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" Zur Schuhpflege
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Die Miffibnen Frttmtfe der ECKSTEfl^ Nr.5 wissen, daß ihre Zigarette nicht voiw so hoher Qualität sein könnte, wenn die Verpackung kostspieliger wäre.
Wichtige Mitteilung!
Don feiten unserer Mitglieder wird Klage darüber geführt, dah Schuhreparaturen wochenlang nach Fertigstellung nicht abgeholt werden. Wir bitten daher die Volksgenossen. Schuhe, welche nicht unbedingt benötigt werden.
erst dann zur Reparatur zu geben, wenn solche erforderlich ist.
Hierdurch können die Schuhreparaturen für die Volksgenossen, welche dringend solche benötigen, schneller fertiggestellt werden, andererseits benötigt aber auch der Schuhmacher die Zahlung für die ausgeführten Reparaturen, um feinen Verpflichtungen nachkommen zu können.
Wir bitten daher die Kundfchaft, Schuhreparaturen innerhalb 4 Wochen nach Ablieferung wieder abholen zu wollen. Für die Folge müssen die Ramen der Kunden, welche ihre Schuhreparatur nicht Innerhalb 4 Wochen abgeholt haben, durch die Innung den Wirtschaftsämtern gemeldet werden? welche dann bei Ausgabe von Bezugscheinen hiervon Vormerkung nehmen. isood
Schuhmacher-Innung für Stadt- und Landkreis (Siesten.
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Arbeitsgemeinschaft: Gieß. Konzertverein, Stgdttheater, NSG. „Kraft d. Freude“
Montag, 8h März 1941, 19.80 TJhr im Stadttheater
11. Konzert (Gruppe B Nr. 5)
ORCHESTER-KONZERT
Solist: KARLROBERT KREITEN (Klavier) Dirigent: OTTO SÖLDNER
Ausführende: Das Städtische Orchester Gießen
Vortrags folge: Liszt, Totentanz — Pfitzner, Ouvertüre zu „Käthchen von Heilbronn“ —* Strauß, Burleske in D-moll — Schubert, Siebente Sinfonie in C-dur
Karten zu 1.55, 2.05, 2.80, 8.55 RM. im Musikhaus Ch^llier, Neuenweg 10 (Tel. 2771), in der Karten Verkaufsstelle der NSG. „Kraft durch Freude“, Seltersweg CO (Tel. 2141) und an der • Abendkasse des Stadttheaters.
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Gemeinsame Bekanntmachung der Landräle der Landkreise Alsfeld, Büdingen. Friedberg, Gießen, Lauterbach sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.
Betr.: Abrechnung und Sicherstellung der Restbestände an Röstkasfee.
Der Reichsbeaustragte für Kaffee hat mit Anordnung Nr. 16 vom 17. 3.1941 folgendes bestimmt: 1. lieber die nach Ablauf der 20. Zuteilungsperiode bei den Einzelhändlern, Großhändlern und Röstern verbliebenen Restbestände an Röstkasfee verfügt ausschließlich die Reichsstelle für Kaffee mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft.
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stelle anzuzeigen.
5. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach den geltenden Bestimmungen bestraft.
6. Die Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 1502D
Gießen, den 25. März 1941.
Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Lauterbach sowie den Oberbürgermeister der Stadt Gießen:
Der Landrat des Landkreises Gießenr Dr. Lotz.
Die Einzelhändler haben die Abschnitte N 24/25 der Nährmittelkarte 20, die über Bohnenkaffee lautenden Berechtigungsscheine usw., die gemäß Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft 00m 6. Januar 1941 — II C 1/5900 — (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 10 00m 13. Januar 1941) bei den Ernährungsämtern (Kartenausgabestellen) zur Ausstellung von Empfangsbescheinigungen einzureichen sind, bis zum 31. März 1941 bei diesen abzugeben. Einzelhändler, die nicht selbst gemäß Anordnung 13 der Reichsstelle für Kaffee 00m 21. September 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 223 vom 23. September 1940) geröstet haben, sind verpflichtet, den Ernährungsämtern (Kartenausgabestellen) ebenfalls bis zum 31. März 1941 ihre Reftdeftände an Röstkasfee auf drei von den Ernährungsämtern (Kartenausgabestellen) zu beziehenden und von diesen als Erst-, Zweitoder Drittschrift gekennzeichneten Formblättern (Röstkaffee-Bestandsmeldung) zu melden. Die Erftschriften, die von den Ernährungsämtern (Kartenausgabestellen) unter Beidrückung eines Dienstsiegels unterschrieben und zurückgegeben werden, sind von den Einzelhändlern aufzubewahren.
Einzelhändler, die ihre Restdestände an Röstkaffee gemäß Abs. 2 den Ernährungsämtern gemeldet haben, dürfen diesen nur gegen Vorlage der Drittschriften der Röstkaffee-Bestandsmeldun- gen aushändigen. Die Einzelhändler haben die Drittschriften aufzubewahren.
Die Großhändler, die nicht selbst aemäh Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle für Kaffee geröstet haben, sind verpflichtet, der Reichsstelle bis zum 29. Mär; 1941<bie feit der 15. Zuteilungsperiode insgesamt von den Röstern bezogenen und an die Einzelhändler abgegebenen Röstkaffeemengen sowie die sich daraus ergebenden Restbestände zu melden.
Die Röster (Betriebe, die gemäß Anordnung 13 Rohkaffee selbst geröstet haben oder im Lohn haben rösten lassen) haben ihre Restbestände an Röstkaffee zusammen mit der Bestands- und Röstmeldung bis zum 5. April 1941 der Reichs-
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Stadt. Schlachthof, Gießen.
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Familie Wilhelm Jung VIII.
Gießen-Klein-Linden, den 26. März 1941.
Obwohl seine schwere Erkrankung ihn zwang, seine unermüdliche und erfolgreiche Tätigkeit vorzeitig aufzugeben, nahm er doch bis in seine letzten Tage regen Anteil an allem Geschehen.
Wir werden dasAndenken des Verstorbenen stets in Ehren halten.
Betriebsführung und Gefolgschaft der Firma Benner, Krumm A Sauer.
Gießen-Klein-Linden, Berlinchen,
Iserlohn, Remscheid und Wetzlar, den 25. März 1941.
Die Beerdigung findet Freitag, den 28. <LM. um 14 Uhr vom Sterbehaus, Brandweg 15, aus statt
Die Trauerfeier findet Freitag um 2 Uhr auf dem Neuen Friedhof statt.
Danksagung.
Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme beim Heimgang unserer teueren, unvergeßlichen Entschlafenen danken wir herzlich.
Heute morgen 7'/r Uhr ist unsere liebe unvergeßliche Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Urgroßmutter und Tante
Frau Johannette Naumann
geb.Wagner
im 81. Lebensjahre sanft entschlafen.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Am 25. März verschied nach langem schweren Leiden unser langjähriger Prokurist
Herr Albert Wallenfels.
Mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegervater und Bruder
Herr Albert Wallenfels
ist am 25. März von seinem langen, schweren Leiden erlöst worden.
In tiefer Trauer:
Marie Wallenfels, geb. Berg Liselotte Schleifer, geb. Wallenfels Karl Schieffer.
Gießen (Dammstraße 35), Wiesbaden, den 26. März 1941.
Die Trauerfeier findet am Freitag, dem 28. März, um 14 Uhr, in der Kapelle des Neuen Friedhofes statt.
Von Beileidsbesuchen bitten wir Abstand zu nehmen.
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en Sie, Ihr Fach- oder Hausarzt festgestellt, daß Ihre W Schwerhörigkeit H auf mediz. Wege nicht gebessert wer- I den kann, dann probieren Sie in Gießen, Hotel Prinz Carl
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trine geräuschfreien, auf Lautstärke einstellb., nahezu unsichtbar i. Ohr i-tragenden, mit Mittel-, Klein- und Knochenhörer ausgestatteten l Apparate.Auszüge aus Dankschreiben: Bin mit Apparat sehr zünden. 17. 2.1941 K. Miller, Augsburg, Funteregaße 34 - Kann, (il sehr zufrieden, Zbren Apparat nicht mehr entbehren. 13.2.1941. ! Wenzel, ^.uenstedt. - Mit großer Freude teile ^hnen mit, daß ich lr zufrieden bin, was Ihnen meine 2. Bestellung beweist. 1.1.1941. t Barzpk Reütben, Barbarastr. 3.- Apparat nniftioniert gut, trage / ^rumweaen alle Tage im Geschäft. 26.1.1941. Lotte Wwvaunig, evb en-Donawitz 180a. - Bin mit Avvarat lehr zufrieden, höre die Uhr irder fchlagen. il. 8.1940. P. Söhn, Braunschweig, Sermanmtr. 6. . Meliert. Hörtechnische Hilfsmittel, Konstanz-Bodensee.
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