Ausgabe 
5.8.1939
 
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Umfangreiche Gozialarbeii der Siadt Gießen

S.ne Unterredung desGießener Anzeigers" mit dem Vorstand des Städtiichen Sozialamtes.

SchleussnerFilm

mit Garantieschein gegen Fehlbelichtung

Bedürftigen, bei der Jugendpflege um die Be­treuung der erbbiologisch wertvollen gesunden Ju­gend. Diese Arbeit wird von dem Jugendamt als einer Abteilung des Sozialamtes durchgeführt.

Auf Grund des Reichs-Jugendwohlfahrtsgefekes hat das Jugendamt, dem von Gesetzes wegen die Vormundschaft über alle unehelich geborenen Kin­der in Gießen von der Geburt des Kindes an ob­liegt, die gesetzliche Amtsoormundschaft zu führen, ferner die bestellte Amtsvormundschaft, d. h. die Vormundschaft über alle minderjährigen Waisen und Halbwaisen, soweit die sozialen Umstände es geboten erscheinen lassen, wahrzunehmen. Weiter obliegt dem Jugendamt das gesamte Pflegekinder- wesen. Die Durchführung der Schutzaufsicht wird angeordnet, wenn sie zur Verhütung der körper­lichen, geistigen oder sittlichen Verwahrlosung eines Minderjährigen geboten und ausreichend erscheint.

Aus der Stadl Gießen.

Weckeffeng

Wenn man dem Volke, nach Luthers Befehl, aufs Maul sieht", hört man zuweilen köstliche neue Worte, die, so treffend sie sind, doch erst richtig, und zwar im Sinne des Sprechers oder der Sprecherin verstanden werden wollen.

Vor kurzem unterhielt ich mich mit einem neunzig Jahre alten Weiblein. Wir standen auf einer schmalen Holzbrücke, die über einen klaren Bachlauf am nördlichen Fuße des Vogelsbergs führt. Die Brücke war mir eine symbolische Verbindung vom Diesseits und Jenseits. Das alte Weiblein, Mutter zahlreicher Kinder, stand schon auf einer Stelle, die dem jenseitigen Ufer näher war als dem anderen. Aber seine Augen leuchteten noch so wie blaue Veilchen schimmern, und ihr Verstand war noch klar. Das Weiblein erzählte mir, sie habe im Leben viel arbeiten müssen, ihr Mann, ein Bäckermeister, sei schon lange tot. Stolz sei sie auf ihre Kinder, sie habe ihr Auskommen im eigenen Haus, und ihr Gärtlein habe sie mit ihren neunundachtzig Jah­ren noch selbst und ohne fremde Hilfe bestellt. Wer das Gärtlein besah es lag am jenseitigen Bach­ufer, mußte bei dem Alter der braven Bestellerin in Hochachtung den Hut ziehen. Solches tat ich -auch, denn brave Gärtner und Gärtnerinnen erfreuen sich wie der Bauer meiner besonderen Hochachtung.

Ach", sagte das Weiblein,schaffen muß man, ich bin all mein Lebtag nicht weckesferig gewesen."

Da war mir ein bisher unbekanntes Wort ins Ohr gefallen.Weckesferig!" Ja, was soll das heißen? Eine alte Bäckersfrau sprach es, eine Frau, die fast vor einem Jahrhundert zur Erde kam, als die Wecke, die feinen Weizenbrötchen, wohl noch in der Stadt, ganz gewiß aber auf dem abgelegenen Lande, ein unbekannter oder seltener Genuß waren.

Ich erinnerte mich sogleich, daß ich, selbst ein Landkind, einst nur am Sonntag zum Morgen­kaffee Wecken bekam, die der Bäcker aus dem nahen Städtchen nur für den Sonntag brachte. Frisches, duftendes Kornbrot, das die Zähne blank und ge­sund erhält, mit Butter oder Birnen- oder Zwet- schenhonig darauf das war das tägliche Brot,, das verzehrt wurde und gesundes Blut schaffte. Aber nur wenn es die Mutter besonders gut meinte, dann gab esTag und Nacht", d. h. auf das Korn­brot wurde Butter gestrichen und oben darauf noch köstlicher dunkler Birnenhonig. Wie gesagt, solch Tag und Nacht" war ein Ausnahmefall. Wenn man als Leckermaul solchen verschwenderischen Hoch­genuß öfters begehrte, wurde man gebührend in seine Schranken verwiesen, und es hieß dann auch wohl:Wir haben keine zwei Häuser wie die reichen Leute." Also Brötchen, Wecken aus Weizen­mehl, gab es nur sonntags.

Wie sagte die alte Frau, die schon an der Schwelle des Jenseits steht?Schaffen muß man, ich bin niemals weckesferig gewesen." Die alte Bäk- kersfrau, die auf so viele Jahrzehnte ihres Lebens zurückblickte und wohl auch auf so manche Erfah­rung in ihrem Berufsleben, kannte die-Weckesser". Undweckesferig" nannte sie wohl die, die im Leben das Kornbrot, das noch nach der Ackerscholle duftet, nicht zu schätzen wissen, das Kornbrot, das dem Bauersmann und seiner Sippe schmeckt, aber nicht so manchem Städter, der seiner Zunge den Genuß des Schwarzbrotes nicht zumutet.

Undweckesserige" Gesinnung war für die Alte noch die Bezeichnung für noch viel mehr, von dem sie nichts wissen wollte, was sie nicht achtete, für überfeinerte Genußsucht, füretwas Besseres sein wollen", für dumme Einbildung, für Hochmut, für Faulheit und ähnlicheschöne" Eigenschaften, mit denen der Bauer nichts anfangen kann. Solcher Art sind, wenn ich das Weiblein richtig verstand, dieWeck­esserigen", mit denen es niemals eine innerliche Ge­meinschaft besaß und mit ihren jetzt neunzig Jahren niemals mehr besitzen wird.

Bei Kornbrot hat die Alte ihre blauen Augen und ihren guten Verstand behalten, ihre Arbeits­kraft und Arbeitsfreudigkeit. Aberweckesferig" will sich das Weiblein nicht nennen und nicht nennen lassen. Meinen Sprachschatz aber hat die Alte um ein gutes, mir neues, viel besagendes Bauernwort bereichert, und dafür bin ich ihr aufrichtig dankbar.

F. G.

Die Fürsorgeerziehung ist ebenfalls vom Jugend­amt zu überwachen, wozu das Amt sich für die Kinder der Familien- oder Anstaltspflege, nach Anordnung des Vormundschastsrichters, von Fall, zu Fall bedient.

Hinsichtlich des Pflegekinderwesens ist übrigens interessant, daß auf Grund einer Anregung des Sozialamtes Gießen (Jugendamt) in Kürze im Benehmen mit der Landesdienststelle Hessen-Nassau des Deutschen Gemeindetages eine Vereinheitlichung des gesamten Pflegekinderwesens im Rhein-Main- Gebiet herbeigeführt werden wird.

Insgesamt hat das Jugendamt aur Zeit rund 750 Kinder zu betreuen und im Rahmen seiner Auf­gaben ein Mündelvermögen von rund 80 000 RM. zu verwalten.

Sonderausgabe im Auftrag des Reiches.

Zur Sicherung des notwendigen Lebensbedarfes der unterstützungsberechtigten Ängehörigen solcher Männer, die zum Heeresdienst oder zum Reichs­arbeitsdienst einberufen wurden, und die für ihre Angehörigen unterhaltspflichtig sind, hat das Sozial­amt im Auftrag des Reiches die erforderlichen Be^ treuungsmaßnahmen alsFamilienunterstützung" durchzuführen. Die Kosten dieser Aufgabe werden zu vier Fünftel vom Reich und zu einem Fünftel von der Stadt getragen.

Gute Zusammenarbeit mit der RSV.

Bei der Erfüllung seiner vielseitigen Aufgaben kommt dem Sozialamt der Stadt Gießen die ver­trauensvolle, gute Zusammenarbeit mit der NS.- Volkswohlfahrt sehr zustatten, wie umgekehrt auch die NSV. für ihr weitreichendes Arbeitsgebiet alle­zeit die' einsatzfreudige Mitarbeit des Sozialamtes der Stadt Gießen zur Verfügung hat. Auf Grund dieses harmonischen Zusammenwirkens werden in unserer Stadt auf dem Gebiete der Sozialfürsorge erfreuliche Ergebnisse erzielt, die den hohen Ver­pflichtungen im Dienste der Volksgemeinschaft ent­sprechen. B.

Luftschiff »Graf Zeppelin" wieder über Gießen.

Das LuftschiffGraf Zeppelin", das am Mittwoch­abend um 20.53 Uhr unter der Führung von Ka­pitän Sammt zu einer Erprobungsfahrt über Norddeutschland gestartet war und den ganzen Don­nerstag über Norddeutschland kreuzte, kehrte am Freitag wieder in seinen Heimathafen zurück. Auf der Rückfahrt überflog das Luftschiff unsere Stadt und wurde dabei von vielen Volksgenossen beob­achtet. Es zog in langsamer Fahrt in südlicher Rich­tung und mit nur geringem Motorengeräusch dahin. Um 21.01 Uhr ist das Luftschiff im Luftschiffhafen Rhein-Main glatt gelandet.

die man monatlich mit rund 6000 RM. veran- schlaaen kann. . .. ,

Das Sozialamt beschäftigt einen Teil der Untere stützungsempfänger der allgemeinen Fürsorge, auch aus erzieherischen Gründen, mit Pflichtarbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen und nicht in den Bereich der Privatwirtschaft gehören. Durch solche Pflichtarbeiten wurde beispielsweise im vorigen Jahre das Holz der im Stadtbereich gefällten Bäume zur Verteilung an hilfsbedürftige Familien hergerichtet. Dadurch wurden rund 1500 Zentner Brennholz geliefert, die im vorigen Winter neben der üblichen Brennstoffversorgung zusätzlich an hilfs­bedürftige Familien verabreicht werden konnten und allgemein sehr begrüßt wurden. Für den kommen­den Winter dürfte durch Pflichtarbeit wieder mit 1500 Zentnern Brennholz auf diesem Wege zu rechnen fein.

Die Gesundheitsfürsorge.

Ein weitschichtiges Arbeitsfeld ist hier in der Fürsorge für geschlechtskranke Personen zu betreuen. Durch gesetzliche Vorschrift ist die Geschlechtskranken- Fürsorge besonderen Gesundheitsbehörden über­tragen worden, die bei den Bezirksfürsorgestellen (für Gießen das Sozialamt) zu errichten waren. Während den staatlichen Gesundheitsämtern die Ueberwachung der allgemeinen Gesundheitspflege obliegt, hat die Gesundheitsbehörde bei der Bezirks­fürsorgestelle die sozialfürsorgerische Betreuung zu erfüllen. Es handelt sich hierbei um ein Aufgaben­gebiet, von dessen Ausmaßen sich manche Volks­genossen keine rechte Vorstellung machen können. Die Erfüllung dieser Fürsorge stellt eine hoheits­rechtliche Ausgabe außerhalb des Rahmens der Selbstverwaltung dar.

In diese Abteilung des Sozialamtes fällt auch die Arbeit der Trinker-Fürsorge, die gegenwärtig in Gießen immer noch in etwa 15 bis 20 Fällen zu leisten ist. Uebrigens wird jetzt im Rahmen des Kampfes gegen Alkohol- und Nikotinmißbrauch ein neues Arbeitsgebiet in Angriff genommen werden, das entsprechend den vom Reichsorganisationsleiter Dr. Ley auf der Frankfurter TagungVolks­gesundheit und Genußgifte" im März dieses Jahres gegebenen Richtlinien gemäß den Absichten des Führers, die rücksichtsloseste Bekämpfung des Miß- brauchs der Genußgifte durchführen wird. Als Kreisfachbeauftragter für dieses neue Arbeitsfeld ist der Vorstand des Sozialamtes Gießen, Derwal- tungsamtmann Keitzer, vorgesehen.

Durch das Ausscheiden der Stadt Gießen und ihrer Vororte Wieseck und Klein-Linden aus dem Kreise Gießen ist eine Reihe von Aufgaben der Gesundheitspolizei vom Kreis Gießen auf die Stadt übergegangen, die sich zum Teil in einer Erweite­rung der Arbeitsaufgaben des Sozialamtes aus­wirken.

Durchführung der Aufarkungsgesehe.

Bei diesem Arbeitsfeld handelt es sich um die Förderung aller erbbiologisch wertvollen Volksge­nossen bzw. Familien. Hier steht im Vordergrund die Förderung kinderreicher Familien durch Bei­hilfen und sonstige Maßnahmen, die eine wirkungs­volle Stütze dieser Familien bedeuten. Zur Zeit kommen hier rund 130 Fälle in Del rächt. Von großer Bedeutung ist in diesem Rahmen auch. die Förderung junger Paare durch Ehestandsdarlehen. Die Anträge hierzu sind beim Sozialamt zu stellen, werden dort bearbeitet und bann an das Finanz­amt weitergeleitet. Seit Bestehen der Ehestandsdar­lehen sind bisher .beim Sozialamt der Stadt Gießen 745 Anträge bearbeitet worden.

Von großer Wichtigkeit ist ferner die Mitwirkung des Sozialamtes bei den gesetzlichen Maßnahmen zur Verhütung des Nachwuchses von rassisch und erbbiologisch unerwünschten Personen.

Jugendfürsorge und Jugendpflege.

Diese Abteilung hat alle Maßnahmen zur Durch­führung der Gesetze über die Jugendfürsorge und Jugendpflege zu bearbeiten. Nach den gesetzlichen Vorschriften Handels es sich bei der Jugendfürsorge um die jugendfürsorgerische Betreuung der sozial

Eine der wichtigsten Aufgaben der Städte ist die Ausübung der gesetzlichen Sozial- fürforqe. Während die NSV. alle Gebiete der freiwilligen Wohlfahrtsarbeit betreut, hat der Gesetzgeber den Städten im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, zu einem Teil auch als Hoheitsaufgabe, die Durchführung der durch Gesetz bestimmten Fürsorgearbeit zu­gewiesen. Wie bedeutsam diese Arbeit der Städte ist, wird z. B. dadurch bewiesen, daß die Stadt Gießen neben den vom Reich getragenen Ausgaben ihrerseits noch rund 800 000 RM. jährlich zur Erfüllung dieser Pflichten aufzubringen hat. Wir haben den Amtsvorstand des Sozialamts der Stadt Gießen, Verwaltungsamtmann K e i tz e r, gebeten, uns in großen Zügen einen Ueber- blick über das weitschichtige Gebiet der städtischen Sozialarbeit zu geben. Das Ergeb­nis unserer Unterredung ist in den nach­stehenden Sätzen zusammengefaßt.

Den Aufgabenkreis des Sozialamtes der Stadt Gießen kann man in vier Gruppen und in eine vom Reich als Sonderausgabe 3uges wiesene Tätigkeit zusammenfassen, nämlich: 1. Öf­fentliche Fürsorge, 2. Gesundheitsfürsorge, 3. Durch­führung der Äufartungsgesetze, 4. Jugendfürsorge und Jugendpflege, schließlich die Förderung von Familien und Angehörigen von aktiven Soldaten (Reservisten) sowie' von Arbeitsmännern, sofern sie für ihre Angehörigen unterhaltspflichtig sind.

Die öffentliche Fürsorge.

In Gießen wird die öffentliche Fürsorge grund­sätzlich als sog. Gruppenfürsorge durchgeführt, d.h. die allgemeine und die gehobene Fürsorge sind von­einander getrennt. In der gehobenen Fürsorge be­treut das Sozialamt die Kriegsopfer, die Klein­rentnerhilfe, die Kleinrentnerfürsorge und die Sozialrentner. Alle übrigen hilfsbedürftigen Volks­genossen werden von der allgemeinen Fürsorge erfaßt.

Daneben besteht für beide Gruppen in gleicher Weise die Anstaltspflege, d. h. die von der Fürsorge betreuten Volksgenossen werden, sobald und soweit es erforderlich ist, in Anstalten untergebracht. Hier­her gehört auch die Betreuung von rund 90 Män­nern und Frauen in der Landes-Heil- und Pflege­anstalt, für die die Kosten von dem Amt zu tragen sind. In den Rahmen der Anstaltspflege gehört ferner die Ortsfremden-Fürsorge, die in erster Linie für diejenigen Personen Platz greift, die von auswärts z. B. die hiesigen Kliniken aufsuchen, wider Erwarten sofort in der Klinik verbleiben müssen und zunächst hinsichtlich der Kosten in eine gewisse Bedrängnis geraten, so daß das Sozialamt, gemäß der gesetzlichen Vorschrift, die vorläufige Fürsorge übernehmen muß. Derartige Fälle er­eignen sich allwöchentlich etwa 150- bis 200ma(. Natürlich ist das Sozialamt bestrebt, die von ihm oorgeleg'ten Kosten mit Hilfe der zuständigen Heimatbehörden ganz oder wenigstens zum Teil wieder zu erlangen, es verbleibt aber schließlich doch immer ein mehr oder minder großer Betrag, der zu Lasten des Soziqlamtes geht.

Schließlich gehört in dieses Gebiet noch die Wanderer-Fürsorge, die allmonatlich im Durch­schnitt für rund 80 Personen ausgeübt werden muß.

Einige Zahlen dürften hier interessieren. Durch­schnittlich sind im Monat rund 12 400 RM. für über 320 Hilfsbedürftige und rund 5500 RM. für über 260 Sozialrentner aufzubringen. Daneben kommen noch 180 Fälle Kleinrentner mit einem Kostenaufwand von rund 7000 RM. monat­lich, ferner zusätzliche Sozialfürsorge für Kriegs­opfer an 28 Parteien mit rund 1200 RM. monat­lich, schließlich Mietbeihilfen auf Grund der Miet- oerordnung vom 31. März 1938 für 900 Parteien mit monatlich 6000 RM. in Betracht. Weiter laufen noch die Kosten der Anstaltsfürsorge für Kriegs­opfer, Klein- und Sozialrentner, Ortsfremde usw.,

(Sulenfpieget und der Richter.

(Sine Schelmengeschichte von Hans Iriedrich Blunck.

Einmal war Eulenfpiegel in Mölln bei einem Bäckermeister in Dienst, der wohnte am Marktplatz, dem Rathaus gegenüber. Und der Bäcker hielt sich viel Hühnervolk und dazu einen wunderschönen Hahn, den Eulenspiegel zu versorgen hatte.

Nun vertrug sich der Bäcker nicht mit dem Bür­germeister vielleicht war es nicht in Mölln, son­dern in einer anderen Stadt, ich weiß es nicht ge­nau. Denn der Bürgermeister ärgerte sich, wo er konnte, über den Nachbarn und auch über sein Federvieh. Er meinte, daß der Hahn jeden Morgen viel zu früh krähte, und daß er den Bürgern den Schlaf störte. In Wirklichkeit schlief er selbst gern so lang wie möglich, und der Hahnruf holte ihn aus den Federn.

Der Bäcker kümmerte sich nicht um die Klagen des Bürgermeisters, und als der ihn mit einer Buhe belegte und den Nachtwächter zu ihm schickte, um das Geld zu erheben, verlangte der Bäcker, daß ein Richter aus der Stadt käme und zwischen ihm und dem Bürgermeister entscheide. Auch ging er zu Eulenspiegel.Hör", sagte er,was machen wir? Der Richter wird drüben auf dem Rathaus wohnen, der Hahn darf ihn nicht stören, und wir müssen be­schwören, daß wir dem Tier nicht den Hals abge­dreht haben."

Laß mich nur machen", lachte Eulenspiegel.Und ich rate dir, mit dem Bürgermeister hundert Schil­ling zu wetten, daß du recht behältst."

Der Bäcker kraulte sich hinter den Ohren. Weil er indes feinem Knecht allerhand zutraute, wettete er wirklich mit dem ehrwürdigen Stadtvater, und der meinte ja, die hundert Schilling hätte er schon gewonnen.

Eulenspiegel ging in den Hühnerstall und hob die Stange aus ihren Haltern. Und er schlug die Halter höher ein und legte die Stange wieder drein: jetzt war sie so hoch, daß der Hahn nicht den Kopf zum Krähen aufreden konnte. Da ließ das Tier das böse Wecken drei Morgen lang; und auch an dem Tag, wo der Richter kam, drang kein Hahnenschrei aus dem Bäckerhaus.

Als die Herren Eulenspiegel nun fragten, wie er es angestellt hätte, da tat er sehr geheimnisvoll: aber er verriet nichts. Und die Leute, die gehört hatten, was alles er sonst schon an Schabernack ver­breitet hatte, meinten, er wisse eben mehr als an­dere, und sahen schadenfroh zu, wie der Bürger­meister dem Richter die Kosten bezahlen und oben­

drein dem Bäcker hundert Schilling auf den Tisch legen mußte.

Als der Richter abgereist war, setzte Eulenspiegel die Hühnerstange so tief wie vorher, der Hahn krähte wie in jeder Frühe, und der Bürgermeister ärgerte sich.

Eines Tages kam er zu Eulenspiegel.Es tut mir leid um dich", sagte er,bu Armer mußt die Nacht über backen und die hellen Stunden ver­schlafen. Dich könnte ich als Schreiber brauchen!"

Eulenspiegel gefiel der Vorschlag, er half fortan auf dem Rathaus.

Nun hatte der Bürgermeister wieder Zuversicht und schickte dem Bäcker zum andermal eine Strafe, weil sein Hahn noch früher als alle anderen Hähne krähte; er meinte, nun wo Eulenspiegel bei ihm in Dienst war, könnte er seine hundert Schilling wie­dergewinnen. Der Bäcker, der nicht wußte, wie sein Geselle es angestellt hatte, den Hahn zum Schwei­gen zu bringen, geriet in Verlegenheit, und weil ihm nichts Besseres einfiel, wandte er ein, daß der Puter des Bürgermeisters ja noch viel lauter kol­lerte, er könnte es in seinem Garten nicht aushalten, und er verlangte, daß der Richter wiederkäme und sich die Sache anhöre.

Da ging der Bürgermeister zu Eulenspiegel.Was soll ich antworten?" fragte er.

Wette zweihundert Gulden mit ihm, daß du recht bekommst", riet Eulenspiegel,und gib mir die Hälfte ab."

Weil du es bist, will ich's wagen", sagte sein Herr.Aber wenn ich verliere, jage ich dich aus dem Rathaus!"

Run, als der Tag nahte, für den der Richter sich angemeldet hatte, kaufte sich Eulenspiegel eine Flasche Branntwein, füllte den Futtertrog des Puters mit gutem Weizenkorn und goß den Branntwein dar­über, dis das Korn aufquoIL Dann fütterte er am Abend, ehe der Richter eintraf, den Puter damit, und der begann sich zu blähen und zu kollern und wurde so luftig, wie er noch nie gewesen war. Allen Hennen sprach er zu und redete und lärmte und prahlte, daß dem Bürgermeister heiß und kalt wurde und der Bäcker sich ins Fäustchen lachte.

Dann aber, gerade um die Stunde, auf die der Gast sich angesagt hatte, wurde der arme Kollerhahn mübe und immer müder, ach, ihm wurde zumut, als müßte er sieben Tage schlafen. Allen Truthennen klagte er, wie elend ihm sei, und die hatten viel Mitleid mit ihrem Herrn, meinten, er habe sich über­nommen und seinen Hals zu sehr angestrengt, und begleiteten ihn voll guter Sorgen in den Stall.

Die Nacht ging, die Morgenstunde kam, und der Backer war wach und hörte, wie der Hahn krähte 1 äu seinem Schaden. Und er wartete aus des Puters

Kollern, aber der große Vogel schwieg. Auch der Bürgermeister war wach und lauschte, und sogar der Richter war aufgestanden, wie es seine Pflicht war, und horchte, wer in der wackeren Stadt lärmte.

Ach, der arme Truthahn schlief. Er träumte wohl, daß die Stunde kam, wo er sonst die Menschen aus den Federn rief, und ihm war, daß er jetzt kollern müsse. Auch die Frauen wollten ihn wecken, aber er gluckste nur und war schon wieder eingeschlafen.

Draußen auf der Straße standen viele Bürger der Stadt und wollten hören, wer recht behielt, und auch der Richter trat mit scharfen Ohren vor die Tür und ging zwischen den beiden Geflügelstäl­len hin und her.

Dann mußte er der Wahrheit die Ehre geben und verkündete, daß der Bürgermeister gewonnen habe, daß der Bäcker die Strafe bezahlen und auch die zweihundert Gulden für die Wette auskehren müsse.

Als er die Herren dann aber versöhnt hatte, wie es sich für einen guten Richter gehört, dachte er noch einmal über die beiden Streitfälle nach. Und er ging zu Eulenspiegel und fragte ihn, ob er nicht bei ihm in Dienst treten wolle. Er hatte eine schlimme Hausehre daheim und dachte, wenn Eulen­spiegel die morgens zum Schweigen bringen könne, wie er es bei des Bäckers Hahn und des Bürger­meisters Puter vermocht hatte, dann dürfe es ihm auf einen guten Lohn nicht ankommen.

Aber Eulenspiegel freute sich an den hundert Gulden, die er gewonnen hatte, er dankte und nahm den Wanderstab. Gerade als der Richter in den großen Wagen stieg, um heimzufahren, und die Pferde schon schnoben und sich auf den Weg freuten, begann nämlich der Kollerhahn wieder Mut zu fas­sen und sich vor seinen Frauen zu zeigen. Da schien es dem Schelmen gut, weder Bäcker noch Bürger­meister weiter Rede zu stehen, sondern sich ohne Gekräh und Gekuller auf Schusters Rappen aus dem Staub zu machen.

Zeitschriften.

Als Vorschau auf die neue Mode erscheint das neueste Heft derM o d e n w e l t" (Deutscher Ver­lag, Berlin), das rund 100 neueste Modelle enthält. Da sieht man Mäntel, Jacken und Komplets in losen und eng taillierten Formen; schlichte Kleider, die aber auch irgendein neuer reizender Einfall ziert, denn ganz ohne schmückendes Beiwerk geht es in der neuen Mode nicht. Das zeigen am deutlichsten die Modelle für Nachmittag und Abend. Außerdem bringt das bunte Heft, dem Schnitte- und Hand­arbeitsbogen beiliegen, Praktisches für Haus, Hof und Garten, Strickkleider und andere Handarbeiten und Kinderkleidung.

Der längste Bart der Welt.

Im Heimatmuseum zu Braunau am Inn wird mottensicher hinter Glas und Rahmen eine Tro­phäe aufbewahrt, wie man sie selbst in Museen nicht alle Tage zu sehen bekommt: ein Bart. Und was für ein Bart! Er war zu Lebzeiten seines Trägers drei und eine halbe Elle lang, das waren nach Wie­ner Maß 2,72, nach bayerischem sogar 2,92 Meter. Fragt man nach der Herkunft dieses Prachtstückes, so vernimmt man eine seltsame Geschichte. Der Bart gehörte einst dem Braunauer Ratsherrn Hans Steininger, der ihn voller Stolz trug, bis er sich Anno 1567 eines Tages selbst auf diesen Bart trat, die Treppe hinabstürzte und das Genick brach. Als er dann begraben werden sollte, bekamen es die Leute einfach nicht übers Herz, den schönen Bart mitzubegraben. Sie schnitten ihn ab und hoben ihn auf. Nun wanderte der Bart aus einer Raritäten- kammer in die andere. Zuletzt landete er in Augs- bürg, von wo er später der Heimat seines Trägers zurückgegeben wurde. Wers nicht glaubt, braucht nur in die Braunauer Pfarrkirche zu gehen. Da steht noch heute der Grabstein des Ratsherrn Steininger und darauf in Lebensgröße das Bildnis des Toten mit dreieinhalb Ellen langem, kunstvoll geteiltem Vollbart ...

Geschäftstüchtig.

Der französische Romanoielschreiber Alexander Dumas d. Ae. erhielt sein Honorar nach Zeile", und so setzte er sich denn eines Tages an den Schreibtisch und begann seinen neuesten Rvmdn wie folgt, wobei jeder Satz des Dialogs eine eigene Zeile erhielt:Mein Sohn!"Mutter?"Höre!' Was gidts?"Siehst du!" .Diesen Dolch?"3°' was siehst du darauf?"Blutflecke!"Und weißt du, von wem das Blut stammt?"Nein, doch sprich! Von deinem Vater!"O, o, Fluch!" Nachdem er soweit geschrieben hatte, überlas er befriedigt den Anfang, legte die Feder hin und sagte:Ausgleich- net! Das wird fürs Frühstück reichen!" Er ging also ins Restaurant derBrüder der Provinz" und be­stellte dort ein lukullische Mahlzeit. Der Verleger war aber von Der Zeilenschinderei nicht entzückt, sondern verabredete mit Dumas Silbenhonorar. Doch der Dichter wußte sich zu helfen: er erfand einen Stotterer. Die Honoraraussichten waren glan­zend, denn jede Silbe des Dialogs konnte beliebig oft wiederholt werden. Aber nun zog der Verleger es vor, dem Dichter eine Pauschale anzubieten. 2lm Tage nach der Auszahlung wurde der Stotterer jählings von einem heruntergefallenen Dachziegel erschlagen. Der Autor hatte jetzt kein Interesse mehr für ihn.