Ar. 126 Erstes Blatt
189. Jahrgang
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Autoritäre Wahlen in Rumänien.
Don unserem Or. He.-Korrespondenien.
Bukarest, l.Juni 1939.
Wenn Rumäniens Männer und Frauen am 1. und 2. Juni an die Wahlurnen treten, um ihre Stimmen für Kammer und Senat abzugeben, dann tun sie dies unter einem neuen Wahlgesetz, das erst am 9. Mai verkündet wurde und der seit dem Vorjahr durchgeführten grundlegenden strukturellen Umgestaltung der rumänischen Politik Rechnung trägt. Die neue Volksvertretung, die sich am 7. Juni versammelt, wird durch ihre Zusammensetzung die endgültige Abschaffung des Par- teiensystems in Rumänien dokumentieren. Aufgehoben ist — das ist das Wesentlichste an dem neuen Wahlgesetz — das allgemeine Wahlrecht. Stand bis 1938 jedem über 21 Jahre alten Rumänen (aber nur dem Mann, nicht der Frau!) das aktive Wahlrecht zu, so ist es heute an drei wichtige Voraussetzungen gebunden: 1. Vollendung des 3 0. Lebensjahres., 2. Kenntnis des Lesens und Schreibens und 3. Ausübung eines zu den nachstehenden drei Kategorien gehörenden produktiven Berufes: .Landwirtschaft und Handarbeit". „Handel und Industrie". „Intellektuelle Berufe".
Man kann den sozialethischen Charakter dieser Regelung nicht leugnen: Arbeit als Voraussetzung für die Ausübung der Staatsbürgerrechte! Dadurch ift zum einen d i e berufstätige Frau zur vollgültigen Staatsbürgerin gestempelt, zum anderen ift die große Zahl junger Menschen, die noch nicht ihre.Studien vollendet haben, noch nicht beim Militär gewesen sind, noch keine Steuern bezahlt, überhaupt dem Staat noch nichts gegeben haben, sondern nur von ihm genommen haben, von einem mitbestimmenden Einfluß auf die Staatsgeschicke ausgeschlossen. Man dachte dabei vor allem an jene Schicht junger Leute, die, ohne einen Beruf auszuüben, als Wahlagitatoren und dergleichen begannen und allmählich in ein unfruchtbares Berufspolitikertum mit allen seinen moralischen Schwächen und Gefahren hineinschlitterten. Andererseits bringt dieser Schematismus auch Härten mit sich. Auch in Rumänien gibt es junge Menschen, die sich durch ihre Tüchtigkeit bereits in jungen Jahren zu einflußreichen Posten emporgearbeitet haben. Wenn sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besitzen sie keine Möglichkeit, ihre Stimme in die Waagschale zu werfen. Die Kenntnis des Lesens und Schreibens zur Voraussetzung der Wahlrechtsausübung zu machen, bedeutet einmal eine begrüßenswerte Maßnahme im Kampf gegen das Analphabetentum, zum anderen war es notwendig, um den umfangreichen Mißbrauch abzustellen, der früher mit den Stimmen der An- cklphabeten getrieben wurde.
Wähler ohne Wahlpropaganda zurechtfindet und den ihm zusagenden Kandidaten herausfindet.
Durch das neue Wahlgesetz sind die Verhältnisse für die Vertretungen der fremden Volksarup p e n schwieriger geworden. Es ist zwar eine Anzahl von Kandidaten von den einzelnen Volksgruppen auf der Kandidatenliste aufgestellt. Da aber durch die Abschaffung der Listenwahl jede sichere Placierung unmöglich ist, zum anderen die Siedlungsgebiete der einzelnen Volksgruppen in große Wahlkreise mit rumänischer Bevölkerungsmehrheit eingegliedert sind, sind die Aussichten der Dolksgruppenstimmen in den einzelnen Wahlkreisen gegenüber der Stimmstärke der rumänischen Bevölkerung gering. In den Kreisen der Volksgruppen hofft man aber, daß die rumänische Politik auf dem Wege bleibep möge, den sie in der letzten Zeit gegenüber den Minderheiten einge- schlagen hat, und Vorsorge für eine gerechte und
Berlin, 1. Juni. (DNB.) Der Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark hat folgenden Wortlaut:
Der Deutsche Reichskanzler und Seine Majestät der König von Dänemark und Island, fest entschlossen, den Frieden zwischen Deutschland und Dänemark unter allen Umständen aufrechtzuerhalten, sind übereingekommen, diesen Entschluß durch einen Staatsvertrag zu bekräftigen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt:'Der Deutsche Reichskanzler den Reichsminister des Auswärtigen, Herrn Joachim von Ribbentrop, Seine Majestät de» König von Dänemark und Island den Außerordentlichen Gesandten und Bevollmächtigten Minister in Berlin, Herrn Kammerherrn Herluf Zahle, die nach Austausch ihre in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmun- g e n vereinbart haben.
Artikel I.
Das Deutsche Reich und das Königreich Dänemark werden in keinem Falle zum Kriege oder zu einer anderen Art von Gewaltanwendung gegeneinander schreiten.
ihrer Bedeutung entsprechenden Vertretung der Volksgruppen auch im neuen Parlament trifft
Ruhiger Verlauf der rumänischen Wahlen.
Bukarest, 1. Juni. (Europapreß.) Die Wahlen verliefen im ganzen Lande in voller Ruhe und ohne jeden Zwischenfall. In Bukarest und in tzen größeren Städten dauert die Abstimmung 24 Stunden und wird erst am Freitagmorgen beendet werden. Die Feststellung des Endergebnisses dürfte kaum vor Freitagnachmittag zu erwarten sein. Die Wahlbeteiligung war ziemlich lebhaft, wobei aber zu bemerken ist, daß die weiblichen Wähler in auffallend geringer Zahl an den Urnen erschien sind, zum Teil, weil nur Frauen mit selbständigem Einkommen wahlberechtigt sind, zum Teil, weil nur Frauen im Alter von über 30Jahren wählen können und viele weibliche Wähler auf ihr Wahlrecht verzichtet hatten, um ihr Alter nicht zu verraten.
Falls er von feiten einerdrittenMacht zu einer Aktion der im Absatz 1 bezeichneten Art gegen einen der vertragschließenden Teile kommen sollte, wird der andere vertragschließende Teil eine solche Aktion in keiner Weise unterstützen.
Artikel II.
Dieser Vertrag soll ratifiziert, und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Berlin ausgetauscht werden. Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und gilt von da an für eine Zeit von zehn Jahren. Falls der Vertrag nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf dieser Frist von einem der vertragschließenden Teile gekündigt wird, verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere zehn Jahre.
Zur Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet. Ausge- fertigt in doppelter Urschrift in deutscher und dänischer Sprache in Berlin am 31. Mai 1939.
gez. Joachim von Ribbentrop, gez. Herluf Zahle.
Zeichnungsprotokoll.
Bei der heutigen Unterzeichnung des deutsch- dänischen Vertrages.ist das Einverständnis beider Teile über folgendes festgestellt worden: Eine Unterstützung durch den nicht am Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil im Sinne des Artikels I Absatz 2 des Vertrages liegt nicht vor, wenn das Verhalten dieses Teiles mit den allgemeinen Regeln der Neutralität im Einklang steht. Es ist daher nicht als unzulässige Unterstützung anzusehen, wenn zwischen dem nicht an dem Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil und der dritten Macht der normale Warenaustausch und Warentransit fortgesetzt wird.
Dänemarks Vekennlnis zur Neutralität
Außenminister Dr. Munch zum Berliner Abkommen.
Kopenhagen, l.Juni (DNB.) Der Nichtangriffspakt »zwischen Deutschland und Dänemark wurde von Außenminister Dr. Munch dem König in einem Staatsrat und dem dänischen Reichstag zur Ratifikation vorgelegt. Vor dem Folketing erläuterte Dr. Munch in einer kurzen Ansprache Inhalt und Bedeutung des Berliner Abkommens. Er erklärte u. a.: „Die Zusage, die Dänemark gibt, geht darauf aus, daß wir im Falle eines Krieges zwischen Deutschland und einer anderen Macht neutral bleiben wollen. Das ist eine natürliche Konsequenz der unparteiischen neutralen Haltung den Machtgruppen gegenüber, die allgemeine Zustimmung im dänischen Volk hat und die Dänemarks Politik in der gegenwärtigen Entwicklung ist und bleibt. Sie ist darum auch in Übereinstimmung mit der Politik, die Dänemark seit langem geführt hat. Die dänische Regierung ist der Ueberzeugung, daß das Abkommen unter den unruhigen Verhältnissen, die in der Welt bestehen, von bedeutendem Wert sein wird. Ich hoffe, daß es die allgemeine Zustimmung des Folketings findet."
Das Folketing hat darauf dem Nichtangriffspakt mit 115 Stimmen gegen drei Stimmen der Kommunisten z u g e ft i m m t. Ein Abänderungsantrag der Kommunisten des Inhalts, daß ein Nichtangriffspakt mit Deutschland „nicht wünschenswert" sei, wurde gegen die drei Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Füreine gesichetteZukunfi in einem befriedeten Europa
Austausch herzlicher Trinksprüche bei der Abendtafel des Führers zu Ehren
Der veutsch-dänische Nichtangriffsvertrag
Der so ausgesiebte Kreis von Staatsbürgern hat nicht nur Wahlrecht, sondern auch Wahlpflicht, deren unentschuldigte Nichtausübung mit einer Geldstrafe von 1000 Lei geahndet wird. Etwas über zwei Millionen Rumänen treten nach den neuaufgestellten Wählerlisten an die Urnen, das sind kaum mehr als 10 v. H. der Bevölkerung. Den höchsten Hundertsatz hat B u k a r e st mit 101 000 Wahlberechtigten auf 850 000 Einwohner, eine Folge des Umstandes- daß in der Hauptstadt das Analphabetentum nm schwächsten ist. Insgesamt sind 258 Abgeordnete für die Kammer und 88 Senatoren zu wählen, während weitere 88 Senatoren vom König ernannt werden. 530 Kandidaten für die Kammer und 180 für den Senat sind vom Direktorium der einzigen politischen Organisation des Landes, der Front der Nationalen Wiedergeburt, ausgesucht und den Wählern zur Auswahl präsentiert worden. Jede Wahlpropaganda, auch die mündliche, für einen bestimmten Kandidaten ist verboten. Die Kandidaten dürfen lediglich ein kleines Flugblatt in feftgetegtcm Format mit ihrem Bild und bis zu 100 Worten Text verbreiten.
Das Land ist in elf Wahlkreise gegliedert, von denen jeder eine feststehende Zahl von Abgeordneten wählt, die wiederum gleichmäßig auf die drei obengenannten Berufskategorien verteilt sind. Durchaus ungleich ist die- Verteilung der Kandidaten auf die einzelnen Wahlkreise. Der Wahlkreis Butschetsch mit 328 000 Wahlberechtigten wählt 30 Abgeordnete, Unterdonau mit 196 000 Wahlberechtigten auch 30, Bukarest mit nur 101 000 Wahlberechtigten 24, der Wahlkreis „Meer" ((Eonftanha uh».) mit 90 000 Wahlberechtigten 15 Abgeordnete. Noch viel größer aber ist das zahlenmäßige Mißverhältnis innerhalb der drei verschiedenen Berufskategorien. Die 227 274 wahlberechtigten Angehörigen der Berufskategorie „Landwirtschaft und Handarbeit" im Wahlkreis Temesch z. B. wählen ebensoviel oder -wenig Abgeordnete wie die nur 6537 Angehörigen der Berufskategorie „Handel und Industrie" in Bukarest, nämlich je acht. Etwas überspitzt ausgedrückt, ist der politische Einfluß des einzelnen Angehörigen der Gruppe „Handel und Industrie", in Bukarest rund 35mal so groß wie der des Bauern oder Arbeiters aus dem Wahlkreis Temesch.
Verschwunden von der Kandidatenliste ist die politische Klubklientel und jcner unselige Abgeordnetentyp, der zu festen Honorarsätzen Bittschristen annahm und meitergab. Außer den Mitgliedern der Regierung und einigen anberen bekannten Politikern, die sich der neuen politischen Orientierung zur Verfügung gestellt haben, ist eine große Menge von bisher unbekannten Namen in der Liste vertreten. Da auch die Listenwahl abgeschafft ist, bleibt abzuwarten, wie sich der
des jugoslawischen Prinzregentenpaares.
Die Ankunft
der Woslawischen Gaste.
DerFührer begrüßt dasPrinzregentenPaar auf dem Lehrter Bahnhof.
Berlin, l.Juni. (DNB.) Am Donnerstag um 15.30 Uhr trafen Ihre Königlichen Hoheiten Prinzregent Paul und Prinzessin Olga von Jugoslawien zu ihrem Staatsbesuch auf dem Lehrter Bahnhof in Berlin ein. Der Führer, der von Generalfeldmarschall Göring und Frau sowie von Reichsminister des Auswärtigen von Ribbentrop begleitet war, empfing die hohen Gäste und ihre Begleitung und überreichte der Prinzessin Olga einen Blumenstrauß. Zur Begrüßung hatten sich ferner zahlreiche Reichsminister, Reichsleiter und führende Männer von Staat, Partei und Wehrmacht eingefunben, die dem Prinzregenten Paul und der Prinzessin Olga vom Reichsaußenminister von Ribbentrop vorgestellt wurden. Außerdem waren die Mitglieder der jugoslawischen Gesandtschaft in Berlin und Angehörige der jugoslawischen Kolonie anwesend. Bei der Ankunft waren weiterhin zugegen die diplomatischen Vertreter von Italien, Rumänien und Griechenland.
Der Bahnhofsvorplatz bietet — überstrahlt von der herrlichen Frühlingssonne — ein ungemein festliches Bild. Farbenfroh leuchten von den weißen Masten die Fahnen der beiden befreundeten Nationen — das Blau-Weiß-Rot Jugoslawiens neben dem Purpurrot der Hakenkreuzbanner. Mit der Front zum Eingangsportal, von der gleichfalls vier riesige mit breiten Goldbändern geschmückte Fahnen des Dritten Reiches und Jugoslawiens herabwallen, hat ein E h r e n b a t a i 11 o n der drei Wehrmachtsteile mit einem Musikzug Aufstellung genommen. Zunächst die Ehrenkompanie des Regimentes „Großdeutschland", dann eine Ehrenkompanie der Kriegsmarine, die am 30. und 31. Mai traditionsgemäß in Berlin die Skagerrak-Wache gestellt hat, und abschließend die Ehrenkompanie der Luftwaffe. Neben dem Bahnhofseingang steht eine größere Abordnung der jugoslawischen Kolonie, z. T. in jugoslawischerNationaltracht. Punkt 15.30 Uhr kündet Helles Fanfarengeschmetter aus der Bahnhofshalle das Eintreffen des Sonderzuges. Wenige Minuten später erscheinen derFührermit dem Prinzregenten Pau l an seiner Rechten vor dem Bahnhofsportal. Brandender Jubel schägt ihnen entgegen. Tausende von Papierfähnchen in den Farben der beiden befreundeten Nationen werden grüßend geschwenkt. Der Präsentiermarsch erklingt, der Stadtkommandant von Berlin, Generalmajor Seifert,
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Der Führer begrüßte die Gäste in Begleitung des Generalfeldmarschalls Göring und des Reichsaußenministers von Ribbentrop. Im Vordergrund Prinzregent Paul und Generalfeldmarschall Göring. Dahinter (mit dem Rücken zum Beschauer) der Führer, der eben Prinzessin Olga begrüßt. Rechts Frau Emmi Göring. — (Scherl-Bilderdienst-M.)
meldet das angetretene Ehrenbataillon. Dann schreiten Prinzregent Paul und der Führer unter den Klängen der jugoslawischen und der beutfdjen Nationalhymnen die Front der drei Ehrenkompanien ab. Inzwischen hat Prinzessin Olga vor dem Eingangsportal gemeinsam mit Frau Göring im Wagen Platz genommen. Dann folgen der jugoslawische Außenminister und der jugoslawische Hofminister, begleitet von Generalfeldmarschall Göring und Reichsaußenminister von Ribbentrop.
Dann beginnt die Fahrt durch das festlich geschmückte Berlin. Zu vielen Hunderttausenden umsäumen die Berliner — die Jugend des Dritten
Reiches, die HI. und der BDM. in geschlossenen Einheiten — den Fahrtweg. Zu beiden Seiten bildet die Wehrmacht das Ehrenspalier. Bis zehn Reihen tief stehen die Menschenmassen Kopf an Kopf. Vor ihnen SA., ff und NSKK., und vor diesen die Soldaten im Stahlhelm und mit aufgepflanztem Seitengewehr. Diele tausend Fähnchen in den Landesfarben des befreundeten Jugoslawien oder mit dem Hakenkreuz werden geschwenkt, und begeisterte Heilrufe zeigen dem Prinzregenten und der Prinzessin, daß die Berliner sich der geschichtlichen Be» Deutung dieser Tage bewußt sind. In die Heilrufe mischen sich die Marschweisen der längs des Fahrt«


