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gungsfolge sieht Sektionssitzungen über Anbau, Züchtung, Verarbeitung, Aufbereitung, Krankheiten und Schädlinge des Tabaks vor; geht aber auch auf die Geschichte des Tabaks, auf Fragen der Agrorchemie, auf landwirtschaftspolitifche und Kre, ditprobleme des Tabaks ein. Im Anschluß an die Bremer Tagung werden die Teilnehmer sechs Stu­dienreisen vornehmen nach Wien, München Schwedt (Oder), Köln und Stuttgart.

Unsere Lugend braucht ein gesundes Gebiß.

Am Montag begann in der Aula der Universität Bonn der 23. Kongreß betEuropean Ortho - dentic Societ y". Neben 300 Zahnärzten, Männern der Praxis und der Forschung, hatten sich zahlreiche Gäste aus Partei, Staat und Behörden eft^Hefunden. In Vertretung des erkrankten bisheri­gen Präsidenten der Gesellschaft, Mr. Harold Chapman aus London richtete der Vizepräsident Mr. R o w l e t t aus Leicester herzliche Grußworte an die Versammlung Der neue Präsident, Professor Dr. Korthaus (Bonn), gab dann einen Ueber- hlicf über die Aufgaben der Gesellschaft, die darin bestehen, das Wachstum und die Entwicklung des menschlichen Kiefers und die Erkenntnisse seiner anormalen Bildungen und deren Beseitigung zu erforschen. Auf allen Gebieten der Zahn-, Mund- und Kiefer-Heilkunde steht im Mittelpunkt der heile­rischen Bemühungen das ganze Organ, die Einheit von Kieferapparat, Muskulatur und Gelenk, die wir Kauorgan nennen. Leider find F e hl- bildungen dieses Organs bei unserer Ju­gend in erschreckend großem Ausmaß anzutreffen. 40 v. H. der sechsjährigen und 55 v. H. der vierzehn­zehnjährigen Kinder weisen Fehlbildungen der Zähne und Kiefer auf. Solche Gebißwidrigkeiten wirken sich ost gesundheitlich schwer aus. Die mo­derne Kieferorthopädie will vorbeugend ein­greifen, die beginnende Regelwidrigkeit abfan­gen und mit den einfachsten Mitteln Störungen im Wachstum zur Norm überführen. Eine ausschlag­gebende Rolle spielt dabei die richtige Ernäh­rung der werdenden Mutter, die natür­liche Nahrungsaufnahme an der Mutter­brust, genügende Kauarbeit für das Milchgebiß, Zähne müssen turnen, um kräftig zu werden und

gesund zu bleiben. Das Turnen der Zähne heißt ober immer wieder nur Kauen. Reichszahn­ärzteführer Dr. Stuck sprach den Wunsch aus, daß die von der Gesellschaft geförderte Kieferfor­schung auf den Universitäten heimisch würde. Er begrüßte in diesem Sinne die Zusammenarbeit der Fachleute des In- und Auslandes. Die Vortrags­reihe wurde mit einem Referat von Professor Dr. Korthaus über das Thema:Der Einfluß der Erbmasse auf das Gebiß" eingeleitet.

1. Großdeutscher Wandertag.

Die Jahrestagung des Reichsverbandes der deut­schen Gebirgs- und Wandervereine, der Deutsche Wandertag, findet in diesem Jahre als Erster Groß- deutscher Wandertag zu H i r s ch b e r g in Schlesien in den Tagen vom 13. bis 16. Juli statt. Gauleiter und Oberpräsident Josef Wagner hat die Schirm­herrschaft der Tagung übernommen, die der Deutsche Wanderführer Dr. Werner (Breslau) leiten wird. Die Gebirgs- und Wandervereine, die durch ihren Reichsverband in den Nationalsozialisti­schen Reichsbund für Leibesübungen eingealiedert sind, haben sich seit nahezu 60 Jahren die Aufgabe gestellt, die deutschen Mittelgebirge durch Anlage und Erhaltung farbiger Wegbezeichnungen, Heraus­gabe von Karten und Führern, Erbauung und In­standhaltung von Aussichtstürmen, Unterkunfts­häusern, Schutzhüllen, Rastplätzen u. dgl. dem Wan­derer zu erschließen. Darüber hinaus erfüllen sie die Aufgabe, durch Erwandern der Heimat ihre Mitglieder immer wieder zu Heimat- und Vater­landsliebe zu erziehen. Sie umfassen heute in 3000 Zweigvereinen rund 260 000 Mitglieder und be­treuen über 400 Aussichtstürme, 140 bewirschastete Untevkunftshäuser, 700 Schutzhütten, 400 Quellen­anlagen, 36 000 Rastplätze, 108 000 Kilometer far­biger Wegbezeichnung. Die Tagung beginnt am 13. Juli mit einem Empfang der führenden Männer der deutschen Wanderbewegung durch die Stadt Hirschberg. Am 14. und 15. Juli tagen der Führer­rat des Reichsverbandes, die Schriftleiter der Wan­derzeitschriften, die Obleute für Naturschutz, die Wander- und Wegemeister, die Dietwarte und die Verbandsvertreter. Am 16. Juli findet die Haupt­versammlung im Stadttheater statt. Bei einem Schlesischen Abend im Stadttheater am 14. Juli werden schlesische Dichter mitwirken, derFestabend

des deutschen Wanderers" auf dem laubenumgebe­nen Marktplatz ist unter den Leitspruch gestellt: Deutsche Wanderer singen und sagen, deutsche Heimatgruppen tanzen und spielen". Ein Trachten- und Festzug wird am 16. Juli Trachtengruppen aus ganz Deutschland und etwa 60 Festwagen aus dem Riesengebirge und Schlesien zeigen. Auf dem Markt­platz wird eine große Kundgebung sich onschließen, der die Pflanzung einer Hitler-Eiche folgt. Der Gründer der deutschen Studentenherbergen Guido Rotter wird besonders geehrt werden.

Am 10. Juli wieder Loreley-Festspiele.

NSG. Auf der Festspiel- und Feierstätte Loreley findet am 10. Juli die zweite Auffüh­rung statt. Von den Städtischen Bühnen in Frank­furt a. M. wird das Schillersche WerkWilhelm Tell", das bei seiner ersten Aufführung einen großen Erfolg zu verzeichnen hotte, wiederholt. Damit wird erneut der Bevölkerung des Gaues Hessen-Nassau Gelegenheit geboten, das packende Freiheitsspiel in stimmungsvollem Rahmen.zu er­leben.

Iockos Freiheit schon zu Ende.

Schneller als erwartet, ging die Freiheit des vor einer Woche anläßlich eines Gastspiels in Koblenz dem Zirkus Hagenbeck entlaufenen großen Affen Jocko, der sich in den Tagen seiner Frei­heit in der Koblenzer Dorstadt allerlei Streiche ge­leistet hatte, zu Ende. Zur großen Ueberraschung einer hiesigen Familie stellte sich in deren Wohnung im dritten Stockwerk plötzlich der , Ausreißer ein, benahm sich recht friedlich, ließ sich willig streicheln und nahm behaglich auf dem Schoß des Wohnungs­inhabers Platz. Dieser verständigte sofort den in Wiesbaden weilenden Zirkus, der Jocko wieder seinem gesicherten Verwahr zuführen ließ.

Gute Erfolge mit Diphtherie- Schutzimpfung.

Die westfälische Stadt Bottrop kann sich des größten Kinderreichtums im ganzen Reich rühmen. Der Kampf gegen Kinderkrankheiten wird deshalb auch dort besonders energisch geführt. Im letzten Sommer wurde eine Schutzimpfung sämtlicher Kinder gegen Diphtherie vor- genommen. 23 000 Bottroper Kinder wurden ge­impft. Der Erfolg war, daß seit einem Jahr kein Todesfall mehr durch Diphtherie eingetreten ist, ein Fall, der seit 15 Jahren in

Bottrop nicht mehr zu verzeichnen war. Noch er- treulicher ist die Tatsache, daß seit di er Wochen überhaupt kein Erkrankungsfall mehr gemeldet worden ist. Erst in der letzten Woche wurde wieder ein Fall bekannt, hier handelte es sich aber um ein zugezogenes und noch nicht geimpftes Kind.

Wetterbericht

Während über ganz Mitteleuropa bei heiterem Himmel noch warmes, sommerliches Wetter herrscht, greift die atlantische Wirbeltätigkeit^in stärkerem Maße auf Westeuropa über. Eine Störungsfront, in der es bereits vielfach zu Gewittern gekommen ist, hat schon Mittelfrankreich erreicht und dürfte im Laufe der heutigen Nacht oder des morgigen Tages vorwiegend auch unserem Gebiet stärkere Bewölkung bringen. Die Temperaturen werden einen leichten Rückgang erfahren.

Vorhersage für Donnerstag: Wechsel­haft bewölkt und Neigung zu örtlichen Gewittern. Temperaturen etwas zurückgehend, Winde zunächst um Süd, später auf West drehend.

Vorhersage für Freitag: Unbeständiger als in den vorhergehenden Tagen.

Lufttemperaturen am 4. Juli: mittags 24,7 Grad Celsius, abends 18,8 Grad; am 5. Juli: morgens 16,4 Grad. Maximum 25,3 Grad, Minimum heute nacht 11,2 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 4. Juli: abends 23,2 Grad; am 5. Juli: morgens 17,5 Grad. Sonnenfcheindauer 15 Stun­den.

Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blum­schein. Verantwortlich für Politik und die Silber: vr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: vr. Hans Thyriot (beurlaubt), i. 23.: Dr. Fr. W. Lange; für Stadt Gießen, Provinz und Wirtschaft: Ernst Blumschein; für Sport: Heinrich Ludwig Neuner. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der An-- zeigen: Theodor Kümmel D. A.VI. 1939: über 9000. Druck und Verlag: Brühlsche Unioersitätsdvuckerei, R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugs- preis 2,05 RM. einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufs- preis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illu­strierten 5 Pf. mehr. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1. September 1937 gültig.

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Für die uns beim Heimgange unserer lieben Entschlafenen erwiesene Teilnahme sowie für die herzlichen Trostworte des Herrn Pfarrers und allen, die ihrer gedacht haben, sagen wir auf diesem Wege unseren herzlichsten Dank.

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3n der Zeit vom 5. bis 8. Fuli 1939 liegen zu jedermanns Einsichtnahme offen:

Abschnitt I: NSDAP., Äehörben, Schulen, Kliniken, Verbände, Vereine ustv.

Abschnitt 11: Alphabetisches Einwohner- und Firmenverzeichnis des Stadtkreises Gießen

Abschnitt III: Straßen und Häuser von Gießen

Oie zuständige Einwohnerschaft und die beteiligten Behörden und öffentlichen Körperschaften usw. werden um Prüfung der Einträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit hiermit gebeten. Für Fehler und Unrichtigkeiten kann keine Haftung übernommen werden

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des Oberbürgermeisters in Gießen über die Melde­pflicht zur Erfassung von Wohnräumen auf Grund des Gesetzes über die Mietverhältnisse mit Juden.

Auf Grund des § 12 Abs. I des Gesetzes über Miet­verhältnisse mit Juden vom 30. April 1939 (Reichs- gcsetzbl. I S. 864) in Verbindung mit dem Gemeinst Rd.-Erl. d. RAM. und d. RMdJ. vom 4.5.39 IVb 1 Nr. 5015/11/39 und le 30 XIV/39 5012 ordne ich an:

I. Meldepflicht.

Anzumelden haben

a) alle deutschblütigen Hauseigentümer, Nutzungsberechtigte (Vermieter) und Woh­nungsinhaber (Mieter) den an Juden ver­mieteten oder untervermieteten Wohnraum;

b) alle jüdischen*) Hauseigentümer

1. den an Nichtjuden vermieteten und unter­vermieteten Wohnraum,

2. den an Juden vermieteten und unter­vermieteten Wohnraum,

3. den eigenen Wohnraum,

4. leerstehende Räume,

£>. jeden freiwerdenden Wohnraum.

II. Meldung und Meldefrist.

(1) Die Meldungen sind bis zum 15. Juli 1939 zu erstatten; Stichtag ist der 5. Juli 1939.

(2) Die unter Ziffer la und b Genannten haben jede weitere unter die vorgenannten Be­stimmungen fallende Aenderung in den Wohn­verhältnissen binnen einer Frist von drei Tagen nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses anzumelden.

(3) Die Meldungen sind, soweit noch nicht ge­schehen, bis zum 10. 7. 39 zu erstatten.

(4) Die zur Anmeldung erforderlichen Vordrucke sind bei der Gemeindebehörde unentgeltlich zu erhalten.

III. Ausnahme von der Meldepflicht.

Die Meldepflicht besteht nicht bei Mischehen, wenn die Ehefrau Jüdin ist. Sind aus einer solchen Ehe Abkömmlinge vorhanden, so besteht auch dann keine Meldepflicht, wenn die Ehe nicht mehr besteht.

IV. Strafvorschrift.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig die vorgeschriebene Anmeldung nicht oder nicht rechtzeitig bewirkt, kann gemäß § 12 Abs. II des Gesetzes vom 30. 4. 1939 mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit

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Boni 15. Juli 1939 ab wird die Strom- und Gas­lieferung bei allen Abnehmern gesperrt, die die Strom- und Gasgelder für den Monat April 1939 einschließlich Kosten noch nicht entrichtet haben.

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