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Tannenwe^ um Phirosophenwald.
Immer weiter dehnt sich die Stadt nach Osten aus. Immer mehr Häuser wachsen zwischen Eichgärten und Philosophenwald heran. Ein neuer Straßenzug ist mit dem Tannenweg entstanden. Von dem baumbe- standenen Hügel (dem Schliefplatz) aus bietet sich ein schöner Ausblick auf die Häuser am Philosophenwald. Unser Bild zeigt einen Teil der dort entstandenen Häuser.
(Aufnahme: Neuner, Gießener Anzeiger.)
Gießener fugend beim Eislauf.
Die Gießener Eisbahn hat das etwas fragwürdige Wetter der vergangenen Tage einigermaßen gut überstanden. Ein kleiner Teil der Eisfläche konnte so hergerichtet werden, daß sich darauf laufen läßt. Das Spiegeleis der Tage vor Weihnachten ist allerdings „hinüber"! Bei dem schönen Wetter des gestrigen Tages war es für die Kinder selbstverständlich, daß sie mit ihren Schlittschuhen zur Eisbahn zogen. In ihrem Optimismus waren sie überzeugt, daß man laufen kann. Und man konnte es tatsächlich! Der Eisverein hat, soweit es in seinen Kräften stand, dafür ge
sorgt, daß eine einigermaßen gute Bahn zustande kam. Also konnte sich die Jugend tummeln. Am Abend zogen die Erwachsenen im Schein der elek
trischen Tiefstrahler ihre Bogen und Kreise auf der Eisbahn. — (Aufn.: Neuner, Gießener Anzeiger.)
Briefkasten der Redaktion.
(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)
E. V. in G. 1. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Mietwohnung für die Mietzeit in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Aus Ihrer Anfrage ist zu entnehmen, daß die Feuchtigkeit des Hauses schon
immer bestand, also auch bei Abschluß des Miet- vertags vorhanden war. Der Mieter kann deshalb wohl berechtigt 'fein, für die Dauer des infolge der Feuchtigkeit minderen Gebrauchswertes der Wohnung einen entsprechend geringeren Mietzins zu entrichten, evtl, sogar Schadenersatz zu verlangen. Falls der Mieter jedoch den Mangel der Wohnung bei Abschluß des Vertrags gekannt hat, stehen ihm diese Ansprüche nicht zu. Aber auch in diesem
Falle kann der Mieter fristlos die Wohnung kündigen, wenn ihre Benutzung infolge der Feuchtigkeit mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. In Ihrem Falle wird es wohl gut sein, wenn Sie sich mit dem Mieter, da er ja nicht ausziehen will, auf einen geringeren Mietzins einigen, der bei dem bestehenden Mangel der Wohnung angemessen ist. 2. Eine Umstellung des Hindenburgwalls auf Wechselstrom ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.
H. A. in G. 1. Einen im Jahre 1932, also vor sechs Jahren, geleisteten Offenbarungseid brauchen Sie heute nicht mehr anzugeben. Dies folgt daraus, daß das Gericht, bei dem der Offenbarungseid geleistet wurde, fünf Jahre seit dem Schluß, des Jahres, in dem die Eintragung dessen, der den Eid geleistet hat, in das Schuldverzeichms erfolgte, diese löscht. 2. Nach dem, was Sie in Ihrer Anfrage vortragen, kann es wohl möglich fein, daß das Gesetz über die Bereinigung alter Schulden auch für Sie gilt. Falls eine gütliche Schuldenreinigung mit Ihren Gläubigern nicht möglich war, können Sie die Hilfe des Amtsgerichts in Anspruch nehmen. Falls jedoch das Gesetz über die Bereinigung alter Schulden nicht angewcndet werden kann, müssen Sie wohl oder übel Ihre Gläubiger pfänden lassen.
3. W. Tr. Die Eintragung in die Handwerkerrolle ist vor der gewerblichen Anmeldung des Betriebs vorzunehmen. Die Bescheinigung über den erfolgten Eintrag in die Handwerkerrolle ist bei der gewerblichen Anmeldung vorzulegen.
Buntes Allerlei.
Arbeitsdienstsprache.
Im Arbeitsdienst ist die Jugend aus allen Gegen-' den Deutschlands, aus allen Ständen und Schichten der Bevölkerung vereint, und so ist in den Lagern eine eigene Sprache entstanden, in der viele Ausdrücke aus einer Mundart der Umgebung und andere aus der Zunftsprache, aus der Sprache des Handels, der Großstadt und aus der Sprache ehemaliger Soldaten hervorgegangen find. Diese Sprache ist etwas Lebendiges, das sich dauernd verändert und an dem jeder Arbeitsmann mitwirkt. Kommt einer auf Urlaub, so erzählt er nicht selten unbewußt in seiner Lagersprache. Eine Anzahl Proben von dieser Arbeitsdienstsprache stellt Horst Seemann in der Zeitschrift des Deutschen Sprachvereins „M uttersprache" zusammen. Es wird vom Essen gesprochen, und wir hören, daß sein Magenfahrplan zum Beispiel für Wirsingkohl den schönen Ausdruck „Fußlappen" vorrätig hält; „Rennfahrersuppe" ist Erbsensuppe, „trockener Oskar" trocken Brot, und der Kaffee wird scherzhaft „Negerbrühe" genannt. Der Ausdruck „Maßnahme", der aus der Fachsprache der Planung stammt, hat im Arbeitsdienst verschiedene Bedeutung. Zunächst wird damit ein Arbeitsvorhaben bezeichnet, dann überhaupt jede Baustelle; „die Arbeitsmänner gehen auf die Maßnahme" heißt es. Schließlich bezeichnet der Arbeitsmann damit aber auch fein Mädchen. „Ich habe eine neue Maßnahme", das ist dasselbe wie „Ich habe ein neues Mädchen kennengelernt".
Der Bedeutungswandel ist wohl aus dem Sinne des „Vorhabens" zu erklären; wenn der Arbeitsmann etwas vorhat, dann trifft er sich mit „ihr . Die kurzen Stiefel, die stets tadellos „gewienert" (geputzt) sein müssen, nennt er „Knobelbecher"; vor der Besichtigung herrscht allgemein „Spatenfieber" (Lampenfieber) im Lager. Der „Hackenknaller" ist einer, der bei jeder, auch unpassender Gelegenheit in übertriebener Weise die Hacken zusammenschlägt; man nimmt ihn wegen seiner „Angabe" gern „auf die Schippe" (d. h. macht ihn lächerlich).
Eine Schlange, die Eier frißt.
Unter den Tieren gibt es Allesfresser und Spezialisten, die sich auf eine ganz bestimmte Nahrung beschränken. Merkwürdig ist unter den Letzteren eine Schlange, deren Hauptnahrung aus Eiern besteht und deren Körper Besonderheiten aufweist, die ihr das Eierfressen möglich machen. Es handelt sich um die Eierschlange (Dasypeltis scabra), ein Tier von etwa 80 Zentimeter Länge, das im südlichen und tropischen Afrika beheimatet, aber schon bis Mittelägypten und Südarabien vorgedrungen ist. Ihr Vorgehen wird in der Frankfurter Wochenschrift „Die Umschau" geschildert. Wenn die Schlange ein Nest gefunden hat, so versucht sie, in der Nestmulde oder am Boden ein Widerlager zu finden, das ein Wegrutschen des Eies verhindert, und dann stülpt sie sich gleichsam darüber. Selbst Eier, deren Durchmesser beträchtlich größer ist als der der Schlange, werden als Ganzes ausgenommen. Sie werden in Mund und Speiseröhre hmemgewürgt, was der Schlange möglich wird, da die beiden Unterkieferäste nicht miteinander verwachsen sind, sondern durch ein elastisches Band zusammengehalten werden. Ein geschlossener Schultergürtel fehlt, und so wird das Ei beim Hinabgleiten in die Speiseröhre nicht behindert, die eine merkwürdige Anpassungserscheinung zeigt: Fortsätze der ersten 24 Rückenwirbel ragen in die Speiseröhre hinein, und sobald sich der Mund hinter dem eingewürgten Ei schließt, treten die Zähne in Tätigkeit. Das Ei wird zertrümmert, sein Inhalt gleitet weiter zum Magen, während die Schalentrümmer wieder ausgespien werden. Der Eingang der Luftröhre liegt nicht wie beim Menschen weit hinten, da die Schlange hierdurch ersticken könnte, sondern am Grunde der sehr beweglichen Zunge, die während des Schlingens herausgestreckc wird und so den Luftröhreneingang freihält, so daß die Atmung nicht behindert wird. C. K.
Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blum- schein. Verantwortlich für Politik und für die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Feuilleton: Dr.-Hans Thyriot; für den übrigenTeil.ErnstBlumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. D. A. XII. 38: 10843. Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R.Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis RM. 2,05 einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 4 vom 1. September 1937 gültig.
im Alter von 60 Jahren.
Heuchelheim, Gießen, Sinn, den 4. Januar 1939.
Gießen (Asterweg 39), den 5. Januar 1939.
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Vom 16. Januar 1939 ab wird die Strom- und Gaslieferung bei allen Abnehmern gesperrt, die die Strom- und Gasgelder für den Monat Oktober 1938 einschließlich kosten noch nicht entrichtet haben.
Gießen, den 2. Januar 1939.
Direktion der Städtischen Betriebe.
Die Beerdigung findet am Freitag, dem 6. Januar, nachmittags 3 Uhr, von dem Trauerhause, Heuchelheim, Wilhelmstraße 26, aus statt.
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Die Strom- und Gasgelder^ im Stadt- und Heber« landgebiet sind nach den Lieferungsbedingungen grundsätzlich bei der Ablesung an den Erheber zu zahlen. Geschieht dies nicht, dann können die Stromgelder noch innerhalb der nächsten 8 Tage und die Gasgelder noch innerhalb 10 Tagen ohne kosten an die Kasse der Städtischen Betriebe Gießen, Gartenstraße 3, auf Postscheckkonto Frankfurt am Main Nr. 27707 oder auf die auf den Quittungskarten verzeichneten Bankkonten eingezahlt werden. Bei Ueber- schreiten der Zahlungstermine müssen die Beitrei-
Danksagung.
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2. TEIL
1. Donnerstag, den 12. Januar 1939:
'Lichtbilder- und Schmalfilmvortrag der bek. Kainstfliegerin und Europameisterin Kiesel Bach: 10 Jahre Kunstflug. Erlebnisse und Flugabenteuer aus meiner Fliegerlaufbahn.
2. Montag, den 23. Januar 1939: Dichterlesung Wilhelm Schilfer liest aus eigenen Werken.
3. Donnerstag, den 2. Februar 1939: Schmalfilmvortrag des Frontdichters P. C. Ettierhoff er: Meine Afrikareise 1938. Ein Vortrag und Film aus unseren Kolonien.
4. Donnerstag, den 9. Februar 1939: Vortrag des schwedischen Dichters Albin Wi<16n: Altschwedische Kulturtiberlieferungen in der Gegenwart. Mit Lichtbildern.
Zusammen mit dem Oberhessischen Kunstverein.
5. Mittwoch, den 15. Februar 1939:
Lichtbildeivortrag von Prof. Dr. Wraldmann: Wien, die Stadt der deutschen Ostmark.
6. Dienstag, den 28. Februar 1939:
Vortragsabend des Vortragsmeisters Ernst Kreuzträger: „Kunterbunt“, eine Stunde deutschen Humors.
7. Donnerstag, den 9. März 1939:
Eichtbildervortrag von Dr. Peter Supf: Werdezeit der deutschen Fliegerei.
8. Vorn 19.-26. März 1939:
Gießener Goethe-Festwoche. seD
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