfreie Sieg der jungen, aber außerordent­lich talentierten Elf des Tv. Dornholzhausen. Die Jungens wurden von Spiel zu Spiel besser und hatten noch so viel Kraft, um im Endspiel eine wirk­liche Meisterleistung zu zeigen. Gegen das ideen­reiche Zusammenspiel, den Eifer und die Durch­schlagskraft konnte keine Mannschaft etwas anrich­ten. 'Damit soll die Leistung der übrigen Teilneh­mer keineswegs geschmälert werden. Sie alle tru­gen mit wenigen Ausnahmen ihr Teil zum guten Gelingen des Tages bei und haben mehr als deutlich bewiesen, daß dem Fachamt Handball um den Nachwuchs nicht bange zu fein braucht.

Gespielt wurde in zwei Staffeln mit je vier Mannschaften. Die einheimische Elf trug am Schluß ein Freundschaftsspiel gegen Lützellinden aus. Die Sieger der beiden Staffeln, Tv. Dornholzhausen und Tv. Dutenhofen, trafen sich im Endspiel. Ge­winner war, wie gesagt, Dornholzhausen, das knapp, aber verdient mit 2:1 (1:1) gewann. Um den dritten und vierten Platz spielten Lützellinden und Ebersgöns. Lützellinden siegte mit 4:1 Toren. Auffallend war die hervorragende Spielweise der

Luftschutz zu höchstem Einsatz bereit!

Ein Aufruf Görings an den zivilen Luftschutz.

Berlin, 4. September. Generalfeldmarschall G ö r i ng erließ folgenden Aufruf an die Männer und Frauen des zivilen Luftschutzes:

Deutsche Männer und Frauen!

Der Luftschutz ist aufaerufen. Fli eger und Flakartillerie stehen auf der Wacht, den deutschen Luftraum gegen feindliche Luftangriffe zu sichern. Neben ihnen sind in allen deutschen Gauen die Männer und Frauen des zivilen Luftschutzes bereit, für den Schutz der Heimat einzutreten, und, wenn es fein muß, ihr Leben ein­zusetzen. Ich bin gewiß, daß jeder von Euch, ob er nun seinen Platz im Luftschutzwarndienst, in den Reihen des Sicherheits- und Hilfsdienstes, im Werkluftschutz, im Selbstschutz ober im erwei­terten Selbstschutz hat, bis zum äußersten seine Pflicht tun wird. Ich weiß, welch un­eigennütziger Opfermut den unbekannten Kämpfer im Luftschutz beseelt. Diesen Mut und zu­gleich das, was ihr in jahrelanger mühevoller Friedensarbeit im Luftschutz gelernt habt und nun Euer Eigen nennen dürst, gilt es jetzt einzu- setzen für Volk und fjeimat, für die Fa­milie, für Haus und Hof, für Dienststelle und Be­trieb.

Auf Euch, ihr Männer des Sicherheits- und Hilfsdienstes und des Luftschutz- Warndienstes, ruht die Verantwortung dafür, daß durch die Luftangriffe des Gegners der Lauf des öffentlichen Lebens nicht nachhal­tig gestört wird.

Ihr vom Werkluftfchutz, die ihr in den Be­trieben für die Schlagkraft unserer Wehrmacht, für die Versorgung der Heimat Tag und Nacht an den Maschinen steht, denkt daran, daß von Eurer Disziplin und E i n s-a tz b e re i t s ch a ft der ungestörte Gang der Produktion und damit die Lebenskraft unseres Volkes in diesen schweren Zeiten abhängt.

Du Kämpfer im Selbstschutz, sei Dir be­wußt, daß durch Deinen Einsatz nicht nur Leben und Gesundheit Deiner Frau, Deiner Kinder, son­dern auch das Schicksal von Millionen Volksgenossen mit ihrem Gut und Blut ent­scheidend gestaltet wird.

An unserem unerschütterlichen Widerstandswillen soll jeder Gegner scheitern. Es lebe der Führer! Es lebe Deutschland! (gez.) Goring.

Wahrt Sesomienheit!

Jeder unterstütze tatkräftig den Luftschutz.

Berlin, 4. Sept. (DNB.) Generalfeldmarschall Goring richtet an die Bevölkerung folgenden Auftuf:

Deutsche Volksgenossen und deutsche Dolksgenossinnen!

An euch alle wende ich mich, nachdem der Luft­schutz aufgerufen worden ist. Gewiß ist es in erster Linie Ausgabe derjenigen Männer und

Frauen, denen besondere Aufgaben im zivilen Luftschutz übertragen sind, sich bei Luft­angriffen für die Allgemeinheit einAusetzen. Aber ihr Einsatz kann nur bann vollen Erfolg haben, wenn sie von jedem einzelnen, ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht oder Beruf tat­kräftig unter st ützt werden.

Alle Volksgenossen bilden eine Schicksals­gemeinschaft, die auf Leben und Tod zusam­menstehen muß. Wahrt vor allem Beson­nenheit! Folgt den Anordnungen der Polizei und der anderen im Luftschutz eingesetzten Kräfte! Jeder von euch zeige, was er im Luftschutz gelernt fyat. Wenn jeder das tut, was ihm im Hause und auf der Straße, in feinem Betriebe ober in feiner Dienststelle obliegt, wird der Feind fein Ziel, Un­ordnung in das Wirtschaftsleben und Verwirrung in die Bevölkerung zu tragen, nicht erreichen.

Ein Volk, bas ben eisernen Willen zur S e l b st e r h a l t u n g in sich trägt, wird auch den Gefahren aus der Luft erfolgreich trotzen.

Heil dem Führer!

Heil Deutschland!

(gez.) ©Öring*

Heute Bestandsaufnahme von Tabak, Sekt und Spirituosen.

Berlin, 4. Sept. (DNB.) Zur Durchführung der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9 1939 wird bestimmt: Sämtliche Handels- und Gewerbetrei­bende, die Tabakwaren, Schaumwein, Liköre, Wein­brand und Spirituosen an Verbraucher verkaufen, haben am Dienstag, 5.9.1939, eine Be­standsaufnahme dieser Waren vorzunehmen. Ein Verkauf von Tabakwaren und Schaumwein an den Verbraucher darf erst nach Durchführung dieser Bestandsaufnahme erfolgen. Hierbei ist bei in den §§ 7 und 12 der Kriegswirtschaftsverordnung feft» gefetzte Kriegszuschlag zu erheben, gesondert zu verbuchen und bei der nächsten Umfatzsteuerzah- lung gesondert auszuweisen.

Der Verkauf von Likören, Weinbrand und Spiri­tuosen an den Verbraucher darf erst nach Bekannt­gabe der Einzelzuschläge durch die zuständigen Gruppen der Organisation der gewerblichen Wirt­schaft erfolgen. Die Aufschläge betragen für Tabak­waren 20 o. H., Schaumwein aus Traubenwein 1 RM., für die übrigen Schaumweine 50 Rpf., für kleinere Flaschen entsprechend.

Berlin, den 4. September 1939.

Der Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft, (gez.) Walther Funk.

Keine Einreise

in das besetzte polnische Gebiet.

DNB.) Das Oberkommando der Wehrmacht weist darauf hin, daß eine Einreife in das von deut­schen Truppen besetzte polnische Gebiet zur Zeit nicht möglich ist.

Mannschaft aus Ebersgöns, die nur durch etwas Pech nicht ins Endspiel kam.

Der Endstand war folgender:

1. To. Dornholzhausen.

2. Do. Dutenhofen.

3. Do. Lützellinden.

4. To. Ebersgöns.

Auf die weiteren Plätze kamen: Tv. Hochelheim, Dv. Holzheim, Tv. Klein-Linden und Tv. Langgöns.

Die ganze Veranstaltung, die in mustergültiger Weife abgewickelt werden konnte, war ein schöner Anfangserfolg für die junge Großen-Lindener Handballabteilung und ihre verantwortlichen Männer.

Wirtschaft.

Mein Mainisthe Börse.

ANltagsbörfe überwiegend fest.

Frankfurt a. M 4. Sept. In Fortsetzung der festen und zuversichtlichen Gesamthaltung war die Börse auch zum Wochenbeginn überwiegend fest. Die verhältnismäßig zadlrelchen Kundenaufträge be­trafen weiterhin meist die Kaufseir- und bei teil­weise lebhaften Umsätzen ergaben sich am Aktien­markt meist Erhöhungen um durchschnittlich 0,50 bis 1 v. H. Stärker erhöht setzten Gesfürel mit 133 (131), Scheibeanstalt mit 217,75 (215) ein, dagegen verloren Rheinstahl 2 v. H. auf 133,50 und Holz­mann 2,50 v. H. auf 156. Im einzelnen notierten u a.: JG.-Farben 160,50 (160,25), AEG. 117,75 (118), Verein. Stahl 99,40 (100), Hoesch 109,50 (109), Mannesmann 107,75 bis 107,25 (107,90). Siemens 194,75 (194), Golbschmidt 137,50 (138,50), Metallgesellschaft 113,50 bis 114 (113), Rütgers- werke 148,50 (148), Zellstoff Waldhof 115 (114,50), Rheinmetall 121,50 (121), BMW. 139,50 (139) und Laurahütte 20 (19,75).

Der Rente nmarkt lag still. Es lag stellen­weise weiterbin etwas Angebot vor. In Pfanb- briefen unb Staatspapieren fand es bei unverän­derten Kursen weiterhin glatt Aufnahme. Liquida- tionspfandbriefe schwankten bis etwa 0,25 v. H., ebenso Stadtanleihen. Industrie-Obligationen gingen noch überwiegend etwas zurück. Auslosungsanleihen blieben gut gehalten. Reichsaltbesitz 131,80 (131,75), Dekosama I 136,25, Mannheimer Altbesitz unv. 133,75. Steuergutscheine I wurden mit unv. 97,50 gehandelt.

Im Verlaufe ging das Geschäft an den Ak« tienmärkten merklich zurück, die Kurse unter­lagen leichten Schwankungen, behaupteten aber im allgemeinen ihren Stand. JG-Farben 160 bis 160,25 nach 160,50, Metallgesellschaft weiter fest mit 114,75 nach 114,50, Holzmann noch rückläufig auf 155,50 nach 156. Starkes Angebot bestand weiterhin in Westdeutsche Kaufhof, die schon am Samstag 6 v. H. einbüßten und heute mit 85 bis 86 (90,50) geschätzt wurden.

Der Freiverkehrs handel stockt völlig, Kurse sind nicht zu erhalten. Tagesgeld ermäßigte sich auf 2,50 (2,75) v.H.

Ausfall der Frankfurter Abendbörfe.

Auf Anordnung des Reichswirtschaftsministe- riums bleibt die Frankfurter Abendbörfe von heute ab bis auf weiteres geschlossen.

Frankfurter Getreidebörse.

Frankfurt a. M., 4. Sept. Es notierten (Ge­treide je Tonne, alles übrige je 100 Kilogramm) in RM.: Weizen W 9 197, W 11 199, W 12 200, W 13 201, W 16 204, W 18 206, W 19 208, W 20 210, Roggen R 11 183, R 12 184, R 14 186, R15 187, 9t 16 189, R 17 190, R 18 191, R 19 193 Großhan­delspreise der Mühlen der genannten Preisgebiete.

Paradies der Junggesellen."

Ein neuer Rühmann-Film im Gloria.

Diesmal sind es nicht dreiolle ehrliche See­bären", sondern so flotte Burschen wie Rüh- mann, Sieber und Braus ewetter, die sich auf einem Karneradschaftsabend des Torpedo­bootsViktoria" zu einem fidelen Jungaefellen- Eleeblatt zusammentun, weil alle ihre, nicht ganz ungetrübten Erfahrungen mit dem schonen Ge- K hinter sich haben und es nun einmal ohne de Weiblichkeit versuchen wollen. Am meisten Grund dazu hat Herr Brausewetter, der bereits zweimal geschieden wurde, und das Malheur muß ihm, dem Standesbeamten Anstößen. Das Paradies der Junggesellen läßt sich die ersten vier Wochen lang auch sehr schon an, aber bann stellt sich lang­sam heraus, daß Brausewetter trotz aller heiligen Schwüre doch wieder Feuer gefangen hat. Den Reizen seiner charmanten Hauswirtin (Trude Mar­len) vermag er nicht zu widerstehen, und pfiffig wie er ist, findet er auch schnell den Dreh, von dem feierlichen Gelübde loszukommen, das die drei Junggesellen an ihr Paradies bindet. Auf welche Weise, sei hier nicht verraten, das muß sich jeder selber von Herrn Rühmann erzählen lassen. Jeden­falls kam die Traurede, die Rühmann seinen beiden Kameraden und ehemaligen Mitjunggesellen hält, ganz aus dem Herzen. Fröhlich, heiter und un­beschwert fügt sich unter der Regie Kurt Hoff^ m a n n s (nach einem Roman von Johannes Boldt) Szene an Szene. Der Einzug der Jung­gesellen in ihr neues Heim und ihre paradiesischen Kochkünste sind besondere Attraktionen. In Gerda Maria T e r n o , Hilde Schneider und Trude Marlen haben die drei Junggesellen reizende Partnerinnen. Lotte Rausch, Maly D e 1 s ch a s t und Paul Bildt sollen noch genannt werdem. (Terra.) Im Beiprogramm sieht man die Wun­derwelt kleinster Lebewesen unserer Gewässer, wie! sie nur die Mikrokamera unserem Auge zu ent­schleiern vermag, lieber die Wochenschau murbd hier schon berichtet. Fr. W. Lange.

Futtergerste, Futterhafer. Weizenmehl Type 812 W 13 bis W 20 einschl. Kreis Alzey 30,05, W 20 Kreis Worms 30,40, do. Type 630 W 13 bis W 20 31,20, W 20 Kreis Worms 31,55, do. Type 1600 W 13 bis W 20 23,05, W 20 Kreis Worms 23,55, Roggenmehl Type 997 R 12 22,45. R 15 22,80, R 16 22,95, R 18 23,30, R 19 23,50 alles zuzüglich 0,50 RM. Frachtausaleich. Weizenfuttermehl W 13 13,60. Weizenvollkleie W 13 11,60, Weizenkleie W 13 10,75, W16 10,90, W18 11,00, W19 11,10, W 20 11,20, Mühlenfestpreis ab Mühlenstation. Roggenfutter­mehl R 18 12,90. Roggenvollkleie R 18 11,90, Rog­genkleie 9t 12 9,95, R 15 10,15, R 16 10,25, R 18 10,40, R 19 10,50 Mühlenfestpreis ab Mühlenstation. Treber. Wiesenheu, handelsüblich 5,00 bis 5,20, do. gut, gesund, trocken 5,60 bis 6,00; Ackerheu, gut, gesund, trocken 6,00 bis 6,30; Kleeheu, handels­üblich 6,00 bis 6,40, do. gut, gesund, trocken 6,40 bis 6,80; Luzerneheu, handelsüblich 6,60 bis 7,00, do. gut, gesund, trocken 7,00 bis 7,50; Weizenstroh, bindfadengepreßt oder gebündelt 2,50, Roggenstroh, do. 2,70, Hafer- und Gerstestroh, do. 2,30 bis 2,40 Erzeugerpreis ab Erzeuger-Verladestation.

Schweinemarkt in Alsfeld.

* Alsfeld, 4. September. Auf dem heutigen Schweinemarkt standen 138 Ferkel zum Ver­kauf. Es kosteten 6 bis 8 Wochen alte Ferkel 16 RM., 8 bis 10 Wochen alte 18 bis 20 RM. Der Handel war schleppend, es verblieb Ueberstand.