Ausgabe 
4.5.1939
 
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für benWochenspruch" eingesetzt. Sie soll nicht nur die Behörden und Dienststellen erfassen, sondern den Wochenspruch irt alle Schichten der Bevölkerung eindringen lassen. Jeder Kaufmann, Betriebsführer, Handwerker, Gastwirt, Arzt, Rechtsanwalt, Haus- besitzer, ja alle Volksgenossen überhaupt sollen durch Aushang desWochenspruchs" nationalsozialistisches Gedankengut einem weiten Kreis der Bevölkerung zugängig machen und so selbst Aktivpropagandist für den Führer sein.

Bei der Entscheidung der Frage, ob und in welcher Höhe die Bestellung auf denWochenspruch" zu erfolgen hat, mutz nur von der vorgeschilderten ideellen Seite her gesehen werden. Jeder Volks­

genosse hat Teil an den Segnungen, die der Führer mit seinem Werk bis heute dem deutschen Volke gebracht hat. Nur der eingangs erwähnte Herr Meckermann kann die gewaltigen Erfolge auf allen Gebieten ignorieren und eine vorübergehende Butterknappheit oder ähnliches für wichtig halten. Alle deutschen Volksgenossen aber, die dem Führer ihr freudigesJa" bei anderer Gelegenheit gegeben haben, werden auch hier die Bestrebungen der Gau­propagandaleitung unterstützen und die Verbreitung desWochenspruches" zu ihrer eigenen Angelegen­heit machen.

Was weißt du also vomWochenspruch"?

Auf jeden Fall eines, daß er möglichst schnell in genügender Anzahl vestellt wird und an den Stellen zum Aushang gelangt, die am besten dafür geeignet sind. meri.

Große Strafkammer Gießen.

Wie gestern bereits kurz berichtet, hatte sich der E. F. in Ober-Bessingen wegen verschiedener Ver­brechen und Vergehen, die er sich Ausübung seiner amtlichen Obligenheiten zuschulden kommen ließ, vor der Großen Strafkammer zu verantworten.

63 SA.- und NGRK.-Reiier erhielten den Reiterschein 1939.

Am Sonntag fand bei SA. - Sturmführer S ch ö m b s die diesjährige letzte Prüfung zur Erlangung das Reiterscheines 1939 statt. Die Prü­fung wurde durch den Gruppenrsiterführer, SA.- Oberführer Wehner, abgenommen. Der Prüfung wohnter ferner Oberstleutnant Meuther und Major Freiherr Roeder von Diersburg bei.

Zur Prüfung hatten sich wieder eine große An­zahl SA.-Reiter und NSRK.-Reiter gestellt, um ihr Können im Reiten und Fahren unter Beweis zu stellen. Die Leistungen waren im wesentlichen sehr zufriedenstellend. Es konnte am Schlüsse mit Aus­nahme von 2 NSRK.-Reitern der Reiterschein über­reicht werden. Oberführer Wehner wies bei der Ausgabe nochmals besonders darauf hin, daß der. Besitz des Reiterscheincs jetzt nicht zum Ausruhen dient, sondern ein Ansporn sein soll zu unermüd­licher Arbeit an jedem einzelnen selbst, um noch bessere Leistungen zu erzielen.

Nachstehend genannte SA.- und NSRK.-Reiter konnten erfreut den Reiterschein mit nach Hause nehmen:

Adolf Münker, Obersturmbannführer; Ludwig Schömbs, Sturmführer; Heinrich Haussauer, Ober­scharführer; Karl Lipp, Oberscharführer; Richard Becker, Oberscharführer; Walter Moritz, Sturm- führer; Hans-Georg Rietschel, S.-Obertruppführer; Wilhelm Lettow, Truppführer; Hans Münch, Schar­führer; Heinrich Euler, San.-Sturmführer; August

Dormehl, NSRK.; Berthold Kühne, SA.-Mann; Johann Baldner, Sturmmann; Josef Biriel, SA.- Mann; Ludwig Schäfer, Rottenführer; August Stammler, Rottenführer; Bernhard Sonsmann, Sturmmann; Otto Schmidt, Rottenführer; Albert Schmidt, Scharführer; Fritz Esau, Scharführer; Al­fred Nompf, Truppführer^ Wilhelm Fischer, HI.; Helmut Marsteller, SA.-Mann; Heinrich Theiß, HI.; Erwin Müller, SA.-Mann; Kurt Wagner, SA.-Mann; Ernst Schmitt, HI.; Eugen Berg, SA.- Mann; Wilhelm Schmidt, Scharführer; Otto Büch­senschütz, Sturmmann; Wolf Lohrer, SA.-Mann; Theodor Ziegler, Sturmmann; Heinrich Kissel, SA.- Mann; Wilhelm Seim, NSRK.; Hugo Bepler, SA.- Mann; Ludwig Walz, Oberscharführer; Julius Jhring, Oberscharführer; Hermann Lotz, Rotten­führer; Friedrich Linder, HI.; Werner Amseln, HI.; Erich Heidbrink, Sturmmann; Otto Fischer, Ober- ttuppführer; Heinrich Rüger, Sturmmann; Walter Henn, Sturmmann; Hans Geißel, HI.; Georg Krausmüller, Rottenführer; Willi Hainbuch, HI.; Karl Heinz Arnold, HI.; Hans Knöbel, HI.; Wolf­gang Rabenau, HI.; Guntrum Schenk zu Schweins­berg, HI.; Willi Muhl, HI.; Georg Gail, HI.; Ernst Seipp, SA.-Mann; Fritz Schreiner, Sturm­mann; Heinrich Reichardt, Sturmmann; Otto Klein- hans, Sturmmann; Hermann Barth, Rottenführer; Willi Steuernagel, Sturmmann; Hans Oppermann, SA-Mann; Erasmus Pauly, Sturmführer; Hans Ritz, Scharführer; Leonhard Weller, HI.

F. hat in der Zeit vom Oktober bis Dezember 1938 und auch im Jahre 1937 als Beamter fortgesetzt Gelder der 'Gemeinde vereinnahmt und für sich ver­wendet.

Nach eingehender Zeugenvernehmung in der gestrigen Verhandlung beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, unter Zubilligung mildernder Umstände auf eine Gesamtgefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten zu erkennen und dem Angeklagten, der im wesentlichen geständig war, die Untersuchungshaft auf die Strafe anzurechnen. Der Verteidiger beantragte für einen Fall Frei­sprechung, im übrigen bat er für den Angeklagten um mildernde Umstände.

Das Gericht verurteilte F. wegen schwerer Amts­unterschlagung in drei Fällen und wegen Untreue in drei Fällen, davon zwei in Tateinheit mit Betrug, zu einer Gefamtgefängnis strafe von einem Jahr und neun Monaten, ab­züglich 118 Tage Untersuchungshaft, und zu Geld- ftrafen von zusammen 320 Mark. Hinsichtlich eines Falles wurde das Verfahren zwecks weiterer Auf­klärung von der jetzigen Verhandlung abgetrennt.

Kleine Strafkammer Gießen.

Berta St., Karl St., Anna St. und Friedrich St., alle in Schlechtenwegen (Kreis Lauterbach), waren durch Urteil des Amtsgerichts Herbstein vom 4. Februar 1939 verurteilt worden, und zwar B. St. zu 6 Wochen Gefängnis, K. St. zu 60 Mark, A. St. zu 30 Mark, Fr. St. zu 30 Mark Geld­strafe. Sie legten gegen das Urteil Berufung ein.

Es wurde ihnen zur Last gelegt, am 17. Oktober

1938 in einem Brief an die Staatsanwaltschaft in Gießen den Sparkassendirektor W. in Herbstein des Betrugs bezichtigt zu haben. W. habe über die Forderung der von ihm vertretenen Kasse hinaus den Erlös aus der Zwangsversteigerung gegen die Angeklagten seiner Kasse zugeführt.

Von den Angeklagten war trotz ordnungsmäßiger Ladung nur Karl St. erschienen. Er behauptete, unschuldig zu sein, den Brief, den seine Schwester B. geschrieben, habe er, ohne den Inhalt zu kennen, unterschrieben, und er beantragte Freisprechung.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte, die Berufungen zu verwerfen, und zwar hinsichtlich der nichterschienenen Angeklagten wegen unentschul­digten Ausbleibens und hinsichtlich Karl St., weil er zumindest fahrlässig gehandelt habe.

Die Berufungen der nichterschienenen Angeklag­ten wurden verworfen. Auf die Berufung des An­geklagten Karl St. wurde das Urteil des Amts­gerichts Herbstein vom 4. Februar 1939 aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen. Das Gericht nahm an, daß Karl St. nach seiner geistigen Ver­anlagung eine Fahrlässigkeit nicht zu erkennen ver­mochte.

Otto H. in Ober-Rosbach erhielt vom Amtsgericht Friedberg einen Strafbefehl über 25 Mark. In der Nacht vom 27. auf 28. Juni 1938 kam in völlig betrunkenem Zustand der I. M. in Gießen in den Hof des Elternhauses des Angeklagten. Dabei hat Otto H. den M. mit der Hand zu Boden geschlagen, so daß M. eine Schädeloerletzung erhielt.

Gegen den Strafbefehl legte H. Einspruch ein. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht

Friedberg am 24. Januar 1939 konnte dem An­geklagten eine strafbare Handlung nicht nachgewie­sen werden, man nahm Notwehr an, und er wurde freigesprochen, ©egen dieses Urteil legte die Staats- anwaltschaft Berufung ein.

Der Verletzte kann sich auf nichts mehr er­innern, er war sinnlos betrunken und weiß über­haupt nicht, wie er in den fremden Hofraum dzw. Garten kam. Der Angeklagte will von der Be­trunkenheit des Verletzten nichts gemerkt haben, und da dieser seiner Aufforderung, den Hof zu verlassen, nicht nachgekommen sei und nicht geantwortet habe, sei er sehr aufgeregt gewesen und habe in gewisser Notwehr auf den Verletzten geschlagen. Eine Zeugin hat auch gehört, daß der Angeklagte den Verletzten wiederholt aufforderte, zu sagen, was er hier suche. Der Sachverständige gibt die Möglichkeit zu, dast der Verletzte beim Ueberfteigen über den Zaun auf den Kopf gestürzt sei und daß dadurch oie Ver­letzungen bewirkt wurden.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte, auf die im Strafbefehl ausgesprochene Geld­strafe von 25 Mark zu erkennen, da eine Körper­verletzung vorliege (Schlag mit der Hand), eine Notwehr aber nicht anzunehmen sei.

Das Urteil lautete: Die Berufung der Staats­anwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Friedberg vom 24. Januar 1939 wird verworfen.

Neue EHW.-Schweinemästereien in Ob-rbeffen.

Lpd. Friedberg, 3. Mai. Nachdem vor eini­gen Tagen in Schotten eine neue EHW.-Schweine­mästerei mit zunächst 50 zur Mast gestellten Schwei­nen den Betrieb aufgenommen hat, wird in dieser Woche eine weitere EHW. -Schweinemäste- rci in Friedberg mit vorläufig 150 Schweinen in den Dienst der Allgemeinheit gestellt. Die Ein­richtungen der Friedberger Schweinemästerei sind für 180 Mastschweine vorgesehen.

Tragischer Tod durch einen Aufschlag.

* Stockheim (Kreis Büdingen), 3. Mai. Bei seiner Arbeit wurde der 59 Jahre alte Landwirt Wilhelm Mäser von hier von einem Pferd m i t d e m Huf ins Gesicht geschlagen. Die Ge- walt des Hufschlages war so groß, daß der bedauerns­werte Mann ein Auge sofort verlor und mit schwe­ren Kopfverletzungen nach Gießen in die Klinik ge­bracht werden mußte. Dort trat schon am nächsten Tage auf dem anderen Auge völlige Erblindung ein, und einen Tag später, am heutigen Mittwoch, verstarb der Verunglückte an den Folgen des schweren Hufschlages.

Neuer Leiter des Naturhistorischen Museums in Mainz.

LPD. Mainz, 3. Mai. Zum Nachfolger von Professor Dr. Dr. Otto S ch m i d t g e n , dem im Dezember des vergangenen Jahres verstorbenen ver­dienten Direktor des Mainzer Naturhistorischen Mu­seums, wurde von Oberbürgermeister Dr. Barth der Tübinger Privatdozent für Geologie und Pa­läontologie Dr. Eduard Schertz berufen. Dr. Schertz, der sich in der wissenschaftlichen Welt durch feine Untersuchungen über die Höhlenjägerstationen der Schwäbischen Alb und sein Spezialgebiet, die Pa­läontologie der Säugetiere des Diluviums, einen Ramen gemacht hat, wurde am Dienstag in fein Amt Angeführt.

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