für ben „Wochenspruch" eingesetzt. Sie soll nicht nur die Behörden und Dienststellen erfassen, sondern den Wochenspruch irt alle Schichten der Bevölkerung eindringen lassen. Jeder Kaufmann, Betriebsführer, Handwerker, Gastwirt, Arzt, Rechtsanwalt, Haus- besitzer, ja alle Volksgenossen überhaupt sollen durch Aushang des „Wochenspruchs" nationalsozialistisches Gedankengut einem weiten Kreis der Bevölkerung zugängig machen und so selbst Aktivpropagandist für den Führer sein.
Bei der Entscheidung der Frage, ob und in welcher Höhe die Bestellung auf den „Wochenspruch" zu erfolgen hat, mutz nur von der vorgeschilderten ideellen Seite her gesehen werden. Jeder Volks
genosse hat Teil an den Segnungen, die der Führer mit seinem Werk bis heute dem deutschen Volke gebracht hat. Nur der eingangs erwähnte Herr Meckermann kann die gewaltigen Erfolge auf allen Gebieten ignorieren und eine vorübergehende Butterknappheit oder ähnliches für wichtig halten. Alle deutschen Volksgenossen aber, die dem Führer ihr freudiges „Ja" bei anderer Gelegenheit gegeben haben, werden auch hier die Bestrebungen der Gaupropagandaleitung unterstützen und die Verbreitung des „Wochenspruches" zu ihrer eigenen Angelegenheit machen.
Was weißt du also vom „Wochenspruch"?
Auf jeden Fall eines, daß er möglichst schnell in genügender Anzahl vestellt wird und an den Stellen zum Aushang gelangt, die am besten dafür geeignet sind. meri.
Große Strafkammer Gießen.
Wie gestern bereits kurz berichtet, hatte sich der E. F. in Ober-Bessingen wegen verschiedener Verbrechen und Vergehen, die er sich Ausübung seiner amtlichen Obligenheiten zuschulden kommen ließ, vor der Großen Strafkammer zu verantworten.
63 SA.- und NGRK.-Reiier erhielten den Reiterschein 1939.
Am Sonntag fand bei SA. - Sturmführer S ch ö m b s die diesjährige letzte Prüfung zur Erlangung das Reiterscheines 1939 statt. Die Prüfung wurde durch den Gruppenrsiterführer, SA.- Oberführer Wehner, abgenommen. Der Prüfung wohnter ferner Oberstleutnant Meuther und Major Freiherr Roeder von Diersburg bei.
Zur Prüfung hatten sich wieder eine große Anzahl SA.-Reiter und NSRK.-Reiter gestellt, um ihr Können im Reiten und Fahren unter Beweis zu stellen. Die Leistungen waren im wesentlichen sehr zufriedenstellend. Es konnte am Schlüsse mit Ausnahme von 2 NSRK.-Reitern der Reiterschein überreicht werden. Oberführer Wehner wies bei der Ausgabe nochmals besonders darauf hin, daß der. Besitz des Reiterscheincs jetzt nicht zum Ausruhen dient, sondern ein Ansporn sein soll zu unermüdlicher Arbeit an jedem einzelnen selbst, um noch bessere Leistungen zu erzielen.
Nachstehend genannte SA.- und NSRK.-Reiter konnten erfreut den Reiterschein mit nach Hause nehmen:
Adolf Münker, Obersturmbannführer; Ludwig Schömbs, Sturmführer; Heinrich Haussauer, Oberscharführer; Karl Lipp, Oberscharführer; Richard Becker, Oberscharführer; Walter Moritz, Sturm- führer; Hans-Georg Rietschel, S.-Obertruppführer; Wilhelm Lettow, Truppführer; Hans Münch, Scharführer; Heinrich Euler, San.-Sturmführer; August
Dormehl, NSRK.; Berthold Kühne, SA.-Mann; Johann Baldner, Sturmmann; Josef Biriel, SA.- Mann; Ludwig Schäfer, Rottenführer; August Stammler, Rottenführer; Bernhard Sonsmann, Sturmmann; Otto Schmidt, Rottenführer; Albert Schmidt, Scharführer; Fritz Esau, Scharführer; Alfred Nompf, Truppführer^ Wilhelm Fischer, HI.; Helmut Marsteller, SA.-Mann; Heinrich Theiß, HI.; Erwin Müller, SA.-Mann; Kurt Wagner, SA.-Mann; Ernst Schmitt, HI.; Eugen Berg, SA.- Mann; Wilhelm Schmidt, Scharführer; Otto Büchsenschütz, Sturmmann; Wolf Lohrer, SA.-Mann; Theodor Ziegler, Sturmmann; Heinrich Kissel, SA.- Mann; Wilhelm Seim, NSRK.; Hugo Bepler, SA.- Mann; Ludwig Walz, Oberscharführer; Julius Jhring, Oberscharführer; Hermann Lotz, Rottenführer; Friedrich Linder, HI.; Werner Amseln, HI.; Erich Heidbrink, Sturmmann; Otto Fischer, Ober- ttuppführer; Heinrich Rüger, Sturmmann; Walter Henn, Sturmmann; Hans Geißel, HI.; Georg Krausmüller, Rottenführer; Willi Hainbuch, HI.; Karl Heinz Arnold, HI.; Hans Knöbel, HI.; Wolfgang Rabenau, HI.; Guntrum Schenk zu Schweinsberg, HI.; Willi Muhl, HI.; Georg Gail, HI.; Ernst Seipp, SA.-Mann; Fritz Schreiner, Sturmmann; Heinrich Reichardt, Sturmmann; Otto Klein- hans, Sturmmann; Hermann Barth, Rottenführer; Willi Steuernagel, Sturmmann; Hans Oppermann, SA-Mann; Erasmus Pauly, Sturmführer; Hans Ritz, Scharführer; Leonhard Weller, HI.
F. hat in der Zeit vom Oktober bis Dezember 1938 und auch im Jahre 1937 als Beamter fortgesetzt Gelder der 'Gemeinde vereinnahmt und für sich verwendet.
Nach eingehender Zeugenvernehmung in der gestrigen Verhandlung beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, unter Zubilligung mildernder Umstände auf eine Gesamtgefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten zu erkennen und dem Angeklagten, der im wesentlichen geständig war, die Untersuchungshaft auf die Strafe anzurechnen. Der Verteidiger beantragte für einen Fall Freisprechung, im übrigen bat er für den Angeklagten um mildernde Umstände.
Das Gericht verurteilte F. wegen schwerer Amtsunterschlagung in drei Fällen und wegen Untreue in drei Fällen, davon zwei in Tateinheit mit Betrug, zu einer Gefamtgefängnis strafe von einem Jahr und neun Monaten, abzüglich 118 Tage Untersuchungshaft, und zu Geld- ftrafen von zusammen 320 Mark. Hinsichtlich eines Falles wurde das Verfahren zwecks weiterer Aufklärung von der jetzigen Verhandlung abgetrennt.
Kleine Strafkammer Gießen.
Berta St., Karl St., Anna St. und Friedrich St., alle in Schlechtenwegen (Kreis Lauterbach), waren durch Urteil des Amtsgerichts Herbstein vom 4. Februar 1939 verurteilt worden, und zwar B. St. zu 6 Wochen Gefängnis, K. St. zu 60 Mark, A. St. zu 30 Mark, Fr. St. zu 30 Mark Geldstrafe. Sie legten gegen das Urteil Berufung ein.
Es wurde ihnen zur Last gelegt, am 17. Oktober
1938 in einem Brief an die Staatsanwaltschaft in Gießen den Sparkassendirektor W. in Herbstein des Betrugs bezichtigt zu haben. W. habe über die Forderung der von ihm vertretenen Kasse hinaus den Erlös aus der Zwangsversteigerung gegen die Angeklagten seiner Kasse zugeführt.
Von den Angeklagten war trotz ordnungsmäßiger Ladung nur Karl St. erschienen. Er behauptete, unschuldig zu sein, den Brief, den seine Schwester B. geschrieben, habe er, ohne den Inhalt zu kennen, unterschrieben, und er beantragte Freisprechung.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte, die Berufungen zu verwerfen, und zwar hinsichtlich der nichterschienenen Angeklagten wegen unentschuldigten Ausbleibens und hinsichtlich Karl St., weil er zumindest fahrlässig gehandelt habe.
Die Berufungen der nichterschienenen Angeklagten wurden verworfen. Auf die Berufung des Angeklagten Karl St. wurde das Urteil des Amtsgerichts Herbstein vom 4. Februar 1939 aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen. Das Gericht nahm an, daß Karl St. nach seiner geistigen Veranlagung eine Fahrlässigkeit nicht zu erkennen vermochte.
♦
Otto H. in Ober-Rosbach erhielt vom Amtsgericht Friedberg einen Strafbefehl über 25 Mark. In der Nacht vom 27. auf 28. Juni 1938 kam in völlig betrunkenem Zustand der I. M. in Gießen in den Hof des Elternhauses des Angeklagten. Dabei hat Otto H. den M. mit der Hand zu Boden geschlagen, so daß M. eine Schädeloerletzung erhielt.
Gegen den Strafbefehl legte H. Einspruch ein. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht
Friedberg am 24. Januar 1939 konnte dem Angeklagten eine strafbare Handlung nicht nachgewiesen werden, man nahm Notwehr an, und er wurde freigesprochen, ©egen dieses Urteil legte die Staats- anwaltschaft Berufung ein.
Der Verletzte kann sich auf nichts mehr erinnern, er war sinnlos betrunken und weiß überhaupt nicht, wie er in den fremden Hofraum dzw. Garten kam. Der Angeklagte will von der Betrunkenheit des Verletzten nichts gemerkt haben, und da dieser seiner Aufforderung, den Hof zu verlassen, nicht nachgekommen sei und nicht geantwortet habe, sei er sehr aufgeregt gewesen und habe in gewisser Notwehr auf den Verletzten geschlagen. Eine Zeugin hat auch gehört, daß der Angeklagte den Verletzten wiederholt aufforderte, zu sagen, was er hier suche. Der Sachverständige gibt die Möglichkeit zu, dast der Verletzte beim Ueberfteigen über den Zaun auf den Kopf gestürzt sei und daß dadurch oie Verletzungen bewirkt wurden.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte, auf die im Strafbefehl ausgesprochene Geldstrafe von 25 Mark zu erkennen, da eine Körperverletzung vorliege (Schlag mit der Hand), eine Notwehr aber nicht anzunehmen sei.
Das Urteil lautete: Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Friedberg vom 24. Januar 1939 wird verworfen.
Neue EHW.-Schweinemästereien in Ob-rbeffen.
Lpd. Friedberg, 3. Mai. Nachdem vor einigen Tagen in Schotten eine neue EHW.-Schweinemästerei mit zunächst 50 zur Mast gestellten Schweinen den Betrieb aufgenommen hat, wird in dieser Woche eine weitere EHW. -Schweinemäste- rci in Friedberg mit vorläufig 150 Schweinen in den Dienst der Allgemeinheit gestellt. Die Einrichtungen der Friedberger Schweinemästerei sind für 180 Mastschweine vorgesehen.
Tragischer Tod durch einen Aufschlag.
* Stockheim (Kreis Büdingen), 3. Mai. Bei seiner Arbeit wurde der 59 Jahre alte Landwirt Wilhelm Mäser von hier von einem Pferd m i t d e m Huf ins Gesicht geschlagen. Die Ge- walt des Hufschlages war so groß, daß der bedauernswerte Mann ein Auge sofort verlor und mit schweren Kopfverletzungen nach Gießen in die Klinik gebracht werden mußte. Dort trat schon am nächsten Tage auf dem anderen Auge völlige Erblindung ein, und einen Tag später, am heutigen Mittwoch, verstarb der Verunglückte an den Folgen des schweren Hufschlages.
Neuer Leiter des Naturhistorischen Museums in Mainz.
LPD. Mainz, 3. Mai. Zum Nachfolger von Professor Dr. Dr. Otto S ch m i d t g e n , dem im Dezember des vergangenen Jahres verstorbenen verdienten Direktor des Mainzer Naturhistorischen Museums, wurde von Oberbürgermeister Dr. Barth der Tübinger Privatdozent für Geologie und Paläontologie Dr. Eduard Schertz berufen. Dr. Schertz, der sich in der wissenschaftlichen Welt durch feine Untersuchungen über die Höhlenjägerstationen der Schwäbischen Alb und sein Spezialgebiet, die Paläontologie der Säugetiere des Diluviums, einen Ramen gemacht hat, wurde am Dienstag in fein Amt Angeführt.
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