Schaden nicht entstanden ist, in weitgehendem Maße mildernde Umstände zugebilligt.
Strafkammer Gießen.
Der S). S. in Gießen war durch Urteil der Strafkammer vom 29. Oktober v. I. wegen Betrugs und. fahrlässigen Falscheids zu einer Gesamtgefängnisstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte hinsichtlich der Verurteilung wegen Betrugs Revision ein. Bei dem Angeklagten handelte es sich um die Auswertung einer Erfindung, wozu der Angeklagte Geldmittel benötigte. Er wandte sich an zwei Geldgeber. Diese verlangten von ihm die Klarlegung seiner gesamten Verpflichtungen. Dabei gab er eine kleine Möbelrestschuld, die in Raten zu zahlen war, und eine Darlehensschuld nicht an. Hierin wurde ein Betrug erblickt. In der gestrigen Verhandlung
konnte dem Angeklagten eine Betrugsabsicht nicht nachgewiesen werden, er wurde daher freigesprochen.
G. A.-Sport.
Um die Handballmeisterschast.
Acht Tage nach dem Meisterschaftsendspiel im Fußball ermitteln auch die Handballspieler ihren Meister. Der Schlußkampf findet am kommenden Sonntag in der Kasseler Hessen-Kampfbahn statt und führt die Meistermannschaften der Bereiche Westfalen und Nordmark, MSV. Hindenburg Minden und Polizei-SV. Hamburg, zusammen. Hindenburg Minden gewann schon einmal im Olympiajahr 1936 die Meisterwürde, während die Hamburger Polizisten zum erstenmal nach der Krone greifen. Die Frage nach dem Sieger ist
wirklich nicht zu beantworten. Beide Mannschaften haben famose Abwehrreihen und wurfkräftige Stürmer. Die Mindener Soldaten haben vielleicht mehr gute Einzelspieler in ihren Reihen, ob das aber ausreicht, um die gut abgestimmte Nordmark-Meisterelf zu bezwingen, bleibt abzuwarten. Folgende Spieler werden den Kampf aufnehmen:
Minden: Bannert; Bandholz, Knautz; Rött- sches, Juracka, Dörmann; Helligrath, Pagenkämper, Röttger, Möller, Meier. >
Hamburg: Boysen: König, Soßna: Kosa, Kühn, Möller: Schön, Heinrich, Theilig, Droste, Gohlke.
Mehrkampfmeisterschasten der Leichtathleten.
Die deutschen Leichtathletik-Meisterschaften im Fünf- und Zehnkompf, die am 5. und 6. Juli in
der Mitteldeutschen Kampfbahn in Erfurt vonstatten gehen, haben eine Beteiligung gefunden wie nie zuvor. Insgesamt sind es 56 Mehrkämpfer und 21 Mehrkämpferinnen, die um die Titel streiten wer. den. Alle gemeldeten Männer nehmen am Füns. kampf teil, während für den Zehnkamps 37 Bewerber eingetragen wurden. Leider fehlt der Doppel, sieger des letzten Jahres, Rudolf Götzner (Weiden), aber bei den Frauen verteidigt Lisa Gelius (Mün- chen) ihre Meisterschaft.
Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter der Hauptschriftleiters: Gruft Blumschein. Verantwortlich für Politik und Bilder- Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriotx für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft u. Sport: Ernst Blumschern^
Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerer R. LangeK. (Z. Berlagsleiter: Dr.-Ing. Erich Hamann: Anzeigenteiter: Hans Sed, Verantwortlich für bqn Inhalt der Anzeigen: TüeodqrKümmel Pl.Nr.tz,
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geht hier vor?
Hier wird mit der Seife Il-Vooi gespielt. Das ist eine spannende Sache, besonders, wenn das U-Boot sich langsam aus den Grund des Meeres senkt, während der Panzerkreuzer darüber fährt. — Haben Sie schon beobachtet, wie gern Kinder mit Seife spielen? Was sie alles damit anfangen? Legen Sie die Seife an Kinderwaschbecken niemals lose hin; hängen Sie sie an einem Bindfaden auf, dann ist jeder unnötige Verbrauch vermieden.
Haben Sie schon mal versucht, Öl* oder Teerflecke mit Seife von den Händen weg- zuwaschen. Warum geht es so schwer?
Warum muß man so unheimlich' lange reiben, und warum bringt auch der üppigste Schaum Öl und Teer nur langsam weg? Es gibt ein viel einfacheres und spezielles Mittel für die Lösung von Öl, Teer und Fettschmutz! Nehmen Sie ein gutes, feingemahlenes Scheuerpulver — evtl, ein wenig Seife dazu — und schon schwindet der Schmutz wie von selbst. Öl-, Teer- und Fetthände mit Seife waschen ist falsch. Don der Seifenmenge, die Sie dazu brauchen, kann man sich fünfmal das Gesicht waschen.
And wenn Sie mitunter sehen, wie Frau Schulze Fußböden, Fensterrahmen usw. säubert! Sie meint, das ginge ohne Seife nicht, weil sie es von früher her so gewohnt ist. Nein, für solche Zwecke nimmt man am besten eine gebrauchte Waschlauge. Auf keinen Fall soll man nach dem Waschen die Waschlauge wegtun. Sie gießen damit ein wertvolles Hilfsmittel in den Ausguß. Zum Scheuern und Schrubben von Fußböden,
Treppen und Fluren leistet sie immer noch gute Dienste.
Seife und Waschpulver können Sie aber auch noch bei vielen anderen Gelegenheiten sparen. Wie kommt es zum Beispiel, daß auch Frauen beim Wäschewaschen so viel Seife und Waschpulver verbrauchen. Sie weichen nicht richtig ein! Während richtiges Einweichen mit Bleichsoda allen groben Schmutz von selber löst, müssen diese Frauen ihn erst unter Zuhilfenahme von viel Seife und Waschpulver her- auswaschen. Diese Seife und diesesWaschpulver kann man aber sparen. Durch gründliches Einweichen wird die Gewebefaser zum Aufguellen gebracht. Der Wäscheschmutz wird dadurch gelockert und löst sich dann von selber auf. Nichtiges Einweichen erleichtert dem Wasch- pulver die Aufgabe. Man sieht es schon daran, daß am nächsten Morgen das Einweichwassev beinahe schwarz ist. Nicht umsonst habew schon unsere Großmütter das Wort geprägt: „Gut eingeweicht ist halb gewaschen V*
Plötzlich und unerwartet starb in einem Lazarett am 23. Juni unser lieber, herzensguter Sohn, Bruder, Schwager, Onkel und Neffe
Kanonier Ernst Wagner
im blühenden Alter von 20 Jahren.
In tiefer Trauer:
Familie Heinrich Wagner Familie Willi Wagner
Familie HeinrichWagner jr. Alma Wagner Wwe. nebst allen Angehörigen.
Gießen (Walltorstraße 67), den 24. Juni 1941.
Die Beerdigung findet Donnerstag, den 26. Juni, 16.15 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.
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der Landrätc der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen, Lauterbach sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.
Nach dem Erlaß des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 26.5.1941 sind die dem Verbraucher zustehenden Lebensmittelmengen für die Zeit vom 30. Juni bis 27. Juli 1941 wie folgt festgesetzt worden:
Laufende Lebensmittelzuteilungen.
Die laufend gewährten Rationen an Brot, Mehl, Fleisch, Margarine, Teigwaren, Kartoffelstärkeerzeugnissen, Kaffee-Ersatz- und Zusatzmitteln, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakao - pulver bleiben gegenüber der 24. Zuteilungsperiode unverändert.
Jeder Dersorgungsberechtigte echält in der 25. Zuteilungsperiode an Stelle von 125 g Nährmitteln 125 g Reis. Für die Selbstversorger ist die gleiche Regelung in der 27. Zuteilungsperiode vorgesehen. Diese Zeitspanne ist erforderlich, um die Belieferung des Einzelhandels mit Reis auf dem Lande ficherzu- ftellen.
II.
Warenobgaben auf die Reichsfettkarten.
A. Abgabe von Butter und Schweineschlachtfetten.
Die Normalverbraucher und Jugendlichen von 14—18 Jahren erhalten 62,5 g Butter mehr und zum Ausgleich die gleiche Menge an Schweineschlachtfetten weniger. Die Gesamtfettmenge bleibt also unverändert. Die entsprechende Regelung gilt auch für die Selbstversorger mit Butter (Reichsfettkarten SV 1 und SV 5). Bei den Selbstoersor-- gern mit Schlachtfetten (SV 2 und SV 6) bleibt es bei den bisherigen Butterzuteilungen, da bei ihnen auch die Anrechnung der Schlachtkarte unverändert bleibt.
B. Abgabe von Käse und Quark.
Die Gefamtration an Käse und Quark bleibt unverändert. Die Fettkarten sehen jedoch vor, daß statt einer Menge von 62,5 g Käse 125 g Quark abgegeben werden dürfen. Aus diesem Grunde lautet der Käsebestellschein über 187,5 g und der Ouark- bestellschein über „250 g Quark oder 125 g Quark und 62,5 g Käse", Mr den Käsebezug sind drei
Einzelabschnitte zum Bezüge von 125 g Quark oder ein weiterer Einzelabschnitt zum Bezüge von 125 g Quark oder 62,5 g Käse berechtigt.
Die Bezugscheinausgabestellen find angewiesen worden, auf Grund des Quarkbestellscheines getrennte Bezugscheine über 125 g Quark und über 62,5 g Käse auszustellen. Auf den Abschnitt „b" Käse haben die Verteiler Käse abzugeben, es sei denn, daß vom Verbraucher die Abgabe von 125 g Quark verlangt wird.
Die Bestellscheine der Reichsfettkarten für Selbstversorger mit Butter (SV 1, SV 3, SV 5 und SV 7) lauten wie bisher über 312,5 g Käse oder 625 g Quark. Auch die Einzelabschnitte dieser Karten über Käse und Quark sind unverändert geblieben.
III
Regelung der Warenabgabe auf die Rährmittel- karten.
a) Bezug von Reis.
Die Versorgungslage gestattet es, den vielfach geäußerten Wünschen der Dcrsorgungsberechtigten, auf die Eiinzelabschnitte der Nährmittelkarten in gewissem Umfange auch Reis beziehen zu können, für die 25., 26. und 27. Zuteilungsperiode zu entsprechen. Um auch den Wünschen der Selbstversorger in dem erforderlichen Maße Rechnung zu tra- gen, erhalten diese die Möglichkeit des Bezuges von Reis an Stelle von Nährmitteln in der 27. Zutei- lungsperiode. Für die Reiszuteilung gilt im einzelnen folgende Regelung:
Dersorgungsberechtigte:
Alle Verbraucher, die im Besitz der rosa Nährmittelkarten sind (Normalverbraucher, Jgd.), erhalten in der 25. Zuteilungsperiode die Möglichkeit, an Stelle von 125 g Nährmitteln die gleiche Menge Reis zu beziehen. Auf allen rosa Nährmittelkarten sind deshalb die fünf Einzelabschnitte N 6 bis N 10 zu einem Abschnitt N 6/N 10 zusammengefaßt, der entsprechend seinem Aufdruck zum Bezug von 125 g Reis berechtigt.
Der Abschnitt N 6/N 10 ist zum Reisbezug in Gaststätten nicht geeignet. Soweit Verbraucher daher lediglich auf den Besuch von Gaststätten angewiesen sind, können sie den Abschnitt N 6/N 10 der Nährmittelkarten in Reise- und Gaststättenmarken über Nährmittel umtauschen.
Selbstversorger:
Die Selbstversorger können in der 27. Zuteilungsperiode an Stelle von 125 g Nährmitteln die gleiche
Menge Meis beziehen. Die Reiszuteilung an diel Selbstversorger in der 25. oder 26. Zuteilungspc-I riode auf der Grundlage der Empfangsbescheinigungen war um deswillen nicht möglich, weil die Selbstversorger an der Reissonderzuteilung in der 21. und 22. Zuteilungsperiode nicht teilgenommen haben und ihr Bedarf bei Ausstellung der Empfangsbescheinigungen daher keine Berücksichtigung gefunden hat? Um die Verteilung entsprechend dem vorhandenen Bedarf für die 27. Zuteilungsperiode sicherzustellen, ist daher eine Vorbestellung des Reises vorgesehen. Zu diesem Zweck sind auf allen blauen Nährmittelkarten 25 die Abschnitte N 28 und N 29 zu einem Abschnitt zusammengefaßt, der den Aufdruck „Reisbestellung für die 27. Zuteilungsperiode. Abzugeben vom 23. Juni bis 5. Juli" erhalten hat und demgemäß innerhalb der vorgesehenen Frist von den Selbstversorgern an die Kleinoerteiler abzuliefern ist.
b) Abgabe von Nährmitteln.
Die Einzelabschnitte N 1 bis N 5, N 11 bis N 20, N 30 und N 31 berechtigen wie bisher zum Bezüge von insgesamt 425 g Nährmitteln auf Getreidegrundlage. Die hiervon in Teigwaren zu beziehende Menge bleibt gegenüber der bisherigen Regelung unverändert.
/Die Rationen an Kartoffelstärkeerzeugnissen (Abschnitte N 21 St' und N 22 St) und an Kaffee- Ersatz- und Zusatzmitteln (Abschnitte N 23, N 24, N 32, N 33) bleiben gleichfalls unverändert.
IV.
ttlemabfchnitte für Margarine.
Die Margarinemenge, die auf die Klein abschnitte der Reichsfettkarten für Normalverbraucher und für Jugendliche von 14—18 Jahren bezogen werden kann, beträgt von der 25. Zuteilungsperiode ab 200 g gegenüber bisher 140 g. Diese Fettkarten enthalten demgemäß einen Streifen mit 8 Kleinabschnitten über je 5 g Margarine (ober 4 g Speiseöl) und zwei Streifen mit jeweils 7 Kleinabschnitten über je 10 g Margarine (oder 8 g Speiseöl). Hierdurch können diese Abschnitte in erweitertem Maße auf Reisen und beim Besuch von Gaststätten verwendet werden. Für die weitere Margarineration ist nur noch ein Bestellschein und ein Einzelabschnitt vorgesehen, die bei der Reichssettkarte für Normalverbraucher über 125 g und bei der Reichsfettkarte für Jugendliche von 14—18 Jahren über 187,5 g Margarine lauten. Diese Regelung bringt eine we
sentliche Erleichterung für die Verbraucher, die Der« feiler und die Ernahrungsämter bzw. Kartenausgabestellen. Gleichzeitig wird mit der Vermehrung der Kleinabschnitte der Zweck verfolgt, die Ausgabe von Reife- und Gaststättenmarken für Margarine weiter einzuschränken.
Durch diese Neuregelung konnten die Karten übersichtlicher gestaltet werden. Die zu entwertenden Einzelabschnitte lauten wie bisher über handelsübliche Gewichte, nämlich Kilogrammbruchteile. Die Einzelabschnitte über Butter und Margarine sind auf der Reichsfettkarte für Normalverbraucher und für Jugendliche von 14—18 Jahren einheitlich aus der linken Kartenseite untereinander angebracht, während sich die Abschnitte über Quark und Kose ebenfalls untereinander daneben befinden.
V.
Einzelabschnilte über Schweineschlachtfette.
Zur Erleichterung der Abrechnung ist für den Bezug der den Normalverbrauchern und den Jugend- ttchen von 14—18 Jahren zustehenden Menge an Schweineschlachtfetten mir noch ein Einzelabschniti vorgesehen, der während der ganzen Zuteilungsperiode Gültigkeit hat.
VI.
Wegfall des Bestellscheins für Schweinefchlachtfette.
Die Bestellscheine für Schweinefchlachtfette smö entbehrlich geworden und daher weggefallen. Du Fleischer haben innerhalb der für die Abgabe der Bestellscheine vorgesehenen Frist die Rückseite der Fetttarten mit ihrem Firmenstempel zu versehen. Der Bezug der Schweineschlachtfette ist nur bei dern Verteiler, der die Karte abgestempelt hat, zulässig.
VII.
Abgabe der Bestellscheine.
Die Verbraucher haben die Bestellscheine ein' schließlich des Bestellscheines 25 der Reichseierkmte und des Marmeladen-Bestellscheins 25 der Reichs-, karte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 23. bis 28. Juni 1941 bei den Verteilern abzugeben.
Gießen, den 23. Juni 1941.
Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, BüdingeN' Friedberg, Gießen. Lauterbach sowie den Ober- bürgermeister der Stadt Gießen.
Der Landrat des Landkreises Gießen vr. Lotz. 2729D*
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