kurz nach Vollendung
489 D
im 78. Lebensjahr.
Heuchelheim, den 29. Januar 1941.
491 D
Gießen - K'ein-Linden, den 28. Januar 1941.
Die trauernden Hinterbliebenen: Katharine Hofmann, geb. Sack Familie Hermann Kröck Wwe. Familie Friedrich Gernandt,
Die Beerdigung tindet Freitag, den 31. Januar, um 15 Uhr, vom Sterbehause, Bachstrahe 44, aus statt.
Gestern abend um 22 Uhr verschied nach langem schweren Leiden mein lieber, unvergeßlicher Mann, unser guter, treusorgender Vater. Schwiegervater. Grobvater, Urgroßvater. Schwager und Onkel Jakob Hofmann XIL, Landwirt
Die Beerdigung findet am Donnerstag, dem 30. Januar, nachmittags
2.30 Uhr. vom Ster behaus, Wetzlarer Strabe 79, aus statt
geh. Weigel
ihres 90. Lebensjahres.
In tiefer Trauer:
Wilhelm Langsdorf II.
Mana Adolph, geb. Langsdorf Ludwig Langsdorf II.
Philipp Langsdorf
Friedrich Langsdorf.
Gestein verschied nach kurzer Krankheit unsere liebe Mutter, Grobmutter. Urgrobmutter, Ururgrobmutter, Schwester, Schwägerin und Tante
Maria Langsdorf Wwe.
im vollendeten 71. Lebensjahr.
Gießen-Wieseck. den 27 Januar 1941.
487 D
Die Beerdigung findet Donnerstag, den 30. Januar, um 14.30 Uhr vom Sterbehaus. A'icestrabe 35, aus statt.
In tiefer Trauer:
Wilhelm Bierau.
Geste.n abend 21.30 Uhr verschied nach kurzer schwerer Krankheit meine herzensgute, treusorgende Frau, unsere gute Gote, Schwägerin und Fante
Frau Lina Bierau, geb. Völzel
Bett.: Ehrenkreuz der Deutschen Mutter.
Bekanntmachung.
Die nächste Verleihung von Mutter-Ehrenkreuzen wird am diesjährigen Muttertag (18. Mai 1941) erfolgen. 284C
Weitere Anträge von Müttern, die mindestens 4 Kinder lebend geboren haben, werden bis 31. Januar 1941 an das Standesamt, Marktplatz 14 (im Alten Rathaus) erbeten Antragsvordrucke sind da- selbst abzuholen oder durch Postkarte anzufordern.
In den Ortsteilen Klein-Linden und Wieseck werden die Anträge bei den dortigen Verwaltungsstellen entgegengenommen.
Gießen, den 11. Januar 1941.
Der Oberbürgermeister. I. V.: Nicolaus.
Ausstellung
der Arbeiten des Technischen Seminars der
Stadt. Frauenarbeitsschule
Geöffnet: Samstag, 1. Februar, 13-17 Uhr Sonntag, 2. Februar, 10-17 Uhr für Schulen: Samstag, 1. Febr., 10-18 Uhr
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Bekanntmachung.
wichtige Lohn- und wehrsteuerbestimmungen.
1 Die Arbeitgeber haben für jeden am 31. Dezember 1940 bei ihnen beschäftigt gewesenen Arbeitnehmer dem Finanzamt die Lohnsteuerkarte 1940 mit der vollzogenen Lohn- und Wehrsteuerbescheinigung auf der zweiten Seite derselben zu übersenden. Die Uebersendung hat bis zum 15. Februar 1941 an das Finanzamt zu erfolgen, in dessen Bezirk die Lohnsteuer karte 1941 ausgeschrieben worden ist. Die Lohnsteuerkarten dürfen also diesen Arbeitnehmern nicht ausgehändigt werden.
Für die im Kalenderjahr 1940 beschäftigten Arbeitnehmer, deren Lohnsteuerkarte 1940 dem Arbeitgeber nicht Vorgelegen hat, und für die vor dem 31. Dezember 1940 ausgeschiedenen Arbeitnehmer, bei denen die Lohn- uni) Wehrsteuer- bescheiniguna auf Seite 2 der Lohnsteuerkarte 1940 beim Ausscheiden aus dem Arbeitsoerhält- nis versehentlich nicht ausgestellt worden ist, müssen die Arbeitgeber Lohn- und Wehrsteuer- Ueberweisungsblätter zum gleichen Zeitpunkt an das Finanzamt der Betriebsstätte übersenden. Vordrucke zu Lohn- und Wehrsteuer-Ueberwei- sungsblättern werden von den Finanzämtern auf Antrag unentgeltlich an die Arbeitgeber abgegeben.
2 Alle Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 1940 in keinem Dienstverhältnis standen, sind verpflichtet, die in ihrem Besitz befindliche Lohnsteuerkarte 1940 bis zum 15. Februar 1941 bei dem Finanzamt abzultefern, in dessen Bezirk sie am lO.Oktober 1940 gewohnt haben. Diese Verpflichtung obliegt auch den Arbeitnehmern, die eine Lohnsteuerkarte für 1940 erhalten haben, aber im Laufe des Kalenderjahres 1940 zur Wehrmacht oder zum Reichsarbeitsdienst einberufen und am 31. Dezember 1940 noch nicht entlassen sind.
3. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn im Kalenderjahr 1940 den Betrag von 8000 RM. überstiegen hat, sind von dem Arbeitgeber außer der Lohn- und Wehrsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte 1940 besondere Lohnzettel auszuschreiben und bis zum 31. Januar 1941 an das für den Arbeitnehmer nach seinem Wohnsitz zuständige Finanzamt einzusenden. Wird der Lohnzettel an die dritte Seite der Lohnsteuerkarte 1940 angeklebt, dann erübrigt sich die Ausschreibung der Lohn- und Wehrsteuerbescheinigung auf Seite 2 der Lohnsteuerkarte oder des Lohn- und Wehr- steuer-Ueberweisungsblattes. Vordrucke zu Lohnzetteln werden den Arbeitgebern auf Antrag vom Finanzamt kostenlos geliefert. 4720
Nähere Auskunft erteilen die Finanzämter.
Gießen, 25. Januar 1941.
Finanzamt
Alsfeld, Bübingen, Friedberg i. h., Gießen, Grünberg i. h.» Hungen, Lauterbach. Nidda ___________________und Schotten.
Bekanntmachung.
Die städtische Fuhrwerkswaage am Wetzlarer weg wird ab sofort bis auf weiteres geschlossen.
Gießen, den 28. Januar 1941. 477C
Der Oberbürgermeister. I. B.: gez. Nicolaus.
Belonntmachung.
Befr.: Ausgabe der Lebensmittelkarten für den 20. verforgungsabschnitt und der Relchs- feifenkarten für die Monate Februar bis Mai 1941.
I. Die Ausgabetage werden wie folgt festgesetzt:
1. Ausgabetag: Donnerstag, 30. Januar 1941
2. „ Freitag. 31. ., 1941
3. „ Montag. 3. Februar 1941
4. Dienstag, 4. ,, 1941
5. „ Mittwoch, 5. „ 1941.
Welcher Ausgabetag für die Bezugsberech- tigten in Frage kommt, ergibt sich aus der Aufstempelung auf dem Personalausweis.
Die Reste der Karten des 18. Versorgungsabschnittes außer den Nährmittelkarten und die Stammabschnitte der alten Reichsseifenkarten sind zurückzugeben.
Die Karten werden nur an Erwachsene aus» gehändigt.
II Alle Karten sind sofort bei (Entgegennahme hinsichtlich der Zahl und der Richtigkeit der Derbrauchergruppen (Altersstufen) nachzuvrüfen. Spatere Beanstandungen sind zwecklos.
III Bei nicht terminmäßiger Abholung der Karten wird eine Gebühr von RM. 1,— je Personalausweis erhoben.
IV. Während der Ausgabetage werden Bezugschein- anträge nicht entgegengenommen. 4750
Gießen, den 28. Januar 1941.
Der Oberbürgermeister.
— Ernährungsamt Abt. B und Wirtschaftsamt. — Gemeinsame Belaimmiaanma der Landräte der Landkreise Alsfeld, Bübingen, Friedberg, Gießen, Lauterbach sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.
Bett.: Ausgabe von Fi-chvollkonserven.
Im März dieses Jahres gelangen Fischoollkon- seroen an die Bevölkerung zur Verteilung, und zwar je Kopf '/i-Dose. Die Vorbestellung der Konserven hat bis längstens zum 9. Februar 1941 gegen Abtrennung des Abschnitts N 38 der rosafarbenen und blauen Nährmittelkarten durch den Einzelhändler zu erfolgen, bei dem die Konserven bezogen werden sollen. Als Einzelhändler, über die die Konserven verteilt werden, kommen nur Fisch-Spezialgeschäfte oder sonstige Händler, die vor dem Kriege mit Fischkonseroen gehandelt haben, in Frage.
Bis zum 20. Februar 1941 haben sich die Einzelhändler gegen Einlieferung der bei ihnen eingegangenen Abschnitte einen Bezugschein beim Ernäh- rungsamt — Kartenausgabestellen — ausstellen zu lassen und diesen unverzüglich an ihren Großhändler weiterzugeben. .
Die Großhändler haben die Bezugscheine nach Umtausch in einen Großbezugschein bis zum 28. Februar 1941 an das Landesernäbrungsamt Hessen, Abteilung A, in Frankfurt a. M., Bockenheimer Landstraße 25, einzusenden.
Abschnitte von ^-Karten dürfen von Einzelhändlern nicht angenommen werden. 4740
Die Ausgabe der Konserven erfolgt auf den Abschnitt N 38 der Nährmittelkarten der 20. Zuteilungsperiode. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird noch bekanntgegeben.
Gießen, den 27. Februar 1941.
Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg. Gießen. Lauterbach sowie den Oberbürgermeister der Stadt G eßen:
Der Landrat des Landkreises Gießen:
Dr. Lotz.
Ihre Verlobung geben bekannt
Emmi Hild Helmut Haber HnferoffLler in einer mol. Einheit
(§ibach (Dilllreis) Gießen, Dernenvall 9
29. Januar 1941 lr 3- im Felde ___________________________________________________________________________üdl/
Ihre Vermählung zeigen an
Robert Müller
-Leutnant und Abt.-Adj in einem Art.-B egt.
Flau Meline, geb. platt
Vodheim sÄieber), den 29. Ianuar 494-1
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