Ausgabe 
2.11.1939
 
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Ghvenhof nxrr dire Kompanie der Strkosmarfne unter Gewehr angetreten. Konteradmiral M e w i s schritt unter den Klängen des Präsentiermarsches oie Front ab. Unter dumpfem Trommelwirbel be- oab sich sodann Konteradmiral Mewis in die Ehren- yalle, wo er unter den Klängen des Liedes vom guten Kameraden einen schlichten Kranz nieder­legte.

Das Kriegsrisiko bei den Gierbekaffen.

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung hat für die Sterbetassen, soweit sie kleinere Ver­sicherungsvereine sind, neue Bestimmungen erlassen. Danach deckt die Versicherung für Kriegsteilnehmer und Nichtkriegsteilnehmer die Kriegsgefahr, und zwar ohpe Wartezeit, derart, daß beim Tod des Versicherten im Zusammenhang mit Kampfhand­lungen oder anderen kriegerischen Ereignissen die volle Dersicherungsleistung gewährt wird. Soweit es bisher ni<ht geschehen ist, sind die Leistungen nach^uzahlen. Dieser Versiche­rungsschutz ist bei oen alten Versicherungen ohne Erhebung von Beitragszuschlägen zu gewähren. Dagegen ist bei allen Sterbegeldversiche- rungen, die nach dem 31. August beantragt sind oder werden, ein einmaliger Gefahren­zuschlag zu erheben, wenn die Versicherungs­summe über 500 RM. beträgt. Der Gefahrenzu­schlag beträgt 1 v. H. des über 500 RM. hinaus- gehenden Teiles der Versicherungssumme. Darüber hinaus erhobene Gefahrenzuschläge sind zurückzu­erstatten, ebenso Beiträge, die zur Ablösung von Wartezeiten erhoben worden sind. Betriebssterbe- kassen haben beim Neuabschluß von Versicherungen diesen Versicherungsschutz auch bei Dersicherungs- summen von mehr als 500 RM. ohne Erhebung des Gefahrenzuschlages zu übernehmen, soweit die beitretenden Mitglieder zum Abschluß der 23er- ücherung verpflichtet sind. Die Rechtsfolgen, die für den Fall der Nichtzahlung der Beiträge vor­gesehen sind, treten nicht ein, wenn die Mitglieder ohne ihr Verschulden verhindert sind, die nach dem 25. August fällig gewordenen Beiträge zu entrich­ten. Die Kassen können aber die ausstehenden Mit­gliederbeiträge von ihren Leistungen absetzen.

Oie Zahlung des Sterbegelds bei Einberufenen.

Durch den weitgehenden Schutz der Rechte aus der Sozialversicherung auch für die Einberufenen und ihre Familien ist sichergestellt, daß ein er­worbener Anspruch auf Sterbegeld aus der Krankenversicherung auch wirksam beim Tode eines Einberufenen, insbesondere also bei Gefallenen wird. Für den Nachweis des Todes des Versicherten genügt Vorlage einer Mit­teilung militärischer Stellen an die Hinterbliebenen oder Lazarettbescheinigungen. Ob der Nachweis als erbracht anzusehen ist, hat der Kassenleiter im Ein­zelfall zu entscheiden. Soweit es sich um Ver­mißte handelt, setzt die Zahlung des Sterbe- aeldes die Todeserklärung voraus, die unter Einhaltung bestimmter Fristen erfolgen kann.

Urlaub beim Heer

zur Ablegung von Prüfungen.

M dem Merkreuz des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet.

Der Eroberer von Warschau in den Leihen der vordersten Giurmiruppen.

Generalleutnant Reinhardt führte feine Divi° ton durch schwierigstes Gelände in dauerndem Kampf mit der polnischen Kaoalleriebrigade Wo- lynska und der 29. polnischen Division bereits am 8. September nach Warschau und sperrte dieses nach Südwesten und Westen ab. Während bis in die frühen Nachmittagsstunden des 8. September die Einnahme von Warschau ohne ernstlichen Wider- tand sich zu vollziehen schien, eröffneten polnische Dach-, Hecken- und Fensterschützen bei Einbruch der Dunkelheit überraschend ein verzweifeltes Feuer. Dadurch sah sich der Kommandeur gezwungen, die Division anzuhalten, um seine Truppen nicht über- lässig starken Verlusten auszusetzen.

Am 9. September früh befahl Generalleutnant Reinhardt den Angriff auf Warschau, der ich auf zwei Straßen vollzog. Wider alles Erwar­ten war der Wider st and unerhört heftig. Der Schwerpunkt des Angriffes lag bei den beiden Panzerregimentern, die vorneweg eine Bresche nach der anderen schlugen und denen die Schützen folgten. Bald zeigte es sich jedoch, daß die Panzerkampf­wagen sich in den Straßen nicht auswirken konnten. Die Panzerschützen und die Schützen griffen darauf­hin mit Handgranaten und Pakgeschützen die schwer oefestigten und zäh verteidigten Häuser links und rechts der Straße an. So schlugen sich die Männer der Division des Generals Reinhardt bis z u m Hauptbahn Hof von Warschau durch und türmten hintereinander u. a. vier durch umgewor- ene und mit Pflastersteinen beladene Straßenbahn­wagen hergestellte Barrikaden.

In einem unvergleichlichen Siegeszuae führte Generalmajor Kübler bei dem Feldzug in Südgalizien seine Gebirgs-Division in weni­gen Taigen unter zahlreichen siegreichen Gefechten von den slowakischen Karpathen bis nach Lemberg. Er hat den Willen seines Korpskommandos durch eine Wer ragende Führung seiner Division bei stetem unermüdlichen Einsatz seiner Person in allen Lagen verwirklicht. Selbst dann, wenn die Lage kritisch wurde, hielt Generalmajor Kübler an den Befeh­len seines Korpskommattdos test, ergänzte diese Be- ehle zweckmäßig und mannhaft durch eigene Ent- chlüsse und schuf somit die Grundlagen zu den gro­ßen Erfolgen des deutschen Südflügels.

Drei bedeutungsvolle Marksteine kennzeichnen den Weg dieser Gebirgs-Division. Es aalt vor allen Dingen, die Südgruppe des polnischen Heeres zu durchstoßen, sie über den San zurückzuwerfen und bann zu versuchen, die Seenenge zwischen Grodek- Jagiellonski und Komarno zu erreichen und Lem­berg einzuschließen. Die Ueberwindung des

Mit großem persönlichen Schneid war General Reinhardt bei diesem Einbruch in Warschau i n den Reihender vorder st en Sturmtrup- p e n. Durch seine hervorragende Führung war es der Division gelungen, 100 Kilometer in den Rücken des Feindes einzufallen, um schon acht Tage nach Beginn des Feldzuges den Feind in feinem Lebens­nerv tödlich zu verwunden.

Später griff dann die Division unter dem Befehl des Generalleutnants Reinhardt vom 14. bis 17. September den überlegenen Feind an der Bzura an und verlegte weiteren starken Feind­kräften am 18. und 19. September ostwärts der Bzura den Abmarsch nach Osten. In der Nacht vom 18. zum 19. September kämpfte der General mit einer kleinen, von übermächtigem Feind eingeschlos­senen Abteilung bei Tuchowice und erreichte nicht nur die Sprengung des Feindringes und neues Zusammenwirken aller Teile der Division, sondern machte auch zwei polnische Gene­rale und 2 0 0 0 0 Mann z u Gefangenen.

Generalleutnant Reinhardt wurde am 1.3.1887 in Bautzen geboren. Am 25. 3. 1907 trat er als Fahnenjunker beim JR. 107 ein. Den Weltkrieg begann er als Regimentsadjutant, wurde später Brigadeadjutant und fand dann in verschiedenen Generalstabsstellungen Verwendung. 1937 wurde er zum Generalmajor befördert und 1938 zum Ge­neralleutnant. Bereits im Frieden war General­leutnant Reinhardt Kommandeur einer Panzer­division.

San und die Bildung eines Brückenkopfes bei Sanok erfolgte am 9. 9. abends durch lieber- fall unter persönlicher Führung des Divisionskom­mandeurs in vorderster Linie. Hierbei gingen Teile der Division m genau westostwärtiger Richtung auf der Straße Rymanow gegen Sanek vor, während die restlichen Telle von Norden kommend auf der Straße Krosno gegen Sanek und den San-Fluß marschierten. Die südliche Gruppe wurde vor Sanek aufgehalten, da auf den Höhen vor der Stadt noch weit vom Flusse die Polen starke Der- teidigungsstellungen angelegt hatten. In diesem Ab­schnitt entwickelte sich ein heftiges Gefecht, und die südlichen Teile der Division wurden zu­nächst durch diese heftige Gegenwehr der Polen au fach alten. Wenige Stunden später erreichten die nördlichen Teile unter Führung von Generalmajor Kübler die Stadt, überschritten nördlich Sanek den Fluß, obwohl nicht seftzustellen mar, ob die jen­seits des San liegenden großen Höhenzüge von den Polen besetzt waren. Jedoch konnten die Ge­

birgstruppen ungehindert in nordsüdlicher Richtung vorstoßen und im Rücken der Stadt einen Brückenkopf über den San bilden. Damit waren die südlichen Teile der Division, die immer noch im polnischen Feuer lagen, entlüftet. Den Polen war der Rückzug durch die Stadt und über den Fluh ab geschnitten. Der wichtige Auftrag der Gebirgs-Division war erfüllt: Die für die Polen sehr bedeutungsvolle San-Linie war durchstoßen, Przemysl war von Süden umgangen.

Am 11. 9. geriet Generalmajor Kübler in eine außerordentlich brenzlige Lage: Um den Vormarsch so schnell wie möglich durchzuführen, hatte der Divisionskommandeur mit dem größten Teil der zur Verfügung stehenden Lastwagen, die mit Ge­birgsjägern besetzt wurden, versucht, den Ort Do­bra w s k a zu durchstoßen. Die ganze Ortschaft saß voller Polen. Aber das hinderte Generalmajor Küb­ler keineswegs an der Durchführung feiner Absicht. Unter feiner Führung fuhren d i e Gebirgs­jäger, aus allen Rohren feuernd, durch Dobrowska durch, die Polen ergrif­fen die Flucht und ließen damit die Spitze der Di­vision durchfahren. Wie später polnische Gefangene aussagten, hatte man keine Ahnung, daß es sich hier um Gebirgstruppen handelte; man glaubte vielmehr, eine Danzer division vor sich zu haben, da bei der ungeheuren Staubentwicklung nicht zu erkennen war, um was für Fahrzeuge es sich handelte. Nachdem sich die Polen von ihrem ersten Schrecken erholt hatten, setzten sie sich zur Wehr. Die Spitze der Division mit Generalmajor Kübler mürbe vom Feinde abgeschnitten, und es dauerte einige Zelt, bis der Generalmajor von seinen eigenen Truppen herausgeholt wurde und unmittelbar darauf den nächsten be­deutungsvollen Ort, nämlich Sambor, gewann.

Der Gewaltmarsch von Sambor bis Lemberg, das am 12.9. unter dauernden Ge­fechten erreicht wurde, führte die Gebirgs-Division aus der allgemeinen Front der Armee weit n a cy Osten vor (hierbei wurden von den Fußtruppen 60 bis 70 Kilometer und von den motorisierten Tei­len 110 Kilometer an einem Tage zurückgelegt. Die Behauptung der Seenstellung bei Grodek und die Einschließung von Lemberg trotz aller Durchbruchsoersuche aus der Richtung Przemysl Janow und aus Lemberg selbst wurde bis zum Angebot der Heb er gäbe Lembergs durchgehalten, lieber 20 000 Gefangene, zahlreiche Geschütze und 300 Maschinengewehre, viele Granatwerfer und andere Waffen waren ber äußere Erfolg des hel­denmütigen Kampfes der Division und ihres kühnen rers.

eneralmajor Kübler wurde am 2.9.1889 in

Unterdill (Oberbayern) geboren, trat im Jahre 1908 als Fahnenjunker in das 15. bayerische Infan­terie-Regiment ein und war zu Beginn des Welt­krieges Regiments-Mjutant, später Führer einer bayerischen MG.-Abteilung und schließlich Batail­lons-Kommandeur. Im Jahre 1937 wurde er zum Generalmajor befördert.

Als Führer einer Gebirgsdivision den Ean-Üeber- gang erzwungen und nach Lemberg vorgestoßen.

Mehrere Gruppen von Beamten und Beamten­anwärtern können, wenn die betreffenden Männer zur Wehrmacht einberufen sind, z u einer ver­einfachten Prüfung zugelassen werben. Zu diesen Zweck bedürfen diese Beamten und Be­amtenanwärter eines kurzen Urlaubs nicht über fünf Tage, der von ihnen unter Vorlegung eines entsprechenden Nachweises der zuständigen Behörde bei ihrem Truppenteil zu beantragen ist. Das Oberkommando des Heeres hat oerfügt, daß dn derartiger Urlaub zu gewähren ist, wenn drin­gende truppendiensttiche Interessen nicht entgegen» stehen.

Oie Bücherspende für die Soldaten.

Ndz. Auf Grund des Aufrufs für die Alfred- Rosenberg-Buchspende hat die Partei in allen Gauen die Sammlung von Büchern für die Soldaten durchgeführt. Die Sammelergebnisse haben alle Erwartungen übertroffen. Ein­zelne Kreise haben fast 100 000 Bücher gesammelt. Hunderte von Bücherkisten stehen bereits für die Soldaten bereit. Auch bei den Verlegern und Buchhändlern hat der Sammelaufruf den besten Erfolg gehabt. Diele Derlagsanstal- ten haben Hunderte von Exemplaren der Werke ihrer besten Autoren gespendet. Unter den vielen Tausenden von Büchern ist wertvollste Unterhal­tungsliteratur, sind ferner Geschichtsromane, Kunst­werke und Soldatenbücher, Kurzgeschichten und be­lehrendes Schrifttum vertreten. Mit jeder Post- fendung treffen neue Pakete aus allen Gauen bei der Zentralstelle für die Buchspende ein. Bis Weih­nachten werden alle Soldaten die von der Heimat geschenkten Bücher bekommen.

Vergütungen im Lustschuh.

Nach einer Verordnung des Reichsluftfahrtmini­sters und Oberbefehlshabers der Luftwaffe erhalten die Kräfte des Luftschutzwarndien- st e s und des S i ch e r h e i t s - und Hilfs- b i e n ft e 5 bei Aufruf des Luftschutzes Vergütun­gen nach den Vorschriften für Notdienst­pflichtige. Die Dergütungssätze werden durch den örtlichen Luftschutzleiter ausgezahlt. Die Neu­regelung gilt mit Wirkung vorn 26. August 1939.

Versicherungsschutz für die im Hilfsdienst eingesetzte HI.

Berlin, 1. Nov. (DNB.) Zum umfassenden Hilfs­dienst der deutschen Jugend, der feit Kriegsaus­bruch durchgeführt roirb, gehört auch ein Ver­sicherungsschutz für alle HI.- und BDM.- Angehörigen. Die Beitrüge für diese Versicherung werden nicht von den einzelnen Versicherungsneh­mern erhooen, sondern vom Reichskassenverwalter der Hitler-Jugend aus dem Organisations- beitrag abgezweigt und der Dersicherungs- gesellschast zugeführt. Die Leistungen sind außer­ordentlich hoch. So beträgt z. B. bei Dienstunfällen die Todesfallsumme für verheiratete HJ.-Führer 10 000 RM. Teilnehmer an Führerschulungslehr- gängen, Zeltlagern, Sonderkursen und Fahrten ge­nießen einen Krankenversicherungsschutz.

Oie Kaffeepreise in den Gasthäusern.

Berlin, 27. Okt. (DNB.) Der Reichskom- missar für die Preisbildung hat die Kaffeepreise in den Gaststätten gesenkt. Die Be­reitung des Kaffees aus Kornkaffee, Feigenkaffee ufw. ist billiger als die bisherige Herstellung aus seinem Bohnenkaffee. Alle Gastwirte müssen daher

ihre Ausschankpreise für Kaffee um mindestens 12 v. H. unter den Preisstand vom 4. September 1939 senken, wenn sie das Getränk jetzt aus Korn­kaffee und ähnlichem zu mehr als 30 v. H. bereiten. Außerdem muß in allen Betrieben Kaffee im taffen« weifen Ausschank angeboten werden. Hiervon sind nur ausgenommen Tanz- und Musikcasss, Kabaretts und ähnliches.

Das Schicksal der Deutschen in unseren Kolonien.

Die ,Lolonial-Post", das amtliche Organ des Deutschen Kolonialkriegerbundes, berichtet, daß i n Deut/sch-Südwestafrika etwa hundert un­serer Volksgenossen auf Veranlassung von Smuts f e st g e s e tz t worden sind, darunter der Führer des Deutschen Bundes. Jrn übrigen ist zu spüren, daß die Herrschaft der englandfreundlichen Partei in der Union sehr schwach ist und den neutralen und rechtlich denkenden Teil der Männer um Hertzog und Mal an nicht ausschalten kann. Diese haben auch erreicht, daß eine Absendung von südafrikanischen Truppen nach Europa abgelebt worden ist, zu welchem Zweck die Ausreise von Südafrikanern aus der Union ohne besondere Erlaubnis verboten wurde. Engländern aus anderen Teilen des Empire ist es gesetzlich untersagt, sich aus dem Gebiet der Union für Kriegsdienste zu melden oder anwerben zu lassen. In D e u t s ch - O st a f r i k a sind alle Männer in verschiedenen Lagern interniert. Etwa 50 konn­ten nach Portugiesisch-Ostafrika ent­kommen. Das Verhalten der Eingeborenen den Deutschen gegenüber ist musterhaft in Be­zug auf Anhänglichkeit und Hilfsbereitschaft. Was Kamerun betrifft, so sind im französisch verwal- teten Teil sämtliche Deutsche interniert; im britisch verwalteten Teil sind die Deutschen, bis auf 61 Männer, die aufspanisches Gebiet ent­kommen konnten, auf den Pflanzungen. Das In­ternationale Rote Kreuz in Genf vermittelt Briefe an Internierte.

Verstärkter Gemüsebau auch im Kleingarten.

Der Kleingarten hat im Kriege wegen der Ent­lastung des Ernährungsmarktes erhöhte Bedeutung. Im Weltkrieg stieg die Zahl der Kleingarten sprunghaft, und auch jetzt zeigt sich wieder ver- mehrtes Interesse für Kleingärten. Um diese ge­sunden Bestrebungen zu unterstützen, hat die Reichs- regierung sowohl Maßnahmen für die Erhal­tung der vorhandenen rund eineinhalb Millionen Kleingärten getroffen, als auch für die Schaf­fung neuer Kleingartenanlagen. Die Erhaltung der Kleingärten ist für die Zukunft durch einen umfassenden Kündigungs-und Räumungsschutz gesichert, für neue Klein- gärten stehen jetzt erhöhte Reichsdarlehen zur Verfügung. Zugleich sind die Voraussetzungen für eine verstärkte K l e i n t i e r h a l t u n g ge­schaffen worden, auch da, wo die Kleintierhaltung bisher ganz verboten war. Den Reichsbund deut­scher Kleingärtner haben diese Maßnahmen ver­anlaßt, die Errichtung von 50 000 neuen Dauer­kleingärten in 57 deutschen Städten bis zum 31. März 1940 eihzuleiten.

Auf einem Presfeempfang hob Prof. Dr. Ebert vom Reichsnährstand auch die ideelle Bedeutung

eines Kleingartens hervor. Am Anfang des völ­kischen Blutstromes steht der Erbhof, an seinem Ende der Kleingarten als wichtigstes Instru­ment, um diesen Blutstrom so lange wie möglich gesund zu erhalten und die Menschen über die Arbeit am Boden in der Heimat zu verankern. Das Leben in der Natur und das Arbei­ten am Boden geben zugleich die seelische Kraft, die wir heute besonders benötigen. Darüber hinaus handelt es sich um eine wichtige Ernäh­rungsfrage, die nicht nur den Kleingärtner, sondern auch den Besitzer eines Hausgartens an- geht. Verstärkter Gemüsebau lautet heute

d-ie Parole. Dabei sollen jedoch jeder Schematismus und jede Art Bilderstürmerei gegen Zierpflanzen, Rasen und Blumen vermieden werden. Das Maß der Umstellung hängt von der verfügbaren Arbeits­kraft ab, und es ist besser, ein kleines Stück sorgfältig zu bearbeiten, als ein großes zu vernachlässigen. Es kommt nicht auf das Säen und Pflanzen an, sondern auf d ie Güte der Ernte. Das Ziel ist eine möglich st große Zahl von Selbstversorgern, um den Markt zu entlasten und damit auch von unten her immer neue Wälle gegen die englische Blockade zu errichten.

Oie Hilfe für Kurzarbeiter im Kriege.

Die Möglichkeit der Verschiebung von Arbeits­gelegenheiten, die der Krieg mit sich bringt, hat zu einer neuen Verordnung über Kurz- arbeiterunter st ützung geführt, die vor allem die fogenannte verstärkte Kurzarbeiterunter­stützung zur alleinigen Unterstützungsform macht. Außerdem ist der Anwendungsbereich der Kurz­arbeiterhilfe im Kriege wesentlich erweitert. Mini­sterialrat Dr. Z s ch u ck e vom Reichsarbeitsministe- rium führt imReichsarbeitsblatt" aus, daß unter­stützungsfähige Kurzarbeit nur vorliegt, wenn der Kurzarbeiter in der Doppelwoche mindestens acht Arbeitsstunden oder mindestens eine Aebeitsschicht im Betriebe beschäftigt wird, der Arbeitsausfall auf Arbeitsmangel beruht und das Arbeitsentgelt in­folge des Arbeitsausfalles verringert ist. Nicht aus­gleichfähig ist eine betriebsübliche Arbeitslosigkeit. Im übrigen aber kann z. B. Rohstoffmangel oder mangelnder Auftragseingang ebenso berechtigter Anlaß zur Einführung von Kurzarbeit sein, wie es gesetzlicher Hwang durch Lieferungs- oder Der- arbeitungsbeschränkungen ober der Entschluß eines Betriebes ist, im Rahmen feiner Betriebsdisposi­tionen vorübergehend Kurzarbeit einzuführen. Den Treuhändern ist praktisch die Möglichkeit gegeben, überall, wo es not tut, die arbeitsrechtlichen Vor­aussetzungen dafür zu schaffen, daß sofort zu einer Kurzarbeit unter Lohnkürzungen übergegangen werden kann.

Der Kreis der Betriebe, für die Kurzarbeiter­unterstützung zulässig ist, wurde durch die Neu-

Aus aller Well.

Großer ungarischer Presse-Konzern liquidiert.

Budapest, 30. Oktober. (Europapreß.) Die Budapester Morgenolätter berichten über die end­gültige Liquidierung desAz-Est"-Konzerns, dessen in Zusammenhang mit Steuerhinterziehungen ent­standene Schwierigkeiten mehrfach die Oesfentlich- keit beschäftigten, und dessen Aufsichtsratsmitglieder vor einigen Tagen ausschieden. Sie wurden durch der Regierung nahestehende Persönlichkeiten ersetzt. Das älteste Tageblatt Ungarns, der demokratische Pesti Naplo", wird Dienstag sein Erscheinen e i n st e l l e n. Die Abonnenten sollen dem liberalen BlattUjsag" überlassen werden.Az Est" wird in der gegenwärtigen Form weitererfcheinen, und zwar unter der Chefredaktion des Dichters und Schriftstellers Laurenz Szabo. Das Blatt

rege hing wesentlich ausgedehnt. Ausgenommen sind lediglich die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Binnenfischerei und ähnliche, bei denen eine festes Arbeitszeit, die verkürzt werden könnte, nicht oder überwiegend nicht zu ermitteln ist. Das gleiche gilt im Bereich der Heimarbeit. Vielleicht wird es aber nötig sein, auch diesen wirtschaftlich schwachen Per- sonenkreisen in irgendeiner Form zu helfen.

Der Personenkreis der Berechtigten ist insofern erweitert, als die Beschränkung aus die Versichs- rungspflichtgrenze in der Kranken- und Arbeits­losenversicherung weggefallen ist. Daß dennoch Ar­beiter oder Angestellte, die hohe Einkommen be­ziehen, nicht die Einrichtung der Kurzarbeiterunter­stützung unverhältnismäßig in Anspruch nehmen können, ist durch eine Höchstgrenze gesichert worden. Die Höhe der Kurzarbeiterunterstutzung beträgt für die Doppelwoche 50 v. H. des Unterschieds zwischen dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und dem Arbeitsentgelt, bas der Kurzarbeiter in 80 Arbeits- stunden erzielt hätte. Der bisherige Ausgangs- betrag betrug nur 40 v. H. Für jeden unter- haltsberechtigten Angehörigen erfolgt ein Zuschlag von 10 v. H. des Unterschiedes. Monatsgehälter werden unter Ansetzung des Monats zu 30 Tagen auf Wochenbezüge umgerechnet und es bilden dann 5/e des so ermittelten Betrages für eine Doppel­woche die Grundlage des Vergleichs. Eine Bedürf- ttgkeitsprüfung findet bei der Kurzarbeiterunter, stützung nicht statt.

Magyar Orszag" wird mit demP e st i Magyar Hirlap" vereinigt und als Spät- nachmittagsblatt der Regierung erscheinen. Der Chefredakteur desPefti Magyar Hirlap", Paul Szvatko, wird auch die Leitung desMagyar Orszag" übernehmen.

16 Todesopfer des Eisenbahnunglücks bei TNailand.

Die Zahl der Todesopfer des Zugzusammen- stoßes beim Mailänder Dorort ßa mb rate ist auf 16 gestiegen. Die Trümmer sind nun vollkom­men von den Gleisen beseitigt, so daß der durch­gehende Verkehr wieder' aufgenommen werden konnte. Der Staatsanwalt hat die Festnahme des Lokomotivführers und des Heizers des Schnell­zuges aus Venedig angeordnet, die das Halte- signal überfahren hatten. Das Personal des elektrischen Zuges ist bis auf den Zugführer ums Leben gekommen, ebenso ein Ingenieur, der